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Titel: Nichtzahlung von Mindestlohn ist Straftat
Beitrag von: admin am 05. Juni 2011, 22:35
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 017/10

Naumburg, den 14. Dezember 2010

(OLG NMB) Tariflohnunterschreitung

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat mit Beschluss vom 1. Dezember 2010 die Revision des wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 18 Fällen verurteilten Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils des Landgerichts Magdeburg vom 29. Juni 2010 habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Angeklagte war zunächst mit Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 9. Oktober 2008 freigesprochen worden. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wurde er vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Er habe bewusst tarifliche Mindestlohnregelungen umgangen und nach dem Tariflohn geschuldete Sozialabgaben nicht entrichtet, um sein eigenes Einkommen auf Kosten der von ihm angeblich nur geringfügig beschäftigten Reinigungskräfte zu erhöhen. Bei Tariflohnunterschreitungen richte sich die Höhe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge aber nach dem geschuldeten Tariflohn und nicht nach dem gezahlten untertariflichen Lohn.

Der Angeklagte hatte Sanitäranlagen auf Rasthöfen gepachtet und sich verpflichtet, diese rund um die Uhr sauber zu halten. Die hierzu von ihm beschäftigten Arbeitnehmer/innen erhielten Monatslöhne zwischen 60,00 € und 170,00 €. Sie blieben jeweils 14 Tage im Monat auf den Rasthöfen, um dort täglich bis zu 12 Stunden Reinigungs- und Toilettenaufsichtsarbeiten zu erbringen. Der Angeklagte entlohnte nur die Zeit des Putzens, die insgesamt zwei bis drei Stunden am Tag nicht überschritten habe, nicht aber die Zeit der Aufsicht.

2 Ss 141/10         OLG Naumburg

21 Ns 556 Js 14590/05 (17/09) LG Magdeburg

gez. Wolter, Pressesprecherin


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Kommentare im Internet - siehe:
- http://www.kostenlose-urteile.de/newsview.php?newsID=10697
- http://www.rechtsanwalt.net (http://www.rechtsanwalt.net/arbeitsrecht-olg-naumburg-bestaetigt-moegliche-strafbarkeit-des-arbeitgebers-nach-266-a-stgb-bei-zahlung-sittenwidriger-loehne-2-ss-14110,rechttipp,4d5818366c0f6)
- http://www.ak-gewerkschafter.de/2011/01/17/ (http://www.ak-gewerkschafter.de/2011/01/17/oberlandgericht-naumburg-entscheidet-gegen-einen-veruntreuer-und-vorenthalter-von-arbeitsentgelt-in-18-fllen-entscheidung-2-ss-14110-olg-naumburg-pressemitteilung-01710/)