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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Information & Recht => Thema gestartet von: strelizie am 17. September 2013, 09:44



Titel: ärztliche Genehmigung zur Fixierung (Bettgitter)
Beitrag von: strelizie am 17. September 2013, 09:44
Ich (neu hier) möchte gerne Kommentare lesen zum Thema:
Darf ein Arzt ad hoc eine Fixierung anordnen ohne Wissen des Vorsorgebevollmächtigen? Meines Wissens darf er dies nur für 24 Stunden und muß danach bei längerer Anordnung die Genehmigung des AG einholen.


Titel: Re: ärztliche Genehmigung zur Fixierung (Bettgitter)
Beitrag von: admin am 18. September 2013, 01:00
Unter "Freiheitsentziehende Maßnahmen" sind diverse Infos dazu gesammelt worden, siehe unter http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?board=118.0.

Konkrete Antwort zu der gestellten Frage:
"BGH: Fixierung nur mit gerichtlicher Genehmigung - auch im Falle einer Vorsorgevollmacht!" siehe dazu http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=1093.0

Um den geschilderten Fall allerdings beurteilen zu können, wären weitere Infos notwendig, wie a) Formulierung der Vorsorgevollmacht, b) lag/liegt dem Arzt Ihre Vollmacht vor, c) Ist dem Arzt (schriftlich) vorgeschrieben vor solchen Maßnahmen zwingend Sie zu informieren ...

[Literatur zum Thema >>] (http://astore.amazon.de/heimmitwirkung-1-21?_encoding=UTF8&node=31)

Außerdem interessant:
"Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen - Der "Werdenfelser Weg" und das Projekt "ReduFix" (http://Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen - Der "Werdenfelser Weg" und das Projekt "ReduFix")

Bei weiteren Zweifeln würde ich das per Anwalt klären lassen ...