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Titel: Durchführungsverordnung Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes veröffentlicht
Beitrag von: Multihilde am 28. Dezember 2011, 15:54
Durchführungsverordnung Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes veröffentlicht

Schleswig-Holstein: Sozialminister Garg: Pflege und Mitbestimmung in Einrichtungen werden gestärkt – neue Verordnung tritt in Kraft

KIEL. Die Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz tritt heute (22.12.) in Schleswig-Holstein in Kraft. „"In Pflege- oder Behinderteneinrichtungen müssen die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner im Vordergrund stehen. Mit der Verordnung tragen wir dazu bei, die Rechte und Möglichkeiten zur Selbstbestimmung von Menschen in Einrichtungen zu stärken"“, betonte Sozialminister Dr. Heiner Garg. „"Zugleich werden damit weitere Berufsgruppen als Fachkräfte für die soziale Betreuung anerkannt, um eine zeitgemäße Gestaltung und Organisation von Pflege, Betreuung und Alltagsleben zu ermöglichen. Flexiblere Betreuungsmodelle sind vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Voraussetzung, um den wachsenden Fachkräftebedarf zu decken. Wir können es uns nicht leisten, auf wertvolle Arbeitskräfte zu verzichten"“, so Garg weiter. Mit der Verordnung können jetzt beispielsweise Berufsgruppen wie Logopäden, Ergotherapeuten, Musiktherapeuten oder Physiotherapeuten in Einrichtungen als Fachkräfte in der sozialen Betreuung (nicht als Pflegefachkräfte) tätig sein.

In der Verordnung werden die bisher in vier verschiedenen Bundesverordnungen enthaltenen Regelungen übersichtlich zusammengefasst und ersetzen diese. Die Zahl der Einzelvorschriften ist im Sinne einer Entbürokratisierung um die Hälfte gekürzt worden. Geregelt sind darin: Bauliche Anforderungen, Personelle Anforderungen, Mitwirkung und Mitbestimmung.

Die Mitbestimmungsrechte von Bewohnerinnen und Bewohnern von Einrichtungen berühren die Alltags- und Freizeitgestaltung, Essensplanung oder Gestaltung der Gemeinschaftsräume. Für die individuellen Wohnbereiche orientieren sich die Regelungen hinsichtlich des Anteils an Einzelzimmern (75%), der Wohnfläche (Einzelzimmer 14 m², Doppelzimmer 20 m²) und der sanitären Ausstattung an den heute üblichen Standards. Bei diesen Vorgaben handelt es sich um Mindeststandards für neue oder zu modernisierende Einrichtungen. Mit der Durchführungsverordnung wurden Rahmenbedingungen geschaffen, die einerseits Entwicklungen berücksichtigen, andererseits die bestehenden Strukturen nicht durch kurzfristige Anforderungen gefährden.


Quelle:  http://www.schleswig-holstein.de  (http://www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/Service/Presse/PI/2011/111222_masg_dvo.html)


Link zur VO:
http://www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/Service/Presse/PI/PDF/2011/111222_masg_VerordnungDVO.html

siehe auch:
http://pflegen-online.de/nachrichten/aktuelles/schleswig-holstein-mehr-selbstbestimmung.htm