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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: BIVA: "IHRE RECHTE: Heimvertrag – Worauf Sie unbedingt achten sollten"  (Gelesen 2966 mal)
admin
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« am: 05. Juni 2019, 01:28 »

Vortrag: Heimvertrag – Worauf Sie unbedingt achten sollten

Datum/Zeit
01.04.2019 I 16:00 - 18:00 Uhr
Veranstaltungsort
Pflegestützpunkt Bremen-Vahr
Berliner Freiheit 3 - Einkaufszentrum Berliner Freiheit
28327 Bremen


IHRE RECHTE:  
Heimvertrag – Worauf Sie unbedingt achten sollten


Den Rahmen für einen Vertrag über stationäre Pflege gibt bundesweit das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) vor. Es regelt die zulässigen Inhalte von Heimverträgen. Da das WBVG die Bewohner besonders schützt, ist es wichtig, dieses Gesetz und die damit verbundenen Rechte für die Heimbewohner zu kennen.

Die Leiterin der Rechtsberatung vom BIVA-Pflegeschutzbund, Ulrike Kempchen, infomiert bei dieser Veranstaltung über die gesetzlichen Grundlagen und vertraglichen Fallstricke. Wichtige Punkte werden dabei erläutert, z.B.: Was genau wird vertraglich vereinbart und worauf muss ich besonders achten? Welche Rechte habe ich bei Entgelterhöhungen und darf ich bei schlechter Leistung das Heimentgelt einfach kürzen? Welche Kündigungsrechte habe ich? Und unter welchen Umständen kann der Heimbetreiber den Heimplatz kündigen? Die Antworten darauf und auf die Fragen aus dem Publikum gibt es am 1. April beim Pflegestützpunkt im Einkaufszentrum Berliner Freiheit in Bremen-Vahr.

Aufgrund der zu erwartenden Nachfrage wird um Anmeldung beim Regionalbeauftragten des BIVA-Pflegeschutzbundes, Reinhard Leopold, unter Telefon 0421 / 33659120 oder per eMail leopold@biva.de gebeten.

Quelle: https://www.biva.de/veranstaltungen/vortrag-heimvertrag-bremen/

* BIVA_Heimvertrag_Bremen190401-leo.pdf (619.32 KB - runtergeladen 341 Mal.)
« Letzte Änderung: 05. Juni 2019, 01:43 von admin » Gespeichert

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"Wir sind nicht nur für das verantwortlich,
 was wir tun, sondern auch für das,
was wir nicht tun" (Jean Molière)
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