ZÄHNE: Zahnärztliche Versorgung in Heimen

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Zitat

Sachsen-Anhalt
Heime und Zahnärzte sollen Zusammenarbeit verbessern

Die bpa-Landesgruppe Sachsen-Anhalt und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KZV) haben eine Kooperationsvereinbarung für die zahnärztliche Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen abgeschlossen. Damit soll die Zusammenarbeit von Heimen und Zahnärzten vor Ort erleichtern werden.

Auf Bundesebene gibt es seit dem vergangenen Jahr eine Vereinbarung über Anforderungen an die zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen. Nun werden diese Anforderungen auch auf Landesebene umgesetzt.

Im Rahmen der Kooperation in Sachsen-Anhalt sind beispielsweise gemeinsame Informationsveranstaltungen geplant. "Geregelt werden damit unter anderem die Hausbesuchstätigkeit des Zahnarztes und die Mitwirkung der Verantwortlichen im Pflegeheim", sagt Sabine Mrosek, Vorstandsvorsitzende des bpa Sachsen-Anhalt.

Zudem sollen sich die Vertragspartner im Bereich der Fortbildung gegenseitig unterstützen und voneinander lernen. In Anlehnung an die Vereinbarung auf Bundesebene wurde bereits ein Muster-Kooperationsvertrag zwischen Zahnarzt und Pflegeheim auf Landesebene abgestimmt. Niedergelassene Zahnärzte werden darüber von der KZV-Sachsen-Anhalt informiert. Außerdem wird ein Muster-Kooperationsvertrag zur Verfügung gestellt.

Damit haben die Vertragspartner Rechtssicherheit, und individuelle Vertragsverhandlungen sind nicht mehr notwendig. "Als Kooperationspartner der KZV Sachsen-Anhalt auf Landesebene setzen wir uns dafür ein, dass diese Musterverträge zwischen Zahnarzt und Einrichtung flächendeckend verwendet werden", so Richter. Unberührt von diesem Kooperationsvertrag bleibt das Recht der Pflegebedürftigen auf die freie Wahl eines Zahnarztes.
Quelle: http://www.altenheim.net/Infopool, 20.01.2015

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Bessere zahnärztliche Versorgung im Pflegeheim

(14.03.14) Pflegebedürftige, die in stationären Pflegeeinrichtungen leben, erhalten künftig eine bessere zahnmedizinische Versorgung. Der Zahnarzt betreut dann die Patienten direkt vor Ort, die nicht mehr selbst eine Praxis aufsuchen können. Die Rahmenvereinbarung tritt zum 1. April 2014 in Kraft.

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben zusammen mit den Träger von Pflegeheimen sowie der Verbände der Pflegeberufe eine neue Rahmenvereinbarung getroffen. Diese gibt Vertragszahnärzten die Möglichkeit, einzeln oder gemeinsam Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abzuschließen. Die neuen Kooperationsverträge ermöglichen eine routinemäßige Eingangsuntersuchung sowie weitere regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Patienten in Heimen.

Grundlage der Vereinbarung und der Kooperationsverträge ist eine Änderung im fünften Sozialgesetzbuch, die der Gesetzgeber im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes beschlossen hatte.

Rahmenvereinbarung kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von stationär Pflegebedürftigen - Gültig ab 01.04.14


Zahnärzte und Pflegeheime kooperieren

Die zahnmedizinische Versorgung von Heimbewohnern wird ab dem 1. April deutlich verbessert. Dazu haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband mit den Trägern von Pflegeheimen und den Verbänden der Pflegeberufe eine neue Rahmenvereinbarung getroffen.

Sie gibt Vertragszahnärzten die Möglichkeit, einzeln oder gemeinsam Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abzuschließen. Dadurch werden pflegebedürftige Patienten in Zukunft direkt vor Ort systematisch betreut.

"Patienten in stationären Einrichtungen können häufig nicht mehr in die Praxis kommen und haben besondere Bedürfnisse in der zahnmedizinischen Behandlung", erläutert der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer die Situation. Diese Gruppe der Pflegebedürftigen werde mit der Rahmenvereinbarung nun erstmals berücksichtigt.

Für eine bessere Lebensqualität
Eßer: "Unser Ziel ist, dass jedes Pflegeheim in Zukunft eine Kooperationsvereinbarung mit einem oder mehreren Zahnärzten eingeht. Denn gerade für Pflegebedürftige verbessert eine gute Zahn- und Mundgesundheit die gesamte Lebensqualität und trägt dazu bei, lebensbedrohliche Erkrankungen zu verhindern. Sie erleichtert das Essen und Sprechen und fördert somit auch die soziale Teilhabe."

Eine solide Basis für die Versorgung
„Mit der Vereinbarung und den neuen Leistungen im Bewertungsmaßstab haben Krankenkassen und Zahnärzte nun den Weg geebnet, um den Gesetzesauftrag aus dem Pflegeneuausrichtungsgesetz umzusetzen. Wichtig war uns, Qualitäts- und Versorgungsziele in die Vereinbarung aufzunehmen, damit die Versorgung der Pflegebedürftigen auf einer soliden Basis steht", stellt der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg, fest.

"Um die pflegerische und zahnärztliche Versorgung von Heimbewohnern auch künftig optimal weiterentwickeln zu können, brauchen wir Informationen", verdeutlicht von Stackelberg. Ein wichtiger Baustein seien daher die mit der KZBV vereinbarte Berichterstattung zu den Erfahrungen mit der neuen Rahmenvereinbarung.

Die daraus hervorgehenden Kooperationsverträge ermöglichen laut KZBV und Kassenverband eine routinemäßige Eingangsuntersuchung und weitere regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Patienten in Pflegeheimen. Der Zahnarzt könne für jeden pflegebedürftigen Patienten Pflegezustand und Behandlungsbedarf anhand eines vorgefertigten Formblattes dokumentieren und das Pflegepersonal entsprechend individuell instruieren.

Grundlage der Vereinbarung und der Kooperationsverträge ist das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG). Der Gesetzgeber hat darin unter anderem die Regelungen in § 119b SGB V neu gefasst, um angemessen auf den demografischen Wandel zu reagieren. In den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema) werden daher entsprechende Gebührennummern neu aufgenommen beziehungsweise geändert.

Quelle: http://www.kzbv.de/pressemitteilung-vom-13-3-2014.843.de.html


Dazu passende interessante Dissertation:

Zitat

TEAMWERK – ZAHNMEDIZIN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN

Die Mundgesundheit und deren Beeinflussung durch regelmäßige zahnmedizinische Betreuung institutionalisierter Senioren im Großraum München

Dissertation zum Erwerb des Doktorgrades der Zahnheilkunde an der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität zu München
Vorgelegt von Simone Geiger aus Füssen 2011

Quelle: http://edoc.ub.uni-muenchen.de/12987/

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Gesetzesänderungen zum 01.04.2013:
„Aufsuchende zahnärztliche Betreuung“ immobiler Patienten

Zum bevorstehenden Monatswechsel müssen sich Millionen von Bundesbürgern wieder auf gesetzliche Änderungen einstellen: Steuerzahler auf durchaus positive, Verkehrssünder auf finanziell eher belastende. Änderung Bereich Gesundheit zum 1. April:

Für Pflegebedürftige und Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden Zahnbehandlungen einfacher: Nicht mehr sie müssen in die Zahnarztpraxis – der Zahnarzt kommt zu ihnen. Die zusätzliche Vergütung für die „aufsuchende zahnärztliche Betreuung“ immobiler Patienten trägt die Krankenkasse. Einkalkuliert sind dafür 20 Millionen Euro im Jahr.

Quelle: www.weser-kurier.de, 29.03.2013

Multihilde:
Im Bundestag notiert: Zahngesundheit
Gesundheit/Kleine Anfrage - 04.07.2011

Berlin: (hib/MPI) Die Zahngesundheit älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen rückt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (16/6274) in den Mittelpunkt. Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem nach der Zahl barrierefreier Zahnarztpraxen und nach Modellprojekten zur Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_07/2011_278/03.html


Zur “richtigen Anfrage (pdf)” kommt man zur Zeit leider nicht über den Link oben; da ist wohl was falsch verlinkt durch 16 statt 17 ;)

Per Suchfunktion findet man die pdf übrigens, ist aber ja noch nicht die Endfassung...


admin:
Zahnärzte setzen sich für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen ein

KZBV und BZÄK stellen Reformkonzept für bessere zahnärztliche Versorgung vor

Berlin, 16.06.2010 - Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sollen zukünftig Anspruch auf besondere präventive zahnmedizinische Leistungen ihrer Krankenkasse haben, wenn sie zur täglichen Mundhygiene nicht ausreichend in der Lage sind. Da viele Patienten aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Einschränkungen nicht in die Zahnarztpraxis kommen können, soll außerdem die aufsuchende Betreuung durch den Zahnarzt gefördert werden.

So lauten die zentralen Forderungen eines Versorgungskonzeptes mit dem Titel „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“, das die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBZV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam mit Wissenschaftlern der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnheilkunde (DGAZ) und der Arbeitsgemeinschaft für zahnärztliche Behindertenbehandlung im Bundesverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) entwickelt haben.

Mit dem Konzept, das heute in Berlin der Presse, der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit vorgestellt wurde, sollen endlich grundlegende Defizite in der zahnmedizinischen Versorgung körperlich und kognitiv eingeschränkter Menschen angegangen werden. Dazu sagte der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer: „Die zahnmedizinische Versorgung in der GKV ist darauf abgestimmt, dass Versicherte zur Vorsorge selbst die Zähne putzen und zur Behandlung eine Zahnarztpraxis aufsuchen können. Viele ältere, pflegebedürftige Patienten und Menschen mit schweren Behinderungen sind aber dazu nicht in der Lage. Die Anzahl der Menschen, die auf besondere zahnärztliche Hilfe angewiesenen sind, steigt von Jahr zu Jahr. Diese Patienten können und wollen wir nicht alleine lassen. Zur Umsetzung unseres Versorgungskonzeptes benötigen wir die Hilfe des Gesetzgebers.“

Der Vizepräsident der BZÄK, Dr. Dietmar Oesterreich, warnte vor den zunehmend wachsenden Problemen in der zahnmedizinischen Versorgung der betroffenen Gruppen: „Bisher haben wir über karitative Organisationen und ehrenamtliches Engagement zahnärztlicher Kollegen versucht, die Versorgungsdefizite aufzufangen. Aber das ist schwierig bis unmöglich. Wir haben etwa 600.000 Menschen mit Behinderungen und gut zwei Millionen Pflegebedürftige, für die eine aufwendige zahnmedizinische Betreuung notwendig ist. Und die Zahl wird angesichts der demografischen Entwicklung noch sehr viel weiter steigen. Deswegen brauchen wir endlich eine strukturelle Lösung.“

Prof. Andreas Schulte, leitender Oberarzt an der Poliklinik für Zahnerhaltung in Heidelberg und Co-Autor des Versorgungskonzeptes, wies auf die besonderen zahnmedizinischen Herausforderungen hin, die sich bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung oder in Pflege ergeben: „Die Mundgesundheit der Betroffenen ist insgesamt wesentlich schlechter als im Bevölkerungsdurchschnitt. Die Behandlung erfordert oft einen hohen Kommunikations- und Versorgungsaufwand oder ist nur unter Vollnarkose möglich. Gerade im Pflegebereich treffen wir auf spezifische, altersbedingte Krankheitsbilder. Parodontalerkrankungen, Karies an freiliegenden Zahnwurzeln oder Probleme, die aus allgemeinmedizinischen Erkrankungen sowie einem verringerten Speichelfluss resultieren, sind sehr häufig. Sie machen eine kontinuierliche Betreuung unerlässlich.“

Quelle: http://www.bzaek.de/presse/presseinformationen

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