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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Leiharbeit, Zeitarbeit => Thema gestartet von: admin am 15. Dezember 2008, 22:22



Titel: LEIHARBEIT: Richtlinie durch EU-Parlament verabschiedet
Beitrag von: admin am 15. Dezember 2008, 22:22
Bringt EU-Leiharbeitsrichtlinie die ersehnten Verbesserungen?

Das Europäische Parlament hat am 22.10.2008 eine Richtlinie zur Leiharbeit beschlossen. Hierin sollen europaweite Mindeststandards für Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern sichergestellt werden. Vom Grundsatz "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" sind in Deutschland Ausnahmeregelungen durch Tarifverträge möglich. Der nationale Gesetzgeber muss diese Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen. Nach Auffassung des BMAS entspricht das deutsche Recht weitgehend dieser Richtlinie, sodass der Anpassungsbedarf gering sein wird.

Mehr Informationen: http://www.verdi-bub.de/fileadmin/pdfs/EU_Leiharbeitsrichtlinie.pdf

Quelle: ver.di Bildung + Beratung gGmbH Düsseldorf, Newsletter vom 15.12.2008



siehe hierzu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2008/104/EG_%C3%BCber_Leiharbeit