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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Heimgesetze & Heimrecht => Thema gestartet von: admin am 10. Mai 2012, 02:55



Titel: Entgelterhöhungen, Pflegesatzverhandlungen
Beitrag von: admin am 10. Mai 2012, 02:55
Wann und wie muss ein Träger die Bewohner über eine Erhöhung der Entgelte informieren?

Die BIVA informiert auf ihren Internetseiten über dieses Thema detailliert unter http://www.biva.de/index.php?id=539.


Titel: Re: Entgelterhöhungen, Pflegesatzverhandlungen
Beitrag von: admin am 10. Mai 2012, 02:58
Pflegesatzverhandlungen - was steckt dahinter?

Im Internet finden sich verschiedene Infos, die sehr gut die dahinter stehende Problematik erkennen lassen - siehe angehängte Dateien.


Titel: Höherstufung, Pflegegutachten, Entgelterhöhung etc.
Beitrag von: admin am 10. August 2012, 13:21
Zitat
Antragsberechtigung für Pflegegutachten

Ob jemand Pflegeversicherungsleistungen von seiner Pflegeversicherung erhält, richtet sich nach dem Ergebnis des Pflegegutachtens. Dieses wird erstellt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung - kurz: MDK -, der auch den Pflegekassen zur Verfügung steht. Der MDK prüft, ob und in welchem Ausmaß die betreffende Person pflegebedürftig ist. Das Pflegeversicherungsgesetz sieht eine Einstufung in drei Pflegestufen und eine Härtestufe vor. Je umfangreicher der Pflegebedarf, desto höher die Pflegestufe und desto höher die Pflegesätze.

Die Leistungserbringer sind daher aus wirtschaftlichen Erwägungen daran interessiert, möglichst viele Personen mit Pflegestufe III zu betreuen. Es besteht für sie kein wirtschaftlicher Anreiz, z.B. durch aktivierende Angebote vorhandene Fähigkeiten zu fördern, um die Selbständigkeit solange wie möglich zu erhalten, oder durch präventive Maßnahmen gesundheitlichen Verschlechterungen entgegen zu wirken. Das System der Finanzierung der Pflegeleistungen verleitet vielmehr dazu, zu „verwahren“ und möglichst zügig Höherstufungen zu erreichen.

Da die Pflegeversicherung die Kosten für die Pflegeleistungen je nach Pflegestufe nur bis zu einem Höchstbetrag übernimmt, sind die nicht gedeckten Kosten von den Betroffenen zu zahlen. Sie haben also kaum ein Interesse daran, in eine höhere Pflegestufe eingestuft zu werden.
Quelle: http://www.biva.de/index.php?id=575

Zu folgenden Fragen sind passende Antworten auf den als Quelle genannten Internetseiten der BIVA zu finden:

  • Wer ist berechtigt, ein Pflegegutachten zu beantragen (http://www.biva.de/index.php?id=575#c828)
  • Können auch der Heimträger oder die Heimleitung die Begutachtung beantragen, z.B. um eine Höherstufung zu erzielen? (http://www.biva.de/index.php?id=575#c829)
  • Was kann das Heim tun, wenn es eine Höherstufung für angebracht hält? (http://www.biva.de/index.php?id=575#c829)
  • Was ist in der "Schwebezeit" zwischen Beantragung, Begutachtung und (möglicher) Bewilligung der höheren Pflegestufe? (http://www.biva.de/index.php?id=575#c831)
  • Was passiert, wenn die Bewohnerin/ der Bewohner sich weigert, einen Antrag auf Begutachtung und gfls. Höherstufung zu stellen? (http://www.biva.de/index.php?id=575#c832)
  • Kann ich als Angehöriger die Höherstufung zurücknehmen? (http://www.biva.de/index.php?id=575#c937)
  • An wen kann man sich wenden bei Fragen und Problemen (http://www.biva.de/index.php?id=575#c833)
  • Gesetzestexte (http://www.biva.de/index.php?id=575#c834)