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AKTUELLES / NEWS => Aktuelles aus den Medien => Thema gestartet von: admin am 12. Mai 2010, 17:49



Titel: Bundesärztekammer: Patientenrechte-Gesetz ist überflüssig
Beitrag von: admin am 12. Mai 2010, 17:49
Bundesärztekammer gegen Änderung der Patientenrechte
Montgomery hält Schutzniveau für hoch


BERLIN (sun). Die Bundesärztekammer (BÄK) beklagt, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis häufig durch Misstrauen geprägt sei. Ein Patientenrechtegesetz würde daran allerdings wenig ändern. ...

Zitat von: Ärztezeitung
Montgomery: Es sei jedoch nicht möglich, dass Arzt und Patient sich auf Augenhöhe begegnen.

Quelle: http://www.aerztezeitung.de (http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/600946/bundesaerztekammer-aenderung-patientenrechte.html)




Ausführlicher berichtet das Deutsche Ärzteblatt:
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/41207/Deutscher_Aerztetag_Das_Niveau_der_Patientenrechte_in_Deutschland_ist_hoch.htm


Titel: Re: Bundesärztekammer: Patientenrechte-Gesetz ist überflüssig
Beitrag von: admin am 12. Mai 2010, 17:50
Patientenrechtegesetz (PatRG) dringend erforderlich

Ablehnungsfront der Ärzteschaft unverständlich


Im Zusammenhang mit dem Deutschen Ärztetag vom 11. - 14.05.2010 wendet sich die Bundesärztekammer (BÄK) vehement gegen ein Patientenrechtegesetz (PatRG) und behauptet, das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten würde durch ein solches Gesetz beeinträchtigt / gestört. Genau das Gegenteil ist der Fall.


Ein Patientenrechtegesetz würde (endlich) dazu beitragen, dass die Beziehungen zwischen Patienten und Ärzten partnerschaftlich und auf Augenhöhe gestaltet und damit sogar vorhandene Vorbehalte / Hürden abgebaut werden können. Es muss nämlich auch rechtlich klargestellt werden, dass Ärzte im Rechtsverhältnis zum Patienten medizinische Dienstleister sind und keineswegs weiterhin von einer „überhöhten“ Sichtweise geprägt sein dürfen. Insoweit ist Änderungsbedarf dringend geboten. Das sollte durch die Ärzteschaft (BÄK) nicht zerredet werden.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk hat bereits mit einer Presseerklärung vom 22.02.2010 klare und verbindliche Aussagen zur Patienten-Selbsthilfebestimmung in einem Patientenrechtegesetz (PatRG) gefordert und damit eindeutig Position bezogen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist übrigens mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung der Meinung, dass im Zusammenhang mit einem Patientenrechtegesetz (PatRG) keine generelle Umkehr der Beweislast im Zusammenhang mit vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehlern erwogen werden sollte. Die jetzigen Haftungsregelungen mit den durch die Gerichte zugelassenen eingeschränkten Beweiserleichterungen (z.B. im Bereich der Aufklärungs- oder Dokumentationsmängel oder der groben Fehler) erscheinen ausreichend. Verbessert werden muss aber die gutachterliche Praxis im Zusammenhang mit medizinischen Streitfällen.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk wird das Thema „Patientenrechtegesetz“ beim Pflegetreff am 16.11.2010 in Neuss-Erfttal ansprechen. Sollte es seitens der BÄK eine Bereitschaft geben, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, wird hiermit eine entsprechende Einladung ausgesprochen. Es könnte dann gemeinsam mit den Betroffenen, den Patienten, diskutieren werden.

Quelle: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de - Pressemitteilung 11.05.2010