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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Berichte & Studien => Thema gestartet von: admin am 20. Juni 2009, 14:50



Titel: Qualifizierte Leichenschau: Mehr Aufklärung nicht natürlicher Todesfällen
Beitrag von: admin am 20. Juni 2009, 14:50
Der angesehene Pathologe Professor Michael Tsokos* hat viele tausend Leichen obduziert und äußerte sich im Interview des ZDFmittagsmagazin am 16.06.2009 zu Todesfällen in Heimen.

Zitat
... Es gibt mit Sicherheit eine sehr große Dunkelziffer, gerade, was nicht natürliche Todesfälle anbelangt. Zum Beispiel Vergiftungen, Erstickungen mit weicher Bedeckung. Ich denke, da kennen wir nur die Spitze des Eisberges, da Leichenschauen häufig unprofessionell durchgeführt werden - häufig vom Hausarzt, der die Bewohner oder Patienten vorher schon behandelt hat. Der natürlich im Prinzip nicht ganz frei ist von Vorbelastungen. In sofern gehört da eigentlich das System der Leichenschau verbessert. ...

Quelle: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/ (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/mittagsmagazin_vom_16._Juni_2009/777188?inPopup=true)



Literatur-Hinweis (Buch erschien im März 2009):

(https://images-na.ssl-images-amazon.com/images/I/51bZInrc40L._SL160_.jpg) (http://www.amazon.de/gp/product/3548372627?ie=UTF8&tag=proleowerundm-21&linkCode=as2&camp=1638&creative=6742&creativeASIN=3548372627)

Kurzbeschreibung
Ein verkohltes Skelett auf der Rückbank eines ausgebrannten Wagens. Eine Wasserleiche, gekleidet im Stil des 19. Jahrhunderts. Ein halbnackter Mann, der bei eisiger Kälte tot aufgefunden wird. Michael Tsokos, Deutschlands bekanntester Rechtsmediziner, erzählt von zwölf mysteriösen Todesfällen, die er allesamt selbst untersucht hat. Zugleich liefert er eine verständliche Einführung in die Arbeitsweise der Forensik: Welche Untersuchungsmethoden gibt es? Was ist ein Polytrauma? Und wie erkennt man, ob jemand Suizid begangen hat oder ermordet wurde? Hochinformativ und spannend wie ein Krimi.

Über den Autor
Prof. Dr. Michael Tsokos, 42, leitet das Institut für Rechtsmedizin der Charité und das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin in Berlin. Als Mitglied der Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes war er an zahlreichen gerichtsmedizinischen Projekten im In- und Ausland beteiligt, u.a. 1998 in Bosnien. Für seinen Einsatz zur Identifizierung deutscher Tsunami-Opfer in Thailand erhielt er 2005 den Medienpreis Bambi.

Quelle: www.amazon.de


Titel: Re: LEICHENSCHAU: Dunkelziffer bei nicht natürlichen Todesfällen im Pflegebereich
Beitrag von: admin am 09. Juli 2009, 11:30
Hamburgs Partner im Gesundheitswesen wollen Versorgung für ältere Menschen in Hamburg verbessern

Hamburgs Partner im Gesundheitswesen wollen die Versorgung älterer Menschen in Hamburg gemeinsam weiter verbessern. Aufgrund der Ergebnisse einer neuen Studie, die vor kurzem am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) durchgeführt wurde, haben sie die Einrichtung des bundesweit ersten sektorübergreifenden Maßnahmenpools zur Erfassung, Verhinderung und Behandlung von Dekubitalgeschwüren beschlossen.

Das Auftreten von Dekubitalgeschwüren soll künftig sektorübergreifend dokumentiert und ausgewertet werden. Vor allem bei Häufungen von Entstehungsorten für Dekubitalgeschwüre wird durch die datengestützte Qualitätssicherung ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in Gang gesetzt. Die Fachexpertise von Wundmanagern soll strukturiert allen Patienten zugänglich gemacht werden.

Für die Studie waren im Jahr 2008 bei der Krematoriumsleichenschau 8518 Verstorbene ab dem 60. Lebensjahr auf die Merkmale Dekubitus, Unterernährung, Zahnstatus, Endoprothesen und Herzschrittmacher hin untersucht worden. Die Ergebnisse zeigen, dass es in vielen Bereichen deutlichen Handlungsbedarf gibt.
  
"Für uns kommt es darauf an, einen erneuten Anstoß zu geben. Es gibt viele gute Möglichkeiten und bereits praktizierte Ansätze, die Probleme anzugehen. Aber es gibt sicher keinerlei Veranlassung, sich derzeit zufrieden zurückzulehnen. Viele alte Menschen sind sehr zufrieden, aber die nichteigenständigen, von der Öffentlichkeit nicht bewusst wahrgenommenen älteren Menschen stehen zum Teil im tiefen Schatten", sagt Prof. Dr. Klaus Püschel, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am UKE.

"Wir sind sehr stolz darauf, dass das UKE einer der wenige Standorte in Deutschland mit einer starken  Rechtsmedizin ist. Die Ergebnisse der Studie zeigen den engen klinischen Bezug unserer  Rechtsmedizin  zu wichtigen gesellschaftlichen Themen wie Vernachlässigung und Gewalt, denen sich gerade eine Metropole wie Hamburg unbedingt stellen sollte",  sagt Prof. Dr. Jörg F. Debatin, Ärztlicher Direktor des UKE.

 "Die von der Rechtsmedizin ermittelten Daten haben gezeigt, dass Handlungsbedarf im Pflegebereich besteht. Da an der ambulanten und stationären Altenpflege viele Partner im Gesundheitswesen beteiligt sind, freue ich mich außerordentlich, dass es gelungen ist, einen bundesweit einmaligen Maßnahmenpool zum Umgang mit Dekubitalgeschwüren ins Leben zu rufen. Er wird direkte Hilfsangebote unterbreiten, damit die richtigen Behandlungsmethoden eingeleitet werden können. Ich bin sicher, dass wir das Problem damit in den Griff bekommen und die Lebensqualität alter Menschen nachhaltig verbessern", sagt Jens Stappenbeck, Geschäftsführer der Hamburgischen Pflegegesellschaft.

"Als Ärzteschaft begrüßen wir alles, was zu einer besseren Versorgung der Patienten führt", sagt Dr. Carsten Leffmann, Geschäftsführer der Fortbildungsakademie der Ärztekammer Hamburg und zuständig für Qualitätsmanagement bei der Ärztekammer. "Wir danken dem Kollegen Püschel insbesondere dafür, dass er sich so ausführlich mit der Situation der älteren Menschen beschäftigt hat. Er rückt diese Patientengruppe damit einmal mehr in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Wir wollen nun sehen, wie diese Daten zu bewerten sind und inwiefern sie Ausgangspunkt für weitere Verbesserungen sein können. Den Hamburger Ärztinnen und Ärzten ist sehr daran gelegen, dass sich die Pflegesituation älterer Menschen verbessert, und wir bieten dabei selbstverständlich unsere Hilfe an."

Auch Klaus Schäfer, Vorsitzender des Hausärzteverbands Hamburg, begrüßt die Pläne. "Der Hausärzteverband ist nicht nur bereit, sondern hochgradig daran interessiert, an diesem Projekt mitzuwirken. Wir wollen alles tun, dass die Situation sich bessert. Die Geschwüre sind für Patienten mit großem Leid und vielen Schmerzen verbunden. Wir erwarten, dass der Maßnahmenpool dazu beiträgt, bestehende Mängel zu erkennen und dann auch zu beseitigen. Es ist notwendig, dass alle Gesundheitsberufe sich gemeinsam für eine Verbesserung der Behandlung von alten Menschen einsetzen."

"In der Versorgung Dekubituskranker in Hamburger Krankenhäusern zeigt sich, dass durch speziell ausgebildete Fachkräfte, optimierte Behandlungs- und Pflegeabläufe sowie fortlaufende Dokumentation und Qualitätssicherung Druckgeschwüre seltener werden ", so Dr. Claudia Spenk, Geschäftsführerin der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG).
"Seit 2001 führen die Hamburger Krankenhäuser eine externe Qualitätssicherung zur  Dekubitus-Behandlung durch. Seitdem nimmt die Anzahl von Dekubiti von Jahr zu Jahr ab. Dies ist ein Erfolg der Qualitätssicherung, der zeigt, dass sowohl die kritische Reflektion des eigenen Handelns, als auch der freiwillige Vergleich mit anderen, einen Prozess in Gang setzt, der die Qualität nachhaltig verbessert. Um gemeinsam mit den Partnern des Gesundheitswesens die Situation älterer Menschen noch weiter zu verbessern, setzen wir uns für eine sektorübergreifende Qualitätssicherung ein."

Quelle: www.uke.de, Pressemitteilung vom 08.07.2009 (http://www.uke.de/medien/index_57969.php?id=-1_-1_-1&as_link=http%3A//www.uke.de/medien/index_57969.php)



UKE-Studie:            Pflege-Versorgung älterer Menschen in HH
Untersuchte Sterbefälle ab dem 60. Lebensjahr im Jahr 2008
           






Untersuchte Prozent
VERSTORBENE gesamt 8.518 100,0%
Sterbeort Privat 1.934 22,7%

Krankenhaus 3.603 42,3%

Pflegeheim 2.615 30,7%

Hospiz 366 4,3%




PFLEGE Dekubitus, gesamt 1.312 15,4%
Sterbeort Privat 295 22,5%

Krankenhaus 502 38,3%

Pflegeheim 462 35,2%

Hospiz 52 4,0%




ERNÄHRUNG Fehlernährung 5.425 64,14%

Unterernährung (geriatr. BMI) 1.882 22,1%

Übergewichtig 2.981 35,0%

Magensonde (d. Bauchdecke) 562 6,6%




ZÄHNE Zahnstatus,            erhoben bei 1.224 100,0%

vollst. Gebiss 33 2,7%

Implantate 16 1,3%

Teilprothese (Diff.) 487 39,8%

keine Prothese 688 56,2%




BEINE künstl. Gelenke 1.805 21,2%

Hüftgelenk 1388 16,3%

Kniegelenk 417 4,9%




Quelle: Pressemitteilung UKE, Hamburg, Studie der Rechtsmdeizin 08.07.2009           (Auszug der erähnten Zahlen)
      


Titel: Re: LEICHENSCHAU: Dunkelziffer bei nicht natürlichen Todesfällen im Pflegebereich
Beitrag von: admin am 09. Juli 2009, 16:34
Zu viele Menschen, zu wenig Personal

Hamburger Studie zum körperlichen Zustand Älterer offenbart das Problem des Pflegesektors


Von Andre Fesser

Bremen-Hamburg. Einsam, unterernährt, schlecht versorgt - laut einer Studie von Rechtsmedizinern des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) befinden sich viele alte Menschen in einem schlechten Pflegezustand. Nach Aussagen Klaus Püschels, Leiter der Rechtsmedizin am UKE, offenbarten die Ergebnisse nicht etwa ein typisches Problem des Hamburger Raums. Vielmehr gebe es ähnliche Befunde auch in anderen deutschen Großstädten. Mitunter sei die Situation dort sogar noch viel bedenklicher.

Püschel und Kollegen haben mehr als 8500 Verstorbene vor der Einäscherung untersucht. Die Menschen waren ausnahmslos über 60 Jahre, im Durchschnitt 81 Jahre alt. Bemerkenswert: 12,1 Prozent wiesen bei der Untersuchung einen sogenannten Dekubitus auf, ein Durchliegegeschwür, das entsteht, wenn das Gewebe längere Zeit Druck ausgesetzt ist. 3,3 Prozent wiesen sogar Wunden auf, in denen mitunter die Muskeln und die Knochen freilagen.

Fast drei Viertel der Todesfälle mit Dekubitus hatten sich in Pflegeeinrichtungen ereignet, im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim - die Menschen befanden sich also unter Aufsicht. Nach Ansicht von Martina Roes, Pflegewissenschaftlerin an der Hochschule Bremen, sei dies aber keine Überraschung: „Wenn die Menschen zu Hause sind, werden sie 24 Stunden von pflegenden Angehörigen oder professionellen Pflegern betreut." Pflegeeinrichtungen könnten diese Betreuungsdichte nicht leisten. Wobei die Deutlichkeit des Ergebnisses auch Roes aufstößt: „Der Wert ist definitiv zu hoch."

Roes zufolge seien die Ursachen nicht in der mangelnden Ausbildung des Pflegepersonals zu suchen. Vielmehr müsse man akzeptieren, dass sich die Fallzahlen erhöht haben: Mehr Menschen müssen von weniger Personal in kürzerer Zeit versorgt werden.

Die Hamburger stellten in ihrer Studie ferner fest, dass nur etwa die Hälfte der Untersuchten ein normales Gewicht aufwies. 15 Prozent waren untergewichtig, 35 Prozent übergewichtig. Letzteres spiegele die gesellschaftlichen Verhältnisse wider, sagt Martina Roes: „Man muss sich im Hinblick auf das Übergewicht nur mal die Ernährungsstatistiken anschauen, dann sieht man, dass wir hier vor einem generellen Problem stehen. "

Die Ergebnisse der Studie zum Ernährungsniveau der alten Menschen kann Michael Birkholz, Leiter des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin in Bremen, nicht bestätigen - ganz einfach, weil derartige Daten in Bremen nicht erhoben würden. Allerdings lässt sich in Sachen Dekubitus ein Vergleich anstellen. So seien die Menschen in Bremen kaum von den schmerzhaften Durchliegewunden betroffen: „Der Dekubitus ist in Bremen ausgemerzt." Den Grund dafür sieht Birkholz in der strengen Kontrolle durch die Bremer Rechtsmedizin: „Wenn wir ein Durchliegegeschwür sehen, muss uns die zuständige Pflegeeinrichtung Rede und Antwort stehen." Dies habe zu einer erhöhten Wachsamkeit für derartige Leiden geführt.

Nicht immer ließen sich diese Verletzungen vermeiden, räumt Birkholz ein. „Aber in der Regel sind sie auf Pflegefehler zurückzuführen. Die Pflegeeinrichtungen sind in diesen Fällen ihren Aufgaben nicht nachgekommen." Der Rechtsmediziner sieht auch seine Zunft in der Pflicht, bei der Leichenbeschau genau hinzusehen und etwaige Versäumnisse anzumahnen.

Bei der Vorstellung ihrer Ergebnisse wiesen die Hamburger Rechtsmediziner darauf hin, dass etwa zwei Prozent der jährlich annähernd 18000 Verstorbenen in Hamburg erst nach einer längeren Leichenliegezeit von mehr als drei Tagen aufgefunden worden waren. 26 Prozent dieser Menschen sei alkoholabhängig gewesen, ein Drittel der Wohnungen habe sich in einem verwahrlosten Zustand befunden. Zudem steige im Alter die Zahl der Selbstmorde deutlich an, die Gründe können schwere Krankheiten sein oder das Gefühl der Einsamkeit. „Die Menschen sterben vermehrt einsam und allein, keinesfalls im Schoß der Familie", betonte Studienleiter Klaus Püschel.

Nach Ansicht der Bremer Pflegewissenschaftlerin Martina Roes ist die Vereinsamung alter Menschen ein Thema, dem man sich noch intensiver widmen muss. Der Anfang in Bremen sei bereits gemacht: „Die Debatte geht dahin, dass wir künftig noch viel stärker auf hilfsbedürftige Menschen zugehen müssen. "

Quelle: Weser-Kurier, Seite 2, 09.07.2009



KOMMENTAR:

Im Artikel des Bremer Weser-Kurier erscheinen manche Angaben nicht korrekt bzw. teils widersprüchlich. Es empfiehlt sich das Lesen der Originaldokumente des UKE (vgl. Tabelle unterhalb der UKE-Pressemitteilung u. Downloads). Insbesondere bei der Unterernährung der Verstorbenen ist m.E. der geriatrische BMI interessant (> 22% !). Und zu den erwähnten 12,1% der festgestellten "geringfügigen Durchliegestellen" sind die 3,3% Dekubiti 3. und 4. Grades hinzuzurechnen - insgesamt gibt es also 15, 4% durchgelegene Verstorbene.

Im Artikel wird außerdem Michael Birkholz, Leiter des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin zitiert: „Der Dekubitus ist in Bremen ausgemerzt."

Vorab hießt es im Artikel aber: "Die Ergebnisse der Studie zum Ernährungsniveau der alten Menschen könne er nicht bestätigen - ganz einfach, weil derartige Daten in Bremen nicht erhoben würden."

FAZIT: Wenn es keine Daten zu Dekubiti bei Verstorbenen gibt, würde mich brennend interessieren, wie er zu dem Ergebnis „Der Dekubitus ist in Bremen ausgemerzt." kommt ...   ???


Titel: Re: LEICHENSCHAU: Dunkelziffer bei nicht natürlichen Todesfällen im Pflegebereich
Beitrag von: admin am 12. Juli 2009, 20:55
Sozialbehörde: Gemeinsame Bewertung der Ergebnisse

Heute hat das Rechtsmedizinische Institut des UKE unter Leitung von Prof. Dr. Püschel eine Studie zur Pflegesituation verstorbener Seniorinnen und Senioren aus Hamburg und dem Hamburger Umland veröffentlicht.

Es handelt sich um die zweite Studie ihrer Art, in der der körperliche Zustand von verstorbenen Seniorinnen und Senioren bewertet wird.

Die Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz dankt Prof. Dr. Püschel und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Durchführung der Studie.

Auch wenn die Ergebnisse im Zeitverlauf wegen unterschiedlicher Untersuchungsmaßstäbe nicht vergleichbar sind, sind sie wichtig, um die Qualität der Pflege und der ärztlichen Versorgung von älteren Menschen genauer bewerten und weiter verbessern zu können. Hierzu ist im nächsten Schritt eine gemeinsame Reanalyse mit denjenigen erforderlich, die die Verstorbenen zu deren Lebzeiten betreut und gepflegt haben, das heißt mit Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Ärzten der ambulanten Versorgung.

Insbesondere die Studienergebnisse zu Druckgeschwüren (Dekubitus) und zur zahnärztlichen Versorgung bedürfen eingehender Betrachtung. Druckgeschwüre sind ein Alarmzeichen, gleichwohl wird ihr Auftreten nicht immer komplett vermeidbar sein. Auch ist ein Vergleich der aktuellen und der früheren Studienergebnisse zu Druckgeschwüren nicht uneingeschränkt möglich, da früher alle Verstorbenen untersucht wurden, aktuell aber nur die über 60jährigen.

Die in der Studie getätigten Aussagen zum Zahnstatus der untersuchten Verstorbenen bedürfen ebenfalls einer tiefer gehenden Beleuchtung. So bedeutet das Fehlen einer Prothese bei einer Leiche nicht zwangsläufig, dass die Person keine Prothese hatte. Das Fehlen kann darüber hinaus zum Beispiel auch durch Krankheiten oder ablehnendes Verhalten begründet sein.

Um oberflächliche oder vorschnelle Urteile zu vermeiden, die niemandem helfen, befürwortet die Sozialbehörde eine gemeinsame Bewertung und Reanalyse der Daten.

http://www.hamburg.de/bsg/pressemeldungen/ (http://www.hamburg.de/bsg/pressemeldungen/nofl/1589990/2009-07-08-bsg-studie-pflege.html) Pressemitteilung der Hamburger Sozialbehörde vom 08.08.2009, 15:30 Uhr


Titel: Re: LEICHENSCHAU: Dunkelziffer bei nicht natürlichen Todesfällen im Pflegebereich
Beitrag von: admin am 12. Juli 2009, 20:55
Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung:
Tausendfache Körperverletzung an alten Menschen darf nicht länger ignoriert werden
– Schwerpunktstaatsanwaltschaften müssen für Ermittlungsdruck sorgen


Berlin/ Hamburg. „Was mit pflegebedürftigen, alten Menschen in Deutschland geschieht, ist tausendfache Körperverletzung. Und das täglich“, sagt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, zu der gestern von der Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) vorgestellten Studie. Die Forscher hatten 8.500 tote Senioren untersucht und alarmierende Beweise für Pflegemängel wie schwere Druckgeschwüre, desolate Gebisse und Unterernährung festgestellt. „Erschreckend an dieser Studie ist vor allem, dass die Ergebnisse nicht neu sind“, kommentiert Brysch. „Die Katastrophe in der Pflege ist bekannt. Was folgt, wenn wieder einmal ein Pflegeskandal an die Oberfläche kommt, ist immer das Gleiche: Zunächst gibt es einen kollektiven Aufschrei des Entsetzens, und dann gehen alle wieder zur Tagesordnung über.“

„Falschparken wird in Deutschland konsequenter bestraft als Körperverletzung“

Jetzt müssten endlich Lehren gezogen werden, fordert Brysch. „Falschparken wird in Deutschland konsequenter bestraft als Körperverletzung gegenüber pflegebedürftigen Menschen. Es gibt keinen Ermittlungsdruck. Damit sich das ändert, müssen Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet werden. Zuständig hierfür sind die Bundesländer. Die Justizminister müssen ihre Generalstaatsanwaltschaften dazu anweisen. Nur wenn kompromisslos gegen die andauernde Körperverletzung an alten Menschen vorgegangen wird, kann sich die momentane Situation ändern.“

Quelle: http://www.hospize.de (http://www.hospize.de/servicepresse/2009/mitteilung371.html), Deutsche Hospiz Stiftung, Pressemitteilung vom 09.07.2009


Titel: Re: LEICHENSCHAU: Dunkelziffer bei nicht natürlichen Todesfällen im Pflegebereich
Beitrag von: admin am 12. Juli 2009, 21:59
NDR: Pflegestudie des UKE schlägt hohe Wellen
Ausgemergelt, ungepflegt, zahnlos: Vor ihrem Tod sind viele alte Menschen in einem bemitleidenswerten Zustand. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Rechtsmedizin am Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE). Für das Papier, das NDR 90,3 vorab exklusiv vorlag, wurden mehr als 8.500 Verstorbene untersucht, die älter als 60 Jahre alt waren. Im Schnitt waren sie 81 Jahre alt.
Entsetzen bei Patientenverbänden

Vor zehn Jahren hatte das UKE eine ähnliche Studie vorgelegt und damit eine Schockwelle ausgelöst, wie NDR 90,3 am Donnerstag berichtete. Getan hat sich seitdem zu wenig, wie Ursula Preuhs vom Landesseniorenbeirat Hamburg beklagt. Insbesondere bei der Behandlung von Druckliegegeschwüren, sogenannten Dekubiti, müsse es Fortschritte geben. "Es läuft nichts an neuen Maßnahmen, an Überlegungen zur Verbesserung der Situation. Und ich finde, jeder Dekubitus ist einer zu viel", sagte Preuhs. Kerstin Hagemann, Gründerin der Hamburger Patienten-Initiative, ist erschüttert, dass das Thema erst "nach zehn Jahren Schrecksekunde" wieder aufgegriffen wird. Dennoch findet Hagemann es richtig, dass sich jetzt alle Beteiligten wieder an einen Tisch setzen wollen, um Missstände in der Pflege zu verringern.

[zum Bericht >>] (http://www1.ndr.de/nachrichten/hamburg/pflege124.html)

TV-Bericht kann auf den Internetseiten  nachträglich angesehen werden ...


Titel: Re: LEICHENSCHAU: Dunkelziffer bei nicht natürlichen Todesfällen im Pflegebereich
Beitrag von: admin am 14. Juli 2009, 20:23
Die Pflegesysteme sind reformbedürftig

(openPR) - Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff mit leistungsrechtlichen Folgerungen, deutliche Personalausweitungen und eine angemessene Stärkung der Angehörigenrechte sind überfällig!

Das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) hat am 08.07.2009 in einer umfangreichen Pressemitteilung die Ergebnisse einer neuen Studie zur Versorgung älterer Menschen in Hamburg vorgestellt. Im Rahmen dieser Studie wurden mehrere Aspekte zur medizinischen Versorgung älterer Menschen gleichzeitig parallel analysiert. Es ging dabei u.a. um die bereits seit Jahren aufgrund von MDK-Prüfungen bekannten Mängel in den Bereichen Mobilität, Ernährung und Mundgesundheit.

Prof. Dr. Klaus Püschel, Leiter der Rechtsmedizin am UKE, bemerkte dazu u.a.:

„Die hier präsentierte Basisdokumentation zur Situation älterer Menschen in Hamburg und Umgebung lehrt uns allerdings wenn auch nicht das Fürchten, so doch eine erhebliche Skepsis. Unsere Problembeschreibung und die daraus resultierende Zukunftsangst haben einen realen Kern. Der demographische Wandel droht uns zu überrollen. Dieser Konflikt muss entschärft werden.“

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk nimmt die Hamburger Studie nochmals zum Anlass, bereits früher erhobene Forderungen bezüglich der notwendigen Reformmaßnahmen zu wiederholen:

Das Pflegeversicherungssystem (SGB XI) muss – im Zusammenwirken mit der Betroffenenseite (pflegebedürftige Menschen und Angehörige) - grundlegend reformiert werden. Überfällig ist eine Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes (§ 14 SGB XI) mit einer Ausweitung des Leistungsrechts. Dabei muss der Grundsatz „ambulant vor stationär“ eine Stärkung erfahren. Die Rechte der Angehörigen, die die größte Gruppe der Pflegenden stellen, müssen ausgeweitet bzw. gestärkt werden. Dabei sollte der Leitgedanke: „Angehörige und Pflegekräfte gemeinsam zum Wohle der Pflegebedürftigen“ als Orientierung dienen.

Wir müssen im Zusammenhang mit einer Neuordnung sämtlicher Pflegesysteme (einschließlich Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen) auch darüber diskutieren und entscheiden, welche Pflege wir (uns leisten) wollen. Bei dieser Diskussion wird das Ausmaß der gebotenen leistungsrechtlichen Ausweitungen festzulegen sein. Die BürgerInnen müssen im Rahmen solcher Erörterungen erfahren, welche Leistungen die Pflegesysteme zukünftig erbringen (können) und inwieweit ggf. Individualvorsorge zu betreiben ist. Der (10.) Neusser Pflegetreff, Anfang 2010, wird genau dieses Thema aufgreifen und mit allem Nachdruck für entsprechende Folgerungen eintreten.

Bei all dem gilt es u.a. zu bedenken: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen wird in nächster Zeit deutlich zunehmen. Im Jahre 2030 wird es allein rd. 2 Millionen dementiell erkrankte Menschen geben. Die Hamburger Studie macht auf diesen Aspekte ebenfalls aufmerksam und folgert: „Unsere Problembeschreibung und die daraus resultierende Zukunftsangst haben einen realen Kern. Der demographische Wandel droht uns zu überrollen.“ Man darf auch von einer möglichen Pflege-Katastrophe sprechen!

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk tritt im Zusammenhang mit den gebotenen Reformanstrengungen auch für eine deutliche Verbesserung der Pflegestellenpläne (in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern) ein, weil nur eine ausreichende Zahl von Pflege(fach)- und sonstigen Betreuungskräften die allseits gewünschte Zuwendung einschließlich Begleitung in schwierigen Situationen (z.B. palliativmedizinisch-/ pflegerische Betreuung, Sterbebegleitung) gewährleisten kann. Um solche Verbesserungen alsbald erreichen zu können, ist es u.a. erforderlich, im Pflegeversicherungsrecht einen neuen erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein bundeseinheitliches Personalbemessungssystem (an Stelle von unzulänglichen regional unterschiedlichen Stellenschlüsseln) einzuführen. Auch dieser personalwirtschaftliche Aspekt gehört zwingend zu den notwendigen Reformmaßnahmen. Pflegekräfte verdienen uneingeschränkt unsere Wertschätzung – und dies müssen wir in einer alternden Gesellschaft deutlich herausstellen. Daher wird es auch darum gehen müssen, über eine angemessene Erhöhung der Vergütungen für Pflegekräfte zu befinden.

Solange es eine Reform der Pflegesysteme „an Haupt und Gliedern“ nicht gibt, macht es wenig Sinn, auf die entsprechenden Einrichtungen mit „Schulnoten“ und anderen ähnlichen Druckmitteln eine bessere Pflege erzwingen zu wollen. Dies ist zum Scheitern verurteilt! Im Übrigen sind die entsprechenden Bewertungssysteme auch nicht mit der Betroffenenseite abgestimmt worden. Sie beruhen lediglich auf Abstimmungen, die allein zwischen dem GKV-Spitzenverband Bund und den Verbänden der Pflegeeinrichtungen stattgefunden haben. Durch die vielfältigen Einflussnahmen der Trägerverbände auf die Ausgestaltung der Bewertungssysteme wurde der „Bock zum Gärtner“ gemacht; - so formulierte u.a. ein MDS-Vertreter beim Neusser Pflegetreff am 17.02.2009.

Ohne grundlegende Veränderungen an den Pflege-Rahmenbedingungen wird es keine nachhaltigen Verbesserungen der Pflege geben. Dies auch deshalb, weil sich die pflegerischen Probleme durch den demographischen Wandel gravierend verschärfen werden.

Wir müssen bei allen Erörterungen um eine Verbesserung der Pflege-Rahmenbedingungen darauf achten, dass wir nicht unnötig Ängste bei den hilfe- und pflegebedürftigen Menschen schüren. Überzogene Skandalberichte (im Sommerloch) verzerren das Bild der Pflege.

Werner Schell

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
Vorstand, Dozent für Pflegerecht, Buchautor:
Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
Tel.: 02131 / 150779
www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk versteht sich als Lobby (Interessenvertretung) für pflegebedürftige und behinderte Menschen (Patienten) bzw. ihrer Rechtsvertreter / (pflegenden) Angehörigen und ist bei Bedarf um Beratung und Hilfe bemüht. Dabei wird die Selbsthilfe einen herausragenden Stellenwert einnehmen. Die Unterstützung bzw. Veranlassung von entsprechenden Selbsthilfeaktivitäten, z.B. regelmäßige Pflegetreffs, Gesprächskreise und sonstige Gruppentreffen, wird eine wichtige Aufgabe sein
 
Quelle: Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (http://www.openPR.de/news/323964/Die-Pflegesysteme-sind-reformbeduerftig.html), Pressemitteilung vom 13.07.2009



Im Forum von Pro Pflege findet eine lebhafte Debatte zum Thema statt:
http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=12335&postdays=0&postorder=asc&start=0


Titel: Re: LEICHENSCHAU: Dunkelziffer bei nicht natürlichen Todesfällen im Pflegebereich
Beitrag von: admin am 03. August 2009, 00:32
Systematische Vernachlässigung der Alten in einem der reichsten Länder der Welt

Kommentar von Ursula Biermann, Buchautorin und Wissenschaftsjournalistin

Das, was das UKE in seiner Studie veröffentlicht, ist nichts Neues, sondern seit Jahren bekannt, wird mmer wieder publiziert und regelmäßig ignoriert. Die Missstände in deutschen Pflegeheimen sind weltweit in der Kritik. So forderten die Vereinten Nationen die Bundesregierung bereits 2001 auf, »eilige Maßnahmen« zur Verbesserung der Situation Pflegebedürftiger in deutschen Heimen zu ergreifen - ohne spürbare Reaktion. Ein Vertreter der UN-Menschenrechtskommission aus der Ukraine zeigte sich damals empört über »die Arroganz der Deutschen«, die von anderen Ländern die Menschenrechte einfordern, die eigenen Alten aber in Pflegeheimen verhungern und verdursten lassen. Heute, acht Jahre später, ist immer noch nichts passiert, um die Situation wesentlich zu verbessern und die Menschen in Würde alt werden zu lassen:

Viele der Probleme entstehen in Krankenhäusern und Pflegeheimen durch den Mangel an Pflegepersonal, vor allem an qualifizierten Kräften. Die Unterbesetzung wird in vielen Einrichtungen durch den massiven Einsatz von Psychopharmaka kompensiert, durch die die Alten ruhiggestellt werden, damit sie weniger Pflegeaufwand erfordern. Die Nebenwirkungen sind aber nicht nur geistige Verwirrung, sondern auch massive Koordinationsschwierigkeiten, weswegen es oftmals zu Stürzen und Verletzungen kommt. Ein Teufelskreis: denn um dies zu verhindern werden alte Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen mit Gurten fixiert mit manchmal fatalen Folgen: die alten Menschen verheddern sich in den Gurten und es kommt zu Strangulationen, wie die Studie von Prof. Dr. Andrea Berzlanovich, Professorin am Institut für Rechtsmedizin der Ludwig- Maximilian-Universität in München, belegt. Eine Fixierung bedarf immer der Zustimmung eines Richters - weder Pflegepersonal noch Ärzte können sie ohne dessen ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Dieses Gesetz wird jedoch regelmäßig übergangen.

Viele Patienten bemängeln, dass notwendige Medikamente oft nicht verabreicht werden - mit dem Hinweis darauf, dass es sich bei den gesundheitlichen Beschwerden nur um gewöhnliche Alterserscheinungen handele. Umfragen zufolge leidet etwa die Hälfte aller Menschen über 65 Jahren häufig unter Schmerzen. Prof. Dr. Gerd Glaeske, Mitglied im Sachverständigenrat der Bundesregierung, belegt in seiner Studie, dass 80 Prozent der Älteren mit Schmerzmitteln unterversorgt sind. Einem Patienten die schmerzlindernde Spritze zu versagen ist eine eindeutige Diskriminierung und die Verweigerung medizinischer Hilfe. Klaus Kutzer, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D. erklärt ausdrücklich, dass es einen Rechtsanspruch auf eine ausreichende Schmerztherapie gibt. Trotzdem bekommen sie viele nicht.

Grund für dieses Verhalten gegenüber der Alten ist deren mangelnder Stellenwert in unserer Gesellschaft. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich in Deutschland inzwischen eine Drei-Klassen-Medizin etabliert. Neben der Unterteilung in Privat- und Kassenpatienten gibt es die Gruppe der älteren Patienten. in Deutschland werden für sie Gesundheitsleistungen längst rationiert, selbst wenn sie ihnen laut Gesetz zustehen. Besonders dann, wenn keiner ihre Ansprüche einfordert, sind sie einem Gesundheitssystem ausgeliefert, das sie mehr und mehr außen vor lässt. Denn es wird ihnen vorgeworfen, den Großteil der finanziellen Ressourcen der Krankenkassen für sich zu verbrauchen. Tatsächlich belegt aber eine Studie der Bremer Sozialwissenschaftlerin Hilke Brockmann, dass sie mit zunehmendem Alter weniger Mittel für sich in Anspruch nehmen. Trotzdem werden ihnen notwendige Therapien oft verweigert, wie zum Beispiel Reha-Maßnahmen, die einem älteren Menschen nach einem Schlaganfall oder einer Operation erst wieder ermöglichen, selbstständig zu leben, ohne zum Pflegefall zu werden.

Damit sich - auch im Sinne der Abmahnung der Vereinten Nationen - die Situation in Deutschland verbessert, müssen viel mehr Pflegekräfte eingestellt werden: Zigtausende in Krankenhäusern, Pflegeheimen und im ambulanten Pflegedienst. Die Arbeitsbedingungen der Kräfte in Altenarbeit, Geriatrie und Gerontopsychiatrie müssen verbessert werden. Nur so kann dafür gesorgt werden, dass die hohe Fluktuation in diesen Berufsfeldern sinkt. Dazu gehört auch, dass das Pflegepersonal im Falle von Missständen anonym ein Anzeigerecht bei Aufsichtsbehörden haben muss. Bisher wird Personal, das Missstände meldet, in der Regel einfach entlassen.

Pflegeheime sollten zurückgebaut und die Menschen stattdessen in Alters-WGs, Mehrgenerationenprojekten und dergleichen versorgt werden - nach den Vorbildern von Belgien, Dänemark und Holland, wo mehr und mehr vom ambulanten Pflegedienst übernommen werden kann. Die Menschen sollten sich von unabhängigen Pflegediensten versorgen lassen, sodass sie bis zu ihrem Ende selbst bestimmen können, wie und durch wen sie gepflegt werden sollen. Wir brauchen neue Rehabilitationskonzepte die sich stärker an individuellen Bedarfslagen und Bedürfnissen orientieren und die Mobilität älterer Menschen wieder herstellen. Hausärzte müssen in Geriatrie fortgebildet werden, sie sollte ein Schwerpunkt hausärztlicher Versorgung werden. Sie sollten Fachärzte für Geriatrie unterstützen, die aber auch erst ausgebildet werden müssen. Wir brauchen ein flächendeckendes Netz von Palliativteams, die Schwerstkranke und Sterbende zu Hause versorgen können, mit angemessener Honorierung durch die Krankenkassen. Überhaupt müssen die Gelder anders verteilt werden. Das heißt: das Pflegepersonal in Krankenhäusern und Heimen muss für seine anstrengende Arbeit ein entsprechend attraktives Gehalt bekommen. Heime müssen besser kontrolliert werden, was sie mit den Geldern machen. Personal, das als bezahlt ausgewiesen wird, muss vorhanden sein und nicht nur auf dem Papier auftauchen.

Das sind nur einige wenige der Punkte, die sich ändern müssten um eine gute und selbstbestimmte Pflege zu gewährleisten, damit Menschen in Würde altern können. Wichtig ist aber auch die Selbsthilfe: die Pflege von Freundschaften, so dass im Notfall Freunde eine angemessene Versorgung einfordern und überwachen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist.



Über Ursula Biermann
Ursula Biermann bereiste in den 70-er Jahren über zehn Jahre mit einem Freien Fernsehteam verschiedene afrikanische Länder und berichtete für die ARD, den Weltspiegel, die BBC und andere TV-Sender. Seit 1983 lebt sie als Freie Wissenschaftsjournalistin in Freiburg und arbeitet seitdem regelmäßig für den SWR, ARTE und 3Sat. Sie arbeitete als Lehrbeauftragte für Wissenschaftsjournalismus. Ihr Buch »Der Alte stirbt doch sowieso« (http://www.amazon.de/dp/3451296489?tag=heimmitwirkung-1-21&camp=2514&creative=9362&link_code=as3). Der alltägliche Skandal im Medizinbetrieb erschien 2009 im Herder Verlag.

Quelle: http://diegesellschafter.de/tagebuch/eintrag.php?eid=1270 - Mit freundlicher Genehmigung der Autorin


Titel: Re: LEICHENSCHAU: Dunkelziffer bei nicht natürlichen Todesfällen im Pflegebereich
Beitrag von: admin am 22. Oktober 2009, 19:38
"Ein von der Politik ungeliebtes Thema"

Als der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel im Sommer seine Studie zum Pflegezustand älterer Menschen vorstellte, war die Empörung groß. Drei Monate später ist von greifbaren Ergebnissen wenig in Sicht


INTERVIEW FRIEDERIKE GRÄFF

taz: Ist die Aufmerksamkeit für die Situation älterer Menschen in Hamburg schon wieder erlahmt, Herr Püschel?

Klaus Püschel: Ich habe keine nachhaltigen Reaktionen wahrgenommen, vor allem keine systematischen. Es wurden keine Verfahren geändert, es gibt keine aktive Öffentlichkeitsarbeit, es werden keine Leitlinien, Überprüfungen oder Fortbildungen gemacht. Das Einzige, was ich wahrgenommen habe, ist eine Sitzung des Sozialausschusses in Hamburg gewesen.

Es soll eine sektorenübergreifende Erfassung von Durchliegegeschwüren geben.

Da ist es dringlich erforderlich, dass es wirklich zur Umsetzung kommt.

Im Ausschuss haben Sie das Angebot gemacht, bei auffällig schlechtem Pflegezustand den Sterbeort öffentlich zu machen. Gab es ein Interesse der Politik daran?

Bisher nicht.

Skeptiker sagen, dass Verbesserungen im Qualitätsmanagement eher über ein Einbinden der Institutionen als über Kontrollmaßnahmen gelängen.

Das ist auch meine Meinung. Aber ich sehe den anderen Weg nicht beschritten. Es ist jetzt meine Überlegung, wie man überhaupt Bewegung in dieses Feld bringen kann. Und wenn es auch mit dem runden Tisch und Coaching nicht zu etablieren ist, fragt man sich, ob das System der Kontrolle und öffentlichen Benennung nicht leichter einzurichten ist und ob es auch funktioniert.

Gab es nach Ihrer ersten Studie 1999 zum Thema greifbare Veränderungen?

Es gab einen runden Tisch zum Thema Pflege. Daraufhin wurde die Dokumentation des Pflegezustands sehr viel besser, es gab Fortbildungen und allmählich ein wirkliches Bewusstsein, um die Durchliegegeschwüre zu verhindern. Deren Zahl hat in der Folge abgenommen, und es gab weitere wissenschaftliche Untersuchungen zusammen mit dem Albertinen-Krankenhaus.

Hat die Öffentlichkeit zehn Jahre später das Gefühl, dass das Ende der Fahnenstange erreicht ist?


Entweder habe ich nicht den richtigen Nerv getroffen oder nicht den richtigen Zeitpunkt. Vielleicht bräuchte man mehr Rückendeckung von anderen. Oder man müsste andere Wege beschreiten: Es ist ja sehr bedrückend zu sehen, dass manchmal die Skandalisierung von Einzelfällen zu mehr Dynamik führt als eine anonyme systematische Darstellung.

Sie sprechen in Ihrer Studie von Menschen, "die im Schatten stehen". Was meinen Sie damit?

Ich meine alle, die mit dem Alter in zunehmende Isolation kommen und zunehmend krank sind. Ich fürchte, dass es eine vergleichbar große Gruppe ist.

Im Krankenhaus und Pflegeheim ließen sich mehr Kontrollen einrichten. Fallen gerade die zu Hause Gepflegten durch die Maschen?

Die häusliche, familiäre Pflege ist natürlich besonders zugewandt. Auf der anderen Seite gibt es da große Defizite, weil sich die Leute oft wenig mit Pflege auskennen. Da fehlt die Kontrollinstanz ganz.

Fehlt es an Ideen oder an der Bereitwilligkeit, Geld auszugeben?

Ich denke, das Hauptproblem ist die fehlende Kreativität beim Bereitstellen der Gelder. Es gab bereits viele Vorschläge und Initiativen, aber es ist ein von der Politik ungeliebtes Thema. Ich frage mich, wo der politische Wille dieser Menschen wahrgenommen wird - und wie wählen sie eigentlich?

~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Die Alters-Studie

Für die im Juli dieses Jahres vorgelegte Studie zur Situation älterer Menschen in Hamburg und Umgebung hat Klaus Püschel mit KollegInnen 8.518 Verstorbene ab dem 60. Lebensjahr obduziert.

 Über drei Prozent der Obduzierten hatten ein Durchliegegeschwür 3. oder 4. Grades. Davon waren 38 Prozent im Krankenhaus verstorben, 35 Prozent im Pflegeheim, 23 Prozent im privaten Bereich, vier Prozent im Hospiz.

 35 Prozent der Verstorbenen waren eher übergewichtig, 15 Prozent eher untergewichtig. Nur rund ein Prozent von 1.224 Obduzierten besaß die Lebensqualität verbessernden Zahnimplantate.

 Das Risiko älterer Menschen, einsam zu sterben, steigt. Etwa ein Drittel der Wohnungen der längere Zeit vor ihrem Tod vermissten Menschen war verwahrlost.

 Eine ähnliche, bundesweit beachtete Studie hatte Püschel bereits 1999 vorgelegt. Deren Ergebnisse sind aber nur begrenzt mit der aktuellen vergleichbar.

Quelle: http://www.taz.de (http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=na&dig=2009%2F10%2F06%2Fa0142&cHash=198f9a8803) - mit freundlicher Genehmigung der Autorin und der taz - die tageszeitung  :-*


Titel: Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Pflege gefordert
Beitrag von: admin am 13. April 2010, 19:29
Zitat
Hospiz-Stiftung fordert Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zur Pflege
hav Osnabrück.

Zur Bekämpfung von Gewalt in der Pflege hat die Deutsche Hospiz-Stiftung Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gefordert. In einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag) erklärte Vorstand Eugen Brysch, bei der schlechten Pflege gehe es nicht um Einzelschicksale, sondern um „zehntausendfache Körperverletzung“. Schlechte Pflege müsse daher ein Schwerpunktthema der Staatsanwaltschaften werden.

Die Hospiz-Stiftung sprach sich zudem für amtsärztliche Leichenschauen bei jedem Todesfall von Pflegebedürftigen, Kindern und Jugendlichen aus. Bisher gebe es nur oberflächliche Leichenschauen, wenn ein Arzt gerufen werde, um einen Totenschein auszustellen. „Pflegemängel und Patiententötungen werden so nicht entdeckt“, kritisierte Brysch. Nötig sei auch ein modernes Dienstleistungshaftungsgesetz, um die Träger von Pflegeeinrichtungen zur Verantwortung zu ziehen. Wie beim Fleischskandal sei es auch in der Pflege besser, die Betreiber und nicht die Mitarbeiter haftbar zu machen. „Zurzeit werden gute wie schlechte Einrichtungen gleich finanziert“, sagte Brysch. „Das kann es nicht sein. Das ist ein Skandal.“

Die Hospiz-Stiftung rief die Justizminister der Länder auf, ihre Generalstaatsanwälte anzuweisen, jeweils für einen Generalstaatsanwalt eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zu errichten – „genauso wie wir das beispielsweise bei der Steuerhinterziehung und der organisierten Kriminalität haben.“ Die Frage der Pflege betreffe weitaus mehr Leute als die Staatsanwaltschaften zur organisierten Kriminalität und zur Steuerhinterziehung. „Es geht nicht nur um 450 Daten auf einer CD – hier geht es um 450 Taten am Tag“, sagte Brysch.

Der Patientenschützer berief sich auf einen Bericht des Medizinischen Dienstes zum Pflege-TÜV, wonach knapp 40 Prozent der bisher untersuchten Heime ein „mangelhaft“ bei der Vorbeugung gegen Druckgeschwüre (Dekubitusprophylaxe) erhalten haben.
Quelle: http://www.neue-oz.de (http://www.neue-oz.de/_archiv/noz_print/interviews/2010/04/20100405-Hospiz-Stiftung-fordert-Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften-zur-Pflege.html) - Neue Osnabrücker Zeitung, 06.04.2010


Titel: BREMEN: Leichenschauen künftig nicht mehr durch spezialisierte Rechtsmediziner?
Beitrag von: admin am 17. Oktober 2014, 20:51
Experten äußern sich zur Zukunft der Leichenschau

VON MATTHIAS LÜDECKE


Bremen. Sollte in Zukunft jede Leiche von einem speziell fortgebildeten Mediziner untersucht werden? Oder sollte, wie derzeit, jeder niedergelassene Arzt eine Leichenschau durchführen können und müssen? Diese Fragen standen im Zentrum einer Anhörung der Gesundheitsdeputation am Donnerstag. Hintergrund für die Anhörung sind einerseits Personallücken beim Ärztlichen Beweissicherungsdienst am Wochenende (wir berichteten) und andererseits die ganz grundsätzliche Frage, wie es mit dem Bremer Institut für Rechtsmedizin weitergeht, wenn dessen Leiter Michael Birkholz 2015 in den Ruhestand geht.

Eine Arbeitsgemeinschaft der fünf norddeutschen Länder hat sich kürzlich für eine Beibehaltung der aktuellen Regelungen ausgesprochen, wie deren Leiter, Thomas Horn aus dem niedersächsischen Sozialministerium, erklärte. Dies wohl auch vor dem Hintergrund, dass eine andere Regelung gerade in ländlichen Regionen schwer umsetzbar ist. Die Arbeitsgruppe spricht sich stattdessen etwa für eine bessere Schulung der Ärzte, eine amtliche Überprüfung der Totenscheine oder Veränderungen der Meldepflichten aus.

Ansonsten herrschte in dieser Frage jedoch weitgehend Einigkeit unter den Experten: Feststellung des Todes und Leichenschau sollten getrennt werden, und letztere nur von qualifizierten Ärzten durchgeführt werden. Birkholz verwies auf eine hohe Zahl nicht-natürlicher Todesursachen, die ansonsten unentdeckt bleiben könnten. Klaus Püschel, Direktor des Zentrums für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, pflichtete ihm bei. Sein Institut hatte jüngst eine Studie vorgelegt, die deutliche Defizite bei Leichenschauen niedergelassener Hausärzte in Hamburg ermittelt hatte. Püschel argumentierte aber auch damit, dass bei einer Pflicht zur Leichenschau durch qualifizierte Ärzte weniger Gewebespenden verloren gingen und etwa die Qualität der Pflege besser kontrolliert werden könne.

Vertreter des Justiz- und des Innenressorts betonten, wie wichtig eine gut qualifizierte Leichenschau für die Arbeit der Ermittlungsbehörden sei. Und Heike Delbanco, die Hauptgeschäftsführerin der Bremer Ärztekammer, argumentierte schließlich pragmatisch. Die Trennung von Todesfeststellung und äußerer Leichenschau sei durchaus sinnvoll, erklärte sie. „Ich glaube nicht, dass man das Problem löst, wenn man alle Ärzte fortbildet“, sagte sie, „Eine wirkliche Qualitätsverbesserung wird es nur geben, wenn es zu einer Konzentration auf eine Gruppe von Ärzten kommt, die die Leichenschauen dann auch regelmäßig durchführt.“

Quelle: www.weser-kurier.de, 17.10.2014


Titel: Re: LEICHENSCHAU: Große Dunkelziffer bei nicht natürlichen Todesfällen im Pflegebereich
Beitrag von: admin am 08. November 2014, 15:09
Zitat
Streit um die Leichschau
Hamburg will nach Bremen

Eine Anhörung vorm Gesundheitsausschuss geriet zu einer Werbeveranstaltung der Rechtsmedizin Hamburg. Die möchte gern expandieren.


von Simone Schnase

BREMEN taz | Um die „Durchführung der Leichenschau in Bremen“ sollte es am vergangenen Donnerstag in der Gesundheitsdeputation gehen. Da liegt nämlich einiges im Argen. Zum Anlass genommen hat Michael Birkholz, Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts Bremen, diesen Termin aber freilich auch, um „sein“ Institut mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Denn Klaus Püschel, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), bewarb die Leistungen seines Instituts in den höchsten Tönen. Das hat bereits eine Außenstelle in Bremerhaven und würde gern auch nach Bremen.

Dass der Rechtsmedizin Bremen das Ende zugunsten einer weiteren UKE-Außenstelle bevorsteht, mochte Gesundheitssenator Hermann Schulte-Sasse (parteilos) allerdings nicht bestätigen. Dieses Thema, entgegnete er auf Nachfrage der CDU-Abgeordneten Gabi Piontkowski, ist noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Dabei grassiert das Gerücht schon länger – zum Beispiel in der Ärzte Zeitung: Hinweise würden sich mehren, hieß es dort, dass der Senat die Rechtsmedizin loswerden wolle zugunsten einer Kooperation mit Hamburg. Und in der Bürgerschaft hatte Schulte-Sasse von einer „Grundsatzentscheidung“ gesprochen, die gefällt werden müsse, wenn Birkholz 2015 in den Ruhestand gehe.

Das Institut, sagt Jens Schmidt, Sprecher des Gesundheitssenators, habe mit vier Ressorts Geschäftsbeziehungen, „und gemeinsam sind wir noch dabei, zu definieren, was jedes einzelne von einer Rechtsmedizin benötigt und erwartet“. Eine Auswertung habe aber noch nicht stattgefunden. „Am Ende wird das Ganze ein nüchternes Zahlenspiel: Was kostet es, wenn wir das Institut behalten und was kostet es, wenn wir einen Externen beauftragen?“ Ob damit das UKE gemeint ist, sagt Schmidt nicht, aber: „Mit der Außenstelle in Bremerhaven arbeitet insbesondere die Staatsanwaltschaft ja schon zusammen.“ Und ja, Püschel sei durchaus interessiert am Standort Bremen.

Beim Thema „Leichenschau“ lobte der sein Institut denn auch in den höchsten Tönen – genauso wie Birkholz seins. Letzterer macht sich stark für eine Änderung der Leichenschau in Bremen, denn Verstorbene dürfen von Ärzten ohne besondere rechtsmedizinische Ausbildung begutachtet werden – eine Praxis, bei der fehlerhafte Totenscheine vorprogrammiert sind. Nur bei einer „qualifizierten Leichenschau“ durch Rechtsmediziner oder Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung könne sichergestellt werden, dass Pflegefehler, Suizide oder andere unnatürliche Todesursachen erkannt würden. In Bremen kann das laut Birkholz der ärztliche Beweissicherungsdienst (ÄBD) seines Instituts tun – deren Ärzte seien ja bereits qualifiziert. Ihm geht es dabei freilich nicht nur um eine Qualitätsverbesserung, sondern um das schlichte Überleben seines Instituts.

Der ÄBD nämlich hat seit Pfingsten wiederholt an den Wochenenden keine Ärzte zur Verfügung stellen können, sodass die Bremer Polizei sich an die Notaufnahme der Krankenhäuser wenden musste, um zum Beispiel Drogenkontrollen machen zu lassen. Das Begutachten von Toten, die im Beisein von PolizistInnen untersucht werden müssen, musste deswegen sogar tagelang warten. „Wir haben immer weniger Aufträge bekommen“, begründet Birkholz den Notstand. Deswegen hätten sich auch immer weniger Ärzte bereit erklärt, für 40 Euro pro Fall stundenlang abrufbereit zu sein. Würde in Bremen die qualifizierte Leichenschau verpflichtend, bedeute das Zuwachs an Aufträgen und Sicherstellung von Personal.

Die soll nun kurzfristig anders gewährleistet werden, nämlich durch die Erhöhung der Pauschalen für den ÄBD – so sagte es am Freitagnachmittag eine Sprecherin der Innenbehörde der taz. „Die Zusammenarbeit mit dem UKE steht für uns derzeit nicht zur Debatte“, so Rose Gerdts-Schiffler.

Ob das auch für die anderen Ressorts gilt, ist noch unklar. Eine qualifizierte Leichenschau, sagt nämlich Püschel, könne er auch garantieren – und zwar besser als das ÄBD: Seine ÄrztInnen würden auch darauf achten, ob es sich bei den Toten um OrganspenderInnen handele und Hornhautspenden entnehmen: „Ich bezweifle, dass das auch von Mitarbeitern des Beweissicherungsdienstes durchgeführt werden könnte.“
Quelle: http://www.taz.de/Streit-um-die-Leichschau/!148015/ (http://www.taz.de/Streit-um-die-Leichschau/!148015/), 19.10.2014


Titel: BREMEN: "Qualifizierte Leichenschau" für verstorbene Pflegebedürftige
Beitrag von: admin am 23. Januar 2015, 01:17
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Reform der Leichenschau

VON WIGBERT GERLING


Bremen. Abgeordnete fragen, der Senat antwortet – im parlamentarischen Rahmen der Fragestunde erkundigte sich am Donnerstag die CDU, ob Todesfälle durch medizinisches Personal in Bremen möglich wären. Und die Linke wollte unter anderem wissen, mit welchem „finanziellen Gegenwert“ derzeit die Überstunden im öffentlichen Dienst veranschlagt werden müssten.

Der „Todespfleger“ von Delmenhorst hatte die Christdemokraten bewogen, die Landesregierung nach Vorsichtsmaßnahmen in Bremen zu fragen. Wäre es auch hier möglich, dass solche Fälle lange unentdeckt bleiben? Der Abgeordnete Wilhelm Hinners erkundigte sich auch, ob an „die Einführung einer qualifizierten Leichenschau“ gedacht sei. Ein Arzt würde demnach einen Todesfall beurkunden, ein anderer dann mit geübtem Blick prüfen, ob es womöglich einen kriminellen Hintergrund gibt. Gesundheitssenator Hermann Schulte-Sasse (parteilos) erklärte, solche Todesfälle wie in Delmenhorst seien in der Hansestadt bisher nicht bekannt geworden. Der Ressortchef: „Derartige Taten können bei Vorliegen von erheblicher krimineller Energie, gegebenenfalls gepaart mit Störungen der Persönlichkeit, nicht in jedem Fall verhindert werden.“ Auf die Frage nach der bremischen Praxis bei der Kontrolle von Todesfällen erklärte Schulte-Sasse, aus seiner Sicht sei die Einführung einer „qualifizierten Leichenschau“ sinnvoll. Er denke an eine Vereinbarung mit Ärztevertretern über eine spezielle Schulung von Medizinern. Eine gesetzliche Grundlage, so fügte er auf eine Nachfrage der CDU-Abgeordneten Gabriela Piontkowski hinzu, könne womöglich noch vor der Wahl im Mai gelegt werden.

Überstunden in der Verwaltung lautete das Thema einer Frage der Linken. Die Parlamentarierin Claudia Bernhard wollte wissen, wie der Stand im öffentlichen Dienst sei und welchen Betrag dies umgerechnet in Euro und Cent ergäbe. Finanz-Staatsrat Dietmar Strehl erklärte, die „Anzahl der angeordneten Mehrarbeitsstunden“ liege bei über 277 000. Wenn pro Stunde etwa 26 Euro veranschlagt würden, ergebe sich ein Gesamtwert von gut 7,2 Millionen Euro.
Quelle: www.weser-kurier.de, 23.01.2015


Titel: Bremen will "Qualifizierte Leichenschau" einführen
Beitrag von: admin am 25. Januar 2015, 16:39
Zitat
"Qualifizierte Leichenschau" in Bremen
Alle Toten werden untersucht


von Matthias Lüdecke 25.01.2015

Bremen soll zum bundesweiten Vorreiter werden. So hat es Gesundheitssenator Hermann Schulte-Sasse (parteilos) in der Bürgerschaft angekündigt. Dort erklärte er, dass Bremen die sogenannte qualifizierte Leichenschau einführen will. Das heißt: Jeder Tote soll künftig von einem speziell ausgebildeten Mediziner untersucht werden. Damit soll die Gefahr, dass ein Tötungsdelikt unentdeckt bleibt, minimiert werden.

Derzeit ist es so, dass jeder niedergelassene Arzt nach der Feststellung des Todes eine Leichenschau durchführen darf und muss und ein Rechtsmediziner nur bei unklarer oder offensichtlich unnatürlicher Todesursache dazugerufen wird. Das soll nun verändert werden. Die Feststellung des Todes und die Ermittlung der Todesursache sollen getrennt werden. Und dazu soll es einen Pool speziell geschulter Mediziner für die Leichenschauen geben.

Ein konkretes Beispiel: Stirbt jemand etwa zu Hause im Schlaf, dann ändert sich für die Angehörigen erst einmal nichts. Wenn die Person gefunden wird, dann wird auch jetzt in der Regel zunächst ein Arzt dazugerufen, der den Tod der Person feststellt. Dies bleibt auch weiterhin so, nur dass dann nicht dieser Arzt die Todesursache ermittelt, sondern ein geschulter Mediziner aus dem neuen Dienst.

Sinneswandel in der Behörde

Offen ist derzeit etwa noch, wo diese Untersuchung durchgeführt werden soll, und wie der Dienst organisiert wird. Mit der Ärztekammer so erklärt der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Jens Schmidt, sollen nun Gespräche etwa über nötige Fortbildungen geführt werden. Die Kosten werden wohl die Angehörigen tragen müssen. Für viele wird die neue Regelung aber nicht teurer als die bisherige, sagt Schmidt. Denn über 80 Prozent der Toten in Bremen werden ohnehin eingeäschert. Und in diesen Fällen muss vor der Einäscherung eine genauere Leichenschau durchgeführt werden. Wenn nun bereits die erste Untersuchung umfassender ausfalle, könne die zweite entfallen, so Schmidt. Höhere Kosten kämen dann nur auf die zu, deren Angehörige nicht eingeäschert werden.

Noch im Sommer hatte das Gesundheitsressort Forderungen nach der qualifizierten Leichenschau abgelehnt mit der Begründung, sie setze Angehörige einem Generalverdacht aus. Experten sprachen sich bei einer Anhörung im Herbst jedoch fast einhellig für die qualifizierte Leichenschau aus. Auch unter dem Eindruck dieser Anhörung habe das Ressort seine Meinung noch einmal überdacht, berichtet Schmidt.

Streit deutet sich unterdessen mit den Krankenhäusern an. Denn dort, so erklärt Uwe Zimmer, der Geschäftsführer der Bremer Krankenhausgesellschaft, herrsche unter den Chefärzten die Meinung vor, dass auch jetzt schon eine Leichenschau von qualifizierten und erfahrenen Ärzten durchgeführt werde. Die Gesundheitsbehörde gleichwohl will den Leichenschaudienst wohl flächendeckend einführen.

Heike Delbanco, Hauptgeschäftsführerin der Bremer Ärztekammer, befürwortet das aus zwei Gründen: Zum einen würden die Ärzte – auch in Krankenhäusern – entlastet. Zum anderen werde die Qualität verbessert, auch, weil der beschränkte Kreis damit betrauter Ärzte durch die Regelmäßigkeit mehr Routine entwickeln könne.

Was wird aus dem Institut?
Erfreut zeigte sich über die Entscheidung der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin, Michael Birkholz. Er hatte seit Jahren für die qualifizierte Leichenschau geworben. Wie es mit dem Institut, das an das Klinikum Bremen-Mitte angebunden ist, weitergeht, ist allerdings noch offen – sagt die Gesundheitsbehörde. „Wir brauchen die rechtsmedizinischen Kenntnisse“, sagt Schmidt, „wie wir das organisieren und ob man dafür ein eigenständiges Institut braucht, ist aber eine andere Frage.“ Innen- und Justizressort wollen sich in dieser Frage nicht einmischen. Beide begrüßen die Entscheidung für die qualifizierte Leichenschau. Die Organisation der Rechtsmedizin sei allerdings Sache der Gesundheitsbehörde, heißt es dort. Hinter den Kulissen gleichwohl ist eine Entscheidung offenbar schon gefallen. Birkholz bestätigt auf Nachfrage, dass das Institut zum Ende dieses Jahres geschlossen werden soll.
Quelle: http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadtreport_artikel,-Alle-Toten-werden-untersucht-_arid,1041095.html


Titel: Erweiterte Leichenschauen angedacht
Beitrag von: admin am 23. März 2015, 23:32
Erweiterte Leichenschau und Meldesystem für Berufsverbote vorgeschlagen

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Morde verhindern

VON PETER MLODOCH


Hannover. Ein anonymes Meldesystem, schärfere Arzneimittelkontrollen und erweiterte Leichenschauen sollen Mord-Serien wie am Krankenhaus Delmenhorst künftig verhindern helfen. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) stellte am Dienstag ein Maßnahmenbündel zur Stärkung der Patientensicherheit vor. So soll ab Juli jedes der rund 180 Krankenhäuser in Niedersachsen einen ehrenamtlichen Patientenfürsprecher als Ansprechpartner für Probleme aller Art bekommen. Gleichzeitig nahm der Sonderausschuss des Landtages zur Aufklärung der Vorgänge um den Pflegers Niels H. seine Arbeit auf.

Das Landgericht Oldenburg hatte den Klinikmitarbeiter Anfang März wegen zweifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt aber in rund 200 weiteren Verdachtsfällen an den Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg. „Wir müssen uns fragen, wie eine solche Serie von Tötungen passieren konnte, ohne dass dies aufgefallen ist“, sagte Rundt in Hannover.

Es habe offensichtlich ein Risikobewusstsein für kriminelles Handeln gefehlt. Bei den zahlreichen vorhandenen Kontrollsysteme sei es bislang vornehmlich um die Wirtschaftlichkeit in Krankenhäusern und das Erkennen von Behandlungsfehlern gegangen. Künftig müsse man auch an kriminelle Motive denken, ohne die Klinikmitarbeiter unter Generalverdacht zu stellen, forderte die Ministerin.

Sie regte ein „Whistleblower“-System an
, eine Meldestelle, an die sich Krankenhausbeschäftigte anonym mit Hinweise auf mögliche Straftaten wenden könnten. „Viele Pfleger in Delmenhorst hatten über ein ungutes Gefühl berichtet, aber nicht gewusst, wo sie dies artikulieren konnten“, meinte Rundt.

Bislang gibt es anonyme Stellen lediglich für Behandlungsfehler, allerdings nur auf freiwilliger Basis in etwa der Hälfte der Kliniken. Der Sonderausschuss des Landtags begrüßte die Idee, künftig regelmäßig Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen nach dem Beispiel der USA einzuberufen. Dort treffen sich die Ärzte einer Klinik jeden Monat, um alle Todesfälle durchzusprechen und eventuelle Auffälligkeiten aufzuspüren.

Dem soll in Niedersachsen und Deutschland auch ein besserer Abgleich bei der Abgabe von Medikamenten dienen. So soll die Abgabe von Arzneimitteln auf den Stationen enger kontrolliert und dokumentiert werden. „Die Sicherheit im Krankenhaus könnte durch die Einrichtung betrieblicher Arzneimittelkommissionen oder der Beratung durch sogenannte Stationsapotheker weiter erhöht werden“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Thomas Schremmer. Apothekerkammern und Ärztekammern haben laut Rundt ihre Mitarbeit bei derartigen Modellen zugesichert. Niels H. hatte seinen Patienten in Delmenhorst ein Herzmittel gespritzt.


Erweiterte Leichenschau

Ein bundesweites Meldesystem soll künftig verhindern, das Personen, denen die Berufserlaubnis entzogen wurde, einfach in ein anderes Bundesland wechseln und sich dort in einen Job einschleichen. Darüber hinaus sollen die Staatsanwaltschaften alle Delikte melden, die an der zuverlässigen Berufsausübung eines Bewerbers zweifeln lassen.

Bisher gilt diese Regel zwar für Ärzte und Altenpfleger, nicht jedoch für Kräfte in Krankenhäusern. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) habe sich dafür aufgeschlossen gezeigt, berichtete Rundt.

Mehr Sicherheit verspricht sich die Ministerin auch durch eine erweiterte Leichenschau. Bisher betrachten Ärzte meist nur oberflächlich die Verstorbenen, künftig soll zumindest bei gewissen Anhaltspunkten eine Sektion und Blutentnahme möglich sein.


Im niedersächsischen Landtag besteht fraktionsübergreifende Einigkeit über den Plan, einen Landesbeauftragten für Patientenschutz einzuführen. Dieser soll als eine Art Ombudsmann agieren – zwar soll er am Sozialministerium angegliedert sein, aber unabhängig von Weisungen und ausgestattet mit umfangreichen Auskunftsansprüchen.
Quelle: www.weser-kurier.de, 18.03.2015


Titel: Bestatter schockiert: "Leiche" war doch nicht tot
Beitrag von: admin am 21. April 2015, 14:28
Wie wichtig eine qualifizierte Leichenschau ist, zeigt ein aktuelles Beispiel:

Zitat
Kurz vor Feierabend entdeckt
Sie lag schreiend im Leichensack:
92-Jährige erwacht beim Bestatter


Beim Bestatter hat eine 92-Jährige Frau plötzlich die Augen aufgeschlagen. Ein Arzt hatte die alte Dame zuvor bereits für tot erklärt. Angestellte fanden sie lebend, nachdem sie Schreie aus dem Kühlraum gehört hatten. ...

[vollständigen Artikel lesen >>] (http://www.focus.de/panorama/welt/sie-galt-als-tot-ploetzlich-stoehnte-sie-92-jaehrige-erwacht-beim-bestatter_id_4564925.html)

Quelle: http://www.focus.de/panorama/welt/...,  24.03.2015 (http://www.focus.de/panorama/welt/sie-galt-als-tot-ploetzlich-stoehnte-sie-92-jaehrige-erwacht-beim-bestatter_id_4564925.html)


Titel: Re: LEICHENSCHAU: Große Dunkelziffer bei nicht natürlichen Todesfällen
Beitrag von: admin am 15. Juli 2015, 19:09
Zitat
Erste Kliniken in Deutschland
Delmenhorster Krankenhäuser führen
qualifizierte Leichenschau ein


Die Delmenhorster Krankenhäuser führen ab Anfang August als erste Kliniken in Deutschland die qualifizierte Leichenschau ein.


von Christina Steinacker

Verstirbt ein Patient im Krankenhaus, stellt ein anwesender Arzt den Tod fest und führt eine Leichenschau durch. Liegen keine Besonderheiten vor, wie zum Beispiel ein Sturz, der zum Krankenhausaufenthalt führte oder ein unerwarteter Tod des Patienten, der nicht zum Krankheitsbild oder -verlauf passt, wird das Versterben des Patienten in der Regel als natürlicher Tod bewertet.

Dieses Prozedere wird ab 1. August 2015 in beiden Delmenhorster Krankenhäusern mit dem Ziel der Erhöhung der Patientensicherheit verändert.

Durch die Einführung der sogenannten qualifizierten Leichenschau wird eine gezielte Untersuchung des Verstorbenen durch einen Rechtsmediziner durchgeführt. So soll vermieden werden, dass ein unnatürlicher Tod in Folge krimineller Handlungen unentdeckt bleibt.

Nach dem Vier-Augen-Prinzip folgt die qualifizierte Leichenschau nach dem Versterben eines Patienten im Klinikum Delmenhorst und im St. Josef-Stift Delmenhorst künftig folgendem Ablauf: Der Klinikarzt stellt den Tod des Patienten fest und dokumentiert diesen auf einem dafür entwickelten Dokumentationsbogen. Dann wird ein speziell geschulter Arzt des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes der Gerichtsmedizin Bremen hinzugezogen. Dieser unabhängige Rechtsmediziner nimmt eine äußere Leichenschau vor, bewertet die Todesumstände und füllt die Todesbescheinigung aus. Bei der Feststellung nicht natürlicher oder unklarer Todesursachen, werden Angehörige und Polizei informiert.

Geschäftsführung und Chefärzte beider Delmenhorster Krankenhäuser haben die Einführung der qualifizierten Leichenschau beschlossen, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Die Zusammenarbeit mit der Bremer Gerichtsmedizin wird durch das Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover wissenschaftlich begleitet.

In beiden Kliniken zusammen sterben im Jahr circa 600 Patienten. Die Kosten für die qualifizierte Leichenschau von jeweils circa 125 Euro werden aktuell nicht finanziert, so dass sie zunächst von den Krankenhäusern selbst getragen werden.

Auch in Bremen diskutieren die Verantwortlichen die Einführung der qualifizierten Leichenschau bei allen Verstorbenen per Gesetz zum 1. Januar 2016. Mediziner und Polizei fordern seit Jahren, dass die Leichenschau durch speziell dafür ausgebildete Ärzte erfolgt. Kritiker vertreten die Meinung, dass letztlich nur durch eine Obduktion die genaue Todesursache exakt ermittelt werden kann. Diese ist jedoch nicht regelhaft für jeden Verstorbenen umsetzbar und wird auch von vielen Angehörigen aus persönlichen oder religiösen Gründen abgelehnt. Die qualifizierte Leichenschau ist daher ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Patientensicherheit, denn sie kann Hinweise auf Unstimmigkeiten geben und so unabhängige Ermittlungen einfordern.
Quelle: http://www.weser-kurier.de/region/delmenhorster-kurier_artikel,-Delmenhorster-Krankenhaeuser-fuehren-qualifizierte-Leichenschau-ein-_arid,1166733.html


Titel: LEICHENSCHAU: Weiter Debatte in Bremen um Prüfungen von Todesfällen
Beitrag von: admin am 11. September 2015, 23:34
Zitat
Debatte um Leichenschau geht weiter
Gesundheitsbehörde will bei der Prüfung von Todesfällen mit Hamburg kooperieren / CDU übt Kritik


VON SARA SUNDERMANN

Bremen.Zu viele Fälle von Bremerinnen und Bremern, die keines natürlichen Todes gestorben sind, bleiben unentdeckt. Um das zu ändern, will die rot-grüne Landesregierung eine sogenannte „qualifizierte Leichenschau“ einführen. Das bedeutet, dass künftig nicht nur ein Arzt den Tod eines Menschen feststellen soll, wie es derzeit Standard ist, wenn es keine Zweifel an einem natürlichen Tod gibt. Künftig soll zusätzlich ein zweiter, speziell dafür fortgebildeter Arzt den Toten untersuchen.

Doch darüber, wie diese Pläne konkret umgesetzt werden sollen, wird weiterhin gestritten. Die Gesundheitsbehörde hat nun dazu in der Deputation einen zweiten Vorstoß gemacht, der aber erneut auf Kritik stieß – vor allem bei der CDU. Für die Leichenschau will Bremen mit einem überregionalen Partner zusammenarbeiten, und zwar mit dem Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) in Hamburg.

Auch die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) hatte sich in Bremen beworben, fühlte sich aber im Frühling ausgebootet, weil es schien, als würde die Kooperation mit Hamburg bereits vorbereitet (wir berichteten).

Nun will die Behörde Hamburg ab Januar zunächst mit der Bestattung von Toten ohne Angehörige betrauen. Dies wurde aber in der Deputation von Abgeordneten verschiedener Parteien als ein erster Schritt gewertet, um dann ab Mitte kommenden Jahres auch bei der Leichenschau auf das UKE zu setzen.

Der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Rainer Bensch beantragte in der Gesundheitsdeputation, die Beschlüsse zur Leichenschau zu vertagen, da die Mitglieder der Deputation noch kaum darüber informiert worden seien, warum die Behörde Hamburg vorziehe. Auch Grüne und Linke sahen hier noch Informationsbedarf. „Es muss nachvollziehbar sein, warum die Entscheidung für das UKE getroffen wird“, sagte Kirsten Kappert-Gonther (Grüne).

Der CDU–Abgeordnete Wilhelm Hinners (CDU) setzt sich dafür ein, dass Tote am Fundort begutachtet werden – und nicht an einer zentralen Stelle. Wenn der Leichnam für die Untersuchung aus seinem Umfeld gerissen werde, gingen wichtige Spuren für die Ermittlung der Todesursache verloren, so Hinners. Außerdem gebiete es die Pietät, den Angehörigen nicht den Leichnam zu entziehen. Es sei nicht entschieden, dass es Obduktionen künftig nur an einem zentralen Ort gebe, dies sei aber eine Option, betonte Martin Götz von der Gesundheitsbehörde. Ziel sei es, nach „offener Prüfung“ der Konzepte aus Hamburg und Hannover nun näher mit Hamburg zu verhandeln.
Quelle: weser-kurier.de, 11.09.2015


Titel: "Qualifizierte Leichenschau" soll 2017 in Bremen eingeführt werden
Beitrag von: admin am 28. Mai 2016, 19:04
Zitat
Jeder Tote wird genauer untersucht
Qualifizierte Leichenschau soll 2017 eingeführt werden / Institut für Rechtsmedizin bekommt mehr Personal


VON SABINE DOLL

Bremen. Die langen Debatten um die sogenannte qualifizierte Leichenschau sind beendet: Nach Informationen des WESER-KURIER hat Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) entschieden, welche Einrichtung das neue Verfahren übernehmen und wann es eingeführt werden soll. Bremen will damit bundesweit eine Vorreiterrolle einnehmen. Es wird das erste Bundesland sein, in dem bei Verstorbenen nicht nur der Tod festgestellt und bescheinigt wird. Dies übernehmen sehr oft Hausärzte oder Mediziner im Krankenhaus, wenn ein Patient dort gestorben ist. „Die qualifizierte Leichenschau bedeutet, dass zusätzlich bei jedem einzelnen Toten ein zweiter, speziell qualifizierter Rechtsmediziner den Verstorbenen genau untersucht, um unter anderem mögliche Hinweise für einen unnatürlichen Tod festzustellen“, erklärt Martin Götz, Referatsleiter in der Gesundheitsbehörde. Im Land Bremen sterben im Jahr rund 8000 Menschen.

Ursprünglich sollte die qualifizierte Leichenschau zu Beginn dieses Jahres eingeführt werden. Allerdings gab es langwierige Debatten darüber, ob Bremen das Verfahren in Eigenregie mit dem Institut für Rechtsmedizin umsetzt oder ob es eine Kooperation – auch beim Personaleinsatz – mit den rechtsmedizinischen Instituten der Universitäten Hamburg und Hannover geben soll. Die externe Lösung schien lange realistisch, zumal die Bremer Rechtsmedizin als Auslaufmodell galt.

„Die Senatorin hat jetzt entschieden, dass das Institut mit Sitz am Klinikum Bremen-Mitte künftig diese Aufgabe übernehmen wird“, so Götz. „Das bedeutet auch, dass das Personal im Institut für Rechtsmedizin mit zusätzlich qualifizierten Ärzten aufgestockt werden muss.“ Wie viele Mediziner dies sein werden, sei noch nicht klar, allerdings müssten sie einen Rund-um-die-Uhr-Dienst gewährleisten. Laut Götz soll es bei der qualifizierten Leichenschau nicht nur um das Aufdecken potenzieller Tötungsdelikte gehen: „Ziel ist es, die Qualität der Leichenschau zu verbessern und klare, einheitliche Kriterien bei der Untersuchung einer Leiche einzuführen.“ Das sei beispielsweise, wie ein Leichnam bei der Untersuchung gedreht und auf welche Anzeichen am Körper zur Feststellung der Todesursache geachtet werde.

Damit die qualifizierte Leichenschau eingeführt werden kann, muss zuvor das sogenannte Leichengesetz geändert werden. Dies soll nach Angaben des Referatsleiters im Herbst dieses Jahres geschehen, sodass das Verfahren „allerspätestens Anfang 2017 umgesetzt werden kann“, so Götz. „Die sogenannte zusätzliche Leichennachschau vor der Einäscherung eines Verstorbenen wird dann wegfallen. Sie wird durch die qualifizierte Leichenschau ersetzt, die dann ohnehin bei jedem Verstorbenen vorgenommen wird.“

Zur Finanzierung des neuen Verfahrens sollen die Gebühren für die Leichenschau steigen, sie werden von den Angehörigen gezahlt: Aktuell liegen sie für die Leichennachschau vor der Einäscherung bei rund 114 Euro, wie aus einer Anfrage der CDU-Fraktion an den Senat hervorgeht. Künftig könnten sie bei rund 175 Euro liegen, heißt es darin. Geklärt sei nun auch, dass es eine dezentrale Begutachtung der Verstorbenen geben werde. Das heißt: Die qualifizierte Leichenschau durch die speziell geschulten Rechtsmediziner soll am Ort des Todes vorgenommen werden. Die Verstorbenen werden nicht, wie zuvor diskutiert, an einen zentralen Ort transportiert und dort untersucht.

Der innenpolitische Sprecher der CDU, Wilhelm Hinners, fordert die dezentrale Begutachtung vor allem aus kriminalistischer Perspektive: „Am Fundort einer Leiche lassen sich viel eher Hinweise auf ein mögliches Tötungsdelikt feststellen. Wird ein Leichnam für die Untersuchung von dort entfernt, gehen wichtige Spuren verloren. Es wird endlich Zeit, dass die qualifizierte Leichenschau umgesetzt wird. Das ist viel zu lange verschleppt worden“, kritisiert Hinners. In Deutschland bleibe jedes Jahr eine erhebliche Zahl von Tötungsdelikten unerkannt, weil im Rahmen der Leichenschau keine Auffälligkeiten festgestellt würden. Bremen hatte sich 2014 auf die Einführung der qualifizierten Leichenschau verständigt.
Quelle: www.weser-kurirer.de, 25.05.2016


Titel: Bremen plant "qualifizierte Leichenschau"
Beitrag von: admin am 19. September 2016, 10:22
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Olaf Cordes plant Veränderungen
Neuer Leiter für Rechtsmedizin


von André Fesser

Bremen. Das Institut für Rechtsmedizin der Gesundheit Nord hat einen neuen Leiter: Seit dem 1. Juli ist Olaf Cordes Direktor des Instituts, das sich auf dem Gelände des Klinikums Bremen-Mitte befindet. Zuvor hatte er die Einrichtung kommissarisch übernommen. Am Dienstag wird er offiziell in sein Amt eingeführt. Cordes plant die Entwicklung einer qualifizierten Leichenschau. Dabei muss jeder Tote von zwei Ärzten angesehen werden: Zunächst vom Haus- oder Klinikarzt, der den Todesschein ausstellt, dann untersucht ein Rechtsmediziner die Todesursache. „Damit würden wir viele unnatürliche Todesursachen feststellen, die heute unentdeckt bleiben“, sagt Cordes.
Quelle: www.weser-kurier.de, 13.09.2016


Titel: Bremen entscheidet sich für "Qualifizierte Leichenschau - light"
Beitrag von: admin am 26. April 2017, 15:59
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Qualifizierte Leichenschau
Wie in Bremen mehr Morde aufgedeckt werden sollen


In Bremen wird die sogenannte qualifizierte Leichenschau wohl bald zur Pflicht. Sie soll helfen, die Zahl der unentdeckten unnatürlichen Todesfälle zu senken. Experten zweifeln, ob dieses Ziel gelingt. Die Angehörigen müssen die Untersuchung trotzdem zahlen. ...

... Experten fordern Untersuchung immer am Fundort

An diesem Punkt entzündet sich Kritik. Experten fordern, dass die qualifizierte Leichenschau direkt am Fundort der Leiche durchgeführt werden muss. Lüder Fasche von der Gewerkschaft der Polizei in Bremen befürchtet, dass andernfalls Spuren verloren gehen könnten.

Es ist geradezu kriminalistisch verpflichtend, die Leichenschau am Leichenfundort vorzunehmen – und zwar eine echte qualifizierte Leichenschau.
Lüder Fasche, Gewerkschaft der Polizei in Bremen

Kriminalisten seien auf die Spuren vor Ort angewiesen und die befänden sich unter Umständen gar nicht direkt am Leichnam. ...
Quelle: http://www.radiobremen.de/gesellschaft/themen/qualifizierte-leichenschau102.html, 19.04.2017




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Qualifizierte Leichenschau: Senat beschließt Gesetzentwurf

25.04.2017 · Bremen wird als erstes Bundesland die qualifizierte Leichenschau einführen.

Künftig wird jede Person, die im Land Bremen verstirbt, nach Feststellung des Todes einer Leichenschau unterzogen. Damit wird künftig bei allen Verstorbenen untersucht, ob eine natürliche Todesursache vorliegt. So erhalten Angehörige mehr Sicherheit über die Todesursache - und auch Verbrechen können leichter aufgedeckt werden.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Senat heute (Dienstag, 25. April 2017). Wenn die Bremische Bürgerschaft das Gesetz beschließt, kann es zum 1. August 2017 in Kraft treten.

Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, betonte: "Mit der Einführung der qualifizierten Leichenschau wird die Qualität der Leichenschau verbessert. Patientinnen und Patienten und Angehörige von Verstorbenen erhalten dadurch mehr Sicherheit."

Das Ziel der qualifizierten Leichenschau ist, mehr Informationen über die Todesarten zu bekommen. Es gibt Hinweise darauf, dass viele Tötungsdelikte unerkannt bleiben – und somit nicht geahndet und die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Bei der Änderung geht es aber nicht darum, Angehörige von Verstorbenen unter Generalverdacht zu stellen. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit den Beteiligten eine praktikable Lösung gefunden, die Rücksicht auf die trauernden Angehörigen nimmt und gleichzeitig die Möglichkeiten einer Untersuchung vor Ort gibt.

Die qualifizierte Leichenschau stellt eine Weiterentwicklung der rechtsmedizinischen Versorgung dar. Bisher haben die Medizinerinnen und Mediziner, die den Tod einer Person im Krankenhaus oder im privaten Umfeld festgestellt hatten, auch den Tod bescheinigt. Künftig wird die Todesfeststellung von der Leichenschau getrennt.
Das bedeutet: Jede Person, die im Land Bremen verstirbt, wird nach der Feststellung des Todes durch einen Arzt oder eine Ärztin noch zusätzlich einer Leichenschau unterzogen. Damit verbessert sich außerdem die Datenbasis über Krankheiten und ihre Verläufe.

Die Leichenschau wird von einem besonders ausgebildeten Leichenschauarzt bzw. einer Leichenschauärztin durchgeführt. Diese Leichenschau wird in einer Leichenhalle der Bestatter oder im Krankenhaus vorgenommen. Falls der Arzt, der den Tod feststellt, den Verdacht hat, dass es sich um einen nicht natürlichen Todesfall handelt, wird die Leichenschauärztin oder der Leichenschauarzt die Leichenschau direkt vor Ort durchführen.

Das Verfahren wird nach zwei Jahren ausgewertet und bei Bedarf verändert.

Quelle: http://senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.271051.de&asl=bremen02.c.732.de



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Änderung aus Kostengründen vermutet
Kritik an neuer Leichenschau

von Sabine Doll 27.03.2017

Olaf Cordes ist verärgert. „Eigentlich sollte in Bremen künftig jeder Tote genauer untersucht werden, um ungeklärte Todesursachen und potenzielle Tötungsdelikte besser aufklären zu können. Jetzt wird aber still und heimlich ein Gesetz verabschiedet, das diesem Ziel überhaupt nicht gerecht wird. Aus fachlicher Sicht hätte man sich das dann auch sparen können“, sagt der Leiter des Bremer Instituts für Rechtsmedizin.

Cordes vermutet, dass es Kostengründe sind, warum die Behörde von Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) nach monatelangen Ankündigungen „diese Light-Variante“ einer qualifizierten Leichenschau einführen wolle. Cordes: „Das ist Augenwischerei.“

Darum geht es: Bislang wird der Tod eines Menschen in den meisten Fällen vom Hausarzt, Notarzt oder einem Arzt im Krankenhaus festgestellt und bescheinigt. Im Land Bremen gibt es im Jahr rund 8000 Todesfälle. Derzeit werden Tote nur zusätzlich von einem Rechtsmediziner untersucht, bevor sie eingeäschert werden. Oder wenn Hinweise auf eine nicht-natürliche Todesursache vermutet werden. Die neue qualifizierte Leichenschau sieht vor, dass künftig bei jedem einzelnen Toten ein speziell qualifizierter Rechtsmediziner den Verstorbenen genau untersucht – um die Todesursache zu klären und um mögliche Hinweise auf ein Tötungsdelikt festzustellen.

Leichnam nur in Sonderfällen am Fundort zu untersuchen
„Der wesentliche Punkt ist, dass diese qualifizierte Leichenschau immer in jedem Fall unverzüglich und vor allem am Auffindeort von einem Rechtsmediziner vorgenommen wird. Nur dann macht das aus fachlicher Sicht überhaupt Sinn“, sagt Olaf Cordes. Der Auffindeort kann die Wohnung des Toten, das Krankenhaus oder jeder andere Ort sein. In der monatelangen Debatte über das neu gefasste Leichengesetz sei das auch der Plan der Behörde gewesen, so Cordes. „Das ist im Gesetz aber nicht mehr als verpflichtend vorgesehen. Wie sollen wir als Rechtsmediziner eine Todesursache bewerten, wenn wir die Leiche oft erst 36 Stunden später sehen – und vor allem nicht am Auffindeort, sondern beim Bestatter?

Die Gesundheitsbehörde bestätigt auf Nachfrage des WESER-KURIER die Abkehr von dieser sogenannten dezentralen Leichenschau in jedem Todesfall: Nur bei Auffälligkeiten des todesfeststellenden Arztes oder bei Polizeifällen solle ein Rechtsmediziner den Leichnam an dem Fundort untersuchen. „Bei 'Normalfällen' erfolgt die Leichenschau in der Leichenhalle des Bestatters“, so die Sprecherin der Gesundheitsbehörde, Christina Selzer. Demnach liegt die Beurteilung, ob eine Todesursache unklar ist oder ob es Hinweise auf ein Tötungsdelikt gibt, beispielsweise bei dem Hausarzt.

Lüder Fasche ist Vorsitzender der Fachgruppe Kriminalpolizei bei der Gewerkschaft der Polizei, er formuliert seine Kritik an dieser Regelung sehr deutlich: „Das ist nicht nur ein Rückschritt, sondern Irrsinn“, sagt er. „Da wird eine qualifizierte Leichenschau eingeführt, der Begriff suggeriert eine Qualitätssteigerung – und dafür will man sich bundesweit als Vorreiter feiern lassen. Aber guckt man hinter die Fassade, ist da keine Verbesserung zu sehen.“ Das sei nur der Fall, wenn jeder Tote am Auffindeort untersucht werde. „Ansonsten gehen wichtige Spuren verloren.“

Widerspruch zu kriminalistischen Grundsätzen

Werde eine Leiche nach der Todesfeststellung zum Bestatter gebracht und dort erst bis zu 36 Stunden später von einem Rechtsmediziner gesehen und dieser stelle Hinweise auf ein Tötungsdelikt fest, gehe wichtige Zeit für die Polizei verloren. Zudem könnten sie in der Wohnung, am Fundort, vernichtet werden. Fasche: „Das widerspricht elementaren kriminalistischen Grundsätzen. Wir wollen Morde aufklären. Das lohnt sich aber nur, wenn wir auch die Chance haben, sie aufzuklären.“ Dies sei in den ersten 24 Stunden am größten.

Kritik üben Rechtsmediziner Cordes und der Polizeibeamte auch daran, dass die Krankenhäuser gänzlich auf einen externen Rechtsmediziner für die qualifizierte Leichenschau verzichten dürfen: Das Gesetz erlaubt es den Kliniken, eigene Ärzte zu schulen, die die Leichenschau bei verstorbenen Patienten vornehmen. Aus der Gesundheitsbehörde heißt es dazu, dass dieses Verfahren noch nicht endgültig entscheiden sei, es solle vor allem der Entlastung des Instituts für Rechtsmedizin dienen, so Behördensprecherin Christina Selzer. In jedem Fall sei eine Qualifizierung und Supervision der Klinikärzte durch das Rechtsmedizinische Institut vorgesehen. „Unabhängigkeit sieht anders aus“, betont Fasche.

Bereits vor gut drei Jahren hatte sich der Senat auf die Einführung der qualifizierten Leichenschau verständigt, allerdings gab es lange Debatten unter anderem darüber, ob das Bremer Institut die Leitung übernimmt. Die Mordserie des ehemaligen Krankenpflegers Niels H. in Delmenhorst hatte den Druck auf die Politik erhöht.

Evaluierung nach 24 Monaten

In der vergangenen Woche hat die Gesundheitsdeputation dem Gesetzentwurf, der noch im April in der Bürgerschaft beschlossen werden soll, zugestimmt. Darunter auch die CDU, die immer mit Nachdruck gerade die dezentrale Leichenschau durch einen neutralen Rechtsmediziner am Fundort gefordert hatte. „Ich teile die Kritik der Rechtsmediziner und der Polizei, ganz klar“, sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wilhelm Hinners.

„Aus kriminalistischer Sicht ist das Gesetz kein großer Wurf, aber wir konnten zumindest zur Bedingung machen, dass es nach zwei Jahren eine Evaluierung geben wird.“ 24 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll bewertet werden, ob die qualifizierte Leichenschau in dieser Form dazu beiträgt, mehr ungeklärte Todesursachen zu klären. „Wie soll ich das denn bewerten, wenn ich nur die Leiche habe, aber nicht am Fundort?“, so Cordes.

Nach den Plänen der Gesundheitsbehörde soll die qualifizierte Leichenschau ab dem 1. August umgesetzt werden. Damit werden auch die Gebühren für die neue Pflicht-Untersuchung steigen, die von den Angehörigen bezahlt wird: Rund 150 bis 200 Euro werden dann fällig, bislang liegt sie für die Leichenschau vor der Einäscherung bei 114 Euro.
Quelle: http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-kritik-an-neuer-leichenschau-_arid,1574259.html, 27.03.2017


Titel: Re: Qualifizierte Leichenschau: Mehr Aufklärung nicht natürlicher Todesfällen
Beitrag von: admin am 02. August 2017, 10:57
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1. August 2017
Jede Leiche in Bremen muss jetzt untersucht werden

  • Ab heute ist die qualifizierte Leichenschau Pflicht
  • Bremen ist das erste Bundesland mit dieser Regelung
  • Kosten steigen für Angehörige

Bremen hat als erstes Bundesland heute die sogenannte "qualifizierte Leichenschau" eingeführt. Das bedeutet: jede Leiche muss künftig von Ärzten auf die Todesursache hin untersucht werden. Experten erhoffen sich dadurch, dass bisher unentdeckte, nicht-natürliche Todesfälle aufgeklärt werden.

Ein unbemerkter tödlicher Unfall, falsch eingenommene Medikamente oder sogar ein vertuschter Mord: Rechtsmediziner gehen davon aus, dass bundesweit Tausende dieser nicht-natürlichen Todesfälle unentdeckt bleiben. Deswegen sollen künftig in Bremen alle Leichen entweder von Rechtsmedizinern oder speziell ausgebildeten Ärzten untersucht werden. Sie können zum Beispiel an Flecken auf der Haut oder in den Augen Hinweise auf die wahre Todesursache erkennen.

Tote werden vor Untersuchung in Leichenhalle gebracht
Kritikern geht das Gesetz nicht weit genug. Sie bemängeln, dass der oder die Verstorbene zunächst in die Leichenhalle gebracht und erst dort untersucht werden soll. So könnten – zum Beispiel im Fall eines Mordes – wichtige Beweise am Fundort der Leiche zerstört werden. Die Arbeit der Polizei werde so erschwert. Für Hinterbliebene bedeutet die qualifizierte Leichenschau mehr Kosten. Sie müssen nämlich künftig statt 114 rund 190 Euro zahlen.
Quelle: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/leichenschau-in-bremen-pflicht100.html, 01.08.2017

[weitere Infos, inkl. Gesetz >>] (https://www.kvhb.de/bremen-fuehrt-qualifizierte-leichenschau-ein)


Titel: Steit um qualifizierte Leichenschau
Beitrag von: admin am 03. September 2017, 18:22
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Leichenschau
Kritik an der Leichenschau
Seniorenvertretung fordert Stopp


Bremen. Die Seniorenvertretung Bremen fordert, die am 1. August eingeführte qualifizierte Leichenschau solange einzustellen, bis die bekannt gewordenen Probleme in Ablauf und Organisation der neuen Regelung vollständig von der zuständigen Gesundheitsbehörde geklärt seien. "Es entstehen zusätzliche Wartezeiten bis zur Freigabe der Toten. Die Vorbereitungen des Abschieds von einem Verstorbenen werden ins terminlich Unplanbare verzögert. Das ist nicht zumutbar", kritisiert die Seniorenvertretung.

Als erstes Bundesland hat Bremen am 1. August die  qualifizierte Leichenschau eingeführt. Seitdem muss jeder Tote zusätzlich von einem Rechtsmediziner oder einem dafür fortgebildeten Klinikarzt äußerlich untersucht werden, um unklare Todesursachen und Tötungsdelikte besser aufklären zu können. Erst danach darf der Totenschein ausgestellt und damit der Verstorbene für die Bestattung freigegeben werden.

Bestatter, Angehörige und Kliniken berichten, dass es dabei vor allem um das Wochenende herum zu Wartezeiten von teilweise sogar mehreren Tagen komme. Unter anderem deshalb, weil es noch kein Fortbildungsprogramm für Klinikärzte gibt und die Rechtsmediziner damit für die Leichenschau im gesamten Stadtgebiet zuständig seien. Teilweise seien auch Bestattungsinstitute oder die entsprechenden Abteilungen in den Kliniken bereits nachmittags geschlossen, sodass die Rechtsmediziner die Leichenschau nicht vornehmen könnten. Auf Nachfrage des WESER-KURIER hatte die Behörde mitgeteilt, dass sich die Verordnung für ein Fortbildungsprogramm derzeit noch in der Abstimmung befinde.

"Die Umsetzung erfolgte offensichtlich auch ohne Vorbereitung der betroffenen Stellen auf die anstehenden Aufgaben", kritisiert die Seniorenvertretung. Mit der Einführung der neuen Regelung sind auch die Gebühren für die Leichenschau gestiegen, die von den Hinterbliebenen gezahlt werden müssen: nach Angaben der Gesundheitsbehörde von 114 auf 187 Euro. Die Seniorenvertretung fordert in ihrer Mitteilung, Hinterbliebene nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten.
Quelle: www.weser-kuier.de, 03.09.2017


Titel: Positive Bilanz bei Qualifizierter Leichenschau
Beitrag von: admin am 10. Juli 2019, 18:09
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Todesursachen auf der Spur
Erste Bilanz der qualifizierten Leichenschau


von Sabine Doll 31.07.2018

Bremen hat als einziges und erstes Bundesland vor einem Jahr die qualifizierte Leichenschau eingeführt. Jeder Verstorbene wird von Rechtsmedizinern äußerlich untersucht. Eine erste Bilanz.

Ist der Tod des älteren Menschen tatsächlich die Folge eines Herzversagens? Oder könnten die blauen Flecken am Körper des Verstorbenen auch auf einen Sturz hindeuten? Handelt es sich möglicherweise sogar um ein Tötungsdelikt? Vor genau einem Jahr hat Bremen als erstes und auch bislang einziges Bundesland die sogenannte qualifizierte Leichenschau eingeführt. Seitdem muss jeder Tote zusätzlich von einem Rechtsmediziner oder einem dafür weitergebildeten Klinikarzt äußerlich untersucht werden – um unklare Todesfälle und auch Tötungsdelikte besser aufklären zu können. Erst danach darf der Totenschein ausgestellt und der Verstorbene für die Bestattung freigegeben werden.

Seit dem 1. August 2017 wurden nach Angaben des Klinikverbundes Gesundheit Nord (Geno), zu dem das Institut für Rechtsmedizin in Bremen gehört, mit Stand vom 31. Juli 7151 Tote bei einer qualifizierten Leichenschau untersucht. "Diese Zahl dürfte aber noch etwas höher sein, da die Leichenschauen der vergangenen Tage darin noch nicht erfasst sind", sagt Geno-Sprecher Timo Sczuplinski auf Nachfrage des WESER-KURIER. Ein zunächst unentdecktes Kapitalverbrechen wie Mord war nach Auskunft der Gesundheitsbehörde, unter deren Regie die Gesetzesänderung erfolgte, noch nicht darunter.

Jährlich 1200 unentdeckte Tötungen


Wissenschaftler aus Münster hatten vor mehreren Jahren eine Studie mit folgendem Ergebnis veröffentlicht: Jedes Jahr blieben in Deutschland mindestens 1200 Tötungen unentdeckt. Zudem würden über 10.000 Todesfälle mit nicht natürlichen Ursachen übersehen – dazu gehören etwa Unfälle oder Suizide. Die Größenordnung, die die Wissenschaftler nannten, wird von Fachleuten kritisch diskutiert. Rechtsmediziner fordern aber seit Jahren bundesweit, dass das Verfahren der Leichenschau reformiert wird. Das ist Sache der Bundesländer, Bremen hat im vergangenen Jahr als erstes Land damit ernst gemacht und das "Gesetz über das Leichenwesen" entsprechend geändert. 2014 hatte sich das kleinste Bundesland auf die Einführung verständigt. Laut Gesundheitsbehörde hat die Stadt Frankfurt am Main mittlerweile ebenfalls eine qualitative Leichenschau eingeführt.

In anderen Bundesländern ist das Verfahren nach dem Tod eines Menschen so geregelt: Jeder Mediziner, egal welcher Fachrichtung, kann den Tod eines Menschen feststellen, die sogenannte äußere Leichenschau vornehmen und beurteilen, ob es sich um eine natürliche oder nicht natürliche Todesursache handelt. Nur bei Auffälligkeiten werden Rechtsmediziner hinzugezogen. Auch in Bremen kann beispielsweise auch der Hausarzt den Tod feststellen – die zusätzliche äußere Leichenschau durch einen Rechtsmediziner ist aber per Gesetz vorgeschrieben.

"Allerdings hatten wir auch vorher schon weitergehende Regelungen als etwa andere Länder", sagt der Leiter des Instituts für Rechtsmedizin, Olaf Cordes. So wurde unter anderem jeder Verstorbene vor einer Einäscherung von einem Rechtsmediziner auf diese Weise untersucht. Cordes: "Die Einäscherungsquote liegt in Bremen bei über 80 Prozent."

Rechtsmediziner im Einsatz


Von sieben Rechtsmedizinern des Instituts sind laut Geno-Sprecher täglich zwei Ärzte in Sachen qualifizierter Leichenschau in Bremen bei Bestattern und in Krankenhäusern unterwegs. Bei den Leichenschauen geht es nicht nur um das Aufdecken möglicher Tötungsdelikte, sondern auch um die Klärung, ob es sich etwa um einen Unfall oder eine andere Todesursache handelt, als die vom todesfeststellenden Arzt.

"Die Qualität der Leichenschau wurde verbessert. Patienten und Angehörige von Verstorbenen erhalten mehr Sicherheit", betont Bremens Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD). Das neue Verfahren verfolge zudem ein weiteres Ziel: "Gleichzeitig verbessert sich die Datenbasis über Krankheiten und ihre Verläufe – Erkenntnisse, die wiederum den Patienten zugutekommen", so Quante-Brandt. Im Herbst nächsten Jahres will die Behörde der Senatorin erste Ergebnisse zur Effektivität, zu Kosten und Organisation der qualifizierten Leichenschau  vorlegen. Kurz: Ob die zusätzliche äußere Untersuchung das bringt, was man sich erhofft hat.

Knapp einen Monat nach Inkrafttreten der qualifizierten Leichenschau gab es im vergangenen Jahr einige Anlaufschwierigkeiten: Bestatter und Angehörige kritisierten, dass es teilweise mehrere Tage dauerte, bis Verstorbene von einem Rechtsmediziner untersucht und schließlich für die Bestattung freigegeben werden konnten. Der Vorsitzende des Bremer Bestatterverbands, Christian Stubbe, hatte damals dem WESER-KURIER berichtet: "Es kann bis zu drei Tage dauern, bis wir Verstorbene aus den Kliniken überführen können." Vor allem gegen Ende der Woche und übers Wochenende soll es zu solchen längeren Verzögerungen gekommen sein.

Das Problem: Die Rechtsmediziner müssen oft lange Wege quer durch Bremen zurücklegen. Etwa die Hälfte der Verstorbenen befinde sich in den Kliniken, teilte Cordes damals mit. Als weiteres Problem stellte sich damals heraus, dass Abteilungen in den Kliniken sowie Bestattungsinstitute teilweise ab 15 oder 16 Uhr geschlossen waren. Für einen Freitagnachmittag bedeutete dies, dass die Leichenschau – sofern sie direkt in den Kliniken oder Bestattungsunternehmen vorgenommen wird – erst nach einem Wochenende möglich war.

Diese Anlaufschwierigkeiten sind laut Cordes überwunden: "Der Ablauf mit allen Beteiligten hat sich in den meisten Fällen sehr gut eingespielt. In der Regel schaffen wir es, die qualifizierte Leichenschau am nächsten Werktag vorzunehmen."Knapp einen Monat nach Inkrafttreten der qualifizierten Leichenschau gab es im vergangenen Jahr einige Anlaufschwierigkeiten: Bestatter und Angehörige kritisierten, dass es teilweise mehrere Tage dauerte, bis Verstorbene von einem Rechtsmediziner untersucht und schließlich für die Bestattung freigegeben werden konnten. Der Vorsitzende des Bremer Bestatterverbands, Christian Stubbe, hatte damals dem WESER-KURIER berichtet: "Es kann bis zu drei Tage dauern, bis wir Verstorbene aus den Kliniken überführen können." Vor allem gegen Ende der Woche und übers Wochenende soll es zu solchen längeren Verzögerungen gekommen sein.

Das Problem: Die Rechtsmediziner müssen oft lange Wege quer durch Bremen zurücklegen. Etwa die Hälfte der Verstorbenen befinde sich in den Kliniken, teilte Cordes damals mit. Als weiteres Problem stellte sich damals heraus, dass Abteilungen in den Kliniken sowie Bestattungsinstitute teilweise ab 15 oder 16 Uhr geschlossen waren. Für einen Freitagnachmittag bedeutete dies, dass die Leichenschau – sofern sie direkt in den Kliniken oder Bestattungsunternehmen vorgenommen wird – erst nach einem Wochenende möglich war.

Diese Anlaufschwierigkeiten sind laut Cordes überwunden: "Der Ablauf mit allen Beteiligten hat sich in den meisten Fällen sehr gut eingespielt. In der Regel schaffen wir es, die qualifizierte Leichenschau am nächsten Werktag vorzunehmen."
Quelle: https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-erste-bilanz-der-qualifizierten-leichenschau-_arid,1754202.html