Titel: Positive Beispiele: Es geht auch ohne FeM! Beitrag von: admin am 14. August 2014, 12:45 Zitat Interview zur Pflegepraxis: Freiheitseinschränkende Maßnahmen | Biva e.V.Freiheitseinschränkende Maßnahmen (FeM) mit dem Ziel, Personen vor sich selbst oder vor anderen zu schützen, sind in der Pflege tägliche Praxis und erscheinen oft als ‚unvermeidlich‘. Dabei wissen die Betroffenen und ihre Angehörigen vielfach nicht, dass darunter nicht nur mechanische Maßnahmen wie Fixierungen fallen, sondern auch das Verabreichen von Psychopharmaka, die die Bewegung einschränken. Rechtlich gesehen reicht es außerdem nicht aus, bei Einzug in ein Pflegeheim prinzipiell in die Anwendung einzuwilligen, da nach § 1906 Abs. 4 BGB jede einzelne dieser Maßnahmen einer gesonderten gerichtlichen Genehmigung bedarf.Zu diesem Thema befragen wir Stephan Ley, den Leiter des Johanniter-Stifts in Köln-Kalk, zu seinen Erfahrungen und dem Umgang in seiner Einrichtung mit der Problematik. BIVA: Herr Ley, nach einer aktuellen stichprobenartigen Erhebung der Universität Witten Herdecke liegt der Anteil der Bewohner von Altenpflegeeinrichtungen, bei denen FeM angewendet werden, zwischen sehr hohen 60 % und mindestens 4 %. In Ihrer Einrichtung können Sie vollständig auf solche Maßnahmen verzichten. Was machen Sie anders als andere? Stephan Ley: Die Betrachtungsweise der Bewohner als individuelle Persönlichkeiten ist hier meiner Meinung nach der größte Unterschied. In meiner Einrichtung werden die Bewohner durch eine sehr hohe Fachlichkeit aller am Prozess beteiligten Mitarbeitenden in ihrer individuellen Lebensweise unterstützt. Wir gehen nicht hin und sprechen mit den Angehörigen über Freiheitseinschränkende Maßnahmen, sondern über die Biografie der eingezogenen Bewohner. Somit ist es den Pflegenden, dem Sozialen Dienst bis hin zur Reinigungsmitarbeiterin möglich, den Bewohner in seiner Verhaltensweise genau kennenzulernen und seine Handlungen im Alltag oder in Stresssituationen zu verstehen und die Arbeitsabläufe auf die Bewohner abzustimmen. Sollten diese Maßnahmen nicht weiterhelfen, wird zu jedem Bewohner ein Fallgespräch ggf. unter Beteiligung der Angehörigen, der Haus- bzw. Fachärzte, der Krankengymnastik und aller mit dem Bewohner arbeitenden Mitarbeitenden des Hauses geführt. Hier wird dann gemeinsam entschieden, welche Maßnahmen für den einzelnen Bewohner eingeleitet werden müssen, um eine fixierende Maßnahme zu vermeiden. Dies können zum Beispiel sein:
BIVA: Bedeuten solche alternativen Konzepte nicht Mehrarbeit? Stephan Ley: Die konsequente Umsetzung der oben genannten Maßnahmen geht in den Arbeitsalltag der Mitarbeitenden über. Räumlichkeiten werden optimal genutzt. Die zeitliche Ressource wird durch eine wertschätzende Mitarbeiterführung und dadurch sehr niedrige Fluktuation der Mitarbeitenden erreicht. Dies beginnt bereits in der Einarbeitungsphase der neuen Mitarbeitenden im Haus. Hier wird direkt zu Beginn geschult, dass keine Bauchgurte zur Verfügung stehen, weil sie von Trägerseite und vonseiten des Leitungsteams nicht gewünscht sind. Die hohe Fachlichkeit der Mitarbeitenden wird zum einen durch zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und zum anderen durch die niedrige Mitarbeiterfluktuation und hohe Mitarbeiterzufriedenheit bei der Johanniter Seniorenhäuser GmbH erreicht. BIVA: Was raten Sie Bewohnerinnen/Bewohnern von Alten- und Pflegeeinrichtungen bzw. ihren Angehörigen, wie sie mit der Thematik umgehen sollen? Stephan Ley: Ich kann allen Interessenten nur raten, sich die Pflegeeinrichtung genau anzusehen und gezielte Fragen zu stellen.
Sollte sich ein Angehöriger nicht gut aufgenommen fühlen, würde ich raten, eine Beratungsstelle der Stadt, in der sie wohnen, aufzusuchen oder Interessenvertretungen wie die BIVA oder andere zu nutzen. BIVA: Vielen Dank für das Gespräch, in dem praktikable Alternativen zu Freiheitsentziehenden Maßnahmen aufgezeigt wurden. |