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AKTUELLES / NEWS => Aktuelles aus den Medien => Thema gestartet von: admin am 06. Juni 2006, 19:51



Titel: RECHT: Pflege aus EU-Richtlinie gestrichen
Beitrag von: admin am 06. Juni 2006, 19:51
Pflege aus EU-Richtlinie gestrichen

Der EU-Ministerrat hat sich in Brüssel darauf verständigt, Pflegeleistungen aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie zu streichen. Artikel 2 der Richtlinie wurde dahingehend ergänzt, dass nun auch Pflegeleistungen aus dem Anwendungsbereich fallen.

Die Entscheidung kommentierte der im Ministerrat zur Dienstleistungsrichtlinie vertretene Europa-Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Dr. Joachim Wuermeling: „Durch die geänderte Formulierung sind Pflegeleistungen ebenso wie Gesundheitsdienstleistungen unmissverständlich von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen.

Ein drohender Qualitätsabbau in der Pflege konnte dadurch verhindert werden.“ Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, der sich, wie auch andere Pflegeverbände, für eine solche Ausnahmeregelung eingesetzt hatte, begrüßt den Beschluss: „Dies ist ein Riesenerfolg für die Pflege“, so Bernd Meurer, Präsident des bpa und zugleich Präsident der European Confederation of Care-Home Organizations (E.C.H.O.). „Damit haben Pflegebedürftige und Pflegeeinrichtungen die erforderliche Rechtssicherheit. Wir werden uns jetzt auch über unseren europäischen Dachverband E.C.H.O. für die notwendige Zustimmung bei der Zweiten Lesung im Europaparlament einsetzen.“

Erfreulich ist aus Sicht des bpa, dass nicht nur durch die Neufassung des Artikels 2 die Pflege eindeutig aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen wurde, sondern dass auch eine missverständliche Formulierung in Erwägungsgrund 14 der Richtlinie geändert worden ist. Dort hieß es ursprünglich, dass die Pflege älterer Menschen pauschal in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, sofern sie nicht aus ausdrücklich davon ausgenommen ist.

Damit die neu gefasste EU-Richtlinie in Kraft treten kann, ist nun noch die Zustimmung des EU-Parlaments erforderlich.

Quelle: HÄUSLICHE PFLEGE / Vincentz Network, Hannover