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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Pflege-Gutachten & Pflegestufen => Thema gestartet von: admin am 10. Dezember 2008, 01:18



Titel: Problemfeld: Pflege-Einstufung - Gute Vorbereitung ist wichtig
Beitrag von: admin am 10. Dezember 2008, 01:18
Auf Pflegebegutachtung sollte man gut vorbereitet sein

Damit ein Pflegebedürftiger in eine Pflegestufe zugeordnet wird, muss ein Antrag auf Pflegestufe gestellt werden. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) sollte den Pflegebedürftigen möglichst neutral bewerten. Die festgelegte Pflegestufe hat finanziell entscheidende Bedeutung. Die Begutachtung findet in der Regel bei nur einem einzigen Besuch statt, egal ob zu Hause oder im Pflegeheim. Es ist wichtig, sich auf diesen Termin gut vorzubereiten. Denn es geht schließlich um das Geld, das den Betroffenen zusteht. Was genau begutachtet wird, kann auf den Internetseiten des MDK nachgelesen werden.

Für den Gutachter des MDKs ist es nur eine Momentaufnahme. Er kann meist die besonderen Schwierigkeiten und Probleme bei der Versorgung der pflegebedürftigen Person nicht im vollen Umfang erkennen. Deshalb ist es ratsam, möglichst die Personen dabei zu haben, die sich bisher um die betreffende Person gekümmert haben. Manchmal ist auch die Demonstration bestimmter Handlungsschritte, die den Zeitaufwand verdeutlichen, sinnvoll. So kann dem Gutachter ein umfassenderes Bild geboten werden.

Hilfreich sind auch regelmäßige Aufzeichnungen, die man vorweisen kann. Spätestens vierzehn Tage vor dem Einstufungstermin sollte mit der detaillierten Protokollierung der für die Pflege benötigten Tätigkeiten und Zeiten begonnen werden. Entsprechende Vordrucke sind meist bei den Krankenkassen erhältlich und erleichtern dies.

Die Verbraucherzentrale NRW hält auf ihren Internetseiten ein nützliches "Pflegetagebuch" [>>] (http://www.vz-nrw.de/mediabig/33302A.pdf) zum Herunterladen bereit. Die Patientenberatung des SoVD hat ebenfalls ein Pflegetagebuch entwickelt, mit dem der objektive Pflegebedarf von Pflegebedürftigen ermittelt werden kann. Die 43 Seiten starke Broschüre beantwortet außerdem die wichtigsten Fragen rund um die Antragstellung. [SoVD-Pflegetagebuch >>] (http://www.sovd.de/content/content/downloads/pdf/Pflegetagebuch_01.pdf)

Zu den bereitzuhaltenden schriftlichen Unterlagen gehören natürlich auch Berichte des Hausarztes oder der Fachärzte sowie eine Auflistung aller Medikamente. Alle "zeitfressende" Probleme sollten erwähnt werden. Hier aus falsch verstandener Scham etwas zu verschweigen, kann finanzielle Einbußen bedeuten. Falsche Antworten, z. B. „diese Hilfe habe ich nicht nötig" oder zu optimistische Antworten WIE „das schaffe ich schon" können dazu führen, dass keine oder zu wenig Leistungen gewährt werden. Übrigens: Auf Wunsch muss der Gutachter den Pflegebedürftigen oder auch seinen Angehörigen/Betreuer alleine anhören.

Das Gutachten des MDKs ist Grundlage für die Eingruppierung in eine Pflegestufe und damit für die Höhe der Leistungen, die gewährt werden. In einem Pflegebescheid wird dies dem Antragsteller mitgeteilt. (Fehlt der Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Fristen, kann man noch innerhalb eines Jahres widersprechen.)

Entspricht das Einstufungsergebnis des Gutachters nicht den Erwartungen, kann Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muß schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats eingelegt werden. Grund für einen Widerspruch oder gar eine Klage kann u.a. sein:

  • die bewilligte Pflegestufe entspricht nicht der erwarteten Pflegestufe
  • eine beantragte Leistung wurde hinsichtlich des Umfangs oder der Art der Leistung abgelehnt
  • der Versicherte glaubt, dass seine Rechte bezüglich Verfahrens-, Mitgliedschafts-, Beitrags- oder Zuständigkeitsentscheidungen der Pflegekasse verletzt seien.

Achtung: Der Widerspruch kann formlos und zunächst unbegründet bei der Pflegekasse eingelegt werden.

[Pflegestufe abgelehnt? - Tipps für einen erfolgreichen Widerspruch >>]
WDR Fernsehen - Servicezeit :Gesundheit, Sendung vom 24.11.2008 (http://www.wdr.de/tv/servicezeit/gesundheit/sendungsbeitraege/2008/1124/00_pflegestufe_abgelehnt_tipps_fuer_widerspruch.jsp)


Titel: Pflegetagebuch SoVD - Neuauflage
Beitrag von: Multihilde am 11. Dezember 2008, 13:27
Vom Pflegetagebuch SoVD gibt es eine Neuauflage (Stand Mai 2008). Kann man sich in Papierform schicken lassen.