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News: BGH stärkt Verbraucherrechte von Pflegeheimbewohnern

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Autor Thema: Bremer Egestorff-Stiftung fällt negativ auf ...  (Gelesen 22350 mal)
admin
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« Antworten #11 am: 14. Mai 2018, 02:39 »

Zitat
Egestorff-Stiftung bleibt renitent

Obwohl die Egestorff-Stiftung nun der Wahl eines Wahlvorstandes zugestimmt hat, will sie weiterhin keinen Betriebsrat. Denn für die Stiftung gelte das kirchliche Arbeitsrecht. Die Kirche indes widerspricht erneut

von Simone Schnase, Bremen-Redakteurin

Kommenden Dienstag hat die Gewerkschaft Ver.di einen Termin vor dem Arbeitsgericht: Sie beantragt eine einstweilige Verfügung, um wieder Zutritt zu den Räumlichkeiten des Altenheim-Betreibers Egestorff-Stiftung (ES) zu erhalten. Ver.di-Sekretärin Kerstin Bringmann erhielt dort am vergangenen Donnerstag Hausverbot.

Die ES-Mitarbeitenden wollen einen Betriebsrat wählen. Das aber will ihre Geschäftsführung nicht: Für die Stiftung, so sieht sie es, gelte nicht das staatliche Betriebsverfassungsgesetz, sondern das kirchliche Arbeitsrecht (taz berichtete). Und das sieht keinen Betriebsrat, sondern eine Mitarbeitervertretung (MAV) vor.

Dementsprechend war ES-Geschäftsführerin Melanie Löwemann wenig begeistert, als Bringmann am Donnerstag die Einladung zur Wahl eines Wahlvorstandes in den Räumlichkeiten der Stiftung aufhängen wollte. Sie dürfe, sagte ihr Löwemann, ab sofort nur noch das MAV-Büro betreten. Das aber ist rechtswidrig, denn einer Gewerkschaft muss überall Zutrittsrecht gewährt werden – unabhängig davon, ob kirchliches oder staatliches Arbeitsrecht gilt.

Die zuständige Bremische Evangelische Kirche (BEK) hat unterdessen erneut erklärt, dass die ES ihr nicht mehr zugehört, denn die sei „mit ihren Gesellschaften zum 31.12.2017 aus dem Diakonischen Werk Bremen ausgetreten. Die BEK hat der Egestorff-Stiftung daraufhin mitgeteilt, dass damit seit Jahresbeginn laut Zuordnungsgesetz der EKD ihre rechtliche Zuordnung zur Kirche beendet ist“, heißt es dazu in einer Mitteilung der BEK vom gestrigen Dienstag.

Die ES habe dagegen Rechtsmittel eingelegt, aber, so heißt es in der Mitteilung weiter: „Juristisch haben derartige Rechtsmittel jedoch keine aufschiebende Wirkung.“ Das bedeutet: Seit dem ersten Januar gilt in der Egestorff-Stiftung staatliches Arbeitsrecht und die bestehende MAV ist „entmachtet“, wie Bringmann sagt: „Sie kann keine wirksamen Beschlüsse mehr fassen und ihr Recht nicht mehr bei einem Kirchengericht einklagen.“

Immerhin hat die ES am gestrigen Dienstag die Wahl eines Wahlvorstandes zugelassen. Das sei „um des lieben Friedens willen“ geschehen, sagte ein Sprecher der Stiftung. Gleichwohl sei die nach wie vor der Auffassung, dass bei ihr das Betriebsverfassungsgesetz nicht gelte. Das solle nun innerkirchlich geprüft werden. Das Hausverbot für Ver.di besteht trotz gewählten Wahlvorstandes weiter.
Quelle: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5504551&s=schnase&SuchRahmen=Print/, 09.05.2018
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« Antworten #10 am: 14. Mai 2018, 02:28 »

Zitat
Altenheim gegen Betriebsratsgründung
Ver.di muss draußen bleiben


Der Altenheim-Betreiber Egestorff-Stiftung hat der Gewerkschaft Ver.di Hausverbot erteilt. Die will dort Betriebsratswahlen durchführen.

von Simone Schnase, Bremen-Redakteurin

BREMEN taz | Allerorts finden im Mai Betriebsratswahlen statt – so auch beim Altenpflege-Betreiber Egestorff-Stiftung. Dort ist das etwas Neues, denn als ehemaliges Mitglied des Diakonischen Werks hatte die ES bisher eine Mitarbeitervertretung (MAV) nach kirchlichem Arbeitsrecht. Bloß: Seit Januar ist die Stiftung nicht mehr Mitglied im Diakonischen Werk und somit auch nicht mehr der Kirche zugehörig. Dennoch erteilte sie am Donnerstag der Gewerkschaft Ver.di Hausverbot.

„Im April habe ich der Egestorff-Geschäftsführung schriftlich mitgeteilt, dass wir die Einladung zur Wahlversammlung für die Betriebsratswahl am 3. Mai aushängen wollen“, sagt Ver.di-Sekretärin Kerstin Bringmann. Am vergangenen Mittwoch habe sie den entsprechenden Aushang dann per Mail an Geschäftsführerin Melanie Löwemann geschickt. Die habe am Donnerstag zurückgemailt, „dass sie das mit der Betriebsratswahl nicht einsehe, weil es erst noch ein Gespräch mit Kirchenvertretern gebe, in dem geklärt werden sollte, ob die Stiftung nicht doch der Kirche zugehörig sei“.

Bringmann, ohnehin auf dem Weg zur Egestorf-Stiftung, um die Einladung auszuhängen, habe vor Ort direkt das Gespräch mit der Geschäftsführerin gesucht: „Ich habe ihr erklärt, dass die Wahl eine Wahlvorstandes noch keine Betriebsratswahl sei und dass die immer noch abgeblasen werden könne, sollten Stiftung und Kirche sich wieder annähern.“

Klage gegen Hausverbot

Es nützte nichts, im Gegenteil: Löwemann erteilte ihr Hausverbot und untersagte ihr, die Einladung auszuhängen. „Ich darf künftig nur noch das MAV-Büro betreten – das ist rechtswidrig, denn das Zugangsrecht einer Gewerkschaft zum Betrieb ist verfassungsrechtlich geschützt“, sagt Bringmann.

Ver.di-Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon wird jetzt gerichtliche Schritte gegen die Stiftung einleiten: „Die Debatte darüber, ob hier kirchliches oder weltliches Arbeitsrecht anzuwenden ist, ist sachlich ja noch zu verstehen“, sagt er. „Aber das Verweigern des Zutrittsrechts und die Verhinderung der Betriebsratswahl deuten darauf hin, dass die Geschäftsführung sowohl die Nerven als auch die Orientierung verloren hat.“

Dabei scheint die Sachlage klar zu sein, denn selbst die zuständige Bremische Evangelische Kirche (BEK) hat bereits im März deutlich gemacht, dass die Stiftung nicht mehr zu ihr gehört und dies vor knapp zwei Wochen im Gespräch mit der taz auch bestätigt. „Es überrascht mich, dass sie nun offenbar glaubt, dass trotzdem weiterhin das Mitarbeitervertretungsgesetz gilt“, sagte Siegbert Wesner, juristischer Referent bei der BEK. Das aber scheint die ES zu glauben: Sie hat Widerspruch gegen die Entscheidung der BEK eingelegt.

Anfragen der taz bezüglich des Hausverbots mochte die Stiftung nicht beantworten, stattdessen leitete ihr Sprecher eine interne Mitteilung an die Mitarbeiter der Stiftung von Freitagnachmittag weiter. Dort heißt es: „Nach unserer Auffassung ist die Egestorff-Stiftung (…) eine kirchliche Einrichtung. Als solche ist sie in der Pflicht, eine Mitarbeitervertretung zu wählen und keinen Betriebsrat, da nach § 118, Abs.2 das Betriebsverfassungsgesetz in kirchlichen Einrichtungen nicht anzuwenden ist.“ Man befinde sich „zu dieser Frage derzeit in guten und konstruktiven Gesprächen mit Vertretern der Bremischen Evangelischen Kirche“.

„Ungeklärte Rechtslage“

Auch eine Rechtfertigung für das Hausverbot findet sich in dem Schreiben: „Zu unserem Bedauern drängt die Gewerkschaft Ver.di allerdings darauf, trotz der ungeklärten Rechtslage die Wahl eines Wahlvorstandes für eine Betriebsratswahl kurzfristig durchzuführen. Diese Aktivitäten haben bereits jetzt zu einer spürbaren Unruhe unter Mitarbeitern und Bewohnern geführt – und es war zu befürchten, dass die Situation in den nächsten Tagen durch den angekündigten öffentlichen Druck von Ver.di weiterhin angeheizt wird.“

Allerdings habe man zugestimmt, die MAV-Räumlichkeiten zur Wahl eines Wahlvorstandes zur Verfügung zu stellen, lege jedoch „Wert auf die Feststellung, dass mit der Bereitstellung von Räumlichkeiten nicht automatisch Betriebsratswahlen zugestimmt wird“, heißt es in dem Schreiben weiter.

„Immerhin stimmen sie schon einmal der Wahlversammlung zu“, sagt Kerstin Bringmann. An der Rechtswidrigkeit des Hausverbots ändere das allerdings nichts.
Quelle: http://www.taz.de/!5501094/, 04.05.2018
« Letzte Änderung: 14. Mai 2018, 02:31 von admin » Gespeichert

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« Antworten #9 am: 27. April 2018, 01:59 »

Zitat
Streit über Mitbestimmung im Altenheim
Kein Betriebsrat ohne Gott


Ein Bremer Altenheim-Betreiber ist aus dem Diakonischen Werk ausgetreten. Einen „weltlichen“ Betriebsrat will er trotzdem nicht wählen lassen.

von Simone Schnase, Bremen-Redakteurin

BREMEN taz | Der Bremer Altenhilfe-Träger Egestorff-Stiftung (ES) gehört nicht mehr zum Diakonischen Werk: Im Oktober 2017 erklärte er schriftlich seinen Austritt zum ersten Januar. Damit ist sowohl für die Stiftung als auch für ihre Tochtergesellschaften seit Jahresbeginn ihre rechtliche Zuordnung zur Kirche beendet und somit auch der „Dritte Weg“, also das kirchliche Arbeitsrecht. Die Stiftung sieht das allerdings anders und widersetzt sich jetzt den Plänen zur Wahl eines Betriebsrates.

In einem anwaltlichen Schrei­ben an die zuständige ­Ver.di-Sekretärin Kerstin Bringmann heißt es dazu: „Paragraf 118 Abs. 2 Betr.VG sieht für Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen einen vollständigen Ausschluss von der Anwendung des BetrVG vor.“ Und durch den Austritt der ES aus dem Diakonischen Werk habe „sich an dieser Situation nichts geändert“. Die Durchführung einer Betriebsratswahl sei daher rechtswidrig.

Die Egestorff-Stiftung sieht sich also nach wie vor als kirchliche Einrichtung, bei der die Mitbestimmung der Mitarbeitenden durch das kirchliche Mitarbeitervertretungsgesetz (MAVG) geregelt wird und nicht durch das weltliche Betriebsverfassungsgesetz (Betr.VG).

Der zuständige Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) sieht das freilich ganz anders. „Der Ausschuss hat entschieden, die Zuordnung der Stiftung und ihrer Tochtergesellschaften aufzuheben und den Stiftungsvorstand abzugeben“, sagt Siegbert Wesner, juristischer Referent bei der BEK. Die ES habe im vergangenen Jahr schriftlich ihren Austritt aus dem Diakonischen Werk erklärt. „Sie wusste auch, welche Konsequenzen aus diesem Austritt folgen – darauf wurde sie von uns, ebenfalls schriftlich, aufmerksam gemacht“, sagt Wesner.

Er vermutet, dass die ES aus dem Diakonischen Werk ausgetreten ist, um Mitgliedsbeiträge zu sparen: „Es überrascht mich, dass sie nun offenbar glaubt, dass trotzdem weiterhin das Mitarbeitervertretungsgesetz gilt“, sagt Wesner. Die ES hat nicht nur der geplanten Betriebsratswahl widersprochen, sondern auch bei der BEK Widerspruch gegen die Entscheidung des Kirchenausschusses eingelegt.

Tarifflucht-Vorwurf schon 2014

Das hat für Ver.di-Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon keine Relevanz: „Die Landeskirchen sind souverän und Träger der Rechte – und wenn die bremische evangelische Kirche sagt, Egestorff ist raus, dann ist Egestorf raus.“ Er sei sich sicher, dass die ES vom Diakonischen Werk angemahnt worden sei, „weil die Stiftung und ihre Gesellschaften schon seit Jahren alles versuchen, um ihre Mitarbeiter nicht nach den Arbeitsvertrags-Richtlinien des Diakonischen Werks bezahlen zu müssen“.

In der Tat wurde der ES bereits 2014 Tarifflucht vorgeworfen und auch das Diakonische Werk Bremen hatte damals eine Stellungnahme veröffentlicht, in der es die Stiftung deutlich kritisiert. Damals hatte das Unternehmen angekündigt, sich zum Jahresende insolvent zu melden – und 85 MitarbeiterInnen zu schlechteren Bedingungen in einem neuen Unternehmen wieder einzustellen.

„Ich bin mir sicher, Egestorff ist auf Druck des Diakonischen Werks ausgetreten – und wenn sie irgendwann wieder kirchengemäße Löhne zahlt, darf sie bestimmt auch wieder dorthin zurück“, sagt Baumann-Czichon. Bis dahin aber habe das Betriebsverfassungsgesetz zu gelten.

Ganz so einfach scheint es allerdings nicht zu sein: „Mit dem Widerspruch der Egestorff-Stiftung-Altenheim müssen wir uns beschäftigen, wenngleich ich davon ausgehe, dass der Kirchenausschuss bei seiner Meinung bleibt“, sagt Siegbert Wesner. Dennoch habe die ES dann immer noch das Recht, vors Kirchengericht zu ziehen.

„Mit eventueller Revision und allem, was dazu gehört, kann es lange dauern bis es zu einer rechtskräftigen Entscheidung kommt“, schätzt Wesner. Welches Recht in dieser Zeit für die Mitarbeitenden gilt, ist ungewiss: Wesner vermutet, das kirchliche Mitarbeitervertretungsgesetz – aber da ihm ein ähnlicher Fall nicht bekannt sei, könne er das nicht mit abschließender Sicherheit sagen.

Mitarbeiter halten an Wahltermin fest

Die Mitarbeitervertretung (MAV) der Egestorff-Stiftung glaubt indes daran, dass es wie geplant im Mai eine Betriebsratswahl geben wird: „Ver.di hat Mittwoch Flyer verteilt und zu einer Info-Veranstaltung eingeladen und die Mitarbeitenden freuen sich sehr, wenn es zur Wahl kommt“, sagt Mitarbeitervertreter Jörg Dröse.

Die Egestorff-Geschäftsführerin Melanie Löwemann habe zwar von dem Widerspruch berichtet: „Sie sagte, erst einmal müsse das geklärt werden und auch, dass das durchaus zwei bis drei Jahre dauern kann.“ Aber für Dröse ist die Sache klar: „Seit Januar gilt für uns das Betriebsverfassungsgesetz.“

Seine MAV-Kollegin Marie­ta Weinkauf bezeichnet die Egestorff-Mitarbeitenden als Bittsteller bei der Geschäftsführung: „Die müssen dort betteln, wenn sie Lohnerhöhungen haben wollen – und bekommen sie grundsätzlich nicht.“ Das Betriebsverfassungsgesetz räume auch ihnen nun endlich ein Streikrecht ein.

Außerdem, sagt Weinkauf, sei die Wahl zur MAV undemokratisch: Von den insgesamt rund 300 Mitarbeitenden seien nur rund 100 Mitglieder der Kirche. „Das bedeutet, der größte Teil der Kollegen darf die MAV nur wählen, selbst aber nicht kandidieren“, kritisiert Weinkauf.

Er hoffe, dass sich hinsichtlich der geplanten Betriebsratswahl „in gegenseitigem Einvernehmen eine Lösung finden lässt“, sagt Detlef Nolte, Sprecher der ES. Im Mai werde es ein Klärungsgespräch zwischen Egestorff und dem Kirchenausschuss geben. Wenn es dort zu keiner Einigung komme, müsse man weiterschauen. Ob damit der Gang vors Kirchengericht gemeint ist, will er nicht kommentieren.

Für Rechtsanwalt Baumann-Czichon ist die Sache dennoch klar: „Wenn wir nicht positiv feststellen können, dass Egestorff der Kirche zugeordnet ist, kann sich Egestorff auf Paragraf 118 Absatz 2 Betriebverfassungsgesetz nicht berufen, sodass dort ein Betriebsrat zu wählen ist.“ Was bedeutet: Während die einen das Kirchenrecht bemühen, werden die anderen notfalls vors Arbeitsgericht gehen. Vors weltliche, versteht sich.
Quelle: http://taz.de/Streit-ueber-Mitbestimmung-im-Altenheim/!5497580/, 25. 4. 2018
« Letzte Änderung: 27. April 2018, 02:03 von admin » Gespeichert

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« Antworten #8 am: 21. November 2014, 00:18 »

Zitat
Protest gegen „Tarifflucht“ im Egestorff-Heim

VON JÖRN SEIDEL

Bremen. Rund zehn Mitarbeiter diakonischer Einrichtungen haben am Dienstagmorgen gegen den angekündigten Ausstieg der Egestorff-Stiftung aus dem kirchlichen Tarifsystem protestiert. Von den 85 Betroffenen war nur eine Angestellte erschienen: die stellvertretende Vorsitzende der Mitarbeitervertretung, Birgit Buckmann. „Die anderen haben Angst um ihren Arbeitsplatz“, sagte sie.

Aus Frust über die „Tarifflucht“ der Stiftung wollten die Protestierenden den Geschäftsführern das „Schwarze Schaf“ überreichen, ein Negativpreis der Gewerkschaft Verdi und der bundesweiten Mitarbeitervertretung der Diakonie. Doch die Unternehmensleitung lehnte die Entgegennahme schriftlich ab.

Die Egestorff-Stiftung, die in Osterholz ein Altenheim in einer großen Parkanlage betreibt, beschäftigt von ihren insgesamt 280 Mitarbeitern 85 in einer Firma, die dem Tarifsystem der Diakonie angeschlossen ist: die Egestorff-Stiftung-Altenpflege. Dieses Unternehmen schreibt seit mehr als zehn Jahren rote Zahlen (wir berichteten). Denn während sich die Lohnkosten durch Tarifsteigerungen erhöht hätten, seien die Pflegesätze konstant geblieben, erklärt Detlev Nolte, Sprecher der Stiftung. Daher solle die Firma zum Jahresende insolvent gemeldet werden. So könne die Stiftung die 85 Mitarbeiter zu schlechteren Bedingungen in einem neuen Unternehmen wieder einstellen.

Helmut Schümann, Vertreter der Mitarbeiter der bremischen Diakonie, zählt einige Änderungen der neuen Verträge auf: weniger Gehalt, weniger Urlaubsgeld, weniger Zuschläge. Den Mitarbeitern rät er, statt schon jetzt die neuen Verträge zu unterzeichnen, die Insolvenz mitzumachen. So würden ihre alten Vertragsbedingungen in einer neuen Firma noch mindestens zwölf Monate fortbestehen. Weitere Proteste sollen folgen.
Quelle: www.weser-kurier.de, 19.11.2014
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« Antworten #7 am: 08. November 2014, 15:23 »

Zitat
Altenheim in Osterholz vor Insolvenz
Mitarbeiter sollen Tarif verlieren


Sara Sundermann

Seit über zehn Jahren schreibt eine Pflegegesellschaft der Egestorff-Stiftung mit dem Altenheim in Osterholz rote Zahlen. Nun will sie Insolvenz anmelden. Die 85 Mitarbeiter sollen zu einer neuen Gesellschaft wechseln und schlechtere Verträge ohne den Tarif der kirchlichen Diakonie unterschreiben.

Altenpflege-Einrichtungen der Diakonie, die den kirchlichen Tarifvertrag einhalten, zahlen ihren Mitarbeitern mehr Gehalt als die meisten anderen Träger. Doch das wird offenbar immer schwieriger zu finanzieren. Längst setzen auch viele diakonische Träger auf Leiharbeit. Und in den vergangenen Jahren haben mehrere Altenpflege-Einrichtungen in Delmenhorst, Lilienthal und Oldenburg sogar Insolvenz angemeldet – und zum Teil damit zugleich die Diakonie verlassen, um nicht mehr die Kirchen-Löhne zahlen zu müssen.

Nun geht auch eine große Einrichtung in Bremen ähnliche Schritte: die renommierte Egestorff-Stiftung, die in Osterholz ein Altenheim in einer großen Parkanlage betreibt. Die Pflegegesellschaft „Altenheim-Egestorff-Stiftung“ (ESA), bei der ein Teil der Altenheim-Miterarbeiter beschäftigt ist, will zum Jahreswechsel in die Insolvenz gehen. Das bestätigt Detlev Nolte, Sprecher der Stiftung. „Die Gesellschaft wird zum 1.1.2015 Konkurs anmelden“, sagt er. Im Anschluss an eine geordnete Insolvenz solle eine neue Gesellschaft gegründet werden, bei der die bisherigen Mitarbeiter beschäftigt werden sollen – zu schlechteren Konditionen. „Der Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird wegfallen und auch die Bindung an die automatischen tariflichen Lohnerhöhungen des Diakonie-Tarifs“, sagt Nolte. Eine betriebliche Altersvorsorge solle es auch weiterhin geben, die aber in anderer Form als bisher organisiert sein werde.

Die meisten der betroffenen Mitarbeiter sind seit vielen Jahren im Egestorff-Altenheim beschäftigt, etliche stehen kurz vor der Rente. Nun ist die Sorge groß: „Viele sind durcheinander und empört“, berichtet Elke Dubbers, Vorsitzende der Mitarbeitervertretung. Die Altenpflegerin ist selbst betroffen. Sie und ihre Kollegen wurden vor zwei Wochen von der Geschäftsführung auf einer Mitarbeiterversammlung über die Pläne informiert. Doch die neuen Verträge seien den Mitarbeitern noch immer nicht bekannt, sagt Dubbers. Nun sollen ihnen die künftigen Vertragskonditionen am kommenden Montag vorgestellt werden. Und bis Sonnabend, 15. November, sollen sich die Mitarbeiter dann schon entscheiden, ob sie unterschreiben.

Die Lohnkosten haben sich durch Tarifsteigerungen erhöht, die Pflegesätze nicht: So begründet Nolte die geplante Insolvenz. „Seit mehr als zehn Jahren ist im Geschäftsbetrieb kontinuierlich ein Defizit aufgelaufen“, so der Sprecher. Bislang habe die Egestorff-Stiftung übergangsweise ausgeholfen und die Defizite übernommen. Doch inzwischen habe die ESA Schulden in siebenstelliger Höhe bei der Stiftung. Um die Stiftung nicht zu gefährden, solle nun die ESA-Gesellschaft Insolvenz anmelden. Ziel sei es, über eine neue Gesellschaft „alle Arbeitsplätze zu erhalten, die langjährigen, qualifizierten Mitarbeiter zu halten und das Pflegeniveau zu sichern“, so Nolte.

„Wir wurden über die Defizite nie informiert“, sagt Elke Dubbers. Mitarbeiter hätten in den vergangenen Jahren weiterhin Sonderzahlungen erhalten, nur im vergangenen Jahr sei das Weihnachtsgeld gekürzt und in diesem Jahr das Urlaubsgeld gestrichen worden. „Wenn man uns die finanzielle Lage und die Pläne früher offen kommuniziert hätte, dann hätte die Belegschaft das vermutlich mitgetragen.“

Helmut Schümann, Vorsitzender des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen der Bremer Diakonie, geht davon aus, dass die Egestorff-Stiftung mit der neuen Gesellschaft nur kurzzeitig bei den Löhnen sparen kann, weil mittelfristig in Bremen ein für alle verpflichtender Pflegetarif verankert werde. Zudem verweist er auf das Vorgehen der Stiftung Friedehorst als ein Modell für Egestorff: Bei Friedehorst würden alle Mitarbeiter für zweieinhalb Jahre auf zehn Prozent ihres Lohns verzichten – unter anderem, um den unterfinanzierten Pflegebereich zu sichern: „Wenn alle Mitarbeiter zurück in den Tarif geholt werden, könnte man auch bei Egestorff eine solche Notlagenregelung vereinbaren.“

Klar ist: Das Finanzdilemma der Egestorff-Gesellschaft ist keine Ausnahme. Darauf verweist auchManfred Meyer, Geschäftsführer der Diakonie Bremen: Zwar seien die Kostenträger verpflichtet, Tarifsteigerungen bei den Gehältern zu übernehmen. Dennoch würden in der Praxis die Sach- und Personalkosten der Pflegeheime nicht refinanziert, sagt Meyer: „Doch als Ausweg aus diesem Finanzdilemma allein auf eine geringere Bezahlung der Mitarbeiter zu setzen, ist für uns keine Lösung.“
Quelle: http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadtreport_artikel,-Mitarbeiter-sollen-Tarif-verlieren-_arid,985151.html, 08.11.2014
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« Antworten #6 am: 08. November 2014, 01:21 »

Zitat
Vorwurf der Tarifflucht
Bremer Egestorff-Stiftung-Altenheim insolvent

Die Bremer "Egestorff Stiftung Altenheim" will Anfang 2015 Insolvenz anmelden. Die diakonische Gesellschaft für Pflegedienstleistungen fahre seit Jahren Defizite ein, so die Begründung. Die rund 80 Mitarbeiter sollen von einer neuen Gesellschaft zu schlechteren Lohnbedingungen übernommen werden. ...
Quelle: http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/egestorff-stiftung-insolvenz100.html, 06.11.2014



Zitat
Druck auf Löhne
Altenheim verlässt die Diakonie

von Lena Kaiser, Hamburg-Redakteurin

Das Altenheim Egestorff-Stiftung will mittels einer Insolvenz raus aus der Diakonie. 85 Mitarbeitern setzt die Geschäftsführung jetzt die Pistole auf die Brust.


Die Geschäftsführung des Altenheims Egestorff-Stiftung hat seinen Angestellten die Pistole auf die Brust gesetzt: Bis zum 15. November sollen die 85 Mitarbeiter entscheiden, ob sie bereit sind, in einer neuen Gesellschaft zu schlechteren Konditionen zu arbeiten – oder ihre Sachen packen.

Bisher gelten für sie die Arbeitsverträge des Diakonischen Werks, doch damit soll jetzt Schluss sein: Um den Betrieb aus dem Bundesverband der evangelischen Kirchen zu lösen, will die Stiftung zum Jahresende Insolvenz anmelden. Betroffen sind 85 Mitarbeiter des Altenheims in Osterholz. Der überwiegende Teil ihrer Kollegen arbeitet bereits seit Jahren in einer anderen Gesellschaft – zu schlechteren Arbeitsbedingungen.

Vorletzte Woche habe der Geschäftsführer, Josef Wobbe-Kallus, bei einer Versammlung erklärt, dass jene Gesellschaft, die bisher nach Diakonietarif bezahlt, Insolvenz anmelden wird, so Elke Dubbers, Betroffene und Vorsitzende der Mitarbeitervertretung. „Es heißt, die neuen Verträge seien Einzelverträge, ohne automatische Lohnerhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.“ Zu sehen bekommen hätten die Mitarbeiter diese Verträge allerdings noch nicht. „Und das, obwohl wir uns ja schon in einer Woche entscheiden sollen“, sagt Dubbers.

Detlev Nolte von der Egestorff-Stiftung bestätigt das. Man habe sich für den „Weg eines geordneten Insolvenzverfahrens entschieden, weil die Ausgaben über die Pflegesätze nicht gedeckt werden können“. Der Bremer Landesdiakoniepfarrer Manfred Meyer sagt der taz, auch er habe erst am Donnerstag von der angekündigten Insolvenz erfahren. „Das Diakonische Werk bedauert es sehr, dass damit 85 Mitarbeiter aus dem Tarifvertrag fallen“, betont er. Die Diakonie begrüße dieses Vorgehen in keinster Weise. „Wir können und wollen aber nicht in die Gremien selbstständiger Unternehmen eingreifen.“ Dennoch habe er den Geschäftsführer der Egestorff-Stiftung nun um ein Gespräch gebeten.

Helmut Schümann, Vorsitzender des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen des Diakonischen Werks in Bremen kritisiert, dass das Altenheim sich somit vom sogenannten Dritten Weg des kirchlichen Arbeitsrechts verabschiedet. Anders als im üblichen staatlichen Arbeitsrecht versteht sich dieser als eine Dienstgemeinschaft, in der kein Streikrecht vorgesehen ist. Arbeitsbedingungen und Löhne werden in paritätisch von Arbeitgebern und Beschäftigten besetzten Kommissionen festgelegt.

In Niedersachsen hat die Kirche diesen Sonderweg des kirchlichen Arbeitsrechts bereits verlassen. Hier dürfen seit März auch Gewerkschaften Tarifverträge mit aushandeln. In Bremen hält das Diakonische Werk am Dritten Weg fest – mit einer Ausnahme: Im Altenpflegebereich verhandelt auch Ver.di über Tarifverträge mit. Am 18. November wollen die Mitarbeitervertreter der Egestorff-Stiftung für ihre Tarifflucht ein schwarzes Schaf überreichen.

Die Mitarbeiter der Stiftung wollen nun versuchen, noch „einiges rauszuholen“. Vor allem für die älteren Kollegen stehe vieles auf dem Spiel, sagt Dubbers. Für die soll auch die betriebliche Altersversorgung wegfallen.
Quelle: http://www.taz.de/Druck-auf-Loehne/!149070/, 06.11.2014

In den Berichten wird die Egestorff-Stiftung zitiert. Darin heißt es, die Mitarbeiter werden nach den Tarifen des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche bezahlt, jedoch deckten die Einnahmen aus der Pflege nicht die Lohnkosten. Das Diakonische Werk selbst kritisiert den Schritt als "Tarifflucht."

Ähnliche Geschichten wurden in der Vergangenheit in Bremen der Stiftung Friedehorst angelastet - sie hatte allerdings im Dezember 2012 den vier Jahre dauernden Tarifkonflikt beendet, siehe [>>]

In Delmenhorst gab es ebenfalls eine vergleichbare Geschichte. Dort war der Wichern Stift ab 2010 in Schieflage geraten, siehe [>>]

KOMMENTAR: Offenbar scheinen die Beispiele Schule zu machen ...
« Letzte Änderung: 08. November 2014, 15:30 von admin » Gespeichert

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« Antworten #5 am: 11. Juni 2013, 11:48 »

Radio Bremen, "buten un binnen", Sonntag, den 2. Juni 2013, Minute 10:34 - Minute 17:28.

Sehen Sie den Beitrag zu dem Fall sowie ein Interview zum Thema mit Prof. Dr. Stefan Görres, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Public Health und Pflegeforschung IPP der Universität Bremen:

http://www.radiobremen.de/fernsehen/buten_un_binnen/video47810-popup.html
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« Antworten #4 am: 28. Mai 2013, 21:48 »

Zitat
Betreuten Wohnanlage der Egestorff-Stiftung - 29.05.2013
Tote Frau tagelang unentdeckt

Von Frauke Fischer und Winfried Schwarz

Bremen. Wie konnte es passieren, dass eine Frau viele Tage tot in ihrer Wohnung in einer Betreuungseinrichtung lag, ohne dass es jemand merkte? Die Egestorff-Stiftung und die Sozialbehörde kündigen Konsequenzen an.

Ein über viele Tage unbemerkter Tod einer 71-jährigen Frau in einer Wohnung der Egestorff-Stiftung hat die Sozialbehörde, die Staatsanwaltschaft und die Bürgerschaftsfraktionen alarmiert. Wie konnte es passieren, dass über möglicherweise zwei Wochen niemand feststellte, dass Monika E. nicht mehr lebte? Nach Angaben der Stiftung starb Monika E. zwischen dem 8. und 20. Mai.

Vor drei Jahren bezog die Rentnerin in der idyllisch gelegenen Einrichtung in Tenever eine kleine Wohnung. Täglich wurde sie mit Mittagessen versorgt, das auf ihren Wunsch vor der Tür abgestellt wurde. Dass die Mahlzeiten über knapp zwei Wochen unberührt blieben, bemerkten die wechselnden Überbringer nicht. "Unsererseits ist selbstkritisch festzustellen, dass durch Fahrerwechsel versäumt wurde, regelmäßig den Verzehr des Essens zu kontrollieren, wenn Personen bei der Lieferung nicht angetroffen wurden und die Box vom Vortag zurückgenommen wurde", erklärte Josef Wobbe-Kallus, Geschäftsführer der Stiftung in Bremen. Dazu seien jetzt alle Fahrer angewiesen.

Nach Darstellung des Geschäftsführers hat Monika E. ein sehr abgeschottetes Leben geführt und tägliche Anrufe abgelehnt. Die 71-Jährige gehörte demnach zu den Selbstversorgern. Das Mittagessen habe sie sich bringen lassen, es aber häufiger nicht angerührt. Einlass in die Wohnung gewährte sie nach den Worten Wobbe-Kallus’ nur sporadisch – auch den Fahrern des Mittagstisches. Vor etwa drei Monaten sei Monika E. einmal reglos in der Wohnung aufgefunden worden. "Eine ärztliche Behandlung oder die Einweisung ins Krankenhaus lehnte sie ab", so der Geschäftsführer. Zum Leitbild der Stiftung gehört es nach eigenem Bekunden, den Bewohnern größtmögliche Freiheit zu lassen.

Auch zu den meisten engen Verwandten hatte Monika E. so wenig Kontakt, dass zunächst niemandem auffiel, dass sie sich nirgends mehr meldete. Das erzählte der 73-jährige Bruder der gestorbenen Frau, Werner M. Für ihn ist es unglaublich, dass in einer Betreuungseinrichtung ein Todesfall so lange unbemerkt bleibt. In einer anonymen Wohnanlage, meint Werner M., rechne man eher damit.

Die Staatsanwaltschaft will sich "selbst ein Bild von den Umständen machen", sagte deren Sprecher Frank Passade. Ein Mitarbeiter der Rechtsmedizin hatte, so heißt es, den natürlichen Tod der Frau bescheinigt. Passade: "Wir sprechen auf jeden Fall mit demjenigen, der die Bescheinigung ausgestellt hat, und mit anderen."

Die Egestorff-Stiftung hat in der Branche einen guten Ruf. Die Anlage am Stiftungsweg bietet verschiedene Wohnformen mit Serviceangeboten, auch eine Seniorenwerkstatt, ambulante und Tagespflege. Auf ihrer Internetseite wirbt sie mit 60 Neubau- sowie 105 Bungalow-Wohnungen, die Interessierte allein oder zu zweit mieten können. Für Alexander Künzel, Vorstandsvorsitzender der Bremer Heimstiftung, spielt der Aspekt der Selbstbestimmung eines Menschen auch im Rahmen der Betreuung eine wichtige Rolle. "Das Spannungsfeld reicht von Autonomie bis Fürsorge und Sicherheit", sagt er. Menschen müssten für sich entscheiden können, wie weitreichend der Kontakt zur Umgebung sein solle. "Wir raten zu bestimmten Serviceleistungen, wie dem regelmäßigen Kontrollanruf. Wenn das jemand nicht will, ist das zu respektieren", sagt er. Dass Menschen, die sich regelmäßig mit Essen versorgen lassen, ihre Türen nicht öffneten und das davor abgestellte Essen über längere Zeit nicht anrührten, komme häufiger vor, bestätigt der Sprecher eines großen Bremer Menü-Bringdienstes, mit dem auch die AWO zusammenarbeitet. Viele würden ihre Mahlzeiten lange im Voraus bestellen und dann vergessen, dass sie zwischendurch in Urlaub oder übers Wochenende bei den Kindern sind. "Aber spätestens am übernächsten Tag sind die Fahrer gehalten zu melden, wenn niemand öffnet", sagt der Sprecher. Dann würden Angehörige benachrichtigt – im schlimmsten Fall auch die Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes.

Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) lässt derzeit in ihrer Behörde prüfen, ob es möglich ist, rechtlich zu verankern, dass Verträge zwischen privaten Anbietern von Servicewohnen und Bewohnern verbindlich die Inanspruchnahme eines Notruf- oder Kontaktsystems enthalten müssen.

Die Bürgerschaftsfraktionen der SPD und der CDU fordern eine konsequente Aufarbeitung des Vorfalls – die CDU einen Bericht der Sozialsenatorin in der nächsten Deputationssitzung.
Quelle: www.weser-kurier.de, 29.05.2013



Zitat
Tote Frau im Pflegeheim
Bremer Sozialsenatorin will tägliche Kontakte


Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) will nach dem Tod einer Seniorin in einem Altenwohnheim in Bremen-Osterholz Konsequenzen ziehen. Die Frau hatte tagelang tot in ihrer Wohnung gelegen. Das Heimpersonal hatte dies offenbar nicht bemerkt.

Anja Stahmann will sicherstellen, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholt.

Sozialsenatorin Stahmann fordert nun, auch bei derartigen Wohnangeboten tägliche soziale Kontakte vertraglich vorzusehen. Das Problem: Viele Betroffene wollen gar nicht, dass die Einrichtungen sich so stark um sie kümmern.  

Laut Sozialbehörde war die Tote im sogenannten "Service-Wohn-Bereich" des Heimes in Bremen-Tenever untergebracht. Dort leben Menschen selbstständig und bekommen nach Absprache nur kleinere Hilfen beim Putzen oder Essenkochen. Eine Kontrolle ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Tägliche Anrufe soll die Frau abgelehnt haben. Die Leitung des Heims hat sich noch nicht dazu geäußert, warum die Tote erst nach Tagen entdeckt worden ist.

Die Bremer CDU fordert nun einen Bericht der Sozialsenatorin zu dem Todesfall im Altenwohnheim. Angehörige vertrauten darauf, dass die Heime hin und wieder ein Auge auf hilfebedürftige Verwandte werfen, so die CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Sigrid Grönert. Auch der SPD-Mann Klaus Möhle forderte Aufklärung zu dem Fall.

[TV-Beitrag ansehen >>]

Quelle: http://www.radiobremen.de/nachrichten/gesellschaft/tod-betreutes-wohnen100.html



Tote liegt tagelang unbemerkt in Altenwohnung

Obwohl die 70-Jährige seit längerer Zeit das Mittagessen nicht anrührte, wurden die Mitarbeiter nicht aufmerksam. Die Leitung der Bremer Einrichtung sieht keine Versäumnisse. ...

... Die 70-Jährige war nach Angaben von Nolte zwischen den 8. und 20. Mai gestorben. ...


Quelle: http://www.nwzonline.de/schule/tote-liegt-tagelang-unbemerkt-in-altenwohnung_a_6,1,2867821930.html, 28.05.2013



« Letzte Änderung: 08. November 2014, 00:29 von admin » Gespeichert

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« Antworten #3 am: 09. Dezember 2008, 23:38 »

Leider bin ich erst heute auf diese Homepage gestoßen...

Nun werte Multihilde,

ich bin einer dieser Teilnehmer und wenn du glaubst, die Sache mit dem „Übungsaltenheim“ sei nur ein Spaßfaktor, so muß ich dich leider enttäuschen!!! Dieses „Übungsaltenheim“ war und wird (hoffentlich) eine ernst zu nehmende Einrichtung bleiben. In Krankenhäusern gibt es Schülerstationen sogar noch länger! Und dieses mindestens genauso erfolgreich! Wir freuten und freuen uns über diese Chance, daß uns diese gegeben wurde!!!

Leider hinterfragst du nicht weiter, was alles getan wurde, um diese Schülerstation in Gang zu bringen. Zu diesem Zeitpunkt war es gut und es hat Jeden von uns weitergebracht und sind gestärkt in die nächsten Praktika (keine Schülerstationen) gegangen. Meines Erachtens sollte diese Einrichtung daher in die Ausbildung eines - staatlich anerkannten Altenpflegers / einer staatlich anerkannten Altenpflegerin - aufgenommen werden.

Nun Multihilde, ich hoffe du machst Deiner Vorsilbe alle Ehre und wirst viel verstehen. Das wünsche ich mir und vor allem dir! Besuche doch auch die Homepage

www.altenpflegeschulprojekt.de.vu

bitte vergesse das „vu“ nicht.

Alles Gute und viel Wissen, das Du Dir noch aneignen kannst.


Nachtrag vom 04.04.09: Leider mußte ich feststellen, daß die Homepage gelöscht wurde. Jedenfalls ist und bleibt es eine Einrichtung, die bestehen bleiben sollte.

Zur Zeit existiert wieder eine Schülerstation, auf der meine Schulkollegen ihre bisherigen Erfahrungen einbauen und ausweiten dürfen.
« Letzte Änderung: 04. April 2009, 13:59 von Schülerstation » Gespeichert
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Hinsehen und reagieren ist wichtig....


« Antworten #2 am: 24. Dezember 2007, 10:36 »

Hoffentlich gibt es durch die neuen Heimgesetze (oder wie sie denn heißen werden...) in den einzelnen Bundsländern mit den entsprechenden Verordnungen nicht Experimentierklauseln für sowas.

Ich möchte nicht in einem "Übungsaltenheim" landen irgendwann, wenn das kein Modellprojekt mehr ist, sondern nur noch rauher Alltag mit Versuch und Irrtum!
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« Antworten #1 am: 24. Dezember 2007, 04:22 »

PERSONAL: Innovatives Ausbildungskonzept oder Ausbeutung?

Der Bremer "Weser-Kurier" berichtet über einen großen Bremer Pflegeheimbetreiber, der zwölf Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler für zwei Monate eine Pflegestation mit 17 BewohnerInnen überläßt. Der Artikel ist so überschwänglich positiv geschrieben, daß man unwillkürlich nach dem Zusatz "Anzeige" oder "Werbung" sucht. Ist der Bericht eine geschickte Marketingstrategie zur weiteren Personalreduzierung oder ein positiv zu wertendes innovatives Ausbildungskonzept?

Der Beruf der Pflegefachkräfte ist nicht sonderlich begehrt. Pflegenachwuchs wird aber künftig dringend gebraucht, denn die Bevölkerung wird immer älter und pflegebedürftiger. Da ist es an der Zeit sich etwas auszudenken. Die negativen Schlagzeilen aus den Medien über teils gravierende Pflegemängel in Deutschlands Heimen machen die teils harte körperliche Schichtarbeit nicht attraktiver. Wenn nun Pflegeschülern angeboten wird, praktische Arbeit in eigener Verantwortung leisten zu können, um das in der Schule Erlernte anwenden zu können, klingt das verlockend. Ausprobieren, erlerntes Wissen „live“ einsetzen können, kommt immer gut an.

Fraglich ist, ob das vermeintlich positive Projekt rechtlich nicht zu beanstanden ist. Denn hier kommt die Heimpersonalverordnung (HeimPersV) ins Spiel. Dort heißt es in §5: "Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Hierbei muß mindestens einer, bei mehr als 20 nicht pflegebedürftigen Bewohnern oder mehr als vier pflegebedürftigen Bewohnern mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein." Was wiederum eine Fachkraft ist, regelt §6: "Fachkräfte im Sinne dieser Verordnung müssen eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt. Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer, Krankenpflegerhelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie vergleichbare Hilfskräfte sind keine Fachkräfte im Sinne der Verordnung."

Im Zeitungsartikel ist die Rede davon, es sei eine (in Worten: eine) examinierte Fachkraft im Hintergrund dabei. Ob die Heimaufsichtsbehörde davon Kenntnis hat, daß offensichtlich die Heimpersonalverordnung außer Acht gelassen wird? Außerdem fragt man sich, was wohl die ausgebildeten Pflegefachkräfte, die dort normalerweise arbeiten, während der zweimonatigen Praktikumszeit der Schüler machen ...

Auch wenn im Vorfeld Bewohner, Angehörige oder Betreuer über das Vorhaben informiert wurden und sich nicht dagegen ausgesprochen haben, stellt sich die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit. Insbesondere dann, wenn der Pflegeheimbetreiber im nächsten Jahr „weitere Schülerstationen realisieren“ will. Werden pflegebedürftige Heimbewohner künftig nur noch von Pflegeschülern, Praktikanten und 1-Euro-Kräften versorgt?

Betrachtet man die allgemeine Situation der Pflegekräfte in Deutschland, muß leider festgestellt werden, daß immer mehr Pflegepersonal in Leiharbeits- oder Zeitarbeitsunternehmen ausgliedert wird. Dort müssen sie in der Regel für deutlich weniger Geld die gleiche Arbeit verrichten und die Arbeitsverhältnisse sind meist nur befristet. Die aktuelle Protestkampagne „Uns reicht’s!“, mit der sich der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) e.V. und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), mit Unterstützung des Deutschen Pflegerates, gemeinsam gegen Personalabbau und unzumutbare Arbeitsbedingungen in der Pflege wenden, greift diese Problematik auf und erlebt gerade deshalb beachtlichen Zulauf.

Ob die wißbegierigen und (noch) motivierten Pflege-Azubis heute schon ahnen, was sie nach der Ausbildung  erwartet?
« Letzte Änderung: 24. Dezember 2007, 04:26 von admin » Gespeichert

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« am: 24. Dezember 2007, 01:41 »

Zitat von: Weser-Kurier vom 23.12.2007
Profitieren nach dem ersten Praxisschock
In der Egestorff-Stiftung haben Schülerinnen und Schüler eine Station übernommen


Von unserem Mitarbeiter Ingo Hartel

BREMEN. Ausbildung? Na klar! Aber möglichst praxisnah: In der diakonischen Pflegeeinrichtung Egestorff-Stiftung in Bremen-Osterholz haben angehende Altenpflegerinnen und -pfleger für zwei Monate die eigenverantwortliche Zuständigkeit für das Haus Seekamp übernommen.

Die zwölf Schülerinnen und Schüler der Wirtschafts- und Sozialakademie im Alter von 19 bis über 40 Jahre sind für die 17 Bewohnerinnen und Bewohner dieser Station zuständig - von morgens um 6.15 Uhr bis abends um 20.30 Uhr. Pflege, Verwaltung, Teilnahme an der Visite und Organisation: alles in der Verantwortung der Auszubildenden. Und damit nichts schief geht, steht während jeder Schicht eine examinierte Fachkraft der Egestorff-Stiftung im Hintergrund und kann notfalls die Reißleine ziehen oder mit Rat und Tat aushelfen.

Torsten Kallinowski und Philipp Schulze sind zwei der angehenden Altenpfleger, die die sogenannte Station Z betreuen und den Arbeitsablauf organisieren. Nach ihren Worten ist es ein großartiges Experiment. Anstrengend zwar, aber auch sehr lehrreich, jedenfalls nach dem ersten Praxisschock. "Dieses Praktikum ist richtig Arbeit mit viel persönlichem Einsatz", sagt Philipp Schulze. Aber das sei auch gut so, denn: "Endlich können wir selbstständig arbeiten. Bei den anderen Praktika haben wir immer diesen Schülerstatus."

Es sei ein bisschen wie eine Feuertaufe, so der Kollege Torsten Kallinowski. Morgens stehe die Pflege der Bewohner im Vordergrund, dann das Anreichen von Essen. Aber auch Dokumentation, Krankenbeobachtung, Organisation der Pflegevisite, das Bestellen von Material sowie die Öffentlichkeitsarbeit gehörten zu ihren Aufgaben. Lediglich die Ausgabe der Medikamente liege in den Händen der Examinierten. Bei so viel Verantwortung sei es schon ein gutes Gefühl, dass immer "eine Feste" im Hintergrund sei, sagt Schulze.

Aber nicht die eigentliche Arbeit ist die größte Herausforderung, es sei vielmehr die Teambildung, erzählen die beiden Männer und sprechen von einem sehr gruppendynamischen Prozess. "Auf einmal ist eine Mitschülerin deine Chefin. Das ist schon gewöhnungsbedürftig." Vanessa Wohlers, Schülermentorin und Praxisanleiterin der Egestorff-Stiftung, kommentiert, dass die angehenden Altenpfleger das hierarchische System, die Organisation der Stationen, eins zu eins übernommen hätten. Offenbar sei es ihnen in diesem bekannten Rahmen zunächst leichter gefallen, in die Arbeit und vor allem in die Verantwortung hineinzufinden, vermutet die Lehrerin Barbara Meincke, die für die Wirtschafts- und Sozialakademie das Projekt begleitet. Die bekannte Struktur habe ihnen einen stützenden Rahmen vermittelt.

Wohlers und Meincke sowie Maria Freund als Koordinatorin des Projektes berichten, dass dieses in seinem zeitlichen Umfang von zwei Monaten bundesweit einmalig sei. Diese Schülerstation sei kein eitler Selbstzweck, sondern solle sowohl den Schülerinnen und Schülern als auch den Profis sowie nicht zuletzt den Bewohnern der Station Vorteile bringen. Also mindestens drei Fliegen mit einer Klappe schlagen.

Uwe Fechner, stellvertretende Pflegeleitung, und Werner Adam, der Beauftragte für Qualitätsmanagement, skizzieren die Ziele des Projektes. Die Schüler könnten so die zielgerichtete Kommunikation üben, ihre Sozialkompetenz verbessern sowie Eigeninitiative und Handlungskompetenz entwickeln. Und natürlich erlebten sie so die Bedeutung professioneller Pflege unter fast realistischen Rahmenbedingungen. Aber auch die Profis der Pflegeeinrichtung möchten Honig aus diesem Experiment saugen, sagt Uwe Fechner. Sie erhielten quasi nebenher Informationen über neue Pflegetheorien und -techniken und hätten anhand der Arbeit der Schüler die Möglichkeit, ihre eigene Pflegeroutine zu hinterfragen. Barbara Meincke ergänzt, dass auch sie als Lehrerin Nutzen aus diesem Projekt ziehe. Als Beispiel nennt sie Erkenntnisse darüber, wie Theorie und Praxis besser zu verzahnen sind. Und auch die Bewohner der Station sind zufrieden. Ist doch die Professionalität der Pflege durch die Pflegeprofis im Hintergrund sichergestellt, und als Bonus kommt ihnen die bessere personelle Besetzung in dieser Zeit zugute.

Aber natürlich, versichert Werner Adam, ist das gesamte Vorhaben im Vorfeld mit den Bewohnern, deren Angehörigen und möglicherweise eingesetzten rechtlichen Betreuern geklärt und einvernehmlich verabredet worden.

Gut für Torsten Kallinowski, Philipp Schulze, Natascha Wechsel, Petra Klewer und die anderen Nachwuchskräfte, die so die nötige Sicherheit für ihre Arbeit erhalten. Denn wie gesagt: Es ist schon wichtig, dass immer eine erfahrene Pflegekraft im Hintergrund ist, weil es immer anders kommt als man gerade denkt.

Nach den positiven Erfahrungen will die Egestorff-Stiftung im kommenden Jahr weitere Schülerstationen realisieren.
Quelle: Weser-Kurier, 23.12.2007
« Letzte Änderung: 14. Mai 2018, 02:43 von admin » Gespeichert

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