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Titel: EGMR-Urteil: Inkontinenzmittel statt Pflegekraft kein Menschenrechtsverstoß
Beitrag von: admin am 22. Mai 2014, 23:25
EGMR-Urteil 4241/12

Pflegebedürftige müssen Unannehmlichkeiten hinnehmen

Statt einer teuren Pflegekraft, die ihr beim Toilettengang hilft, muss eine 70-jährige Britin nachts nun mit Inkontinenzkissen auskommen. Grund: Für den Steuerzahler können Staaten so Geld sparen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. ...


... Generell muss die Frau die Entscheidung der Sozialbehörden aber hinnehmen, urteilte der EGMR. Zur Begründung betonten die Straßburger Richter, die Mittel für soziale Ausgaben seien notwendig begrenzt. Die Staaten hätten einen weiten Spielraum, wie sie diese Mittel einsetzen wollen. ...

... In Abwägung mit den wirtschaftlichen Interessen von Staat und Gesellschaft müsse sie ihre "sehr unglückliche Situation" aber hinnehmen. In einer demokratischen Gesellschaft seien derartige Eingriffe unvermeidbar. ...

Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/861311/urteil-pflegebeduerftige-muessen-unannehmlichkeiten-hinnehmen.html, 22.05.2014

EGMR-Urteil im englischen Original: http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-144115




Inkontinenzkissen statt Pflegekraft kein Menschenrechtsverstoß

Straßburg (jur). Eine heute 70-jährige Britin muss nachts in Inkontinenzkissen pinkeln, um dem Staat teure Pflegekräfte zu ersparen. Das hat am Dienstag, 20. Mai 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden (Az.: 4241/12). Danach dürfen Staaten Pflegebedürftigen auch gewisse Unannehmlichkeiten zumuten, um dem Steuerzahler oder der Solidargemeinschaft Geld zu sparen. ...

Quelle: http://www.fachanwalt.de/ratgeber/inkontinenzkissen-statt-pflegekraft-kein-menschenrechtsverstoss, 21.05.2014