Titel: Von GEZ-Gebühren befreit ... Beitrag von: admin am 02. Mai 2006, 10:03 Alten- und Behinderteneinrichtungen:
Von GEZ-Gebühren befreit Die Frage nach der Gebührenpflicht von Rundfunkempfangsgeräten in gemeinschaftlich oder allgemein genutzten Räumen in stationären Alten- und Behinderteneinrichtungen unterlag bisher unterschiedlichen Landesregelungen. Doch nun gibt ein bundesweit einheitlicher Rundfunkgebührenstaatsvertrag klare Vorgaben, indem Ausnahmeregelungen für Einrichtungen bzw. Heime für behinderte Menschen, für Ausbildungsstätten und Werkstätten für Behinderte sowie Einrichtungen der Altenhilfe geschaffen wurden. Auf Antrag können diese eine Befreiung von den GEZ-Gebühren erlangen. Voraussetzung ist, dass die Rundfunksempfanggeräte dem betreuten Personenkreis in den jeweiligen Einrichtungen von diesen unentgeltlich bereitgestellt werden. Darüber hinaus muss der Einrichtungsträger gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung dienen. In Altenwohnheimen, Altenheimen und Altenpflegeheime genügt es, wenn diese nach § 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit sind. Von Bewohnern selbst mitgebrachte Rundfunk- und Fernsehgeräte, die in deren Zimmer genutzt werden, sind von der Gebührenbefreiung allerdings nicht betroffen. Nähere Informationen erhalten Interessierte bei der Gebühreneinzugszentrale. Quelle: Pflege intern; Informationsdienst aus dem Berliner Büro des Vincentz Network. Titel: Datenschutz: Sozialhilfebescheid nicht komplett an GEZ senden! Beitrag von: admin am 02. Mai 2006, 22:49 Gravierende Datenschutzprobleme
In einer Pressemitteilung vom 04.11.2005 berichtete der Bremer Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) über gravierende Datenschutzprobleme beim Rundfunkgebührenbefreiungsverfahren. Hervorgerufen sind diese durch eine Änderung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (*), der vorsieht, dass u. a. Arbeitslosengeld-, Sozialhilfe- und BaföG-Empfänger für die Befreiung ihren Bewilligungsbescheid im Original oder beglaubigter Kopie vorlegen müssen. Die damit verbundenen Datenschutzprobleme der Betroffenen liegen auf der Hand, denn in den Bescheiden befinden sich eine Vielzahl sensibler, besonders schutzwürdiger Daten. Dies hat der LfD auch in der November-Sitzung des Rechtsausschusses kritisiert. Daraufhin ist mit Unterstützung des Rechtsausschusses ein "runder Tisch" gebildet worden, an dem Vertreter von Radio Bremen, dem Versorgungsamt, dem Amt für soziale Dienste, dem Bafög-Amt, der BAgIS und der Senatskanzlei wie auch eine Vertreterin des LfD teilgenommen haben. [Quelle: LfD-HB - vollständige Info >> hier klicken] (http://www.datenschutz-bremen.de/pressemitteilung.php?pressid=8582) Titel: Kaum zu glauben ... Beitrag von: admin am 02. Mai 2006, 23:18 GEZ-Gebühren: Blinde und taube Rentnerin soll auch zahlen
Blind und taub ist die 97-jährige Berta Balcke aus Unterföhring seit sieben Jahren. Dennoch soll sie GEZ Gebühren in Höhe von 55,32 Euro bezahlen. Wenn sie nicht zahlt, droht ihr ein Bußgeld von 1.000 Euro. Obwohl die Rentnerin, die in einem Altenheim lebt, Fernsehen und Radio schon seit langer Zeit nicht mehr nutzt wird sie zur Kasse gebeten. Grund: Sie hatte vergessen, das alljährlich fällige Befreiungsformular abzusenden. Die GEZ teilte mit, es genüge schon ein empfangsbereites Gerät, um Gebühren zu fordern. Dass die Rentnerin weder Fernsehen noch Radio benutzt hatte, sei unerheblich. Quelle: http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/vermischtes/113693.html (http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/vermischtes/113693.html) Anmerkung: Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man herzhaft drüber lachen. Armes Deutschland! Titel: BILD: "So dreist arbeiten die Fahnder" Beitrag von: admin am 17. September 2007, 08:46 Ein besonders dreistes Beispiel, das BILD veröffentlichte, wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten:
Zitat BILD: "So dreist arbeiten die Fahnder" (http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/09/17/gez-schnueffler-1/hg-fahnder-dreist,geo=2505052.html) Eine psychisch kranke Heimbewohnerin bekam Besuch von einem GEZ-Fahnder. Da die Frau weder Radio noch Fernsehen besitzt, hatte sie sich zu Recht nicht bei der GEZ gemeldet. Dem GEZ-Mann gelang es, ihr einzureden, sie sollte sich vorsorglich anmelden, falls sie sich irgendwann ein Gerät anschaffe. Quelle: www.bild.de (http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2007/09/17/gez-schnueffler-1/hg-fahnder-dreist,geo=2505052.html) [Wer ähnliche Fälle kennt, bitte melden! >>] (info@heim-mitwirkung.de) Titel: Befreiung von GEZ-Gebühren Beitrag von: admin am 04. Januar 2008, 15:56 Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Zuständigkeit seit dem 1. April 2005: Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Voraussetzung für eine Befreiung ist, dass ein Antrag bei der GEZ gestellt und folgende Nachweise erbracht werden:
oder
Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind die entsprechenden Nachweise wie folgt beizufügen:
Weitere Details und das Antragsformblatt sind auf den Internetseiten der GEZ zu finden: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html Quelle: www.gez.de Weitere interessante Informationen dazu findet man u.a. auf nachfolgenden Internetseiten: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (sehr gut und ausführlich) http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=lbm1.c.389654.de&template=allgemein_lda Schwerbehinderung-aktuell.de http://www.schwerbehinderung-aktuell.de/include.php?path=content/articles.php&contentid=479&nid=57 |