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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Arzneimittel / Medikamente => Thema gestartet von: admin am 08. Juni 2006, 13:23



Titel: Tabletten-Blister, Medikamenten-Blister etc.
Beitrag von: admin am 08. Juni 2006, 13:23
Versorgungsverträge zwischen Heim und Apotheke

Am 27.08.2002 wurde das Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes verkündet. Die Neufassung des Apothekengesetzes (ApoG) sieht in ihrem § 12a vor, dass die Inhaber von öffentlichen Apotheken verpflichtet sind, mit den Trägern von Heimen schriftliche Verträge zur Versorgung der Bewohner mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zu schließen.

Ziel dieser Regelung, welche erst ein Jahr nach Verkündung in Kraft tritt, ist es, die Arzneimittelsicherheit in Heimen zu erhöhen. Art und Umfang der Versorgung, das Zutrittsrecht zum Heim und die Pflichten des Apothekers zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der von ihm gelieferten Produkte sowie deren Dokumentation sind in diesen Verträgen genauso zu regeln wie die Pflichten des Apothekers zur Information und Beratung der zuständigen Beschäftigten des Heimes.

Der Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Genehmigung der auf Landesebene für das Apothekengesetz zuständigen Behörde (z. B. in Hessen das Regierungspräsidium).

Zwar darf der Vertrag die freie Apothekenwahl der Heimbewohner nicht einschränken und auch keine Ausschließlichkeitsbindung zu Gunsten einer Apotheke enthalten, doch wird die Praxis anders aussehen.

Viele Apotheken wittern in der Pflegeheim-Belieferung daher ein gutes Geschäft und stehen schon in den Startlöchern. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) hat bereits einen Mustervertrag entworfen und diesen dem BMG zur Prüfung der generellen Genehmigungsfähigkeit vorgelegt. Es liegt auf der Hand, dass in diesem Mustervertrag vor allem die Interessen der Apotheken, nicht so sehr die der Heime, Berücksichtigung finden.

Die neuen Kooperationsvereinbarungen eröffnen den Heimen jedoch auch die Chance, verschiedene eigene Verpflichtungen, z. B. aus dem HeimG, in kompetente Hände weiterzugeben. So könnte es z. B. den Apotheken übertragen werden, sicherzustellen, dass Arzneimittel bewohnerbezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt und die in der Pflege tätigen Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über den sachgemäßen Umgang mit Arzneimitteln beraten werden (vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 10 HeimG).

Auch ist es anzuraten, die Verpflichtung zur Dokumentation von Erhalt, Aufbewahrung und Verabreichung von Arzneimitteln einschließlich der pharmazeutischen Überprüfung der Arzneimittelvorräte (vgl. § 13 Abs. 1 Nr. 5 HeimG) vertraglich der Apotheke zu übertragen. Die Apotheken haften in diesem Fall für die ordnungsgemäße Durchführung. Schließlich könnte es auch im Interesse des Heimträgers sein, die Verblisterung (Verteilen der Medikamente in die Tagesdispensoren) in den Verträgen nach § 12a ApoG zu regeln.

Quelle: Informationsblatt RAe Iffland & Wischnewski (http://www.iffland-wischnewski.de/)


Titel: Re: Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 23. Juni 2006, 09:47
Alten- und Pflegeheimversorgung

Seit 28.08.2003 gilt die Regelung des § 12a Apothekengesetz (ApoG), wonach die Arzneimittelversorgung der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen durch Abschluss eines Versorgungsvertrages mit den Heimen sichergestellt wird. Diese Verträge sind genehmigungspflichtig.

[mehr >> bei Landesapothekenkammer Baden-Würtemberg] (http://)


Titel: Re: Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 23. Juni 2006, 10:06
Der genaue Wortlaut des Gesetzes kann nachgelesen werden:

Änderung des Apothekengesetzes vom 21.08.2002 [Download] (http://www.gesundheitspolitik.com/06_recht/gesetze/grundlagengesetze/apog/ApoG-Aenderung-020827.pdf)

Quelle: http://www.gesundheitspolitik.net/f_home_html.html


Titel: Re: Medikamente stellen, Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 04. August 2006, 15:48
Die Versandapotheke Sanicare darf Arzneimittel für Heimbewohner individuell portionieren und verpacken.

Dieses Urteil (Az.: 3 A 89/04) hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gefällt. Hintergrund war ein Rechtsstreit zwischen dem Unternehmen aus Bad Laer und der Bezirksregierung Weser Ems sowie der Niedersächsischen Apothekerkammer, berichtete die Ärzte-Zeitung. Bezirksregierung und Apothekerkammer hatten das Verblistern für unzulässig erklärt. Eine Apotheke benötige hierfür nach dem Arzneimittelgesetz eine Herstellungserlaubnis. Ungeachtet dessen will das Unternehmen Sanicare das Verblistern nun auf den ambulanten Bereich ausdehnen.

Quelle: Altenheim 08/2006 (http://www.altenhilfe.de/altenheim/nachrichten.cfm)


Titel: Re: Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 04. August 2006, 16:36
Verblisterungs-Service zulässig aber problematisch

Gerade habe ich erneut einen Hinweis auf Zulässigkeit von Verblisterungs-Service durch Apotheken (s.u.). Es ist also unter bestimmten Voraussetzungen die personen- und taggenaue Verblisterung und Lieferung der Arzeimittel durch Apotheken zulässig.

Die Umsetzung halte ich allerdings für kaum praktikabel. Folgende Fakten sprechen gegen diesen "gut" gemeinten Service der Apotheken und haben m.E. nur die Bindung des Heims an die Apotheke als Sinn:

  • kurzfristige Med-Änderungen problematisch
  • Chargen-Nr., Verfalldatum, Beipackzettel nicht vorhanden
  • Pflegekräfte verlieren den Bezug zur Dosierung der Medikamente
  • Pflegekräfte verlieren Verantwortungsbewußtsein ("Verantwortung liegt ja bei Apotheken")
  • Pflegekräfte wissen nicht mehr wer was an Med. erhält
  • Pflegekräfte können Auswirkungen der Med. nicht mehr "reflektieren"
  • Pflegekräfte sind so keine verläßlichen Gesprächspartner für Ärzte

und rechtlich gesehen:
  • für den/die Betroffene(n) gibt es keine freie Wahl der Apotheke mehr!

Aber auch bei der Medikamentenstellung durch das Pflegepersonal gab / gibt es immer wieder Probleme. Es kommt immer wieder zu häufig zu Schwierigkeiten, die auf Schwachstellen im System hinweisen:

  • Medikamente werden falsch zusammengestellt
  • Medikamente werden werden nach Zusammenstellung vertauscht
  • Medikamente werden an falsche Person ausgegeben
  • Medikamentengabe wird nicht kontrolliert (hat er/sie auch "geschluckt"?)
  • Werden die Medikamente vom Patienten/Bewohner wieder ausgespuckt?


Daraus lassen sich die folgenden Qualitäts-Forderungen ableiten:
  • => Medikamenten-Zusammenstellung von einer Person
  • => am besten Kontrolle von einer zweiten ...
  • => Zusammenstellung direkt in Tages-Schiebeblister
  • => möglichst kein Umfülllen der Med aus Schiebeblister in "Med-Hütchen"
         (oder nur direkt bei der Med-Verabreichung)
  • => Einnahme "kontrollieren" (Mund leer / Med geschluckt?)

Wäre schön, wenn sich Andere mit ihren Erfahrungen hier auch äußern würden  ;)


Titel: Re: Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 09. August 2006, 23:22
Es liegen uns inzwischen Hinweise auf konkrete Probleme in Heimen vor, in denen die Medikamentenstellung durch Apotheken erfolgt.

An dieser Stelle möchten wir einen Erfahrungsaustausch zur personenbezogenen Verblisterung und Lieferung durch Apotheken anregen. Bitte schildern Sie Ihre persönlichen Erfahrungen - ohne Namen zu nennen oder persönlich bzw. polemisch zu werden.

Wir möchten hier niemanden an den "Pranger" stellen, sondern zum offenen Dialog aufrufen, um mögliche Fehlentwicklungen aufzeigen und ggf. beenden zu können.

Es sind ausdrücklich auch Pflegekräfte zum Dialog aufgerufen.


Titel: Re: Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 10. August 2006, 01:39
Zitat:
"Es fragt sich, wie die individuelle Verblisterung arzneimittel-, apotheken- und sozialrechtlich zu bewerten ist. Insbesondere entzündet sich der Streit dort, wo Apotheker die Verblisterungsleistung von anderen Unternehmen professionell durchführen lassen. ...

... Die Bedenken gegen die industrielle Herstellung von Individualblistern sind gravierender, als die gegen die Induvidualverblisterung durch Apotheken. Insbesondere stellt sich die Frage, wie bei der Verblisterung durch Unternehmen die Arzneimittelsicherheit noch gewährleistet werden kann."

- RA Dr. Susanne Götting -
- Florian Meyer -

gefunden hier:
http://www.graefe-portal.de (http://www.graefe-portal.de/modules/news/article.php?storyid=488&location_id=3046&topicid=167)


Titel: Re: Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 10. August 2006, 02:40
Neuverblistern von Arzneimitteln kostet viel und bringt wenig

27.06.2006 - Berlin (VFA). "Nutzen nur für wenige, schwer identifizierbare Patienten, aber per Saldo keine erkennbaren ökonomischen Vorteile" - das ist das Resumée eines Gutachtens über den Sinn des industriellen Neuverblisterns von Medikamenten für chronisch kranke Patienten. Heute stellte Prof. Dr. Eberhard Wille vom Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim das im Auftrag des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller erarbeitete Gutachten in Berlin vor.

Ein chronisch Kranker muss oft mehrmals täglich mehrere Medikamente einnehmen. Das brachte Unternehmen darauf, für Patienten individuelle Wochenblister anzufertigen, die für jeden Einnahmezeitpunkt die richtigen Tabletten oder Kapseln verschiedener Hersteller zusammengepackt enthalten. Ihrer Meinung nach brächte das nicht nur eine Erleichterung für den Patienten, sondern auch Vorteile für das Gesundheitssystem, da so die Therapietreue (Compliance) gefördert und Folgekosten aufgrund unregelmäßig durchgeführter und deshalb weniger wirksamer Therapien vermieden werden könnten.

Wille, der auch Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist, hält demgegenüber fest: "Die Neuverblisterung ist gegenüber der herkömmlichen Arzneimittelversorgung von vorn herein mit einigen Nachteilen behaftet." So ist vom Kostenaufwand her für die industrielle Fertigung eines Blisters ca. 1,50 Euro anzusetzen (noch mehr bei Fertigung in einer Apotheke), und für die Abgabe an den Patienten durch die Apotheke weitere 1,50 Euro. Mindestens soviel müssten also die Kassen pro Blister im Falle einer Kostenerstattung an anderer Stelle wieder einsparen, damit sich das Verblistern tatsächlich rechnet.

Zum zweiten brächte die Versorgung mit Wochenblistern für Patienten eine massive Einschränkung der ihm zur Verfügung stehenden Arzneimittel mit sich; denn kein Anbieter für Neuverblisterung wäre imstande, alle zugelassenen Arzneimittel in seine Fertigungsstraßen einzubeziehen. Ein Anbieter hat beispielsweise angekündigt, sich auf nur 400 Arzneimittel - von rund 15.000 nach Hersteller, Wirkstoff, Dosis und Darreichungsform unterschiedlichen Präparaten - zu beschränken. Dies bedeutet im Umkehrschluss für den Arzt, dass er künftig aus einer engen Positivliste verordnen müsste. Die Neuverblisterung ist auch für viele Arzneimittel prinzipiell nicht anwendbar. So lassen sich beispielsweise injektionspflichtige Arzneimittel nicht in die Blister einbeziehen.

Die behaupteten Vorteile können diese Nachteile nicht aufwiegen, denn, so Wille: "Mangelhafte Therapietreue ist nur in einem kleineren Teil der Fällen durch Verblisterung überwindbar." Oft sind andere Gründe - beispielsweise Angst vor Nebenwirkungen - ausschlaggebend, wenn Patienten ihre Medikamente nicht oder unregelmäßig einnehmen; das lässt sich jedoch durch Verblistern nicht überwinden. "Man könnte als Ausweg daran denken, nur solche Patienten mit neu verblisterten Medikamenten zu versorgen, bei denen Compliance-Vorteile zu erwarten sind", erläuterte Wille, "doch scheitert das daran, dass sich Ärzte nicht imstande sehen, diese Patienten zu identifizieren."

Auch für einzelne Subgruppen, etwa Patienten in Disease Management Programmen, konnte Wille keinen relevanten Nutzen der Neuverblisterung erkennen. Bei diesen Patienten ist die Therapietreue ohnehin hoch.

So ist die Bilanz zum Neuverblistern eindeutig negativ, die herkömmliche Form der Abgabe von Medikamenten im ambulanten Bereich bleibt überlegen. "Und für die Stärkung der Therapietreue wäre mit anderen, preiswerteren Maßnahmen wahrscheinlich mehr zu erreichen", so Wille abschließend.

Das Gutachten kann heruntergeladen werden unter: http://www.vfa.de/pm20060627 (http://www.vfa.de/pm20060627)

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) ist der Wirtschaftsverband der forschenden Arzneimittelhersteller in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 39 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des VFA repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 86.000 Mitarbeiter, darunter mehr als 14.500 in Forschung und Entwicklung.

Quelle: www.vfa.de - Pressemitteilung 024/2006 (http://www.vfa.de/de/presse/pressemitteilungen/pm_024_2006.html)

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Dass ein industrielles Verblistern noch viele weitere Fragen aufwerfen kann, machte VFA-Geschäftsführer Dr. Ullrich Vorderwülbecke deutlich. So müsse man sich fragen, wie künftige Arzneimittelrückrufe vonstatten gehen sollten und ob Patienteninformationen wie die Packungsbeilage verzichtbar seien. Nicht auszuschließen sei zudem, dass die verschiedenen Arzneimittel untereinander in ihrem Blisterfach reagieren. "Wer sollte dann bei arzneimittelbedingten Problemen haften - Hersteller, Verblisterer oder Apotheker?"

Quelle: http://www.pharmazeutische-zeitung.de (http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=1475&type=0)


Titel: Finanz-Aspekte zu Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 14. August 2006, 08:32
Lohnt sich die Verblisterung für die Apotheke?

In Blister abgepackte Medikamente sollen vor allem in der Heimversorgung dazu beitragen, dass Heimbewohner ihre Arzneimittel patientengerecht mit Einnahmezeitpunkten verabreicht bekommen. Wesentliches Ziel ist also, die Therapietreue kranker Menschen zu erhöhen. Um das Heimpersonal zu entlasten, kann die Apotheke anbieten, für Patienten individuell zu verblistern. Da Verblistern jedoch mit einem mehr oder weniger großen Aufwand verbunden ist, stellt sich die Frage, ob bzw. in welchem Umfang dieser Aufwand von tatsächlichem und wirtschaftlichem Nutzen ist. Der folgende Beitrag soll dem Apotheker wesentliche Aspekte zu dieser Thematik vermitteln und ihm eine Nutzenbetrachtung für seine eigene Apotheke ermöglichen.  

Stichwort „Non-Compliance“: Absicht oder Vergesslichkeit?
Die ersten zentralen Überlegungen bei der Nutzenbetrachtung setzen bei dem Ziel der Verbesserung der Therapietreue an.  
 
Welchen Einfluss die Verblisterung auf die Non-Compliance von Patienten überhaupt hat, veranschaulicht Prof. Dr. Eberhard Wille, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, in dem kürzlich vorgestellten ausführlichen Gutachten „Neuverblisterung von Arzneimitteln“ von Wille/Wolff anhand eines Baum-Diagramms.  
 
So müsse unterschieden werden, ob die Non-Compliance von Patienten aus Absicht (bei 50 Prozent), Vergesslichkeit bzw. Missverständnis (bei 30 Prozent) oder aus körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen (bei 20 Prozent) resultiere.  
 
Die Verblisterung könne nur die versehentliche Non-Compliance mindern. Nach Schätzungen von Wille sind das maximal 16 Prozent der Patienten. „Es gibt allerdings ein Selektionsproblem, da man es den Patienten nicht ansieht, ob sie non-compliant sind“, räumt Wille ein.  
 
Für eine erfolgreiche Verblisterung sei zudem erforderlich, dass Patienten ihre Arzneien eigenverantwortlich und höchstens viermal am Tag einnehmen. Ebenso müsse eine Aut-Idem-Abgabe bei Teilsortimenten zu zehn Prozent möglich sein.  
 
Dass Verblisterung die Therapietreue bei Patienten tatsächlich verbessert, hängt laut Wille von weiteren Voraussetzungen ab. Unerlässlich sei, dass die Gesamtmedikation überwiegend aus festen, oralen Arzneimitteln bestehe, einen großen Umfang aufweise sowie über längere Zeiträume konstant bleibe. Bei einer Dauermedikation sollten außerdem kaum Bedarfs- oder Akutmedikamente hinzukommen.
 
Zwangsläufig ungeeignet für die Verblisterung sind Säfte, Tropfen sowie Salben, die nur in der Original­packung an Patienten abgegeben werden können. Grundsätzlich kämen daher nur etwa 80 Prozent der verschriebenen Medikamente für das Verblistern in Betracht. Ein „Springen“ in den Verordnungen muss möglichst unterbleiben.  

Nutzen- und Kostenaspekte
Ein wichtiger Vorteil von verblisterten Arzneimitteln ist, dass Dosierungs- und Einnahmefehler minimiert werden können. Ggf. entstehen deshalb geringere Kosten durch vermiedene oder geminderte Komplikationen. Ebenso werden Doppelbestellungen und -rezeptanforderungen so gut wie ausgeschlossen. Eine Verblisterung kann sich für Apotheker möglicherweise sogar in höheren Umsätzen niederschlagen, da besonders umsatzstarke Patienten intensiver an die Apotheke gebunden werden.  
 
Die Sicht der Apotheke  
Auf der Ebene der Apotheke steht zunächst die Frage an, ob selbst verblistert wird, oder aber eine Verblisterung außer Haus infrage kommt.  
 
Nur relativ wenige „Großversorger“ verblistern selbst. Die konkrete Rechnung ist auch hier nicht einfach, da viele Faktoren einwirken. Die erwähnten Großversorger müssten eigentlich beinahe wie ein kleines Herstellunternehmen kalkulieren.  
 
Als Hauptkostenfaktor erweist sich dabei neben allfälligen Investitionen der tägliche Aufwand der manuellen bzw. teilautomatisierten Verblisterung. Dinge wie Erfassung der Patienten, die Datenverwaltung oder die EDV treten dahinter zurück, da bei einer ernsthaften Belieferung die Patienten ohnehin als „Karteikarte“ angelegt werden müssen.  
 
Größer kann dagegen schon der Abstimmungsaufwand mit den Ärzten werden, denn nur ein begrenzter Teil der Arzneimittel eignet sich zur Verblisterung. Überhaupt setzt die Verblisterung ein reibungslos funktionierendes Dreiecksverhältnis zwischen den Patienten (bzw. dem Pflegeheim), dem Arzt und dem Apotheker voraus. Bei Dosierungsänderungen muss entweder der Arzt, der Patient oder das Pflegeheim umgehend die Apotheke kontaktieren. Diese muss ihrerseits Arzneimittel zur Verfügung stellen und die Blister-Zusammensetzung verändern.  
 
Zudem macht das Konzept nur Sinn, wenn der weit überwiegende, idealerweise gesamte Bedarf eines Patienten geblistert angedient wird. Wenn drei Präparate in individuellen Blistern und vier weitere klassisch in Fertigpackungen (mit Handhabung wie bisher) beim Patienten erscheinen, ist das System schon ad absurdum geführt.  
 
Das Gutachten von Wille/Wolff schätzt die Gesamtkosten der Herstellung auf rund 18 bis 22 Euro je Blister. Um beispielsweise ein Pflegeheim durchschnittlicher Größe mit 67 Blistern zu versorgen, sei ein zeitlicher Aufwand von etwa zwei Arbeitstagen durchaus realistisch – das entspricht einen durchschnittlichen Aufwand von sechs Minuten je Blister zuzüglich Vorbereitung und Kontrolle durch das Vier-Augen-Prinzip.  
 
Die Werte können sich ggf. erhöhen, wenn verhältnismäßig hohe Investitionen und hohe Personalintensität auf eine schlechte Auslastung stoßen, weil eben nur wenige Streifen pro Tag hergestellt werden.  
 
Für gut ausgelastete „Profi-Verblisterer“, die viele hundert Betten versorgen, dürften die Vollkosten jedoch erheblich niedriger, vielleicht im Bereich einiger weniger Euro je Wochenblister liegen. Es sind jedoch stets Zusatzkosten, die in aller Regel nicht entsprechend honoriert werden.  
 
Doch ist es für eine solche Logistik-Apotheke ab einer gewissen Größenordnung fast eine unumgängliche Notwendigkeit, einen solchen Service zu bieten, auch wenn er sich für sich betrachtet kaum rechnet. In der Mischkalkulation mit der Abgabe von immer noch zahlreichen Fertigpackungen kann dennoch ein Gewinn stehen, das heißt, die Belieferung des Heimes kann an sich lohnenswert sein.  
 
Volkswirtschaftlicher Nutzen?  
Selbst wenn sich das System für einen Beteiligten nicht oder wenig rechnet, kann unter dem Strich trotzdem ein Plus stehen. Der entscheidende Aspekt dürfte dabei der Patientennutzen sein, der sich in einer Verbesserung der Therapie niederschlägt und die Sicherheit erhöht.  
 
Eine konkrete Aussage zu gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen ist jedoch schwierig zu treffen. Insgesamt handelt es sich nur um eine Verlagerung der Tätigkeit des Auseinzelns von den Pflegekräften bzw. den Patienten selbst auf ein relativ aufwändiges, teilmaschinelles System mit zusätzlichem Kontroll- und Logistikaufwand, ohne dass den Arzneien an sich ein Mehrwert hinzugefügt würde. Letztlich bedeutet das eine gewisse Verkomplizierung – an sich kein guter wirtschaftlicher Effekt.  

Pharmazeutische Qualitätssicherung ohne Verblisterung
Alternativ zur Verblisterung bieten sich für die Apotheke verschiedene Maßnahmen an, um die Arzneimittelversorgung der Heimbewohner zu optimieren und sicher zu gestalten:  

    * Vertiefte Schulung des Pflegepersonals
    * Verstärkte Kontrolle der Arzneimittelvorräte der Patienten
    * Pharmazeutische Betreuung der Bewohner insbesondere hinsichtlich der Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Arzneien

 
Quelle: http://www.heimversorger.de/lohnt-sich-die-verblisterung-f%C3%BCr-die-apotheke


Titel: Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 14. August 2006, 08:35
Kommentar zur Meldung "Neuverblistern von Medikamenten ..." ("Franz" am 13 Aug. 2006) [hier >>] (http://www.heimmitwirkung.de/index.php?ind=news&op=news_show_single&ide=67):

Ich sehe es als sehr problematisch an, bei der Medikamentenversorgung eine Aufgabenteilung vorzunehmen.

Denn es kann schnell passieren, dass die Verantwortung nur noch auf den tatsächlichen Tätigkeitsbereich reduziert wird!!

Einen solchen Trend, erlebe ich gerade in einer Pflegeeinrichtung ( hier hat seit einigen Monaten die Apotheke das Verblistern der Medikamente übernommen).

Immer häufiger berichten Angehörige über mangelnde Information der Pflegekräfte.

Hier nur zwei Beispiele:

1.Bewohner ist sehr verhaltensauffällig.

Auf Nachfrage der Angehörigen, ob es an den Medikamenten liegen kann, bekmen sie von der Pflegekraft als Antwort:
"Keine Ahnung, damit haben wir nichts menr zu tun, das macht jetzt alles die Apotheke; wir verteilen die Tabletten nur."

2. Bewohnerin bekam ein neues Medikamente und reagierte in den darauffolgenden Tagen mit erheblicher Unruhe und leichten Hautreaktionen.

Auf Nachfrage der Angehörigen, ob es eine Reaktion auf das neue Medikament sein könnte.

Auch hier die Aussage der Pflegekraft:
"Ich wußte garnicht, dass ein neues Medikament angesetzt wurde. Seit die Apotheke die Verblisterung übernommen hat, weiß ich garnicht mehr genau, was die Bewohner an Medikamenten bekommen."

Hier müssen Lösungen gefunden werden, um diese Fehlentwicklung aufzuhalten!!


Titel: Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 14. August 2006, 08:39
Kommentar zur Meldung "Neuverblistern von Medikamenten ..." ("Grünitz" am 13 Aug. 2006) [hier >>] (http://www.heimmitwirkung.de/index.php?ind=news&op=news_show_single&ide=67):

Bevor jetzt Stimmen laut werden, dass es also nur an der Einstellung der Pflegekräfte liegt...

So einfach ist es nicht!!!


Ich möchte versuchen, es zu erklären:

Beim Stellen der Medikamente fällt der Pflegekraft auf, wenn Bewohner/innen ein neues Präparat erhalten oder sich die Dosierung verändert.

Ist es ein unbekanntes Medikament, wird sich die Pflegekraft in dieser Situation die Zeit nehmen und Wirkung/Nebenwirkungen im Beipackzettel nachlesen.

Stellen sich bei dem/der Bewohner/innen Auffälligkeiten ein, so ist zumindest abrufbar, dass es Veränderungen bei der Medikation gegeben hat und es kann frühzeitig reagiert werden.

Führt hingegen die Apotheke die Verblisterung durch, so ist es ganz natürlich, dass diese "Warnsignale" nicht zum Tragen kommen können!
Denn reduziert sich die Medikamentenversorgung nur noch auf das Verteilen, wird es auch im Bewußtsein einen geringen Stellenwert einnehmen.


Titel: Tabletten-Blister, etc. - zulässig und gut ?
Beitrag von: Gust am 15. August 2006, 14:40
Nicht alles was zulässig ist, ist auch gut.

Ich bin exam. Pflegefachkraft in einer speziellen Einrichtung zur Pflege von Menschen mit Demenz. Auch das Stellen und verabreichen von Medikamenten gehört zu meinen Aufgaben.
Ich habe den Eindruck, daß durch das verblistern durch entsprechende Dienstleister nur auf einen kurzlebigen Effekt an Kostenersparnis geschielt wird. Ich sehe nicht, wie ich als Pflegefachkraft die Verantwortung für die Verteilung und Einnahme der Medikamente wirkungsvoll übernehmen kann, wenn deren Bereitstellung völlig meiner Kontrolle entzogen ist. Ich frage mich weiterhin, wie ich kontrollieren kann das die Verfallsdaten nicht überschritten sind, wie ich bemerken kann wenn Medikamente sich gegenseitig negativ beeinflussen zum möglichen Schaden eines Senioren BEVOR ich sie verabreiche wenn mir weder Verpackung noch Beipackzettel zur Verfügung stehen?! Ich frage mich, wie ich bei einer Visite mit einem Arzt besprechen soll, welche Effekte und Probleme ein Pflegebedürftiger durch ein Medikament hat nach meiner Beobachtung, wenn ich nur noch "Pillendöschen" in den Händen halte, und Medikament X dadurch nicht mehr von Medikament Y unterscheiden kann.

Im Gesamteindruck der hier bereits genannten Probleme halte ich die Geschichte - ohne selbst konkrete Erfahrung damit zu haben - nur für einen weiteren Schritt an Pflegefachkräften in Pflegeheimen zu sparen.
Pflegekräfte werden zunehmend auf ein Dasein als "Waschvollautomaten für Menschen" reduziert, statt das sie ihre professionsgemäße Arbeit tun können.
Ähnlich verharmlosend wie die Rede von einer "beschützenden Station" ist die Fremdvergabe der Medikamentenstellung lediglich ein Mittel, über kurz oder lang an den personellen Ressourcen zu sparen.

Warum gibt man der Altenpflege nicht genügend Zeit und Mitarbeiter, um ihren Aufgaben vollumfänglich und menschenwürdig nachzukommen, statt immer neue Wege zu finden an den falschen Enden zu sparen?

Ich für meinen Teil werde mich weigern, Medikamente an Personen zu verteilen deren Richtigkeit in Dosierung und Wirkstoff sich völlig meiner Kenntnis entzieht, weil sie *irgendwo* von *irgendwem* hergerichtet wurden.

J. Gust


Titel: Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: thomas am 21. August 2006, 01:17
Artikel in der "Altenpflege" Ausgabe 04/2005 gefunden. Es gab ein Telefoninterview mit Birgit Jaster, Qualitätsmanagerin bei der Apothekerkammer Niedersachsen in Hannover:

Frage:
In unserem Heim gibt es eine Dienstanweisung,die besagt, dass auch nicht-examinierte Pflegekräfte oder Pflegekräfte mit einer einjährigen Ausbildung Medikamente stellen und verteilen dürfen,wenn sie als besonders vertrauenswürdige Mitarbeiter eingestuft werden. Istdas eigentlich erlaubt?

Antwort:
Nein,denn das Stellen und Verteilen von Medikamenten ist eine behandlungspflegerische Maßnahme, die nur von Fachkräften durchgeführt werden darf. Und Fachkräfte sind laut § 6 der Heimpersonalverordnung nur die „Pflegekräfte, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung der von ihnen ausgeübten Funktion und Tätigkeit vermittelt“. Ausdrücklich und unmissverständlich heißt es dort außerdem: „Altenpflegehelferinnen sind keine Fachkräfte im Sinne der Verordnung.“

Frage:

Unsere Apotheke bietet uns die Möglichkeit der Verblisterung an,damit wir nicht mehr die Medikamente stellen müssen. Ist das sinnvoll?

Antwort:
Nein, denn aus meiner Sicht überwiegen deutlich die Nachteile. Die Verantwortung bleibt bei der Pflegefachkraft. Auf Veränderungen der Medikation kann nicht kurzfristig reagiert werden. Medikamente, die verworfen werden müssen – etwa wenn eine Tablette auf den Fußboden fällt – können nicht ersetzt werden. Zudem ist die von Befürwortern immer wieder propagierte Zeitersparnis in der Praxis nicht vorhanden, da jede Pflegefachkraft nach wie vor den Inhalt eines jeden Blisters einzeln mit der Dokumentation abgleichen muss. Darüber hinaus sollte das Medikament bis zur Medikamentengabe in der Schutzverpackung belassen werden, damit eine Identifikation jederzeit möglich ist. Medikamente dürfen niemals durch Augenschein, Erfahrung oder Verdacht identifiziert werden.

Fundstelle: www.vincentz.net/altenpflege/AP_04_05_Rufbereitschaft.pdf


Titel: BfArM zu Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 29. August 2006, 00:19
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn nimmt in einer eMail vom 23.08.2006 schriftlich Stellung zu unserer telefonischen Anfrage hinsichtlich der gegenseitigen chemischen oder anderen Beeinträchtigung von Arzneimitteln in Sammel-Blisterpackungen:

Zitat
"Zentral verblisterte Wochenblister sind bislang in Deutschland nicht etabliert. Derzeit sind die rechtlichen Voraussetzungen in Deutschland dafür noch nicht gegeben. Diese sollen aber geschaffen werden, wie in den "Eckpunkten zu einer Gesundheitsreform 2006" festgelegt wurde.

Die Eckpunkte finden Sie unter folgendem Link:
http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitspolitik/pdf/eckpunkte_gesundheitsreform_2006.pdf?param=reform2006

Grundsätzlich muss bei der Verpackung von Arzneimitteln in Wochenblistern die Eignung der vorgesehenen Blisterverpackung belegt sein. Dazu gehört neben der Qualität der Verpackung z.B. auch die Rückverfolgbarkeit der im Wochenblister eingesetzten Fertigarzneimittelchargen.

Sofern mehrere unterschiedliche Arzneimittel gemeinsam in einer Kavität verblistert werden sollen, ist die Kompatibilität der verschiedenen Arzneimittel ein weiterer wichtiger Punkt.  

In dem von Ihnen geschilderten Fall, wo die Apotheke auf Basis der Verordnung des Arztes Wochenblister für die jeweiligen Heimbewohner zur Verfügung stellt, gehört zu einer Kernaufgabe der Apotheke die Entscheidung, ob die jeweiligen Arzneimittel für eine derartige Verblisterung geeignet sind.

Ob die konkret durchgeführte Art der Verblisterung als aus pharmazeutischer Sicht problemlos zu erachten ist oder nicht, kann von hier aus nicht beurteilt werden."

Das heißt im Klartext soviel wie: "Es kommt darauf an ..."

Es ist also individuell von der Apotheke zu prüfen, ob die Medikamente, die zusammen eingeblistert werden sollen, sich untereinander "vertragen". Dazu müßten zunächst Versuche dazu unternommen werden, da sicherlich solche Ergebnisse nicht vorhanden sind.

Ob das die Apotheken an Aufwand betreiben wollen ... ?


Titel: Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: Multihilde am 30. August 2006, 10:14
Kleine Hinweise zur pdf Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006 auf
http://www.die-gesundheitsreform.de
Erleichterung der Abgabe von einzelnen Tabletten durch Apotheken (Auseinzelung) steht auf Seite 35 (pdf hat 140KB bei 54 Seiten).

Unbedingt mal die Lesezeichen einblenden und überfliegen:
z. B. Rückgabe nicht verbrauchter Arzneimittelreste (steht auf Seite 48 geht auch um den Heimbereich, wenn auch ohne Einzelheiten)

Es gibt inzwischen auch eine Seite 2; übersieht man evtl.


Titel: OVG-Entscheidung zu Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: Multihilde am 15. September 2006, 09:15
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 16.05.2006 entschieden (Az. 11 LC 265/05), dass eine Apotheke Arzneimittel für Heimbewohner individuell portionieren und verpacken darf.

Wer die ganze ellenlange Sache lesen will, findet sie unter
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Index.asp (=Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes) mit der Suchfunktion dort schnell.

(Tipp: funktioniert bei allen Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes; Aktenzeichen tauchen ja oft in der Presse auf und Google bringt manchmal nicht weiter)



Titel: KRITIK: Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 15. September 2006, 11:12
Nicht alles was zulässig ist, ist auch gut.
Zitat: Jochen Gust - hier im Forum   ;)

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 16.05.2006 entschieden (Az. 11 LC 265/05), dass eine Apotheke Arzneimittel für Heimbewohner individuell portionieren und verpacken darf.

Wer die ganze ellenlange Sache lesen will, findet sie unter
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Index.asp (=Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes) mit der Suchfunktion dort schnell.

(Tipp: funktioniert bei allen Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes; Aktenzeichen tauchen ja oft in der Presse auf und Google bringt manchmal nicht weiter.[/size]

Zitat der Urteils-Leitsätze:

"1. Der Herstellungsbegriff des Arzneimittelrechts erfasst auch die Verblisterung von Fertigarzneimitteln, d.h. die Auseinzelung von Arzneimitteln aus Fertigarzneimittelpackungen, die anschließende Zusammenstellung der Tabletten und Kapseln nach den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Arzneimittelempfängers und die automatisierte Neuverpackung in folienverschweißten Behältnissen.
 
2. Die gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in der Apotheke hält sich im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebes.

3. Für die gewerbliche Herstellung von Arzneimittelblistern in einer Apotheke besteht keine arzneimittelrechtliche Zulassungspflicht."

[Direktlink zum vollständigen Text des Urteils Az. 11 LC 265/05 >>] (http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200500026511%20LC)


Interpretation des Urteils:
Das Urteil berücksichtigt nicht die hier im Forum schon dargelegte Bedenkenargumentationen.

Es stellt lediglich klar, daß nach Auffassung des Gerichts nichts gegen eine Vereinzelung und Neuverblisterung von Fertigarzneimitteln für Endverbraucher spricht. Voraussetzungen dafür hat es aber deutlich genannt:

- mit dem Verblistern von Fertigarzneimitteln wird ein Arzneimittel hergestellt
- Neuverblisterungen dürfen daher nur durch zugelassene Apotheken erfolgen
- diese Apotheken müssen entsprechende Verträge mit dem Heim schließen
- ein Patient muß vorab seine Einwilligung zum Verblistern gegeben haben


In dem Zusammenhang nochmals das Zitat aus dem Telefoninterview mit Birgit Jaster, Qualitätsmanagerin bei der Apothekerkammer Niedersachsen in Hannover:

Frage:
"Unsere Apotheke bietet uns die Möglichkeit der Verblisterung an, damit wir nicht mehr die Medikamente stellen müssen. Ist das sinnvoll?"

Antwort:
"Nein, denn aus meiner Sicht überwiegen deutlich die Nachteile. Die Verantwortung bleibt bei der Pflegefachkraft. Auf Veränderungen der Medikation kann nicht kurzfristig reagiert werden. Medikamente, die verworfen werden müssen – etwa wenn eine Tablette auf den Fußboden fällt – können nicht ersetzt werden.

Zudem ist die von Befürwortern immer wieder propagierte Zeitersparnis in der Praxis nicht vorhanden, da jede Pflegefachkraft nach wie vor den Inhalt eines jeden Blisters einzeln mit der Dokumentation abgleichen muss.

Darüber hinaus sollte das Medikament bis zur Medikamentengabe in der Schutzverpackung belassen werden, damit eine Identifikation jederzeit möglich ist. Medikamente dürfen niemals durch Augenschein, Erfahrung oder Verdacht identifiziert werden."

Die anderen Argumente und Negativeinschätzungen von Fachleuten, die sich gegen die Neuverblisterung von Fertigarzeimitteln aussprechen sind hier im Forum ja auch schon zur Kenntnis gebracht worden.


Titel: Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: Multihilde am 16. November 2006, 16:09
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/11/16/206a1201.asp?cat=/politik/arzneimittelversorgung

Ärzte Zeitung, 16.11.2006

Individuelle Arzneiverpackung
hilft Ärzten bei Therapie alter Menschen
Kollegen übermitteln Verordnungen an Apotheken, die die genaue Dosis abpacken


ROSTOCK (di). Mit Hilfe einer Software können Ärzte ihre Verordnungen für Heimpatienten aus Pflegeeinrichtungen direkt an eine Apotheke übermitteln. Dort wird die genaue Dosis für jeden Patienten verblistert..........

Der Automat zur Verblisterung von Medikamenten ist eine Tonne schwer und zwei Meter hoch. Für Apotheker Axel Pohlmann aus Rostock war beim ersten Anblick vor etwa einem Jahr klar: "Das ist die Zukunft." Vor etwa einem halben Jahr hat der Apotheker das Gerät dann selbst angeschafft. Seither ist er überzeugt, einen großen Sprung nach vorn geschafft zu haben.

Besonders Heimverordnungen verursachen bislang bei allen Beteiligten einen hohen Aufwand - für Ärzte bedeutet das eine Menge Papierkram und Zeitverlust. Denn die Rezepte wanderten vom Arzt zunächst zur Heimleitung, von dort über einen Kurier zur Apotheke.

Daten werden online oder per USB-Stick übertragen

Mit der Software Profimed HAV ist eine direkte Übermittlung der Verordnungen

........ (usw.)


Quelle: http://www.aerztezeitung.de

unbedingt den gesamten Artikel lesen!


Zitat
Bislang nutzen etwa 70 Kollegen an den Standorten Rostock, Hannover, Stralsund, Bremen und Hamburg die schnelle Übermittlung an eine Apotheke mit Verblisterung. "Wir haben gute Erfahrungen in diesen Städten gesammelt", erklärt Oliver Seibt vom Unternehmen Pro Medisoft, das die Software vertreibt. Für die Ärzte bedeutet das eine vierstündige Schulung. Und sie brauchen ein Laptop, auf dem sie die Verordnung im Pflegeheim eingeben und von dort übermitteln.

Auch die Kassen sehen einen Vorteil in der Verblisterung
Das Laptop kann - je nach Vereinbarung zwischen den Beteiligten - auch vom Heim zur Verfügung gestellt werden. Wenn Ärzte in ihrer Praxis mit anderer Software arbeiten, werden die Daten über eine Schnittstelle übertragen. "Außer den Ärzten haben auch die Heime großes Interesse", berichtet Seibt. Deren Mitarbeiter müssen nicht mehr per Hand die Packungen öffnen und die richtige Dosis zuteilen. Positive Rückmeldungen hat Seibt auch von Kassen bekommen.

Die anfängliche Skepsis der Ärzte sei schnell gewichen, als die Vorteile erkannt wurden. Wie hoch die Einsparungen durch Verblisterung sind, will Pro Medisoft Anfang 2007 feststellen, wenn über einen längeren Zeitraum die Verordnungsdaten vorliegen.


Titel: Studie zu Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 29. November 2006, 18:43
Medikamentengabe per Blister vorteilhaft für Pflegebedürftige, Pflegende, Kassen und Apotheker?

Studie: Deutschland zögert noch


Welche Vorteile bietet die Medikamentengabe in individualisierten Blistern gegenüber der üblichen Gabe durch eine Pflegekraft zum Beispiel in Pflegeheimen? Eine aktuelle Studie von Prof. Dr. Karl Lauterbach und anderen zeigt, dass andere Länder wie die USA sich längst dafür entschieden, während man in Deutschland zögert, da die Vorteile hier zu Lande noch nicht ausreichend wissenschaftlich belegt sind.

Bonn/Berlin (ul). Entsprechend schwer tun sich auch die Krankenkassen, in der Verblisterung eine für Pflegebedürftige und Kranke optimierte Lösung zu sehen und zweifeln noch an den (für sie entscheidenden) Einspareffekten.

Doch bisherige Studien sprechen eine andere Sprache: Übereinstimmend kommen Lauterbach (Institut für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie an der Uni Köln) und andere schon in einer früheren Studie von 2004 und Prof. Dr. Eberhard Wille et al. (Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Planung und Verwaltung öffentlicher Wirtschaft an der Uni Mannheim) 2006 zum Ergebnis, dass die Verblisterung die Annahmebereitschaft der Patienten und Pflegebedürftigen (Compliance) auch in Deutschland verbessern kann.

Während Lauterbach insbesondere die bessere Medikamentenversorgung von chronisch Kranken und Pflegebedürftigen hervorhebt, sieht Wille Probleme bei der Identifizierung von geeigneten Patienten für die Verblisterung und einer Eingrenzung auf diese Patientengruppe. Insgesamt könnten die Einsparungen bei der Medikamentengabe zwischen 18,36 Euro für die Allgemeinbevölkerung bis zu 32 Euro pro Jahr und Patient für Personen mit koronarer Herzerkrankungen liegen, sagt Lauterbach. Wille hält dagegen: Einsparungen seien längst noch nicht erwiesen und die kostendeckende Einführung durch die Krankenkassen wahrscheinlich gar nicht zu finanzieren.

Lauterbach verweist in seiner Studie „Auswirkungen des Einsatzes von individualisierten Blistern auf Kosten und Qualität der Arzneimitteltherapie“ auf die Forschungslücken: „Wesentlich erscheint, dass für Deutschland belastbare Daten über die Häufigkeit und Verteilung von unerwünschten Ereignissen der Arzneimittelgabe erhoben werden. Auf dieser Basis ließen sich die Auswirkungen detaillierter evaluieren.“

Noch ungeklärt ist hier auch die organisatorische Umsetzung der Verblisterung. Neben Insellösungen - Einzel-Apotheken beliefern z. B. Altenheime bereits mit Medikamenten in Blisterverpackungen - werden auch großräumige Vorhaben diskutiert und teilweise erprobt. So werden in einem wissenschaftlich begleiten Pilotprojekt im Saarland 500 Heimbewohner in Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt seit gut zwei Jahren mit Wochenpaketen medikamentös versorgt. Geliefert werden die Wochenblister von der Kohl-medical-Tochter assist Pharma GmbH (Sitz: Merzig), die sich von der Verblisterung im großen Stil das große Geschäft verspricht. Vom saarländischen Gesundheitsministerium erhielt das Unternehmen die Herstellungserlaubnis für die Wochenblister.

Bei der AWO kommt das Projekt gut an. Landesvorsitzender Paul Quirin: „Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Unsere Bewohner werden gut und sicher genau mit den Tabletten versorgt, die sie jeweils benötigen.“ Zudem führe das Verfahren in der Tat zu Kosteneinsparungen. Die Beteiligten rechnen laut AWO mit Einsparungen von bis zu acht Prozent der bisherigen Kosten, weil weniger unverbrauchte Medikamente im Sondermüll landen. Im Übrigen würden Pflegekräfte bei der Medikamentengabe entlastet - und die Haftung bei falscher Medikamentengabe über Blister liege bei assist.

Diese Ergebnisse beeindrucken einige Kassen schon. „Wir sind sehr interessiert daran“, sagt Helga Setz, Referatsleiterin Pflegeversicherung bei der saarländischen Landesvertretung der Ersatzkassenverbände VDAK/AEV. Sie sieht in Blistern auch ein „gutes Instrument“, um die Qualität in der ambulanten Versorgung von Pflegebedürftigen und Patienten zu verbessern.

Kassen wie AOK und TK reagieren da reservierter: Es gebe  doch noch keine Daten zur Wirtschaftlichkeit von Verblisterung im großem Stil. Weitere Einwände gegen das Verblistern:

  • Tropfen, Zäpfchen und Salben müssen weiterhin extra verabreicht werden.
  • Für Demenzkranke und andere gerontopsychiatrisch Veränderte sind diese Blister sowieso nicht einsetzbar.

Doch auch für die Gabe von Tropfen, Zäpfchen und Salben sucht assist Pharma laut Geschäftsführungsmitglied Jörg Geller nach Lösungen. Die Mühe lohne, ist er sich sicher. Denn schätzungsweise 4.000 Tonnen unverbrauchte Arzneimittel würden jährlich hier zu Lande vernichtet, ein Wert von insgesamt ca. drei Milliarden Euro. Assists Wochenblister sei „ein Schritt auf dem Weg zu einem besseren Umgang mit Arzneimitteln in Deutschland.“

Die große Versandapotheke Sanicare hofft ebenfalls auf das dicke Blister-Geschäft. Jahrelang hat sich Sanicare mit der Bezirksregierung Weser-Ems und der Apothekerkammer Niedersachsen gestritten. Doch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied für den Arzneiversender. Inhaber Johannes Mönter ist vorbereitet: Verträge mit Pflegeeinrichtungen und Kliniken lägen zur Unterschrift bereit. Die Nachfrage nach Blisterautomaten steige, berichtete er der „Financial Times Deutschland“. Bislang hätten fünf größere Apotheken solche Anlagen, die pro Stück immerhin 300.000 Euro kosten. Derzeit verblistert Sanicare Medikamente für die Bewohner von zehn Pflegeeinrichtungen.

Auch für die Verblisterung im ambulanten Bereich ist Sanicare gerüstet. Über rund 200.000 Kunden verfügt die Versandapotheke und will künftig auch chronisch Kranken die individuelle Medikamente-Verblisterung anbieten. Sanicare portioniert und verpackt computergestützt individuell für Heimbewohner. - Widerstand gegen die Verblisterung kommt von Arzneimittelherstellern: Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen sei das Arzneiangebot in Blistern beschränkt. Mit nur 400 von derzeit ca. 50.000 gängigen Präparaten auf dem Markt will man im Saarland auskommen. Dazu assist-Mann Geller: „Kein Problem! Für die meisten Beschwerden der im Pilotprojekt betreuten Heimbewohner reiche sogar eine deutlich kleinere Anzahl von Medikamenten aus.“ Einen „Albtraum“ für die Pharmaindustrie nennt der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) diesen Blick in die Zukunft.

Quelle: CAREkonkret, Ausgabe 45/2006 - vincentz.net (http://www.vincentz.net/carekonkret/titel.cfm)


Titel: PROBLEM: Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: Multihilde am 02. April 2007, 19:33
Die SoVD-Zeitung kann jeder im Netz nachlesen!

http://www.sovd.de/sovd-zeitung.0.htm

Seite 2 der SoVD-Monatszeitung 04/2007

Zitat
Sparen könnte so einfach sein!

Beispiel 3: „Verblisterung“

Damit wird die individuelle Verpackung von Medikamenten für einzelne Patienten bezeichnet. Arzneimittel werden bereits vom Hersteller in sogenannten Blisterverpackungen geliefert. Diese orientieren sich jedoch nicht an der wirklich benötigten Menge und sind gerade von älteren Menschen nicht immer gut handhabbar.
Im Saarland gibt es seit Ende letzten Jahres ein Pilotprojekt, in dem 500 Bewohner eines Altenheimes mit speziellen Wochenblistern versorgt werden. Sortiert nach Wochentag und Tageszeit können die Tabletten problemlos von den Senioren entnommen werden und müssen nicht mehr einzeln zusammengestellt werden. Krankenkassen rechnen damit, dass sich so bis zu acht Prozent der Arzneimittelkosten einsparen lassen, da weniger unverbrauchte .....


Quelle: www.sovd.de

Mit den Ausführungen nicht nur zu Kostengünstigkeit von Verblisterung hab ich so meine Probleme; vergleiche Forumsbeiträge hier. Altenheim mit 500 Bewohnern; wo ist denn das?

Zielgruppe wohl eher Senioren zu Hause: Da ist sicher einer Sparmöglichkeit: Kein Pflegedienst nötig...

Im Altenheim wird es ja wohl kaum so sein, d. die Senioren Blister im Nachttisch haben und sich selbst versorgen.


Titel: "Fehlwürfe" im Pflegeheim
Beitrag von: Multihilde am 12. Februar 2009, 20:18
Häufig falsche Tablettenvergabe

Fehlwürfe im Altenheim

Häufig falsche Tablettenvergabe

Zitat
Eine Studie im Altenheim zeigt, dass das Personal beim Verteilen von Pillen und Tabletten sehr häufig Fehler macht. Viele Heimbewohner bekommen nicht die richtigen Medikamente. VON KLAUS-PETER GÖRLITZER

Quelle:  = http://www.taz.de  (http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/fehlwuerfe-im-altenheim/)





ANMERKUNG (Admin): Die wesentliche Info erscheint am Ende des Artikels:

Zitat
Ein Dienstleister mit Sitz im Saarland, der den wohl wachsenden Markt der Arznei-Verblisterung gern anführen will, hatte die Studie angeregt, beim IGKE in Auftrag gegeben und auch bezahlt. Design und Ergebnisse des Forschungsprojektes, betont IGKE-Leiter Lüngen, habe sein Institut aber selbstständig und unabhängig erarbeitet.

Wer glaubt, das sei ein "unabhängiges" Untersuchungsergebnis, der glaubt wahrscheinlich auch an den Weihnachtmann, Osterhasen und andere "Tatsachen" ...  ::)  ;D  ::)


Titel: Vieles spricht gegen das "Neuverblistern" von Medikamenten
Beitrag von: admin am 13. Februar 2009, 21:56
Viele fachliche Nachteile bei patientenindividuellen "Blistern"

In einem Artikel der DEUTSCHEN APOTHEKER ZEITUNG (Ausg. 10, 147. Jahrg.) beleuten die beiden Autoren Dr. Steffen M. Diethold und Dr. Michael Schmidt (Fachapotheker für öffentliches Gesundheitswesen) beide tätig in der Leitstelle Arzneimittelüberwachung Baden-Württemberg des Regierungspräsidiums Tübingen (http://www.zlg.de/cms.php?mapid=510):

Zitat von: DT. APOTHEKER ZEITUNG
... Dieser Beitrag zeigt, dass den wenigen Vorteilen patientenindividueller "Blister" eine Vielzahl fachlicher Nachteile entgegensteht.

Bei Beachtung grundlegender Regeln der Guten Pharmazeutischen Praxis erscheint eine kostendeckende Umsetzung nicht möglich. Es ist zu befürchten, dass zur Erhöhung der Rentabilität verstärkt versucht wird, billige Klinikware, ähnliche Generika oder Ware unklarer Herkunft (Fälschungen?) zu verblistern.

Wer wirklich gesundheitlichen Verbraucherschutz will, wird vom Verblistern abraten.

Der mehrseitige Artikel vom 08.03.2007 kann hier heruntergeladen werden:
www.pharma.uni-bonn.de (http://www.pharma.uni-bonn.de/fachgruppe/pdf/vorlesungen/rechtsgebiete/verblistern.pdf)


Titel: Haftungsfrage bei Tabletten-Blister, etc.
Beitrag von: admin am 06. August 2009, 01:12
Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Verblisterung von Arzneimitteln für Heime

von RA/FA MedizinR Sören Kleinke und Rechtsref. Annette Greulich, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

Pflegeheime stehen vor dem Problem, dass ein erheblicher Teil der Arbeitszeit für die Sortierung und Ausgabe der Medikamente aufgewendet wird. Aufgrund des Versorgungsvertrages nach § 12a Apothekengesetz (ApoG) zwischen Apotheker und Pflegeheim verpflichtet sich die Apotheke, Arzneimittel patientenindividuell zu verblistern. Doch wer trägt die Haftung bei falscher Einnahme der Tabletten: das Heim oder die blisternde Apotheke? Der folgende Beitrag geht der Frage nach, an wen sich der mit Blistern versorgte Heimbewohner im Falle einer Schädigung halten kann und ob eine solche Haftung ausgeschlossen werden kann. Abschließend werden die Konsequenzen eines unwirksamen Versorgungsvertrages dargestellt.  

Der Begriff „Verblistern“
Unter Verblistern ist das Auseinzeln von Arzneimitteln aus Fertigarzneimitteln und die Portionierung in Folienplatten bzw. Plastiktütchen entsprechend der Medikation für die verschiedenen Verabreichungszeitpunkte zu verstehen.  

Erster Fall: Die fehlerhafte Verblisterung des Apothekers

Beispiel: Der Apotheker verblistert für einen Patienten ein falsches Medikament oder der Blister enthält eine falsche Menge an Medikamenten.  
 
Lösung: Insgesamt kommen hier drei rechtliche Grundlagen für eine Haftung in Betracht:  
 
1. Die Haftung aus § 1 ProdHaftG  
Die Verblisterung stellt eine Arzneimittelherstellung dar, sodass die Apotheke, die die Verblisterung fehlerhaft durchführt, als Hersteller nach § 1 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) haftet. Diese gilt unabhängig davon, ob die Apotheke den Schaden verschuldet hat oder nicht.  
 
Auszug aus § 1 ProdHaftG: „Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“  
 
2. Die Haftung aus § 823 BGB  
Daneben besteht eine Haftung der Apotheke nach den Grundsätzen der Produzentenhaftung gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).  
 
Auszug aus § 823 BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“  
 
Hier wird – im Gegensatz zur Haftung nach § 1 ProdHaftG – ein Verschulden des Produzenten vorausgesetzt. Das heißt, es muss ein Fehlverhalten der Apotheke gegeben sein.  
 
3. Die Haftung aus dem Vertrag zwischen Apotheke und Heim  
Zudem kommt unter Umständen eine Haftung des Heimträgers aus dem zwischen ihm und dem Apotheker geschlossenen Vertrag in Betracht. Nach dem Heimvertrag obliegt das Verwalten und Verabreichen der Medikamente in der Regel dem Heimträger. Diese ihm obliegende Pflicht überträgt er im Falle der Verblisterung auf die Apotheke. So wird die Apotheke hierbei als sogenannter „Erfüllungsgehilfe“ des Heims tätig. In einem solchen Fall ist das Fehlverhalten der Apotheke dem Heim gemäß § 278 BGB zuzurechnen.  
 
Auszug aus § 278 BGB: „Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.“  
 
Fazit: Die Heimleitung sollte dementsprechend die von ihr beauftragte Apotheke sorgfältig auswählen.  


Zweiter Fall: Die fehlerhafte Entnahme aus dem Blister durch das Heim
Beispiel: Das Pflegepersonal entnimmt dem Blister für einen anderen Verabreichungszeitpunkt bestimmte oder zu viele Medikamente.  
 
Lösung: Für die fehlerhafte Entnahme aus dem Blister haften grundsätzlich der Heimträger und das Pflegepersonal gegenüber dem Heimbewohner.  
 
Die Haftung des Heimträgers  
Die Haftung des Heimträgers ergibt sich aus einer Pflichtverletzung des Heimvertrages. Dem Heimträger obliegt, wie bereits erwähnt, nach dem Heimvertrag die Medikamentenverabreichung. Diese ist ordnungsgemäß durchzuführen. Ein Fehlverhalten des Personals bei der Verabreichung von Medikamenten ist dem Heim gemäß § 278 (BGB) zuzurechnen, da das Heim zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Heimvertrag Personal beschäftigt.  
 
Die Haftung des Heimpersonals  
Das Personal selbst haftet aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 BGB. Allerdings dürfte dem Personal im Falle einer Haftung gegenüber dem Heimbewohner in der Regel ein Freistellungsanspruch gegen das Heim als Arbeitgeber zustehen. Danach besteht eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers, wenn dieser bei einer betrieblichen Tätigkeit einem Dritten einen Schaden zufügt, für den er normalerweise haften müsste. Der Umfang der Haftungseinschränkung bestimmt sich nach dem Verschuldensgrad. Bei leicht fahrlässigem Verhalten ist eine Arbeitnehmerhaftung gänzlich ausgeschlossen.  

Kann die Haftung des Apothekers ausgeschlossen werden?
Die oben unter dem ersten Beispiel geschilderte Verantwortung der Apotheke für eine fehlerhafte Verblisterung kann nicht durch eine Vereinbarung zwischen dem Heimträger und der Apotheke oder durch eine entsprechende Erklärung des Heims gegenüber betreuenden Angehörigen ausgeschlossen werden. Eine solche Vereinbarung ist ein rechtlich nicht zulässiger Vertrag zu Lasten Dritter. Denn für den Heimbewohner würde ein solventer Schuldner (die Apotheke) durch einen anderen Schuldner (das Heim) ersetzt werden, ohne dass er dies beeinflussen könnte.  
 
Es wäre aber möglich, dass das Heim mit der Apotheke vereinbart, den Schaden zu übernehmen und den Schadenersatz direkt an den Heimbewohner zu zahlen. Auch die betreuenden Angehörigen können durch eine entsprechende Erklärung des Heims gebeten werden, dass sie sich zunächst direkt an das Heim wenden; rechtlich dazu gezwungen werden können die Angehörigen dazu aber nicht.  

Was passiert, wenn ohne gültigen Heimversorgungsvertrag geblistert wird?
Beispiel: Die Apotheke schließt mit dem Heimträger einen Vertrag ab, durch den sich die Apotheke verpflichtet, für das Heim Arzneimittel patientenindividuell zu verblistern. Dieser Vertrag wird jedoch nicht von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt.  
 
Lösung: Nach § 12a ApoG bedarf es für einen Heimversorgungsvertrag der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, ist der Vertrag unwirksam. Diese Situation hat für den Apotheker schwerwiegende Folgen:  
 
  • Zunächst berechtigt der Verstoß die Aufsichtsbehörde zu einem Einschreiten. Es ist möglich, das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu untersagen oder deren Rückruf anzuordnen.
  • Für den Fall, dass eine Apotheke in einem Heim Rezepte sammelt, verstößt sie gegen § 24 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApoBetrO). Sie handelt in diesem Fall ordnungswidrig und es kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
  • Des Weiteren stellt die Verblisterung aufgrund eines unwirksamen Heimversorgungsvertrages ohne eine Herstellungserlaubnis eine Straftat dar. Das Verblistern wird lediglich im Falle eines genehmigten Heimversorgungsvertrages als eine apothekenübliche Tätigkeit angesehen, für die keine gesonderte Herstellungserlaubnis erforderlich ist.

Quelle: http://www.heimversorger.de/haftungsfragen-im-zusammenhang-mit-der-verblisterung-von-arzneimitteln-f%C3%BCr-heime


Titel: DBfK: Zeitdruck gefährdet Medikationssicherheit
Beitrag von: admin am 16. September 2016, 12:33
(http://www.heimmitwirkung.de/mkportal/images/Med-stellen-Stopuhr-150px.jpg)
Zitat
Zeitdruck gefährdet Medikationssicherheit  (https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Entscheidungshilfe-Verblisterung-2011-07-29.pdf)

Berlin, 15. September 2016 - Zum Internationalen Tag der Patientensicherheit am 17. September, der sich dem Thema Medikationssicherheit widmet, weist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf die Auswirkungen der kontinuierlich anhaltenden Arbeitsverdichtung in der Pflege hin. „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt und Apotheker, heißt es in der Werbung. Dass die beruflich Pflegenden in allen Sektoren der Gesundheitsversorgung eine maßgebliche Rolle bei der Arzneimitteltherapie spielen, wird viel zu wenig beachtet. Sicherheit der Medikation setzt umfassendes Wissen über die Wirkungen und Nebenwirkungen, Verabreichungsvorgaben und Krankheitsverläufe voraus. Und sie erfordert Zeit, Verordnungen fachgerecht und patientenorientiert umzusetzen. Zeit, die in der Pflegearbeit immer knapper wird“, sagt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.

Fehler bei der Medikamentengabe haben unterschiedliche Ursachen und können viele und oft sehr gravierende Auswirkungen nach sich ziehen. Etwa 10 Prozent aller Klinikeinweisungen sind Folge von Arzneimittelnebenwirkungen – und 1/5 davon sind vermeidbar. Ziel muss es für alle Beteiligten im Gesundheitssystem sein, Medikationsfehler nach Möglichkeit zu verhindern, aber mindestens aus ihnen die nötigen Schlüsse zu ziehen und daraus zu lernen.

Zu den großen Risikofaktoren für Medikationsfehler zählen aus der Perspektive der Pflegefachpersonen die heutigen Arbeitsbedingungen. Es ist durch internationale Studien erwiesen, dass Zeitdruck, häufige Arbeitsunterbrechungen, unzureichende Kommunikation und Dokumentation, organisatorische Mängel, niedrige Qualifikation sowie Müdigkeit das Entstehen von Fehlern begünstigen. Medikationsfehler sind in den allermeisten Fällen ein Systemproblem und weniger die Schuld des Einzelnen. Sie müssen gemeldet und systematisch aufgearbeitet werden, riskante Abläufe sind abzustellen und Systemmängel zu beheben. Patienten und Bewohner haben einen berechtigten Anspruch auf größtmögliche Sicherheit, auch in Bezug auf Arzneimitteltherapie. Dafür die momentanen Rahmenbedingungen spürbar zu verbessern ist vor allem die Verantwortung der Politik. Insofern wird vom Schirmherrn des diesjährigen Tags der Patientensicherheit, Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, mehr erwartet als lediglich öffentliche Erklärungen.

Im Zusammenhang mit Vereinfachung und Sicherstellung der Arzneimitteltherapie kommt häufig die Verblisterung von Medikamenten ins Gespräch, in vielen stationären Einrichtungen ist sie üblich. Verblisterer versprechen ein großes Einsparpotenzial an Arbeitszeit und die Optimierung der Patientensicherheit. Hierzu verweist der DBfK auf ein Papier, das bereits 2011 aus gegebenem Anlass veröffentlicht wurde:

„Aspekte zur Verblisterung von Arzneimitteln in stationären Pflegeeinrichtungen“ (https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Entscheidungshilfe-Verblisterung-2011-07-29.pdf). Es wirft einen konstruktiv-kritischen Blick auf die Abläufe der Arzneimitteltherapie, hat nichts von seiner Aktualität verloren und ist unter https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Entscheidungshilfe-Verblisterung-2011-07-29.pdf  als Download abzurufen.
Quelle: DBfK-Pressemitteilung vom 15. September 2016 (https://www.dbfk.de/de/presse/meldungen/2016/Zeitdruck-gefaehrdet-Medikationssicherheit.php)



Auszug aus "Aspekte zur Verblisterung ...":

Zitat
Weniger Fehler?
Zunehmende Patientensicherheit bei der medikamentösen Therapie aufgrund der Fehlerdezimierung durch die Technisierung gilt als wesentlichstes Argument zur Durchführung der Verblisterung. Der gesamte Prozess der maschinellen Verblisterung wird fotodokumentarisch und per EDV überwacht, sodass die Daten bei Bedarf jederzeit zur Verfügung stehen und die Fehlerrate auf nahezu null sinkt. Allerdings treten die meisten Fehler beim Teilen von Tabletten und bei Arzneimitteländerung auf. ...

Verantwortung und Haftung
Viele Detailfragen zur Haftung bei der Abgabe von neu verblisterten Arzneimitteln sind rechtlich noch nicht geklärt. ...
Als Grundsatz ist festzuhalten: Die Apotheke/das Blisterzentrum haftet bei fehlerhafter Verblisterung, das Pflegepersonal bei fehlerhafter Vergabe der Arzneimittel. Die Einrichtung haftet bei jedem Schadensfall aufgrund des Vertrages mit dem Bewohner/Klienten für die korrekte Durchführung der Medikamentengabe. ... Das Pflegepersonal haftet nach den üblichen Grundsätzen im Arbeitsverhältnis: bei grober Fahrlässigkeit alleine, bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht und bei Fahrlässigkeit gequotelt (je nach den Umständen des Einzelfalles). ...



Siehe dazu auch:
Dürfen Hilfskräfte und Auszubildende Medikamente geben? [>>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=2380.0)