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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Arzneimittel / Medikamente => Thema gestartet von: admin am 23. Dezember 2013, 23:16



Titel: EU-Richtlinie: auch negative Arzneitests müssen veröffentlicht werden
Beitrag von: admin am 23. Dezember 2013, 23:16
Klinische Arzneitests

EU verordnet weniger Bürokratie

Eine neue EU-Richtlinie, nach das Genehmigungsverfahren von der EU koordiniert werden, beschleunigt klinische Studien. Und deren Ergebnisse müssen ausführlich publiziert werden - unabhängig vom Ausgang.

... In dem Gesetzgebungsvorschlag ist auch eine deutliche Verbesserung der Transparenz festgeschrieben. Die Ergebnisse der klinischen Prüfung müssen auf jeden Fall veröffentlicht werden, auch wenn sie negativ sind. Vor Beginn müssen alle Prüfungen registriert werden. Nur persönliche Daten der Prüfungsteilnehmer und Betriebsgeheimnisse sind von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen.

Vor allem die Forschung kann davon profitieren, weil nun sehr viel ausführlichere Berichte publiziert werden müssen.

Quelle: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/?sid=852598