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Titel: DGP: Begriff "Expertenstandard" in der Pflege wird künftig irreführender sein
Beitrag von: admin am 09. Dezember 2008, 18:01
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz und Expertenstandards:
Aus für eine fundierte Qualitätsmethodik?


Die 7. Konsensuskonferenz des DNQP am 8.10.08 erschien gleichzeitig wie ein Abgesang auf methodisch fachgerecht entwickelte Expertenstandards. Nicht etwa, weil der zu konsentierende Standard zu bemängeln wäre, sondern weil jetzt dem BMG eine Verfahrensordnung zur Genehmigung vorliegt, die einer Entmündigung der Pflege und der Pflegewissenschaft zur Definition von Qualität der professionellen pflegerischen Leistung gleich kommt. Diese Verfahrensordnung wurde von einem Vertreter des GKV Spitzenverbandes bei der Konsensuskonferenz vorgestellt und  rotestierend, aber mehr noch mit ungläubiger Sprachlosigkeit zur Kenntnis genommen.

Im neuen § 113a des SGB XI heißt es: "Die Vertragsparteien…stellen die Entwicklung und Aktualisierung wissenschaftlich fundierter und fachlich abgestimmter Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Pflege sicher." Die "Vertragsparteien" sind der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtliche Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen, also Kosten- und Leistungsträger.

Zur Umsetzung wurde zum 30.9.08 eine Verfahrensordnung verabschiedet, an der kein Pflegeberufsverband geschweige denn eine pflegewissenschaftliche Expertise beteiligt war.

Beim GKV Spitzenverband wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die entscheidet, welche Themen für Expertenstandards gewählt werden, diese ausschreibt, wissenschaftlich entwickeln lässt und nach einer probeweisen Implementierung und einer nachfolgenden Kosten- und Wirkanalyse entscheidet, ob der Expertenstandard eingeführt werden soll. Mit diesem Verfahren wird nicht nur die in dem Methodenpapier des DNQP differenziert begründete Methode zur Entwicklung von Expertenstandards in wichtigen Teilen außer Kraft gesetzt und konterkariert, sondern auch die Entscheidung über die Entwicklung und Einführung von Expertenstandards größtenteils in die Hände von Kosten- und Leistungsträgern gelegt.

Die naheliegende Vermutung, dass Kostenerwägungen über denen einer fachlichen Qualität liegen werden, wird mit diesem Vorgehen untermauert. Der Begriff Expertenstandard wird damit ein völlig irreführender sein, die qualitätsgarantierte Expertise ist nicht mehr gegeben.

Die DGP ruft alle Mitglieder auf, diesem Angriff auf das professionelle Selbstverständnis der Pflege und damit letztlich auf den Status der Pflegewissenschaft in Deutschland entgegenzutreten. Formulieren Sie eine Protestnote an das Bundesgesundheitsministerium (www.bmg.bund.de), damit diese Verfahrensordnung nicht genehmigt, sondern zur Überarbeitung in geänderter Beteiligung zurückgewiesen wird.

Der Vorstand der DGP
Prof. Dr. Sabine Bartholomeyczik
Prof. Dr. Ulrike Höhmann
Dr. Sabine Metzing-Blau
Heinrich Recken BA
Dipl. Soz. Päd. Ute Schöniger


Quelle: http://www.dg-pflegewissenschaft.de