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Titel: „BremWoBeG“: Anpassungen notwendig
Beitrag von: admin am 21. April 2010, 16:48
Forderung: Aufgaben der Heimaufsicht neu ausrichten

Stellungnahme zum geplanten Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz

Heim-Mitwirker fordern die Neuausrichtung der Bremer Heimaufsichtsbehörde als notwendige Konsequenz aus dem vorliegenden Gesetzentwurf des „BremWoBeG“. Immer mehr neue alternative Wohnformen bedingen einen entsprechenden Mehraufwand. Die Personalstärke der zuständigen Aufsichtsbehörde reichte schon in der Vergangenheit nicht. Es muss über eine Neuausrichtung der Aufgaben der Aufsichtsbehörde nachgedacht werden. Kostenpflichtige Beratungen und Folgeprüfungen könnten Geld für zusätzlich benötigtes Personal in die Behördenkassen fließen lassen.

Bislang werden Pflegeeinrichtungen kostenlos beraten und geprüft. Auch bei wiederholt festgestellten Mängeln, berechnet die Behörde für ihre Tätigkeit nichts. Konsequenzen drohen viel zu spät. Der zeitliche und personelle Aufwand steht im Widerspruch zum Sparzwang in Bremer Behörden. Vergleichbare Prüfungen anderer Institutionen sind dagegen kostenpflichtig. „Bei einer Prüfungsquote von 100 Prozent hat der (Landes-)Rechnungshof allein für das Jahr 2008 ein Einnahmepotenzial von rund 537000 Euro errechnet.“, rechnet der Jahresbericht 2009 vor. – Warum sollte die Heimaufsicht also weiter und immer wieder kostenlos beraten?

Insgesamt ist der Ansatz, den differenzierten Ansprüchen der pflegebedürftigen Menschen mit dem neuen „BremWoBeG“ künftig besser entsprechen zu wollen, sehr zu begrüßen. Dennoch werden weitere wichtige Änderungspunkte in der Stellungnahme der Heim-Mitwirker gefordert.

So sollen die so genannten „Trägergesteuerten Wohngemeinschaften“ ebenso wie Heime regelmäßig und vor allem auch unangemeldet geprüft werden. Nur so kann ein „ungeschöntes“ Ergebnis festgestellt werden. Die wechselweise Kontrolle, mal durch die Behörde, mal durch den MDK, wird als nicht ausreichend betrachtet. Die Prüfkriterien und die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter beider Institutionen sind dafür zu verschieden.

„Service-Wohnen“ muss ebenfalls dem neuen Gesetz unterliegen, wenn Wohnraum und Betreuungsleistungen faktisch von nur einem Anbieter kommen. Hier darf es keine Schlupflöcher für Anbieter geben, die sich mit „Kleinst-Heimen“ dem Gesetz zu entziehen versuchen.

Aus Verbrauchersicht sind transparente, öffentlich zugängliche Informationen die wichtigste Voraussetzung, um die richtige Entscheidung für die geeignete Wohnform zu treffen. Dazu gehört  auch die vollständige, ungeschönte Information der Prüfergebnisse der Aufsichtsbehörde. Sie muss für jeden Verbraucher allgemein öffentlich zugänglich sein.

Zu den wichtigsten zählt aber die Forderung nach Mitbestimmung statt nur Mitwirkung: „Wer etwas bestellt und bezahlt, muss auch mitbestimmen können, was er bekommt.“  Nach dem alten Heimgesetz mussten zwar die Interessenvertreter der Heimbewohner schon vor Entgelterhöhungen angehört werden. Geschah das nicht, hatte es leider überhaupt keine Auswirkungen. Das muss sich ändern.

Zur Stärkung der Rechte von Pflege betroffener Menschen gehört auch die regelmäßige Information und Fortbildung ihrer Interessenvertreter. Dies sollte dem steigenden Bedarf entsprechend berücksichtigt und weiter ausgebaut werden.

Unsere vollständige Stellungnahme zum Entwurf des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes kann im Internet unter www.heim-mitwirkung.de (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=504.msg2384#msg2384) heruntergeladen werden.


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