Wenn Pflegekräfte töten (3) - Mordversuch an Bremer Heimbewohnerin

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Landgericht Bremen fällt Urteil
Pflegehelfer zu fünf Jahren Haft verurteilt

von Carolin Henkenberens 20.02.2020

Der Prozess gegen einen Bremer Pflegehelfer ist beendet. Das Landgericht verurteilte den Mann zu fünf Jahren Haft. Er hatte älteren Frauen Insulin gespritzt, obwohl sie dies nicht benötigten. ...

... Für diese und eine weitere, ähnliche Tat ist ein 40 Jahre alter Pflegehelfer aus Bremen nun vom Landgericht zu fünf Jahren Haft, fünf Jahren Berufsverbot und 4000 Euro Schmerzensgeld für die 75-Jährige verurteilt worden. Das Urteil lautet: Gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen in einem Fall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ...

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Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-pflegehelfer-zu-fuenf-jahren-haft-verurteilt-_arid,1898733.html

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Pflegehelfer vor Gericht
Lebensgefährtin verweigert Aussage

von Carolin Henkenberens 22.01.2020

Im Verfahren gegen einen Bremer Pflegehelfer sollte am Mittwoch dessen Freundin aussagen. Doch diese berief sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.

Im Prozess gegen den Bremer Pflegehelfer, der zwei Seniorinnen in einem Altenheim mit Insulin vergiftet haben soll, sollte am Mittwoch dessen Lebensgefährtin als Zeugin aussagen. Die 38-Jährige berief sich jedoch auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. Zeugen müssen vor Gericht nicht aussagen, wenn sie sich damit selbst belasten oder wenn sie mit dem Angeklagten verwandt, verlobt oder verheiratet sind.

Der Anwalt der Frau sagte, dass im Dezember eine Durchsuchung bei der Frau stattgefunden habe, die von der Polizei auch mit einem Foto begründet worden sei, das sie dem Angeklagten geschickt haben soll. Es sei fraglich, so der Anwalt, ob die Ermittler dies als Mitwisserschaft oder gar Beihilfe auslegen. In diesem Fall könnte sich die Frau über ihre Aussage selbst belasten. Die Durchsuchung stand im Zusammenhang mit Ermittlungen zu drei weiteren Fällen, die der Angeklagte begangen haben könnte. Sie sind jedoch nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens.

Ob die Lebensgefährtin wirklich nicht aussagen muss, entschied das Gericht am Mittwoch vorerst nicht. Stattdessen wurde die Verhandlung unterbrochen, ein weiterer Zeuge wurde nicht befragt. Der Grund war der Gesundheitszustand des Angeklagten. Der 39-jährige einstige Pflegehelfer, der sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten muss, berichtete der psychiatrischen Gutachterin zufolge, dass er in der Nacht auf Mittwoch kaum geschlafen habe. Angst und Panik hätten ihn geplagt. Er sei nur bedingt verhandlungsfähig, habe eine geringe Konzentrationsfähigkeit. Als Behandlung könnten Medikamente, aber auch eine Gesprächstherapie helfen. Auch eine Unterbringung in einer Klinik könne in Betracht gezogen werden, sagte die Gutachterin.

Der Prozess gegen den Bremer, der seit Ende Oktober läuft, könnte sich noch bis in den März ziehen. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-lebensgefaehrtin-verweigert-aussage-_arid,1891666.html

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39-Jähriger soll Frauen vergiftet haben
Pflegehelferprozess: Ex-Mitarbeiter kritisiert Vorgesetzte

von Carolin Henkenberens 09.12.2019

Im Prozess gegen den Bremer, der ältere Frauen mit Insulin vergiftet haben soll, haben jetzt der Pflegeheim-Leiter und eine Führungskraft ausgesagt. Ein Ex-Mitarbeiter kritisiert das Verhalten der Vorgesetzten.

Zwei Führungskräfte des Pflegeheims in Bremen-Mitte, in dem Ende März ein Pflegehelfer zwei Frauen mit Insulin vergiftet haben soll, haben am Montag vor dem Landgericht Bremen ausgesagt. Sie schilderten, wie sie auf die Taten reagiert haben und was sich seit den Ermittlungen in der Einrichtung geändert hat. Ein früherer Mitarbeiter äußerte Unmut über das Verhalten seiner Vorgesetzten.

„Mein erster Gedanke war, dass die Bewohner verwechselt wurden. Wir sind ja nur Menschen“, sagte die Pflegedienstleiterin des Seniorenheims am Montag im Landgericht Bremen. Ein Pfleger könnte Frau K. Insulin gespritzt haben, obwohl Frau W. es erhalten sollte, so ihre erste Theorie. Beide Damen lagen im Erdgeschoss, an dem Wochenende war ein Pfleger einer Zeitarbeitsfirma im Einsatz, der die Patientinnen nicht kannte.

Es ist der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen den 39-jährigen Pflegehelfer aus Bremen. Der Angeklagte soll am Morgen des 30. März, einem Sonnabend, einer 75 Jahre alten Dame Insulin gespritzt haben – ohne medizinische Notwendigkeit und obwohl er dazu nicht befugt war. Die Frau schwebte zwei Tage in Lebensgefahr. Die Ermittler stießen auch auf einen zweiten Fall. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Es wird zudem weiter gegen ihn ermittelt in drei Fällen.

Die Pflegedienstleiterin sagte, sie habe am Montag danach von dem Vorfall erfahren, den Einrichtungsleiter informiert und von allen Beteiligten eine schriftliche Stellungnahme verlangt. Ebenfalls habe man ihr berichtet, dass in den vorherigen Tagen wiederholt Insulin verschwunden sei. „Haben Sie was unternommen wegen des fehlenden Insulins?“, fragte der vorsitzende Richter. „Erstmal nicht“, sagte sie.

Sie habe auf den Rückruf des Pflegers gewartet, der dies gemeldet hatte. An dem Montag sei viel los gewesen wegen einiger Krankmeldungen. Einen Tag darauf räumt sie mit dem Angeklagten das Zimmer von Frau K. auf und findet auf dem Nachtschrank einen benutzten Insulin-Stift. Sie wirft ihn in den Müll. Dass sie dies nicht hätte tun sollen, schien die Zeugin nun zu bedrücken. Sie habe viel darüber nachgedacht, sagte sie. Sie habe die spitze Nadel als mögliche Gefahrenquelle beseitigen wollen.

Bald habe sich bei ihr so ein Bauchgefühl eingestellt, sagte die Pflegedienstleiterin. Dass das alles „komisch“ sei. Der Angeklagte habe abfällig über den Pfleger der Zeitarbeitsfirma gesprochen, der mit ihm im Dienst gewesen ist. Er habe ihn als inkompetent dargestellt, sein eigenes Handeln hervorgehoben. „Das kam mir vor wie in so einer Wiederholungsschleife“, sagte die Frau. Schon im Februar sei der Pflegehelfer an der Wiederbelebung eines Mannes beteiligt gewesen und habe danach schlecht über eine Kollegin geredet. Zwei Fälle in kurzer Zeit. Erst seit Ende Januar war der Mann in dem Haus angestellt.

„Wir haben ein Bauchgefühl entwickelt“, beschrieb es der Einrichtungsleiter. „Nur Zufall kann es nicht sein, dass er zwei Mal einen Vorfall so schildert.“ Er und die Pflegedienstleiterin hätten vereinbart, bis Freitag abzuwarten. Wenn dann keine schriftlichen Stellungnahmen vorlägen, wolle man zur Polizei gehen. Dazu kam es nicht mehr. Am Freitag kam die Kriminalpolizei in das Haus. Das Krankenhaus hatte den Verdacht gemeldet, dass jemand der 75-Jährigen Insulin gespritzt hat.

Früh Verdacht geschöpft hatte ein früherer Kollege des Angeklagten. Der examinierte Krankenpfleger, der in besagtem Bremer Pflegeheim im Nachtdienst arbeitete, bemerkte, dass wiederholt Insulin fehlte. Insulin-Stifte seien plötzlich leer gewesen und hätten an anderen Orten gelegen. An dem Wochenende Ende März beginnt er in Absprache mit dem Pfleger der Zeitarbeitsfirma, das Insulin wegzuschließen. Nur ausgebildetes Personal hat einen Schlüssel zum Medikamentenschrank. Der Leiter der Pflegeeinrichtung berichtete vor Gericht, dass als Konsequenz aus den Ermittlungen die Medikamentenschränke und Kühlschränke nun immer abgeschlossen würden. Medikamentenwagen dürften nicht mehr aus den Augen gelassen werden.

Der Pfleger aus dem Nachtdienst sagte, er und eine Kollegin hätten nach dem Verschwinden des Insulins überlegt, die Polizei oder das Krankenhaus zu kontaktieren. Doch sie entscheiden sich, ihre Vorgesetzten anzurufen. Am Montagmorgen nach seiner Nachtschicht dann, berichtet der Pfleger, habe er zufällig im Zimmer von Frau K. einen benutzten Insulin-Stift entdeckt.

„Erst hieß es, es sei kein Insulin gespritzt worden und dann finde ich die Kanüle“, sagt der Zeuge. Er meldet seinen Fund der stellvertretenden Pflegedienstleiterin. „Dass dann über eine Woche gar nichts passiert...“ Mittlerweile arbeitet er nicht mehr in dem Heim. „Ich hab mich dort nicht mehr wohl gefühlt“, erklärte der junge Mann. Das Vertrauen sei weg gewesen. In die Leitungskräfte und in die Kollegen.

Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-pflegehelferprozess-exmitarbeiter-kritisiert-vorgesetzte-_arid,1881733.html

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39-Jähriger soll Frauen vergiftet haben
Pflegehelferprozess: Ex-Mitarbeiter kritisiert Vorgesetzte

von Carolin Henkenberens 09.12.2019

Im Prozess gegen den Bremer, der ältere Frauen mit Insulin vergiftet haben soll, haben jetzt der Pflegeheim-Leiter und eine Führungskraft ausgesagt. Ein Ex-Mitarbeiter kritisiert das Verhalten der Vorgesetzten.

Zwei Führungskräfte des Pflegeheims in Bremen-Mitte, in dem Ende März ein Pflegehelfer zwei Frauen mit Insulin vergiftet haben soll, haben am Montag vor dem Landgericht Bremen ausgesagt. Sie schilderten, wie sie auf die Taten reagiert haben und was sich seit den Ermittlungen in der Einrichtung geändert hat. Ein früherer Mitarbeiter äußerte Unmut über das Verhalten seiner Vorgesetzten.

„Mein erster Gedanke war, dass die Bewohner verwechselt wurden. Wir sind ja nur Menschen“, sagte die Pflegedienstleiterin des Seniorenheims am Montag im Landgericht Bremen. Ein Pfleger könnte Frau K. Insulin gespritzt haben, obwohl Frau W. es erhalten sollte, so ihre erste Theorie. Beide Damen lagen im Erdgeschoss, an dem Wochenende war ein Pfleger einer Zeitarbeitsfirma im Einsatz, der die Patientinnen nicht kannte.

Es ist der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen den 39-jährigen Pflegehelfer aus Bremen. Der Angeklagte soll am Morgen des 30. März, einem Sonnabend, einer 75 Jahre alten Dame Insulin gespritzt haben – ohne medizinische Notwendigkeit und obwohl er dazu nicht befugt war. Die Frau schwebte zwei Tage in Lebensgefahr. Die Ermittler stießen auch auf einen zweiten Fall. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Es wird zudem weiter gegen ihn ermittelt in drei Fällen.

Die Pflegedienstleiterin sagte, sie habe am Montag danach von dem Vorfall erfahren, den Einrichtungsleiter informiert und von allen Beteiligten eine schriftliche Stellungnahme verlangt. Ebenfalls habe man ihr berichtet, dass in den vorherigen Tagen wiederholt Insulin verschwunden sei. „Haben Sie was unternommen wegen des fehlenden Insulins?“, fragte der vorsitzende Richter. „Erstmal nicht“, sagte sie.

Sie habe auf den Rückruf des Pflegers gewartet, der dies gemeldet hatte. An dem Montag sei viel los gewesen wegen einiger Krankmeldungen. Einen Tag darauf räumt sie mit dem Angeklagten das Zimmer von Frau K. auf und findet auf dem Nachtschrank einen benutzten Insulin-Stift. Sie wirft ihn in den Müll. Dass sie dies nicht hätte tun sollen, schien die Zeugin nun zu bedrücken. Sie habe viel darüber nachgedacht, sagte sie. Sie habe die spitze Nadel als mögliche Gefahrenquelle beseitigen wollen.

Bald habe sich bei ihr so ein Bauchgefühl eingestellt, sagte die Pflegedienstleiterin. Dass das alles „komisch“ sei. Der Angeklagte habe abfällig über den Pfleger der Zeitarbeitsfirma gesprochen, der mit ihm im Dienst gewesen ist. Er habe ihn als inkompetent dargestellt, sein eigenes Handeln hervorgehoben. „Das kam mir vor wie in so einer Wiederholungsschleife“, sagte die Frau. Schon im Februar sei der Pflegehelfer an der Wiederbelebung eines Mannes beteiligt gewesen und habe danach schlecht über eine Kollegin geredet. Zwei Fälle in kurzer Zeit. Erst seit Ende Januar war der Mann in dem Haus angestellt.

„Wir haben ein Bauchgefühl entwickelt“, beschrieb es der Einrichtungsleiter. „Nur Zufall kann es nicht sein, dass er zwei Mal einen Vorfall so schildert.“ Er und die Pflegedienstleiterin hätten vereinbart, bis Freitag abzuwarten. Wenn dann keine schriftlichen Stellungnahmen vorlägen, wolle man zur Polizei gehen. Dazu kam es nicht mehr. Am Freitag kam die Kriminalpolizei in das Haus. Das Krankenhaus hatte den Verdacht gemeldet, dass jemand der 75-Jährigen Insulin gespritzt hat.

Früh Verdacht geschöpft hatte ein früherer Kollege des Angeklagten. Der examinierte Krankenpfleger, der in besagtem Bremer Pflegeheim im Nachtdienst arbeitete, bemerkte, dass wiederholt Insulin fehlte. Insulin-Stifte seien plötzlich leer gewesen und hätten an anderen Orten gelegen. An dem Wochenende Ende März beginnt er in Absprache mit dem Pfleger der Zeitarbeitsfirma, das Insulin wegzuschließen. Nur ausgebildetes Personal hat einen Schlüssel zum Medikamentenschrank. Der Leiter der Pflegeeinrichtung berichtete vor Gericht, dass als Konsequenz aus den Ermittlungen die Medikamentenschränke und Kühlschränke nun immer abgeschlossen würden. Medikamentenwagen dürften nicht mehr aus den Augen gelassen werden.

Der Pfleger aus dem Nachtdienst sagte, er und eine Kollegin hätten nach dem Verschwinden des Insulins überlegt, die Polizei oder das Krankenhaus zu kontaktieren. Doch sie entscheiden sich, ihre Vorgesetzten anzurufen. Am Montagmorgen nach seiner Nachtschicht dann, berichtet der Pfleger, habe er zufällig im Zimmer von Frau K. einen benutzten Insulin-Stift entdeckt.

„Erst hieß es, es sei kein Insulin gespritzt worden und dann finde ich die Kanüle“, sagt der Zeuge. Er meldet seinen Fund der stellvertretenden Pflegedienstleiterin. „Dass dann über eine Woche gar nichts passiert...“ Mittlerweile arbeitet er nicht mehr in dem Heim. „Ich hab mich dort nicht mehr wohl gefühlt“, erklärte der junge Mann. Das Vertrauen sei weg gewesen. In die Leitungskräfte und in die Kollegen.

Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-pflegehelferprozess-exmitarbeiter-kritisiert-vorgesetzte-_arid,1881733.html

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39-Jähriger soll Frauen vergiftet haben
Pflegehelferprozess: Ex-Mitarbeiter kritisiert Vorgesetzte

von Carolin Henkenberens 09.12.2019

Im Prozess gegen den Bremer, der ältere Frauen mit Insulin vergiftet haben soll, haben jetzt der Pflegeheim-Leiter und eine Führungskraft ausgesagt. Ein Ex-Mitarbeiter kritisiert das Verhalten der Vorgesetzten.

Zwei Führungskräfte des Pflegeheims in Bremen-Mitte, in dem Ende März ein Pflegehelfer zwei Frauen mit Insulin vergiftet haben soll, haben am Montag vor dem Landgericht Bremen ausgesagt. Sie schilderten, wie sie auf die Taten reagiert haben und was sich seit den Ermittlungen in der Einrichtung geändert hat. Ein früherer Mitarbeiter äußerte Unmut über das Verhalten seiner Vorgesetzten.

„Mein erster Gedanke war, dass die Bewohner verwechselt wurden. Wir sind ja nur Menschen“, sagte die Pflegedienstleiterin des Seniorenheims am Montag im Landgericht Bremen. Ein Pfleger könnte Frau K. Insulin gespritzt haben, obwohl Frau W. es erhalten sollte, so ihre erste Theorie. Beide Damen lagen im Erdgeschoss, an dem Wochenende war ein Pfleger einer Zeitarbeitsfirma im Einsatz, der die Patientinnen nicht kannte.

Es ist der dritte Verhandlungstag im Prozess gegen den 39-jährigen Pflegehelfer aus Bremen. Der Angeklagte soll am Morgen des 30. März, einem Sonnabend, einer 75 Jahre alten Dame Insulin gespritzt haben – ohne medizinische Notwendigkeit und obwohl er dazu nicht befugt war. Die Frau schwebte zwei Tage in Lebensgefahr. Die Ermittler stießen auch auf einen zweiten Fall. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Es wird zudem weiter gegen ihn ermittelt in drei Fällen.

Die Pflegedienstleiterin sagte, sie habe am Montag danach von dem Vorfall erfahren, den Einrichtungsleiter informiert und von allen Beteiligten eine schriftliche Stellungnahme verlangt. Ebenfalls habe man ihr berichtet, dass in den vorherigen Tagen wiederholt Insulin verschwunden sei. „Haben Sie was unternommen wegen des fehlenden Insulins?“, fragte der vorsitzende Richter. „Erstmal nicht“, sagte sie.

Sie habe auf den Rückruf des Pflegers gewartet, der dies gemeldet hatte. An dem Montag sei viel los gewesen wegen einiger Krankmeldungen. Einen Tag darauf räumt sie mit dem Angeklagten das Zimmer von Frau K. auf und findet auf dem Nachtschrank einen benutzten Insulin-Stift. Sie wirft ihn in den Müll. Dass sie dies nicht hätte tun sollen, schien die Zeugin nun zu bedrücken. Sie habe viel darüber nachgedacht, sagte sie. Sie habe die spitze Nadel als mögliche Gefahrenquelle beseitigen wollen.

Bald habe sich bei ihr so ein Bauchgefühl eingestellt, sagte die Pflegedienstleiterin. Dass das alles „komisch“ sei. Der Angeklagte habe abfällig über den Pfleger der Zeitarbeitsfirma gesprochen, der mit ihm im Dienst gewesen ist. Er habe ihn als inkompetent dargestellt, sein eigenes Handeln hervorgehoben. „Das kam mir vor wie in so einer Wiederholungsschleife“, sagte die Frau. Schon im Februar sei der Pflegehelfer an der Wiederbelebung eines Mannes beteiligt gewesen und habe danach schlecht über eine Kollegin geredet. Zwei Fälle in kurzer Zeit. Erst seit Ende Januar war der Mann in dem Haus angestellt.

„Wir haben ein Bauchgefühl entwickelt“, beschrieb es der Einrichtungsleiter. „Nur Zufall kann es nicht sein, dass er zwei Mal einen Vorfall so schildert.“ Er und die Pflegedienstleiterin hätten vereinbart, bis Freitag abzuwarten. Wenn dann keine schriftlichen Stellungnahmen vorlägen, wolle man zur Polizei gehen. Dazu kam es nicht mehr. Am Freitag kam die Kriminalpolizei in das Haus. Das Krankenhaus hatte den Verdacht gemeldet, dass jemand der 75-Jährigen Insulin gespritzt hat.

Früh Verdacht geschöpft hatte ein früherer Kollege des Angeklagten. Der examinierte Krankenpfleger, der in besagtem Bremer Pflegeheim im Nachtdienst arbeitete, bemerkte, dass wiederholt Insulin fehlte. Insulin-Stifte seien plötzlich leer gewesen und hätten an anderen Orten gelegen. An dem Wochenende Ende März beginnt er in Absprache mit dem Pfleger der Zeitarbeitsfirma, das Insulin wegzuschließen. Nur ausgebildetes Personal hat einen Schlüssel zum Medikamentenschrank. Der Leiter der Pflegeeinrichtung berichtete vor Gericht, dass als Konsequenz aus den Ermittlungen die Medikamentenschränke und Kühlschränke nun immer abgeschlossen würden. Medikamentenwagen dürften nicht mehr aus den Augen gelassen werden.

Der Pfleger aus dem Nachtdienst sagte, er und eine Kollegin hätten nach dem Verschwinden des Insulins überlegt, die Polizei oder das Krankenhaus zu kontaktieren. Doch sie entscheiden sich, ihre Vorgesetzten anzurufen. Am Montagmorgen nach seiner Nachtschicht dann, berichtet der Pfleger, habe er zufällig im Zimmer von Frau K. einen benutzten Insulin-Stift entdeckt.

„Erst hieß es, es sei kein Insulin gespritzt worden und dann finde ich die Kanüle“, sagt der Zeuge. Er meldet seinen Fund der stellvertretenden Pflegedienstleiterin. „Dass dann über eine Woche gar nichts passiert...“ Mittlerweile arbeitet er nicht mehr in dem Heim. „Ich hab mich dort nicht mehr wohl gefühlt“, erklärte der junge Mann. Das Vertrauen sei weg gewesen. In die Leitungskräfte und in die Kollegen.

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