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AKTUELLES / NEWS => Veranstaltungen & Termine => Thema gestartet von: Multihilde am 15. Januar 2011, 16:56



Titel: BIVA-Fachtagung 1. April 2011
Beitrag von: Multihilde am 15. Januar 2011, 16:56
Thema: Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem WBVG
Unterstützungsmöglichkeiten bei der Umsetzung


Die tatsächliche Umsetzung und Unterstützung der mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz geschaffenen Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher ist Thema der jährlichen Fachtagung der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. Sie findet am 01. April 2011 in Ludwigshafen statt.

Die BIVA wendet sich mit ihrer Fachtagung vornehmlich an Menschen, die in Einrichtungen wohnen und dort betreut werden, sowie deren Angehörige und ehrenamtliche Unterstützer, aber auch an Leistungsträger, Heimleitungen, die Heimaufsicht und Organisationen, welche die Verbraucherinteressen vertreten.

Nach dem Einführungsvortrag, der sich mit dem Wohn- und Betreuungsvertrag als Basis individueller Rechte beschäftigt, wird am Beispiel zweier Länder, nämlich Rheinland-Pfalz und Brandenburg, über die dort bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten berichtet. „Wir freuen uns, dass wir hierfür die zuständigen Referenten aus dem jeweiligen Landesministerium sowie kompetente Vertreter der Verbraucherinteressen gewinnen konnten“, betont Katrin Markus, Geschäftsführerin der BIVA. „Wir wollen mit unserer Fachtagung verdeutlichen, wo Schnittstellen zwischen den gesetzgeberischen Zielsetzungen des Bundes auf der einen Seite und den Rahmenbedingungen für die praktische Umsetzung auf Landesebene auf der anderen Seite festzustellen sind. Der theoretische Ansatz soll dabei der praktischen Arbeit gegenübergestellt und Möglichkeiten und Grenzen ausgelotet und beleuchtet werden“, ergänzt Markus.

Im Anschluss an die Fachvorträge findet eine Podiumsdiskussion statt, auf der mit Vertretern aus den unterschiedlichsten Bereichen über die Aufgaben der Bewohnerbeiräte bei der Umsetzung des WBVG, deren Möglichkeiten und Grenzen, ihren Ansprüchen und der Lebenswirklichkeit diskutiert wird.

Die BIVA will mit ihrer Fachtagung erreichen, dass die Betroffenen Ihre Rechte kennenlernen und erfahren, wie sie umgesetzt werden können. Zudem soll gezielt auf die Mitspracherechte der Bewohner, auch über die Bewohnerbeiräte, hingewiesen werden. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. Diesen Beitrag will die BIVA mit ihrer Fachtagung leisten.

Einladung und Anmeldeformular sind zu erhalten unter:

BIVA e.V.
Vorgebirgsstr. 1
53913 Swisttal

Telefon: 02254-2812
Fax: 02254-7046
info@biva.de

Presseerklärung vom 14.01.2011

Quelle:  http://www.biva.de  (http://www.biva.de)


Titel: Re: BIVA-Fachtagung und Multiplikatorentag 2011 (31.03. und 01.04.2011)
Beitrag von: Multihilde am 13. April 2011, 11:50
BIVA-Veranstaltungen in Ludwigshafen

„Die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem WBVG – Unterstützungsmöglichkeiten bei der Umsetzung“

Die diesjährigen Fachveranstaltungen der BIVA in Ludwigshafen standen ganz  im Lichte des Verbraucherschutzes pflegebedürftiger Menschen.

Am 31.03.2011 fand zunächst der Multiplikatorentag unter dem Motto „Mitsprache bei der Gestaltung der Musterverträge – Gestaltungsmöglichkeiten aus Verbrauchersicht“ statt. Wieder waren zahlreiche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die sich ehrenamtlich im Bereich des Heimrechts und der Heimmitwirkung betätigen, aus ganz Deutschland angereist, um ihre Kenntnisse zu erweitern, aufzufrischen und sich auszutauschen.

Nach einer Einführung in die Thematik „Aufbau eines Vertrags“ durch Frau Katrin Markus, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der BIVA e.V., fanden drei Workshops  statt. Frau Ulrike Kempchen, Rechtsanwältin in der BIVA-Geschäftsstelle, führte den Workshop „Wohnraumüberlassung und Verpflegung“ durch. Den Workshop „Pflegeleistungen und Betreuung“ leitete Herr Heiko Dünkel, Rechtsanwalt bei dem Verbraucherzentrale Bundesverband. Frau Katrin Markus gestaltete den Workshop „Zusatzleistungen und Investitionskosten“.

Der Fokus der Fachtagung am 01.04.2011 mit über 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern war ganz auf die individuellen Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz ausgerichtet.

Am 01. Oktober 2009 ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft getreten. Bis zum 01. Mai 2010 waren alle unter dieses Gesetz fallenden Verträge an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. Welche Rechte sich aus dem WBVG für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Einzelnen ergeben und wie diese umgesetzt werden können, war das Thema der Vorträge und der anschließenden Podiumsdiskussion.

Nach den Begrüßungsworten von Frau Christina Gassner, Referentin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die nochmals die Zielrichtung des WBVG erläuterte und ausdrücklich auf dessen Wert  als echtes Verbraucherschutzgesetz hinwies, stellte Herr Rechtsanwalt Sascha Iffland in seinem Einführungsvortrag „Der Wohn- und Betreuungsvertrag als Basis individueller Rechte – seine praktische Umsetzung im Vergleich länderspezifischer Regelungen“ die Umsetzung der Verbraucherrechte dar.

Im Anschluss referierten Herr Donald Ilte, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg, und Frau Annett Reinke, Verbraucherzentrale Brandenburg,  sowie Frau Ingeborg Germann, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des  Landes Rheinland-Pfalz und Frau Gudrun Matusch , Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, über die Unterstützungsmöglichkeiten zur Durchsetzung der Verbraucherrechte nach dem WBVG in ihren Bundesländern. Durch den Theorie-Praxis-Vergleich konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung nachvollziehen, welche Wege die jeweiligen Länder zur Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher einschlagen und wie viel davon bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern  ankommt.

Die Podiumsdiskussion am Nachmittag stand unter dem Motto „Die Aufgaben der Bewohnerbeiräte: Möglichkeiten und Grenzen, Ansprüche und Wirklichkeit“. Auf dem Podium konnten mit Frau Ute Algier von der LAG Heimmitwirkung Schleswig-Holstein, Herrn Günter Crössmann von der Heimaufsicht Hessen, Frau Astrid Grunewald-Feskorn von der Verbraucherzentrale Berlin, Frau Katja Kracke vom VdK, Frau Katrin Markus von der BIVA sowie Herrn Dr. Rolf Strohecker als Mitglied eines Bewohnerbeirats kompetente Diskussionspartner zu den vielfältigen Fragen des interessierten Publikums Stellung nehmen, die Moderatorin Barbara Eifert aus dem Plenum weitergab.

Abschließend berichtete Frau Ulrike Kempchen beispielhaft aus dem Beratungsalltag des bundesweiten Informations- und Beratungsdienstes für Bewohnerbeiräte zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei der Umsetzung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes der BIVA, der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.

„Unsere Fachveranstaltungen waren wieder einmal ein voller Erfolg“, schloss Frau Katrin Markus, Geschäftsführerin der BIVA. Wer Näheres erfahren möchte, kann sich unmittelbar an die BIVA e.V. oder www.biva.de wenden. Eine Dokumentation der Veranstaltungen wird demnächst erscheinen.

Quelle:
Pressemitteilung vom 13.04.2011 - BIVA-Veranstaltungen 2011 in Ludwighafen
  http://www.biva.de/  (http://www.biva.de/)