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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Pflegende Angehörige => Thema gestartet von: admin am 22. Februar 2009, 17:14



Titel: DRV: Pflegezeiten erhöhen die Rente
Beitrag von: admin am 22. Februar 2009, 17:14
Pflegezeiten erhöhen die Rente
Rententipp der Woche (8. Kalenderwoche 2009)

Wer pflegebedürftige Angehörige zuhause pflegt, muss seine eigene Berufstätigkeit oft einschränken oder ganz aufgeben. Um Nachteile bei der späteren Rente auszugleichen, zahlt die Pflegekasse für die Pflegekraft Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Pflegeleistung muss jedoch mindestens 14 Stunden pro Woche ausgeübt werden und die Pflegeperson darf daneben nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sein.

Den Antrag auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen stellt der Pflegebedürftige bei seiner Pflegekasse.

In welcher Höhe die Pflegekasse Beiträge für das Rentenkonto der Pflegekraft einzahlt, hängt vom zeitlichen Aufwand der Pflegetätigkeit und dem Grad der Pflegebedürftigkeit ab.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 100048028.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen (http://www.deutsche-rentenversicherung-oldenburg-bremen.de/nn_62256/sid_D517E12BCF245EF0D42710C5C5B800BA/DRVOB/de/Inhalt/presse/03__rententipps/rententipps-der-woche/rententipp__2009__08kw.html), 16.02.2009