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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Bewertung von Heimen & Pflegediensten => Thema gestartet von: Multihilde am 12. November 2008, 14:44



Titel: PFLEGE-TÜV: "Schulnoten" für Pflegeheime
Beitrag von: Multihilde am 12. November 2008, 14:44
 Schulnoten für Pflegeheime
 


Kassen-Spitzenverband und Pflegeheime einigen sich auf Qualitätskriterien
 


Zitat
Schulnoten für Pflegeheime
Kassen-Spitzenverband und Pflegeheime einigen sich auf Qualitätskriterien

Ob man sich in einem Pflegeheim in guten Händen befindet, ist bislang vor allem Glückssache. Das soll im Laufe des nächsten Jahres anders werden. Der Prüfdienst der Kassen vergibt dann Noten für Heime, an denen sich Pflegebedürftige und Angehörige orientieren können.

Quelle:  http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt  (http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/1/0,3672,7402433,00.html)





Titel: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: Multihilde am 13. November 2008, 11:52
MDS begrüßt Einigung zur Transparenz bei Pflegeheimen
 


PFLEGEQUALITÄT
 


Essen, 12. November 2008

Am 11. November haben sich der GKV-Spitzenverband und die Verbände
der Leistungserbringer unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) auf eine Systematik
geeinigt, nach der die Qualität der Leistungen von stationären
Pflegeeinrichtungen künftig veröffentlicht werden soll.
"Pflegebedürftige und Angehörige können sich mit Hilfe von Schulnoten
in Zukunft auf einen Blick über die Qualität von Pflegeheimen
informieren. Das ist ein entscheidender Schritt in Richtung
Qualitätsverbesserung und Verbraucherfreundlichkeit", sagte
MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick auf einem Forum zur
Weiterentwicklung der Pflege und der Pflegeversicherung am 12.
November in Berlin.

Der Vorschlag sieht eine Gesamtbewertung in Form einer Note von "sehr
gut" bis "mangelhaft" vor. Grundlage der Bewertung ist eine
Qualitätsprüfung durch den MDK oder eine gleichwertige Prüfung -etwa
durch die Heimaufsicht. In diese Gesamtbewertung gehen 82
Einzelkriterien ein. Die Qualität der pflegerischen Versorgung ist
für das Gesamtergebnis eines Heimes die wichtigste Bestimmungsgröße.
Außerdem fließen Aspekte zur sozialen Betreuung, zum Wohnen und zur
Verpflegung in die Gesamtbewertung ein. Darüber hinaus werden die
Ergebnisse aus der Bewohnerbefragung veröffentlicht. "Damit ist es
Pflegebedürftigen und Angehörigen möglich, sich einen differenziertes
Bild von der Qualität einer stationären Einrichtung zu machen", so
Pick. Die Medizinischen Dienste seien auf die Intensivierung der
Prüfaufgaben gut vorbereitet.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse von MDK-Qualitätsprüfungen ist
ein weiterer Schritt zur Umsetzung des
Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes, das zum 1. Juli 2008 in Kraft
getreten ist. Bis Ende 2010 müssen die Medizinischen Dienste alle
ambulanten und stationären Einrichtungen einmal prüfen, danach ist
eine jährliche Kontrolle vorgesehen.

Quelle: http://www.mds-ev.de/3104.htm  (http://www.mds-ev.de/3104.htm)



Auf der Seite sind auch gleich die Bewertungskriterien und ein Beispiel zu finden


Titel: "Schulnoten" für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 15. Januar 2009, 19:46
| 14.01.09 | Zukunft Alter [>>] (http://www.tz-online.de/de/services/specials/das_tagesthema_zukunft_alter/index.html)
Viele Experten bezeichnen die Schulnotenvergabe als „Witz“
Wie seriös sind die neuen Pflegeheim-Zeugnisse?


München - Wie gut ist ein Pflegeheim? Wie sorgsam werden die Menschen dort betreut? Gibt es Mängel? Das über ein Haus herauszufinden, ist nicht ganz einfach.

(http://www.tz-online.de/media/images_redakteure/aktuelles/wochenordner/2009_kw_3/13012009/rahnema_geier_475px.jpg)
© Geier - Kornelie Rahnema von der Münchner Beschwerdestelle

Die meisten Heime machen aus den Prüfberichten des Medizinischen Dienstes und der Heimaufsichten ein Geheimnis. Schon lange fordern Kritiker daher mehr Transparenz. Und genau die soll nun kommen: Seit Anfang letzter Woche sollen nun alle 10.400 Pflegeheime in Deutschland vom Prüfdienst der Krankenkassen Zensuren wie in der Schule erhalten. Klingt gut – und so ist es nicht verwunderlich, dass das neue Bewertungssystem schon seit Monaten groß angekündigt wird. Nun gibt es aber Ärger: Viele Experten nennen die ganze Aktion einen „Witz“. Warum? Weil die Heimträger selbst mit im „Noten-Gremium“ sitzen!

„Jeder kennt Schulnoten“

Zur Erklärung ein Rückblick: Im Rahmen der Pflegereform beschloss die Politik im Sommer, dass die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) transparenter zu machen sind. Mit anderen Worten: Die Heime sind verpflichtet, diese zu veröffentlichen. Immerhin steht in diesen Schreiben viel Aufschlussreiches: Wie sauber ein Haus ist, wie mit den Bewohnern umgegangen wird, wie der Gesundheitszustand der Patienten ist. „Die Menschen sollen die Qualität eines Hauses sofort erkennen können“, so die Forderung der Politik.

Und so setzte sich unter anderem der Spitzenverband der Krankenkassen (also eine übergeordnete Instanz der Medizinischen Dienste) mit den Leistungserbringern (also unter anderem mit den Spitzen der Wohlfahrtsverbände und der privaten Anbieter) zusammen und beriet, wie man die Prüfberichte „dem Bürger nahe bringen könnte.“ Die Lösung: Ein Benotungssystem. Alle Pflegeheime in Deutschland sollen mit ihren insgesamt 677 000 Bewohnern Schritt für Schritt überprüft werden – anhand eines Katalogs mit 83 Fragen. Dann wird eine Schulnote vergeben. Vorteile davon hätten Bewohner mit ihren Angehörigen sowie jene, die ein Pflegeheim suchen. „Jeder kennt die Schulnoten aus eigener Erfahrung und weiß, was eine Eins oder auch eine Vier bedeutet“, erklärt Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbandes der Krankenkassen. Die Ergebnisse würden natürlich im Internet veröffentlicht und müssen gut sichtbar in den Heimen ausgehängt werden. Aber Lanz betont: Sanktionen bei einer Zensur schlechter als „ausreichend“ sind nicht geplant. Das müsse dann schon die Heimaufsicht übernehmen.

„Das ist doch Augenwischerei“

Zensuren schlechter als ausreichend? Schlechte Benotungen wird es nach Meinung von Dr. Ottilie Randzio da wohl nicht geben. Die Medizinerin ist immerhin beim MdK Bayern die Ressort-Chefin für Pflege – und kann über die Aktion nur den Kopf schütteln: „Dieses neue Bewertungs-System ist wenig hilfreich“, sagt sie gegenüber der tz. „Es müsste viel strenger sein.“ Besonders, dass die Leistungserbringer – also die Heimträger – mitbenoten, irritiert Randzio gewaltig. Das ist, wie wenn ein Schüler bei der Lehrerkonferenz mitbestimmen dürfte, was er ins Zeugnis bekommt.

Mit dieser Kritik steht die MdK-Leiterin nicht alleine. Auch Münchenstift-Chef Gerd Peter hält von dieser „großen Transparenz-Offensive“ herzlich wenig. „Da wird doch nur so getan, wie wenn sich jetzt was ändert. Augenwischerei. Das soll die Leute beruhigen – sonst nichts.“ Die meisten Träger wollten einfach keine richtige Transparenz. So sei es beispielsweise schon lange möglich, die Berichte des MdKs sowie der Heimaufsicht im Internet selbstständig zu veröffentlichen. Die Münchenstift mit ihren Häusern tut dies. Bisher haben sich dazu aber nur knapp 40 Heime in Bayern entschlossen. Peter: „Das sagt doch alles.“ Immerhin: Für die Zukunft hat Bayern eine Vorreiterrolle, denn im neuen Pflegequalitätsgesetz wurde festgehalten, dass bald auch die Berichte der Heimaufsicht von allen Häusern publik gemacht werden müssen. Das wird zwar erst in ein bis zwei Jahren kommen, aber mit der „freiwilligen Veröffentlichung“ ist es dann vorbei.

Auch Kornelie Rahnema, Chefin der Münchner Beschwerdestelle für Pflegefragen, ist nicht wirklich begeistert von dem Bewertungs-System aus Berlin: „Für Betroffene und Angehörige bieten diese künftig veröffentlichten Prüfergebnisse lediglich eine grobe Orientierung. Sie können aber nicht einen eigenen Eindruck ersetzen, den man sich z.B. durch einen Besuch der Einrichtung verschaffen sollte“, sagt sie. Dennoch sei das System besser als „gar nichts“. „Einen völligen Witz“ nennt hingegen der Münchner Pflegekritiker Claus Fussek kurz und knapp die Aktion.

„Fragebögen sind sinnvoll“

Das sieht Joachim Görtz ganz anders. Er ist der Landesbeauftragte des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste und vertraut auf das Noten-Geben. „Beim Bericht des Medizinischen Dienstes sind ja nur die negativen Ergebnisse festgehalten. Dieses neue System gibt nun auch Aufschluss darüber, wo sich vorbildlich um Demenzkranke gekümmert wird oder wo die medizinische Versorgung überdurchschnittlich gut ist. Das ist hilfreicher als ein Bericht von reinen Medizinern.“ Zudem würden in den Fragebögen auch teils die Bewohner befragt. Dass die Leistungsträger dabei ein kräftiges Wort mitreden dürfen, sei verständlich: „Es geht ja um deren Unternehmen.“

Übrigens: So schnell werden noch keine Noten in den Gängen der Heime hängen und im Internet einsehbar sein. Letzte Woche startete erst einmal in einigen Heimen die Befragung anhand der Bögen. Alle Experten sind sich sicher: „Vor dem Sommer 2009 kommt da eh noch gar nichts raus.“

Quelle: (http://www.heimmitwirkung.de/mkportal/images/tz_logo_print.gif)http://www.tz-online.de (http://www.tz-online.de/de/services/specials/das_tagesthema_zukunft_alter/artikel_56095.html) - Mit freundlicher Genehmigung des Autors Armin Geier


Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: Kommentar am 22. Januar 2009, 14:03

KOMMENTAR zum Artikel „Wie seriös sind die neuen Pflegeheim-Zeugnisse?“

Die Qualität von Pflegeheimen steht zur Beurteilung an – und soll künftig vom MDK benotet werden, wie in der Schule, das kennen die Bürger. Was kennen die Bürger? Wir alle kennen das deutsche Schulsystem mit SECHS Schulnoten, wobei die Note „6“ die schlechteste ist. Wikipedia.org im Internet weiß es genau: 

  • „5“ bedeutet (mangelhaft) – wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
  • 6 (ungenügend) – wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Bei genauerem Anschauen des MDK Heim-Bewertungssystems stellen wir jetzt fest: in den „Pflegeheim-Zeugnissen“ sollen nicht sechs sondern nur FÜNF Noten vergeben werden.
 

Bezeichnung der Note

Skalenwert

sehr gut            (1,0 – 1,4)

8,7 – 10

gut                   (1,5 – 2,4)

7,3 - < 8,7

befriedigend      (2,5 – 3,4)

5,9 - < 7,3

ausreichend      (3,5 – 4,4)

4,5 - < 5,9

mangelhaft        (4,5 – 5,0)

0    - < 4,5

Quelle: Bewertungssystematik zur Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI
 

Uns Bürgern wird also ein neues „Schulnotensystem“ für Pflegeheime, mit einer uns nicht vertrauten Wertespreizung angeboten. Wenn wir nun für ein Heim die Note „5“ lesen, bedeutet das NICHT wie in Wikipedias Schulnoten-Aufklärung: „5 (mangelhaft) und die Mängel können in absehbarer Zeit behoben werden“ Nein, diese Heim-Benotung „5“ ist gleichbedeutend mit der uns bekannten „6“ und bedeutet Leistung „mangelhaft“, durchgefallen! Uns Bürgern wird das ganze nun als „leicht verständlich“ und „transparent“ verkauft ...

Und noch eines: Von insgesamt 82 Fragen sollen nur ganze 18(!) den Heim-Bewohnern gestellt werden. Angehörige, Betreuer, Heimbeiräte, Heimfürsprecher sind als Informanten und Qualitätsbeurteiler praktisch nicht vorgesehen! Ich denke, wir wissen, was wir davon zu halten haben ...

Allerdings ist andererseits auch klar: Bewertungssysteme für Heime und die Veröffentlichung sind aus meiner Sicht erste Schritte in die richtige Richtung. Das war längst überfällig. Inzwischen gibt es nicht nur das MDK „Schulnotensystem“, sondern schon einige andere solcher Heim-Bewertungssysteme. Und es werden mehr.* Wir Verbraucher müssen also genau hinschauen, was, von wem und unter welchen Umständen bei der „Heim-Qualität“ beurteilt wird. Wir kennen das ja auch aus anderen Bereichen, in denen es neben der Stiftung Warentest auch andere Benotungen, Test-Siegel, oder Zertifikate gibt.

Bezüglich der Einschätzung der Urteilskraft von Betroffenen müssen allerdings noch einige lernen, dass wir aufgeklärter und mündiger sind, als man es uns offenbar zutraut.

Wir Verbraucher benötigen keine frisierten, „leicht verständlich“ aufbereiteten Qualitätsbeurteilungen, sondern die Original-Ergebnisse der Prüfer! Und wenn es tatsächlich Dinge darin geben sollte, die nicht jeder sofort versteht, dann muss man sie eben gleich im Original leicht verständlich hinein schreiben ...
 

NACHTRAG:

Im 2. Absatz im kommentierten Artikel unter "Das ist doch Augenwischerei" heißt es (Zitat):

"Für die Zukunft hat Bayern eine Vorreiterrolle, denn im neuen Pflegequalitätsgesetz wurde festgehalten, dass bald auch die Berichte der Heimaufsicht von allen Häusern publik gemacht werden müssen. Das wird zwar erst in ein bis zwei Jahren kommen, aber mit der „freiwilligen Veröffentlichung“ ist es dann vorbei."

Das ist nicht neu, sondern war längst Gesetz: Im § 22 Abs. 3 des alten Bundes-Heimgesetzes heißt es dazu: "Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser Bericht ist zu veröffentlichen."

Nicht alle Bundesländer bzw. zuständige Landkreise sind dem in der Vergangenheit nachgekommen (Muster findet man mit Internet-Suchmaschinen). Wenn es jetzt als tolle, neue Verbesserung in neuen länderspezifischen Heimgesetzen verkauft wird, ist das in meinen Augen gezielte Desinformation, um von den Unzulänglichkeiten in der Vergangenheit abzulenken. Was nützen die schönsten Gesetze, wenn sie nicht eingehalten werden.



Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 09. Februar 2009, 13:29
09.02.2009, 21:45 Uhr, (ARD) REPORT MAINZ, u.a.:

Transparenz in der Pflege
Wie schlechte Heime zu guten Noten kommen

[TV-Beitrag zeigen >>]

 (http://www.swr.de/report/-/id=233454/did=4359524/pv=video/gp1=4490196/nid=233454/4m8hgx/index.html)



Medizinischer Dienst (MDK) Rheinland Pfalz kritisiert Pflegeheim-Zeugniss

MDK-Chef Gundo Zieres: In Deutschland wird es „zumindest auf dem Papier keine mangelhaften Einrichtungen mehr geben“


Mainz. Der Geschäftsführer des medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz, Gundo Zieres, kritisiert die Systematik, nach der die Qualität der Leistungen von stationären Pflegeeinrichtungen künftig veröffentlicht werden soll. „Nach meiner Auffassung wird es zukünftig in Deutschland zumindest auf dem Papier keine mangelhaften Einrichtungen mehr geben“, sagte der MDK Chef im Interview mit REPORT MAINZ. Aus insgesamt 64 vom MDK zu prüfenden Kriterien wird künftig eine Schulnote ermittelt. Zieres ist sicher, dass sich schlechte Einrichtungen gute Noten zurechtbiegen können.

So könne zum Beispiel ein nicht sachgerechter Umgang mit Medikamenten durch regelmäßige Mitarbeiterschulungen in erster Hilfe und Notfallmaßnahmen ausgeglichen und für die Gesamtnote neutralisiert werden. Genau so bestehe die Möglichkeit einen nicht angemessenen Ernährungszustand von Bewohnern durch schriftliche Verfahrensanweisungen „zu erster Hilfe und Verhalten in Notfällen“ schön zu rechnen. Diesen Zusammenhang hält Zieres für skandalös: „Stellen Sie sich vor, Sie halten eine Hand auf eine kochend heiße Herdplatte und gleichzeitig die andere Hand in eine Extremtiefkühltruhe. Obwohl sie ohne Zweifel beide Hände verlieren werden, spricht man mathematisch im Mittelwert von einer angenehmen Körpertemperatur. Nach dem gleichen Verfahren funktioniert die neue Bewertungssystematik“.

Kritik an der Systematik kommt auch von Heimvertretern, wie dem Geschäftsführer der Sozialholding Mönchengladbach, Helmut Wallrafen-Dreisow. So hätten sich bei der Festlegung der jetzt abgefragten Kriterien die Interessen der Heimträger im Wesentlichen durchgesetzt: „Für mich wird deutlich, dass da nicht in ausreichendem Maße auch die Verbraucher beteiligt worden sind.“ Gerd Peter, Geschäftsführer der Münchenstift, glaubt, dass heimplatzsuchende Menschen mit den geplanten Transparenzregelungen wenig anfangen können: „Weil ich mich schon schwer tue, das zu verstehen. Also ohne fachliche Hilfe komme ich da gar nicht durch.“

Um das Problem zu lösen, fordert MDK-Chef Gundo Zieres die Einführung von so genannten k.o. Kriterien, zum Beispiel bei Verstößen gegen angemessene Demenz-, Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung. „Wenn alle oder ein Teil dieser Kriterien mit mangelhaft bewertet sind, muss die Einrichtung insgesamt als mangelhaft gelten“, so Zieres wörtlich.

Alle stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland werden künftig nach einem einheitlichen System bewertet und die Ergebnisse der Qualitätskontrollen in Form von Noten veröffentlicht. Mit der Maßnahme wird die Auflage aus der Pflegereform 2008 umgesetzt, die Prüfberichte des medizinischen Dienstes (MDK) transparenter zu machen.

Quelle: www.reportmainz.de (http://www.swr.de/report/presse/-/id=1197424/vv=print/pv=print/nid=1197424/did=4487570/1v6ph4k/index.html), Presseinformation vom 09.02.2009


Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: Multihilde am 11. Februar 2009, 14:04
Mangelhaftes Notensystem

Stadt und Münchenstift kritisieren das neue Bewertungssystem für Altenheime als irreführend

Zitat
Die Münchner Heimaufsicht hält deshalb das Notensystem "schlichtweg für eine Mogelpackung". Im Zentrum der Veröffentlichung stehen nicht die Ergebnisse der Prüfung, "sondern ein verwässertes Benotungssystem, welches relativ einfach die Erlangung einer guten Note ermöglicht". Die Heimaufsicht spricht von "Scheintransparenz". Denn die......,
Quelle:  http://www.sueddeutsche.de  (http://www.sueddeutsche.de/051386/640/2753272/Mangelhaftes-Notensystem.html)





Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: Multihilde am 17. Februar 2009, 20:45
SoVD: Verfahren für die Überprüfung von Pflegequalität verschleiert Mängel

Zur Umsetzung der Pflegereform erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen brauchen mehr Informationen über die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Mit der Pflegereform, die im Juli 2008 in Kraft getreten ist, ist eine Veröffentlichung der Qualitätsberichte von Pflegeeinrichtungen beschlossen worden. Die Umsetzung lässt allerdings auf sich warten und die ersten Ergebnisse geben Anlass zu großer Sorge.

Das Verfahren für die Qualitätsprüfung, auf das sich Pflegekassen und Pflegeanbieter inzwischen verständigt haben, ist mangelhaft und muss dringend überarbeitet werden. Bei den bislang vorliegenden Entwürfen haben sich die Interessen der Heimbetreiber und ambulanten Pflegedienste durchgesetzt.

Es ist vorgesehen, dass Mängel in einem Bereich durch gute Ergebnisse in einem anderen Bereich ausgeglichen werden können und dann insgesamt eine positive Bewertung erfolgt. Es darf aber nicht sein, dass z. B. eine schlechte Flüssigkeitsversorgung von Pflegebedürftigen mit regelmäßigen Erste-Hilfe-Schulungen "verrechnet" werden kann.

So entsteht keine Transparenz, sondern Mängel werden verschleiert. Das Verfahren führt zu dem absurden Ergebnis, dass Pflegeeinrichtungen, die gut dokumentieren und schlecht pflegen, besser bewertet werden als Einrichtungen, die schlecht dokumentieren und gut pflegen. Der SoVD fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Prüfverfahrens. Dafür werden wir uns einsetzen.

Vor diesem Hintergrund ist sehr zu begrüßen, dass es Initiativen wie www.heimverzeichnis.de gibt, die die Lebensqualität in Pflegeeinrichtungen bewerten. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung der Prüfung von Pflegequalität. Das Versprechen der Pflegereform für mehr Transparenz bei der Pflegequalität muss aber eingelöst werden. Hier müssen Politik, Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen in die Pflicht genommen werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.02.2009
http://www.sovd.de/1451.0.html  (http://www.sovd.de/1451.0.html)





Titel: GKV und MDS stellen ihr Benotungssystem vor
Beitrag von: admin am 09. März 2009, 03:44
Veröffentlichung der Pflegequalität bringt Versicherten und Betroffenen zuverlässige Informationen

Wofür Angehörige und Pflegebedürftige bisher viel Zeit aufgewendet haben, das wird künftig „auf einen Klick“ verfügbar sein: Zuverlässige Informationen über die Qualität von Pflegeeinrichtungen, dargestellt mit Hilfe von Noten zwischen „sehr gut“ und „mangelhaft“. Über den Stand der Umsetzung bei der Veröffentlichung der Qualität von Pflegeheimen informierten der GKV-Spitzenverband und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) anlässlich einer gemeinsamen Veranstaltung am 2. März in Berlin.

„Schritt für Schritt kommt jetzt die notwendige Transparenz in die Pflegequalität. Durch Noten für jedes Pflegeheim in Deutschland wird deutlich werden, wie gut die Qualität jedes einzelnen ist. Denn wenn ein Heim ein „gut“ oder nur ein „mangelhaft“ hat, weiß jeder Bescheid. Dabei kann man, je nach Informationsbedürfnis, die Gesamtnote oder die Einzelbewertungen oder auch das Ergebnis der Bewohnerbefragungen zu Rate ziehen. Dies ist gut für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen“, so K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Umsetzung auf gutem Weg
„Die Medizinischen Dienste arbeiten mit Hochdruck daran, die Neuerungen aus der Transparenzvereinbarung in das Prüfinstrumentarium einzuarbeiten. Dafür müssen der Erhebungsbogen für die Bewohneruntersuchung und –befragung und die entsprechende Prüfsoftware angepasst werden“, sagte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. „Ich gehe davon aus, dass wir ab Mai Qualitätsprüfungen nach dem neuen Prüfkatalog durchführen können." Damit würden die Voraussetzungen geschaffen, dass Versicherte und Verbraucher bald verständliche, informative und unabhängige Hilfestellungen bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung erhalten. Veröffentlicht werden positive wie negative Ergebnisse auf der Grundlage von flächendeckenden Qualitätsprüfungen, die in jeder Einrichtung stattfinden werden.

Bundesweite Datenbank geplant
„Unser Ziel ist eine bundesweite Datenbank mit qualitätsgesicherten Inhalten“, so K.-Dieter Voß. „Diese dient dann als einheitliche Basis für die standardisierte Veröffentlichung zu definierten Terminen auf der jeweiligen Landesebene. Ich gehe davon aus, dass trotz der notwendigen umfangreichen Vorarbeiten bereits im Spätsommer 2009 die ersten Ergebnisse im Internet veröffentlicht sind.“

Zum Hintergrund: 
Für alle Pflegeheime in Deutschland wird es künftig eine Gesamtnote und vier Teilnoten sowie eine Note für die Bewohnerbefragung geben. Diese Noten setzen sich aus insgesamt 82 Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Heime durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen ermittelt werden. Grundlage für dieses neue Notensystem ist die Pflegereform aus dem vergangenen Jahr, die seit dem Sommer 2008 schrittweise umgesetzt wird. Pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen können sich gezielt zu den Themen "Pflege und medizinische Versorgung", "Umgang mit demenzkranken Bewohnern", "soziale Betreuung und Alltagsgestaltung", "Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene" und zu den Ergebnissen der Bewohnerbefragung informieren. Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich "Pflege und medizinische Versorgung": aus diesem Bereich werden 35 Qualitätskriterien abgebildet. Die 18 Kriterien zur Zufriedenheit der Bewohner in der Einrichtung werden separat in einer eigenen Note dargestellt.

Ambulante Pflegeeinrichtungen werden im Prinzip nach der gleichen Systematik geprüft. Hier wurden 49 Einzelkriterien vereinbart. Diese Kriterien sind den drei Bereichen „Pflegerische Leistungen“, „Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“ und „Dienstleistungen und Organisation“ zugeordnet. Daneben wird auch hier eine Note für die „Befragung der Kunden“ ausgewiesen.

[Fiktives Beispiel für die Ergebnisübersicht einer Qualitätsprüfung >>] (https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/09-03-02_gemPM_Anlage_Bsp_Übersicht_Pflegenoten_5482.pdf)
[Übersicht: Schritt für Schritt zu mehr Transparenz in der Pflege >>] (https://www.gkv-spitzenverband.de/upload/09-03-02_PM_Transparenz_stationär_-_Anlage_1_5483.pdf)

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von GKV-Spitzenverband Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund des Krankenkassen (MDS) am 02.03.2009


Titel: GRÜNE: Kritik an Schulnoten für Heime
Beitrag von: admin am 09. März 2009, 03:56
Pflege: Schulnoten allein schaffen noch keine Transparenz

Zu den neuen Verfahren zur Prüfung der Qualität in der Pflege erklärt Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflegepolitik:

Wir begrüßen, dass die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen in der ambulanten wie stationären Pflege künftig veröffentlicht und für die Versicherten verständlicher dargestellt werden sollen. Wir fordern dies schon lange und sind auf den Praxistest des neuen Systems gespannt.

Dennoch sind wir wie viele weitere Kritiker nicht restlos überzeugt. So liegt in der Bewertung der Pflegeeinrichtungen und –dienste nach Schulnoten noch kein Wert an sich. Zwar ist es leicht verständlich, wenn bei einer Prüfung am Ende ein "sehr gut" oder ein "ausreichend" steht. Genauso gut könnte man Ampelfarben oder Sterne verwenden. Entscheidend ist jedoch, wie es zu dieser Benotung kommt und ob sie ein wirklich objektives Bild der Pflegequalität abgibt.

Unseres Erachtens besteht die Gefahr der "Schein-Transparenz". Zwar werden künftig mehr und auch wichtige Kriterien geprüft, zum Beispiel ob bei Demenzerkrankten auch die Angehörigen in die Pflege einbezogen werden. Es handelt sich dabei jedoch um Ja-Nein-Fragen. Selbst wenn man dies bejahen kann, so sagt das noch nichts darüber aus, in welcher Qualität und Häufigkeit dies geschieht oder ob es zur gelebten Pflegephilosophie einer Einrichtung zählt. Wir sind skeptisch, dass man dies durch reines "Abhaken" feststellen kann.

Der Transparenz auch nicht besonders dienlich ist es, dass es keine bundesweite Internetadresse für die Prüfergebnisse geben soll, sondern in jedem Bundesland eine. Dies trägt nicht gerade zur besseren Übersichtlichkeit für die Versicherten bei.

Zudem sind die Betroffenen selbst, die Selbsthilfe und Verbraucherorganisationen viel zu wenig in die Entwicklung der neuen Prüfsystematik eingebunden worden. Die große Koalition hat ihnen mit der Pflegereform lediglich ein Stellungnahmerecht zugestanden. Das reicht nicht aus. Denn immerhin geht es um nicht weniger als die Qualität der Versorgung, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 0193 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, 03.03.2009


Titel: Bayerns Sozialministerin kritisiert Benotungssystem für Heime
Beitrag von: admin am 17. März 2009, 19:46
Haderthauer: Bewertungssystem ist Kompromisssülze

Berlin/München. Das Bewertungssystem für Pflegeheime durch Schulnoten sorgt weiter für Aufregung. Nach der massiven Kritik einiger Experten in den letzten Wochen hat sich nun auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zu Wort gemeldet. Nach Informationen der Münchner Zeitung TZ bezeichnete Schmidt das geplante Notensystem als "undurchsichtig und unzureichend". Die SPD-Politikerin dringt laut Zeitungsbericht nun darauf, dass die zwischen Krankenkassen und Heimträgern vereinbarten Kriterien verändert werden.

Erste politische Reaktionen kamen prompt. "Es freut mich, dass nun auch Ulla Schmidt erkennt, dass das Bewertungssystem der Pflegekassen eine einzige Kompromisssülze ist, und nicht das Papier wert ist, auf dem es steht. Dieser Pflege-TÜV verfehlt völlig seinen Zweck, hilft schwarzen Schafen, über schlimme Mängel in Heimen hinwegzutäuschen und trägt zur Verbraucherverwirrung statt zur Klarheit bei", so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU). "Ich erwarte von Frau Schmidt, dass sie wenigstens jetzt schnell handelt. Im Interesse der Betroffenen muss in Zukunft die Ergebnisqualität in den Mittelpunkt gestellt werden. Dies war auch der eindeutige Auftrag der Koalition", so Harderthauer.

Quelle: CAREkonkret update


Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: Multihilde am 21. März 2009, 16:30
Mehr Betreuer in Pflege - doch Ampel-Farben für Heime im Gespräch

Berlin (dpa) - Mehr Betreuung und Beratung: Knapp neun Monate nach dem Start der Pflegereform werden neben den Leistungserhöhungen weitere Kernpunkte allmählich umgesetzt. Doch vieles kommt nur stockend voran. Um Nachbesserungen bei der geplanten Qualitätsprüfung der Pflegeheime wird noch gerungen.

Von insgesamt bis zu 10 000 möglichen neuen Pflege-Assistenten seien 5000 eingestellt worden, berichtete Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) am Freitag in Berlin. Während Pflegeheime hier schneller vorangingen, würden Familien von Pflegebedürftigen Hilfe durch solche Assistenten nur zögerlich beantragen. Schmidt rief Betroffene dazu auf, die weit verbreitete Zurückhaltung aufzugeben. Von 600 Millionen Euro, die für den ambulanten Bereich zur Verfügung stünden, sei nur ein kleiner Teil abgerufen worden. Da der Bedarf steige, erwarte sie weitere Einstellungen. Auch unter Langzeitarbeitslosen wurden Bewerber angeworben - ihren Anteil konnte Schmidt nicht beziffern.

Drei Wochen nach der Präsentation eines neuen Bewertungssystems mit Schulnoten von «sehr gut» bis «mangelhaft» für alle rund 10 000 Pflegeheime im Kampf gegen Missstände sind Nachbesserungen in Sicht. Nachdem der Vorschlag einer Ampelkennzeichnung wegen des Widerstands der Pflege-Anbieter vom Tisch war, sind nun wieder Signalfarben im Gespräch. Kritiker hatten bemängelt, dass schlechte Noten etwa bei der Pflegequalität in der Gesamtnote nicht ausreichend widergespiegelt würden, wenn andere Teilnoten gut seien.

«Ein aktuell diskutierter Entwurf enthält Rot als Signalfarbe für besonders schlechte Bewertungen», sagte Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbands der Krankenkassen, der Deutschen Presse-Agentur dpa. «Je klarer und eindeutiger die Aussage, desto besser.» Schmidt sprach von einer Kombination des Notensystems mit dem zuvor verworfenen Ampelsystem zur Bewertung der Pflegeeinrichtungen. Absehbar sei zudem, dass bundesweit knapp 300 Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Union und SPD hatten monatelang über solche Beratungs- und Koordinierungsstellen gestritten. Die Union hatte Schmidt vorgeworfen, ein bundesweit gefördertes Netz dieser Stellen sei zu zentralistisch. Bei Ausschöpfen der Förderung könnten 1200 Stützpunkte geschaffen werden, doch den Ländern steht dies frei. Statt ein Stützpunkt pro 30 000 Einwohner werde vielfach nur einer pro 100 000 oder mehr eingerichtet, sagte Schmidt.

Längerfristig sollten die Stützpunkte zum Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Kommunen zur «Sozialen Stadt» mit besser vernetzten Betreuungs-, Pflege- und Medizin-Angeboten für die immer zahlreicheren Älteren werden. «Hier sehe ich die Zukunft», sagte Schmidt.



Quelle:  https://www.gkv-spitzenverband.de
 (https://www.gkv-spitzenverband.de/News_Anzeige.gkvnet?NewsID=607)




war am 20.03. Bericht zu Pflege-Assistent und Stützpunkte auch in der Tagesschau; siehe
http://www.tagesschau.de/redirectid.jsp?id=video467508

Das Pflegeassistenten Essen kochen und Blutzucker messen sollen, hab ich bisher nicht mitbekommen. Ich habe immer gedacht, sie werden in Heimen zusätzlich zum Pflegepersonal eingestellt.


Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: Multihilde am 22. April 2009, 08:42
Sachsen: Noten für Pflegeheime ab Mai

Zitat
Sachsen wird ab Mai als erstes Bundesland seine Pflegeheime benoten und die Ergebnisse öffentlich zugänglich machen. Wie der Sprecher des Sozialministeriums Jürgen Vogels MDR 1 RADIO SACHSEN sagte, wird jede Einrichtung mindestens einmal im Jahr vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) unangekündigt kontrolliert und bewertet. Ab 2011 gilt diese Regelung laut Pflegegesetz des Bundes im gesamten Bundesgebiet.

.......
Ergebnisse werden veröffentlicht

Der MDK setzt nach eigenen Angaben für die Überprüfung der Heime insgesamt 36 Gutachter ein. Die Heime sollen mit Noten von 1 bis 5 bewertet werden. Die Ergebnisse werden veröffentlicht und können unter anderem im Internet eingesehen werden. Dadurch können sich Senioren und deren Angehörige künftig besser über das Angebot und die Qualität der Heime informieren. Welchen Einfluss schlechte Bewertungen der Pflegeheime auf deren Existenz haben werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Laut Sengebusch haben schlechte Qualitätsbewertungen zunächst nur einen informativen Wert für diejenigen, die sich ein Heim aussuchen. Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass diese Einrichtungen geschlossen werden könnten.

Quelle:  http://www.mdr.de/sachsen/6298451.html  (http://www.mdr.de/sachsen/6298451.html)



Die Sendung kann unter dem Link oben angesehen/angehört werden


Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: Multihilde am 26. Mai 2009, 19:54
Die neuen Pflegenoten

Gemeinsame Pressemitteilung
GKV-Spitzenverband
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)


Berlin, 25.05.2009

Die neuen Pflegenoten bringen objektive Informationen für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Die neuen Pflegenoten ermöglichen es künftig Pflegebedürftigen und anderen Interessierten, anhand einer Gesamtnote und von vier Bereichsnoten, sowie bei Interesse auch detailliert für jedes einzelne Kriterium, die neuen Bewertungen abzurufen. Die Gutachter der Medizinischen Dienste prüfen die Pflegeeinrichtungen. Damit wird erstmals eine echte Vergleichbarkeit hergestellt, die durch unabhängige Prüfer ermittelt wird. Dies ist ein großer Schritt hin zu einer Verbesserung der Qualität in der ambulanten und stationären Pflege.

„Mit den neuen Pflegenoten bekommen wir auf der Basis einer gründlichen und unabhängigen Prüfung erstmals vergleichbare Ergebnisse aller Pflegeheime in Deutschland. Dabei steht die bewohnerbezogene Pflegequalität im Mittelpunkt. Insgesamt 82 Einzelbewertungen sind die Basis einerseits für die Benotung der Pflegequalität in vier Bereichsnoten und einer Gesamtnote sowie andererseits für das Ergebnis der Bewohnerbefragung. Diese Einzelnoten, die Bereichsnoten und die Gesamtnote werden veröffentlicht. Als Vergleichsmaßstab werden auch die durchschnittlichen Gesamtnoten aller Pflegeeinrichtungen eines Landes veröffentlicht. Das ist Transparenz auf hohem Niveau, die zu einer besseren Pflegequalität in Deutschland führen wird“, so K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Auch im internationalen Vergleich ragt diese Lösung zur transparenten Darstellung von Pflegequalität positiv heraus. Um diesen Standard zu halten und um die Weiterentwicklung zu sichern, wird parallel zur Veröffentlichung ein wissenschaftliches Institut mit einer Evaluation beauftragt. Mit dieser Evaluation ist die Überprüfung und Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarung gewährleistet.

Bisher prüfen die Medizinischen Dienste der Krankenkassen gezielt und in der Regel aufgrund vorliegender Beschwerden nach Defiziten in der Versorgung der Pflege. In der Folge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes werden die Medizinischen Dienste jetzt alle Pflegeheime überprüfen.

„Die einzelnen Medizinischen Dienste werden nach den bundeseinheitlichen Vorgaben Schritt für Schritt alle Pflegeheime in Deutschland überprüfen. So viel Transparenz, wie jetzt entsteht, gab es in diesem Bereich  bisher nicht. Dadurch werden Qualitätsunterschiede von Pflegeeinrichtungen transparent- das ist das Gegenteil von Verschleierung. Eines ist dabei ganz wichtig: Vor den MDK-Prüfungen kann sich  niemand drücken, die Ergebnisse werden auf jeden Fall veröffentlicht, egal, ob sie gut oder schlecht ausfallen“, so Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS.

Neben den jährlichen Prüfungen bleibt selbstverständlich die Möglichkeit erhalten, dass die Landesverbände der Pflegekassen Auffälligkeitsprüfungen mit den schon bisher bekannten Konsequenzen vornehmen können. Am Ende jeder Prüfung, ob Routineprüfung oder Auffälligkeitsprüfung, kann im schlimmsten Fall stets auch die Schließung eines Heimes stehen. Die Entscheidung darüber liegt dann bei der Heimaufsicht in den ggf. betroffenen Bundesländern.

Zum Hintergrund

Für alle Pflegeheime in Deutschland wird es künftig eine Gesamtnote und vier Teilnoten sowie eine Note für die Bewohnerbefragung geben. Diese Noten setzen sich aus insgesamt 82 Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Heime durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen ermittelt werden. Grundlage für dieses neue Notensystem ist die Pflegereform aus dem vergangenen Jahr, die seit dem Sommer 2008 schrittweise umgesetzt wird. Pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen können sich gezielt zu den Themen "Pflege und medizinische Versorgung", "Umgang mit demenzkranken Bewohnern", "soziale Betreuung und Alltagsgestaltung", "Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene" und zu den Ergebnissen der Bewohnerbefragung informieren. Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich "Pflege und medizinische Versorgung": aus diesem Bereich werden 35 Qualitätskriterien abgebildet. Die 18 Kriterien zur Zufriedenheit der Bewohner in der Einrichtung werden separat in einer eigenen Note dargestellt.  Ambulante Pflegeeinrichtungen werden im Prinzip nach der gleichen Systematik geprüft. Hier wurden 49 Einzelkriterien vereinbart. Diese Kriterien sind den drei Bereichen „Pflegerische Leistungen“, „Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“ und „Dienstleistungen und Organisation“ zugeordnet. Daneben wird auch hier eine Note für die „Befragung der Kunden“ ausgewiesen.

Quelle:  https://www.gkv-spitzenverband.de  (https://www.gkv-spitzenverband.de/Gem_PM_2009_05_25.gkvnet)


Ganz neu sind auf der Site oben auch die Fragen und Antworten.

ERGÄNZUNG:

Zitat
Pflegenoten
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, die für Verbraucher relevanten Prüfergebnisse der Medizinischen Dienste der Öffentlichkeit laienverständlich zugänglich zu machen. Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband und die Vertreter der Leistungserbringer für eine Bewertungssystematik ähnlich der Schulnoten entschieden. Noten kennt jeder aus seiner eigenen Erfahrung. Jeder weiß, was eine Eins oder eine Fünf bedeutet. Die Noten für Pflegequalität sollen für mehr Transparenz bei den Angeboten von Heimen und Diensten sorgen. Auf einen Blick sollen Angehörige von Pflegebedürftigen sehen, ob die Dienstleister gute pflegerische Arbeit leisten, noch Entwicklungspotenzial haben oder Missstände abstellen müssen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband haben am 11. November 2008 die Kriterien und die Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeheime nach § 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI sowie am 17. Dezember 2008 eine ebensolche Regelung für die ambulante Pflege vereinbart.

Ebenfalls vereinbart wurde die Form der einheitlichen optischen Darstellung, um eine bessere Vergleichbarkeit der veröffentlichten Ergebnisse zu gewährleisten.

Ein Fragen-Antworten-Papier fasst alles Wissenswerte rund um die Pflegenoten zusammen. [>>] (http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/FragenAntworten_Pflegenoten_090310_12363.pdf)


Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de/Pflege_Pflegenoten.gkvnet


Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 19. Juni 2009, 11:17
„Das neue Benotungssystem ist ein Skandal!“
Pflegeeinrichtungen können ihre Leistungen schön rechnen
– Interview mit Dr. Ursula Weibler-Villalobos, MDK Rheinland-Pfalz

(Artikel aus der VdK-Zeitung als PDF-Datei herunterladbar)



Heime stellen sich Pflege-TÜV

Bremen. Nach dem Sommer nehmen Prüfer die ersten Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste in Bremen unter die Lupe und verteilen öffentlich Noten. Von 1 bis 5, von sehr gut bis mangelhaft reicht das Spektrum der Bewertung. Grundlage für die Kontrollen ist die Pflegetransparenzvereinbarung (PTS), die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt vor acht Jahren angeschoben hat.

Mehr Transparenz in der Pflegelandschaft und mehr Wettbewerb verspricht sich die Ministerin. Viele Einrichtungen in Bremen begrüßen die neuen Kontrollen, deren Ergebnisse für jedermann zugänglich im Internet veröffentlicht werden. Doch es gibt auch harsche Kritik an den "Schulnoten für Ambulante Pflegedienst und Heime", wie kürzlich bei einer Tagung im Atlantic Hotel Airport deutlich wurde.

"Transparenz und Nachprüfbarkeit sind immer gut", erklärte Alexander Künzel, Vorstandvorsitzender der Bremer Heimstiftung. Doch er warnte vor zu großer Notengläubigkeit. Man solle sich auch auf seine Nase und seinen Bauch verlassen.

Die Bremer Heimstiftung hat bereits im Januar mit der Vorbereitung auf die Prüfungen begonnen. Gabriele Becker-Rieß, "Leiterin Qualität", berichtete von 15 Häusern der Stiftung, in denen externe Probeprüfungen stattgefunden haben. Gesamtnoten zwischen 1,2 und 3,8 wurden erzielt. 46 Fragen arbeitet der Prüfer vom medizinischen Dienst bei seinerer Kontrolle ab, beantwortet werden sie nur mit "Ja" oder "Nein".

Einen großen Teil des Fragenkatalogs nehme die pflegerische und medizinische Versorgung ein, erzählte Becker-Rieß. Die Betreuung von Demenzkranken und die Alltagsgestaltung seien weitere Themen. Wie ist die Ernährung, die soziale Betreuung, sind Bewohner wund gelegen, haben sie Schmerzen, gibt es einen Aufenthaltsraum und werden mögliche Problembereiche wie Sturzgefahr oder mangelnde Beweglichkeit regelmäßig kontrolliert? Auch die Bewohner werden bei der Prüfung direkt befragt. Nicht abgefragt werden der Personalschlüssel und die Zeit, die die Mitarbeiter für die Bewohner haben.

Die Fragen seien bekannt und die Prüfer würden die Häuser bereits kennen, sagte Becker-Rieß. Der medizinische Dienst der Kassen, der die PTS umsetzen wird, kontrolliere bereits seit über zehn Jahren die Einrichtungen. Doch bislang seien die Ergebnisse nicht veröffentlicht worden. Demnächst sind sie im Internet für jeden einsehbar. "Es ist ein Schritt in die richtige Richtung", bewertete Becker-Rieß. Doch auch für sie sind die Noten nicht das einzige Kriterium, einen Heimplatz zu wählen.

Ebenfalls die ambulanten Pflegedienste bereiten sich auf die Kontrollen vor. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste hat eine Simulations-CD entwickelt, mit der die Einrichtungen sich selbst testen können. Die Fragen für die ambulanten Pflegedienste sind schon seit längerem Bestandteil der Regelprüfung, doch bislang wurden nicht alle Einrichtungen geprüft. Dies soll sich nun ändern. Positiv steht auch der Paritätische Wohlfahrtsverband Bremen der PTS gegenüber. "Wir sind bestrebt, gut abzuschneiden", erklärte der Fachbereichssprecher Altenhilfe Wolfgang Müller.

Adelheid von Stösser vom Pflege-Selbsthilfeverband aus St. Katharinen übte während der Tagung deutliche Kritik an den Pflegeheim-Noten. Mit einer guten Dokumentation könnte selbst das menschlich schlechteste Heim gute Noten erzielen, meinte von Stösser, denn die Dokumentationsqualität sei höher gewichtet als die Pflegequalität.

Sie kritisierte außerdem das Schema der "Ja-Nein"-Antworten. Daraus ließen sich kaum Schlüsse ziehen. Auf diese Weise könne sicher jedes Heim in Deutschland bei der Frage nach Gruppenangeboten die volle Punktzahl erhalten. Egal, ob diese nur ein Mal pro Jahr oder täglich stattfinden. Mit dieser Form der Bewertung würden die Verbraucher in die Irre geleitet, erklärte Adelheid von Stösser.

Politiker haben sich im "Spiegel" ebenfalls kritisch geäußert. Die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) hält die Initiative für nutzlos. "Nach den Tests werden wir genauso schlau sein wie vorher", erklärte sie und sprach von "reiner Volksverdummung". Ursula Weibler-Villalobos, Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Rheinland-Pfalz, sagte dem Nachrichtenmagazin: "Dass damit die wahren Zustände in einem Heim nicht aufgedeckt, sondern geschickt verschleiert werden."

Auf welcher Internetseite die Schulnoten für Ambulante Pflegedienste und Heime künftig zu lesen sind, ist auf Bundesebene bislang noch nicht geklärt.

Quelle: Weser-Kurier, Bremen, 19.06.2009


Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 19. Juni 2009, 15:09
KOMMENTAR zum Artikel „Heime stellen sich Pflege-TÜV“ (WK 19.06.2009)

Uns Bürgern wird ein neues „Notensystem für Pflegeheime“, mit einer uns nicht vertrauten Wertespreizung angeboten. Wenn wir nun für ein Heim die Note „5“ lesen, bedeutet das NICHT wie beim allseits bekannten Schulnoten-System: „5“ (mangelhaft) und die Mängel können in absehbarer Zeit behoben werden“ Nein, diese Heim-Benotung „5“ ist gleichbedeutend mit der uns bekannten „6“ und bedeutet Leistung „mangelhaft“, durchgefallen! Uns Bürgern wird das als „leicht verständlich“ und „transparent“ verkauft. Eigentlich müßte demnach ein Heim mit der Note „5“ geschlossen werden. Solche Konsequenzen läßt das neue Benotungssystem allerdings vermissen.

Bei der Bewertung durch den MDK sollen nur ganze 18(!) von insgesamt 82 Fragen den Heim-Bewohnern gestellt werden. Angehörige, Betreuer, Heimbeiräte, Heimfürsprecher sind als Informanten und Qualitätsbeurteiler praktisch nicht vorgesehen!  

Bewertungssysteme für Heime und die Veröffentlichung sind aus meiner Sicht erste Schritte in die richtige Richtung. Das war längst überfällig. Inzwischen gibt es nicht nur das MDK „Schulnotensystem“, sondern schon einige andere Heim-Bewertungssysteme:


  • www.heimverzeichnis.de
    (vom Bundesverbraucherministerium gefördertes Heimbewertungs-System der BIVA)
  • http://www.pflege-shv.de/Auszeichnung%20mwPflege.htm
    (Sterne-Bewertungssystem als "Gütesiegel" für menschenwürdige Pflege“ des Pflege-Selbsthilfeverband e.V.)
  • http://sterne-fuer-gute-pflege.de  
    (Ansprechpartner ist Pflegenetz Heilbronn e.V. – nach eigenen Angaben das größte real existierende Pflegenetzwerk)
  • http://www.pflege-erfahrung.de
    (gewerblich betriebenes Bewertungsportal zur Beurteilung und Bewertung von Pflegeheimen, Altenheimen, Pflegediensten und betreuten Wohnungen aus Bewohner(Kunden)-Sicht, nach eigenen Angaben unabhängig, ohne Einflussnahme durch Pflegebetreiber oder Institutionen)
  • http://www.sterne-fuer-pflegedienste.de
    (nach eigenen Angaben eine Pflegedienst-Klassifizierung von einem unabhängigen Gremium, zusammengesetzt aus Experten der Pflegewissenschaft und -Praxis, ambulanter Dienste, Unternehmungsberatern sowie der Vincentz-Redaktion "Häusliche Pflege")

Wir Verbraucher müssen also genau hinschauen, was, von wem und unter welchen Umständen bei der „Heim-Qualität“ beurteilt wird. Wir kennen das ja auch aus anderen Bereichen, in denen es beispielsweise neben Stiftung Warentest auch andere Benotungen, Test-Siegel, oder Zertifikate gibt.

Bezüglich der Einschätzung der Urteilskraft von Betroffenen müssen allerdings Einige noch lernen, dass wir aufgeklärter und mündiger sind, als man es uns offenbar zutraut.

Wir Verbraucher benötigen keine frisierten, „leicht verständlich“ aufbereiteten Qualitätsbeurteilungen, sondern die Original-Ergebnisse der Prüfer! Und wenn es tatsächlich Dinge darin geben sollte, die nicht jeder sofort versteht, dann muss man sie eben gleich im Original leicht verständlich hinein schreiben ...


Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: Multihilde am 01. Juli 2009, 09:30
Gemeinsamer Pressetermin vom 30.06.09

GKV-Spitzenverband

Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS)

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Hessen (MDK Hessen)

Thema: Vorbereitung und Umsetzung der Pflegenoten
30. Juni 2009 im Altenpflegeheim „Am Erlenbach“ in Neu-Isenburg

Der Startschuss für die neuen Pflegenoten ist gefallen. Die ersten Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nach dem neuen Prüfschema können ab 1. Juli 2009 beginnen. Sie sind die Basis für die Veröffentlichung der Ergebnisse in Form der Pflegenoten. Über die praktische Umsetzung dieses Prüfauftrages und über den Stand der Veröffentlichung der Qualität von Pflegeheimen in Form von Pflegenoten informierte der GKV-Spitzenverband, der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in Hessen (MDK Hessen) bei einer gemeinsamen Veranstaltung im Altenpflegeheim „Am Erlenbach“ in Neu-Isenburg.

(Anlagen = pdf-Dateien)

Gemeinsame Pressemitteilung

Statement K.-Dieter Voß, Vorstand GKV-Spitzenverband

Statement Dr. Peter Pick, Geschäftsführer MDS

Statement Dr. Gert von Mittelstaedt, Geschäftsführer MDK Hessen

Hintergrund:

Fragen und Antworten zu den Pflegenoten

Fiktives Beispiel für die Ergebnisübersicht einer Qualitätsprüfung

Ablaufskizze einer Prüfung

Faktenpapier rund um die Pflege

Mehr Informationen zu den Pflegenoten im ambulanten und stationären Bereich finden Sie hier.
Quelle:  https://www.gkv-spitzenverband.de  (https://www.gkv-spitzenverband.de/PK_20090630.gkvnet)




Die jeweiligen Anlagen sind unter dem o. a. Link zu finden


Titel: REPORT MAINZ: Warum die ersten Bewertungen von Pflegeheimen völlig nutzlos sind
Beitrag von: admin am 06. Oktober 2009, 15:18

Pflege-TÜV absurd

Die Sendung "REPORT MAINZ" brachte es am Montag, 05.10.2009 mit dem nachfolgenden Beitrag mal wieder auf den Punkt: "Pflege-TÜV absurd". Moderator Fritz Frey: "Idee gut, Ausführung mangelhaft. Wer immer nach Ulla Schmidt das Gesundheitsministerium leiten wird, hier wartet Arbeit." Der Sendebeitrag kann auf den Internetseiten des SWR unter http://www.swr.de/report nachträglich angeschaut werden.


Quelle: http://www.swr.de/report, Sendung vom 05.10.2009 (http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=5304000/iyxqaf/index.html)


Titel: MDS: Pflegerischer Kernbereich "ausreichend" bis "mangelhaft"
Beitrag von: admin am 09. Oktober 2009, 01:19
Zitat von: Weser-Kurier
Schlechte Noten für viele Pflegeheime

Berlin. In fast jedem fünften Pflegeheim in Deutschland gibt es erhebliche Mängel bei der medizinischen und pflegerischen Betreuung. Das geht aus den ersten Ergebnissen des neuen Pflege-TÜV hervor, die der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen am Donnerstag in Berlin vorgestellt hat.

... 17,3 Prozent im pflegerischen Kernbereich nur die Note «ausreichend» oder «mangelhaft». ...

... Die schlechtesten Werte gab es im Umgang mit Demenzkranken. Bei diesem Kriterium wurden 19,6 Prozent der Pflegeheime nur als «befriedigend» bewertet, bei exakt 20 Prozent der Heime gab es eine noch schlechtere Note. ...

Quelle: http://www.weser-kurier.de, 08.10.2009 (http://www.weser-kurier.de/Artikel/News/Politik/Inland/44950/Schlechte+Noten+fuer+viele+Pflegeheime.html)

Die Presse-Mitteilung des MDS dazu gibt es hier:
http://www.mds-ev.org/3342.htm



ANMERKUNG:
Es bestätigen sich zwei Befürchtungen a) dass die Pflege in deutschen Heimen erhebliche Defizite aufweist und b) dass das MDK-Bewertungssystem schlechte Pflege "schönfärbt" (s. Bericht in REPORT MAINZ ...). Spätestens beim Gesamturteil "mangelhaft" müßte eigentlich das Heim geschlossen werden. Zur Erinnerung: MDK-Note 5 ("mangelhaft") entspricht der Schul-Note 6 !!!


Titel: Noten für Pflegeheime in der Kritik
Beitrag von: admin am 10. März 2010, 15:50
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vom 08.03.2010

Nachbesserungen dringend sofort nötig

Gebrauchsanleitung der Verbraucherzentrale bietet Orientierungshilfe

(VZ-RLP /08.03.2010) Verbraucherverbände fordern seit vielen Jahren mehr Qualitätstransparenz in der Pflege. Dass der Gesetzgeber dieser Forderung mit der letzen Pflegereform nachgekommen ist, begrüßen sie ausdrücklich. Seit Dezember letzten Jahres haben die ersten Pflegeheime nach dem neuen "Pflege-TÜV" ihre Noten bekommen. Inzwischen sind die Transparenzberichte von bundesweit ca. 3.000 stationären Einrichtungen im Internet veröffentlicht.

Verbraucherverbände hatten von Anfang an kritisiert, dass mangelhafte Bewertungen einzelner Risikokriterien beispielsweise im Bereich Pflege und medizinische Versorgung durch eine gute Bewertung anderer Kriterien ausgeglichen werden können, z.B. einen Aushang mit „Anweisungen zu Erster Hilfe und in Notfällen“. Der Abschlussbericht des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zur Evaluation der Transparenzvereinbarungen von Februar 2010 bestätigt diese Kritik nunmehr ausdrücklich.

Der MDS hat jetzt einen Katalog mit etlichen Änderungsvorschlägen vorgelegt, die kurzfristig umgesetzt werden können. „Viele dieser Vorschläge greifen das auf, was wir von Beginn an kritisiert haben“, so Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.. Damit die Berichte aussagekräftiger werden, hält sie eine kurzfristige Umsetzung dieser Vorschläge für zwingend erforderlich. Eine Detailprüfung der einzelnen Vorschläge und deren Wirkungen muss allerdings noch erfolgen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hält es für unbedingt notwendig, dass die Vereinbarungspartner – vor allem die Leistungserbringer und die Kostenträger in der Pflege - unverzüglich die Verhandlungen aufnehmen, um die bereits jetzt festgestellten Verfahrensmängel schnellstmöglich zu ändern.

An die Adresse der Pflegekassen richten die Verbraucherschützer den Appell, ihre angelegten Internetportale so zu verbessern, dass wirklich ein Vergleich der verschiedenen Einrichtungen möglich wird – so wie es der Gesetzgeber gefordert hat und es im Sinne einer guten Handhabung für die Betroffenen auch erforderlich ist. „Derzeit müssen sich Betroffene mühsam die mehrseitigen in kleiner Schrift verfassten Berichte der einzelnen Einrichtungen ausdrucken, statt bereits „online“ eine Vergleichsmöglichkeit zu haben,“kritisiert die Verbraucherzentrale  Rheinland-Pfalz.

(http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/95801A.jpg) (http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/111841A.pdf)

„Betroffene sollten sich beim Qualitätsvergleich auf keinen Fall nur auf die Gesamtnote oder die Note in den einzelnen Qualitätsbereichen der Einrichtung verlassen“, rät Sabine Strüder, Referentin für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale. Wichtig sind vielmehr die Noten, die für bestimmte Kriterien beispielsweise aus den Bereichen „Pflege und medizinische Versorgung“ oder „Umgang mit demenzkranken Bewohnern“ vergeben werden. Diese wichtigen Informationen erhalten künftige Heimbewohner erst, wenn sie sich auf einer zweiten Darstellungsebene gezielt bestimmte Fragen der Qualitätsprüfungen und deren Bewertung näher anschauen. Hat beispielsweise ein Pflegeheim im Qualitätsbereich „Pflege und medizinische Versorgung“ ein „sehr gut“ bekommen, kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass in dieser Einrichtung Pflegebedürftige in einzelnen Fällen sogar mangelhaft gepflegt wurden.

Damit Betroffene die Transparenzberichte richtig bewerten können und dabei auf die wichtigsten Kriterien achten, hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eine „Gebrauchsanleitung“ mit Checkliste erstellt. Sie soll dabei helfen, die Ergebnisse individuell auszuwerten.

Die Gebrauchsanweisung „Noten für Pflegeheime“ kann auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.vz-rlp.de/Pflegeheimnoten (http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ127287356016085/link552011A.html) angesehen und kostenlos heruntergeladen werden. Die Druckversion der Broschüre ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. kostenlos erhältlich. Postversand erfolgt gegen Einsendung eines mit 1,45 € frankierten, adressierten DIN-A-5 Rückumschlages an folgende Adresse: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Versand, Postfach 4107 in 55031 Mainz.

Diese Broschüre wurde mit Projektmitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt.
VZ-RLP
[Broschüre herunterladen >>] (http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/111841A.pdf)

Quelle: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ126822450601010/link696711A


Titel: SPD-Vorschläge zur besseren Qualitätssicherung in Pflegeheimen
Beitrag von: Multihilde am 22. April 2010, 15:15
SPD-Vorschläge zur besseren Qualitätssicherung in Pflegeheimen

Berlin: (hib/MPI/TEP) Die SPD-Fraktion strebt eine bessere Aussagekraft der Benotungen von Pflegeeinrichtungen an. In einem Antrag (17/1427), den der Bundestag am Donnerstag in den Gesundheitsausschuss überweisen will, weisen die Abgeordneten darauf hin, dass das Benotungssystem Mängel aufweise. So könnten schlechte Noten bei ”harten“ Kriterien in der pflegerischen und medizinischen Versorgung - etwa bei der Flüssigkeitsversorgung oder beim Ernährungszustand der Gepflegten - durch gute Noten in ”weicheren“ Kriterien wie der Lesbarkeit des Speiseplans oder der Gestaltung von Gemeinschaftsräumen nicht nur abgemildert werden, ”sondern auch zu einer guten Gesamtbewertung führen“. Die SPD fordert, dass Mängel bei den personenbezogenen Kriterien im Bewertungssystem eindeutig gewichtet werden müssen, ”damit sie klar in der Endnote erkennbar werden“.

Zugleich setzen sich die Sozialdemokraten für neue Stichprobenkriterien ein, nach denen der Medizinische Dienst Pflege in Heimen prüft. Sie weisen darauf hin, dass nach Aussagen des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen beispielsweise Kriterien zur Wundversorgung nur in etwa der Hälfte der bisher geprüften Heime bewertet worden seien.

Quelle:
Gesundheit/Antrag - 22.04.2010
 http://www.bundestag.de/presse  (http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_04/2010_127/06.html)


Antrag:  http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701427.pdf  (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/014/1701427.pdf)



Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 17. Juni 2010, 10:48
Pflegenoten weiterentwickeln – Träger der Pflegeeinrichtungen verweigern sich

Berlin, 09.06.2010 - Die Pflegenoten haben sich grundsätzlich bewährt. Sie bringen erstmals Transparenz in die Qualität von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die ersten Untersuchungen haben gezeigt, dass es noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

„Die Pflegenoten sind gut gestartet, jetzt wollen wir sie besser machen. Die Transparenz und Klarheit der Notensystematik für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen auszubauen, ist unser Ziel. In besonderen Fällen kann es vorkommen, dass trotz schlechter Detailbewertungen in mehreren Risikokriterien eine gute Note heraus kommt. Das wollen wir abstellen.“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

Der GKV-Spitzenverband setzt sich dafür ein, dass die Pflegenoten die Qualität von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten noch genauer abbilden. Wir wollen, dass es künftig unmöglich ist, trotz mangelhafter Bewertungen mehrerer Risikokriterien, wie z. B. Ernährungszustand und Flüssigkeitsversorgung oder auch die Dekubitusprophylaxe, am Ende eine sehr gute Note zu bekommen. Leider verweigern die Träger der Einrichtungen und Dienste zu diesen vom GKV-Spitzenverband geforderten Änderungen ihre Zustimmung. Statt das Machbare jetzt anzugehen, verweisen sie auf die gemeinsame ausführliche Evaluation, deren Diskussion aber voraussichtlich nicht zu kurzfristigen Ergebnissen führen wird.

Arbeitsgruppe ergebnislos eingestellt
Wegen der Verweigerungshaltung der Trägerorganisationen musste bereits die gemeinsame Arbeitsgruppe ergebnislos beendet werden. Sie sollte kurzfristige Änderungen erarbeiten.

Die Gesetzeslage sieht zwingend vor, dass Änderungen an den Pflegenoten nur im Einvernehmen von GKV-Spitzenverband und den Trägerorganisationen möglich sind. Um alleine aktiv zu werden, sind dem GKV-Spitzenverband die Hände gebunden.

„Ich rufe die Träger der Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflegedienste erneut dazu auf, konstruktiv daran mitzuwirken, dass die Qualität der Pflegeeinrichtungen noch besser abgebildet wird“, so Gernot Kiefer.

Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de/PM_20100609_Pflegenoten.gkvnet


Titel: Sozialministerin Christine Haderthauer: "Ein Debakel für die Verbraucher!"
Beitrag von: Multihilde am 23. Juni 2010, 22:33
Pflege-TÜV

Sozialministerin Christine Haderthauer: "Ein Debakel für die Verbraucher!"

Pressemitteilung 187.10 vom 20. Juni 2010

"Wenn der GKV-Spitzenverband die Pflege-Transparenzvereinbarungen nicht bis zum 30.6. kündigt, wird es weiterhin keine echten Verbesserungen für die Pflegequalität geben," so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute in München.

Der sogenannte "Pflege-TÜV", der eine einheitliche Benotung der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen vorsieht, steht seit seiner Einführung von allen Seiten unter scharfer Kritik. Sowohl die Länder als auch die Verbände, die Wissenschaft und die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung haben auf Schwachstellen in dem zwischen den Leistungserbringern und dem GKV-Spitzenverband vereinbarten System hingewiesen. Bis zum 30. Juni müsste nun die Kündigung ausgesprochen werden, um die Vereinbarungen zum Jahresende aufzukündigen. Der GKV-Spitzenverband spricht zwar selbst von einer Blockadehaltung der Leistungserbringer, lehnt aber die Konsequenz daraus ab. "Der GKV Spitzenverband ist nicht glaubwürdig mit seinen Beteuerungen, das ist alles weiße Salbe, solange nicht gehandelt wird. Der GKV Spitzenverband will an dem unter der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt völlig falsch aufgesetzten und viel zu dokumentationslastigen Pflege-TÜV festhalten und gibt die Möglichkeit einer Veränderung aus der Hand. Die Hoffnung, die noch nicht vorliegenden aber angekündigten Ergebnisse einer Evaluation auf dem Verhandlungswege umzusetzen, sind naiv. Der Verbraucher wird weiterhin hingehalten! Er kann sich auf die derzeitigen Noten nicht verlassen. Wenn der GKV-Spitzenverband weiterhin als einzige Verbesserungsvorschläge untaugliche Luftnummern und Rechenspielchen macht, werden die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bald gar nicht mehr nachvollziehen können, wie die Note zu Stande kommt. Ich hoffe, dass der Bundesgesetzgeber diesen bereits seit über einem halben Jahr andauernden Zustand nun endlich beendet und durch die Änderung des SGB XI klare Vorgaben in diesem emotional, sittlich und rechtlich sensiblen Bereich macht. Bis dahin bleibe ich bei meiner Forderung nach sofortiger Aussetzung des Notensystems," so Haderthauer abschließend.

Quelle:  http://www.stmas.bayern.de  (http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.pl?PM=1006-187.htm)


Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: Multihilde am 23. Juni 2010, 22:44
„Die Transparenzprüfungen des MDK sind zu subjektiv“

VDAB-Bundesvorsitzender Stephan Baumann:
„Die Transparenzprüfungen des MDK sind zu subjektiv“


Auf Grund der aktuellen Diskussion über die Transparenz in der Pflege stellt der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) fest: Derzeit lassen sich aus den Transparenzprüfungen des MDK keine seriösen Schlüsse auf die tatsächlichen Qualität der Pflege in den Einrichtungen ziehen. Dafür gibt es Beweise. Dementsprechend bieten die Prüfergebnisse keine Grundlage für eine sinnvolle Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarungen.

Nach Überzeugung des VDAB-Bundesvorsitzenden Stephan Baumann haben die Medizinischen Dienste bei ihrer ersten Bewährungsprobe versagt. Die bisherigen Ergebnisse der Prüfungen zeigen, dass sehr subjektiv geprüft wird.

So ergeben sich im Ländervergleich gravierende Unterschiede. Stationäre Einrichtungen in Baden-Württemberg schneiden im Durchschnitt mit 1,2 ab, während die Einrichtungen in Schleswig-Holstein im Durchschnitt nur 2,7 erreichen. Bei ambulanten Diensten bietet sich ein ähnliches Bild. Die Landesdurchschnittsnote in Baden-Württemberg beträgt 1,1, in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz dagegen 2,8.

Baumann: „Eine Spreizung der Durchschnittsnoten in diesem Ausmaß lässt sich nicht durch Qualitätsunterschiede, sondern nur durch uneinheitliche Prüfungen der Medizinischen Dienste in den Ländern erklären.“

Dafür gibt es konkrete Beispiele: Wenn in Schleswig-Holstein ein „mangelhaft“ vergeben wird, weil in der Dokumentation nicht die korrekte Marke eines Pflegeproduktes angegeben wird, in anderen Ländern diese Anforderung aber nicht gilt, ist keine bundeseinheitliche Prüfung gegeben.
Ein anderes „mangelhaft“ kam folgendermaßen zustande: Die Einrichtung erhob fachgerecht und monatlich das Sturzrisiko im Rahmen der Sturzprophylaxe. Der MDK kam auf Grund eigener Erhebungen zu einer abweichenden Risikoeinschätzung. Die Einrichtung erhielt deshalb in der Frage „Wird das individuelle Sturzrisiko erfasst?“ ein „mangelhaft“, obwohl das Risiko erfasst war.
Ein drittes Beispiel: Ein bettlägeriger Versicherter hatte aufgrund guter, prophylaktischer Pflege trotz sehr hohem Risiko kein Druckgeschwür. Die Dokumentation war jedoch teilweise lückenhaft. Der Prüfer monierte: „Mangelhafte Dekubitus Prophylaxe“.

Dies zeigt, dass der Willkür von Prüfern derzeit Tür und Tor geöffnet ist, bis hin zum Kritisieren von bestimmten Farben in der Dokumentation. Daher unterliegen alle bisherigen Prüfungen dem Verdacht, subjektiv zustande gekommen zu sein. Die Medizinischen Dienste sind keine geeigneten Institutionen für die Transparenzprüfung. Sie sind nicht unabhängig, prüfen subjektiv und verweigern sich bis heute einem externen  Qualitätsmanagement, das für Institutionen wie TÜV oder DEKRA eine Selbstverständlichkeit ist.

Baumann resümiert: „In dieser Form bieten die Noten somit weder den Verbrauchern eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Einrichtung, noch können aus ihnen seriöse Schlussfolgerungen für Veränderungsbedarfe bei den Pflegetransparenzvereinbarungen gezogen werden. Anders wird es erst, wenn die Transparenzprüfungen durch unabhängige Prüfer, objektiv und bundesweit einheitlich durchgeführt werden.“

Quelle: =2010&tx_ttnews[month]=06&tx_ttnews[tt_news]=1395&tx_ttnews[backPid]=269&cHash=48cc1cd452] http://www.vdab.de  (http://www.vdab.de/index.php?id=269&tx_ttnews[year)



Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 15. Juli 2010, 14:29
KDA warnt vor Fehlentwicklungen in der Pflege
Pflegenoten fördern Wettbewerb und Verbrauchervertrauen


Köln (KDA) 13.7.2010 - Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat an die Verhandlungspartner appelliert, an dem Bewertungssystem für ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen durch Pflegenoten unbedingt festzuhalten. „Allerdings müssen die Pflege-Transparenzkriterien weiterentwickelt werden, da sonst eine Fehlentwicklung in der Pflege droht", warnt der Geschäftsführer des KDA Dr. Peter Michell-Auli.

Mit dem System der Pflegenoten wurde ein Meilenstein für den Verbraucherschutz gelegt, denn die Bürgerinnen und Bürger erhalten für ihre Entscheidung wichtige und unabhängige Informationen über das Leistungsangebot, die Qualität und den Service von Anbietern. „Die Transparenzkritieren, -berichte und Pflegenoten werden allerdings derzeit hauptsächlich noch unter dem Aspekt der Informationsgewinnung für die Bürger diskutiert", resümierte Michell-Auli auf der KDA-Tagung zur Weiterentwicklung des Prüf- und Bewertungssystems am 1. Juli 2010 in Köln. „Vergessen wird dabei, dass das System auch erhebliche Steuerungswirkung und Chancen für die Anbieter entfaltet: Die Leistungserbringer müssen die Qualität ihrer Arbeit an den Transparenzberichten messen lassen und versuchen diese deshalb umzusetzen. Damit bekommt man in Deutschland die Pflege, die in den Kriterien beschrieben wird. Deshalb ist es wichtig bei der Weiterentwicklung der Kriterien, die Pflege zu beschreiben, die gesellschaftlich gewollt ist."

Kriterien und MDK-Prüfanleitung aus Verbrauchersicht überarbeiten
Die Vereinbarungspartner der Selbstverwaltung haben zur Umsetzung der Pflegenoten festgelegt, das System der Transparenzberichte und -kriterien zu evaluieren sowie den Weiterentwicklungsbedarf zu bestimmen und bis zum 31.12.2010 umzusetzen. Bei der Weiterentwicklung der Transparenzkriterien plädiert Michell-Auli dafür, die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen zum zentralen Ausgangspunkt zu machen. „Es ist sicherzustellen, dass die Transparenzkriterien die Wünsche und Zielvorstellungen der Pflegebedürftigen abbilden! Die Umsetzung der persönlichen Bedürfnisse und Ansprüche wäre dann der Prüfauftrag. Hierfür müssten die Kriterien teilweise umformuliert, die Prüfanleitung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) überarbeitet und in Folge die MDK-Prüfer/innen intensiv geschult werden."

Ein Beispiel: Das Kriterium „Ist der Gesamteindruck der Einrichtung im Hinblick auf Sauberkeit und Hygiene gut?" wird zwar dahingehend durch die Prüfanleitung ergänzt, dass „die Würde und Privatsphäre des Menschen gewahrt bleibt." Unbeantwortet bleibt jedoch, ob das Kriterium Sauberkeit dann in den Hintergrund treten muss, wenn einer Bewohnerin oder einem Bewohner einmal seine Privatsphäre wichtiger ist und sie bzw. er nicht möchte, dass sein Raum zu dem vorgegebenen Zeitpunkt geputzt werden soll. Und gänzlich unberücksichtigt lässt das Kriterium, ob der Betroffene grundsätzlich andere, geringere Ansprüche an Ordnung und Sauberkeit hat, sich aber gerade dann besonders geborgen und heimisch fühlt. Die Gefahr ist somit, dass das Kriterium Maßnahmen - auch gegen den ausdrücklichen Wunsch der Bewohner - vom Leistungserbringer erzwingt, der sich hier zweifellos in einem großen Zwiespalt befindet. Zum einen, es doch „allen recht machen zu wollen" - nämlich bei der Benotung gut abzuschneiden. Und zum anderen, den ja verständlichen Wünschen und Bedürfnissen der Bewohner nicht entsprechen zu können. „Die strikte Umsetzung der Kriterien, ohne dabei zu berücksichtigen, was eigentlich der Wunsch der Bewohner ist - ist in der Praxis sehr häufig festzustellen. Gleichwohl muss aber vermieden werden, dass unter dem Deckmantel der Autonomie verletzliche Menschen nicht mehr optimal versorgt werden", unterstreicht Heiko Rutenkröger, Leiter des Bereichs Pflege, und betont, „dass es deshalb notwendig ist, Pflegeprozesse und die vom Bewohner gewünschten  Abweichungen von fachlich gebotenen Standards zu dokumentieren."

Zusätzliche Kriterien entwickeln
Entscheidende Voraussetzung, um Selbstbestimmung umsetzen zu können, ist die Kommunikationsfähigkeit der Pflegenden. Durch verbale und nonverbale Kommunikation gilt es, die Wünsche der Pflegebedürftigen herauszufinden und beim Entscheidungsprozess notwendiges pflegefachliches Know-how zur Verfügung zu stellen. Das KDA empfiehlt daher, zusätzliche Transparenzkriterien zu erstellen, die auch die Umsetzung von Wünschen und die dazu notwendige Kommunikation abbilden. Bislang wird eine aktive Kommunikation mit den Mitarbeitenden der stationären Pflegeeinrichtung nicht abgefragt, ebenso wenig, ob mit den Pflegebedürftigen systematisch Ziele entwickelt und umgesetzt werden. Im Qualitätsbereich 1 „Pflegerische Leistungen" für ambulante Pflegedienste sollen immerhin „die individuellen Wünsche zur Körperpflege im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung berücksichtigt" werden.

Kundenbefragung mehr für die Qualitätsentwicklung nutzen
Um die Kundenperspektive weiter zu stärken, sollte die Kundenbefragung selbst aus den Transparenzkriterien herausgenommen werden. Stattdessen könnte Leistungserbringern verbindlich vorgeschrieben werden, Kundenbefragungen durch Personen durchführen zu lassen, die nicht an der Versorgung des Pflegebedürftigen beteiligt sind. Durch den MDK würde dann geprüft werden, ob der Leistungserbringer Ergebnisse aus der Kundenbefragung zur Qualitätsentwicklung in der eigenen Organisation genutzt hat.

Höhere Motivation bei Pflegenden
Christine Sowinski, die Leiterin des Bereichs Beratung im KDA, weist darauf hin, dass eine Überarbeitung des Systems dazu führen wird, dass Leistungserbringer und Pflegende ihre Tätigkeit wieder bewusster, engagierter und zufriedener wahrnehmen. Einer guten Kommunikationsfähigkeit und entsprechendem Training für Pflegekräfte kommt damit in Zukunft eine Schlüsselrolle zu, die bereits in zahlreichen Studien erfolgreich untersucht wurde. „Wenn die Pflegenden in die Lage versetzt werden, ihre berufsethische Motivation optimaler umzusetzen, und nicht die Gefahr besteht, Fachlichkeit im Sinne von pflegefachlichem Wissen und subjektive Bedürfnisse der älteren Menschen trennen zu müssen, ist dies auch ein entscheidender Schritt, mehr Menschen für die Pflege zu begeistern, und so dem Fachkräftemangel entgegenzutreten", so Sowinski weiter.

Gesamtkonzept mittelfristig erarbeiten
Das KDA regt an, das Gesamtkonzept der Prüfkriterien mittelfristig zu überarbeiten und Prüfkriterien komplett aus der Verbraucher- bzw. Nutzersicht zu entwickeln. Unterschiedlichen Studien belegen, dass Themenbereiche wie zum Beispiel dem „Leben einen Sinn zu geben" oder Sicherheit und Selbstverwirklichung älteren Menschen wichtig sind, um ein „gutes Leben zu führen". Diese Themen sind derzeit jedoch nicht in den Kriterien abgebildet. Im Rahmen des KDA-BMG-Leuchtturmprojektes „Potenziale in Haus- und Wohngemeinschaften mit Hilfe von Benchmarking" wurde beispielsweise bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Mitarbeit beim Zimmerreinigen, Mahlzeiten vorbereiten oder bei spirituellen Aktivitäten die höchsten Wert für Wohlbefinden beobachtet.

Eine Tagungsdokumentation zur KDA-Fachtagung „Transparenzkriterien - Was ist zu tun, wie geht es weiter?" mit den Präsentationen der Referenten finden Sie unter http://www.kda.de/tagungsarchiv.

Quelle: www.kda.de - Pressemitteilung, 13.07.2010


Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 26. Juli 2010, 20:21
VDAB, ABVP und B.A.H von Evaluationsbericht bestätigt:
Gesetzlicher Auftrag zur Transparenz so nicht erfüllbar


Vergangene  Woche wurde der Abschlussbericht zur Evaluation der bisherigen Ergebnisse der Pflegetransparenzvereinbarungen vorgelegt. Darin üben die für den Bericht verantwortlichen Wissenschaftler fundamentale Kritik. In ihrem Fazit sind sie der Auffassung, dass sich mit dem gewählten Prüfsystem und mit der vereinbarten Methode die Qualität der Pflegeleistungen nicht abbilden lässt.

Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) sieht sich durch das wissenschaftliche Gutachten in seinen Bedenken bestätigt, die der Verband bereits bei Abschluss der Pflegetransparenzvereinbarungen formuliert hat. „Daher wäre es unverantwortlich, weiterhin diesen erwiesenermaßen nicht zum gesetzlichen Ziel führenden Weg zu gehen“, betont VDAB-Bundesvorsitzender Stephan Baumann.

Das Gutachten belege unmissverständlich, dass die Pflegenoten sowohl in ihrem Zustandekommen wie auch als Prüfergebnis einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten. Baumann: „Das heißt konkret: Sowohl die Fragen in den Prüfungen als auch die Art und Weise, wie der MDK zu seiner Benotung kommt, werden von den Gutachtern verworfen.“

Der VDAB, die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V. (B.A.H.) und der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) widersprechen nachdrücklich den Schlussfolgerungen des Beirats zu den Pflegetransparenzvereinbarungen, kurzfristige Änderungen schrittweise umzusetzen.

Dazu ABVP-Bundesgeschäftsführer Endris Heimer: „Das Gutachten beweist, dass sich Pflegequalität auf diese Weise nicht abbilden lässt. Jeder Einzelschritt zur Veränderung der Pflegetransparenzvereinbarungen ist Zeitverschwendung.  Es kann nur eine grundsätzliche Überarbeitung geben. Wenn ich merke, dass ein Medikament nichts nützt, hilft es auch nicht, von Tropfen auf Tabletten umzustellen.“

Für B.A.H.-Geschäftsführer Frank Twardowsky ist klar: „Es darf zu keiner systematischen Ignoranz der hier im Ansatz vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse kommen. Das künftige Verhandlungsgeschehen ist  darauf auszurichten.“   

VDAB, ABVP und B.A.H. fordern daher alle Beteiligten einschließlich der politischen Entscheidungsträger im Bund auf, sich gemeinsam zu bemühen, den gesetzgeberischen Auftrag so zu erfüllen, dass er wissenschaftlichen Kriterien genügt. Denn außer um den Verbraucherschutz geht es auch um den Schutz der Pflegeeinrichtungen vor einer falschen Bewertung.

Quelle: VDAB, ABVP, B.A.H. - Gemeinsame Pressemitteilung vom 26.07.2010


Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 03. August 2010, 15:02
Pflegeheime - Wir brauchen nicht mehr Prüfungen, sondern mehr Pflegepersonal!

Die in Düsseldorf erscheinende Rheinische Post berichtete am 23.07.2010 umfassend über die Pflegemängel in einer Caritas-Pflegeeinrichtung in Mönchengladbach. In die Erörterungen um diese Mängel war auch Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk umfänglich eingebunden. Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, hat wiederholt Statements gegenüber dem WDR-Fernsehen (Lokalzeit Düsseldorf), WDR 5 (Radio) und verschiedenen Zeitungsredaktionen abgegeben. So konnte mit Einfluss genommen werden, einige Führungskräfte des Caritasverbandes von ihren Aufgaben zu entbinden.

Der pflegepolitische Sprecher der Union im Deutschen Bundestag wurde in dem Bericht der Rheinischen Post vom 23.07.2010 wie folgt zitiert:

"Jedes Heim muss fünfmal im Jahr unangemeldet überprüft werden."
"Das ist das schärfste Schwert, das wir haben. Gute Heime können nichts dagegen haben."

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk teilt die Forderungen des pflegepolitischen Sprechers der Union im Deutschen Bundestag, deutlich mehr Prüfungen durchzuführen, ausdrücklich nicht und hält allein den Ruf nach einer intensiveren Prüftätigkeit für kontraproduktiv. Die wirklichen Bedürfnisse werden durch einen derartigen Prüfungsaktionismus nahezu ausgeblendet.

Wir brauchen, wie schon öfter gesagt wurde, eine grundlegende Pflegereform an "Haupt und Gliedern" und werden es nicht schaffen, mit noch mehr Prüfungen und Druckerhöhung auf das Personal bessere Pflegevoraussetzungen zu schaffen. Schlechte Pflege-Rahmenbedingungen kann man nicht durch ein aufgeblähtes Prüfungssystem verbessern!

Es erscheint sinnvoll, die verschiedenen Prüfungsinstanzen, Heimaufsicht, Medizinischer Dienst (MDK), Brandaufsicht, Staatliches Amt für Arbeitsschutz . (usw.) bei einer einzigen fachkundigen Institution zu konzentrieren. Damit würde das Prüfungsgeschehen effektiver und auch kostengünstiger. Dabei erscheint es sinnvoll, die Prüfungen in die Zuständigkeit einer staatlichen Behörde (z.B. Bezirksregierung) zu verlagern. Damit wären auch die kommunalpolitischen Verquickungen im Zusammenhang mit den örtlichen Pflegeeinrichtungen, zum Teil sogar in der Trägerschaft der Prüfinstanz, beseitigt. Heime werden auch als Wirtschaftsunternehmen gesehen, so dass aus Marketinggründen gewisse Rücksichtnahmen nicht auszuschließen sind.

Es erscheint ratsam, die Mitwirkungsmöglichkeiten der Angehörigen der pflegebedürftigen Menschen - auch in der Heimversorgung - deutlich zu stärken. Denn bekanntlich können sich gerade die Angehörigen engagiert zum Wohl ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder einbringen und so eine gewichtige Hilfe und Unterstützung sein. Angehörige können so als eine Art ergänzende Heimaufsicht angesehen werden.

Im Zusammenhang mit den beschriebenen Caritas-Pflegemängeln kam es zu mehrfachen Überprüfungen in der Einrichtung. Anfang Juni 2010 wurden der Einrichtung sogar Schulnoten zugeteilt, wobei die sagenhaft gute Gesamtnote "1,4" vergeben wurde. Zur gleichen Zeit aber berichteten die Medien bereits über erhebliche Mängel, es gab dann auch polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen. Demzufolge hätte die Einrichtung eher die Note "5" verdient gehabt. Allein dieses aktuelle Beispiel zeigt deutlich auf, wie sinnlos Prüfungen sein können, wenn die Pflege-Rahmenbedingungen nicht stimmen bzw. Führungskräfte versagen. Dass die augenblicklich angewandten Transparenzvereinbarungen und Bewertungskriterien für das Pflegenotensystem ("Pflege-TÜV") dringend überarbeitungsbedürftig sind und den Schwerpunkt in der Herausstellung der Ergebnisqualität haben müssen, wird durch die beschriebene unzutreffende Benotung klar bestätigt.

Für die Pflegekräfte fordern wir zu Recht mehr Wertschätzung und Anerkennung. Mehr Überprüfungen, mit denen vor allem die Pflegekräfte weiter unter Druck gesetzt würden, sind aber genau das Gegenteil von Wertschätzung und Anerkennung. Das ist nicht nur pures Misstrauen, sondern ganz klar ein Affront gegen diejenigen Personen, die sich jeden Tag aufs Neue unter miserablen Rahmenbedingungen mühen, ihr pflegerisch Bestes zu geben.

Eine Ausweitung der Kontrollen im Pflegebereich wäre eine einzige Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die vorhandenen Prüfinstitutionen. Diese würden erneut eine große Zahl Personal aufsaugen, das besser an anderer Stelle tätig werden sollte, z.B. bei der Versorgung und Pflege der HeimbewohnerInnen.

Stecken wir doch das Geld, das wir durch zu viele Prüfungen bei den Heimaufsichten und dem MDK verplempern bzw. zukünftig verplempern wollen, in mehr Personal. Dann kommt auch mehr Zuwendung für die BewohnerInnen zustande - und die Zufriedenheit bzw. die Ergebnisqualität steigt.

Vermeiden wir auch unnütze Projekte und wissenschaftliche Fachtagungen mit großem Finanzaufwand. Wir wissen doch eigentlich ganz genau, wie angemessene bzw. gute Pflege zu gestalten ist. Dies müssen wir nur in einer Pflegereform, die diesen Namen verdient, umsetzen. Vor allem brauchen wir mehr Pflegepersonal. Denn nur dies gewährleistet mehr Zuwendung für pflegebedürftige Menschen. Und dies wollen wir doch! Damit alles erklärbar dargestellt werden kann, wäre ein bundesweit geltendes Personalberechnungssystem zur Grundlage zu erheben.

Wenn mehr Prüfungen im Heimbereich politisch gewünscht werden sollten, dann würde es allein Sinn machen, die Heimträgerverantwortlichen, also die Führungsverantwortlichen, öfter mal auf Eignung und Befähigung zu kontrollieren und sie engmaschig bezüglich ihrer Fort- und Weiterbildung im Auge zu behalten und nicht ständig auf das ohnehin gebeutelte Pflegepersonal herumzutrampeln.

Pflegemängel treten fast ausnahmslos dort auf, wo es Defizite in der Führung gibt. "Der Fisch stinkt vom Kopf her". Dieser Spruch, vielfach benutzt, bringt hier die Probleme auf den Punkt. Ziehen wir daraus einfach die richtigen Folgerungen!

Dabei sollte auch gewährleistet werden, dass Beschwerdemanagement in den Pflegeeinrichtungen gestärkt wird. Dazu sollte eine neuer § 612a BGB ergänzend Wirkung entfallen. Es muss nämlich gewährleistet werden, dass MitarbeiterInnen nachteilsfrei ihre Vorschläge und Beschwerde bei den richtigen Stellen vortragen können. Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat diesbezüglich bereits konkrete Vorschläge unterbreitet.

Die "Charta der Rechte hilfe - und pflegebedürftiger Menschen" darf nicht nur als Empfehlung angesehen werden. Die darin beschriebenen Handlungsgebote müssen als subjektiv-öffentliche Rechte mit konkretem Anspruchscharakter ausgestaltet werden. Auch insoweit hat Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit Jahren geeignete Hinweise gegeben.

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hat im Übrigen zur unabhängigen und unbürokratischen Aufdeckung und Verfolgung von Pflegemängeln (zunächst für das Land Nordrhein-Westfalen) die Einrichtung einer Stelle eines (ehrenamtlichen) "Beauftragten für die Belange der pflegebedürftigen Menschen" (Ombudsmann /-frau) vorgeschlagen.

Quelle: Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/), Pressemitteilung vom 03.08.2010


Titel: Interview mit Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband zu Noten
Beitrag von: Multihilde am 04. August 2010, 08:13
Interview mit Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband

„Pflegenoten sorgen zunehmend für Transparenz”

In der Monatszeitung 8/2010 des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) ist ein Bericht zu den Pflegenoten zu finden (Seite 7).

Man kann sich die
Zeitung unter folgendem Link auch als Nichtmitglied als pdf herunterladen oder lesen (siehe auch Bildschirmschnappschuss unten):

 http://www.sovd.de/sovd-zeitung  (http://www.sovd.de/sovd-zeitung.0.html?&no_cache=1)


Titel: Re: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: Multihilde am 18. August 2010, 20:13
Lesehilfe zu den Transparenzberichten in Baden-Württemberg

VDAB: Ein Armutszeugnis für das Transparenzsystem

Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung des Gesundheitsforums Baden-Württemberg hat eine Lesehilfe zu den Transparenzberichten für Pflegeheime erstellt. Autoren sind der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Baden-Württemberg und die Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen. Laut den Autoren benötigt der Verbraucher diese Unterstürzung, da die „Noten für die Leistungen des Heims eigentlich für sich selbst sprechen müssten“, was „jedoch nicht immer der Fall“ sei. Die AG empfiehlt Verbrauchern daher, auf bestimmte „aussagekräftige Transparenzfragen zur Beurteilung der Pflegequalität“ zu achten.

„Der Widersinn wird erst bei näherer Betrachtung deutlich: Da Einrichtungen anhand der Noten kaum noch unterscheidbar sind, erfindet man nun eine Lesehilfe“, betont Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB). „Es soll also die Note ,sehr gut’ erster und zweiter Klasse geben. Dies ist ein Armutszeugnis für das bestehende System. Mit ihm lassen sich also auch nach Ansicht des MDK und der Kassen weder Qualität noch Qualitätsunterschiede von Pflegeleistungen ausreichend abbilden.“ Auch der wissenschaftliche Evaluationsbericht hat jüngst die schwerwiegenden methodischen Mängel der Transparenzvereinbarungen offenbart.

Bevor noch mehr Bundesländer auf die Idee kommen, eigenmächtig Übersetzungshilfen für die Transparenzberichte herauszugeben, müsse auf Bundesebene konsequent gehandelt werden, so Knieling. „Wir fordern eine vollständige Überarbeitung des Prüfinstruments und kein Rumdoktern an kleinen, schrittweisen Veränderungen.“ Alle Beteiligten einschließlich der politischen Entscheidungsträger im Bund müssten sich nun gemeinsam bemühen, den gesetzgeberischen Auftrag zur Darstellung von Ergebnis- und Lebensqualität umzusetzen.

Quelle: VDAB Newsletter  Nr. 17 vom 18.08.2010
 http://www.vdab-info.de  (http://www.vdab-info.de/index.php?id=86)




Link zur pdf "Lesehilfe"
http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/fm7/2028/100726_Lesehilfe_fuer_die_Transparenzberichte_von_Pflegeheimen.pdf



Titel: Sozialgericht Münster untersagt Veröffentlichung der "Pflegenoten"
Beitrag von: Multihilde am 31. August 2010, 12:04
Sozialgericht Münster: Sozialgericht Münster erklärt Pflegenoten für rechtswidrig

Mit Urteil vom 20.08.2010, Az.: S 6 P 111/10, untersagte das Sozialgericht Münster bundesweit erstmalig in einem Klageverfahren eines Pflegeheims aus dem Kreis Borken die Veröffentlichung eines sog. Transparenzberichts im Internet.

In der nunmehr vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung heißt es, die Beurteilungskriterien seien nicht geeignet, die von den Pflegeheimen erbrachten Leistungen und deren Qualität sachgerecht zu beurteilen. Eine wissenschaftliche Studie vom Juli 2010 habe ergeben, dass nur zwei der 64 Einzelnoten den vom Gesetzgeber geforderten Maßstab der Ergebnisqualität beträfen. Ganz überwiegend werde – so das Gericht – nur die Qualität der Dokumentation geprüft.

Das Gericht hält außerdem die Bewertungssystematik für misslungen. Insbesondere rügt es, dass bei zahlreichen im Transparenzbericht abgefragten Kriterien nur die Noten „sehr gut“ oder „mangelhaft“ vorgesehen seien. Die Darstellung der Pflegenoten im Transparenzbericht sei für den Leser nicht nachvollziehbar. Sie stelle eine Irreführung der Verbraucher dar. Eine auch nur vorübergehende Veröffentlichung sei aus diesem Grunde nicht verantwortbar.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitsache ist die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen worden.

Die Entscheidung ist veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=133559)

Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse (http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_weitere/PresseLSG/01_09_2010/index.php), 01.09.2010



Kippt der Pflege-TÜV ?

Zitat
Noten für Pflegeheime sind irreführend und rechtswidrig, entschied das Sozialgericht Münster. Es spricht von einem bundesweiten Präzedenzurteil. Wie geht es jetzt mit dem Pflege-TÜV und Heim-Bewertungen weiter?
Quelle:  http://www.wdr.de/themen/gesundheit/2/pflege_bewertung  (http://www.wdr.de/themen/gesundheit/2/pflege_bewertung/100831.jhtml?rubrikenstyle=gesundheit)

Von der WDR-Seite hat man weitere Sprungmöglichkeiten - die Kommentare sind interessant.


weiterer Link, wo man Infos zu Urteil/en findet:
http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/veroeffentlichung-der-transparenzberichte-fuer-pflegeheime-321541


Titel: Sozialgericht Münster untersagt Veröffentlichung der "Pflegenoten"
Beitrag von: Multihilde am 01. September 2010, 11:44
Sozialgericht Münster fällt Präzedenzurteil

Kippt der Pflege-TÜV ?

Zitat
Noten für Pflegeheime sind irreführend und rechtswidrig, entschied das Sozialgericht Münster. Es spricht von einem bundesweiten Präzedenzurteil. Wie geht es jetzt mit dem Pflege-TÜV und Heim-Bewertungen weiter?
Quelle:  http://www.wdr.de/themen/gesundheit/2/pflege_bewertung  (http://www.wdr.de/themen/gesundheit/2/pflege_bewertung/100831.jhtml?rubrikenstyle=gesundheit)

Von der WDR-Seite hat man weitere Sprungmöglichkeiten - die Kommentare sind interessant.



Weitere Details und Urteil mit Begründung: Siehe auch
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1061.msg2602#msg2602 hier im Forum


Titel: Re: PFLEGE-TÜV: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 17. September 2010, 16:52
Übersicht alternativer Heim-Bewertungs-Systeme [>>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1167.0)


Titel: Hess. Landessozialgericht: „Pflegenoten“ müssen hingenommen werden
Beitrag von: admin am 05. November 2010, 00:03
Gesetzgeber räumt der Herstellung von Transparenz große Bedeutung ein
Benotung eines Pflegeheims darf veröffentlicht werden


Die Benotung eines Pflegeheims darf veröffentlich werden, soweit sie auf einer neutral, objektiv und sachkundig durchgeführten Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen basiert. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 8. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Träger des Pflegeheims will Veröffentlichung verhindern

Eine im Hochtaunuskreis ansässige Gesellschaft betreibt in Berlin ein Pflegeheim mit 160 Pflegeplätzen. Die Qualität dieser Einrichtung wurde im November 2009 geprüft und mit der Note 3,0 (befriedigend) bewertet. Die hiergegen erhobenen Einwände wiesen die Pflegekassen zurück. Um eine Veröffentlichung zu verhindern, stellte der Träger des Pflegeheims einen gerichtlichen Eilantrag.

Das Sozialgericht Frankfurt am Main untersagte daraufhin den Pflegekassen die Veröffentlichung der Prüfbewertung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das Unterlassungsbegehren – längstens jedoch bis zum 31. Oktober 2010. Die Bewertung beruhe nicht auf zutreffenden Tatsachenfeststellungen, sondern auf subjektiven Werturteilen der Prüfer. Die Veröffentlichung könne zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen führen und den Träger des Pflegeheims in seinem Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzen. Gegen diesen Eilbeschluss legten die Pflegekassen Beschwerde ein.

Landessozialgericht: „Pflegenoten“ müssen hingenommen werden

Die Darmstädter Richter gaben den Pflegekassen Recht und hoben den sozialgerichtlichen Beschluss auf. Der Gesetzgeber habe die Landesverbände der Pflegekassen dazu verpflichtet, Leistung und Qualität der Pflegeeinrichtungen zu veröffentlichen (§ 115 Abs. 1 a SGB XI). Hierdurch solle mehr Markttransparenz und Vergleichbarkeit von Qualitätsprüfungen erreicht werden. Zwar habe eine wissenschaftliche Auswertung des Prüfverfahrens ergeben, dass aufgrund struktureller Gründe unklar sei, ob tatsächlich Pflegequalität gemessen werde. Dennoch existierten Qualitätsindikatoren. Das Prüfverfahren sei daher nicht prinzipiell ungeeignet. Auch deuteten Forschungsergebnisse aus den USA darauf hin, dass bereits die Veröffentlichung von Prüfberichten positive Effekte hätte. Das Bewertungssystem und die Kriterien der Veröffentlichung seien auf breiter Basis - unter Einbeziehung der Pflegeheime sowie der Interessenverbände der Pflegebedürftigen - erarbeitet worden. Da der Transparenzbericht auch für die Betroffenen verständlich und übersichtlich sein muss, sei eine kurze Darstellung von Ergebnissen erforderlich. Dies geschehe üblicherweise mit Noten. Darüber hinaus wiesen die Richter darauf hin, dass Pflegeheime eine Dokumentation ihrer Gegendarstellung im Bericht verlangen könnten. So werde gewährleistet, dass zeitnah Korrekturen zu Bewertungen berücksichtigt und fehlende Gesichtspunkte ergänzt werden könnten.

(AZ L 8 P 29/10 B ER – Der Beschluss ist unanfechtbar. Er wird unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de ins Internet eingestellt.)

Quelle: http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de (http://www.lsg-darmstadt.justiz.hessen.de/irj/LSG_Darmstadt_Internet?rid=HMdJ_15/LSG_Darmstadt_Internet/sub/f28/f2870820-cded-0c21-79cd-aae2389e4818,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm), Pressemitteilung 03.11.2010



Siehe auch:
"Sozialgericht Münster: Sozialgericht Münster erklärt Pflegenoten für rechtswidrig [>>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1061.msg2602#msg2602) weiter unten ...


Titel: PFLEGE-TÜV: Verbesserung gescheitert
Beitrag von: admin am 03. Dezember 2010, 00:53
Pflege-TÜV
Krankenkassen erklären Verbesserung für gescheitert


Die Krankenkassen haben die geplante Verbesserung des sogenannten Pflege-TÜVs für gescheitert erklärt. Der Pflege-TÜV war 2009 an den Start gegangen. Demnach sei die Verbesserung an der „Blockadehaltung“ des Verbandes Deutsche Alten- und Behindertenhilfe sowie des Arbeitgeber- und Berufsverbands der Privaten Pflege gescheitert. ...

... Gescheitert sei der Kompromiss an der „Blockadehaltung“ des Verbandes Deutsche Alten- und Behindertenhilfe sowie des Arbeitgeber- und Berufsverbands der Privaten Pflege, die zusammen weniger als fünf Prozent der Pflegeanbieter repräsentierten. Denn eine Einigung hätte einstimmig ausfallen müssen.

Vorstand Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband sagte der „Rheinischen Post“: „Da liegt der Verdacht nahe, dass Mängel in der Pflege kaschiert werden sollen.“ ...

Quelle: http://www.focus.de/gesundheit/gesundheits-news/ (http://www.focus.de/gesundheit/gesundheits-news/pflege-tuev-krankenkassen-erklaeren-verbesserung-fuer-gescheitert_aid_575456.html)



Verbesserung des Pflege-TÜV gescheitert

München - Die Benotung von Pflegeheimen wird vorerst nicht verschärft. Zwei kleine Pflegeorganisationen stiegen am Mittwoch überraschend aus den Gesprächen über eine Verbesserung des sogenannten Pflege-TÜV aus. Ziel der Verhandlungen war es, kritische Kriterien wie den Ernährungszustand oder die Flüssigkeitsversorgung von Gepflegten bei der öffentlichen Benotung hervorzuheben. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) und die Pflegekassen reagierten empört. ...

Quelle: © http://www.sueddeutsche.de - erschienen am 25.11.2010 um 05:00 Uhr



Pflege-TÜV bleibt undurchsichtig:
Zwei Davids verhindern Nachbesserungen


Ein sinnvolles Notensystem für Pflegeheime lässt weiter auf sich warten. Zwei kleine Interessengruppen sperrten sich gegen eine Neugewichtung der Bewertungsfaktoren beim sogenannten Pflege-TÜV. ...

Quelle: http://www.stern.de/news2/aktuell/ (http://www.stern.de/news2/aktuell/pflege-tuev-bleibt-undurchsichtig-zwei-davids-verhindern-nachbesserungen-1627384.html)



Kassen: Zwei kleine Verbände schuld am Scheitern der Pflege-TÜV-Gespräche


Nach dem Aus der Verhandlungen über Korrekturen am umstrittenen Pflege-TÜV wird heftig darüber gestritten, wer schuld ist. ...

Quelle: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/ (http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/630942/kassen-zwei-kleine-verbaende-schuld-scheitern-pflege-tuev-gespraeche.html)



Gegendarstellungen vom ABVP e.V. (Pressemitteilungen):

- Unglaubliche Diffamierungen gegen ABVP und VDAB
- Pflegeverbände ABVP und VDAB ziehen die Notbremse
(http://www.abvp.de/Aktuelles)

Quelle: http://www.abvp.de/Aktuelles


Titel: Die unendliche Geschichte über die Pflegenoten
Beitrag von: Multihilde am 08. Dezember 2010, 12:22
Die unendliche Geschichte über die Pflegenoten

- ein Streit auf dem Rücken der Verbraucherinnen und Verbraucher

Presseerklärung der BIVA vom 08.12.2010

Das Scheitern der Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Pflegenoten, das die Verbände der gesetzlichen Krankenversicherung, der Sozialhilfeträger sowie die maßgeblichen Vereinigungen der Heimträger in einer gemeinsamen Presseerklärung verlautbart haben, hat bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeeinrichtungen Empörung und Unverständnis hervorgerufen.

„Die Verbraucherinnen und Verbraucher konnten nach den monatelangen Diskussionen über die Aussagekraft der Pflegenoten erwarten, dass sich die Verantwortlichen zusammenraufen, um die Pflegequalität in den Einrichtungen realistischer und für die Verbraucher transparenter darzustellen“, erklärte Katrin Markus, Geschäftsführerin der BIVA. „Die Bewohnerinnen und Bewohner fühlen sich verschaukelt und erneut zum Spielball unterschiedlicher Interessen auf Kosten- und Leistungsträgerseite gemacht.“

Die BIVA, die einzige bundesweite Interessenvertretung, die sich für die Belange der Menschen in Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen einsetzt, hatte bereits vor fünf Jahren damit begonnen, Kriterien zu entwickeln, um Lebensqualität in den Einrichtungen festzustellen und diese Feststellungen transparent zu machen: Mit dem Projekt „www.heimverzeichnis.de“ hat die BIVA inzwischen bundesweit eine Orientierungshilfe bei der Suche nach einer verbraucherfreundlichen Einrichtung geschaffen. Äußeres Symbol dieser Verbraucherfreundlichkeit ist der „Grüne Haken“, der bei den Einrichtungen zum begehrten Markenzeichen geworden ist. Er erlaubt den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen unmittelbaren Vergleich zwischen den Heimen. „Die Weiterentwicklung der Pflegenoten, mit denen die Pflegequalität abgebildet wird, wäre nun eine für die Verbraucher wünschenswerte Ergänzung bei der Suche nach dem passenden Heim gewesen“, so Katrin Markus weiter.

Die Vertreter von Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und den maßgeblichen Pflegeanbietern waren übereingekommen, die Ergebnisqualität in besonders relevanten Pflegebereichen wie Ernährungszustand, Flüssigkeitsversorgung und Wundliegen deutlicher hervorzuheben. Bei mangelhaften Ergebnissen sollten Abwertungen vorgenommen werden. Neben der Pflegedokumentation sollte des Weiteren der tatsächliche Zustand des Pflegebedürftigen stärker in die Bewertung einfließen. „Dass diese für den einzelnen Bewohner eines Heims fundamental wichtigen Bewertungskriterien jetzt mangels Einigung und auf Grund Blockadehaltung einzelner kleiner Verbände nicht zum Tragen kommen, ist wirklich ein Armutszeugnis“, bedauert Katrin Markus. „Es stellt sich die Frage, ob hier Mängel verdeckt werden sollen“.

Die sich einigen Verbände und Vereinigungen haben nunmehr an den Gesetzgeber appelliert, durch eine Gesetzesänderung dafür zu Sorge zu tragen, dass nicht der gesamte Änderungsprozess durch die Weigerungshaltung einiger Beteiligter  lahmgelegt werden kann und somit verhindert wird, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aussagekräftige Informationen über gute Pflege in den jeweiligen Einrichtung erhalten. Die BIVA, die mit ihrem Beratungsangeboten immer wieder Menschen und deren Angehörige in Fragen rund um die stationäre Pflege berät, unterstützt diese Forderung ausdrücklich.

Näheres zur Arbeit der BIVA, den laufenden Projekten und zur Stärkung der Verbraucherrechte erfahren Sie bei der Geschäftsstelle der
BIVA e.V.,  Postfach 1247,  53911 Swisttal,  info@biva.de

Quelle:  http://www.biva.de  (http://www.biva.de)


Titel: BIVA e. V. fordert die Überarbeitung der Pflege-Transparenz-Vereinbarungen
Beitrag von: Multihilde am 18. Februar 2011, 12:42
BIVA e. V. fordert die Überarbeitung der Pflege-Transparenz-Vereinbarungen sowie eine verbesserte Verständlichkeit der Prüfergebnisse für den Verbraucher

Presseerklärung vom 18.02.11

In der Diskussion um die Pflege in Deutschland brodelt es. Gesundheitsminister Philipp Rösler hat in den letzten Tagen anlässlich des geführten Pflege-Dialogs Vorschläge gemacht. Wie und wann diese umgesetzt werden können, bleibt abzuwarten. Es ist zu befürchten, dass die Verbraucher weitere Verzögerungen hinnehmen müssen, bis endlich weiterführende Entscheidungen getroffen werden.

Mit dem im Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die Qualitätssicherung im Bereich der Pflege neu ausgerichtet. Ziel war es u.a., die Berichterstattung über die Leistungen und die Qualität von Pflegeeinrichtungen auch für den interessierten Laien verständlich zu gestalten, um den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen mittels Vergleich eine brauchbare Entscheidungshilfe bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim zu bieten. Die Kranken- und Pflegekassen, Sozialhilfeträger, die Verbände der Einrichtungsträger und die maßgeblichen Anbieter von Pflegeleistungen hatten sich dazu in den „Pflege-Transparenz-Vereinbarungen“ (PTVen) über die einzelnen Prüfkriterien sowie die Form der Veröffentlichung der Prüfergebnisse geeinigt.

Seit Juli 2009 veröffentlichen die Krankenversicherungen die sogenannten „Transparenzberichte“ mit „Pflegenoten“ („Pflege-TÜV“) im Internet und anderer geeigneter Form. Seitdem reißt die öffentliche Diskussion darüber nicht ab. Neben geprüften Pflegeheimen, die sich gegen die Veröffentlichung der Pflegenoten gerichtlich wehren, wird die übereinstimmende Meinung vertreten, eine Weiterentwicklung des Bewertungssystems sei dringend notwendig. Kritisiert werden insbesondere die Gewichtung der kritischen Pflegebereiche, wie z. B. Flüssigkeitsversorgung oder Wundbehandlung, sowie die Erhebung einer Gesamtnote aus dem Mittelwert der Einzelnoten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass dadurch Pflegeheime und Pflegedienste, die in sicherheitsrelevanten Bereichen wie z. B. der medizinischen Versorgung die Note 5 erhalten, fast die gleiche Gesamtnote bekommen können wie Heime, bei denen in der Pflege hervorragende Arbeit geleistet wird. Belegt wird diese Auffassung durch die Abschlussberichte der wissenschaftlichen Überprüfung des Bewertungsverfahrens von Frau Prof. Dr. Martina Hasseler (Hamburg) und Frau Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann (Berlin). Solche möglichen Fehlinterpretationen bei der Gesamtbewertung der Prüfergebnisse des MDK müssen umgehend beseitigt werden.

Die Begutachtungen durch Fachleute ist grundsätzlich ein brauchbares Mittel, Heime auf Mängel oder Schwachstellen aufmerksam zu machen und für eine Beseitigung der Mängel und eine Verbesserung der Pflege hinzuwirken. Die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz bei der Berichterstattung ist jedoch nicht gegeben. Was der MDK von den Pflegeheimen verlangt, ist die Einhaltung der medizinischen Standards bei Hygiene, Medikamentenversorgung, Ernährung, Wundbehandlung und anderen Aufgaben der Pflege. Es handelt sich dabei um Mindestanforderungen, die erfüllt sein müssen. Werden sie nicht oder nur teilweise erfüllt, müssen Konsequenzen gezogen werden. Auf keinen Fall darf aber ein Heim, das die Mindestanforderung(en) nicht erfüllt, durch Berechnung von Mittelwerten eine gute Note erhalten.

Die BIVA e.V. begrüßt ausdrücklich die Prüfung der Qualität von Pflegeeinrichtungen durch den MDK. Das Scheitern der monatelangen Verhandlungen zu einer Weiterentwicklung der Pflegenoten hat jedoch bei den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen Empörung und Unverständnis ausgelöst.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen wollen bei ihrer Suche nach einem geeigneten Pflegeheim mehr erfahren als nur die eigentlich selbstverständliche Erfüllung von Qualitätskriterien. Sie wollen in erster Linie wissen, ob sie sich in dem Heim auch wohlfühlen können. Zur Gewinnung von Informationen über die „Lebensqualität“ eines geprüften Heims hat man als Bestandteil der MDK-Prüfung eine Bewohnerbefragung eingeführt, dessen Ergebnis jedoch nicht in die Gesamtbewertung des Heims einfließt und nur bedingt Auskunft gibt. Der Fragebogen mit 18 Fragen und je 4 Antwortmöglichkeiten kann nur von wenigen Heimbewohnern bewältigt werden. Ältere Bewohner neigen darüber hinaus dazu, eher positiv zu antworten, weil sie Angst haben, eine negative Antwort könnte sich für sie negativ auswirken. Für ältere Bürger, die wissen wollen, welchem Heim sie sich in ihrer wahrscheinlich letzten Lebensphase anvertrauen können, reichen diese Auskünfte nicht aus.

Die BIVA e. V. hat gemeinsam mit dem Institut für Soziale Infrastruktur (ISIS) in Frankfurt am Main die unabhängige Online-Datenbank www.heimverzeichnis.de geschaffen, welche die Suche nach einem geeigneten Heim bundesweit erleichtert. Auf der Basis der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen wurden von Fachleuten aus der Alltagspraxis in Heimen 121 Fragen zur Autonomie der Bewohnerinnen und Bewohner, zur Teilhabe am Leben im Heim und zur Menschenwürde formuliert. Von speziell dafür geschulten, ehrenamtlichen und unabhängigen Gutachterinnen und Gutachtern werden diese Fragen auf freiwilliger Basis an Mitarbeiter der betreffenden Einrichtung, Bewohner(innen) und Heimbeiräte gestellt. Wenn mindestens 80 % der Fragen aus den drei Bereichen Autonomie, Teilhabe und Menschenwürde positiv beantwortet werden, erhält das Heim in der Datenbank „Heimverzeichnis“ einen Grünen Haken als Zeichen seiner Verbraucherfreundlichkeit. Die Bewohnerinnen/Bewohner brauchen hierbei keinen Fragebogen auszufüllen. Das Heimverzeichnis der BIVA e. V. und eine hoffentlich bald überarbeitete, allgemein verständliche und nachvollziehbare Bewertung der Prüfergebnisse der MDK werden sich ergänzen und dann eine brauchbare Entscheidungshilfe für alte, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige bei der Suche nach einem geeigneten Heim sein.

Quelle:  http://www.biva.de  (http://www.biva.de)


Titel: Oldenburg: Sozialgericht untersagt Veröffentlichung von Pflegenoten
Beitrag von: Multihilde am 26. Februar 2011, 11:29
Ein Pflegedienst aus dem Raum Oldenburg in Niedersachsen hat sich mit Erfolg vor Gericht gegen die Veröffentlichung einer Qualitätsprüfung gewehrt.

Zitat
Der Dienst hatte dabei mit der Pflegenote 3,3 abgeschnitten, wie das Sozialgericht Oldenburg am Freitag mitteilte. Nach Ansicht der Richter hatten die Prüfer falsch bewertet. (Az. S9P64/10).

Quelle NWZ 26.02.2011:  http://www.nwzonline.de/Region/Ticker  (http://www.nwzonline.de/Region/Ticker/Artikel/2548650/Oldenburg-Sozialgericht-untersagt-Veroeffentlichung-von-Pflegenoten.html)


Unter



http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de  (http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=16899&article_id=65295&_psmand=100)

kann man das 20seitige Urteil vom 17.01.2011 nachlesen, vgl. auch Bildschirmschnapp-Schuss unten


Titel: Re: PFLEGE-TÜV: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: Multihilde am 17. März 2011, 08:04
Kabinett macht Weg frei für strengeren Pflege-TÜV

Bei Streitigkeiten über den „Pflege-TÜV“ sollen künftig die Schiedsstellen der Pflegeversicherung in den Bundesländern entscheiden. Das hat das Bundeskabinett heute in Berlin beschlossen.

Quelle:  http://www.domradio.de  (http://www.domradio.de/news/72126/kabinett-macht-weg-frei-fuer-strengeren-pflege-tuev.html)




Titel: Re: PFLEGE-TÜV: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 06. Juni 2011, 15:00
Begleitforschung zu den Pflegenoten in der ambulanten Pflege in Rheinland-Pfalz

Prof. Dr. Frank Weidner, Öffentlichkeitsarbeit, Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V.

Abschlussbericht jetzt veröffentlicht

Die Umsetzung der ambulanten Pflege-Transparenzvereinbarung (PTVA) durch den MDK Rheinland-Pfalz und die daraus resultierenden „Pflegenoten“ sind in den vergangenen Monaten Gegenstand einer Begleitforschung gewesen, deren Ergebnisse jetzt vorgelegt wurden. Die wissenschaftliche Begleitung wurde vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e. V. (dip) in Zusammenarbeit mit der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) durchgeführt. Im Abschlussbericht wird die PTVA kritisiert, auf deren Grundlage ambulante Pflegeeinrichtungen durch den MDK geprüft werden. Die Pflegenoten können den Wissenschaftlern zufolge aufgrund der methodischen Mängel des Verfahrens die tatsächliche Qualität der Einrichtung nicht widerspiegeln. Die Begleitforschung hat ferner zahlreiche Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung der diesbezüglichen Arbeit des MDK Rheinland-Pfalz erbracht.

Gundo Zieres, Geschäftsführer des MDK Rheinland-Pfalz, sagte bei der Übergabe des Abschlussberichtes: „Erfreulich ist, dass den Mitarbeitern des MDK Rheinland-Pfalz bestätigt wird, dass sie die MDK-Anleitung zu den Qualitätsprüfungen und die Transparenzvereinbarung im Rahmen der diesen Systemen immanenten Unschärfen so korrekt wie möglich umgesetzt haben“. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit der Weiterentwicklung des Verfahrens. Die Überbetonung der Pflegedokumentation verstellt demnach den Blick auf die tatsächlich erbrachten Leistungen und eine ganzheitliche Sichtweise auf die Pflege. „Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Notengebung und deren Grundlagen einer Überprüfung und Verbesserung zu unterziehen“, so Zieres weiter.

Professor Weidner, Direktor des dip, stellte zusammenfassend fest: „Der MDK Rheinland-Pfalz ist einen bemerkenswerten Weg gegangen, sich selbst überprüfen zu lassen und die Ergebnisse zu veröffentlichen! Das hat Vorbildcharakter!“ Die wissenschaftliche Begleitung hat über mehrere Monate hinweg zunächst die Umsetzung der bundeseinheitlichen PTVA in Rheinland-Pfalz seit 2009 detailliert untersucht. In einem zweiten Schritt wurden eine vergleichende Analyse von Qualitätsberichten und Prüfergebnissen gemäß PTVA vorgenommen. „Wir haben dem MDK Rheinland-Pfalz Empfehlungen gegeben, wie die Qualitätsberichte strukturell und inhaltlich weiterentwickelt und das Prüfverfahren im Rahmen der Möglichkeiten weiter optimiert werden können“, so Weidner.

Die Leitende Ärztin des MDK Rheinland-Pfalz, Dr. Ursula Weibler-Villalobos, bedankte sich für die sorgfältige und kritische Analyse: „Wir haben bereits begonnen, Vorschläge wie die Intensivierung von Fallbesprechungen und systematischen Abstimmungen unter den Prüfern sowie weitere Qualitätssicherungsinstrumente wie Peer-Review-Verfahren umzusetzen.“
 Der Abschlussbericht kann unter www.mdk-rlp.de sowie unter www.dip.de kostenlos herun-tergeladen werden.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz wirkt als eigenständige Einrichtung an der Seite der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen an der Gestaltung des Gesundheitswesens mit. Aufgabenschwerpunkte sind die Begutachtung im Einzelfall und die Beratung in Grundsatzfragen. Der MDK Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Alzey. Das gemeinnützige Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) ist ein Institut an der Katholischen Hochschule NRW (KatHO NRW) in Köln und betreibt einen Standort an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) bei Koblenz. Univ.-Prof. Dr. Frank Weidner ist Direktor des dip und Dekan der Pflegewissenschaftlichen Fakultät der PTHV.

Quelle: http://idw-online.de/de/news425606


Titel: Pflege-TÜV Überarbeitung ist Verschlimmbesserung
Beitrag von: admin am 09. November 2012, 18:41
Pflege-Qualität | PM vom 09.11.2012

Pflege-Noten? Mangelhaft!

Seit 2008 beziehungsweise 2009 erfolgen die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten nach der Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV) – besser bekannt als „Pflege-TÜV“. Seit seiner Einführung steht der Pflege-TÜV unter Beschuss. Es war nie klar, ob er die gewünschte Transparenz bietet, die dem Verbraucher und der Verbraucherin bei der Entscheidung für eine Altenpflegeeinrichtung oder einen ambulanten Pflegedienst behilflich sein soll. Auch einzelne Sozialgerichte urteilten vernichtend über den Pflege-TÜV. Die Beurteilungskriterien seien nicht geeignet die Ergebnis- und Lebensqualität zu bewerten, die Pflegenotenzusammensetzung sei nicht nachvollziehbar und die Gesamtnoten sogar rechnerisch falsch ermittelt. Die Transparenzberichte führen VerbraucherInnen in die Irre, meinte das Sozialgericht Münster im August 2012.

Und auch die Notenentwicklung gibt Anlass zur Kritik. Bei Einführung des Pflege-TÜVs war die schlechteste Durchschnittsnote eines Bundeslandes 2,3. Derzeit ist kein Bundesland schlechter als 1,5! Das liegt vor allem daran, dass der Pflege-TÜV nicht wirklich die Ergebnisqualität der Pflege, sondern vor allem die Qualität und Vollständigkeit der Pflege-Dokumentation misst. Nun können wir, wie die Lehrerschaft in der Notenkonferenz diskutieren, ob alle Schülerinnen und Schüler innerhalb von zwei Jahren besser geworden sind, oder ob die Klausurfragen schon vorher bekannt waren. Völlig egal: Die Pflege-Noten sind nicht mehr aussagekräftig. Das ist eine Schlappe in Anbetracht des Zieles des Verbraucherschutzes.

Bundesregierung unterschätzt Handlungsnotwendigkeit
Die Verhandlungspartner – das sind im Wesentlichen die Pflegekassen, die Verbände der Pflegeeinrichtungen, die überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die kommunalen Spitzenverbände – sind quasi dauerhaft dabei, den Pflege-TÜV zu überarbeiten. Doch auch hier ist keine Einigung in Sicht. Im Gegenteil: seit Wochen wird heftig gestritten, nichts geht voran. Nun soll eine Schiedsstelle entscheiden, anders scheint nicht einmal der kleinste Kompromiss machbar. Das wirft kein gutes Licht auf die Weiterentwicklung des Pflege-TÜVs. Aber die Bundesregierung ist weiterhin so naiv, zu glauben, es werde am Ende alles gut. Dabei hat sie mit der letzten Pflegereform selbst ins Gesetz geschrieben, dass es einen Schwenk zu einem neuen Transparenz- und Qualitätssicherungssystem braucht, womit die Ergebnisqualität gemessen wird. Doch Schwarz-Gelb hat keine genauen Handlungsvorgaben an die Selbstverwaltung erlassen und keine Fristen gesetzt. Damit führt das Ganze ins Leere, denn ohne Umsetzungsdruck wird sich so schnell nichts bewegen.

Überarbeitung ist nur Verschlimmbesserung

Wir sollten keine Zeit und Energie mehr verschwenden, an einem für alle abgeschriebenen System herumzudoktern. Der Pflege-TÜV war ein löblicher Versuch, erreicht aber sein Ziel nicht. Zu lange schon werden die Verbraucherinnen und Verbraucher mit den Noten genarrt. Wir brauchen jetzt das Bekenntnis zum Umstieg auf ein neues System der Messung der Ergebnisqualität in der Pflege und einen verbindlichen Zeitplan. Zudem müssen dabei die bisher von den Verhandlungen weitgehend ausgeschlossenen Verbraucherschutzorganisationen und Selbsthilfeverbände eng mit eingebunden werden. Denn sie vertreten die Menschen, um die es geht – und das ist unverzichtbar.

------------------

Seit 2008 beziehungsweise 2009 erfolgen die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten nach der Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV) – besser bekannt als „Pflege-TÜV“. Der Pflege-TÜV steht seitdem im Fokus sehr engagierter und kontroverser Debatten.

Dies war Anlass für eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, um die Bundesregierung zu den bisherigen Erfahrungen und zum Weiterentwicklungsbedarf des Pflege-TÜV zu befragen (BT-Drs. 17/10892).

Zur Antwort der Bundesregierung sehen Sie anbei eine kritische Bewertung von Elisabeth Scharfenberg MdB, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik. Diese finden Sie auch online unter: http://www.gruene-bundestag.de/themen/pflege/pflege-noten-mangelhaft_ID_4386226.html

Die Antwort auf die Kleine Anfrage finden Sie unter: www.gruene-bundestag.de/parlament/initiativen/2012/september/pflege-transparenzvereinbarung_ID_4385397.html

Quelle: Elisabeth Scharfenberg MdB, Sprecherin für Pflegepolitik und Altenpolitik, Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen


Titel: Sehr Schlechte Noten für den Pflege-TÜV
Beitrag von: admin am 11. April 2013, 00:51
REPORT MÜNCHEN | DAS ERSTE | BR, gesendet am 09.04.2013

Im Durchschnitt Bestnote
Wie der Pflege-TÜV Mängel verschleiert


Seit Juli 2009 bekommen Pflegeeinrichtungen Noten vom Pflege-TÜV- angeblich um die Transparenz und damit die Qualität zu verbessern. Doch beim Gesamtergebnis fällt auf: Fast alle Pflegeheime in Deutschland haben die Bestnote. Ein Pflegeparadies? Mitnichten, sagen Angehörige und Pflegekräfte. Selbst gut bewertete Heimleiter gehen auf die Barrikaden: Der Pflege-TÜV halte nicht, was er verspricht. report MÜNCHEN über ein höchst zweifelhaftes System.


http://blog.br.de/report-muenchen/2013/6181/im-durchschnitt-bestnote.html

http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/dossiers-und-mehr/pflege-tuev106.html

http://www.report.de

Mehr Videos:
http://www.ardmediathek.de
http://mediathek.daserste.de

Quelle: http://youtu.be/yJWqR1bicq4



Pressemitteilung - Berlin, 02.04.2012

GKV-Spitzenverband: Pflegenoten sollen verbessert werden

Derzeit verhandelt der GKV-Spitzenverband mit den Trägerorganisationen der Pflegeheime über die Weiterentwicklung der sogenannten Pflegenoten. Der GKV-Spitzenverband fordert eine klare Verschärfung bei der Benotung, um Qualitätsunterschiede deutlicher erkennbar zu machen.

Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes:

„Die wichtigste Aufgabe eines Pflegeheims ist die gute Pflege der Bewohner. Wenn es da Mängel gibt, muss dies direkt und unausweichlich zu einer schlechteren Gesamtnote führen. Mit der Bildung von Kernkriterien und der Einführung der Note 6 werden die Pflegenoten noch mehr Transparenz in die Qualität von Pflegeheimen bringen. In den laufenden Verhandlungen mit den Organisationen der Heimträger werden wir auf mehr Transparenz und strengere Noten drängen. Sollte der Verhandlungsweg nicht zum Erfolg führen, werden wir die aufgrund geänderter gesetzlicher Grundlagen neu geschaffene Schiedsstelle anrufen.“ ...

ANMERKUNG:
Auf telefonische Nachfrage teilt Florian Lanz (Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes) mit, dass heute und morgen (15. + 16.04.2013) die Schiedsstelle tagt. Auf das Ergebnis sind wir sehr gespannt ...


Titel: Re: PFLEGE-TÜV: Schulnoten für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 20. Juni 2013, 03:29
REPORT MÜNCHEN | DAS ERSTE | BR, gesendet am 18.06.2013

Ein Insider packt aus: Wie der MDK wirklich arbeitet
Die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, der Gutachten zu medizinischen Behandlungen erstellt, wird immer wieder angezweifelt -- auch von vielen Zuschauern. Ein Insider spricht nun davon, dass von Gutachtern des MDKs erwartet wird, dass sie kassenfreundlich urteilen. report MÜNCHEN hinter den Kulissen des MDK.


http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/dossiers-und-mehr/medizinischer-dienst-der-krankenversicherung100.html

http://www.report.de

Mehr Videos:
http://www.ardmediathek.de
http://mediathek.daserste.de

Quelle: http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/dossiers-und-mehr/medizinischer-dienst-der-krankenversicherung100.html und http://www.youtube.com/watch?v=86JECHB0JC0


Titel: REPORT MAINZ: Unabhängigkeit des MDK in Frage gestellt
Beitrag von: admin am 05. Februar 2014, 19:31
REORT MAINZ vom 04.02.2014 | 21:45 Uhr

Experten sehen Unabhängigkeit des MDK in Gefahr  

Bundesgesundheitsminister Gröhe will "Regelungen zu MDK-Verwaltungsräten generell" überprüfen


Mainz. Hauptamtliche Kassenmitarbeiter sitzen bundesweit in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Deutschland. Das ergab eine Umfrage des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ bei allen MDKen in Deutschland.

In Sachsen und im Saarland sind es mehr als 40 Prozent der Verwaltungsratsmitglieder, in Berlin-Brandenburg, Baden-Württemberg und in Hessen über 30 Prozent. Diese Zahlen hält der SPD-Gesundheitspolitiker, Karl Lauterbach, für bedenklich: "Das halte ich für nicht vertretbar, weil das gefährdet die Unabhängigkeit der medizinischen Dienste".

Auch der Sozial- und Gesundheitsrechtler Professor Ingo Heberlein von der Fachhochschule Fulda sieht den hohen Anteil von hauptamtlichen Kassenmitarbeitern in den MDKen kritisch. "Das ist von hohem Nachteil für die Patienten und das entspricht auch überhaupt nicht der ursprünglichen Vorstellung des MDK als einem unabhängigen Gutachterdienst", so Heberlein im Interview mit REPORT MAINZ. Diese Zahlen würden den MDK immer mehr nur noch zu einer "Zweigstelle der Krankenkassen" machen.



Die Umfrage des ARD Politikmagazins kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass in neun von 15 medizinischen Diensten hauptamtliche Kassenfunktionäre an der Spitze des MDK-Verwaltungsrates stehen. Auf die Frage, ob der Verdacht, dass Gutachten des MDK nicht korrekt ablaufen, begründet sei, antwortete Prof. Heberlein: "Also in der gegenwärtigen Situation halte ich die Besorgnis der Befangenheit gegen den MDK durchaus für begründbar".

Auf Anfrage von REPORT MAINZ sieht Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hier Handlungsbedarf. Schriftlich teilt sein Ministerium dem ARD Politikmagazin mit, dass "die Regelungen zu den Verwaltungsräten der medizinischen Dienste generell überprüft" werden. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach fordert darüber hinaus: "Wenn der medizinische Dienst seine Unabhängigkeit behalten will, dann muss jeder Eindruck vermieden werden, dass sie Instrumente der Krankenkassen sind. Die Patienten müssen sehr viel stärker gehört werden und die Interessenskonflikte müssen sauber ausgeschlossen werden".

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung unterstützt die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen und wird von diesen finanziert. Laut Gesetz sind die MDK-Gutachter aber unabhängig. Laut medizinischen Diensten finde "eine Einflussnahme der Kassen auf Inhalte und Ergebnisse der Gutachten nicht statt".

[Weitere Infos dazu von REPORT MAINZ >>] (http://www.swr.de/report/medizinischer-dienst/-/id=233454/did=12774410/nid=233454/udswcf/index.html)

Quelle: http://www.swr.de/report/presse/mdk/-/id=1197424/did=12813984/nid=1197424/13097tk/index.html


Titel: Online-Petition gegen Pflege-TÜV gestartet
Beitrag von: admin am 07. Februar 2014, 00:48
MDK Transparenzprüfungen aussetzen
- Bevormundung und Betrug stoppen!


Nur wenige Jahre nach der Einführung wird offensichtlich, dass die Transparenzprüfungen des MDK in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ihr in SGB XI festgehaltenes Ziel nicht erreicht haben. Die Prüfstrategie der MDK-Landeseinrichtungen hat sich verfestigt und zum eigenen Interesse hin gewandelt. Da die Prüfergebnisse keine Transparenz über die Qualität der geleisteten Pflege leisten und die Prüfer die Prüfsituation nutzen, um Pflegeeinrichtungen über die Prüfkriterien hinaus im eigenen Interesse zu manipulieren, möge beschlossen werden, die Prüfungen so lange auszusetzen, bis ein pflegewissenschaftlich fundierter, statistisch haltbarer und wertneutraler Prüfkatalog erstellt ist.

Im Rahmen der Einrichtung von Pflegekammern in den Bundesländern möge geprüft werden, inwiefern Transparenz über die Pflegequalität in Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege auf Pflegekammern übertragen werden kann.  ...

[zur ONLINE-PETITION >>] (https://www.openpetition.de/petition/online/mdk-transparenzpruefungen-aussetzen-bevormundung-und-betrug-stoppen)



Ich unterstütze die Online-Petition „MDK Transparenzprüfungen aussetzen - Bevormundung und Betrug stoppen!“ und fordere:

SCHLUSS MIT DER IRREFÜHRUNG!

Die IRREFÜHRUNG besteht in mehrfacher Hinsicht, fängt bei der falschen Benennung an und endet mit zusammengefassten Ergebnissen, die der Realität nicht entsprechen:

1) BENENNUNG: a) "Pflege-Noten", b) "Pflege-TÜV", c) "Pflege-Transparenzbericht"

zu a) Es wird in der Argumentation auf Schulnoten verwiesen. Schulnoten in Deutschland werden von Note 1 bis Note 6 vergeben. Bei den "Pflege-Noten" ist aber eine Bewertung nur bis Note 5 vorgesehen. Das ergibt eine völlig andere Spreizung der Ergebnisse und damit die vermutlich bewusst in Kauf genommene Fehlinterpretation der Ergebnisse! Das ist IRREFÜHREND!

zu b) Auch "Pflege-TÜV" führt die Menschen in die Irre! Es hat schließlich nichts mit Prüfergebnissen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) zu tun. Das ist IRREFÜHREND!

zu c) "Pflege-Transparenzbericht" - Die veröffentlichten Ergebnisse sind alles andere als transparent! Die tatsächlichen Prüfergebnisse werden umfänglich leider nicht veröffentlicht! Diese werden lediglich in "leicht verständliche Form" übersetzt, damit sie Jede(r) verstehen soll. FAKT ist, dass die Ergebnisse weder transparent noch verständlich sind! Das ist IRRENFÜHREND!


2) ERGEBNISSE:

Wenn ein Gesamtergebnis im "Pflege-Transparenzbericht" die Benotung 1,1 ausweist, in der Detail-Note aber z.B. in der Dekubitusprophylaxe (Maßnahmen gegen Wundliegen) die schlechteste Note 5 zu finden ist, ist das IRREFÜHREND!


3) PRÜFER:

Die Prüf-Institution MDK ist weder neutral noch unabhängig - da können die Mitarbeiter des MDK noch so fachlich versiert sein! Zwischenzeitlich wurden sogar Vorwürfe laut, dass manche Prüfungen angemeldet erfolgten. Wenn Pflege-Anbieter sich auf die Überprüfung vorbereiten können, werden sie die Möglichkeit nutzen, um sich positiv darzustellen. Das ist leicht nachvollziehbar, aber IRREFÜHREND!


FAZIT:

Es braucht ein völlig neues, wirklich neutrales, unabhängiges Bewertungssystem mit dem Ziel des Nachweises einer fachlich versierten, MENSCHENWÜRDIGEN PFLEGE!


Titel: Pflege-TÜV: Wie aussagekräftig ist diese Benotung?
Beitrag von: admin am 25. März 2014, 01:18
SWF Marktcheck, 09.01.2014
Pflege-TÜV: Heimbewertung mit Aussagekraft?


Eine Frau stirbt in einem Seniorenheim. Ihr Freund behauptet, sie hätte bei besserer Versorgung länger leben können. Angehörige eines anderen Bewohners erheben ähnliche Vorwürfe. Doch im Qualitätsbericht des sogenannten Pflege-TÜV schneidet das Heim bestens ab. Wie aussagekräftig ist diese Benotung? Und was können Angehörige tun?

Quelle: http://www.swr.de/marktcheckl + http://www.youtube.com/watch?v=Cj-LziADZd4


Titel: Pflegeheime haben sich mit Pflege-TÜV arrangiert
Beitrag von: admin am 25. März 2014, 01:32
ARD Mittagsmagazin, 10.02.2014
Schlechte Noten für Pflege-TÜV


Seit dem 1. Januar gelten neue Regelungen für den so genannten Pflege-TÜV, der die Noten für Pflegeeinrichtungen vergibt. Das System soll eigentlich Transparenz für die Angehörigen von Pflegebedürftigen schaffen und ihnen die Wahl des Pflegeheims erleichtern. Das System sei viel zu kompliziert und keine Hilfe für die Angehörigen, kritisieren jetzt Experten.

Die Pflegenoten vergibt der Medizinische Dienst der Krankenkassen. Jede Einrichtung wird ein Mal im Jahr geprüft. Bewertet werden unter anderem Pflege, soziale Betreuung und Hauswirtschaft. Im Durchschnitt erhalten die Pflegeheime alle sehr gute Noten.

Prof. Johannes Möller forscht seit 2009 zum Pflege TÜV. Er kritisiert, die Noten sagten nichts aus über die Qualität der Pflege. "Die Pflegeheime haben sich arrangiert... ohne dass sich die Pflegequalität verändert, werden die Noten immer besser."

Quelle: http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/sendung/pflegetuev-pflege-100.html + http://www.youtube.com/watch?v=k77H41559C0


Titel: ENDLICH: Politik sieht Handlungsbedarf bei "Schulnoten" für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 23. November 2014, 16:57
Zitat
Schulnoten für Pflege auf dem Prüfstand

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), sieht die Klassifizierung von Pflegeheimen durch den sogenannten Pflege-TÜV als gescheitert an. Die Bewertung nach einem schulnotenähnlichen System geht nach seiner Auffassung an der Realität vorbei. Jetzt soll die Politik eingreifen und praxisorientierte Kriterien erarbeiten lassen.

VON JOHANNES NITSCHMANN

Düsseldorf. Das derzeitige Bewertungssystem für Pflegeheime hält der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), für „irreführend“. Die Wiedergabe der Prüfergebnisse in Schulnoten bilde „nicht die Wirklichkeit“ in den deutschen Pflegeheimen ab, erklärte Laumann gestern vor Journalisten in Düsseldorf. Im Durchschnitt würden die Pflegeheime bundesweit mit der Note 1,3 bewertet. Damit spiegele der sogenannte Pflege-TÜV aber nicht die Realität in den Heimen wider. Durch „Simsalabim-Praktiken“ bei der Heimüberprüfung werde das gesamte Pflegesystem diskreditiert.

„Die Übersetzung in Noten ist gescheitert“, erklärte Laumann. Deshalb werde er dem Deutschen Bundestag in der kommenden Woche vorschlagen, von unabhängigen Wissenschaftlern „klare und transparente Kriterien“ für künftige Qualitätsprüfungen von Heimen entwickeln zu lassen. Bis dahin müsse die Veröffentlichung von Pflegenoten ausgesetzt werden. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), die Pflegeheimbetreiber und deren Spitzenverbände hätten die vergangenen sechs Jahre nicht genutzt, um einen überzeugenden Pflege-TÜV zu entwickeln. Deshalb müsse sich jetzt die Politik in die Problematik einschalten, damit Pflegepatienten seriöse Daten über die Qualität der Versorgung Versorgung in den jeweiligen Heimen zur Verfügung gestellt werden könnten, forderte der Pflegebeauftragte.

Laumann kritisierte vor allem, dass sich die Vertreter der Selbstverwaltung seit Einführung des Pflege-TÜVs nicht auf eindeutige Kernkriterien bei der Bewertung von Pflegeheimen verständigt hätten. So würden beispielsweise gravierende Fehler bei der Ausgabe von Medikamenten in einem Pflegeheim durchaus mit Abwertung bestraft. Allerdings könnte dies bei dem derzeitigen Noten-System etwa durch eine gute Bewertung der Speisekarte der betreffenden Einrichtung ausgeglichen werden. Bei diesem Punkt sei aber nicht etwa die Qualität des Essens entscheidend, sondern lediglich die Frage, ob die Karte benutzerfreundlich gestaltet, also etwa mit großen Buchstaben und gut leserlich gedruckt sei.

„Das führt doch alles in die Irre“, klagte der Pflegebeauftragte. In seiner Funktion erhalte er häufiger Briefe und Anrufe von Heimbewohnern mit Beschwerden, dass es in ihrer ganzen Einrichtung nach Urin stinke. Diese Missstände hätten allerdings überhaupt keine Auswirkung darauf, dass die entsprechenden Häuser beim Pflege-TÜV mit glänzenden Noten wie etwa einer 1,2 bewertet worden seien.

Ein neues Bewertungssystem brauche dringend auch die Akzeptanz der Bevölkerung, betonte Laumann. Wie in der Schule müsse es bei der Benotung des Pflege-TÜV Haupt- und Nebenfächer geben. Und falls die unabhängigen Wissenschaftler zu der Auffassung gelangen sollten, dass die Qualität eines Pflegeheims in Schulnoten überhaupt nicht seriös darstellbar sei, müssten andere Bewertungsparameter gefunden werden. „Dann müssen wir uns von den Noten eben verabschieden“, sagte Laumann.

Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) unterstützte Laumann bei seiner Kritik: „Das bisherige Pflegenoten-System für Heime gehört abgeschafft, denn es bietet überhaupt keine Orientierung“, sagte Steffens. Es dürfe nicht sein, dass ein Heim mit Mängeln in der Pflege trotzdem eine gute Gesamtnote bekomme, nur „weil es auf den Fluren schöne Bilder aufgehängt hat“.
Quelle: www.weser-kurier.de, 22.11.2014



KOMMENTAR

Patientenbeauftragter fordert Abkehr von "Pflege-TÜV"

Bereits zur Einführung des "Plege-TÜV" im Jahre 2008 wurden Stimmen laut, die das System der Heimbewertung von Anfang an kritisierten. Nach zig Protesten, Petitionen und X Medienberichten über die Unzulänglichkeiten, Betrugsmöglichkeiten, Irreführung und Verbrauchertäuschung - endlich scheint es auch bei Politikern zur Erkenntnis gekommen zu sein, dass es so nicht weiter gehen kann. Es wundert nur, dass es so viele Jahre für diese Erkenntnis gebraucht hat ...


Titel: Re: PFLEGE-TÜV: "Schulnoten" für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 16. Januar 2015, 01:54
Pauschale Aussetzung der Pflegenoten nicht zielführend

Bonn. Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter e.V. (BIVA) begrüßt die Forderung nach einer grundsätzlichen Reform der Pflegenoten. Zugleich lehnt ihr Vorsitzender Dr. Manfred Stegger eine pauschale Aussetzung der Pflegenoten bis zur Umsetzung der Reformen als nicht zielführend ab.


Stegger teilt zwar die Meinung von Karl-Josef Laumann, dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, dass die Notengebung mit ihrer starken Fokussierung auf die Gesamtnote irreführend sei. Dennoch sind die durch die Prüfdienste erhobenen Daten durchaus aufschlussreich, wenn sie transparent aufbereitet und veröffentlicht würden.

Dies ist bisher jedoch nicht der Fall. Stegger macht dafür im Wesentlichen die Anbieter von Pflegeleistungen verantwortlich. Sie hätten bisher eine verbraucherfreundliche Darstellung der Prüfberichte zu verhindern gewusst. Er kritisiert in dem Zusammenhang, dass das bestehende Notensystem ohne stimmberechtigte Beteiligung der Interessenverbände der Betroffenen entwickelt wurde, aber den Anbietern, also denjenigen, die beurteilt werden, maßgeblicher Einfluss gewährt wurde.

Eine wirkliche Reform des „Pflege-TÜVs“ dürfte nach Ansicht von Stegger mehrere Jahre dauern. Mit der Aussetzung der Pflegenoten in diesem Zeitraum gingen wichtige Informationen verloren, die bei genauer Analyse deutliche Rückschlüsse auf die Pflegequalität von Einrichtungen und ambulanten Diensten liefern könnten. Die Aussetzung würde bedeuten, das Kind mit dem Bad auszuschütten.

Als kurzfristige Maßnahme zur Behebung des Missstandes müsste daher der Blick weg von der irreführenden Gesamtnote gelenkt werden. Stattdessen müssten, so Stegger, die bestehenden Daten endlich differenzierter aufbereitet und in verständlicher Form veröffentlicht werden.

Als Beleg dafür, dass die Prüfberichte durchaus aussagekräftig sind, wenn sie genauer analysiert werden, führt Stegger ein Beispiel aus der Beratungspraxis der BIVA an: Erst kürzlich ist eine Einrichtung von Angehörigen eines Pflegebedürftigen wegen verantwortungslosem Umgang mit Medikamenten juristisch belangt worden. Entlassung der Pflegedienstleitung und Zahlung einer Strafe waren die Folge. Eine nachträgliche Betrachtung der Pflegenoten ergab, dass der Prüfdienst die medizinische Versorgung und den Umgang mit Medikamenten in dieser Einrichtung bereits sehr kritisch bewertet hatte. Die Angehörigen hätten also gewarnt werden können, wenn die Prüfergebnisse leichter zugänglich und besser verständlich aufbereitet wären. Eine pauschale Aussetzung der Prüfergebnisse würde, so Stegger, selbst diese schwache Kontrollmöglichkeit unmöglich machen und damit Transparenz gänzlich verhindern.

Quelle: www.biva.de, 14.01.2015


Titel: PSG III sieht vor: MDK-Prüfergebnisse sollen veröffentlicht werden
Beitrag von: admin am 16. Dezember 2016, 23:13
Erfolg bei Forderung von Transparenz im Plegesektor
Prüfergebnisse des MDK werden freigegeben


Bonn/Berlin. Im heute im Bundesrat verabschiedeten Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) ist erstmals vorgesehen, dass die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Rohform anderen Organisationen zu nicht kommerziellen Zwecken zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese können dann die Daten nach eigenen Vorstellungen in verbraucherfreundlichen Internet-Portalen darstellen. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e.V. hatte dies seit Jahren gefordert.

„Umfassende und vergleichbare Information ist Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Pflegemarkt“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorstandsvorsitzender der BIVA. „Nur so kann der Verbraucher fundierte Entscheidungen für oder gegen ein bestimmtes Pflegeangebot treffen.“ Das einzige flächendeckende Instrument, um Pflegequalität zu messen, stellen derzeit die MDK-Prüfungen dar. Allerdings sind die Ergebnisse bislang auf den Portalen der Kassen nur wenig verbraucherfreundlich aufbereitet. „Die Ergebnisse lassen sich selbst für Fachleute nur schwer zu lesen. Sie lassen sich nicht vergleichen, nicht sortieren und ihre Aussagekraft ist durch die irreführenden Pflegenoten verschleiert“, erklärt Stegger.

Verbraucherorganisationen dürfen nun die erhobenen Fakten auswerten und aussagekräftig darstellen. Die BIVA arbeitet bereits seit drei Jahren an dem Portal www.pflegeguete.de. Dort werden die Daten der MDK-Prüfungen verbraucherfreundlich aufbereitet und zudem weitere Informationen zu einzelnen Einrichtungen zusammengetragen. „Das neue Gesetz eröffnet uns die Möglichkeit, diesen Service weiter zu verbessern.“


Quelle: www.biva.de, Pressemitteilung, 16.12.2016


Titel: Re: PFLEGE-TÜV: "Schulnoten" für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 08. Februar 2018, 17:46
Zitat
Pflege-TÜV: Neue Auswertung nutzen

Die Qualität von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten in Deutschland ist deutlich schlechter als vom offiziellen Pflege-TÜV des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bislang dargestellt. Diese Erkenntnis ist nicht neu, wird aber nun durch eine neue Auswertungsmethode der Pflege-Noten durch die Bertelsmann-Stiftung untermauert.

Für das Vergleichsportal www.weisse-liste.de, einem gemeinsamen Projekt der Bertelsmann Stiftung und der großen Patienten- und Verbraucherorganisationen, werden zur Auswertung nur pflegerische Kriterien herangezogen. Andere Prüfkriterien, etwa zur Organisation, zu Einrichtungsmerkmalen oder Befragungsergebnisse werden nicht berücksichtigt. Ausgangspunkt bleiben aber die Daten der Prüfungen des MDK.

Nach der neuen Auswertungsmethode der Weissen Liste erfüllen nur 11 % der Heime beziehungsweise 29 % der Dienste die bei ihnen geprüften Kriterien zu 100 %.  ... [mehr >>] (http://www.fokus-pflegerecht.de/pflege-tuev-neue-auswertung-nutzen/)
Quelle: http://www.fokus-pflegerecht.de/pflege-tuev-neue-auswertung-nutzen/, 26.05.2016



Titel: BEWERTUNGSSYSTEM „GESCHEITERT“
Beitrag von: admin am 08. Februar 2018, 18:08
Zitat
Ab 2016 soll es keine Pflegenoten mehr geben

Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann schlägt vor, ein neues Bewertungsverfahren zu erarbeiten. Die derzeitige Durchschnittsnote von 1,3 für Pflegeheime in Deutschland habe keine Aussagekraft. ...
Quelle: https://www.nwzonline.de/politik/ab-2016-soll-es-keine-pflegenoten-mehr-geben_a_26,0,326305242.html, 02.04.2015


Titel: Wann kommt ein neues Pflege-Bewertungssystem?
Beitrag von: admin am 20. September 2018, 10:09
Zitat
Pflege-TÜV: Neues Bewertungssystem könnte erst 2019 kommen

Das Ärzteblatt berichtet in seiner Online-Ausgabe vom 09.10.2017, dass der seit Jahren kritisierte Pflege-TÜV für Heime, später als gesetzlich verlangt, durch ein neues System ohne Noten ersetzt werden könnte. Der eigentlich vorgegebene Zeitplan sei nicht zu halten, da die Erarbeitung des neuen Systems länger als vorgesehen dauere, sagte der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverband Bund der Kran­ken­ver­siche­rung (MDS), Peter Pick, der Frankfurter Rundschau.

... Die bisherigen Pflegenoten gelten als unbrauchbar, weil sie die tatsächliche Situation in den Heimen beschönigen und sich Missstände kaum erkennen lassen. Zuständig für die Erarbeitung des neuen Bewertungssystems ist ein Gremium, das paritätisch mit Vertretern von Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen besetzt ist. ...
Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/81763/Pflege-TUeV-Neues-Bewertungssystem-koennte-erst-2019-kommen



Zitat
Verzögerung beim Pflege-TÜV – Gröhe muss handeln

Zur aktuellen Entwicklung beim Pflege-TÜV erklärt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch:


Dortmund. „Der Pflege-TÜV ist Mist. Diese Erkenntnis war bereits vor der Umfrage bekannt. Alarmierend ist jedoch etwas ganz Anderes. Die Akteure werden es in der vorgegebenen Zeit wohl nicht schaffen, ein brauchbares Bewertungssystem für Pflegeheime auf die Beine zu stellen. Für diese Misere ist die Bundesregierung verantwortlich. Es war ein Fehler, die gleichen Akteure mit der Weiterentwicklung des Pflege-TÜVs zu beauftragen, die schon beim alten System versagt haben. Denn Traumnoten am Fließband verschleiern Missstände und haben mit der Realität nichts zu tun. Bundesgesundheitsminister Gröhe ist aufgefordert, den wichtigen Pflege-TÜV nicht allein den Kassen und Pflegeanbietern zu überlassen. Vielmehr braucht es ein unabhängiges Gremium, in dem die Betroffenen ausreichend Sitz und Stimme haben. Schließlich zahlen die Versicherten jedes Jahr Hundert Millionen Euro für brauchbare Pflegenoten."
Quelle: https://www.stiftung-patientenschutz.de/news/771/197/Verzoegerung-beim-Pflege-TueV-Groehe-muss-handeln, Pressemitteilunng vom 20.07.2017


Titel: MDK - Bewertung für Pflegeheime
Beitrag von: admin am 03. Mai 2019, 23:30
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Pflegenoten

Zum 1. Juli 2008 wurde mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in § 115 Abs. 1a SGB XI erstmals die Möglichkeit geschaffen, die für Verbraucher relevanten Prüfergebnisse der Medizinischen Dienste der Öffentlichkeit laienverständlich zugänglich zu machen. Zur einheitlichen Bewertung der Prüfergebnisse haben sich der GKV-Spitzenverband und die Vertreter der Leistungserbringer - Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen - im Jahr 2008 für eine Bewertungssystematik nach Noten entschieden.

Zwischen Juli 2009 und Juli 2011 wurden alle Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste erstmalig nach dieser Systematik geprüft. Die Veröffentlichung der Transparenzberichte (auch Pflegenoten genannt) erfolgt im Internet jeweils durch die zuständigen Landesverbände der Pflegekassen. Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Transparenzberichte stets in einem einheitlichen Layout dargestellt und ermöglichen so auf den ersten Blick eine Übersicht über die erhaltenen Noten sowohl für die einzelnen Qualitätsbereiche als auch die Gesamtnote und die Note für die Befragung der Kunden bzw. Bewohner. Zusätzlich wird ein Vergleichswert in Form des Landesdurchschnitts angezeigt.

Das Bewertungssystem nach Noten wurde konsequent weiterentwickelt und optimiert. Eine wissenschaftliche Überprüfung im Jahr 2009/2010 durch Frau Prof. Dr. Martina Hasseler, Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Hamburg und Frau Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann, Alice-Salomon-Hochschule Berlin ergab Hinweise, inwieweit die gewählten Prüfkriterien, das Bewertungssystem und das Layout der Pflegenoten geeignet sind, die Pflegequalität der Einrichtungen verständlich, übersichtlich und vergleichbar darzustellen. Neben der Empfehlung von kurz-, mittel- und langfristigen Veränderungen stellten die Forscherinnen fest, dass „weder national noch international wissenschaftliche Erkenntnisse zu Transparenzsystemen vorliegen, die sich als kurzfristig realisierbare Alternative zu den Pflege-Transparenzvereinbarungen anbieten. Deshalb gibt es ungeachtet des Überarbeitungsbedarfs … derzeit keine Alternative“ zu den Pflegenoten.

Auf Basis dieser Erkenntnisse wurde die Transparenzvereinbarung zunächst für den stationären Bereich überarbeitet. In den Verhandlungen mit den Organisationen der Heimträger konnte keine Einigung über die Weiterentwicklung erzielt werden, deshalb entschied im Juni 2013 die Schiedsstelle. Die Kompromisslösung sah u. a. eine veränderte Stichprobenbildung und eine Verschärfung der Skalenwerte vor. Die zentrale Forderung des GKV-Spitzenverbandes nach Kernkriterien mit Abwertungsregelung konnte nicht durchgesetzt werden. Die Änderungen wurden zum 1. Januar 2014 wirksam.

Inzwischen wurden sowohl die Transparenzvereinbarungen für den stationären als auch den ambulanten Bereich zum 1. Januar 2017 erneut angepasst.

Neues Qualitätsmessungsinstrument wird entwickelt

Auch nach mehrmaliger Anpassung und zahlreichen Verhandlungsrunden erweist sich das Instrument der Pflegenoten trotzdem nicht als optimal. In der öffentlichen Kritik standen immer wieder vor allem die als zu gut empfundenen Testergebnisse. Daher wurde im Jahr 2015 die gesetzliche Grundlage neu gefasst und die Vertragspartner nach § 113 SGB XI aufgefordert, ein indikatorengestütztes Qualitätsmessungsinstrument als Ersatz für die Pflegenoten zu entwickeln. Dazu wurde durch den Qualitätssausschuss Pflege im Januar 2017 der Auftrag für die wissenschaftliche Erarbeitung dieser Instrumente an das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (Dr. Klaus Wingenfeld) und das aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen vergeben.

Der Bericht mit Vorschlägen für ein neues Qualitätsmessungsinstrument in stationären Einrichtungen wurde dem Qualitätssausschuss Pflege im September 2018 vorgelegt.
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/qualitaet_in_der_pflege/pflegenoten/pflegenoten.jsp


Titel: "Pflegenoten" werden abgeschafft
Beitrag von: admin am 03. Mai 2019, 23:48
KOMMENTAR von Professor Stefan Sell:

Zitat
Pflege-TÜV 2.0: Noten werden abgeschafft.
Also nicht in den Schulen, aber in der Pflege und dort soll schrittweise ein neues „Pflegetransparenzsystem“ eingeführt werden


22. März 2019 von Stefan Sell

Wer erinnert sich nicht an die vielen kritischen Berichte über die „Pflegenoten“ für Pflegeheime. Denn die haben den Eindruck erweckt, dass Deutschland flächendeckend ein Land der Einser-Einrichtungen sei. Dass selbst Heime, die wegen gravierender Pflegemängel in den Fokus der Berichterstattung und der Aufsichtsbehörden genommen wurden, auf dem Papier mit Bestnoten geglänzt haben. Bisher liegt die Durchschnittsnote für Deutschlands Heime bei 1,2. Und die massive Kritik an dem dahinter stehenden Bewertungssystem wurde über Jahre vorgetragen.

So beginnt der Beitrag Neuer Anlauf beim „Pflege-TÜV“: Jetzt wird aber wirklich alles besser. Oder doch nicht? vom 22. November 2018. Die Absichten bei der Einführung des Systems waren die besten. Mit einem Benotungssystem für Pflegeheime sollten „schwarze Schafe“ kenntlich gemacht, der Wettbewerb gefördert und den „Kunden“ ein verlässlicher Qualitätsüberblick geboten werden. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 300.000 Pflegebedürftige und ihre Angehörigen suchen jedes Jahr einen Heimplatz suchen, eine ehrenwerte und wichtige Sache. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) wurde seit Juli 2008 erstmals die Möglichkeit für Versicherte geschaffen, relevante Prüfergebnisse des MDK und des PKV-Prüfdienstes in der stationären Pflege laienverständlich zugänglich zu machen. Doch einige Jahre nach seiner Einführung gaben Experten dem sogenannten Pflege-TÜV selber mieseste Noten. Irgendwann hat man auch in der Politik ein Einsehen gehabt, dass es so nicht weitergeht. Der Gesetzgeber hat daraufhin im Jahr 2015 die Betreiber von Pflegeeinrichtungen und -diensten sowie die Krankenkassen verpflichtet, bis zum Frühjahr 2017 ein neues Bewertungsverfahren zu entwickeln – aber die kamen wie so oft nicht termingerecht in die Puschen.

Aber die Maschinerie war angelaufen und im Hintergrund wurde der Auftrag bearbeitet. Wie könnte ein neuer Pflege-TÜV aussehen, der deutlich aussagekräftiger ist als das bislang angewendete Modell der Pflege-Noten? Mit dieser Frage haben sich das Institut für Pflegewissenschaft an der Uni Bielefeld (IPW) und das Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen aQua im Auftrag des Qualitätsauschuss Pflege beschäftigt. Einem Gremium, das paritätisch mit Vertretern von Leistungserbringern und den Pflegekassen als Kostenträger besetzt ist. Das wäre ein eigenes Thema der kritischen Auseinandersetzung. Aber hier interessiert: Was ist rausgekommen? Seit vergangenem Herbst liegen den Heimbetreibern und Krankenkassen Empfehlungen von Wissenschaftlern für einen neuen Pflege-TÜV vor. Seit dem Herbst 2018 liegen den Heimbetreibern und Krankenkassen Empfehlungen von Wissenschaftlern für einen neuen Pflege-TÜV vor (vgl. dazu beispielsweise Gutachter schlagen komplett neuen Pflege-TÜV vor).

Im November 2018 konnte hier berichtet werden: Künftig soll es anstelle einiger weniger Noten, die zu einer Gesamtnote zusammengezogen werden, 25 Einzelbewertungen geben. Die Schulnoten-Struktur wollen die Gutachter durch vier Bewertungsstufen ersetzt sehen – von „keine oder geringe Qualitätsdefizite“ bis „schwerwiegende Qualitätsdefizite“. Bewertet werden sollen unter anderem Unterstützung bei Mobilität, Essen, Trinken oder Medikamenteneinnahmen, das Schmerzmanagement und Hilfen bei der Körperpflege. Vorgeschlagen werden sechs Qualitätsaspekte, die bei zukünftigen Prüfungen berücksichtigt werden sollen.

Und nun, im März 2019, erreichen uns solche Meldungen: Pflegenoten werden abgeschafft – Pflege-TÜV wird reformiert: »Der erweiterte Qualitätsausschuss von Krankenkassen und Heimbetreibern billigte eine ensprechende Reform. Künftig soll geprüft und dargestellt werden, wie gut sich die Pflege tatsächlich auswirkt – etwa beim Erhalt von Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag. Die bisherigen Pflegenoten werden abgeschafft. Sie werden seit Jahren als zu positiv kritisiert. Bis Ende 2020 soll jedes Heim nach den neuen Regeln geprüft worden sein.« Und vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen sehr optimistisch: „Pflege-TÜV“ künftig ohne Traumnoten: »Die bisherigen Heim-Bewertungen kranken zudem daran, dass sie sich schwerpunktmäßig auf die Dokumentation der Heime stützen – also das Festhalten der Pflegearbeit in Unterlagen. Künftig soll geprüft und dargestellt werden, wie gut die Pflege wirklich ist – zum Beispiel beim Erhalt von Mobilität und Selbstständigkeit im Alltag. Vom Vermeiden schwerer Stürze bis zur Unterstützung im Notfall sollen die Ergebnisse dargestellt werden.« Hört sich doch gut an.

Grundlage der Berichterstattung ist diese Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes, der die Pflegekassen vertritt, nachdem der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege von Krankenkassen und Heimbetreibern grünes Licht für die Reform gegeben hat: Neues Pflegetransparenzsystem für Heime ab 1. November 2019. Dort wird Gernot Kiefer vom GKV-Spitzenverband mit diesem Ausblick auf die Zeitscheine zitiert: „Das neue Pflege-Transparenzsystem ist beschlossen und am 1. November beginnen in den Pflegeheimen endlich die Prüfungen nach dem neuen Qualitätssystem. Bereits im Frühjahr 2020 werden erste Ergebnisse veröffentlicht und bis Ende 2020 soll jedes Heim nach den neuen Regeln geprüft worden sein.“ Und was ist neu?

»In die Qualitätsinformationen nach dem neuen 3-Säulen-System fließen die Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen, aus Qualitätsindikatoren und aus Einrichtungsinformationen ein.« Hört sich kompliziert an. Der GKV-Spitzenverband erläutert das so: »Die neue Qualitätsdarstellung beruht auf drei Säulen: Berücksichtigt werden zukünftig Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen wie z. B. die Unterstützung Pflegebedürftiger bei der Ernährung, Körperpflege oder Wundversorgung. Weiterhin werden Ergebnisse berücksichtigt von Qualitätsindikatoren wie z. B. zur Mobilitätserhaltung, bei der Verhinderung von Druckgeschwüren oder die Anwendung von Gurtfixierungen und Bettgittern. Als dritte Säule ergänzen die sog. Einrichtungsinformationen die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfung und Qualitätsindikatoren, dazu gehören u.a. die Erreichbarkeit der Pflegeeinrichtung, die Möglichkeit des Probewohnens oder die Personalausstattung.«

Dem einen oder anderen mag das zu abstrakt sein, deshalb hier eine Beschreibung dessen, was auf die Pflegeheime (und zeitversetzt auch auf die ambulanten Pflegedienste) in Zukunft zukommen wird. Dazu aus dem Statement von Jürgen Brüggemann, dem Leiter des Teams Pflege beim MDS, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen:

»In Zukunft prüft der MDK sechs verschiedene Qualitätsbereiche, die in 24 Qualitätsaspekte unterteilt sind. 21 dieser Aspekte beziehen sich unmittelbar auf die Bewohner. Dabei geht es darum, zu schauen, wie die Prozesse ganz konkret bei der Bewohnerin oder dem Bewohner ablaufen und welches Pflegeergebnis ankommt … Neu an der Qualitätsprüfung ist, dass das interne Qualitätsmanagement mit der externen Qualitätsprüfung des MDK verknüpft wird … dabei (spielen) die Indikatoren, die von den Einrichtungen selbst erhoben und an eine Datenauswertungsstelle übermittelt werden, eine wichtige Rolle. Die Datenauswertungsstelle (DAS) wählt nach dem Zufallsprinzip Bewohner aus, die in die externe Qualitätsprüfung einbezogen werden sollen. Die Pflegeeinrichtungen erfahren im Vorfeld jedoch nicht, um welche Personen es sich da- bei handelt. Der MDK bekommt hierfür vor der Qualitätsprüfung von der DAS Bewohnercodes sowie Informationen über die Indikatorenergebnisse der Einrichtung. Die Qualitätsprüfung erfolgt wie bisher im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen, sie ist zukünftig jedoch einen Tag zuvor anzukündigen … mit Hilfe der Codes (werden) neun Bewohner ausgewählt, bei denen die Qualität der Pflege und Betreuung bewertet werden soll. Die Teilnahme an der Stichprobe ist freiwillig, eine Einwilligung der Bewohner ist notwendig.
 Die MDK-Qualitätsprüfer bewerten Schritt für Schritt die Versorgungsqualität für jeden ein- zelnen Bewohner. Sie sprechen mit dem Bewohner und stellen durch Inaugenscheinnahme den Versorgungszustandes fest. Dies erfolgt sozusagen durch den „Blick unter die Bettde- cke“. Zentral ist dabei auch das Fachgespräch mit den Mitarbeitern der Pflegeeinrichtun- gen. Die Bedeutung der Pflegedokumentation rückt in den Hintergrund … Bei sechs der neun untersuchten Bewohner überprüft der MDK auch, ob die Ergebnisse der Prüfung mit den Daten übereinstimmen, die von der Einrichtung selbst erhoben und für die Berechnung der Indikatoren an die Datenauswertungsstelle übermittelt worden sind − beispielsweise ob die Angaben der Einrichtung zum Gewichtsverlauf plausibel sind … Nach der Prüfung tragen die MDK-Mitarbeiter in einem Teamgespräch die Ergebnisse der Qualitätsprüfung zusammen und legen Themen für das Abschlussgespräch fest. Im Abschlussgespräch erläutern die Qualitätsprüfer den Pflegefachkräften, die Ergebnisse der Prüfung, und sie beraten das Heim ganz konkret. Beratungsgegenstand können dabei sowohl unterdurchschnittliche Indikatorenergebnisse als auch gehäufte Qualitätsdefizite bei einzelnen Qualitätsaspekten sein.«

Man kann dieser sicher idealtypischen Darstellung bereits entnehmen, dass es in den kommenden Monaten differenzierte Diskussionen über die Art und Weise der Prüfungen geben wird und was das für die Beschäftigten in den Pflegeheimen bedeuten wird. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat sich optimistisch zu Wort gemeldet: Pflegebevollmächtigter lobt neuen Pflege-TÜV als Durchbruch. „Ab Frühjahr 2020 wird den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ein wirklich aussagekräftiges Bewertungssystem zur Verfügung stehen. Es wird dann möglich sein, sich gut informiert für oder auch gegen eine Pflegeeinrichtung zu entscheiden“, so wird er zitiert. Die Umsetzung der neuen Qualitätsprüfverfahren fordere zwar „eine große Kraftanstrengung und einen hohen Einsatz von den Mitarbeitern“, sagte der Pflegebevollmächtigte. „Ich bin mir aber sicher, dass das neue System bald auch zu einer besseren Arbeitszufriedenheit führen wird, da es das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement verändern wird.“ Da darf man gespannt sein.

Auch wenn das nun von vielen gelobt wird, dass man sich verabschieden will von den Pflegenoten, vor allem von der einen Note, der man bislang vorgeworfen hat, dass sie mehr zukleistert und negative Aspekte verwässert – unumstritten ist das nicht, denn damit steigt natürlich auch die Komplexität der Darstellung der einzelnen Ergebnisse und damit baut sich möglicherweise eine neue Hürde auf für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Kritik an dem neuen Ansatz kommt beispielsweise von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. Das empfohlene Punktesystem sei „benutzerunfreundlich“, so Vorstand Eugen Brysch. „Jedes Jahr müssen mehr als 300.000 Pflegebedürftige in Deutschland ein Pflegeheim suchen. Dazu soll der Pflege-TÜV eine schnelle Einschätzung bieten. Es ist jedoch fraglich, ob das jetzt verabschiedete Modell diese rasche Bewertung ermöglicht. Denn es wird weder eine aussagefähige Gesamtnote noch K.O.-Kriterien geben. Wer aber bei der Schmerztherapie, der Wundversorgung, dem Umgang mit Fixierung oder der Medikamentengabe durchfällt, darf nur die Note 6 bekommen. Die Menschen brauchen einen Pflege-TÜV, der leicht verständlich ist, die Praxis abbildet und eine schnelle Vergleichbarkeit ermöglicht. Hier muss der Qualitätsausschuss Pflege nacharbeiten“, so Eugen Brysch in der Pressemitteilung Pflege-TÜV: Aussagefähige Gesamtnote und K.O.-Kriterien fehlen der Stiftung.

Aber eines kann und darf nicht aus den Augen verloren werden – die Rahmenbedingungen, unter denen die Pflegekräfte vor Ort ihre Arbeit verrichten (müssen).Gemäß der Lebensweisheit, dass das Schwein vom Wiegen nicht fetter wird, kann man die so wichtige Qualitätsdiskussion nicht isoliert führen, ohne Fragen der Personalausstattung und sonstiger Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Was nicht so verstanden werden darf, dass die Rahmenbedingungen mit der Pflegequalität eindeutig positiv oder negativ korreliert sind. Aber sie haben sicher einen gewichtigen Einfluss.

Auf diesen Punkt beziehen sich auch die Anmerkungen von Tobias Schmidt in seinem Artikel Neuer Heim-TÜV könnte zu Zwei-Klassen-Pflege führen: Auch er beginnt positiv bzw. mit einem Blick auf die Potenziale: »Die Einigung auf einen neuen Pflege-TÜV, der die Realität ungeschönt offenlegt, ist ein großer Fortschritt. Die Abschaffung der Gesamtnote darf aber nicht zu neuer Verwirrung führen. Nur, wenn das Indikatoren-System so dargestellt wird, dass Heim-Sucher „Schwarze Schafe“ unter den Einrichtungen erkennen und ein für sie passendes Haus finden, kann die Reform weiterhelfen.« Dann kommt das Aber:

»Die meisten Betroffenen dürften allerdings nur dann profitieren, wenn zwei weitere Bedingungen erfüllt werden: Betreiber müssen ausreichend Personal finden und bezahlen können, um bei der strengeren Bewertung eine Chance zu haben. Und Häuser, die gut abschneiden, müssen bezahlbar bleiben. Sollten die Zuzahlungen für Heimunterbringungen ungebremst weiter steigen und die Personalnot noch akuter werden, dann wird der neue Pflege-TÜV zum Turbo in Richtung Zwei-Klassen-Pflege: Auf der einen Seite Vorzeige-Heime mit zahlungskräftigen Bewohnern, auf der anderen Seite schlecht bewertete Einrichtungen mit vernachlässigten Bedürftigen und überforderten Pflegern.«
Quelle: https://aktuelle-sozialpolitik.de/2019/03/22/pflege-tuev-2-0/