Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege

Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Heimbeiräte & Heimfürsprecher => Thema gestartet von: golftango79 am 23. Dezember 2011, 12:36



Titel: Rechtsbeistand für Heimfürsprecher
Beitrag von: golftango79 am 23. Dezember 2011, 12:36
Traurig aber wahr, als Heimfürsprecher sieht man sich oft und vor allem zu unrecht unqualifizierten Äußerungen der Heimleitung ausgesetzt. Daß Verfehlungen bzw. gesetzliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Umgang mit Patienten, Angehörigen und bei Abrechnung von anvertrauten Finanzmitteln stattfinden, muß ich wohl keinem hier im Forum näher erläutern. Wenn auch noch das Pflegepersonal durch die Heimleitung auf die schlimmste Art und Weise unter Druck gesetzt, ausgenutzt und defamiert wird, dann schreit das doch nach einem Einschreiten von höherer Stelle. Wenn dann allerdings die Heimaufsicht mit der Heimleitung gemeinsame Sache macht und über bevorstehende Prüfungen rechtzeitig informiert und vertrauliche Mitteilungen der Heimfürsprecher an die Heimleitung weiterreicht, dann ist es sicherlich nicht verkehrt, einen Rechtsbeistand mit einzuschalten.

Meine Frage nun: Besteht die Möglichkeit, für die ehrenamtlich tätigen Heimfürsprecher einen kostenlosen Rechtsbeistand einzufordern (egal bei welcher Stelle), um dem haltlosen Treiben der Heimleitung Einhalt zu gebieten.

Ehrenamtliche Tätgkeit macht sicher auch nur dann einen Sinn, wenn die im Heimrecht vorstellten Rechte und Pflichten auch beachtet werden.

Hat jemand hierzu schon seine Erfahrungen gesammelt und eine mögliche Vorgehensweise parat?

Jetzt schon mal trotz allem Ärger Euch allen frohe und besinnliche Weihnachtsfeiertage.


Titel: Re: Rechtsbeistand für Heimfürsprecher
Beitrag von: admin am 26. Dezember 2011, 02:00
Zitat
Besteht die Möglichkeit, für die ehrenamtlich tätigen Heimfürsprecher einen kostenlosen Rechtsbeistand einzufordern ... ?

Die Frage betrifft das Heimgesetz. In den meisten Bundesländern gelten inzwischen neue, länderspezifische Heim- und Betreuungsgesetze, siehe http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?board=97.0. Für die Umsetzung gibt es die entsprechenden Verordnungen, die die Details regeln. In den Bundesländern, in denen bereits neue Gesetze gelten, aber noch keine Verordnungen verabschiedet wurden, gilt noch die alte (Bundes-) Heimmitwirkungsverordnung, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/heimmitwirkungsv/.

Zu Ihrer Frage gibt die Internetseite der BIVA folgende Antwort - bezogen noch auf alte Heimgesetz / alte Mitwirkungsverordnung:
Zitat
"Viele Fragen, mit denen der Heimbeirat sich beschäftigt oder beschäftigen kann, sind rechtlicher oder auch finanzieller Natur. Rechtsanwälte und/oder Steuerberater haben oft die Vorgaben des Heimträgers, z.B. den Heimvertrag oder Entgelterhöhungen, vorbereitet. Aus Gründen der „Waffengleichheit“ darf daher auch der Heimbeirat Experten konsultieren."
Quelle: http://www.biva.de/index.php?id=547

FAZIT:  rechtliche Unterstützung anfragen bei sachkundigen Anwälten und/oder http://www.biva.de/index.php?id=526

Ich hoffe, das hilft ein wenig ...  ;)


Titel: Re: Rechtsbeistand für Heimfürsprecher
Beitrag von: golftango79 am 28. Dezember 2011, 10:31
Vielen Dank für den Tip. Ich hoffe damit etwas weiter zu kommen.