Schlecht und billig: Sparen bei medizinischen Hilfsmitteln

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Rat und Hilfe zum Thema Inkontinenz:



Inkontinenz Selbsthilfe e.V

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Inkontinenzversorgung zu Dumpingpreisen

bvkm hilft Betroffenen, sich zu wehren

Düsseldorf, 29. November 2010 Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) bietet auf seiner Internetseite www.bvkm.de einen neuen Musterantrag zum kostenlosen Herunterladen an. Hintergrund ist ein Vertrag, zwischen der AOK Baden-Württemberg und verschiedenen Anbietern von Inkontinenzhilfen, der seit dem 1. Oktober gilt.

Die Vereinbarung regelt, unter welchen Voraussetzungen Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die zuhause leben, mit aufsaugenden Inkontinenz-vorlagen versorgt werden können. Danach steht Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, eine monatliche Pauschale von lediglich 33 Euro für Inkontinenzhilfen zu. Für Versicherte ab dem 4. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind die bundesweiten Festbeträge abzurechnen, die von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgesetzt werden. Der Festbetrag für Saugvorlagen mit hoher Saugleistung beläuft sich zum Beispiel auf monatlich 64,50 Euro.

„Für die meisten Menschen mit Behinderung, die an Harninkontinenz leiden, sind weder die Pauschalen noch die Festbeträge ausreichend“, erklärt die Vorsitzende des bvkm, Helga Kiel. „Entzündungen und allergische Reaktionen sind häufig die Folge, wenn Betroffene mit minderwertigen Inkontinenz-produkten versorgt werden.“ Der bvkm rät deshalb Betroffenen, sich gegen die Dumpingpreise der Krankenkasse zur Wehr zu setzen.

Den Musterantrag des BVKM auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen von ausreichender Qualität finden Interessierte auf der Internetseite www.bvkm.de in der Rubrik „Arbeitsbereiche und Themen/Recht und Praxis/Argumentationshilfen/Versorgung mit Inkontinenzhilfen“ [>>].

Wer keinen Internetzugang hat, kann die Informationen gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten Rückumschlags (DIN A 4 oder 5, Euro 1,45) bestellen beim: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Stichwort „Inkontinenzhilfen“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.

Quelle: www.bvkm.de, Pressemitteilung

Multihilde:
AKTUALISIERUNG: - admin

Zitat

Inkontinenzartikel: Ab 1. Januar wieder freie Entscheidung

Die niedersächsischen Pflegeheime können vom 1. Januar 2011 an wieder selbst entscheiden, von welchem Lieferanten und zu welchen Konditionen sie Inkontinenzprodukte für AOK-versicherte Bewohner beziehen.

Pflegeheime erhalten dafür die mit den anderen Kassen in Niedersachsen vereinbarte pauschalierte Vergütung, mit der sie ab Jahresanfang wieder eigenverantwortlich wirtschaften können.
Informationen dazu unter www.aok.de/niedersachsen/
Quelle: http://www.altenheim.vincentz.net/nachrichten/


das ist jetzt der Text, der steht beim SoVD;
also nicht ganz Niedersachsen:.....................

http://www.sovd-nds.de/10747.0.html

Inkontinenzmittel: Einige Versicherte können wieder wählen

Seit dem 1. November 2009 können Versicherte der AOK Niedersachsen im Bereich Hannover/Weser-Leine-Aue Inkontinenzmaterialien wieder bei einem Anbieter ihrer Wahl bestellen. Gleiches gilt für die Pflegeheime. Das Ausschreibungsverfahren für diese Region wurde von der Krankenkasse aufgegeben, der Anbieter beliefert jedoch auch weiterhin auf Wunsch die Kunden in der Region. Diese Regelung gilt lediglich für die angegebene Region, nicht für ganz Niedersachsen

Anfang Oktober des vergangenen Jahres hatte die AOK Niedersachsen ihre Versicherten in Pflegeheimen nur noch mit Inkontinenzmaterialien eines zentralen Anbieters versorgt, der zuvor im Wege eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt wurde. Der Sozialpolitische Ausschuss des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen hatte dieses Vorgehen stark kritisiert.

Multihilde:
Inkontinenzmittel: AOK-Versicherte können wieder wählen

Seit dem 1. November 2009 können Versicherte der AOK Niedersachsen Inkontinenzmaterialien wieder bei einem Anbieter ihrer Wahl bestellen. Gleiches gilt für die Pflegeheime. Das Ausschreibungsverfahren wurde von der Krankenkasse aufgegeben. Gründe sind wahrscheinlich Probleme bei der Versorgung mit Inkontinenzmitteln. Die AOK wird jedoch die Pauschale von 39,90 Euro auf 33 Euro reduzieren.

Anfang Oktober des vergangenen Jahres hatte die AOK Niedersachsen ihre Versicherten in Pflegeheimen nur noch mit Inkontinenzmaterialien eines zentralen Anbieters versorgt, der zuvor im Wege eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt wurde. Der Sozialpolitische Ausschuss des SoVD-Landesverbandes Niedersachsen hatte dieses Vorgehen stark kritisiert.


Quelle: http://www.sovd-nds.de/10747.0.html
 



admin:
Versorgung mit Inkontinenzhilfen

Seit dem 1. April 2007 können Krankenkassen im Wege der Ausschreibung Verträge mit Leistungserbringern über die Lieferung einer bestimmten Menge von Hilfsmitteln schließen, soweit dies zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen und in der Qualität gesicherten Versorgung zweckmäßig ist. Im Bereich der Inkontinenzversorgung ist bundesweit zu beobachten, dass Krankenkassen, die Leistung "Inkontinenzhilfen" ausschreiben und mit den günstigsten Anbietern Verträge abschließen.

Die von den neuen Vertragspartnern der Krankenkassen gelieferten Inkontinenzartikel weisen nach Rückmeldungen von Betroffenen überwiegend eine verminderte Qualität auf.

In derartigen Fällen empfiehlt es sich, bei den Krankenkassen Anträge auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen von ausreichender Qualität zu stellen. Hierzu dient die folgende Argumentationshilfe:


[#][Musterantrag auf Versorgung mit Inkontinenzhilfen >> herunterladen]
[#][Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit an den BVKM vom 4. Mai 2009 >> herunterladen][/list]

Quelle: www.bvkm.de - Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.

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