Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege

Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Recht => Thema gestartet von: admin am 23. September 2014, 00:54



Titel: Demenzkranke sollten haftpflichtversichert sein bzw. bleiben
Beitrag von: admin am 23. September 2014, 00:54
Zitat
Demenzkranke absichern

Hamburg. Für Demenzkranke ist eine Privathaftpflichtversicherung wichtig. Denn eine Demenz zieht nicht automatisch die Deliktunfähigkeit des Betroffenen nach sich. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin.

Verursacht der Patient einen Schaden, wird die Deliktunfähigkeit in jedem Einzelfall geprüft. Das heißt: Auch ein Demenzkranker kann für einen verursachten Schaden in Haftung genommen werden. In diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung.

Eine beginnende Demenz muss dem Haftpflichtversicherer laut BdV nicht mitgeteilt werden. Denn die Erkrankung stellt keine nachträgliche Gefahrenerhöhung dar. Das heißt: Die Versicherung kann wegen einer solchen Erkrankung die Regulierung im Schadensfall nicht verweigern. Auch die Sorge vor einer Beitragserhöhung oder gar einer Kündigung des Haftpflichtvertrages ist unbegründet. Erkrankt eine versicherte Person an Demenz, hat das keinen Einfluss auf den Versicherungsschutz.
Quelle: www.weser-kurier.de, 23.09.2014