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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Pflegende Angehörige => Thema gestartet von: admin am 06. August 2014, 12:55



Titel: Urlaub für pflegende Angehörige - Anspruch bis zu 28 Tage im Jahr
Beitrag von: admin am 06. August 2014, 12:55
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Erholung

Bremen. Pflegende Angehörige können sich bis zu 28 Tage im Jahr freinehmen. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Laut dem Pflegeversicherungsgesetz stehen Angehörigen und ehrenamtlichen Kräften insgesamt vier Wochen Urlaub im Jahr zu, um sich zu erholen.

Die Kosten für das Betreuen des Hilfsbedürftigen während des Urlaubs übernimmt die Pflegekasse auf Antrag. Für diese sogenannte Ersatzpflege zahlt sie maximal 1550 Euro im Jahr. Die Ersatzpflege muss dabei nicht zwingend am Stück beansprucht werden. Für Angehörige, die sich zum Beispiel um einen Demenzkranken kümmern, kann es sinnvoller sein, einzelne Urlaubstage statt mehrere Wochen zu nehmen.

Für Helfer, die eine Ersatzpflege für weniger als acht Stunden am Tag benötigen, gilt nur, dass diese den Betrag von 1550 Euro nicht überschreiten darf. Die Begrenzung auf die 28 Tage entfällt. Auch das Pflegegeld wird bei stundenweiser Ersatzpflege weiter gezahlt.

Quelle: www.weser-kurier.de, 05.08.2014