QUALITÄT: Ärztliche Versorgung im Heim

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Gemeinsame „Bundesinitiative Pflegeheim“:

Kassenärztliche Vereinigungen machen sich zusammen für eine bessere medizinische Versorgung in Pflegeheimen in Deutschland stark

München, 27. April 2010: Bundesweit haben sich dreizehn der insgesamt siebzehn Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf ein gemeinsames Rahmenkonzept geeinigt, mit dem die medizinische Versorgung von Menschen in Pflegeheimen künftig deutschlandweit nachhaltig verbessert werden soll. „Wir haben mit dem Rahmenkonzept eine einheitliche Basis für Verhandlungen mit den Krankenkassen geschaffen“, erklärte dazu der Initiator der Bundesinitiative Pflegeheim, Dr. Gabriel Schmidt, erster stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Bereits seit Jahren ist es Schmidt ein persönliches Anliegen, die Versorgung Pflegebedürftiger zu optimieren. „Wir niedergelassenen Haus- und Fachärzte stellen uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Patienten. Insbesondere für unsere älteren Patienten sind wir nicht nur Arzt, sondern auch Anwalt.“ Umso mehr habe es ihn gefreut, dass so viele KVen in dieser Sache an einem Strang ziehen. „Nur durch den Abschluss eines Pflegeheimvertrags mit allen Krankenkassen kann man auf die bevorstehenden Herausforderungen der demografischen Entwicklung und den damit verbundenen Anstieg der Zahl Pflegebedürftiger adäquat reagieren“, so Schmidt.

Grundlage solcher Pflegeheimverträge der Länder-KVen mit allen Krankenkassen soll nun deutschlandweit das Rahmenkonzept der Bundesinitiative Pflegeheim sein, das ein Basismodul und darauf aufbauend individuell kombinierbare Zusatzmodule vorsieht. Kern des interdisziplinären Konzepts ist eine strukturell verbesserte Kooperation von niedergelassenen Ärzten untereinander sowie mit den Pflegeverantwortlichen in Heimen. Dabei stehen Ziele wie eine verbesserte Versorgungsqualität, eine abgestimmte Steuerung der Versorgung, Wirtschaftlichkeit sowie Transparenz im Vordergrund.

Über das Basismodul hinaus können nach dem Baukastenprinzip verschiedene Module den regionalen Bedürfnissen entsprechend ergänzt werden. Neben Servicemodulen der Haus- und Fachärzte, die beispielsweise regelmäßige Visitendienste, Rufbereitschaft und besondere Vertretungsregelungen umfassen, gibt es auch spezielle Qualitätsmodule, bei denen die Qualitätssicherung im Sinne einer optimalen Rundum-Betreuung der Patienten in Pflegeheimen im Fokus steht.

Das von der KVB initiierte bundeseinheitliche Pflegeheimkonzept basiert auf den bereits erfolgreich etablierten Modellprojekten der KV Berlin, der KV Nordrhein und der KV Bayerns. Im Rahmen des Berliner Pflegeheimprojekts beispielsweise kooperieren schon heute Pflegeheime mit niedergelassenen oder angestellten Ärzten. „Ich freue mich, dass wir unser Know-how aus Berliner Projekten in die Bundesinitiative Pflegeheim einbringen konnten“, erklärte die Vorstandsvorsitzende der KV Berlin, Dr. Angelika Prehn. Nun gelte es, aus einzelnen Leuchtturmprojekten Grundsätze und Strukturen für eine bundesweit flächendeckend verbesserte medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen abzuleiten.

Auch im Bereich der KV Nordrhein arbeiten Krankenkassen, Pflegeheime, Krankenhäuser und niedergelassene Haus- und Fachärzte bereits intensiv zusammen. Diese Kooperation umfasst unter anderem konkrete Behandlungspfade, abgestimmte Arzneimittellisten und die gesicherte Überleitung der Patienten vom Pflegeheim ins Krankenhaus. Die KV Bayerns hatte bereits vor Jahren das Konzept der Geriatrischen Praxisverbünde entwickelt und in vielen Regionen erfolgreich etabliert. Dabei übernehmen Haus- und Fachärzte gemeinsam die Betreuung einzelner Heime und stellen über eine besondere Rufbereitschaftsregelung sicher, dass die Patienten während, aber auch außerhalb der Sprechstunden optimal versorgt werden.

Einige Länder-KVen haben hingegen bislang weniger Erfahrungen mit übergreifenden Konzepten zur Pflegeheimversorgung gemacht. „Letztlich stehen wir alle vor den gleichen Herausforderungen bei der künftigen Versorgung von Pflegebedürftigen“, so Sanitätsrat Dr. Günter Gerhardt, Vorstandsvorsitzender der KV Rheinland-Pfalz. „Durch den intensiven Austausch von Erfahrungen und Ideen und die gemeinsame Entwicklung des bundeseinheitlichen Rahmenkonzepts für einen Pflegeheimvertrag haben wir viel voneinander gelernt“, so Gerhardt. Dieses Wissen wolle man nun gemeinsam zum Wohle der Patienten nutzen.

Mit der Bundesinitiative Pflegeheim haben die KVen jetzt einen Meilenstein in der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen gesetzt, der bei allen Beteiligten – vor allem bei den Patienten, aber auch bei Ärzten und Pflegeverantwortlichen – für mehr Sicherheit und Transparenz sorgt. Damit eine verbesserte Versorgungsqualität im Heim ankommen kann, gilt es nun, mit den Kassen gemeinsame Verträge zu schließen und die entsprechenden Strukturen aufzubauen.

Quelle: Presseinformation der KVB vom 27.04.2010

admin:
Freie Wahl des Arztes muß auch im Heim gewährleistet sein

Menschen werden immer älter und mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden. Über meist viele Jahre bauen sie ein enges, vertrauensgeprägtes Verhältnis zum Hausarzt auf. Was ist,  wenn die Hilfs- und Pflegebedürftigkeit ein Verbleiben in der häuslichen Umgebung nicht mehr zuläßt? Wer übernimmt dann die ärztliche Betreuung im Heim?

§ 76 SGB V regelt die freie Wahl des Arztes
Grundsätzlich ist die Wahl des Arztes für jeden Patienten frei, er darf diesen auch ohne Begründung wechseln, eine Behandlung abbrechen oder beispielsweise ein Krankenhaus jederzeit verlassen. Das ist im Sozialgesetzbuch SGB V in § 76 "Freie Arztwahl" geregelt.

Gilt auch für Menschen im Heim
Das gilt ebenfalls im Pflegeheim - auch wenn das für das Pflegepersonal einen entsprechenden Aufwand bedeutet. So heißt es z.B. auf einer Internetseite der Caritas:

"Die freie Arztwahl, die für die Caritas einen hohen Wert darstellt, ist grundgelegt in der Würde jedes Menschen und dem Recht auf Selbstbestimmung, die in unserem christlichen Menschenbild aber auch laut § 2 SGB XI gefordert ist. Dies führt dazu, dass stellenweise bis zu 60 verschiedene Ärzte in einer stationären Pflegeeinrichtung für die medizinische Versorgung der Bewohner zuständig sind."

Und weiter: "Der Caritasverband Mannheim möchte die Hausärzte der Bewohner bestärken, die medizinische Versorgung ihrer Patienten auch nach dem Heimumzug zu übernehmen, stellen die Hausärzte doch ein wichtiges Bindeglied dar, zwischen dem Leben vor, während und nach dem Heimaufenthalt. Für viele alte Menschen ist der Hausarzt nicht nur Arzt, sondern wertvoller Gesprächspartner, der ihnen in vielen Lebenslagen hilft."

Pflegebedürftige, ihre rechtlichen Vertreter wie bevollmächtigte Angehörige oder Betreuer sollten sich also nicht irritieren lassen und auf ihr Recht der freien Arztwahl bestehen. Es gibt nur einen "Haken":  Der Hausarzt muß die weitere Betreuung im Heim auch übernehmen wollen ...

UPD hilft:
Bei Problemen hilft die vor Ort zuständige Heimaufsicht oder z.B. die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) mit ihren 22 regionalen Beratungsstellen.

admin:
Alarmstufe rot: Ärztliche Versorgung im Heim

Die Zeitschrift "Altenheim" aus dem Vincentz Verlag berichtet in der aktuellen Ausgabe 7.2009 über die Situation der ärztlichen Versorgung im Pflegeheim.



Ärztliche Versorgung demenziell Erkrankter
Wo bleibt der Arzt?

Bewohner, die Schmerzen leiden müssen, geriatrisch unterqualifzierte  Ärzte, zweifelhafte Diagnosen: Studien benennen schwere Defzite in der  ärztlichen Versorgung Demenzkranker in Pfegeheimen.

Von Dr. Martina Schäufele und Prof. Dr. Siegfried Weyerer


Chancen des § 119b SGB V
Die Palette ärztlicher Versorgung wird breiter

Neue Optionen für die ärztliche Versorgung eröffnet der § 119b SGB V. Heime können Kooperationsverträge mit einzelnen Ärzten, Medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern abschließen oder auch einen Heimarzt anstellen.

Von Prof. Dr. Thomas Klie


Prognose aus Trägersicht
Der Heimarzt bleibt bis auf weiteres Vision

Von der Möglichkeit, einen Heimarzt anzustellen, machen Einrichtungen aus
fnanziellen und haftungsrechtlichen Gründen bisher kaum Gebrauch. Sie suchen Wege, die Kooperation mit niedergelassenen Ärzten zu verbessern.

Von Dr. Stefan Arend


Quelle: www.altenheim.vincentz.net - Ausgabe 7.2009


Die drei Artikel können hier jeweils separat heruntergeladen werden. Wir danken dem Vincentz Verlag und den Autoren für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung an dieser Stelle!

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Berlins Kassenärztechefin will ärztliche Versorgung von Pflegeheimpatienten verbessern

24-Stunden-Rufbereitschaft und Regelvisite bei zusätzlicher Vergütung durch die Kassen - Vorbild ist "Berliner Projekt"

Berlin, 18. Februar 2009. Berlins Kassenärztechefin Dr. Angelika Prehn will die ärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnern verbessern. "Wir brauchen eine engere Kooperation zwischen Heimpersonal und niedergelassenen Ärzten", erklärte die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin am Mittwoch. Prehn sprach sich dafür aus, eine 24-Stunden-Rufbereitschaft für Ärzte und regelmäßige Visiten einzuführen. Dazu müssten allerdings auch alle Krankenkassen bereit sein, aufwendige Heimbesuche besser und vor allem extrabudgetär zu bezahlen.

Vorbild könnte das "Berliner Projekt" sein, das die KV Berlin vor über zehn Jahren gemeinsam mit der AOK Berlin, der IKK Brandenburg und Berlin, der Berliner Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Privatkrankenanstalten Berlin-Brandenburg ins Leben gerufen hat. 38 Pflegeheime kooperieren dabei mit niedergelassenen bzw. angestellten Ärzten. Ziel ist eine ganzheitliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung und intensivierte pflegerische und ärztliche Betreuung der Heimbewohner. Die niedergelassenen Ärzte sind rund um die Uhr erreichbar und führen mindestens eine wöchentliche Regelvisite sowie Fallbesprechungen mit dem Pflegepersonal durch. Die Ärzte erhalten dafür eine zusätzliche Vergütung.

Für die Bewohner der Pflegeeinrichtungen bietet das Projekt ein großes Plus: Durch die regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen werden Verschlechterungen im Gesundheitszustand schnell erkannt und behandelt. Das Team aus Ärzten, Therapeuten und Pflegepersonal kann ganz individuell auf den einzelnen Bewohner eingehen und Krankheitsfälle ausführlich besprechen. Teure Krankentransporte und Krankenhauseinweisungen können oft vermieden werden.

"Die beteiligten Krankenkassen erzielen dadurch jährlich Einsparungen in Millionenhöhe", betonte Frau Prehn. Für sie sei auch deshalb völlig unverständlich, warum sich nicht alle Krankenkassen an dem Projekt beteiligten und dieses auf mehr Pflegeheime ausdehnten. "Mit diesem Konzept können wir die Versorgung der älteren, meist chronisch kranken und multimorbiden Patienten in Pflegeheimen deutlich verbessern und gleichzeitig die Ausgaben senken."

Sie forderte die Krankenkassen erneut auf, gemeinsam mit der KV nach Lösungen für eine bessere ärztliche Betreuung von Heimpatienten zu suchen. Dazu gehöre auch eine höhere Vergütung. Prehn: "Ärzte, die ihre Heimpatienten regelmäßig besuchen und eine Telefonbereitschaft anbieten, sollten eine zusätzliche Betreuungspauschale erhalten." Zudem müssten die Krankenkassen Heimbesuche generell extrabudgetär bezahlen. Zurzeit sind sie Teil des Regelleistungsvolumens. Sie werden dadurch nur in begrenztem Umfang vergütet.

Quelle: KV Berlin, Pressemitteilung vom 18.02.2009

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Aus einem Fachbeitrag von Caritas-Vorstand Regina Hertlein zu Haus- und Heimärzten

Das System der freien Arztwahl

Immer wieder werden die Verantwortlichen in den Heimen der Mannheimer Caritas auf das neue Pflege-Weiterentwicklungsgesetz angesprochen. Unter anderem taucht die Frage nach der Anstellung eines Heimarztes auf.

... Uns ist es wichtig, dass unsere Bewohner von ihren meist langjährig betreuenden Hausärzten gut versorgt werden. Hier existiert ein Vertrauensverhältnis und die meist lange Krankheitsgeschichte ist dem Arzt bekannt. Der Arzt ist Beauftragter der Bewohner/innen. Eine gute medizinische Versorgung schließt sowohl die kurative (heilende) als auch eine gute palliative Versorgung mit ein. ...

... Klar ist, dass bei über 60 niedergelassenen Ärzten in einer Einrichtung nicht alle die gleichen geriatrischen Kenntnisse, Erfahrungen und regelmäßigen Weiterbildungen mitbringen, die für eine gute Versorgung der Bewohner wünschenswert ist. Auch sind nicht alle Ärzte umfassend über die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers informiert. Palliativmedizinische Kenntnisse und Erfahrungen sind teilweise zu wenig vorhanden. Wichtig ist es jedoch, dass alle Akteure zum Wohl des Bewohners gut zusammen arbeiten. ...

... Entscheidend bleibt, dass die freie Arztwahl in Deutschland auch dann gilt, wenn wie in dem so genannten „Berliner Modell“, ein Heimarzt angestellt ist.

Als Caritasverband Mannheim möchten wir die Hausärzte unserer Bewohner bestärken, die medizinische Versorgung der Bewohner auch nach dem Heimumzug zu übernehmen, stellen die Hausärzte doch ein wichtiges Bindeglied dar, zwischen dem Leben vor, während und nach dem Heimaufenthalt. Für viele alte Menschen ist der Hausarzt nicht nur Arzt, sondern wertvoller Gesprächspartner, der ihnen in vielen Lebenslagen hilft.

Quelle: http://www.caritas-mannheim.de, 24.07.2008

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