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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Arzt + Patientenrecht => Thema gestartet von: admin am 10. März 2010, 13:45



Titel: Ärztliche Pflicht zur Aufklärung von Patienten
Beitrag von: admin am 10. März 2010, 13:45
Ärztliche Pflicht zur Aufklärung über Arzneimittel und Therapie

Die Rechtsanwaltskanzlei Wienke & Becker – Köln® weist in ihrem Online-Artikel auf die Pflicht des Arztes hin, den Patienten über die Diagnose, den Verlauf und die Therapie einer bestimmten Erkrankung aufzuklären.

Dies gilt im gleichen Maße natürlich auch für Patienten, die in Heimen leben ...

Quelle: www.Kanzlei-WBK.de - Mit freundlicher Genehmigung durch Rechtsanwalt Dr. Albrecht Wienke


Titel: Re: Ärztliche Pflicht zur Aufklärung von Patienten
Beitrag von: admin am 04. November 2014, 15:24
Aufklärung und Einwilligung bei ärztlichen Eingriffen

Ärztliche Heileingriffe und Aufklärung sowie Patienteneinwilligung umfassen zahlreiche rechtliche, medizinische und medizinethische Aspekte. Methoden: Schwerpunkt der nachfolgenden Darstellung ist die juristische Wertung basierend auf höchstrichterlicher Rechtsprechung, medizinrechtlicher Literatur und Verdeutlichung anhand verschiedener Beispiele aus der Rechtspraxis der letzten Jahre.

Ergebnisse: Jeder ärztliche Heileingriff erfüllt nach der aktuellen Rechtssprechung den Tatbestand der Körperverletzung. ...

Quelle: http://www.aerzteblatt.de/archiv/54690/Aufklaerung-und-Einwilligung-bei-aerztlichen-Eingriffen