Titel: UN kritisiert Missstände in deutschen Pflegeheimen Beitrag von: admin am 01. Juni 2011, 19:20 Soziale Menschenrechte in Deutschland Menschenrechtsverletzungen in Altenpflegeheimen Parallelbericht zum vierten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland über die Umsetzung des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Vorgelegt durch das "Forum zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger alter Menschen in Deutschland", Kontakt: Christiane Lüst, Berengariastr. 5, 82131 Gauting, Deutschland, Tel.: +49 (0)89 / 893 11 054 Die in diesem Bericht vorgelegte Information konzentriert sich auf einen der verwundbarsten Bereiche in Deutschland im Hinblick auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte: die Rechte von alten Menschen in Pflegeheimen. In ihrem Bericht an den Ausschuß geht die Bundesregierung in ihren Ausführungen zu Artikel 9 (Recht auf soziale Sicherheit) auf die neue Gesetzeslage im Rahmen der Pflegeversicherung ein, und zeigt positive Entwicklungen auf. Das Forum zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger alter Menschen in Deutschland anerkennt, dass die Pflegeversicherung in einigen Punkten positive Auswirkungen hat. So konnte u. a. die Sozialhilfeabhängigkeit der Pflegebedürftigen stark reduziert, die Pflegeinfrastruktur durch eine deutliche Steigerung der Anzahl der Einrichtungen vor allem im ambulanten und teilstationären Bereich verbessert, und erstmalig auch über Renten- und Unfallversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen eine soziale Absicherung von Frauen im Alter gewährleistet werden. Gleichzeitig sind wir besorgt über die anhaltende menschenunwürdige Behandlung in einer Vielzahl von deutschen Pflegeheimen. Die in Abhängigkeitsverhältnissen lebenden Menschen sind in den wenigsten Fällen in der Lage, ihre Rechte einzuklagen. Die neu eingeführte Pflegeversicherung hat die Situation in den Altenpflegeheimen verschärft, da trotz stark zunehmender Pflegebedürftigkeit in Deutschland sowohl das Personal als auch die ausgebildeten Fachkräfte und die zugestandenen Leistungen in den Pflegeheimen immer weiter reduziert werden, um – auf Kosten der alten Menschen – Geld einzusparen. Durch die strengen zeitlichen Pflegevorgaben der Pflegeversicherung und dem Mangel an ausgebildetem Fachpersonal ist die Pflege im Wesentlichen auf Bettlägerigkeit ohne Zuwendung reduziert worden. Das Forum ruft die deutsche Regierung auf:
Das Forum bittet das Komitee über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte seine Besorgnis über die Lage von Menschen in Pflegeheimen auszudrücken und Empfehlungen an die Bundesrepublik auszusprechen, wie sie mit dieser Situation umgehen soll. Forum zur Verbesserung der Situation pflegebedürftiger alter Menschen in Deutschland, Gauting, Juni 2001 Christiane Lüst Dipl.- Sozialpädagogin (FH) Fachbereich Altenhilfe Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Verletzungen des Rechts auf Nahrung (Art. 11) 3. Verletzungen des Rechts auf körperliche und geistige Gesundheit (Art. 12) 4. Verletzungen des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 15) 5. Ursachen für die Mißstände und den Pflegenotstand in deutschen Altenpflegeheimen 5.1 Chronischer Personalmangel und Reduzierung von Leistungen 5.2 Altenpflegeheime als rechtsfreie Räume 6. Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechte von Heimbewohnern 7. Anhang 1. Einleitung In Deutschland gibt es 9.400 Altenheime (10). Davon gelten sogar lt. offiziellen Regierungsberichten 10 % als Problemfälle (11). Die Dunkelziffer darüber hinaus ist so hoch, das Einzelfälle flächendeckend sind (12). Von den 12 Mio. Einwohnern der BRD über 65 Jahren leben nur 5 % in Altenheimen, davon 375.000 in Pflegeheimen und 286.000 in Alten- und Altenwohnheimen (21). Das Eintrittsalter ins Pflegeheim liegt bei 87 Jahren (20). In den nächsten 25 Jahren wird die Zahl der Pflegebedürftigen um 43 % weiter steigen (21). Allein in München ist die Anzahl der über 85-jährigen in den letzten 15 Jahren von 15.154 im Jahre 1980 auf 24.830 im Jahre 1996 angestiegen. Parallel dazu ist auch die Zahl der Dementen und Desorientierten stark gewachsen (36). Der Anteil der aufwendigen Schwer- und Schwerstpflegefälle im Altenheim ist seit Ende der 80-er Jahre von 50 auf 84 % gestiegen (5,40). Bei 4000 Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen bis Ende 1999 wurden erhebliche Defizite im stationären Altenpflegebereich festgestellt:
Ein Altwerden in Würde ist in deutschen Pflegeheimen nicht mehr möglich. Die Mißstände sind seit mehr als 20 Jahren bekannt (16). Die Situation verschlechtert sich indessen immer mehr. Zur Verschärfung hat u. a. auch die Einführung der Pflegeversicherung beigetragen (s. S. 7 / Ursachen). Die Zustände in den Pflegeheimen werden durch regelmäßige Zeitungsberichte, Fernsehsendungen, Veranstaltungen, Bücher, Fachberichte usw. immer wieder an die Öffentlichkeit getragen, ohne dass diese Öffentlichkeit zu einer Verbesserung der Lage der Betroffenen führt (17). Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland ignoriert und verdrängt. Ein Hauptargument in Diskussionen unter Politikern, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen ist die angebliche “Nicht-Finanzierbarkeit einer menschenwürdigen Pflege”(2, 13, 18). Gleichzeitig weisen die Heimbetreiber ihre Verantwortung zurück. Kritik von Bewohnern (sofern diese noch aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit dazu in der Lage sind), Angestellten und Angehörigen wird mit Drohung von Kündigung des Heim- oder Arbeitsplatzes, Einschüchterung, Rufmord, Strafanzeige wegen Verleumdung, Essens- und Pflegeentzug, Hausverbot und vielem mehr entgegnet (1, 6, 13, 14,15,28). Dies führt dazu, dass gesetzlich verbriefte Rechte nicht eingeklagt werden können. 2. Verletzungen des Rechts auf Nahrung (Art. 11) In deutschen Pflegeheimen ist die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr nicht mehr gewährleistet. Es handelt sich hierbei nicht um Einzelfälle. 25 % aller Patienten, die vor ihrem Tod noch aus Alten- und Pflegeheimen ins Krankenhaus verlegt werden, leiden an akuten Folgeschäden einer mangelhaften Pflege (ausgetrocknet, ausgehungert, wundgelegen) (2,21). Als Todesursache für im Altenpflegeheim Verstorbene wird häufig Herzversagen angegeben (22). Es gelangen trotzdem immer wieder andere Todesursachen ans Tageslicht, wie folgende Beispiele, die in deutschen Zeitungen dokumentiert wurden, aufzeigen:
Die Realität des “normalen Pflegealltags” fordert die Unterernährung heraus: Letztes Essen (Abendessen) um 16.30 Uhr. Danach gibt es die nächste Mahlzeit erst wieder zum Frühstück (5). Die Nachtwache (ab 19 Uhr) ist in der Regel nicht in der Lage noch eine Zwischenmahlzeit (Obst, Joghurt, Getränke) zu reichen, da eine Wache für bis zu 100 Bewohner zuständig ist. Oft besteht diese Wache nicht einmal aus einem Altenpfleger, sondern nur aus einem Zivildienstleistenden oder einer Aushilfskraft (13,29). Darüber hinaus gehören mittlerweile folgende Erscheinungen zum Pflegealltag:
3. Verletzungen des Rechts auf körperliche und geistige Gesundheit (Art. 12) 11,2 % aller in Pflegeheimen Verstorbenen sind wundgelegen. Ernährungsdefizite stellen eine wichtige Ursache dar: Zusammenhänge zwischen Eiweiß- und Energiemangel und Dekubitus sind wissenschaftlich festgestellt. Bis zu 50 % aller Pflegeheimbewohner leiden unter diesem Ernährungsmangel, ca. 23 % davon haben Dekubitus (26,27). An den 800.000 Heimbewohnern der Bundesrepublik werden täglich ungefähr 400.000 freiheitsentziehende Maßnahmen vorgenommen (8,35,38,39). Die wenigsten davon sind – wie gesetzlich vorgeschrieben – gerichtlich genehmigt. Dazu kommt die “Gewalt in der Pflege” : Medikamentenmißbrauch, Nahrungsentzug als Strafe, Schlagen bis zur Patiententötung, psychische Manipulationen wie Demütigung, Drohung, Beschimpfung (35). Auch die einfachsten Grundpflegehandlungen sind nicht mehr gewährleistet. Folgende Beispiele seien hier genannt:
4. Verletzungen des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 15) Das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben für Heimbewohner ist nicht gewährleistet und wird durch die existierenden Praktiken täglich verletzt. Durch Fixieren im Bett oder durch Medikamente wird dem Bewohner jede weitere Teilnahmemöglichkeit am Leben außerhalb seines Bettes, seines Zimmers, seiner Station verweigert. Ein Verlassen des Bettes – weitestgehend der Station – ist in der Regel für Pflegestationsbewohner nicht mehr möglich. Die weiteste “Kulturteilnahme” ist das Sitzen vor dem Fernseher mit 10 anderen schweigenden angebundenen oder sedierten Mitbewohnern in einem Aufenthaltsraum der Station – und das ist schon Luxus und bei weitem nicht überall zu finden, da das Verlassen des Bettes ja Arbeit bedeutet, die nicht geleistet werden kann. 5. Ursachen für die Mißstände und den Pflegenotstand in deutschen Altenpflegeheimen 5.1 Chronischer Personalmangel und Reduzierung von Leistungen Altenheime müssen wirtschaftlich und gewinnbringend ausgerichtet sein. Am meisten wird deshalb beim Personal gespart. Darüber hinaus wird die Pflegebettenzahl durch die Pflegeheimbetreiber bis zum 10-Bett-Zimmer aufgestockt. Dieses Verfahren wird gerichtlich unterstützt. In den meisten Gerichtsurteilen wird der Bewohnerschutz hinter die wirtschaftlichen Interessen des Betreibers gestellt. Ein Urteil z. B. bei der Klage gegen ein überbelegtes Heim, welches die Platzzahl von 535 auf 724 Betten aufgestockt hatte: “Es ist das wirtschaftliche Interesse ... höher zu bewerten als die Belange der Heimbewohner.” Der Heimbetreiber sei “dringend auf Einnahmen angewiesen” (30). Heute fehlen bereits 140.000 Vollzeitpflegekräfte alleine im stationären Bereich (37). Die Gründe hierfür liegen in der mangelnden Attraktivität des Berufs. Zum Beispiel müssen private Heime ihr Personal nicht tariflich bezahlen (30). 80 % der Pflegekräfte steigen innerhalb von 5 Jahren nach Ausbildungsschluß aus (13,19,29,36,37). Die Gründe liegen insbesondere in den untragbaren Arbeitsbedingungen (19). Gleichzeitig werden kritische Mitarbeiter gekündigt, unter Druck gesetzt, bestraft und von den Kollegen ausgegrenzt. Diese Situation führt zu einer Krankheitsquote des Personals von über 30 %. (13). Um den Personalnotstand zu beheben, ohne die notwenigen finanziellen Konsequenzen tragen zu müssen, wird statt deutsches (teures) Fachpersonal einzustellen zunehmend Pflegepersonal aus dem Ausland angeworben, das zu günstigeren Tarifen arbeitet. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist in den meisten Fällen nicht gegeben und wird auch nicht verlangt. Was ist der Personalschlüssel? Wer legt ihn fest? Der Personalschlüssel schreibt die Menge des zur Verfügung stehenden Personals pro Pflegebedürftigen fest (1 Pfleger auf 2,8 Patienten). Festgelegt wird er durch Verhandlungen zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und Heimträgern. Dies führte in den letzten Jahren zu einer stetigen Senkung des Personalschlüssels bei gleichzeitiger Aufstockung der Pflegebettenzahl: 1993 war ein Pfleger für 12 Patienten pro Schicht zuständig, 1997 waren es schon 17 (37). Der Personalschlüssel wurde von 1,8 auf 2,8 reduziert (36). Ebenso wird ständig das Fachpersonal reduziert, um Kosten zu sparen (36,41). Durch diese Pflegeschlüsselreduzierungen liegt die tatsächliche Pflege pro Patient bei nicht einmal 1 Stunde pro Tag. Lt. Pflegeversicherung aber wäre z. B. in Pflegestufe I bereits eine Grundpflege und 90 Minuten Betreuung, bei II 3 Stunden und in Pflegestufe III sogar 5 Stunden Betreuung vorgesehen (16). Neben einer unangebracht niedrigen Vergütung des Pflegepersonals führt die Reduzierung finanzieller Mittel dazu, dass immer mehr Leistungen gestrichen werden (z. B. zahlen die Krankenkassen seit 2000 30 – 50 % der Behandlungspflege nicht mehr) ( 42). Gleichzeitig wird an der Aus- und Fortbildung des Fachpersonals gespart, was die Qualität der Pflege nachhaltig beeinträchtigt. Die Einführung der Pflegeversicherung hat den Zwang zur Wirtschaftlichkeit noch verschärft. Beispiele hierfür sind:
Es ist dringend notwendig, die Rechte der Heimbewohner gegenüber dem Primat der Wirtschaftlichkeit zu stärken, und die Durchsetzung der Rechte zu gewährleisten. 5.2 Altenpflegeheime als rechtsfreie Räume Pflegebedürftige können sich in den meisten Fällen nicht gegen Rechtsverletzungen wehren (12,14), da sie meist erst schwer krank, desorientiert oder sterbend ins Pflegeheim kommen. Jeder zweite Heimbewohner hat einen gesetzlichen Betreuer (30). Angehörige schrecken häufig vor Beschwerden zurück, da sie Sanktionen von Seiten des Heimes (Hausverbot, usw.) (15) zu befürchten haben. Im schlimmsten Falle wird ihnen der Pflegeplatz gekündigt, und sie müssen den Betroffenen dann mit Nachhause nehmen. Kontrollen durch staatliche Stellen werden meistens angemeldet und erfolgen nie nachts oder am Wochenende. Dadurch sind diese Kontrollen nicht effektiv. Auch gibt es zu wenig Kontrolleure, die in den meisten Fällen außerdem Verwaltungsbeamte sind , die fachlich in diesem Bereich überfordert sind. Fachkräfte werden nur selten zur Verfügung gestellt. Begründet wird dies wieder mit mangelnden finanziellen Ressourcen. In der Praxis sind Pflegeheime rechtsfreie Räume: Gesetzliche Grundlagen sind vorhanden (Grundgesetz, Pflegeversicherung). Einklagen kann dies im deutschen Rechtssystem nur der betroffene alte Mensch selbst, der sich aber im Heim in einem direkten Abhängigkeitsverhältnis befindet. Eine Klage gegen das Heim würde zu direkten Sanktionen gegen ihn führen (s. S. 4 unten). Dazu kommt, das diese Klagen Verfahren von ca. 5 Jahren mit sich bringen, die kaum ein Pflegeheimbewohner überlebt. Noch dazu kosten diese Verfahren Geld. Rechtsanwälte sind daran nicht interessiert, da die Arbeitszeit für ein solches Verfahrens durch Prozeßkostenbeihilfe alleine nicht zu decken ist. Zu Sanktionen nach einer Pflichtverletzung kommt es nur selten. Von Schließungen von Altenheimen wird in der Regel abgesehen, da keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten der Bewohner vorhanden sind. Bei starken Vergehen von Seiten des Heimbetreibers werden deshalb im Regelfall zunächst Auflagen mit großzügiger Frist gestellt, bevor eine Schließung ansteht. Auch Angehörige sind gegen Schließungen (s. Punkt 5.2. 1. Abs. ) (30). 6. Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechte von Heimbewohnern Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
Um die Qualität der Pflege zu gewährleisten, müssen folgende Voraussetzungen geschaffen werden:
Zusammengefaßt wird deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland sowohl der Einhaltung ihrer nationalen Gesetze (Grundgesetz, Pflegeversicherungsgesetz, usw.) als auch auf internationaler Ebene ihren auferlegten Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Forum bittet den Ausschuss, der Bundesrepublik deutlich seine Besorgnis zum Ausdruck zu bringen und dringend darauf hinzuwirken, das auch alte Menschen in Deutschland bis zu ihrem Tod menschlich behandelt werden. Literaturliste:
Quelle: http://verhungern-im-heim.de (http://verhungern-im-heim.de/wp/) Titel: Re: UN kritisiert Missstände in deutschen Pflegeheimen Beitrag von: admin am 02. Juni 2011, 00:41 ... wir waren am Montag vor der UN in Genf
http://www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/cescrs46.htm und haben den folgenden Beitrag eingebracht [siehe angehängte Datei] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=1582.0;attach=1300) ... Quelle: eMail vom 04.05.2011, Brigitte Bührlen 'Es gibt schwere Misshandlungen' Münchner Menschenrechts-Aktivisten kritisieren vor UN-Ausschuss in Genf die Zustände in deutschen Pflegeheimen [lesen >>] (http://www.sueddeutsche.de/85e38r/4109530/Es-gibt-schwere-Misshandlungen.html) Quelle: http://www.sueddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/85e38r/4109530/Es-gibt-schwere-Misshandlungen.html), 26.05.2011 (http://profile.ak.fbcdn.net/hprofile-ak-snc4/41606_123473072157_7233040_q.jpg) Der Münchner Lokalradiosender M94,5 berichtete in einem eigenen Beitrag und stellte ihn uns freundlicherweise zur Verfügung [herunterladen und anhören >>] (http://www.heimmitwirkung.de/mkportal/downloads/Altenpflege_M945.mp3) Quelle: http://www.m945.de/ Titel: Re: UN kritisiert Missstände in deutschen Pflegeheimen Beitrag von: admin am 02. Juni 2011, 00:48 UN kritisiert Missstände in deutschen Pflegeheimen
von Ralf Müller München·Genf. Eine Rüge hat sich Deutschland vom UN-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte eingefangen. Vertreter der Münchener Initiative "Forum-Pflege-Aktuell" konnten die 18 Mitglieder des Unterausschusses in Genf davon überzeugen, dass es mit der Pflege in einem der reichsten Länder der Welt nach wie vor nicht zum Besten steht. Bereits vor zehn Jahren hatte das Gremium, das aufgrund eines Übereinkommens von inzwischen 160 Ländern der Welt arbeitet, Missstände in deutschen Pflegeheimen kritisiert. Jetzt stellte der UN-Ausschuss fest, dass seither so gut wie nichts passiert sei. "Mit tiefer Besorgnis" nehme man zur Kenntnis, dass die Bundesrepublik "keine ausreichenden Maßnahmen unternommen hat, um die Situation älterer Menschen in Pflegeheimen zu verbessern. "Diese lebten dort wegen Personalkürzungen und unzureichender Beachtung von Pflegestandards "unter unmenschlichen Bedingungen" und erhielten "weiterhin unangemessene Pflege". Das Votum des UN-Komitees sei für die Bundesrepublik die von anderen Staaten die Einhaltung der Menschenrechte fordere, "beschämend und blamabel", sagte der Münchener Rechtsanwalt Alexander Frey, der bei der Anhöreng in Genf das "Forum-Pflege-aktuell" (http://www.forum-pflege-aktuell.de) vertreten hatte. Das Votum sei aber auch nicht verwunderlich, da das Auftreten der Vertreter der Bundesregierung "arrogant und von oben herab" gewesen, sei. Mit drastischen Fotos von schweren Dekubitus-Wunden ("Wundliegen") habe die Münchener Sozialpädagogin Christiane Lüst bei den UN-Vertretern Eindruck gemacht. Die Regierungsvertreter wiederum hätten nur mit formalen Rahmenbedingungen argumentiert, sagte die Vorsitzende der Münchener "Stiftung Pflegender Angehöriger" (http://www.wir-stiftung.org) Brigitte Bührlen. Die riesige Entfernung der Politiker zu den Menschen erkläre, warum es bei der Pflege in Deutschland keine Fortschritte gebe. Die Zustände in der Pflege haben sich nach Einschätzung den Mitglieder verschiedener Initiativen in den vergangenen Jahren verschlechtert. Heime und Zimmer seien zwar schöner, die Zahl der Menschen, die sich um die Pflegebedürftigen kümmerten, aber weniger geworden, so Bührlen. Alexander Frey zitierte Studien des Medizinischen Dienstes der Kranlenkassen und des Deutschen Instituts für Menschenrechte aus den Jahren 2006 und 2007, wonach rund 41 Prozent der Heiminsassen an Mängeln in der Ernährungs- und Flüssigkeitszufuhr leiden. In absoluten Zahlen handelt es sich hierbei um 293 000 Menschen. Bei 300 000 Heimbewohnern lagen Mängel in der Wundversorgung vor. Der Ausschuss wird sich in fünf oder zehn Jähren erneut mit der Sachlage befassen. Bis dahin ist Deutschland als Vertragsstaat aufgefordert, "sofortige Schritte zu unternehmen, um die Situation älterer Menschen in Pflegeheimen zu verbessern". Vor allem müssten "die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, um Pflegepersonal zu schulen" und "mehr gründliche Inspektionen in Pflegeheimen durchzuführen". Quelle: Weser-Kurier vom 01.06.2011 - Mit freundl. Genehmigung des Autors Titel: Verfassungsbeschwerden gegen Missstände in deutschen Pflegeheimen Beitrag von: admin am 06. September 2016, 16:56 Es wurden von verschiedenen Seiten inzwischen Verfassungsbeschwerden gegen die Pflegemissstände in Deutschland gestartet - leider bislang ohne Erfolg. Mehr darüber unter dem folgenden Link:
http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2014.0 |