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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Sachsen => Thema gestartet von: admin am 27. Januar 2009, 19:00



Titel: Neues zum Länder-Heimgesetz in Sachsen
Beitrag von: admin am 27. Januar 2009, 19:00
Sachsen: Sozialministerium legt Kabinett neues Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz vor

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat dem Landeskabinett das Sächsische Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit (Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz) zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Gesetz beinhalte u.a. eine klare Definition des Begriffs der stationären Einrichtung, wie das Ministerium mitteilt. Durch diese Definition sei nunmehr eine Abgrenzung zu den neuen Wohnformen möglich, die nicht unter den stationären Anwendungsbereich fallen, so die Sozialministerin Christine Clauß (CDU): "Die Einführung neuer Wohnformen wird damit wesentlich erleichtert." Dies komme dem Wunsch zahlreicher Betroffener entgegen, auch bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in der eigenen Häuslichkeit wohnen zu können.

Der Freistaat Sachsen will damit den Schutz für ältere, pflegebedürftige Volljährige und volljährige pflegebedürftige, psychisch kranke oder behinderte Menschen in stationären Einrichtungen stärken. Clauß teilte mit, dass das bundesdeutsche Heimgesetz, welches seit dem Jahr 1974 gilt, im Blick auf die sich wandelnden Bedürfnisse der betroffenen Menschen überarbeitungsbedürftig sei. Neben der Entbürokratisierung wolle man mit dem neuen Gesetz auch den Verbraucherschutz stärken.

[Gesetz-Entwurf mit Stellungnahmen dazu herunterladen >>] (http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14411&dok_art=Drs&leg_per=4&pos_dok=-1)
(diverse PDF-Dateien mit jeweils 10 Seiten)

Quelle: vincentz-newsletter vom 27.01.2009 - Häusliche Pflege



ANMERKUNG:  Das (alte) Bundes-Heimgesetz wurde 2002 novelliert. Hier wurden die Bewohnerrechte deutlich (aber noch nicht ausreichend) gestärkt. Die neuen Länder-Heimgesetze bieten nun Gelegenheiten die Rechte der Betroffenen nochmals deutlich zu stärken. Hoffentlich wird diese Möglichkeit auch genutzt ...


Titel: Re: Neues zum Länder-Heimgesetz in Sachsen
Beitrag von: Multihilde am 12. April 2009, 07:21
Gesetzentwurf SächsBeWoG

Zitat
Tagesordnung
49. Sitzung des Verfassungs-, Rechts und Europaausschusses
Datum   Uhrzeit   Raum
23.02.2009   10:00 Uhr   Raum A 600
.......
9.
Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualitätim Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen (Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz - SächsBeWoG)

Gesetzentwurf der Staatsregierung Drucksache 4/14411 Seite öffnet in neuem Fenster

federführend: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen u. Jugendmitberatend: Haushalts- und Finanzausschuss
Quelle:  http://www.saechsischer-landtag.de/de/aktuelles/tagesordnungen  (http://www.saechsischer-landtag.de/de/aktuelles/tagesordnungen_der_ausschuesse/tagesordnung.do/nd4865)


Ist etwas schwierig zu finden auf der Seite = dort direkt nach 4/14411 suchen

Ganz allgemein ist
http://www.parlamentsspiegel.de
eine gute Suchmöglichkeit

Sachsen hat inzwischen ein eigenes Suchsystem


Titel: Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) im Entwurf
Beitrag von: admin am 24. Januar 2012, 17:10
12.07.2011, 13:20 Uhr
Besserer Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Einrichtungen

Das Kabinett hat heute (12.07.2011) das Sächsische Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen (Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz – SächsBeWoG) verabschiedet. »Der Freistaat Sachsen will den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Volljährige und volljährige pflegebedürftige, psychisch kranke oder behinderte Menschen in der Zukunft stärken und ausbauen«, betonte Sozialministerin Christine Clauß in Dresden.

Im Mittelpunkt des BeWoG steht der Schutz von Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen und die Stärkung ihrer Stellung als Verbraucher. Deshalb, so die Sozialministerin, werden die zuständigen Behörden künftig die stationären Einrichtungen in der Regel durch unangemeldete Überwachungen prüfen. Das Gesetz soll außerdem die Möglichkeit schaffen, durch eine effiziente Kooperation zwischen dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) und den Aufsichtsbehörden als Prüfinstitutionen die Prüfungen zu intensivieren und zwischen ihnen abzustimmen, erklärte Sozialministerin Christine Clauß.

Desweiteren soll der Einrichtungsträger - anders als bisher – verpflichtet werden, dem Bewohner Einblicke in die ihn betreffenden Aufzeichnungen der Pflege-, Hilfe- oder Förderplanung und deren Umsetzung zu gewähren. Durch dieses Informationsrecht wird die Betreuung und Pflege für den einzelnen Bewohner und deren Angehörige bzw. Betreuer transparenter. Die Selbstverantwortung und die Selbstbestimmung werden hierdurch gestärkt.

Der Gesetzentwurf beinhalte als weiteren Schwerpunkt eine klare Definition des Begriffs der stationären Einrichtung. Durch diese Definition sei nunmehr eine klare Abgrenzung zu den nicht unter den Anwendungsbereich fallenden neuen Wohnformen, wie zum Beispiel dem betreuten Wohnen, möglich, so die Staatsministerin. »Die Einführung neuer Wohnformen soll damit wesentlich erleichtert werden«, sagte Clauß. Damit könne dem Wunsch zahlreicher Betroffener, auch bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung in der eigenen Häuslichkeit zu wohnen, besser Rechnung getragen werden.

»In den sächsischen stationären Einrichtungen müssen auch in Zukunft 50 Prozent des Personals Fachkräfte sein«, betonte die Ministerin. »Mit dieser gesetzlichen Vorgabe soll das berechtigte Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner insbesondere an einer guten Qualität der Pflege gestärkt werden.« Neu aufgenommen sei auch, dass be-hinderten und psychisch kranken Menschen eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft ermöglicht werden soll. Dieses Recht gelte es auch im Blick auf die EU-Behindertenrechtskonvention zu verwirklichen und zu fördern.

Der Gesetzentwurf enthält keine Regelungen zum Heimvertragsrecht, Grund hierfür ist das am 01.10.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- und Betreuungsleistungen (WBVG).

Quelle: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/160561


Titel: Paritätischer: Neues SächsBeWoG birgt Interessenkonflikt
Beitrag von: admin am 24. Januar 2012, 17:26
Neues Heimgesetz soll zukünftig Wohnen und Betreuung regeln

26. September 2011 (Dresden). In einer Anhörung vor dem Sozialausschuss des Sächsischen Landtages wurde heute der Entwurf zum neuen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) diskutiert. In der Expertenanhörung bewertete der PARITÄTISCHE Sachsen den Regierungsentwurf als einen ersten Schritt, für die Bereiche Alten- und Behindertenhilfe sowie Psychiatrie ein einheitliches Regelungswerk zur Sicherung der Betreuungs- und Wohnqualität zu schaffen. Für die Ausgestaltung des Gesetzes und die praktische Umsetzung gilt es jedoch noch einige Fallstricke zu beseitigen.

„Es ist nicht vertretbar, dass der Kommunale Sozialverband (KSV) als Kostenträger künftig für die Heimaufsicht zuständig sein soll. Hier entsteht ein Interessenkonflikt, der auch wie ein Hemmschuh für zukünftige Entwicklungen wirken und dem Verbraucherschutz entgegenstehen kann“, sagt Matthias Steindorf, Referent für Altenhilfe beim PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Sachsen. Zudem stehe eine solche Regelung dem Bundesheimgesetz entgegen. „Als Kostenträger ist der KSV den Vergütungen der Einrichtungen verpflichtet, als Heimaufsicht den Interessen der Bewohner und Verbraucher.“ Auch wenn viele Vorschläge der Wohlfahrtsverbände bereits Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben, ist dieser entscheidende Kritikpunkt bisher bestehen geblieben.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt außerdem den notwendigen Ausbau neuer Wohnformen zu wenig und trägt den Anforderungen der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung nicht genügend Rechnung. Die Staatsregierung bleibt damit hinter den Möglichkeiten und Chancen für Altenhilfe, Pflege sowie der Weiterentwicklung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe in Sachsen zurück. „Im vorliegenden Entwurf sind Regelungen enthalten, die nach Auffassung des PARITÄTISCHEN Sachsen noch nicht die erforderliche Klarheit bringen, die wir für die zukünftige Entwicklung im Freistaat benötigen“ so Steindorf.

Hintergrund: Der Gesetzentwurf der Landesregierung für das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) soll übergreifend Wohnen und Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen im Freistaat regeln. Mit einer solchen Regelung könnte der Verwaltungsaufwand sowohl für den Freistaat Sachsen als auch die Träger minimiert werden.

Stichwort: Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen e.V. ist mit derzeit rund 500 Mitgliedsorganisationen der größte Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat. In den Mitgliedorganisationen sind ca. 26.000 hauptamtliche und ca. 11.000 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen beschäftigt. Insgesamt betreiben die Mitglieder sachsenweit mehr als 2100 Einrichtungen und Dienste.

Quelle: http://parisax.de/www/cms/front_content.php?idcat=5&idart=2311


Zitat
BIVA als Experte im Sächsischen Landtag:
Anhörung zur Verlagerung der Heimaufsicht auf den Kommunalen Sozialverband am 20. Juni 2007

Bei einer Anhörung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Familie, Frauen und Jugend am 20. Juni betonte der Leiter unseres Informations- und Beratungsdienstes, Guido Steinke, dass eine Interessenkollision auf jeden Fall vermieden werden solle und die Heimaufsicht im Wege der Verwaltungsreform nicht auf den Kommunalen Sozialverband (KSV) übertragen werden dürfe. Dieser ist zugleich Träger der Sozialhilfe und damit Kostenträger. „Wie soll sich die Heimaufsicht denn verhalten, wenn in den Leistungsvereinbarungen die Belegung von Doppelzimmern nahe gelegt werde, wo Einzelzimmer jedoch dem Mindeststandard und dem Bedürfnis an Privatsspähre entsprechen?“ so Guido Steinke. „Soll der Kommunalverband sich dann selbst verklagen?“
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Die Ablehnung wurde von den anwesenden Expertinnen und Experten fast einhellig geteilt. Nur die Vertreter von Städten und Gemeinden und des Kommunalverbandes selbst vertraten eine andere Auffassung – was nicht verwundert.

Herr Steinke wies ergänzend noch darauf hin, dass man die Entscheidung über die Verlagerung auf jeden Fall zurückstellen sollte, um einer Reform des Landesheimrechts nicht vorzugreifen.
Grundlage der Anhörung bildete ein Antrag der Fraktion Bü90/Grüne (Drs. 4/8337). Sie hatten diese Verlagerung scharf kritisiert.
Quelle: http://www.biva.de/index.php?id=524


Titel: Re: Neues zum Länder-Heimgesetz in Sachsen
Beitrag von: admin am 24. Januar 2012, 19:02
    Stenografisches Protokoll der Anhörung
    des Ausschusses für Soziales und Verbraucherschutz am 26.09.2011

    von 13:13 bis 16:09 Uhr, im Raum A 600 des Sächsischen Landtages (http://www.lsvfsachsen.de/mediapool/98/981951/data/Apr5-7-19-A-2.doc)

    Wortprotokoll als Ergänzung der Niederschrift nach § 41 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages - [Download >>] (http://www.lsvfsachsen.de/mediapool/98/981951/data/Apr5-7-19-A-2.doc)


    Protokollgegenstand:

    • Gesetzentwurf der Staatsregierung  - Drs 5/6427:

      „Gesetz zur Regelung der Betreuungs- und Wohnqualität im
      Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat
      Sachsen (Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz –
      SächsBeWoG)“



    • Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE und SPD  - Drs 5/6764:

      „Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit
      Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in
      unterstützenden Wohnformen (Sächsischen Wohn- und
      Betreuungsgesetz – SächsWoBeG)“


    Quelle/Download: www.lsvfsachsen.de/mediapool/98/981951/data/Apr5-7-19-A-2.doc


    Titel: Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG)
    Beitrag von: Multihilde am 06. Juli 2012, 11:28
    Sachsen - Landtag beschließt umstrittenes Heimgesetz

    SächsBeWoG:  http://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/tagesordnungen  (http://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/tagesordnungen_protokolle_des_plenums/tagesordnung.do/nd7632)

    Das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) ist im GVBl. Nr. 12 vom 11. August 2012 veröffentlicht.

    Jedes Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen kann man komplett als pdf lesen. unter
    http://www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsgvbl

    pdf 12/12 (ab Seite 5)
    http://www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsgvbl/2012/12/read

    (Ist ist versteckt die Möglichkeit, deshalb Schnappschuss unten und Link zur pdf)



    Zitat
    Opposition kritisiert die Regelung als Rückschritt

    Dresden (dapd-lsc). Mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition hat der Landtag das umstrittene sächsische Heimgesetz verabschiedet. Während Sozialministerin Christine Clauß (CDU) das Gesetz als modern lobte, lehnte die Opposition aus Linke, SPD und Grünen die Regelung ab.
    Quelle:  http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN (http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Landtag-beschlieszt-umstrittenes-Heimgesetz-artikel8014543.php)


    Titel: Verordnungen zum SächsBeWoG lassen auf sich warten
    Beitrag von: admin am 27. März 2014, 11:47
    Noch gelten die alten Verordnungen

    Auf telefonische Nachfrage beim Kommunalen Sozialverband (KSV) resp. Heimaufsicht hieß es, dass die entsprechenden Verordnungen zum Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG) bislang nur im Entwurf vorliegen. Dies betrifft insbesondere die Heimmindestbauverordnung, Heimmitwirkungsverordnung, Heimpersonalverordnung. Zu welchem Zeitpunkt mit der endgültigen Version und der Verabschiedung der neuen Durchführungsverordnungen gerechnet werden kann, ist nach wie vor nicht bekannt.


    Das ist einerseits gut, denn solange gilt die bisherige Definition der Fachkräfte. Es ist allerdings zu befürchten, dass in einer neuen Personal-Verordnung die Definition, welche Person mit welcher Qualifikation als Fachkraft gezählt wird, aufgeweicht wird.

    Kritiker lästern:
    "Irgendwann wird die Putzfrau als 'Fachkraft' mitgezählt, um so die Fachkraft-Quote zu erfüllen."



    Grundlage / Gesetz
    Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz (SächsBeWoG)
    finden Sie [hier >>] (https://beck-online.beck.de/default.aspx?bcid=Y-100-G-SaBeWoG) https://beck-online.beck.de/default.aspx?bcid=Y-100-G-SaBeWoG