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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Pflege-Gutachten & Pflegestufen => Thema gestartet von: admin am 10. März 2011, 14:28



Titel: PFLEGE-TAGEBUCH: Wichtige Grundlage für MDK-Pflegegutachten / Pflegeeinstufung
Beitrag von: admin am 10. März 2011, 14:28
Pflege-Tagebücher
   
Vor der Beantragung einer Pflegestufe und dem damit verbundenen Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ist das Führen eines sogenannten "Pflege-Tagebuch" zu empfehlen. Es ist eine wichtige Grundlage für die Einstufung, die durch den MdK vorgenommen wird.

Ein Pflege-Tagebuch dient zur Erfassung der für die Hilfe- und Unterstützungsleistungen benötigten Zeiten. In diesen Formularen können die Häufigkeit sowie die Dauer der einzelnen Tätigkeiten pro Tag festgehalten werden.

WICHTIG: Von dem geführten Pflege-Tagebuch sollte immer nur in Kopie weitergegeben werden, sei es an die Pflegekasse oder an den Mitarbeiter des MDK. Das Orginal sollte nie aus der Hand gegeben werden.

Nachfolgend eine kleine Übersicht über herunterladbare Vorlagen:

Anbieter Internet / Pflegetagebuch
AOK https://www.aok.de/assets/media/rheinland-hamburg/pflegetagebuch.pdf
Barmer http://www.senioren-fragen.de/formular/barmer-pflegetagebuch.pdf
betacare http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Pflegetagebuch-318.html
BKK http://inside-partner.com/pdf/Pflegetagebuch.pdf
DAK http://www.dak.de/content/filesopen/Pflegetagebuch-08-2008.pdf
Dt. Alzheimer http://www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/alz/pdf/Pflegetagebuch-06-DALZG.pdf
HEK http://www.hek.de/fileadmin/user_upload/pdf/Pflegetagebuch.doc
KKH-Allianz http://www.kkh-allianz.de/index.cfm?pageid=155
TK http://sozialportal.de/Dateien/Pflegetagebuch.pdf
Verbraucherzentrale http://www.vz-berlin.de/mediabig/33302A.pdf

Die Auflistung und Reihenfolge stellt keine Empfehlung, Wertung o.ä. dar. Sie dient ausschließlich zur ersten Information ...

Quelle: eigene Recherche


Titel: Verbraucherzentrale-Ratgeber: „Pflegegutachten und Pflegetagebuch"
Beitrag von: admin am 13. Mai 2013, 16:17
Gut vorbereitet auf die Visite des medizinischen Dienstes
Tipps zur Vorbereitung aufs Pflegegutachten


(VZ-RLP / 13.05.2013) Ob und in welchem Umfang Pflegebedürftige Leistungen für die häusliche oder stationäre Pflege erhalten, entscheidet vor allem das Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse. Patienten und Angehörige sollten sich deshalb sorgfältig auf die Visite des Gutachters vorbereiten, um möglichst eine angemessene Unterstützung zu erhalten.

(http://www.amazon.de/gp/product/3863360214/ref=as_li_tf_il?ie=UTF8&camp=1638&creative=6742&creativeASIN=3863360214&linkCode=as2&tag=heimmitwirkung-1-21)

Hilfe bei der Planung dieses ausschlaggebenden Besuchstermins bietet der Ratgeber „Pflegegutachten und Pflegetagebuch“ der Verbraucherzentralen. Das Buch informiert Pflegebedürftige und ihre Familien, auf welche Feinheiten bei der Beantragung von Pflegeleistungen besonders geachtet werden sollte – und zwar von der Antragstellung bis zur Bewilligung. Wer dem Gutachter einen umfassenden Einblick in den Pflegealltag vermitteln möchte, kann im mitgelieferten Pflegetagebuch den täglichen Hilfsbedarf dokumentieren. Tipps gibt’s auch, wenn Leistungen abgelehnt werden. Informationen zum Widerspruchsverfahren sowie Musterbriefe helfen zudem bei der Anfechtung des Pflegebescheids.

Der Ratgeber kostet 7,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten:
Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Himmelgeister Straße 70, 40225 Düsseldorf, Internet: www.vz-ratgeber.de, Tel: (02 11) 38 09-555, E-Mail: ratgeber@vz-nrw.de, Fax: (02 11) 38 09-235.

Quelle: PM der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., 13.05.2013


Titel: Pflegetagebuch führen: Sinn oder Unsinn?
Beitrag von: admin am 03. Juli 2017, 10:20
Macht es doch keinen Sinn ein Pflegetagebuch zu führen?

Auf der Internetseite "Bundesweites Pflegenetzwerk" wird entgegen allen anderen Empfehlungen pflegebetroffenen Menschen vom Führen eines Pflegetagebuchs abgeraten. Dort wird behauptet (Zitat):

Zitat von: pflegestufe.com
"Ein Pflegetagebuch ist keine Lösung
Kein Pflegeberater, kein Sachverständiger und kein Rechtsanwalt würde das Führen eines Pflegetagebuchs empfehlen, wenn genügend Erfahrung im Umgang mit Pflegekassen vorhanden wäre. Hier plabbert der eine nach, was der andere ehemals propagiert hat.

Die Pflegesachverständigen im bundesweiten Pflegenetzwerk bearbeiten jährlich Widerspruchs- und Klageverfahren im 4-stelligen Bereich. In keinem einzigen dieser individuellen Fälle, hat ein geführtes Pflegetagebuch, auch nur ansatzweise, die Entscheidung der Pflegekasse begünstigt. ..."

Fakt ist dagegen:
Pflegetagebuch zu führen kann entscheidend sein!

Zitat
„Das Hessische Landessozialgericht hob mit Urteil vom 26.09.2013, Az.: L 1 KR 72/11 (http://www.kostenlose-urteile.de/Hessisches-LSG_L-1-KR-7211_Hessisches-Landessozialgericht-zur-Rentenversicherungspflicht-fuer-Pflegeleistungen.news16951.htm) das Urteil des SG Fulda auf und bestätigte, dass die Klägerin als nichterwerbsmäßige Pflegeperson der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt. …

Nach den Begutachtungsrichtlinien sei der tatsächlich anfallende individuelle Hilfebedarf der hauswirtschaftlichen Versorgung zu bewerten und der Zeitaufwand in Stunden pro Woche abzuschätzen. Dabei sei ein an der Laienpflege orientierter abstrakt objektiver Maßstab anzulegen. …

Diese Entscheidung zeigt, dass es wichtig ist, den tatsächlichen Pflegeaufwand sowohl in der Grundpflege, als auch in der hauswirtschaftlichen Versorgung zu dokumentieren. Auch wenn die Führung eines Pflegetagebuches für die Pflegeperson eine zusätzliche Belastung darstellt, lohnt es sich. Zum einen ist dies eine gute Vorbereitung auf die nächste Pflegebegutachtung, zum anderen ggf. wichtig bei der Frage, ob die Pflegeperson Rentenpunkte erhält. …“
Quelle: Constanze Würfel Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht
http://www.rechtsanwaeltin-wuerfel.de/artikel/pflegetagebuch-rettet-rentenpunkte


Titel: Neues Pflegetagebuch vom SoVD berücksichtigt Pflegegrade
Beitrag von: admin am 09. Januar 2018, 00:38
Sozialverband Deutschland
Pflegetagebuch bereitet auf Begutachtung vor


Nach Angaben der "ÄrztZeitung" hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) ein neues Pflegetagebuch veröffentlicht, das den aktuellen Stand der Gesetzgebung von 2017 berücksichtigt. Die Betroffenen können so den Gutachtern ihre Situation ausführlich beschreiben und ihren Bedarf verdeutlichen

Das Pflegetagebuch des SoVD zum Download: www.sovd.de/pflegetagebuch (http://www.sovd.de/pflegetagebuch)

Quelle: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/... (https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/special-arzt-patient/article/954984/sozialverband-deutschlandpflegetagebuch-bereitet-begutachtung.html)