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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Arzt + Patientenrecht => Thema gestartet von: admin am 14. März 2010, 20:12



Titel: FREIHEIT: Freie Arztwahl auch im Heim
Beitrag von: admin am 14. März 2010, 20:12
Freie Wahl des Arztes muß auch im Heim gewährleistet sein

Menschen werden immer älter und mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig zu werden. Über meist viele Jahre bauen sie ein enges, vertrauensgeprägtes Verhältnis zum Hausarzt auf. Was ist,  wenn die Hilfs- und Pflegebedürftigkeit ein Verbleiben in der häuslichen Umgebung nicht mehr zuläßt? Wer übernimmt dann die ärztliche Betreuung im Heim?

§ 76 SGB V regelt die freie Wahl des Arztes
Grundsätzlich ist die Wahl des Arztes für jeden Patienten frei, er darf diesen auch ohne Begründung wechseln, eine Behandlung abbrechen oder beispielsweise ein Krankenhaus jederzeit verlassen. Das ist im Sozialgesetzbuch SGB V in § 76 "Freie Arztwahl" (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__76.html) geregelt.

Gilt auch für Menschen im Heim
Das gilt ebenfalls im Pflegeheim - auch wenn das für das Pflegepersonal einen entsprechenden Aufwand bedeutet. So heißt es z.B. auf einer Internetseite der Caritas (http://www.kath.de/caritas_mannheim/arztwahl_heimbewohner_caritas_mannheim.php):

"Die freie Arztwahl, die für die Caritas einen hohen Wert darstellt, ist grundgelegt in der Würde jedes Menschen und dem Recht auf Selbstbestimmung, die in unserem christlichen Menschenbild aber auch laut § 2 SGB XI (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__2.html) gefordert ist. Dies führt dazu, dass stellenweise bis zu 60 verschiedene Ärzte in einer stationären Pflegeeinrichtung für die medizinische Versorgung der Bewohner zuständig sind."

Und weiter: "Der Caritasverband Mannheim möchte die Hausärzte der Bewohner bestärken, die medizinische Versorgung ihrer Patienten auch nach dem Heimumzug zu übernehmen, stellen die Hausärzte doch ein wichtiges Bindeglied dar, zwischen dem Leben vor, während und nach dem Heimaufenthalt. Für viele alte Menschen ist der Hausarzt nicht nur Arzt, sondern wertvoller Gesprächspartner, der ihnen in vielen Lebenslagen hilft."

Pflegebedürftige, ihre rechtlichen Vertreter wie bevollmächtigte Angehörige oder Betreuer sollten sich also nicht irritieren lassen und auf ihr Recht der freien Arztwahl bestehen. Es gibt nur einen "Haken":  Der Hausarzt muß die weitere Betreuung im Heim auch übernehmen wollen ...



Bei Problemen hilft die vor Ort zuständige Heimaufsicht oder z.B. die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) mit ihren 22 regionalen Beratungsstellen. (http://www.unabhaengige-patientenberatung.de/)