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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) => Thema gestartet von: admin am 30. März 2012, 19:42



Titel: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Kommentare dazu
Beitrag von: admin am 30. März 2012, 19:42
Kommentar zur Pflegereform:
„Bahr-Reförmchen“ lässt riesige Probleme ungelöst


„Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung“, nennt Bundesgesundheitsminister Bahr den Entwurf eines Gesetzes, das eigentlich Antworten geben müsste auf einen riesigen Handlungsbedarf in der Pflege.

Was der bisherige Gesetzentwurf bietet, ist ein „Placebo“ unter der Überschrift, man wolle die Betreuung altersverwirrter Menschen zu Hause unterstützen. Was das Gesetz für diesen Personenkreis bringt, ist immerhin mehr als Nichts. Aber das reicht nicht, um die Lage der Betroffenen – Pflegebedürftige wie ihre Angehörigen – maßgeblich zu entspannen.

Leistungssteigerungen soll es ab  1. Januar 2013 geben. Von den höheren Leistungen wären laut Bahr rund eine halbe Million Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erfasst. Dementen Pflegebedürftigen in der Pflegestufe 1 sollen künftig 665 Euro statt 450 Euro im Monat für ambulante Pflegedienste gezahlt werden. In der Pflegestufe 2 sind es 1250 Euro statt 1100 Euro. Demente in der sogenannten Pflegestufe 0 können künftig mit 225 Euro im Monat rechnen. Auch wenn Familienangehörige Demente pflegen, soll es mehr Geld geben, von bislang 235 Euro auf 305 Euro monatlich in der Pflegestufe 1 und von 440 Euro auf 525 Euro in Pflegestufe 2. Patienten der Pflegestufe 0 sollen zunächst 120 Euro im Monat bekommen.

Es ist heute schon fraglich, ob die Erhöhung des Beitragssatzes von 0,1 Prozent überhaupt ausreicht, diese bescheidenen Leistungsverbesserungen für Demente und die zukünftig weiter erforderlichen Leistungsdynamisierungen über das Jahr 2014 hinaus zu finanzieren.

Welche Pläne es gibt, die Arbeitssituation der beruflich Pflegenden zu verbessern, wie mehr und qualifiziertes Personal für die Altenpflege zu gewinnen ist, darüber findet sich nichts in den jetzigen Papieren des BMG und der Bundesgesundheitsminister schweigt sich dazu aus.

Im Fazit wirken die jetzigen Entwürfe nach dem „vergeigten“ Jahr der Pflege 2011, wie ein wahltaktisches Ablenkungsmanöver.

Die jetzige Bundesregierung drückt sich vor notwendigen Entscheidungen und versucht, sich in die nächste Legislaturperiode zu retten. Bundesgesundheitsminister Bahr weiß wohl auch schon, dass mit Pflegereformen Wahlen verloren, aber keine gewonnen werden können. Um trotzdem eine Pflegereform anzupacken, die den Menschen nützt, braucht es mutigere politische Gewichte, als derzeit auf der Regierungsbank verfügbar.

Das Wahlklientel der FDP – die niedergelassenen Ärzte – verliert das FDP geführte Gesundheitsministerium allerdings nicht aus den Augen. 77 Millionen von den 655 Millionen, die diese Reform laut Bahr an zusätzlichen Leistungen erbringt, sollen in die Taschen der niedergelassenen Ärzte fließen. Anreize soll das setzen, damit die Ärzte mehr Hausbesuche machen.

„Almosen“ für Demente lösen nicht die strukturellen Mängel der Pflegeversicherung und die der Finanzierung. Ebenso geben sie keine Antwort auf den bedrohlichen Fachkräftemangel in der Pflege. Die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die solidarische Lösung der Finanzierungsfrage wären unverzichtbare sozialpolitische Schritte für eine erfolgreiche Pflegereform.

Wie es geht! Hier zum DGB Vorschlag für eine Reform (http://www.dgb.de/presse/++co++4b855536-4577-11e0-45fa-00188b4dc422).

Quelle: http://gesundheitspolitik.verdi.de/-/DF8


Titel: Re: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Kommentare dazu
Beitrag von: admin am 30. März 2012, 22:05
Barmer GEK Verwaltungsrat fordert umfassende Pflege-Neuausrichtung

Berlin (26.03.2012) Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz stößt beim Barmer GEK Verwaltungsrat grundsätzlich auf Zustimmung. "Insbesondere die Verbesserung von Leistungen für Demenzkranke geht in die richtige Richtung", sagt Holger Langkutsch, Vorsitzender des Versichertenparlaments. Gleichwohl vermisse man klare Perspektiven für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.


Anlässlich des heute in Berlin stattfindenden Barmer GEK Symposiums "Sicherheit im Pflegefall. Wohin steuert die Pflegeversicherung?" fordern die Barmer GEK Verwaltungsräte die zügige Einführung des neuen Begriffs für Pflegebedürftigkeit: "Der jetzt beauftragte Expertenbeirat muss die gute Vorarbeit seines Vorgängers nutzen." Gerade weil man noch viele komplizierte technische und finanzielle Fragen zu klären habe, sei weniger Aufschub und mehr Umsetzung gefragt. "Wir dürfen jetzt nicht auf halber Strecke stehen bleiben!"

Auch künftig müsse die Pflege durch eine solide paritätische Umlagefinanzierung sichergestellt werden, die Private Pflegeversicherung sei dabei in die Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung mit einzubeziehen. Auch die geplante Förderung von freiwilligen privaten Pflegezusatzversicherungen sehen die Versichertenvertreter mit Skepsis. "Ein sozial ausgewogenes und ökonomisch tragfähiges Modell, von dem alle profitieren, ist hier schwer vorstellbar."

Positiv bewertet der Verwaltungsrat insbesondere die gezielte Leistungsverbesserung für Demenzkranke, die zuhause betreut werden. Damit erhielten Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die bisher nur zusätzliche Betreuungsleistungen beanspruchen konnten, eine weitere finanzielle Unterstützung. Begrüßt werden auch alle Pläne der Bundesregierung, die neue Wohn- und Betreuungsformen fördern, eine flexiblere Inanspruchnahme von Leistungen ermöglichen oder die medizinische Versorgung in Pflegeheimen verbessern. Auf Ablehnung stößt dagegen die Idee, die Beratung der Pflegebedürftigen auch auf weitere externe Beratungsstellen zu verlagern. "Beratung ist eine Kernaufgabe der Pflegekassen." Um die optimale Pflege sicher zu stellen, sei die Aufwertung der Pflegeberufe nötig.

Quelle: https://www.barmer-gek.de (https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Presseportal/Subportal/Presseinformationen/Aktuelle-Pressemitteilungen/120326-Pflegereform/Content-Pflegereform.html?w-cm=MainNavSecondLevel_tdocid)


Titel: Re: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Kommentare dazu
Beitrag von: admin am 30. März 2012, 22:10
Zitat von: AWO
Kein großer Wurf sondern eine Minimalreform, die den Begriff der Neuausrichtung nicht verdient. Kein veränderter Pflegebedürftigkeitsbegriff, kein Konzept für eine nachhaltige und sozial gerechte Finanzierung und erst Recht kein zukunftsfähiges Gesamtkonzept.
Quelle: http://www.awo-informationsservice.org (http://www.awo-informationsservice.org)


Titel: Re: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Kommentare dazu
Beitrag von: admin am 30. März 2012, 22:17
Der Gesellschaft ist die Pflege mehr wert

Berlin (ots) - Eine Neuausrichtung der Pflege sieht anders aus

Das heute in das Kabinett eingebrachte Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) bleibt hinter den Erwartungen zurück: "Zwar hat das PNG richtige Ansätze, aber es gibt deutlichen Korrekturbedarf", sagt Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der bundesweit über 7.000 private Pflegeeinrichtungen vertritt.

Bernd Meurer stellt allen Forderungen voran: "Mit 0,1 Prozent Beitragserhöhung ist der 'große Wurf' nicht zu machen. Die Zeit ist reif, um zu beantworten, was uns die Pflege wert ist. Die Gesellschaft fühlt den Wert der Pflege täglich, denn fast jeder ist inzwischen direkt oder indirekt betroffen - und es werden immer mehr. Nur die Politik hinkt hinterher. Die Verantwortlichen müssen die Pflege endlich ins Zentrum ihrer Entscheidungen rücken. Das muss sich so schnell wie möglich in angemessenen Rahmenbedingungen widerspiegeln. Die Pflege ist der soziale Kitt unserer Gesellschaft", so Bernd Meurer weiter.

Das PNG genügt so nicht. Der bpa sieht u. a. auch dringenden Verbesserungsbedarf bei der Entlohnung: "Wertigkeit für die Pflege heißt auch angemessene Entlohnung für alle Pflegekräfte, und auf tariflichen Regelungen aufbauende Kalkulationen der Pflegesätze müssen auch von den Sozialhilfeträgern als wirtschaftlich und sparsam anerkannt werden. Wir brauchen dieses Signal für die Beschäftigten und für die Betriebe", sagt der Präsident des bpa.

Der bpa begrüßt ausdrücklich die verbesserten Leistungen für Menschen mit dementiellen Erkrankungen, ebenso die Klarstellungen bei der Tagespflege, die eine bessere Umsetzung in der Praxis erleichtern. Allerdings sei es nicht hinzunehmen, dass die stationär betreuten Pflegebedürftigen und Pflegebedürftigen der Pflegestufe III außen vor blieben und keinerlei konkrete Verbesserungen für die Situation der Pflegekräfte im Gesetzentwurf enthalten sind. Der bpa fordert Minister Bahr dringend dazu auf, umfänglich nachzubessern und die kritisch-konstruktiven Stimmen von Pflegeexperten und Fachverbänden ernst zu nehmen. Versorgungssicherheit und Qualität in der Pflege können wir nur mit den richtigen Rahmenbedingungen garantieren - dazu brauchen wir die richtigen politischen Entscheidungen.

Quelle: bpa Pressemitteilung, 28.03.2012 (http://www.presseportal.de/pm/17920/2225013/der-gesellschaft-ist-die-pflege-mehr-wert)


Titel: Re: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Kommentare dazu
Beitrag von: admin am 30. März 2012, 22:21
Etikettenschwindel Pflegereform

"Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz verdient seinen Namen nicht. Es ist ein Etikettenschwindel. Mit provisorischen, vorübergehenden Maßnahmen - beispielsweise für Menschen mit demenziellen Erkrankungen - scheitert Schwarz-Gelb an der notwendigen Aufgabe, ein neues Verständnis von Pflege auf den Weg zu bringen", erklärt die pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Kathrin Senger-Schäfer, anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz. Senger-Schäfer weiter:

"Von einer Neuausrichtung der Pflege kann ohne Neudefinition des Pflegebegriffs keine Rede sein. Dabei ist eine grundlegende Reform im Sinne der pflegebedürftigen Menschen, ihrer Angehörigen und der Beschäftigten längst überfällig. Die geplanten zusätzlichen Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz sind weder ein erster Schritt zu einem neuen Pflegebegriff, noch ein Vorgriff darauf. Dazu müsste die Bundesregierung erst mal eine klare Entscheidung für einen neuen Pflegebegriff treffen. Doch eine solche ist noch lange nicht in Sicht.

Insbesondere bleibt die Frage offen, mit welchem finanziellen Rahmen der neue Pflegebegriff künftig untersetzt sein soll. Diese Frage ist entscheidend, damit zukünftig niemand schlechter gestellt ist und alle von einem neuen Pflegeverständnis profitieren. Nur mit der Neudefinition des Pflegebegriffs ist eine zielgenaue und systematische Berücksichtigung von allen Menschen mit etwaigem Pflegebedarf, ob nun aufgrund demenzieller Erkrankungen oder körperlicher Gebrechen, zu erreichen. Auch der Pflegebedarf von Kindern kann dann endlich adäquat erfasst werden."

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressemitteilung 28.03.2012 (http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=488884&aktion=jour_pm)


Titel: vdk: "Demenzkranke fallen weiter durchs Raster"
Beitrag von: admin am 30. März 2012, 22:34
VdK-Präsidentin Mascher: "Wir brauchen endlich ein neues System der Pflegestufen"

Als enttäuschend bezeichnet die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, den am 28. März vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung. "Die darin enthaltenen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, um Pflegebedürftige und deren Angehörige nachhaltig zu unterstützen", so die VdK-Präsidentin.

Vor allem würde sich an der grundlegenden Benachteiligung von vielen Demenzkranken, die nach der jetzigen Rechtslage oft genug gar nicht als pflegebedürftig gelten, durch die erst für 2013 vorgesehene geringe Anhebung der Leistungen kaum etwas ändern. "Demenzkranke fallen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst weiterhin durchs Raster. Die schnelle Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist der einzige Weg, um die Ungleichbehandlung von Demenzkranken im System der Pflegeversicherung zu beenden", sagte Mascher.

Bereits seit 2009, so die VdK-Präsidentin, läge ein neuer fünfstufiger Pflegebedürftigkeitsbegriff vor, der auch dem tatsächlichen Betreuungs- und Pflegebedarf von Demenzkranken Rechnung trägt. "Ungenutzt sind bereits 3 Jahre verstrichen. Wir brauchen endlich dieses neue System der Pflegestufen, damit neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt werden und dadurch den Demenzkranken den Zugang zu Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung haben", betonte Mascher weiter.

Als "halbherzig" bezeichnete Mascher zudem den Plan, dass das Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nicht mehr ganz, sondern nur noch um die Hälfte gekürzt werden soll. "Das wird pflegende Angehörige aus finanziellen Gründen weiterhin davon abhalten, Entlastungsangebote anzunehmen", so die VdK-Präsidentin. "Die Förderung von Entlastungsangeboten müsste viel deutlicher ausfallen, denn Auszeiten sind für pflegende Angehörige essentiell".

Der VdK besteht zudem auch weiterhin auf einer besseren rentenrechtlichen Absicherung von Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen. "Wer sich als Berufstätiger entscheidet, einen Angehörigen zu pflegen, sollte keine Angst haben, später deshalb in Altersarmut zu geraten", so Mascher.

Die zur Finanzierung der Pflege geplante freiwillige zusätzliche private Pflegeversicherung lehnt der VdK ab. "Sie benachteiligt insbesondere Ältere und Menschen mit Behinderung, die kaum Geld übrig haben, um privat vorzusorgen", so Mascher. Stattdessen fordert der VdK einen Solidarausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. Die jährlichen Milliardenüberschüsse in der privaten Pflegeversicherung könnten zur Finanzierung von Leistungen für Demenzkranke verwendet werden.
(Text: Michael Pausder, Pressesprecher)

VdK-Kampagne für pflegende Angehörige:
http://www.pflege-geht-jeden-an.de

Quelle: http://www.vdk.de - Sozialverband VdK


Titel: Re: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Kommentare dazu
Beitrag von: admin am 30. März 2012, 22:41
Die Koalitionäre in Berlin sind offensichtlich von allen guten Geistern verlassen

Den Gesetzentwurf zur sog. Neuausrichtung der Pflegeversicherung bezeichnet Werner Schell von ProPflege Selbsthilfenetzwerk als Flop. "Dafür gibt es nur die "Pflegenote" ungenügend (= sechs!)."

>>> Stellungnahmen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu den Erfordernissen einer vernünftigen Pflegereform nachlesbar unter folgender Adresse http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?t=16033


Titel: Re: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Kommentare dazu
Beitrag von: admin am 03. Juli 2012, 00:14
DBfK
Pflegeversicherung - Nach der Reform ist vor der Reform

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht das Pflegeneuausrichtungsgesetz (PNG) nach wie vor kritisch. „Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber nicht deutlich mehr am Gesetzentwurf verbessert hat“, sagt Claudia Pohl, Referentin des DBfK. Die Umsetzung eines neuen erweiterten Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist damit erneut auf eine folgende Legislaturperiode verschoben, so Pohl weiter. Das werde den pflegebedürftigen Menschen in Deutschland und ihren Angehörigen nicht gerecht.

Der DBfK begrüßt, dass die Einrichtung von Betreuungsdiensten als neue Kategorie von Leistungserbringern nun erst in Modellen erprobt werden soll. Der DBfK hatte kritisiert, dass Betreuung von pflegerischer Versorgung separiert wird. Da insbesondere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Anleitung und Unterstützung bei Pflegehandlungen benötigen, sind Pflegekenntnisse zur fachgerechten Durchführung erforderlich. Des Weiteren ist es essentiell, Gesundheitsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Die Möglichkeit der Pflegebedürftigen Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen, ist qualitativ mit pflegefachlicher Kompetenz zu verschränken. Im Rahmen der Evaluation der Modelle fordert der DBfK zu überprüfen, ob neben der häuslichen Betreuung Versorgungsbedarfe in anderen pflegerelevanten Bereichen (SGB V und SGB XI), vorlagen, erkannt wurden und entsprechende Maßnahmen eingeleitet wurden. Zudem bedarf die Schnittstellenproblematik in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen eine besondere Betrachtung.

Der DBfK wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass ein umfassender Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird.

Quelle: www.dbfk.de, Pressemitteilung 02.07.2012



SPD
Manuela Schwesig im Interview: „Der Pflege-Bahr ist ungerecht“

Dass die Regierung glaubt, mit fünf Euro Zuschuss die Pflegeproblematik in den Griff zu bekommen, sei erbärmlich, sagt SPD-Parteivize Manuela Schwesig. Der „Pflege-Bahr“ sei lediglich ein Geschenk an die privaten Pflegeversicherer. Gegenüber SPD.de kündigt sie eine umfassende Pflegereform nach der Bundestagswahl an. Die SPD lasse die Betroffenen „nicht im Regen stehen“. ...

Quelle: http://www.spd.de/aktuelles/News/73998/20120702_pflege_bahr_ist_ungerecht_schwesig.html



BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN
Der Pflege-Bahr ist ein einziger Reinfall. Die Kritik, die bei der heutigen Anhörung geäußert wurde, war vernichtend. Der Pflege-Bahr ist nutzlos, bürokratisch und unsozial.

Einzig die privaten Versicherungsunternehmen halten dem Pflege-Bahr bemüht die Stange. Doch ihr Bemühen stützt sich einzig auf das Prinzip Hoffnung. So glauben die Unternehmen, dass sie attraktive Angebote schaffen können. Sie hoffen auf eine gute Risikomischung und sie hoffen auf viele junge und gesunde Versicherte. Belegen können sie nichts, und glauben tun sie ihre eigenen Worte selbst nicht. Hoffnung und Glaube können nicht ernsthaft die Grundlage verlässlicher Kalkulationen sein. Denn wenn diese Hoffnung stirbt, büßen die Versicherten dafür.

Tatsache hingegen ist, dass der Pflege-Bahr nichts zur nachhaltigen Absicherung des Pflegerisikos beiträgt. Er ist ein erster Schritt in die Privatisierung der Pflegeabsicherung. Der Pflege-Bahr wird aufgrund der vorgesehenen rechtlichen Bedingungen viel zu teuer und unattraktiv werden. Das schließt gerade jene aus, die einer solchen Förderung am ehesten bedürfen, nämlich Geringverdiener und ältere Personen. Gesunde und junge Personen werden weiterhin Angebote bevorzugen, die schon heute auf dem Markt erhältlich sind. Und nicht zuletzt ist der Pflege-Bahr megabürokratisch. Der Verwaltungsaufwand steht nicht annähernd im Verhältnis zu seinem nicht vorhandenen Nutzen.

Die Versicherten brauchen keine Experimente mit ungewissem Ausgang. Ziel muss eine gerechte Lösung und eine bessere Pflege für alle sein. Wir Grüne fordern daher die solidarische Pflege-Bürgerversicherung. In die Bürgerversicherung werden alle Bürgerinnen und Bürger gemäß ihrer Leistungsfähigkeit und alle Einkommensarten einbezogen. Das ist sozial gerecht und macht eine bessere Pflege bei einer moderaten Beitragsentwicklung auch in Zukunft bezahlbar.

Quelle: http://www.elisabeth-scharfenberg.de/presse.php?id=587



DGB
'Pflege-Bahr' zeigt Versagen auf ganzer Linie

Zum Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur Einführung einer finanziellen Förderung privater Pflege-Zusatzversicherungen erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Die Bundesregierung ist mit der lang angekündigten Pflegereform auf ganzer Linie gescheitert. Die Fünf-Euro-Förderung von privaten Pflegeverträgen ist angesichts des Pflegenotstands in Deutschland eine politische Bankrotterklärung. Der 'Pflege-Bahr' ist eine unverantwortliche Verschleuderung von Steuergeldern, weil damit die notwendige Pflege weder heute noch in Zukunft finanziert werden kann. Profiteure dieser Klientelpolitik sind einzig die Versicherungskonzerne.
 
Eine gute Pflege ist dringend nötig und durch die Einführung einer Bürgerversicherung auch finanzierbar. Durch ihre ignorante Blockadehaltung lässt die Koalition aber die Pflegebedürftigen, die Angehörigen und die professionellen Pflegekräfte weiter im Regen stehen.
Die pflegepolitische Bilanz der Koalition ist verheerend: Nachdem zuvor weder der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt noch die Situation der professionellen Pflegekräfte verbessert wurde, wird nun das dritte große Thema, die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung, in den Sand gesetzt.“

Quelle: http://www.dgb.de/presse/++co++ad211c54-afbf-11e1-6b03-00188b4dc422/@@index.html, PM 090 - 06.06.2012


Titel: Re: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Kommentare dazu
Beitrag von: admin am 05. Juli 2012, 11:00
BIVA
Das PNG – Kein Licht am Ende des Tunnels

Letzten Freitag wurde das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz trotz massiver Kritik von Verbänden, Institutionen und der Opposition in der 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass es tatsächlich im Januar 2013 in Kraft tritt.

Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz soll nach Auffassung der Koalition ein Beitrag zur Pflegereform sein. Eine echte Reform sieht jedoch anders aus, steht sie doch für Erneuerung und Verbesserung. Das PNG bietet dagegen allenfalls Flickwerk und unmerkliche Verbesserungen für Einzelne. Dabei begrüßt  die BIVA  es ausdrücklich, dass die Versorgung Demenzkranker verbessert und monetär unterstützt werden soll.

Auch die Geldleistungen für pflegende Angehörige während einer Auszeit von der Pflege befürwortet die BIVA  grundsätzlich genauso wie die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Diese beschlossenen Änderungen können aber nicht verbergen, dass die Probleme der Pflege wesentlich tiefer liegen.

Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, gehen beispielsweise leer aus. „Auch wenn der Leitsatz ‘ambulant von stationär‘ lautet, darf man diese Menschen nicht vergessen. In einer Gesellschaft, die immer weniger Kinder hat, wird es zukünftig auch immer weniger Angehörige geben. Vielen Menschen bleibt daher nur der Umzug in eine Wohn-  und Betreuungseinrichtung. Dies nun bei einem Gesetz zur Neuausrichtung außer Acht zu lassen, ist nachlässig“, betont Heinz Drenkberg, Vorstandsvorsitzender der BIVA ausdrücklich.

Das in Pflegeeinrichtungen beschäftigte Personal ist  ebenfalls  davon betroffen. Die Anhebung des Betreuungsschlüssels bei den zusätzlichen Betreuungskräften hat allenfalls Signalwirkung.  Auch  in Pflegeeinrichtungen sollte eine möglichst maßgeschneiderte Pflege für den Einzelnen möglich sein. „Auch wenn Standards Qualitätsmaßstäbe setzen und Mindestanforderungen festlegen,, darf nicht  vergessen werden, dass Menschen, die sich in die Obhut einer Einrichtung begeben, als Individuen leben wollen und nach wie vor individuelle Bedürfnisse haben. Um ihnen eine maßgeschneiderte Pflege zukommen zu lassen, bedarf es deutlich stärkerer Unterstützung als bisher“, ergänzt Ulrike Kempchen, Referentin für Information und Beratung zum Wohn-und  Betreuungsrecht. Diese Aspekte sind im PNG nicht berücksichtigt worden.

Eine gute Pflege für den Einzelnen ist aber nur möglich, wenn  genügend Personal vor Ort ist, das seine wichtige und wertvolle Arbeit gerne verrichtet, entsprechend entlohnt wird und die erforderliche Anerkennung erhält. Auch in diesem Punkt hält sich das PNG mehr als bedeckt. Bewohnerinnen und Bewohner von Wohn-  und Betreuungseinrichtungen  sind daher zu Recht enttäuscht von der Reform, die keine ist.

Die Hoffnung auf eine „Grundsanierung“ der Pflege ist trotz jahrelangen Diskussionen um die Notwendigkeit von Veränderungen in der Pflegversicherung nicht erfüllt worden.

Quelle: www.biva.de, Presseerklärung 05.07.2012