Einheitstarif für professionelle Pflegekräfte gefordert

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Tarifvertrag Altenpflege:
Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas lehnt Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ab

Die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas hat in ihrer heutigen Sitzung den Antrag des Arbeitgeberverbandes BVAP und der Gewerkschaft ver.di an das Bundesarbeitsministerium, den zwischen ihnen abgeschlossenen Tarifvertrag für die Altenpflege für allgemeinverbindlich zu erklären, abgelehnt.

Die Arbeitsrechtliche Kommission ist unabhängig und trifft ihre Entscheidung zu den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten innerhalb der Caritas ohne Beteiligung oder Weisungsrecht anderer Organe des Verbandes.

"Ich nehme die Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission zur Kenntnis. Offenbar hat die Kommission mehrheitlich befunden, dass sich der vorgelegte Tarifvertrag nachteilig auf den caritaseigenen Tarif und auf die Einrichtungen und Dienste der Caritas sowie deren Beschäftigte ausgewirkt und letztlich nicht zur Verbesserung der Bedingungen in der Pflege beigetragen hätte," so Caritas-Präsident Peter Neher.

"Der Deutsche Caritasverband setzt sich seit langem und unabhängig von der Entscheidung der Arbeitsrechtlichen Kommission auch in Zukunft für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege ein. Nur so kann der Beruf attraktiver werden und der Personalmangel in diesem Bereich, den wir in der Coronakrise noch schmerzhafter zu spüren bekommen, behoben werden," so Neher weiter. "Es braucht für nachhaltige Verbesserungen in der Pflege eine umfassende Reform des gesamten Systems einschließlich der dafür notwendigen Finanzierung. Für eine solche Reform setzt sich die Caritas konsequent ein und hat auch eigene Vorschläge eingebracht".

Weitere Informationen
Pressemitteilung der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (25.2.2021)
Pressemitteilung der Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas (25.2.2021)

Hintergrund
Die 62-köpfige Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas, bestehend aus 31 Mitgliedern der Dienstgeber- und 31 Mitgliedern der Dienstnehmerseite, ist zuständig für die Gestaltung des Arbeitsrechts für die etwa 25.000 Einrichtungen und Dienste der Caritas in Deutschland. Sie beschließt unabhängig den caritaseigenen AVR-Tarif. Bei der Caritas sind über 160.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege beschäftigt. Das Arbeitnehmerentsendegesetz sieht vor, dass die Arbeitsrechtliche Kommission von Caritas und Diakonie Anträge auf die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen in der Pflege prüfen.
Quelle: https://www.caritas.de/fuerprofis/presse/pressemeldungen/tarifvertrag-altenpflege-arbeitsrechtliche-kommission-der-caritas-lehnt-antrag-auf-allgemeinverbindlichkeit-ab-8f309e81-70ac-4622-b20d-5bd1b1e80f76

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Altenpflege
»Verunglimpfung ist unverantwortlich«

ver.di verurteilt Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen
und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege

Berlin, 22.02.2021

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) verurteilt die Verunglimpfung von flächendeckend besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen in der Altenpflege von Teilen des Arbeitgeberlagers. "Es ist unverantwortlich, wie einige Arbeitgeberfunktionäre das Problem des Personalnotstandes in der Altenpflege ignorieren und mit aller Macht verhindern wollen, dass Ausbeutung in diesem gesellschaftlich so relevanten Arbeitsfeld der Daseinsvorsorge beendet wird. Händeringend werden landauf, landab Altenpflegerinnen und - pfleger gesucht. Diese gewinnt und hält man nur mit guten Arbeitsbedingungen und anständiger Bezahlung", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. "Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindestbedingungen sichert das Lohnniveau nach unten ab."

Es könne nicht sein, dass diejenigen Arbeitgeber, die das Problem durch schlechte Löhne und miese Arbeitsbedingungen verursacht hätten, um höhere Renditen zur erwirtschaften, weiterhin Lösungen torpedierten. "Gute Arbeit und faire Löhne sollten für verantwortungsvolle Sozialpartner selbstverständlich sein." Dies sei auch ein Gebot der Vernunft, um gute Pflege zu sichern. "Der Angriff auf faire Vergütung ist letztlich auch gegen die Interessen der Wirtschaft: Wenn Facharbeiter zu Hause bleiben müssen, um ihre pflegebedürftige Angehörigen zu versorgen, weil es nicht genug professionelle Pflegepersonen gibt, fehlen sie in den Unternehmen."

ver.di hatte sich zuletzt mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf den endgültigen Inhalt des Tarifvertrages über Mindestbedingungen in der Altenpflege verständigt. Dieser soll nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 1. August 2021 auf die gesamte Branche erstreckt werden. Die Mindestentgelte in der Altenpflege steigen demnach für alle Pflegebeschäftigten im Vergleich zum aktuell geltenden Pflegemindestlohn in vier Schritten deutlich an; eine Pflegefachkraft bekommt demnach ab 1. Juni 2023 einen Stundenlohn von mindestens 18,75 Euro. Vorausgegangen waren intensive Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien sowie die im Arbeitnehmerentsendegesetz vorgesehenen Anhörungen von Diakonie und Caritas.
Quelle: https://gesundheit-soziales.verdi.de/tarifbereiche/altenpflege/++co++14305a96-74ff-11eb-9c65-001a4a160100?kws=MTA&sort_on=display_date&sort_order=up


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BDA Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:

Zu Bundesarbeitsminister Heils wiederholter Einmischung in die Tarifautonomie bei der Pflege erklärt Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter:

Zwang und Nötigung gehören nicht in die Tarifautonomie

Berlin, 18. Februar 2021. Das sich ständig wiederholende Angebot des Bundesarbeitsministers an die Akteure in der Pflege, er wolle ihnen helfen, Tarifverträge gesetzlich abzusichern, gehört sich nicht. In Deutschland gilt die Tarifautonomie. Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen werden von wirkmächtigen und repräsentativen Sozialpartnern festgelegt. Das ist grundgesetzlich zu Recht geschützt.

Schon die Gründung eines Arbeitgeberverbandes unter der de-facto-Schirmherrschaft und auf Aufforderung eines Regierungsmitgliedes war eine der Autonomie und dem Selbstverständnis von Sozialpartnern nicht angemessene Handlungsweise. Wenn nun weiter Druck auf ein bestimmtes Ergebnis ausgeübt und mit der gesetzlichen Absicherung gewunken wird, dann kommt das Zwang und Nötigung in der Tarifpolitik schon sehr nahe.

Wir fordern die Bundesregierung und insbesondere den Bundesarbeitsminister eindringlich auf: Hören Sie auf, einen politischen Willen aus Wahlkampfgründen in die Tarifautonomie hinein zu tragen. Beenden Sie die Taktik, die Sozialpartner mit rechtlich fragwürdigen Ankündigungen unter Druck zu setzen. Bundesarbeitsminister Heil sollte die Koalitionsfreiheit in der positiven wie negativen Form respektieren und nicht weiter Ersatzsozialpartner spielen.
Quelle: https://arbeitgeber.de/hauptgeschaeftsfuehrer-steffen-kampeter-zwang-und-noetigung-gehoeren-nicht-in-die-tarifautonomie/

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Langzeitpflege: auf dem Weg zum Flächentarifvertrag

18.09.2020 - Vergangenen Mittwoch haben sich die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Vereinte Dienstleistungsgesellschaft (ver.di) in Berlin auf einen gemeinsamen Rahmen für einen flächendeckenden Tarifvertrag geeinigt. Nun liegt es beim Bundesminister Heil, die in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarte Maßnahme auch politisch durchzusetzen, fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).

BVAP und ver.di haben seit Oktober 2019 einen flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege verhandelt und sind letzte Woche zu einem vorläufigen Tarifergebnis gekommen. Ziel ist es nun, den Tarifvertrag durch eine Rechtsverordnung des BMAS für alle Arbeitgeber in der Pflege zum 1. Juli 2021 verbindlich zu machen.

„Wir begrüßen den erfolgreichen Abschluss eines vorläufigen Tarifergebnisses als wichtigen Schritt der Tarifpartner, die in der Konzertierten Aktion Pflege vereinbarten Maßnahmen umzusetzen und fordern Bundesminister Heil auf, nun rasch die nächsten Schritte einzuleiten,“ so Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Wirklich bemerkenswert an den ersten Eckdaten ist die deutliche Überwindung des unangemessenen Pflegemindestlohns für die Pflegefachpersonen und Pflegeassisten/-tinnen in der Langzeitpflege.“

Die Mindestentgelte werden in drei Schritten angehoben, sodass Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege ab Januar 2023 wenigstens 18,50 Euro pro Stunde erhalten. Bei einer 39-Stunden-Woche ergebe das einen Bruttoverdienst von 3.137 Euro im Monat. Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung erhalten dann mindestens 14,15 Euro, mit ein- bis zweijähriger Ausbildung wenigstens 15 Euro pro Stunde. Neben den neuen Stundenlöhnen haben sich BVAP und ver.di auch auf ein Urlaubsgeld von 500 Euro für Vollzeitbeschäftigte sowie einen Jahresurlaub von mindestens 28 Tagen geeinigt.

„Wir haben an dieser Stelle überhaupt kein Verständnis für den Widerstand der privaten Arbeitgeberverbände, die eine Verfassungsklage angekündigt haben. Da diese betonen, dass die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste sowieso bei 3.032 Euro in der Branche liegen – da ist es doch kein weiter Schritt, das Tarifergebnis von BVAP und ver.di zu verhandeln,“ bewertet Bienstein. Sie wies darauf hin, dass die Bezahlung der beruflich Pflegenden deutlich besser werden muss, damit dem Fachkräftemangel etwas entgegengesetzt wird.

Der DBfK fordert ein Bruttoeinkommen von 4.000 EUR für alle Pflegefachpersonen als Einstiegsgrundgehalt in den Beruf. Das Bruttogehalt steigt dann mit zunehmender Berufserfahrung und der beruflichen Spezialisierung sowie den üblichen Zulagen.

Vergangenes Jahr wurde in der durch das BMAS, BMG und BMFSJ initiierten KAP die Schaffung eines flächendeckenden Tarifvertrages vereinbart. Ein Herzenswunsch des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, der die Durchsetzung immer wieder betont hatte.
Quelle: https://www.dbfk.de/de/presse/meldungen/2020/Langzeitpflege-auf-dem-Weg-zum-Flaechentarifvertrag.php

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Für eine bessere Bezahlung Rufe nach Flächen-Tarifvertrag für die Pflege

Die Pflege-Gewerkschaft Bochumer Bund fordert einen bundesweiten Flächentarifvertrag für die Pflegebranche, sowie ein Grundgehalt von 3.500 Euro im Monat. Für knapp 150.000 Pflegekräfte im Öffentlichen Dienst geht es seit Anfang September bei den Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen um ihr zukünftiges Gehalt.
Bernd Schöneck / 10. September 2020
Quelle: https://www.rechtsdepesche.de/rufe-nach-flaechen-tarifvertrag-fuer-die-pflege/

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13. Mai 2020.
Bürgerschaft will Tariflöhne in der Altenpflege im Land Bremen

[#] Senat soll sich für flächendeckenden Tarifvertrag auf Landesebene einsetzen
[#] Das hat die Bürgerschaft mit rot-grün-roter Mehrheit beschlossen
[#] CDU kritisiert Vorstoß als Erpressungsversuch[/list]

Der Bremer Senat soll sich für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Altenpflege einsetzen. Das hat die Bürgerschaft mit rot-grün-roter Mehrheit beschlossen. Auf Landesebene soll außerdem gesetzlich verankert werden, dass Investitionsmittel für Pflegeanbieter an die Entlohnung nach Tarif gekoppelt werden.

Der Beifall der letzten Wochen und die geplanten Bonuszahlungen für Pflegekräfte in Corona-Zeiten seien zwar ein gutes Signal, aber nicht ausreichend, sagten Redner der Regierungskoalition. Was ist uns die Pflege gesellschaftlich wert, fragte die SPD-Abgeordnete Birgitt Pfeiffer. Ihre Antwort: Um ernst zu machen mit der gesellschaftlichen Anerkennung der Altenpflege, brauche es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag.

Investitionshilfen als Druckmittel

Ein erster Versuch für eine bundesweite Lösung war vor allem am Widerstand der privaten Pflegeanbieter gescheitert. Deshalb will die Bremer Koalition nun auf Landesebene ein Zeichen setzen. Sie will, dass private Anbieter nur Zusagen für Investitionsmittel bekommen, wenn sie ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen.

Die CDU-Abgeordnete Grönert nannte das einen dreisten Erpressungsversuch und warf SPD, Grünen und Linken vor, in die Tarifautonomie einzugreifen. Ihre Fraktion stimmte gegen den gesamten Antrag. Die FDP-Fraktion stimmte einem Teil zu: darin wird gefordert, dass der Bremer Senat sich auf Bundesebene dafür einsetzen soll, den finanziellen Eigenanteil von Pflegebedürftigen zu deckeln.
Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/tarif-altenpflege-bremen-buergerschaft-100.html

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