Personalbemessung, Personalschlüssel, P.L.A.I.S.I.R

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Zitat von: bmfsfj.de

Abschlussbericht: Personalbedarfsbemessung in der vollstationären Altenpflege
Do 08.07.2004

Für die Qualität der Pflege ist daher die Qualifikation der dort tätigen Menschen ein wichtiger Faktor. Gute Pflege benötigt jedoch auch Zeit. Dies gilt in ganz besonderem Maße bei Heimbewohnerinnen und -bewohnern mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder demenzbedingten Fähigkeitsstörungen. Ein weiterer wichtiger Faktor für eine gute Pflege ist deshalb die Personalausstattung einer Einrichtung.

Folgerichtig ist im Jahr 2001 durch das Pflegequalitätssicherungsgesetz der § 75 Abs. 3 in das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) eingefügt worden. Dieser bestimmt, dass Pflegekassen und Einrichtungsträger gemeinsam Regelungen zur Bestimmung des erforderlichen Personalbedarfs vereinbaren müssen.

Bisher behilft sich die Praxis an dieser Stelle mit landesweiten Personalrichtwerten. Diese pauschalieren konstruktionsbedingt die in der Wirklichkeit höchst unterschiedlichen Pflegebedarfe der Heimbewohnerinnen und -bewohner.

Ganz anders ist der Ansatz von P.L.A.I.S.I.R. (Akronym für "PLAnification Informatisée des Soins Infirmiers Requis en milieux des soins prolongés"). Dieses ursprünglich in Kanada entwickelte Personalbedarfsbemessungsverfahren ermittelt in einem qualitätsgesicherten mehrstufigen Prozess den individuellen Pflegebedarf jeder einzelnen Heimbewohnerin und jedes einzelnen Heimbewohners und errechnet auf dieser Grundlage den jeweils erforderlichen Pflegezeit- und Personalbedarf.

Die ermittelten Zahlen können die kontroverse Diskussion um das in der stationären Pflege erforderliche Personal versachlichen. Sie zeigen auf, wo Personal fehlt, aber auch wo zusätzliche Effizienz- und Effektivitätsreserven bestehen. Die durch ein Verfahren wie P.L.A.I.S.I.R. erreichbare Transparenz nützt dadurch im Ergebnis allen: den Pflegebedürftigen, den Kostenträgern, den Einrichtungen und den in der Pflege tätigen Menschen.  
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Zitat von: bmfsfj.de

Personalbedarfsbemessung in der vollstationären Altenpflege - das Verfahren PLAISIR
Do 11.12.2003

Gute Pflege benötigt Zeit. Dies gilt in ganz besonderem Maße bei Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern mit geistigen Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder demenzbedingten Fähigkeitsstörungen. Ein weiterer wichtiger Faktor für eine gute Pflege ist deshalb die Personalausstattung einer Einrichtung.

Das in Kanada entwickelte Personalbedarfsbemessungsverfahren PLAISIR ermittelt in einem qualitätsgesicherten mehrstufigen Prozess den individuellen Pflegebedarf jeder einzelnen Heimbewohnerin und jedes einzelnen Heimbewohners und errechnet auf dieser Grundlage den jeweils erforderlichen Pflegezeit- und Personalbedarf.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat über insgesamt 3 Jahre mit gut 960.000  Euro die Erprobung, Analyse und Weiterentwicklung des Verfahrens PLAISIR zur Ermöglichung seines Transfers nach Deutschland gefördert.

Quelle: www.bmfsfj.de


Analyse und Transfer des Verfahrens PLAISIR©
Vorbereitung und Dokumentation der Überprüfungsprozesse
des Verfahrens PLAISIR© zur Anwendung auf Landesebene

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