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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Arzt + Patientenrecht => Thema gestartet von: admin am 31. Dezember 2014, 23:58



Titel: Elektronische Gesundheitskarte (eGK) / Elektronische Patientenakte (ePA)
Beitrag von: admin am 31. Dezember 2014, 23:58
Zitat
Aus für alte Krankenversicherungskarte
Elektronisch mit Ausnahmen

Die alte Krankenversichertenkarte verliert 2015 ihre Gültigkeit. Nicht in jedem Fall muss dann die neue Gesundheitskarte vorgelegt werden.


von Heike Haarhoff - Redakteurin im Inlands- und im Rechercheressort

BERLIN dpa/taz | Die alte Krankenversicherungskarte hat Ende des Jahres endgültig ausgedient. Vom 1. Januar 2015 an gilt in Deutschland nur noch die neue elektronische Gesundheitskarte. Auf diesen Termin haben sich jetzt die Kassenärzte und die Krankenkassen verständigt.

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband am Freitag mitteilten, verliert die alte Versichertenkarte damit zum Jahreswechsel ihre Gültigkeit – unabhängig vom aufgedruckten Datum. Anfang Juli hatten sechs bis acht Prozent der Versicherten noch immer keine neue Karte beantragt oder kein verwendbares Foto eingeschickt.

Weil der Umtausch ins Stocken geraten war, hatten die Kassen die Geltungsdauer der alten Karten verlängert. Ursprünglich sollten sie bereits zum 30. September ungültig werden. Die neue elektronische Gesundheitskarte soll mittelfristig den Datenaustausch zwischen Ärzten, Kliniken und Apotheken verbessern – etwa um Wechselwirkungen bei Medikamenten zu vermeiden. Kritiker bezweifeln jedoch, dass die sensiblen Patientendaten ausreichend geschützt sind.

Eine Sprecherin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen versicherte unterdessen gegenüber der taz, „selbstverständlich“ hätten „Versicherte ab dem 1. Januar 2015 auch dann das Recht behandelt zu werden, wenn sie keine elektronische Gesundheitskarte beim Arzt vorlegen“. In einem solchen Fall gelten nach Angaben der Sprecherin folgende Regelungen in der Arztpraxis:

Kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung dem Arzt eine zum Zeitpunkt der Behandlung gültige elektronische Gesundheitskarte vorlegen oder seinen zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden Leistungsanspruch von der zuständigen Krankenkasse anderweitig nachweisen, darf der Arzt keine Privatrechnung erstellen. Es erfolgt vielmehr eine regelhafte Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse.

Kann der Versicherte jedoch innerhalb von zehn Tagen keinen Versicherungsnachweis erbringen, dann ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten eine Privatvergütung in Rechnung zu stellen. Wenn dem Arzt bis zum Ende des Quartals, in dem die Behandlung erfolgte, ein Versicherungsnachweis vorgelegt wird, ist der Arzt verpflichtet, die Privatvergütung zurückzuerstatten.

In Zahnarztpraxen gilt dagegen eine etwas abweichende Regelung: Dort besteht für den Versicherten zwar ebenfalls die Möglichkeit, die elektronische Gesundheitskarte oder einen anderen Anspruchsnachweis seiner Krankenkasse innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung vorzulegen, sodass vom Zahnarzt keine Privatrechnung gestellt wird. Ein Nachreichen des Versicherungsnachweises bis zum Ende des Quartals, in dem die Behandlung stattgefunden hat, ist in der zahnärztlichen Praxis jedoch nicht vorgesehen.
Quelle: http://taz.de/Aus-fuer-alte-Krankenversicherungskarte-/!144227 (http://taz.de/Aus-fuer-alte-Krankenversicherungskarte-/!144227/), 15.08.2014



Wie ein Nutzerkonto bei der Krankenkasse gekapert wird

Ein Datenschutzexperte hat die Krankendaten eines Journalisten der Rheinischen Post einsehen können. Dazu war nicht mehr als dessen Name, Versichertennummer und ein Anruf im Callcenter der Barmer GEK nötig. ...

... Mit einem Anruf und einem Brief war es einem professionellen Anbieter von Datenschutz-Dienstleistungen möglich, sich im Internet Zugang zu Patientendaten eines gesetzlich Versicherten zu verschaffen, der als Journalist bei der Rheinischen Post arbeitet. ...

Quelle: http://www.golem.de/news/barmer-gek-wie-ein-nutzerkonto-bei-der-krankenkasse-gekapert-wird-1406-107512.html, 27.06.2014

[Original Artikel "So wird meine Krankenversicherung gekapert" >>] (http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/so-wird-meine-krankenversicherung-gekapert-aid-1.4341498)



Gesundheitskarte mit Bild: Kassen setzen Mitglieder unter Druck

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=mtDJrU3_USU#t=45




"Freiwilligkeit als hohes Gut bleibt und gewährleistet bleibt ..."


Sehr interessantes Statement von Daniel Bahr (seinerzeit MdB, gesundheitspolitischer Sprecher FDP) auf der Pressekonferenz zur elektronischen Gesundheitskarte am 18.06.2009 in Berlin von Aktion "Stoppt die e-Card!"

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=MJ__8m50JZ4

[Pressekonferenz nachträglich ansehen >>] (http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/63-Pressekonferenz-zur-elektronischen-Gesundheitskarte.html)


Titel: IRREFÜHRUNG: Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Beitrag von: admin am 01. Januar 2015, 00:05
Umfassende Informationen und Hintergründe bietet die Internetseite http://www.stoppt-die-e-card.de/

Kasper und die elektronische Gesundheitskarte


Quelle: http://youtu.be/RIIZrnxrx1E



Wider besseren Wissens* behauptet unser Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:

"Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen."
Quelle: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/allgemeine-informationen-egk.html

Da kann sich jeder Bundesbürger seine eigenen Gedanken machen:
- Unwisseheit unseres Gesundheitsministers?
- Lüge, Betrug?
- Irreführung des Verbrauchers?
- ...

* im Beirat der GEMATIK (Firma, die für die Umsetzung der eCard verantwortlich zeichnet) sitzen u.a.:
- Staatssekretär Lutz Stroppe (Bundesministerium für Gesundheit)
- Karl-Josef Laumann (Beauftragter für die Belange der Patientinnen und Patienten bei der Bundesregierung)
Quelle: https://www.gematik.de/cms/de/gematik/unternehmensorganisation/gremien/beirat/beirat_1.jsp


Titel: Versicherter wehrt sich gegen die Gesundheitskarte
Beitrag von: admin am 01. Januar 2015, 00:25
Zitat
Bremer wehrt sich gegen den verpflichtenden Versicherungsnachweis
Umstrittene Gesundheitskarte


von STEFAN LAKEBAND 25.10.2014

Mit einem einfachen Stück Papier versucht ein Bremer, die umstrittene Gesundheitskarte zu umgehen – bisher mit Erfolg. Krankenkassen und Verbände warnen aber vor solchen Tricks. Ab 2015 könnte es ohne die neue Versichertenkarte Probleme beim Arzt geben.

 Nach langen Diskussionen und mehreren Anläufen soll ab Januar 2015 die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für alle gesetzlich Versicherten endgültig kommen. Doch noch immer regt sich Widerstand dagegen. Initiativen sind entsetzt über die Kosten, und Versicherte suchen einen Weg, die neue Karte zu vermeiden – auch in Bremen.

Reinhard Leopold ist bei der HKK in Bremen versichert und lehnt die eGK ab: Zu teuer sei die Einführung, zu unsicher die Speicherung der sensiblen Krankheitsdaten. Deswegen hat er einen Weg gesucht, die umstrittene Gesundheitskarte zu umgehen. „Ich habe immer wieder Briefe von meiner Krankenkasse bekommen, in denen stand, ich solle die neue Karte beantragen“, erklärt der Gründer der Selbsthilfegemeinschaft „Angehörige und Ehrenamtliche in der Heimmitwirkung“. „Diese Schreiben habe ich aber einfach abgeheftet.“ Statt sich zu fügen, hat er sich bei der HKK einen formlosen Nachweis geholt, mit dem die Krankenkasse bestätigt, dass er versichert ist. Bei zwei Zahnarztbesuchen habe das ausgereicht; nach einer Versichertenkarte habe auch niemand gefragt.

Bei der HKK kann man zu Leopolds Fall konkret nichts sagen. Sprecherin Maike Kromminga vermutet jedoch, dass die Kosten aus Kulanz übernommen wurden. Denn eigentlich sei dieses Verfahren nicht üblich. Personen ohne gültige Karte könnten sich zwar eine Einzelfallbestätigung holen, erklärt Kromminga. Die werde aber nur rückwirkend für den Behandlungstag ausgestellt. Sie warnt davor, allein wegen Abneigung gegen die elektronische Gesundheitskarte ständig nach den Bestätigungen als Ersatz zu fragen. „Eine ständige Nachfrage nach Einzelfallbestätigungen würde zu einem großen Mehraufwand an Zeit und Kosten für alle Beteiligten führen“, sagt Kromminga.

Ob Leopold auch im nächsten Jahr den Nachweis seiner Versicherung als eGK-Ersatz nutzen kann, ist überdies fraglich. Christoph Fox, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, macht deutlich: „Ab dem 1. Januar 2015 gilt die elektronische Gesundheitskarte und nichts anderes.“ Wer danach noch mit einer alten Versichertenkarte oder einem anderen Versicherungsnachweis komme, müsse die Behandlung entweder privat bezahlen oder innerhalb einer bestimmten Frist seinen Versicherungsnachweis nachreichen.

Silke Lüder kann das nicht verstehen. Sie ist seit mehr als 20 Jahren Hausärztin in Hamburg und vertritt die Initiative „Stoppt die e-Card“, die bereits 760 000 Unterschriften gegen die eGK gesammelt hat. Sie stört sich an den enormen Kosten der Einführung und der langsamen Umsetzung. „Man kann das schon mit dem neuen Berliner Flughafen vergleichen“, sagt sie. „Es ist teuer und es geht nicht vorwärts.“

In der Tat läuft die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte schleppend – auch, weil sich immer noch viele Leute wie Reinhard Leopold gegen den Austausch der Versichertenkarten wehren. Bei der AOK, Bremens größter Krankenkasse, haben rund vier Prozent der 227 000 Versicherten noch die alten Karten, bei der HKK ist es nach eigenen Angaben nur noch „ein sehr geringer Teil“, der den Wechsel noch machen muss. „Wir gehen davon aus, dass wir alle Versicherten noch in diesem Jahr mit einer eGK versorgen werden“, sagt HKK-Sprecherin Kromminga.

Imke Sommer, Bremens Datenschutzbeauftrage, merkt indes an, dass zwischen Beschluss und tatsächlicher Einführung viel Zeit vergangen sei. Nach Ereignissen wie dem NSA-Skandal müsse man sich fragen „Würde der Gesetzgeber das heute noch einmal so machen?“, sagt die Datenschutzbeauftragte.
Quelle: http://www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-Umstrittene-Gesundheitskarte-_arid,974355.html


Titel: Wichtige Gründe GEGEN die Elektronische Gesundfheitskarte (eGK)
Beitrag von: admin am 01. Januar 2015, 00:32
(https://digitalcourage.de/sites/default/files/users/73/digitalcourage_logo_-_weiss_rgb_medium.png) (https://digitalcourage.de/)

Abgestempelt? Fünf gute Gründe gegen die elektronische Gesundheitskarte

Die Krankenversicherung war eine große Errungenschaft unseres Sozialstaates. Sie soll Mitglieder unserer Gesellschaft, die erkranken, unterstützen. Doch die elektronische Gesundheitskarte markiert einen bedenklichen Wandel: unser Gesundheitssystem wird immer komplizierter und standardisierter - und entfernt sich damit immer weiter vom Menschen.

Mit der eGK werden in Zukunft immer mehr Entscheidungen von technischen Systemen getroffen, Ärztinnen und Ärzte werden zu Verwaltern von Krankheiten. Darunter leiden werden vor allem chronisch Kranke, behinderte und alte Menschen - die, die eigentlich entlastet werden sollen, werden doppelt bestraft.

Viele der angeblichen Vorteile, die die elektronische Gesundheitskarte mit sich bringen soll, könnten wesentlich einfacher, sicherer und ohne die (Fehl)-Investition von Milliarden Euro erreicht werden.


Sie werden zu gläsernen Patientin oder Patient
Per eGK können künftig viele sehen, wann Sie welche Krankheit hatten. Sind die Daten erst einmal zentral gespeichert, kann niemand hundertprozentig kontrollieren, wer sie in die Hände kriegt. Und was wäre, wenn Ihre Arbeitgeberin, Ihre Versicherung oder Ihr Vermieter diese Daten bekäme?

Die Missbrauchsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte sind zahlreich, schon vor der Einführung der Gesundheitskarte waren bereits viele Sicherheitslücken bekannt. So haben beispielsweise alle bislang ausgelieferten Lesegeräte zwei Modi (http://www.gematik.de/cms/de/header_navigation/presse/informationsmaterial/informationsmaterial_1.jsp): einen sicheren und einen unsicheren. Gibt der Patient im letzteren Modus seine PIN ein, kann diese abgefangen werden. Zwar soll dieses Problem bei allen ab dem 01.10.2011 zugelassenen Geräten behoben sein, die meisten Arztpraxen dürften bis dahin jedoch schon ein Gerät haben, da die Anschaffung nur bis Ende September bezuschusst wird.

Da sich herausgestellt hat, dass die für eine sichere Verbindung in den Arztpraxen nötigen Konnektoren hohe Kosten verursachen, wurde auf diese im sogenannten Basis-Rollout verzichtet. Dadurch entsteht eine weitere erhebliche Sicherheitslücke: Wird nur ein Heilberufsausweis missbräuchlich benutzt, kann sich damit potentiell jeder leicht die umfangreichen Lese- und Schreibrechte eines Arztes aneignen. Dies könnte z.B. genutzt werden, um mit Hilfe von Schadsoftware (die beispielsweise als harmloses Programm zum ändern der PIN getarnt sein könnte), Datensätze auszulesen oder zu manipulieren.

Ralph Heydenbluth (http://www.r2c2.de/), der die Sicherheit der eGK untersucht hat, kommt zu dem Schluss: „Geschützte Versichertendaten und Notfall-/Basisdaten sowie persönliche Erklärungen wären einsehbar, Notfalldaten und persönliche Erklärungen wären manipulierbar/löschbar, und weder das Auslesen oder die Manipulation wäre für den Versicherten zeitnah erkennbar noch im Nachhinein ein Verursacher zu ermitteln“.

Der geplanten Einführung einer zentralen Datenbank stehen weitere datenschutzrechtliche Bedenken gegenüber, da sich hier Missbrauchsmöglichkeiten in völlig neuen Dimensionen ergeben. Geplant ist zwar, dass alle Daten in verschlüsselter Form gespeichert werden, d.h. ohne den entsprechenden auf der eGK gespeicherten Schlüssel nicht auslesbar sind. Jedoch wird die "Informationstechnische Servicestelle" der gesetzlichen Krankenversicherungen Nachschlüssel behalten, da sonst bei Verlust der Karte alle medizinischen Daten unwiderruflich verloren wären. Wer sich Zugang zu diesen Nachschlüsseln (http://www.swr.de/odysso/-/id=1046894/nid=1046894/did=3942350/1bw6nia/index.html) verschaffen kann, hat potentiell Zugriff auf hoch sensible Krankendaten von 70 Mio. Krankenversicherten.

Einmal krank, immer krank
Alle Diagnosen (und Fehldiagnosen) lassen sich künftig lebenslang speichern. Die eGK soll lästige Doppeluntersuchungen vermeiden. Das heißt, Sie müßten zukünftig auf Ihr Recht, eine zweite Meinung einzuholen, verzichten.

Um die eindeutige Zuordnung von Daten und Patienten nach einem Krankenkassenwechsel zu vereinfachen, wird mit der eGK eine lebenslang gültige Versichertennummer eingeführt. Wird in Zukunft die elektronische Patientenakte eingeführt, können also alle Diagnosen für den Rest Ihres Lebens gespeichert werden, es sei denn, sie sorgen für die Löschung der Informationen. Ob Doppeluntersuchungen tatsächlich durch die eGK verringert werden können, ist unklar.

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, teilte dem deutschen Ärzteblatt (http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=45121) mit, er sei

„zur Überzeugung gelangt, dass sich die Ärzte im Zweifelsfall ohnehin nicht auf gespeicherte medizinische Informationen, die sie nicht selbst unter definierten, kontrollierten Bedingungen erhoben haben, verlassen, sondern diese aus haftungsrechtlichen Gründen neu prüfen würden. Vor diesem Hintergrund beurteilt er die Möglichkeit von Einsparungen durch Vermeidung von Doppeluntersuchungen eher skeptisch.“

Ärzte bekommen in Zukunft also mitunter umfangreiche Informationen, auf deren Vollständigkeit sie sich nicht verlassen können, die aber zu einem voreingenommenen und unter Umständen falschen Urteil führen könnten.

Ihre Ärztin oder Arzt hat weniger Zeit für Sie

Das Ausstellen eines elektronischen Rezeptes braucht mehr Zeit als ein herkömmlich erstelltes Papierrezept (auch bei denen, die bereits heute vom Arzt mit dem Computer gedruckt werden). Ärztinnen müssen sich außerdem zukünftig durch den ständig wachsenden Informationsdschungel Ihrer gesammelten elektronischen Krankendaten wühlen. Das ist alles Zeit, die für ein persönliches Gespräch fehlen wird. Anstatt Sie zu befragen, fragt der Arzt in Zukunft Ihre Datensätze ab.

Versuche in Testregionen haben ergeben, dass viele geplante Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte die Praxisabläufe behindern, statt sie zu vereinfachen. So hat sich etwa in der Testregion Flensburg herausgestellt, dass die Erstellung eines elektronischen Rezeptes (http://www.g-n-a.de/ecard2008.htm) für jedes Medikament 24 Sekunden dauert, ein Papierrezept hingegen benötigt nur 2,13 Sekunden. Das klingt wenig, bedeutet aber, dass eine Praxis mit durchschnittlicher Patientenanzahl ca. 26 Stunden im Monat verloren gehen.

Einige Ärzte befürchten außerdem, dass ihnen juristische Konsequenzen drohen würden, wenn sie unter allen zukünftig auf der eGK gesammelten Informationen etwas übersehen. Der Zeitaufwand, den Ärzte mit der Sichtung der gespeicherten Datensätzen verbringen müssen, wird also steigen. Es bleibt aber fraglich, ob dieser Mehraufwand in angemessenem Maßstab zum Nutzen steht. Denn da die Speicherung der meisten wichtigen Daten (Notfalldaten, elektronische Fallakte, elektronische Patientenakte...) freiwillig sein soll, können Ärzte nicht davon ausgehen, vollständige Informationen zu erhalten.

Sie haben keinen Nutzen, aber die Kosten
Wissenschaftliche Studien haben heraus gefunden, dass die Anwendungen der Karte Ihre Gesundheit nicht verbessern können. Ärzte sagen schon lange, dass sie die Karte für medizinisch nicht notwendig halten. Die „Gesundheitskarte“ ist aber nicht nur überflüssig, sondern auch noch teuer: Insgesamt könnten es bis zu 14 Milliarden EUR werden. Ihre Kassenbeiträge werden statt für Ihre Gesundheit, für ein IT-Großprojekt ausgegeben.

Am Anfang sollen auf der Karte nur Versichertenstammdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) gespeichert werden, also die gleichen Informationen, die zur Zeit die Krankenkassenkarte liefern. Außerdem wird ein Foto aufgedruckt um Missbrauch zu verhindern (das könnte allerdings auch wesentlich günstiger und einfacher geschehen, etwa durch Kontrolle eines Lichtbildausweises bei unbekannten Patienten), die Übereinstimmung von Foto und versicherter Person wird von den Kassen dabei nicht überprüft.

Auch der Versichertenstatus soll gespeichert werden und so von den Krankenkassen schnell aktualisierbar sein. In Österreich  (http://www.durchblick-gesundheit.de/content/red.otx/1175,71202,0.html)wird bereits seit einigen Jahren eine e-Card als Nachweis über den Versichertenschutz verwendet. Dabei ist es zu zahlreichen Systemausfällen und Fehlern gekommen.

Die Gesundheitskarten, die im Rahmen des Basis-Rollout ausgegeben werden, bieten also kaum zusätzlichen Nutzen im Vergleich zur bisherigen Krankenversichertenkarte. Es geht bei diesem Schritt auch nur darum, eine Infrastruktur für spätere zusätzliche Funktionen zu schaffen.

Zu diesen gehört zum Beispiel das elektronische Rezept, das eingeführt werden soll, sobald eine „praxistaugliche und sichere Lösung“ (http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/elektronische-gesundheitskarte/funktionen.html) gefunden ist. In bisherigen Testdurchläufen hat sich das "eRezept" laut Aussagen der gematik, der Entwicklerfirma der elektronischen Gesundheitskarte, hingegen als hinderlich für die Abläufe in den Praxen gezeigt.

Doch selbst wenn eine technische Lösung gefunden ist, die den reibungslosen Ablauf nicht gefährdet, heißt das noch nicht, dass diese Ärzten oder Patienten einen zusätzlichen Nutzen bringen würde: Eine Forschergruppe aus London fand nach der Untersuchung von 53 Publikationen (von 460.000, alle anderen waren qualitativ nicht ausreichend) zum Thema e-Health heraus, dass durch Benutzung elektronischer Verschreibungssysteme (eRezept) keine Verbesserung der Therapieergebnisse nachzuweisen ist.

Später sollen der Patient außerdem freiwillig sog. Notfalldaten speichern lassen können, ohne jedoch diese Daten selber einsehen oder verändern zu können.

Rettungssanitäter und Ärztinnen äußerten sich hierzu jedoch eher kritisch. In einem akuten Notfall, wenn eine Patientin selber also nicht mehr ansprechbar ist, macht ein Notfalldatensatz wenig Sinn, da den Sanitätern bzw. Notärzten keine Zeit bleibt um nach der Karte zu suchen, diese auszulesen um schließlich eventuell (die Speicherung ist ja freiwillig) die benötigten Informationen zu finden. Informationen wie Arzeimittelunverträglichkeiten, Blutgruppe etc. werden ohnehin erst relevant, wenn der Patient schon im Krankenhaus und in den meisten Fällen schon wieder einigermaßen stabil ist.

Risiken und Nebenwirkungen sind unabschätzbar
Niemand weiß, welche Funktionen die elektronische Gesundheitskarte in Zukunft noch haben wird. Gestern haben Sie bei Ihrer Ärztin über Stress auf der Arbeit geklagt und morgen haben Sie Werbung für Anti-Depressiva und eine Heilwasser-Wunder-Therapie im Briefkasten? Vielleicht müssen Sie in Zukunft einen Gentest auf Krankheitsveranlagungen machen, um einen günstigeren Tarif zu bekommen und die Ergebnisse werden direkt zentral gespeichert? Und eines sei noch vermerkt: Niemand kann garantieren, dass Gesetze, die heute Patienten schützen, in 10 Jahren auch noch gelten.

Der Chaos Computer Club hat eine 2006 erstellte interne Kosten-Nutzen-Analyse der gematik veröffentlicht. Diese Studie hat ergeben, dass monetäre Gewinne fast ausschließlich durch Funktionen erwirtschaftet werden, deren Nutzung freiwillig sein soll. Aus diesem Grund wird teilhabenden Akteuren geraten, Anreize zur Nutzung dieser Dienste zu schaffen. Dies könnte konkret z.B. so aussehen, dass Ihnen für einen bestimmen Zeitraum die Praxisgebühr erlassen wird, wenn Sie beim Arzt einen Notfalldatensatz anlegen lassen. Oder Ihnen wird ein Bonus für eine Zusatzversicherung angeboten etc. Dabei ist zu bedenken: "Der Bonus des Einen, ist der Malus des anderen". Da die Finanzsituation der Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen auf Grund der enormen Anschaffungsausgaben der eGK in Zukunft noch angespannter sein wird, kann man davon ausgehen, dass Krankenkassen kaum großzügig Geschenke verteilen werden. Es ist viel mehr mit einer Umverteilung zu rechnen – zu Ungunsten derer, die die eGK ablehnen, der Technik nicht trauen, oder - das werden unserer Meinung nach die meisten sein - sie schlicht nicht verstehen.

Wirklich rentabel und interessant wird die Infrastuktur aber erst bei weiteren, bislang in der Öffentlichkeit noch nicht diskutierten Anwendungen:

„…erst die Schaffung von Mehrwertdiensten, etwa die Optimierung von Versorgungsprogrammen, zeige die Potenziale des Brokermodells. Im Rahmen eines Herz/Kreislauf-Problems könnten Versicherte verpflichtet werden, regelmäßig Fitnessstudios aufzusuchen und ihre Anwesenheit durch Stecken der Gesundheitskarte zu dokumentieren.“, so Horst Dreyer (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Von-der-Wiege-bis-zur-Bahre-168062.html), ein Mitarbeiter der Steria Mummert Consulting, die die für die eGK nötigen Brokerdienste entwickelt - der große Bruder lässt grüßen.

Diese(s) Werk bzw. Inhalt von [urlhttp://www.foebud.org/gesundheitskarte/www.foebud.org]FoeBuD e.V. [/url]steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz. (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/)[/size]

Quelle: http://www.foebud.org/gesundheitskarte/copy_of_5-gegen-egk



Zitat
Die Patientenchipkarte fördert es, dass die  Krankenkassen die Behandlungen steuern.

● Das ist der Grund, warum die Krankenkassen dafür sind.
● Aus der Distanz wird man übler ausgebeutet und missbraucht als aus der Nähe.
● Beispiel: Hausarztprogramme, Disease Management.

Quelle:  Neuanfang e.V.: für Selbstbestimmung über unsere Krankheitsdaten (http://liste-neuanfang.org/Impressum.php)


Titel: Re: IRREFÜHRUNG: Elektronische Gesundheitskarte (eCard)
Beitrag von: admin am 01. Januar 2015, 00:38
Zitat
Was weiß das Gesundheitssystem über mich?

Die Journalistin Dr. Florentine Fritzen etwa von der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (FAS) hat die Probe aufs Exempel gemacht und nachgeforscht, welche und wie viele ihrer Daten in den Speichern des Gesundheitssystems hängen geblieben sind – bei Krankenkassen, Gynäkologen, Hautarzt oder Krankenhaus. Das Ergebnis ist Wasser auf die Mühlen der eGK-Kritiker [2].

So hatte ihr Gynäkologe wie beiläufig eine ganze Reihe biographischer Daten mitnotiert und in der Akte festgehalten. Ein Konvolut von rund 50 Seiten überreichte ihr eine Mitarbeiterin ihrer Krankenkasse. Fritzen hatte Akteneinsicht beantragt. Es sei „schon erstaunlich, dass sich in meinen Unterlagen auch Daten meines Mannes fanden, obwohl er bei einer ganz anderen Kasse versichert ist als ich“, sagt Fritzen zu Medscape Deutschland. Auch ihre verschiedenen Arbeitgeber, Krankheiten der Kinder und ihre Bankverbindung waren in den Akten festgehalten. ...

[2] Fritzen F: „Ava und ich“, Faz; 2. März 2014, S. 2
Quelle: http://praxis.medscapemedizin.de/artikelansicht/4903198


 
13.11.2014 | Patient Informiert Sich | Renate Hartwig

Ärzte werden für die Umsetzung des gläsernen Patienten ohne Gegenwehr fremdbestimmt!

ACHTUNG: Ärztefunktionäre der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verbreiten über ihre Webseite für Ärzte ein E Card Praxisplakat sowie eine Patienteninformation zum Thema elektronische Gesundheitskarte (eGk) mit der Folge von Verunsicherung ...

...bis hin zur Nötigung.
Gezielt wird mit subtilen Wortspielen eingeschüchtert und Arzt und Patient gegeneinander ausgespielt! Blick auf die Situation der Ärzte: Wenn der Patient keine e Card hat, kann ich nicht mit der Kasse abrechnen. Blick Situation Patient: Wenn ich keine E Card habe, muss ich die Behandlung selbst bezahlen! Hier werden über Desinformationen und das Weglassen von Fakten, Ängste geschürt und Vertrauensbruch gefördert! Übrigens ein bekanntes Mittel in Diktaturen! Für mich ähneln die Selbstverwaltungen der Kassen und KVen immer mehr solchen diktatorischen Strukturen.  

Fakt ist: Es gibt keine gesetzliche Grundlage, für die von Kassen und der KBV verbreiteten Aussage, es gelte ab 1. Januar 2015 nur noch die E- Card! Dem Hersteller der Arztverwaltungssoftware gab die KBV eine Anweisung, in den Praxen, die noch gültigen Krankenversicherungskarten mit dem Quartal Update 01.2015 unbrauchbar zu machen! Heißt: Durch diese willkürliche, vom Gesetz nicht gedeckte Anweisung, werden die Drohungen der Kassen – entweder E Card oder Arzt stellt Rechnung – umsetzbar! Ich warte seit Wochen vergebens auf eine Gegenmaßnahme der Ärzteschaft! Anhand der Kassenschreiben an ihre Mitglieder und den KBV-Eingriff in die Ärzteabrechnungssoftware ist meiner Meinung nach klar: Es handelt sich hier um eine Absprache zwischen Kassen und KBV – zum Schaden der Kassenpatienten – deren Karten auch 2015 und darüber hinaus Gültigkeit haben! Juristen nennen diesen ungeheuerlichen Vorgang Nötigung und arglistige Täuschung! Zu klären ist – inwieweit die einzelnen Praxen von dieser Willkürmaßnahme überhaupt wussten und ob sie zugestimmt haben!? Meine Nachfragen bei Ärzten hat ergeben, sie wurden erst NACH der Anweisung an das Softwareunternehmen informiert!

Mein Rat an Patienten: Wenn Sie in einer Praxis ein solches von der KBV vorgefertigtes Plakat oder eine solche Patienteninfo (siehe unten angehängte Links) sehen, fragen Sie nach, weshalb Ihr „freier“ niedergelassener Arzt/Ärztin sich diesem Diktat und dieser Nötigung unterwirft und mitmacht? Es handelt sich hier um Willkürmaßnahmen gegenüber Ärzten und Patienten! Wie gesagt: Was ich vermisse, ist der laute Aufschrei der Ärzteschaft über diesen Eingriff in ihre Praxisabrechnung und die damit verbundene Fremdbestimmung. Damit bestätigt sich für mich wieder einmal, es handelt sich bei den sogenannten selbstständigen Ärzten längst um eine Scheinselbstständigkeit!

Hier ein Auszug aus der KBV vorgefertigten Patienteninfo an die Ärzte, die ich in Klammern und in rot kommentiere:

(.) „Ärzte können alte Karten nicht mehr einlesen (Weil die KBV dem Softwareunternehmen den Auftrag gab, dieses Einlesen zu unterbinden RH) Die meisten Patienten, die gesetzlich krankenversichert sind, verfügen bereits über eine elektronische Gesundheitskarte. (Eine nicht bewiesene Tatsachenbehauptung RH) Patienten, die noch keine haben, sollten sich schnellstmöglich an ihre Krankenkasse wenden. Denn Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte dürfen die alten Chipkarten nur noch bis zum 31. Dezember 2014 akzeptieren. Die alten Versichertenkarten gelten ab 1. Januar 2015 nicht mehr, egal, welches Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist“ (..)  (Diese Aussagen entspringt ebenso der Absprache zwischen Kassen und KBV. Außerdem hat die KBV im Februar 2014 noch folgende Aussagen gegenüber den Medien gemacht: Die zu Jahresbeginn eingeführte elektronische Gesundheitskarte verstößt nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gegen geltendes Recht. Die E-Card sei damit nutzlos.)Diese Widersprüche können seitenlang aufgelistet werden! Der Machtanspruch von KBV und Kassen und deren Umsetzung zeigen eine untrügliche Tendenz zur Omnipotenz!RH)

Hier gleich noch die einzelnen Rechtfertigungen, mit denen Sie als informierter Patient rechnen müssen:
Die Ärzte sagen, wir können da nichts machen, es ist so von OBEN entschieden worden. Vergessen dabei, dass sie sich doch als selbstständige Praxisunternehmen sehen!
Die Politik argumentiert: Es ist Sache der Selbstverwaltung, hinter der sie sich versteckt und sich vor Verantwortung drückt!
Die KV en und Kassen desinformieren die Öffentlichkeit und stellen ihre Maßnahmen als Gesetz dar!

Hier die Links mit der von der KBV vorgegebenen Praxisinfo – über die der Ärzteschaft die Ausrede – wir sind nicht schuld – geliefert wird!
http://www.kbv.de/media/sp/Praxisplakat_eGK.pdf
http://www.kbv.de/media/sp/Patienteninformation_eGK.pdf

Verbreiten Sie bitte diese Informationen, damit der schlafende Riese Patient aufwacht

Renate Hartwig

Quelle: http://www.patient-informiert-sich.de/aktuelle_meldungen/details.php?msgid=416&msgtyp=


Titel: FAKT: Auch 2015 sind Arztbehandlungen ohne eGK möglich - oder doch nicht???
Beitrag von: admin am 01. Januar 2015, 00:46
      Zitat
      Papiergebundener Anspruchsnachweis der Krankenkasse reicht für ärztliche Behandlung
      Behandlungsverweigerung oder Privatrechnungen sind dann nicht zulässig

      Seit 1. Januar 2015 wurde der Druck auf gesetzlich Versicherte ohne eCard nochmals verschärft. Viele Versicherte, aber auch Kassenangestellte sowie (Zahn-)ÄrztInnen kennen die nun geltenden Regelungen nicht wirklich.


      Kathrin Vogler bat darum für den 28. Januar 2015 um die Beantwortung nachfolgender Fragen:

      • Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine angeblich zwischen dem 06.01.2015 und 09.01.2015 vorgenommene Änderung des Bundesmantelvertrags - Ärzte (BMV-Ä), die zum 1.1.2015 Gültigkeit haben soll, und wie bewertet die Bundesregierung die von einem Bürger in einem Schreiben am 09.01.2015 an das Bundesversicherungsamt, das nachrichtlich auch an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sowie an die Fragestellerin verschickt wurde, geäußerten Zweifel an der Beachtung der satzungsrechtlichen Regularien?
      • Wie viele gesetzlich Versicherte sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung bislang nicht im Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte, und welche Veränderungen ergeben sich aus der in diesem Jahr vorgenommen Änderung des BMV-Ä für diese Versicherten gegenüber der am 05.12.2015 von der Bundesregierung unter der Arbeitsnummer 11/236 erteilten Antwort?

      Die Antworten dazu erteilte Ingrid Fischbach, Parl. Staatssekretärin beim Bun­desminister für Gesundheit.

      • Eine Änderung des BMV-Ä zwischen dem 6. und 9. Januar habe es nicht gegeben, die letzte Änderung sei am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. (Anmerkung: Allerdings könnte es sein, dass die Änderung erst im Laufe des Januar 2015 im Internet veröffentlicht wurde.)
      • § 19 Abs. 2 BMV-Ä seien dadurch nur konkretisiert worden.
      • Jedoch im Unterschied zur bisherigen bundesmantelvertraglichen Regelung gelte nun eineBeschränkung der Ausstellung eines Anspruchsnachweises zur Inanspruchnahme von Leistungen nur noch auf die Überbrückung von Übergangszeiten, bis der Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte erhält.
      • Die Bundesregierung – als Aufsichtsbehörde der beiden vertragschließenden Parteien GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung – ist nicht informiert worden über die zum 1.1.2015 anstehende Änderung des Vertrags, weil diese Entscheidung schon im August 2014 gefallen sei. (Anmerkung: was so wohl nicht ganz stimmt, schließlich hat darum ja auch die parlamentarische Staatssekretärin Widmann-Mauz noch Anfang Dezember auf eine diesbezügliche Frage von Kathrin Vogler eine ganz andre Antwort gegeben)
      • Eine Extra-Bekanntmachung dieser Änderung sei nach dem Beschluss vom August 2014 nicht nötig gewesen, und alle Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen hätten stets darauf hingewiesen haben, dass zum 1.1.2015 nur noch die eGK gelten würde.
      • In den Ausnahmefällen, wenn die elektronische Gesundheitskarte nicht vorliegt, muss auf Grundlage eines Papiernachweises behandelt werden. Dies dürfen Ärzte nicht verweigern.
        Auf die Nachfrage, ob Ärztinnen und Ärzte auch chronisch Kranke, die anstatt der elektronischen Gesundheitskarte einen papiergebundenen Anspruchsnachweis vorlegen, genauso behandeln müssen und ihnen genauso die benötigten Medikamente auch für längere Zeiträume verschreiben müssen und dass sie dabei keine Angst vor Regressforderungen vonseiten der Krankenkassen haben müssen, antwortete die Staatssekretärin, dass es eine Überbrückungsphase gibt, in der ein Papiernachweis gelten muss. Es sei eindeutig, dass damit alle Leistungen zur Verfügung gestellt werden, die auch sonst von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt werden müssen.

      Quelle: http://www.kathrin-vogler.de/, 29.01.2015 (http://www.kathrin-vogler.de/nc/suche/detail/artikel/papiergebundener-anspruchsnachweis-der-krankenkasse-reicht-fuer-aerztliche-behandlung-behandlungs/)



      Zitat
      WARNUNG:
      Neue Regelungen für Versicherte ohne eCard!


      9. Januar 2015

      Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung erhöhen Druck auf Versicherte ohne eCard

      Die obersten Gremien der Krankenkassen und der Kassenärzte, der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) machen erhöhten Druck auf diejenigen, die sich keine elektronische Gesundheitskarte ausstellen lassen wollen.

      Bislang konnten die eCard-SkeptikerInnen bei der ärztlichen Behandlung einfach einen „papiergebundenen Anspruchsnachweis“ ihrer Krankenkasse als Ersatz für eine elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Geregelt war dies im Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä), und hier insbesondere in § 19, Abs. 3 sowie in Anlage 4a.

      Dies sollte zwar nur im Einzelfall geschehen, wurde aber von den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt: Viele Versicherte bekamen eine solche Bescheinigung nur für einen einzigen Tag bzw. für einen einzigen Arztbesuch, manche sogar nur im Nachhinein, andere wiederum mit vier Wochen Gültigkeit.

      Auf diese Weise konnten ärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden, auch wenn keine eCard vorgelegt wurde. Noch am 5. Dezember 2014 hat die Bundesregierung die Gültigkeit dieser Regelung auf Nachfrage schriftlich bestätigt.

      Seit wenigen Tagen scheint eine außerordentliche Änderung des Bundesmantelvertrags vorgenommen worden zu sein: Seit dem Wochenende findet sich beim Download des Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) mit Gültigkeitsangabe 1. Januar 2015 stattdessen die Formulierung, dass dieser Anspruchsnachweis nur noch im „Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten“ ausgestellt werden dürfte, bis die Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte erhalten.

      BMV-Ä, § 19 Elektronische Gesundheitskarte

      (2) Die Krankenkasse darf einen Anspruchsnachweis nach Satz 1 nur im Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten bis der Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte erhält, ausstellen. Der Anspruchsnachweis ist entsprechend zu befristen.


       
      Einige gesetzlich Versicherte berichten, dass sie immer noch papiergebundene Ausweise von ihrer Krankenkasse ausgestellt bekommen haben. Doch kann dies zukünftig auch problematischer werden, wenn der bei der KBV eingestellte BMV-Ä rechtens sein sollte.

      Fazit:

      Wer ohne elektronische Gesundheitskarte zum Arzt gehen will, sollte darum unbedingt bis zur Klärung der gültigen Regelungen im Vorfeld eines Arztbesuchs bei seiner Krankenkasse anrufen und prüfen, dass diese eine solche Bescheinigung ausstellt bzw. am besten vorher zuschickt.

      Zudem besteht bei Gültigkeit dieser Änderung des BMV-Ä auch die Gefahr, dass Ärztinnen und Ärzte wegen des für sie größeren Verwaltungsaufwands eine Behandlung zu Lasten der Krankenkasse ablehnen. Dies ist gewiss vom Einzelfall und dem persönlichen Verhältnis zu den behandelnden ÄrztInnen abhängig.
      Quelle: http://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/elektronische_gesundheitskarte/ (http://www.kathrin-vogler.de/themen/gesundheit/elektronische_gesundheitskarte/warnung_neue_regelungen_fuer_versicherte_ohne_ecard/)



      Zitat
      Auch 2015 sind Arztbesuche ohne eCard möglich.

      16.12.2014 „Wer der elektronischen Gesundheitskarte skeptisch gegenüber steht, kann sich auch im nächsten Jahr ärztlich behandeln lassen, ohne gleich eine Privatrechnung zu riskieren. Anstelle einer eCard reicht nämlich ein Nachweis über den Leistungsanspruch von der Krankenkasse, auf Papier, per Brief oder Fax an die Arztpraxis. Das habe ich mir von der Bundesregierung bestätigen lassen.“ erklärt Kathrin Vogler, die sich als Gesundheitsexpertin der Linksfraktion im Bundestag auch um den Schutz von Patientendaten kümmert.

      Vogler weiter:
      „Viele gesetzlich Versicherte lehnen die elektronische Gesundheitskarte nach wie vor ab. Und dafür gibt es jede Menge gute Gründe. Doch die Befürworter und Betreiber des Projekts eCard schüren die Angst, dass Patientinnen und Patienten sich ab 1.1.2015 ausschließlich mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte ausweisen müssten und sonst eine Privatrechnung erhalten würden. Doch dem ist nicht so.

      Richtig ist hingegen: Wer sich ohne elektronische Gesundheitskarte ärztlich behandeln lässt, kann in der Arztpraxis einen sogenannten papiergebundenen Anspruchsnachweis vorlegen. Die Krankenkasse schickt diese Bestätigung nach Aufforderung zu – oft per Fax an die Arztpraxis oder per Brief an die Versicherten. So kann man das also in der Regel vor dem Arztbesuch oder noch während der Arztbesuchs mit dem Handy erledigen.

      Wer eine solche Ersatzbescheinigung nicht vor bzw. während der Behandlung vorlegen kann, hat zehn Tage Zeit zum Nachreichen. Denn erst dann dürfte der Arzt eine Privatrechnung ausstellen. Und wer diese Frist versäumt, hat immer noch bis zum Quartalsende die Möglichkeit, sich die Privatvergütung durch Vorlage einer Ersatzbescheinigung zurückzuholen. Diese Regelung gilt allerdings nicht bei Zahnärzten.“

      Die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage von Kathrin Vogler finden Sie im Anhang oder auch hier: http://www.kathrin-vogler.de/fileadmin/lcmskathrinvogler/Dokumente/ecard/Anspruchsnachweis-ohne-eCard_Antwort-Bundesregierung_schriftlicheFrage_KathrinVogler.pdf



      Zitat
      Skepsis gegen eCard-weiter angebracht:
      Zentrale Speicherung aller Gesundheitsdaten nach wie vor nicht vom Tisch

      Fazit aus der Beantwortung der kleinen Anfrage der LINKEN zur elektronischen Gesundheitskarte:


      • Anders als vom Gematik-Chef behauptet ist weder eine zentrale Speicherung aller Gesundheitsdaten der Versicherten noch ein Online-Zugriff auf diese von Hunderttausenden Rechnern vom Tisch
      • Auch wenn modernste Verschlüsselungstechnologien eingesetzt werden sollen: Die Sicherheit der höchst sensiblen Gesundheitsdaten wird durch das Projekt eCard mitsamt der Telematikinfrastruktur (TI) hochgradig gefährdet. Zugriffe von Hackern, aber auch Behörden aus Deutschland oder den USA sind nicht ausgeschlossen.
      • Die Selbstbestimmung der PatientInnen über ihre Gesundheitsdaten bleibt bei diesem Projekt auf der Strecke. Verfahren, wie die Patientensouveränität zumindest ansatzweise gewahrt werden könnte, sind nicht in Sicht.
      • Und jetzt kommen die Begehrlichkeiten der Industrie: Kommerzielle Health-Apps sollen an die Telematikinfrastruktur der eCard angedockt werden. Weitere Mehrwertdienste werden kommen, um die Milliarden Euro Ausgaben, die für die eCard schon entstanden sind bzw. in Zukunft auflaufen werden, wieder hereinzuspielen
      • Auch in 2015 gilt: Wer ohne elektronische Gesundheitskarte zum Arzt geht und stattdessen einen papiergebundenen Nachweis über seine Krankenversicherung vorlegen kann, wird wie alle anderen KassenpatientInnen behandelt und bekommt auch weiterhin keine Privatrechnung! Die Bundesregierung versucht zwar, diesen Sachverhalt mit Halbwahrheiten bzw. Halblügen peinlichst zu verschweigen, dennoch bleibt das Ersatzverfahren weiter gültig. ...


      Titel: Gröhe will Ärzte und Patienten zur Datenpreisgabe zwingen
      Beitrag von: admin am 17. Januar 2015, 04:25
      Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 16.01.2015
      Teuren Stillstand bei eGK-Projekt beenden - Schmerzgrenze für Beitragszahler überschritten

      Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes erneut die Thematik elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur beraten und eine Erklärung verabschiedet. Der kurzfristig bekannt gewordene Referentenentwurf für ein Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen zeigt, dass die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes, den Stillstand beim eGK-Projekt zu beenden, ernst genommen wurden. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat die Finanzsperre des Haushaltes für die gematik aufgehoben. Gleichzeitig weist er nachdrücklich noch einmal auf die Problematik der Bestandsnetze als Konkurrenz zur Telematikinfrastruktur hin und fordert klare gesetzliche Regelungen, die die zumindest indirekte Finanzierung dieser Parallelnetze über die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung unterbinden. Weitere Projektinvestitionen aus Beitragsgeldern sind nur zu verantworten, wenn die Potentiale für das deutsche Gesundheitswesen sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung endlich nutzbar gemacht werden.

      Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/ (http://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_215744.jsp)


      Pressemitteilung Freie Ärzteschaft, 15.01.2015:
      E-Health-Gesetz zwingt Ärzte und Patienten zur Datenpreisgabe


      Kaum hat das Bundesgesundheitsministerium sein „Versorgungsschwächungsgesetz“ aus dem Sack gelassen, folgt der nächste Knüppel: Mit einem E-Health-Gesetz will Minister Hermann Gröhe (CDU) die digitale Transformation im Gesundheitswesen und dabei vor allem das Projekt elektronische Gesundheitskarte (eGK) durchsetzen. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert den Referentenentwurf zu diesem Gesetz scharf: „Statt für gute Medizin zu sorgen, kommt jetzt ein neues Gesetz, mit dem massiv Druck auf Ärzte und Patienten ausgeübt wird“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich am Donnerstag in Essen.

      „Minister Gröhe entwickelt sich zum obersten Zwangsbeamten in unserem Land. Freiwilligkeit der Datenpreisgabe – informationelle Selbstbestimmung als europäisches Grundrecht – soll es nicht mehr geben! Er sollte sich aber klar machen: Wer Wind sät, wird Sturm ernten. Ärzte und Versicherte werden ihren Widerstand gegen zentral gespeicherte Patientendaten nicht aufgegeben.“

      Schon am Dienstag hatte Gröhe „Blockierern“ der eGK mit Geldstrafen gedroht. Laut Referentenentwurf soll „ein Sanktionsmechanismus auf der Ebene der Arztpraxen eingeführt“ werden. Belohnt werden soll stattdessen, wer pariert. „Ärzte sollen mit lächerlichen Cent-Beträgen geködert werden, wenn sie die Patientendaten über eine zentrale Datenstruktur im Gesundheitswesen fließen lassen – ungeachtet der ärztlichen Schweigepflicht“, erläuterte FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder. „Das Gesetz soll den Durchbruch für das Online-Versichertenstammdatenmanagement bringen – es gelten aber die Ablehnungsbeschlüsse aller Ärztetage und der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.“

      International seien Projekte wie das eGK-Projekt reihenweise gescheitert. Es gebe keinen einzigen Nachweis dafür, dass die angestrebten Ziele wie zentrale Patientenakte, elektronisches Arzneimittelmanagement oder elektronische Notfalldatensätze die medizinische Betreuung der Bevölkerung verbessern würden. „Im Gegenteil“, erläuterte FÄ-Chef Dietrich, „viele Projekte aus den USA, Großbritannien oder Frankreich wurden aufgrund von Kostenexplosionen stillgelegt, werden nicht genutzt oder bieten keine Verbesserungen.“

      Doch damit nicht genug: Geradezu erschreckend sei, wie in dem Referentenentwurf mehrfach betont werde, dass nun solche Anwendungen der zentralen Infrastruktur, die nur kommerziellen Zielen nützen, ermöglicht und massiv ausgeweitet werden sollen. FÄ-Vize Lüder macht klar: „Hier wird die Tür ganz weit aufgestoßen für die renditeorientierte Nutzung von Patientendaten, die heute schon als neue ‚Währung‘ in der Gesundheitsindustrie gehandelt werden.“

      Die digitale Umgestaltung der Gesundheitsversorgung sei eine von der Gesundheitswirtschaft initiierte Wunschvorstellung. Lüder ist sich sicher: „Zusammen mit der angekündigten Abschaffung von bis zu 25.000 Arztpraxen in Deutschland wird das E-Health-Gesetz nur dies bewirken: mehr Bürokratie, eine Medizin des Misstrauens, mehr Frust bei den im Gesundheitswesen Tätigen und noch weniger Niederlassungen junger Ärzte.“

      Quelle: http://www.freie-aerzteschaft.de/content/articles/1021/1022/index.html?catid=1022&artid=153842&topid=1021&nosum=1



      Zitat
      Null Toleranz für E-Card-Blockierer

      Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will bei der elektronischen Gesundheitskarte aufs Tempo drücken. Wer aus der Selbstverwaltung nicht mitzieht, soll finanzielle Kürzungen hinnehmen. Kassen und Ärztevertreter nehmen es gelassen.
      Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/, 14.01.2015



      Zitat
      Ist die Kassen-Drohung nur ein Hilferuf?

      Neuer Zoff um die E-Card: Der GKV-Spitzenverband will der Betreibergesellschaft der elektronischen Gesundheitskarte den Geldhahn zudrehen. Doch geht es dabei wirklich nur darum, Druck auf die Ärzteschaft auszuüben?

      ... Der GKV-Spitzenverband habe dem Haushalt der gematik zugestimmt, erklärte eine Sprecherin gegenüber der "Ärzte Zeitung". Deshalb sieht das Ministerium den Vorstoß des Spitzenverbandes auch mehr als gelassen. Letztlich werden sich die Kassen aus ihrer Zahlungspflicht nicht herauswinden können. ...

      ... Könnte das angedrohte Abdrehen des Geldhahns vielleicht ein Signal auch an den Gesetzgeber sein, dass die Bereitschaft, ausufernde Mittel bereitzustellen von Kassenseite erschöpft ist? ...
      Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/, 08.01.2015 (http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/gesundheitskarte/article/876776/e-card-kassen-drohung-nur-hilferuf.html?sh=4&h=-1557634110)


      Titel: Milliardenschweres Debakel: Die Elektronische Gesundfheitskarte (eGK)
      Beitrag von: admin am 27. Januar 2015, 23:43
      Zitat
      ZDF Frontal21, Sendung vom 21.01.2015
      Die elektronische Gesundheitskarte


      Eine Milliarde Beitragsgelder hat die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte verschlungen, für nichts und wieder nichts. Denn das gigantische Datenprojekt ist ein gigantisches Debakel.
      Quelle: https://youtu.be/7XxZLEnovHY (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2325744/Die-elektronische-Gesundheitskarte#/beitrag/video/2325744/Die-elektronische-Gesundheitskarte)


      Titel: Gibt es doch noch eine Ende der eCard?
      Beitrag von: admin am 06. Juli 2015, 12:25
      Ob nun die Bundesregierung - nach diesen eigenen Erfahrungen gehackt zu werden - wohl endlich abrückt von der Fortführung der eCard?

      Zitat
      Nach Hackerangriff: Computersystem des Bundestags wird tagelang abgeschaltet

      Wegen des Hackerangriffs auf den Bundestag muss das IT-System des Parlaments für mehrere Tage abgeschaltet werden. Ein Sprecher des Bundestags bestätigte Informationen von "Spiegel Online", wonach die Neuaufsetzung des IT-Systems in der parlamentarischen Sommerpause beginne. ...
      Quelle: http://www.onlinekosten.de/news/artikel/62409/0/Nach-Hackerangriff-Computersystem-des-Bundestags-wird-tagelang-abgeschaltet, 03.07.2015



      e-card öffnet Betrügern Tür und Tor
      http://blog.krankes-gesundheitssystem.com/



      Zitat
      Millionen-Kosten: eGK muss ausgetauscht werden
      BERLIN - 30.06.2015, 09:45 UHR

      Die erst im Januar 2015 flächendeckend und verbindlich eingeführte elektronische Gesundheitskarte (eGK) muss aus Datenschutzgründen schon wieder ausgetauscht werden. Bis Ende 2017 soll der Austausch für alle 70 Millionen Versicherte vollzogen werden. Sonst können die mit dem E-Health-Gesetz geplanten Anwendungen und der vorgesehene Datenaustausch nicht über die eGK abgewickelt werden. Die eGK wäre im Praxisalltag wertlos. Mit dem Austausch entstehen den Krankenkassen weitere Kosten in Millionenhöhe.

      Der Grund: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in einer technischen Richtlinie neue Vorgaben für die Verschlüsselung der sensiblen Patientendaten erlassen. Diese Anforderungen erfüllt die derzeit ausgegebene Karte nicht. Damit ist die heutige eGK zwar aus technischer Sicht onlinefähig. Sie dürfte allerdings für den online-Abruf der Daten nicht eingesetzt werden und soll daher bis Ende 2017 durch eine aufgerüstete Karte ersetzt werden. ...

      Quelle: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2015/06/30/Millionen-Kosten-eGK-muss-ausgetauscht-werden



      Zitat
      ZDF mittagsmagazin 25.06.2015
      Daten-Klau durch die Gesundheitskarte

      Die elektronische Gesundheitskarte hat  die alte Versichertenkarte abgelöst.  Doch leider gibt es massive Sicherheitslücken. Wir zeigen Ihnen wie einfach man an die sensiblen Patienten-Daten kommt.
      Quelle: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/ (http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/228#/beitrag/video/2433260/Daten-Klau-durch-die-Gesundheitskarte)


      Titel: Kritik an E-Health-Gesetz reißt nicht ab
      Beitrag von: admin am 31. Juli 2015, 15:22
      Zitat
      Mittwoch, 29. Juli 2015
      Elektronische Gesundheitskarte: Zeitpläne schon wieder geplatzt
      Das eGK Projekt ähnelt seit 10 Jahren einem Potemkinschen Dorf. Hatte die Große Koalition doch gerade noch im Deutschen Bundestag bei der ersten Lesung zum " E-Health-Gesetz" großartig verkündet, dass man nun endlich Tempo machen würde mit der umfassenden Digitalisierung im Gesundheitswesen und der damit verbundenen völligen Umgestaltung des Systems in Richtung Gesundheit 4,0 stockt das Projekt jetzt schon wieder. Und diesemal kann die Politik die übliche Schuldzuweisung an kritische Bürger und Ärzte gar nicht wie sonst vornehmen, diesmal ist offensichtlich, dass die beteiligte Industrie, wie lange bekannt, die "Kompexität des Vorhabens voll unterschätzt habe" und die benötigten Komponenten für die im November geplanten Tests nicht liefern kann, zum Beispiel die nötigen Konnektoren. Das ist aber nicht erst seit gestern sondern schon lange bekannt. Nach den Ausschreibungen müssen die Tests aber spätestes im November 2015 beginnen, anderenfals können die Testergebnisse nicht vor Beginn des "Roll-Outs" ausgewerten werden.

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Gesundheitskarte-Feldtest-muss-verschoben-werden-2763723.html

      Kritik am E-Health Gesetz reißt nicht ab

      Kritik am geplanten E-Health Gesetz gibt es nach wie vor von allen Seiten. Selbst die Bundesärztekammer (BÄK), deren Vertreter Dr. Bartmann seit vielen Jahren zu den entschiedensten Verfechtern des von der großen Mehrheit der Ärzteschaft nach wie vor bundesweit abgelehnten Projektes gehört, kritisiert jetzt, dass sich der "Notfalldatensatz" auf der eGK in eine kleine elektronische Patientenakte verwandelt hat, auf die nicht nur Ärzte und Patienten, sondern ein Dutzend weiterer Berufsgruppen wie  Masseure und Diätassistenten ohne zwingende PIN Eingabe des Patienten zugreifen können. Das haben wir als Aktion "Stoppt - die - Card" übrigens schon seit 2007 kritisiert, wir sind nach wie vor der Meinung, dass der Europäische Notfall-Ausweis (ENA) in 9 Sprachen, eine deutlich sinnvollerere Alternative ist, günstig, international einsetzbar, und tatsächlich in der Hand des Bürgers!

      https://digitalcourage.de/blog/2015/funktionaler-als-gesundheitskarte-ena-der-europaeische-notfallausweis
      Quelle: http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/314-Elektronische-Gesundheitskarte-Zeitplaene-schon-wieder-geplatzt.html



      ZEIT-Redakteurin Anne Kunze über das Geschäft mit Patientendaten


      Ärzte und Apotheker geben Kranken- und Rezeptdaten von Millionen Patienten an die Marktforschung und Pharmaindustrie weiter -- ohne deren Wissen. ZEIT-Redakteurin Anne Kunze über das millionenschwere Geschäft. Weitere Videos unter: www.zeit.de/video

      Quelle: https://youtu.be/GXa0QL-Xakg


      Titel: "E-Health" Gesetz verabschiedet
      Beitrag von: admin am 18. Dezember 2015, 12:06
      Aktion „Stoppt die e-Card“:
      Bundestag will gläserne Patienten


      Am 3.12.2015 wurde im Bundestag das "E-Health" Gesetz verabschiedet. Die Vertreter von CDU/CSU und SPD lobten sich vor der Verabschiedung selbst für dieses " besonders schöne Gesetz" und den großen Erfolg, nach 13 jähriger Planung nun dem Pleitenprojekt eGK einen mächtigen Schub verpasst zu haben. Mehrfach gelobt von der Großen Koalition wurden die Abgeordneten der Grünen, sie hätten sich sehr konstruktiv in den Fortschritt des Gesetzes eingebracht. Die Partei "Die Linke" hatte schon Ende 2014 einen Gegenantrag gegen das geplante Gesetz formuliert und einen Stopp des Projektes und die Entwicklung patientenorientierter Alternativen gefordert und kritisierte das Gesetz auch in der Debatte scharf. Das Gesetz wurde verabschiedet mit den Stimmen der großen Koalition, bei Enthaltung der Grünen und bei den Gegenstimmen der Partei "Die Linke".

      Pressemitteilung der Aktion „Stoppt die e-Card“ vom 04.12.2015
      Mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition hat der Deutsche Bundestag das sogenannte E-Health-Gesetz durchgewinkt. Jahrelange sachliche Kritik an dem Überwachungsprojekt wurde ausgeblendet. „Das Pleitenprojekt elektronische Gesundheitskarte (eGK oder e-Card) hat in den mittlerweile zehn Jahren Planung schon Milliarden Euro verschlungen, aber bisher keinen Nutzen für die Gesellschaft erbracht“, sagte Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion „Stoppt die e-Card, am Freitag in Hamburg. „Im Gegenteil: Das Gesamtprojekt ist unsicher, teuer und gefährlich. Das scheint unsere Bundestagsabgeordneten aber nicht zu tangieren. Es wurden schon Unsummen ausgegeben und weitere werden folgen.“ Denn alle Chipkarten für die Versicherten müssten bis 2017 für etwa 350 Millionen Euro erneuert werden. Zudem müssten entgegen aller Versprechungen die Kartenlesegeräte in den Arztpraxen ausgetauscht werden, da die Sicherheit der Datenweiterleitung nicht gegeben sei.

      „Im Jahr 3 nach Edward Snowden ist das eGK-Projekt nicht mehr zeitgemäß“, kritisiert Kai-Uwe Steffens, Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung. „Bundeskanzlerin Angela Merkel hat kürzlich Daten als Rohstoffe des 21. Jahrhunderts bezeichnet. Es kann doch aber bei den Patientendaten nicht um einen Claim gehen, für den die Regierung großzügig Schürfrechte an alle möglichen Lobbyisten vergibt.“ Mit dem E-Health-Gesetz werde klar, dass es einigen Akteuren in erster Linie darum gehe, in einer zentralisierten Totalvernetzung eine elektronische Patientenakte für alle Bürger durchzusetzen, deren datenschutzkonforme Verwaltung die meisten Versicherten überfordern würde.

      Dr. Manfred Lotze, Vertreter der Ärzteorganisation IPPNW im Bündnis „Stoppt die e-Card“, ergänzt: „Pharmaindustrie, Biotechnologiefirmen und weitere Gesundheitskonzerne scharren schon mit den Füßen, um die Krankheitsdaten für ihre Zwecke mit Big-Data-Algorithmen profitbringend auswerten zu können.“ Die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags am 4. November 2015 habe augenscheinlich nur dazu geführt, dass das E-Health-Gesetz hinsichtlich der Einflussnahme der Industrie weiter gelockert und der Druck auf Patienten und Ärzteschaft verschärft wurde. „Die Lobbyisten haben sich auf breiter Front durchgesetzt“, konstatiert Lotze.

      Die Bündnis-Patientenvertreterin Gabi Thiess kritisiert, dass das Gesetz aus dem Haus von Minister Gröhe ein reines Zwangsgesetz sei, mit dem Patienten und Ärzte mithilfe von Sanktionen gezwungen werden sollen, das Schnüffelprojekt durchzusetzen. „Ich als gesetzlich Versicherte erwarte, dass mein Arzt sich nicht mit elektronischen Akten über mich beschäftigt, sondern die ärztliche Schweigepflicht schützt, mir zuhört und seine Aufmerksamkeit auf mich als Mensch richtet.“ Dies werde durch das Gesetz zur „elektronischen Gesundheit“ künftig aber erschwert und nicht gefördert. Auf kritische Patienten könne nun noch mehr Druck ausgeübt werden, die Schnüffelkarte zu benutzen, und die Krankenkassen könnten künftig die Ausstellung einer Ersatzversichertenbescheinigung auf Papier verweigern und Versicherte finanziell bestrafen. „Das Gesetz hilft nur den Lobbyisten von Kassen, IT-Firmen und Gesundheitswirtschaft,“ so Thiess.

      Auch die Gerichte sehen den Datenspeicherwahn der Krankenkassen kritisch: In einem Urteil vom Dienstag dieser Woche hat das Sozialgericht Mainz einer Kasse untersagt, das Foto des Versicherten bei einem externen Dienstleister auf Dauer speichern zu lassen (Az. S14 KR 477/15). „Jeder Versicherte kann bei seiner Kasse auf Antrag und mit Bezug auf dieses Urteil selbst für seine informationelle Selbstbestimmung eintreten“, erläutert Patientenvertreterin Thiess. „Der Datensammelwut der Kassen über die Köpfe von uns Patienten hinweg muss ein Riegel vorgeschoben werden.“


      Über die Aktion „Stoppt die e-Card“
      „Stoppt die e-Card“ ist ein breites Bündnis von 54 Bürgerrechtsorganisationen, Datenschützern, Patienten- und Ärzteverbänden. Unter anderem gehören dazu: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, Digitalcourage, Chaos Computer Club, IPPNW, Freie Ärzteschaft e. V., NAV-Virchowbund, Deutsche AIDS-Hilfe. Das Bündnis lehnt die eGK ab und fordert, das milliardenschwere Projekt einzustampfen. Sprecher der Aktion „Stoppt die e-Card“ sind Dr. Silke Lüder, Gabi Thiess, Dr. Manfred Lotze und Kai-Uwe Steffens.


      Quelle: http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/324-Aktion-Stoppt-die-e-Card-Bundestag-will-glaeserne-Patienten.html#extended


      Titel: eGk-Kritiker haben Anspruch auf Ersatzbescheinigung
      Beitrag von: admin am 18. Dezember 2015, 12:14
      Zitat
      Sozialgericht Düsseldorf weist Schikanen einer Krankenkasse zurück und bestätigt einem eGk-Kritiker den Anspruch auf Erstellung von Ersatznachweisen, die jeweils für ein Quartal gelten

      Mit Erlaubnis des Klägers hat die Initiative Patientendaten (http://initiative-patientendaten.de/?p=276) ein Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.11.2015 (Aktenzeichen S 8 KR 569/15) veröffentlicht, das für eGK-GegnerInnen von Belang ist. Denn dieses Gericht hat die Krankenkasse des Klägers dazu verpflichtet, dem Kläger nicht Einzelnachweise für jeden Arztbesuch, sondern quartalsweise Berechtigungsnachweise zur Inanspruchnahme medizinischer Sachleistungen auszustellen. Das SG Düsseldorf lässt keinen Zweifel am grundsätzlichen Anspruch der gesetzlich Krankenversicherten auf Sachleistungen. Ebenso stellt es klar, dass der Versicherte die Berechtigungsnachweise erhalten muss, die es ihm ermöglichen, den Sachleistungsanspruch auch praktisch umzusetzen. Ohne Krankenversichertenkarte bzw. eGK seien nach § 15 Abs. 2 und Abs. 4 SGB V Krankenscheine bzw. befristete Berechtigungsscheine auszuhändigen.

      Eine Besprechung dieses Urteils und den Wortlaut der Urteilsbegründung können Sie hier [http://initiative-patientendaten.de/?p=276] (http://initiative-patientendaten.de/?p=276) nachlesen.

      Die Initiative Patientendaten ist ein Zusammenschluss von GegnerInnen der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) aus dem Kreis der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen.
      Quelle: http://ddrm.de/2015/12/12/sozialgericht-duesseldorf-weist-schikanen-einer-krankenkasse-zurueck-und-bestaetigt-einem-egk-kritiker-den-anspruch-auf-erstellung-von-ersatznachweisen-die-jeweils-fuer-ein-quartal-gelten/


      Titel: Re: IRREFÜHRUNG: Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
      Beitrag von: admin am 28. Dezember 2015, 11:43
      War nicht anders zu erwarten:
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      Zitat
      CompuGroup-Aktionäre feiern E-Health Gesetz - Aktie + 10 %

      Einen Tag nach der Verabschiedung des E-Health Gesetzes aus dem Haus Gröhe feiern die Aktionäre der IT - Konzerne das neue Gesetz. Goldgräberstimmung breitet sich aus.

      "Für die Anwendungen rund um das sogenannte E-Health Gesetz sieht das Unternehmen ein Umsatzpotenzial von insgesamt 100 Millionen Euro.", so heute eine Veröffentlichung zum Thema.

      Darum geht es, da spielen dann solche Dinge wie informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz, ärztliche Schweigepflicht und Patientengeheimnis keine Rolle mehr. Gröhe macht Nägel mit Köpfen.

      Glänzende Geschäfte eben.

      http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Weiteres-Potenzial-CompuGroup-Aktionaere-feiern-E-Health-Gesetz-Aktie-10-4640914
      Quelle: http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/325-CompuGroup-Aktionaere-feiern-E-Health-Gesetz-Aktie-+-10-%25.html


      Titel: Patientendaten werden im Internet angeboten
      Beitrag von: admin am 29. Oktober 2016, 23:43
      Zitat
      Patientendaten zum Spottpreis

      London. Gestohlene Patientendaten werden im Internet laut einer Studie zum Teil schon für wenige Cents verkauft. Die IT-Sicherheitsfirma Intel Security fand im Netz Angebote zwischen drei US-Cent und 2,42 Dollar pro Datensatz. Sie würden meist in großem Stil bei Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen entwendet, hieß es in dem veröffentlichten Bericht der Firma. So sei ein einem Fall eine Datenbank mit 397 000 Personen aus Atlanta in den USA angeboten worden.
      Quelle: www.weser-kurier.de, 27.10.2016



      Zitat
      Datenschutz
      Patientendaten im Darknet aufgetaucht


      Im Darknet stehen vermehrt Patientendaten, ja ganze Krankenhausdatenbanken zum Verkauf, zeigt ein Security-Report von Intel auf. Noch ist unklar, was potentielle Käufer mit den geklauten eHealth-Infos anstellen. ...
      Quelle:https://www.com-magazin.de/news/sicherheit/patientendaten-im-darknet-aufgetaucht-1152886.html


      Titel: Elektronische Gesundheitskarte (eGK) gefährdet Ihre Gesundheit
      Beitrag von: admin am 09. Januar 2017, 19:56
      Zitat
      Alles auf eine Karte

      Seit einem Jahr wird beim Arzt nur noch die elektronische Gesundheitskarte akzeptiert. Unsere Autorin ist skeptisch, wie sicher ihre Daten dort sind. Und blieb ohne Karte. Aber geht das auf Dauer? Eine Geschichte über Widerstand und seine Grenzen. ...

      Arzt A soll wissen, was Arzt B getan hat – das ist die Idee hinter der elektronischen Patientenakte. Nur: Wo Daten gesammelt und ausgetauscht werden, ist Missbrauch möglich.

      • Die Daten: Die sensibelsten Daten im Kontext der elektronischen Gesundheitskarte sind die Behandlungsdaten. Diagnosen, Befunde, all das, was Ärzte über ihre Patienten aufschreiben, soll in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können.

      • Der Ort: Wo diese Daten liegen sollen, steht noch nicht fest. Eine
        Möglichkeit wären etwa spezielle Dienstleister.


      • Der Schlüssel: Die Daten der Patienten sollen verschlüsselt gespeichert werden. Sie können nur mit der persönlichen Karte in Kombination mit einem speziellen Ärzteausweis entschlüsselt werden. Um Angriffe von außen zu erschweren, ist es wichtig, dass dieser Schlüssel stark ist und dass es keine Kopie von ihm gibt. Denn sonst könnten sich Hacker oder andere Unbefugte Zugang zu den Daten verschaffen.

        ...
      Quelle: TAZ.AM WOCHENENDE SONNABEND/SONNTAG, 7./8. JANUAR 2017 (http://www.taz.de/Ausgabe-vom-7/8-Januar-2017/!163473/)



      Zitat
      Gesundheit + Patientenschutz
      Die elektronische Gesundheitskarte gefährdet Ihre Gesundheit

      Die meisten der gesetzlich Krankenversicherten sind nun mit einer elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Doch beim Pro und Kontra zur neuen Versichertenkarte überwiegen die Gründe zum Verzicht auf die Anwendung der kleinen Chipkarte. Das finden wir und andere Organisationen im Forum Patientenvertretung. ... [>>] (https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/die-elektronische-gesundheitskarte-gefaehrdet-ihre-gesundheit)
      Quelle: https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/die-elektronische-gesundheitskarte-gefaehrdet-ihre-gesundheit, 07.01.2017


      Titel: Elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor dem Aus?
      Beitrag von: admin am 07. August 2017, 13:33
      Zitat
      Gesundheitskarte
      Seit Oktober sind viele Karten ungültig


      Montag, 02.10.2017, 14:40

      Neuer Ärger um die Gesundheitskarte: Nachdem die Einführung der Zusatzfunktionen bereits deutlich länger in Deutschland dauert als geplant, sind nun plötzlich hunderttausende Karten ungültig geworden - quasi über Nacht. ...
      Quelle: https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/gesundheitskarte-ab-oktober-sind-viele-karten-ungueltig_id_7666025.html



      Zitat
      Verschwendung von Steuermitteln in Höhe von 2,2 Mrd.
      Im seinem aktuellen Schwarzbuch [>>] (https://www.steuerzahler.de/Das-ist-die-oeffentliche-Verschwendung-2017-18/87283c99230i1p637/index.html) kritisiert der Steuerzahlerbund auch Fehlschläge in der digitalen Verwaltung. Ein «skandalöses Beispiel» dafür sei die elektronische Gesundheitskarte. Diese könne elf Jahre nach ihrer Einführung noch nicht richtig genutzt werden. Dabei beliefen sich die Kosten bislang auf 2,2 Milliarden Euro.
      Doch nicht nur die eingeschränkte Nutzung und die hohen Kosten stehen in der Kritik. Denn die elektronische Gesundheitskarte ist längst nicht so sicher, wie sie sein sollte, wie #Frontal21 im Mai 2017 berichtete (https://www.zdf.de/politik/frontal-21/frontal-21-vom-23-mai-2017-100.html)
      Quelle: https://www.zdf.de/politik/frontal-21/missbrauch-mit-dergesundheitskarte-100.html



      Zitat
      MEDIZIN:
      Gesundheitskarte steht vor dem endgültigen Aus

      Die elektronische Gesundheitskarte sollte Milliardensummen einsparen und Menschenleben retten. Mehr als elf Jahre nach ihrem Start ist nichts davon verwirklicht. Aus der Spitze des Gesundheitswesens kommen Zweifel, ob die Karte trotz Milliardeninvestition jemals das halten wird, was sie versprach. ...
      Quelle: https://www.golem.de/news/medizin-gesundheitskarte-steht-vor-endgueltigem-aus-1708-129328.html, 06.08.2017


      Zitat
      ZDF Frontal21 - 23.5.2017
      Missbrauch mit der Gesundheitskarte - Datendiebstahl leicht gemacht


      [Das Manuskript zum Beitrag >>] (https://www.zdf.de/assets/manuskript-missbrauch-mit-der-gesundheitskarte-100~original?cb=1502104179257)

      Quelle: https://www.zdf.de/politik/frontal-21/frontal-21-vom-23-mai-2017-100.html + https://youtu.be/w4fZ0_c-QmE



      [http://www.stoppt-die-e-card.de/ >>] (http://www.stoppt-die-e-card.de/)


      Titel: AOK: Elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist gescheitert
      Beitrag von: admin am 09. Mai 2018, 00:09
      Zitat
      AOK-Chef Litsch im Interview:
      "Die elektronische Gesundheitskarte ist gescheitert"


      Berlin. Der Chef des AOK-Bundesverbandes fordert im Interview mit unserer Redaktion für die Digitalisierung des Gesundheitswesens einen Neustart. Martin Litsch beklagt, dass bislang zwei Milliarden Euro ohne sichtbaren Nutzen investiert wurden. ...
      Quelle: https://rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/aok-chef-martin-litsch-die-elektronische-gesundheitskarte-ist-gescheitert_aid-20633337, 29.03.2018



      Zitat
      Versicherte der Techniker Krankenkasse bekommen elektronische Patientenakte von IBM

      21.02.2017

      Die TK will eine von IBM entwickelte Patientenakte einführen. Das US-amerikanische IT-Unternehmen hatte mit der zentralen dänischen Gesundheitsakte die besten Referenzen für das Projekt.

      Die Techniker Krankenkasse hat nach einer europaweiten Ausschreibung IBM beauftragt, eine elektronische Patientenakte für ihre etwa 10 Millionen Versicherten zu entwickeln. Vorbild ist das zentrale dänische Gesundheitsportal Sundhed, das ebenfalls unter IBM-Regie entstand. Die Akte mit den von Patienten freigegebenen Behandlungsdaten soll nicht bei der TK, sondern von IBM auf Servern in Deutschland gespeichert werden. Darauf zugegriffen wird über den Browser oder eine App, wobei sich der Nutzer nach Angaben der Ärztezeitung gesondert anmelden muss, um eine PIN zu erhalten. ...
      Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Versicherte-der-Techniker-Krankenkasse-bekommen-elektronische-Patientenakte-von-IBM-3631373.html



      Zitat
      AOK und TK
      Krankenkassen fordern Pflicht zur digitalen Patientenakte


      Veröffentlicht am 22.10.2017

      Seit 14 Jahren wird an der elektronischen Gesundheitskarte herumgedoktert, doch das Projekt gilt als gescheitert. Die beiden größten Krankenkassen, AOK und TK, haben nun genug davon und starten eine eigene Initiative. ...
      Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article169897704/Krankenkassen-fordern-Pflicht-zur-digitalen-Patientenakte.html


      Titel: "Wir machen nicht mit bei der Telematik-Infrastruktur!"
      Beitrag von: admin am 09. Mai 2018, 00:20

      Kasseler Ärzte und Psychotherapeuten: Wir machen nicht mit bei der Telematik-Infrastruktur!

      Auch im Schwalm-Eder-Kreis hat sich eine Initiative mit den gleichen Zielen und Inhalten gebildet. Ihr Aufruf ist hier zu finden.

      Eine vergleichbare Initiative von Zahnärzten und Ärzten kommt aus Bayern; die Aktion „Rote Karte für die TI“. Mittels Postkarten konfrontieren Ärzte und Zahnärzte die neuen Bundestagsabgeordneten und den neuen Bundesgesundheitsminister mit den Sicherheitslücken und den Problemen bei der technischen Umsetzung des Online-Anschlusses in den Praxen, wie den hohen Kosten und Betriebsunterbrechungen.

      Quelle: https://ddrm.de/kasseler-aerzte-und-psychotherapeuten-wir-machen-nicht-mit-bei-der-telematik-infrastruktur/, 05.05.2018



      Titel: Spahn hegt Zweifel an der eCard
      Beitrag von: admin am 09. Mai 2018, 00:30
      Zitat
      Elektronische Gesundheitskarte
      Spahn zweifelt an Nutzen


      Bundesgesundheitsminister Spahn hat Zweifel am Nutzen der elektronischen Gesundheitskarte geäußert.

      Dass die Entwicklung der Karte in 14 Jahren nicht über Modellprojekte hinausgekommen sei, sei völlig inakzeptabel, sagte der CDU-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Stattdessen sollte die Digitalisierung des Gesundheitswesens mit den Plänen für ein Bürgerportal koordiniert werden. Der Minister betonte, er wolle nicht, dass man eine digitale Identität für die Steuererklärung brauche, eine um seinen Pass zu beantragen und eine dritte im Gesundheitswesen. - Die elektronische Gesundheitskarte ist eine erweiterte Versichertenkarte, mit der Ärzte und Patienten wichtige Daten austauschen können. Bisher hat die Entwicklung rund eine Milliarde Euro gekostet.

      Diese Nachricht wurde am 07.05.2018 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
      Quelle: http://www.deutschlandfunk.de/elektronische-gesundheitskarte-spahn-zweifelt-an-nutzen.1939.de.html?drn:news_id=879811


      Titel: Spahn sucht nach Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte
      Beitrag von: admin am 15. Mai 2018, 11:14
      Zitat
      Datenhandel: Alle wollen den Datenschatz heben

      Von Datenschutz.org

      Das Wichtigste zum Datenhandel in Kürze

      • Der Handel und Verkauf von Daten ist ein lukratives Geschäft. Die so verteilten Daten werden vor allem für das Direktmarketing eingesetzt.
      • Grundsätzlich ist der Datenhandel unter engen Vorgaben erlaubt. Besonders schützenswerte personenbezogene Daten (z. B. Gesundheitsdaten) jedoch dürfen in der Regel nicht gehandelt werden.
      • Nicht in jedem Fall bedarf es der Zustimmung des Betroffenen zum Datenhandel. Und von Zeit zu Zeit verstecken sich umfangreiche Berechtigungen in den Datenschutzerklärungen, die unbedarfte Nutzer oftmals ungelesen akzeptieren.
      Quelle: https://www.datenschutz.org/datenhandel/



      Zitat
      ARD Mittagsmagazin
      Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Interview mit dem ARD-Mittagsmagazin:
      Wie geht es weiter mit der Gesundheitskarte?
      (25.05.2018)

      Quelle: http://www.mittagsmagazin.de + https://www.youtube.com/watch?v=RbIOuPGsAmU



      Zitat
      Politik
      Handy könnte neue Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte werden


      Montag, 14. Mai 2018

      Berlin – Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) sucht als Alternative zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nach einer einfachen Lösung für das Handy. Die Karte sei nicht die attraktivste Lösung für Patienten, um Zugang zu ihren Gesund­heitsdaten zu bekommen, sagte der CDU-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. „Denn die wünschen sich einen schnellen, einfachen und sicheren Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten“ – nach Überzeugung des Ministers am liebsten per Handy. „Das sollten wir ermöglichen“, sagte er. ...
      Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/95155/Handy-koennte-neue-Alternative-zur-elektronischen-Gesundheitskarte-werden


      Titel: Elektronische Patientenakte (ePA) - Warnung vor Datenmissbrauch!
      Beitrag von: admin am 13. Juli 2019, 15:33
      Zitat
      | BR Fernsehen | BR24 | 18.02.2019
      Elektronische Patientenakte:
      Experten warnen vor Datenmissbrauch


      Quelle: http://www.br.de/kontrovers + https://www.youtube.com/watch?v=kKnqNUuB1DY

      Bald sollen sie in allen Arztpraxen stehen: Konnektoren, die Krankenakten von Patienten einlesen und zentral speichern. So soll der Datenaustausch verbessert werden. Ärzten, die diese Geräte nicht aufstellen wollen, drohen Honorarkürzungen.

      Andreas Meißner ist Psychiater, die Krankengeschichten seiner Patienten sind absolut vertraulich. Doch ab Juni soll in seiner Münchner Praxis ein Gerät stehen, das Patientenakten einlesen und zentral speichern kann. Dann können Krankenkassen und andere Ärzte später auf die Daten zugreifen, wenn die Patienten dem zustimmen. Für Meißner gerade in seinem Fachbereich eine Zumutung:

      "Es sind sehr sensible Daten, die in so einer Praxis anfallen. Es geht eigentlich keinen was an, welche Antidepressiva oder Medikamente jemand nimmt." Andreas Meißner, Psychiater ...
      Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=kKnqNUuB1DY



      Siehe dazu auch:
      Ärzte-Manifest "Gegen das Telematik-Infrastruktur-Diktat" (http://www.freiheit-fuer-ein-prozent.de/)
      Quelle: http://www.freiheit-fuer-ein-prozent.de/



      Zitat
      ARD Mittagsmagazin, 02.01.2019[/size]

      Sorge um Patientendaten


      Seit diesem Jahr sind Ärzte dazu verpflichtet, sich elektronisch zu vernetzen, um Patientendaten austauschen zu können. Doch sind die sensiblen Daten in einer solchen Datencloud sicher genug? Viele haben große Bedenken.
      Quelle: http://www.mittagsmagazin.de + https://youtu.be/pXex8ZeW3Kw



      Zitat
      Sicherheit ist ein Wettbewerbsnachteil
      All Your Gesundheitsakten Are Belong To Us
      "So sicher wie beim Online-Banking": Die elektronische Patientenakte kommt - für alle.

      Quelle: https://media.ccc.de/v/35c3-9992-all_your_gesundheitsakten_are_belong_to_us



      Zitat
      elektronische Patientenakte (ePA)
      ePA: Übergreifende Dokumentation der Krankheitsgeschichte


      Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Spätestens ab Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine solche ePA anbieten. So steht es im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Folgende Informationen über einen Patienten können in der ePA gespeichert werden:

          
      • Befunde
            
      • Diagnosen
            
      • Therapiemaßnahmen
            
      • Behandlungsberichte
            
      • Impfungen

        Damit ist eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation möglich. Die ePA unterstützt außerdem den Notfalldatensatz und den elektronischen Medikationsplan sowie elektronische Arztbriefe. Die ePA ersetzt nicht die Kommunikation unter den Ärzten oder zu anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.[/size]
      Quelle: https://www.kbv.de/html/epa.php



      Patientendaten: Besonderer Datenschutz bei Gesundheitsdaten
      Quelle: https://www.datenschutz.org/patientendaten/



      Zitat
      E-Health-Gesetz

      Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz), enthält einen konkreten Fahrplan für den Aufbau der sicheren Telematikinfrastruktur und die Einführung medizinischer Anwendungen. Ziel dieses Gesetzes ist es, die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und eine schnelle Einführung medizinischer Anwendungen für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Die Organisationen der Selbstverwaltung erhalten darin klare Vorgaben und Fristen, die bei Nichteinhaltung teilweise auch zu Sanktionen führen.

      Die Schwerpunkte der Regelungen sind:

      - Anreize schaffen für die zügige Einführung und Nutzung medizinischer Anwendungen (modernes Versichertenstammdatenmanagement, Notfalldaten, elektronischer Arztbrief und einheitlicher Medikationsplan),

      - Telematikinfrastruktur öffnen und perspektivisch als die maßgebliche und sichere Infrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen entwickeln,

      - Erstellung eines Interoperabilitätsverzeichnisses zur Verbesserung der Kommunikation verschiedener IT-Systeme im Gesundheitswesen,
          Förderung telemedizinischer Leistungen (Online-Videosprechstunde, telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen).

      Weitere Informationen

          FAQ E-Health Gesetz (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e-health-gesetz/faq-e-health-gesetz.html)

          Wozu dient das E-Health-Gesetz? Was bringt das Gesetz für die Versicherten? Wie wird der Datenschutz bei der Gesundheitskarte sichergestellt? - Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.
      Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e-health-gesetz.html,  11. März 2019


      Titel: Konnektoren falsch angeschlossen - Patientendaten unsicher!
      Beitrag von: admin am 05. August 2019, 10:56
      Zitat
      | BR Fernsehen | report München | BR24 | 17.09.2019
      Datenskandal im Gesundheitsbereich:
      Sensible Patientendaten offen im Netz


      Quelle: http://www.br.de/kontrovers (https://www.br.de/mediathek/video/sicherheitsluecken-probleme-mit-der-elektronischen-patientenakte-av:5cef063662ec95001a8db1de) + https://youtu.be/b_JnZYbYA0g

      Persönliche Gesundheitsinformationen von Millionen Patienten waren im Internet jahrelang ungeschützt zugänglich gewesen.

      Nach Recherchen von report München in Zusammenarbeit mit Datenjournalisten des Bayerischen Rundfunks und Kollegen des US-amerikanischen Recherchebüros ProPublica sind neben hochauflösenden Röntgen-, MRT- und CT-Bildern auch zugehörige Namen, Geburtsdaten und weitere Gesundheitsinformationen von tausenden Patienten allein in Deutschland offen im Netz gelandet, weltweit sind wohl die Daten von mehreren Millionen Patienten betroffen.

      Autoren: U.Hagmann, J. Streule, H. Tanriverdi, M. Zierer
      Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=b_JnZYbYA0g



      Zitat
      | BR Fernsehen | BR24 | 29.05.2019
      Sicherheitslücken:
      Probleme mit der elektronischen Patientenakte


      Quelle: http://www.br.de/kontrovers (https://www.br.de/mediathek/video/sicherheitsluecken-probleme-mit-der-elektronischen-patientenakte-av:5cef063662ec95001a8db1de) + https://www.youtube.com/watch?v=7SbT27l-764

      Die elektronische Patientenakte sollte eigentlich alle wichtigen Gesundheitsdaten an einem Ort sammeln - einer Cloud, die sicher sein soll. Doch bevor es die Daten dorthin schaffen, passieren jetzt schon Fehler: bei der Installation der Software in den Arztpraxen.

      Autorin: Astrid Halder
      Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=kKnqNUuB1DY



      Zitat
      Elektronische Patientenakte: Datenhoheit kommt später

      Um die Einführung der elektronischen Patientenakte 2021 nicht zu gefährden, wird die Patientenkontrolle über die Dateneinträge erst einmal ausgesetzt. ...

      ... Wenn Patienten diese unfreiwillige Form der Datentransparenz vermeiden wollen, müssen sie dem jeweils behandelnden Arzt verbieten, Daten und Befunde in die ePA einzustellen. ...


      --- siehe auch Link-Hinweis im Artikel ---
      Bei Spahns Patientenakte wird Datenschutz erst nachgeliefert
      Quelle: https://www.sueddeutsche.de/politik/patientenakte-gesundheitspolitik-spahn-1.4454860
      Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Elektronische-Patientenakte-Datenhoheit-kommt-spaeter-4427379.html


      Titel: Ungeschützte Patientendaten in mehr als 90 Prozent der Arztpraxen
      Beitrag von: admin am 16. November 2019, 23:41
      Zitat
      Zu unsicher, um gehackt werden zu müssen

      36C3

      Von 2021 an soll jeder Kassenpatient auf Wunsch eine elektronische Patientenakte erhalten. Doch die Zugangssysteme sind nach Ansicht des CCC nicht so gut geschützt, wie Politik und Anbieter es versprechen.

      Artikel veröffentlicht am 27. Dezember 2019, 22:38 Uhr, Friedhelm Greis

      Nach Ansicht des Chaos Computer Clubs (CCC) fehlt bei der geplanten elektronischen Patientenakte eine Grundvoraussetzung für den sicheren Umgang mit den digitalen Gesundheitsdaten. Weil die Identitäten von Ärzten oder Patienten bei der Beantragung von Zugangskarten bislang nicht ausreichend überprüft würden, hätten sich Sicherheitsforscher des CCC über die Identitäten Dritter Zugang zum sogenannten Telematik-Netzwerk des Gesundheitswesens verschaffen können (https://www.ccc.de/de/updates/2019/neue-schwachstellen-gesundheitsnetzwerk). Die für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gegründete Gematik GmbH wies nach Bekanntwerden des Berichts die Hersteller (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/gesundheitsdaten-sicherheitsluecke-101.html) an, vorläufig keine Zugangskarten für Arztpraxen mehr herauszugeben. ...

      [zum vollständigen Artikel >> (https://www.golem.de/news/elektronische-patientenakte-zu-unsicher-um-gehackt-werden-zu-muessen-1912-145757.html)]
      Quelle: https://www.golem.de/news/elektronische-patientenakte-zu-unsicher-um-gehackt-werden-zu-muessen-1912-145757.html


      Zitat
      | NDR Panorama3 | 12.11.2019
      Sensible Patientendaten in Gefahr

      von Jasmin Klofta, Katrin Kampling und Anne Ruprecht

      Zahlreiche Arztpraxen sind nach Recherchen von NDR und "Süddeutscher Zeitung" nur ungenügend vor Hacker-Angriffen geschützt. Das geht aus einem vertraulichen Papier der Gesellschaft Gematik hervor, das Panorama 3 und der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Die Gematik gehört mehrheitlich dem Bund. Dem vertraulichen Gematik-Papier zufolge haben mehr als 90 Prozent der an das neue Gesundheitsdaten-Netzwerk angeschlossenen Praxen Sicherheitsrisiken in ihrer IT-Infrastruktur.


      Quelle: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Sensible-Patientendaten-in-Gefahr,patientendaten110.html (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Sensible-Patientendaten-in-Gefahr,patientendaten110.html) + https://youtu.be/I1U8c0YmflI

      ... IT-Techniker warnt seit Monaten

      Bereits seit dem Frühjahr weist der nordrhein-westfälische IT-Techniker Jens Ernst auf Sicherheitsprobleme bei den Anschlüssen an das neue Netzwerk hin. Er hatte festgestellt, dass von ihm betreute Arztpraxen auch dann parallel angeschlossen wurden, wenn sie über keinen ausreichenden Schutz vor Angriffen von außerhalb verfügten, weil die Computer mit sensiblen Daten noch nie ans Internet angeschlossen waren. ...


      [Interview mit IT-Experte Jens Ernst >>] (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/IT-Experte-Patienten-koennen-alles-verlieren,patientendaten114.html)
      Quelle: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/IT-Experte-Patienten-koennen-alles-verlieren,patientendaten114.html



      Offener Brief an den Bundespräsidenten von Dr. Wolfgang Wodarg (https://www.wodarg.com/vorstellung/ausf%C3%BChrlicher-werdegang/)

      Zitat
      Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
         
         als Ärzte und als in Praxen und Kliniken Beschäftigte im Gesundheitswesen haben wir gelernt, die Geheimnisse unserer Patienten zu schützen.
         Nur deswegen können sich diese uns zurecht anvertrauen.
         Wenn wir unsere Schweigepflicht brechen, können wir dafür ins Gefängnis kommen, denn wer sich hilfesuchend an uns wendet, der braucht den besonderen Schutz seiner Privatsphäre.
         
         Selten waren Sorgen um unser gemeinsames höchstes Gut - die Würde des Menschen und die grundgesetzlich garantierten Persönlichkeitsrechte – so berechtigt wie in den letzten Monaten.
         
          Seit Amtsantritt des derzeitigen Gesundheitsministers kommen aus seinem Hause in rascher Folge Gesetze zur Abstimmung durch die Legislative, in denen die Persönlichkeitsrechte von Patienten    und Versicherten im wahrsten Sinne des Wortes zu Markte getragen werden.
         
         Es fällt auf, das unter dem Begriff „Digitalisierung“ in mehreren Gesetzen der Zugriff auf Patientendaten und Gesundheitsdaten für eine zentralisierte Datenspeicherung und -verarbeitung    legitimiert werden soll.
         
         Dieses geschieht, obwohl uns international vielfach die starke Lückenhaftigkeit des Datenschutzes einerseits und der erklärte Datenhunger großer Konzerne mit ihren vielfältigen und gigantischen    Technologien zur Datenanalyse andererseits immer wieder vor Augen geführt wurden.
         Die hierdurch bestehenden Risiken für den Schutz der Persönlichkeit (Art. 2 GG) und damit auch für neue Angriffe auf die Menschenwürde sind unschwer erkennbar.
         
         Beispielhaft für legitimiertes Datensammeln seien genannt:
         
         •    Apps zum Sammeln von Gesundheitsdaten auf Kassenkosten (DVG)
         •    elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (TSVG)
         •    Elektronisches Rezept (GSAV)
         •    elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung (DVG)
         •    Vollständige individuelle Krankheitsdaten für den Morbi-RSA (GKV-FKG)
         •    Elektronische Patientenakte (DVG+ “eigenes Datenschutzgesetz“)
         •    Zugriff auf Krankenakten möglicher Organspender (GZSO)
         •    Patientendaten bei Implantat-Anwendungen (EIRD)
         •    Beginn einer zentralisierten Impfdatensammlung (Masernschutzgesetz)
         
         Der Zweck dieser Zugriffe auf persönliche Daten und der mögliche Nutzen für die Betroffenen werden durchgehend nicht konkret, sondern nur sehr allgemein dargestellt.
         Als potenzielle Datennutzer werden im DVG-Gesetzentwurf zum Beispiel Behörden, Einrichtungen der Selbstverwaltung, Forschungseinrichtungen oder Universitätskliniken genannt.
         Dass die Industrie keinen Zugriff habe, ist eine plumpe Schutzbehauptung, sind doch die meisten Forschungsvorhaben im Gesundheitsbereich industriefinanziert und werden dort ausgewertet. Auch die    Krankenkassen verwerten die ihre vielfältigen Daten bereits jetzt vor allem, um ihre wirtschaftliche Position im Kassenwettbewerb zu optimieren.
         Durch direkte Verträge einzelner Kassen mit Pharmaunternehmen und Leistungserbringern
         ergeben sich weitere für eine bedarfsgerechte Versorgung nachteilige Absprachemöglichkeiten zulasten von bestimmten Patientenpopulationen und zulasten des Gemeinwohls.
         
         Angesichts der bisherigen streng an der Verfassung ausgerichteten Praxis im Datenschutzrecht ist diese Gesetzgebung ein Staatstreich.
         
         Schwerwiegende Interessenkonflikte sind offensichtlich: Der amtierende Gesundheitsminister hat sich im TSVG bereits die Macht über die technische Ausgestaltung der digitalen „Datenautobahn“ durch    seine Stimmenmehrheit in der Gematik gesichert. Er hat sodann mit Leyck-Dieken einen ehemaligen Top-Manager der Pharmaindustrie dort zum Chef berufen. Dieser hat als eine der ersten    Amtshandlungen der skeptischen Ärzteschaft    per offiziellem Schreiben mitgeteilt, dass diese weder zivilrechtliche noch strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätten, wenn sie sich an die besagten neuen Gesetze halten würden.
         Zur Erinnerung: Auch die Ärzte, die ihre psychisch kranken Patienten der NS-Vernichtungsmaschine preisgaben, handelten gesetzeskonform!
         
         Dieser massive gesetzgeberische Angriff auf die Prinzipien des Persönlichkeitsrechts
         überrumpelt die Öffentlichkeit, die Ärzteschaft und die Opposition nahezu vollständig. Die Fristen für Stellungnahmen sind zu kurz. Selbst eine Normenkontrollklage ist bisher nicht in    Aussicht.
         Es geht offenbar im Gesundheitsmarkt schon lange nicht mehr darum, was kranke Menschen wirklich benötigen, sondern um das, was man ihnen verkaufen kann.
         Spahn versucht durch partikuläre Vorteilsofferten die Ärzteschaft und die gesetzlichen Krankenkassen auf seine Seite zu ziehen. Die Lobby-Gesetze werden auch deshalb nicht zu mehr Gesundheit,    sondern zu höheren Beiträgen für alle Versicherten führen.
         
         In der wachsamen Ärzteschaft wächst der Widerstand gegen diesen Angriff auf Persönlichkeitsrechte. Wir hoffen, Sie als Hüter der Verfassungsmäßigkeit unserer Gesetzgebung für die anstehenden    Konflikte weiter sensibilisiert zu haben und werden diesen Prozess weiter kritisch begleiten.
         
         
         Hochachtungsvoll,
         
         Wolfgang Wodarg
      Quelle: https://www.wodarg.com/


      Titel: PETITION gegen zentrale Datenspeicherung von Patientendaten
      Beitrag von: admin am 23. Dezember 2019, 00:20
      +++ Bitte unterzeichnen +++ Bitte teilen / weiterleiten +++

      Zitat
      Petition:
      Keine zentrale Speicherung von Patientendaten
      - Kein Server ist 100 % sicher !


      Auszug aus der Begründung der Petition:
      Alle Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und Krankenhäuser in Deutschland sind verpflichtet, sich über die TI miteinander zu vernetzen. Sämtliche Diagnosen und Patientendaten aller gesetzlich Versicherten sollen in elektronischen Patientenakten auf zentralen Servern privater Betreiber außerhalb der Praxen gespeichert werden. Die Daten sind bereits als Rohmaterial für Forschungszwecke vorgesehen.

      Patientendaten, Diagnosen und Befunde sind jedoch besonders sensibel und schützenswert. Daten auf zentralen Servern können gehackt, veröffentlicht, missbraucht, verändert und gelöscht werden. Eine zentrale Speicherung der Daten ermöglicht zudem eine komplette Kontrolle von Patienten und Ärzten. Kein Arzt wird für die Einhaltung des Datenschutzes einmal freigegebener Daten garantieren können. ...


      Die (ärztliche) Schweigepflicht ist in Gefahr!

      [zur Petition >>] (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_02/Petition_98780.$$$.a.u.html)
      Quelle: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_02/Petition_98780.$$$.a.u.html


      Titel: Angreifbare Arztnetzwerke für Laien auffindbar
      Beitrag von: admin am 01. März 2020, 20:21
      Zitat
      Millionen Patientendaten in Praxen kaum gesichert

      von Holger Bock und Björn Siebke

      Ein ganz normaler Tag in einer Hausarztpraxis in Hannover: Das Wartezimmer ist voll: Husten, laufende Nasen, rote Augen. Was kaum einer im Wartezimmer ahnt: Jederzeit könnten Hacker die Arztpraxis angreifen, denn die Tür zu den sensiblen Patientendaten ist - im übertragenen Sinn - nur angelehnt. Berichte, sei es über Geschlechtskrankheiten, Depressionen oder Krebsdiagnosen, sind nach Informationen des NDR in Niedersachsen kaum geschützt vor Hackerangriffen.

      Angreifbare Arztnetzwerke für Laien auffindbar


      Ronald Eikenberg von der Computerzeitschrift c't mit Verlagssitz in Hannover spürt schlecht geschützten Praxis-Systemen auf. Eine spezielle, aber frei im Netz verfügbare Suchmaschine hilft, ans Internet angebundene Praxisrechner zu entdecken. Einige Sekunden später ploppen Hunderte rote Punkte auf. Hinter jedem Punkt verbergen sich ein oder mehrere angreifbare Netzwerke.

      [vollständigen Artikel lesen >>] (https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Millionen-Patientendaten-in-Praxen-kaum-gesichert,patientendaten130.html)


      Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Millionen-Patientendaten-in-Praxen-kaum-gesichert,patientendaten130.html



      Selbst Behörden sind im Focus von Hackern - aber Patienten-Daten sind auf zentralen sicher?:

      Zitat
      Hackerangriffe auf Behörden
      Bloß kein Lösegeld zahlen


      Stand: 27.02.2020 09:52 Uhr

      Das Kammergericht Berlin ist nur per Post, Fax oder Telefon erreichbar - dahinter stecken Hacker. Mehr als 100 Einrichtungen waren im vergangenen Jahr von solchen Angriffen und Erpressungsversuchen betroffen.

      Von Chris Humbs und Norbert Siegmund, rbb

      Der Deutsche Städtetag warnt öffentliche Einrichtungen, auf Lösegeldforderungen nach Hackerangriffen einzugehen. Sollten Erpresser merken, dass Geld fließt, würde das nur zu mehr Erpressungen führen, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy dem ARD-Magazin Kontraste. "Das darf nicht passieren. Und deshalb sagen wir: Nein, nicht zahlen", so Dedy. Betroffene Institutionen sollten bei der Polizei Anzeige erstatten.

      Die Datenschutzbeauftragen von Bund und Ländern zählten im vergangenen Jahr bundesweit eine dreistellige Zahl von erfolgreichen Angriffen mithilfe der Schadsoftware Emotet, heißt es auf Anfrage. Dabei seien Behördendaten, Personal- oder Krankendaten oder andere sensible Informationen abgeflossen. Auch Unternehmen und Privatpersonen sind betroffen. Grundsätzlich müsse davon ausgegangen werden, dass Angriffe zu einem Datenabfluss führen, wenn Hacker den Emotet-Trojaner als Einfallstor nutzen konnten, so die Datenschutzbeauftragten. ...

      [vollständigen Beitrag lesen >>] (https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/hackerangriffe-oeffentliche-einrichtungen-101.html)

      Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/hackerangriffe-oeffentliche-einrichtungen-101.html


      Titel: Elektronische Patientenakte (ePA) mit mehr Funktionen geplant
      Beitrag von: admin am 23. April 2020, 02:16
      Zitat
      Digitalisierte Gesundheit
      Elektronische Patientenakte:
      Selbstbestimmung häppchenweise


      Die elektronische Patientenakte kommt: Die Bundesregierung hat den parlamentarischen Weg für deren Einführung freigemacht. Start ist der 1. Januar 2021. Doch Patienten können dann erst einmal nicht bestimmen, welche ihrer Daten unterschiedliche Fachärzte und Therapeuten sehen dürfen. ...

      [Audiobeitrag anhören >>] (https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2020/04/07/serie_elektronische_patientenakte_wer_darf_reingucken_dlf_20200407_1145_9a30706c.mp3)

      Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/digitalisierte-gesundheit-elektronische-patientenakte.697.de.html?dram:article_id=474221



      Zitat
      E-Rezept: Mehr Funktionen für elektronische Patientenakte beschlossen

      Die elektronische Patientenakte soll schon von 2021 an Gesundheitsdaten speichern. Ein sinnvoller Datenschutz folgt erst ein Jahr später.

      Die Bundesregierung will weitere Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) schaffen. Ein am 1. April 2020 vom Kabinett verabschiedeter Entwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz sieht unter anderem vor, dass Patienten per App ein elektronisches Rezept in einer Apotheke einlösen können. Zudem erhalten sie Anspruch darauf, dass vom 1. Januar 2022 an ihre ePA mit Gesundheitsdaten gefüllt werden kann. ...

      [zum Artikel >>] (https://www.golem.de/news/e-rezept-mehr-funktionen-fuer-elektronische-patientenakte-beschlossen-2004-147654.html)


      Quelle: https://www.golem.de/news/e-rezept-mehr-funktionen-fuer-elektronische-patientenakte-beschlossen-2004-147654.html - 2. April 2020


      Titel: Corona-App: RKI verstösst gegen Datenschutz
      Beitrag von: admin am 23. April 2020, 02:22
      Zitat
      CCC-Analyse:
      RKI greift bei Corona-Datenspende direkt auf Server zu

      Von wegen Datenspende per Smartphone-App: Das RKI hat sich laut CCC direkten Zugriff auf die Fitnessdaten der Nutzer bei den Anbietern verschafft.

      Das Robert-Koch-Institut (RKI) verstößt bei der Nutzung einer Corona-App für Fitnessdaten gegen seine eigene Datenschutzerklärung. Das hat eine Analyse des Chaos Computer Clubs (CCC) ergeben, die am 20. April 2020 veröffentlicht wurde (PDF) (https://www.ccc.de/system/uploads/297/original/CCC_Analyse_Datenspende.pdf). Demnach werden Fitnessdaten "regelmäßig nicht vom Smartphone des Datenspenders aus an das RKI übermittelt, sondern vom RKI direkt beim Anbieter des Fitnesstrackers oder Google Fit abgefragt und erst anschließend pseudonymisiert". ...

      [zum Artikel >>] (https://www.golem.de/news/ccc-analyse-rki-greift-bei-corona-datenspende-direkt-auf-server-zu-2004-148009.html)


      Quelle: https://www.golem.de/news/ccc-analyse-rki-greift-bei-corona-datenspende-direkt-auf-server-zu-2004-148009.html - 21. April 2020



      Zitat
      CORONA-APP
      300 Wissenschaftler warnen vor zentraler Datenspeicherung

      Weitere Unterstützer haben das Corona-App-Projekt PEPP-PT verlassen. Die Kritik an den Initiatoren wächst.

      Mehr als 300 Wissenschaftler aus 26 Ländern warnen vor einer "beispiellosen Überwachung der Gesellschaft" durch nichtdatenschutzkonforme Corona-Apps. Zwar würden einige der auf Bluetooth basierenden Vorschläge die Privatsphäre der Nutzer achten, andere hingegen könnten eine Überwachung durch staatliche Akteure oder Privatunternehmen ermöglichen, die auf katastrophale Weise das Vertrauen in und die Akzeptanz für solche Anwendungen in der Gesellschaft beschädigten, heißt es in einem gemeinsamen Statement (https://drive.google.com/file/d/1OQg2dxPu-x-RZzETlpV3lFa259Nrpk1J/view), das am 20. April 2020 veröffentlicht wurde. ...

      [zum Artikel >>] (https://www.golem.de/news/corona-app-300-wissenschaftler-warnen-vor-zentraler-datenspeicherung-2004-147973.html)


      Quelle: https://www.golem.de/news/corona-app-300-wissenschaftler-warnen-vor-zentraler-datenspeicherung-2004-147973.html - 20. April 2020


      Titel: CCC fordert besseren Schutz von Patientendaten
      Beitrag von: admin am 28. Mai 2020, 22:54
      Zitat
      Elektronische Patientenakte: CCC fordert besseren Schutz von Patientendaten

      Die Zugangssysteme zur elektronischen Patientenakte sind nach Ansicht des CCC unsicher. Das koennte nun gesetzlich festgeschrieben werden.

      Der Chaos Computer Club (CCC) warnt vor Sicherheitsproblemen bei der geplanten elektronischen Patientenakte. Obwohl mehrere Experten auf dem CCC-Kongress im vergangenen Dezember auf schlecht geschützte Zugänge zum Telematik-Netzwerk des Gesundheitswesens hingewiesen hätten, sehe der Entwurf der Bundesregierung zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDF) keine höheren Anforderungen vor, kritisierte der Hackerclub anlässlich einer Anhörung im Bundestag. ...
      Quelle: https://www.golem.de/news/elektronische-patientenakte-ccc-fordert-besseren-schutz-von-patientendaten-2005-148760.html - 28.05.2020



      Zitat
      Datenschützer droht mit Stopp der elektronischen Patientenakte

      Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert den Regierungsentwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz scharf.

      Vorigen Mittwoch brachte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) auf den Weg. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber unterstützt den damit geplanten Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens sowie die Zielsetzung, die Patientensouveränität zu stärken, ausdrücklich. Gerade mit Blick darauf beklagt er aber auch "gravierende" und "wesentliche datenschutzrechtliche Defizite" bei der Initiative. ...
      Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-droht-mit-Stopp-der-elektronischen-Patientenakte-4698992.html - 07.04.2020


      Titel: Re: Elektronische Gesundheitskarte (eGK) / Elektronische Patientenakte (ePA)
      Beitrag von: admin am 28. Mai 2020, 23:05
      Zitat
      Anhörung im Gesundheitsausschuss vom 27.05.2020
      Regelungen zur Digitalisierung von Patientendaten teils kritisch gesehen



      Bei der geplanten Digitalisierung von Patientendaten sehen Gesundheits- und Technikexperten einige Regelungen kritisch. Sachverständige äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Mittwoch, 27. Mai 2020, über das Patientendaten-Schutz-Gesetz der Bundesregierung (19/18793) in schriftlichen Stellungnahmen grundsätzlich positiv zu dem Projekt. Allerdings wird das Datenmanagement ebenso hinterfragt wie die technische Zuständigkeit für bestimmte Teile des Systems. Gegenstand der Anhörung waren auch Anträge der FDP-Fraktion (19/18946), der Fraktion Die Linke (19/18943, 19/18944) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19137).

      Gesetzentwurf der Bundesregierung

      Mit der Novelle soll die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2021 verfügbar wird, mit Inhalten gefüllt werden können. Die Krankenkassen müssen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten. Nun sollen die Patienten ab 2022 auch einen Anspruch darauf bekommen, dass Ärzte die Patientendaten dort eintragen.

      Auf der ePA sollen zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder gespeichert werden, aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U-Heft) und das Zahn-Bonusheft. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können die Versicherten ihre Daten aus der ePA übertragen lassen.

      Rezepte auf dem Smartphone

      Elektronische Rezepte (E-Rezept) sollen auf ein Smartphone geladen und in einer Apotheke eingelöst werden können. Die dazu nötige App soll als Teil der Telematikinfrastruktur (TI) im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der TI wird verpflichtend ab dem 1. Januar 2022 vorgegeben.

      Auch Überweisungen zu einem Facharzt sollen elektronisch übermittelt werden können. Ab 2022 sollen die Versicherten über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der Akte gespeicherte Dokument einzeln bestimmen können, wer darauf zugreifen darf. Wer kein Handy hat, kann die ePA bei seiner Krankenkasse einsehen.

      Nutzung soll freiwillig bleiben

      Die Versicherten sollen den Plänen zufolge eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Die Versicherten bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Sie entscheiden auch darüber, wer auf die Akte zugreifen kann. Die Patienten selbst können jederzeit auf ihre Daten zurückgreifen und diese einsehen.

      Ab 2023 sollen die Versicherten ihre Daten auch der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen können. Die Datensicherheit soll in der Telematikinfrastruktur jederzeit gewährleistet sein. So sind Ärzte, Kliniken und Apotheker für den Schutz der jeweils verarbeiteten Patientendaten verantwortlich.

      „Unterstützung bei der Gesundheitsvorsorge“

      Begrüßt wird der Gesetzentwurf mit einigen Einschränkungen vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die angestrebte Weiterentwicklung der ePA eröffne der Krankenkassen eine Reihe von Möglichkeiten, die Versicherten bei der Gesundheitsvorsorge zu unterstützen. Kritisch gesehen werden die Vergütungszuschläge für Ärzte und Krankenhäuser. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Versicherten Anschubfinanzierungen in beträchtlicher Höhe leisten müssten, damit Ärzte und Krankenhäuser unbürokratischer arbeiten könnten.

      Nach Ansicht des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj) ist es überfällig, dass die Krankenkassen ihren Versicherten ab 2021 eine ePA zur Verfügung stellen müssen. Die Frage sei aber, wie es aus therapeutischer Sicht möglich sein solle, zu einer fundierten ärztlichen Entscheidung zu gelangen, wenn die Nutzung der ePA freiwillig sei und der Patient entscheide, welche Daten dort gespeichert würden, für den Arzt sichtbar seien oder wieder gelöscht werden könnten. Sinnvoll wäre daher eine elektronische Arztakte (eAA).

      „Vorgaben für die Kostenübernahme fehlen“

      Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ging auf den erheblichen Aufwand ein, den die Praxen für die IT-Sicherheit und die strukturelle Anpassung zu leisten hätten. Die Ärzte dürften damit nicht allein gelassen werden. Im Gesetz fehlten klare Vorgaben für die Kostenübernahme. Die mit der Digitalisierung von den Ärzten erwartete Leistung sollte anerkannt werden. Durch eine Abkehr von Sanktionsmechanismen hin zu systemischen Anreizen könnten positive Impulse gesetzt werden.

      Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) erinnerte an den notwendigen Schutz der sensiblen Daten. Dem potenziellen Nutzen der Patientenakte stehe das Risiko gegenüber, dass die Daten von Nichtberechtigten eingesehen und gegebenenfalls missbräuchlich verwendet würden. In einer Gesellschaft, in der die Stigmatisierung psychisch kranker Menschen noch nicht überwunden sei, könne die Information über Erkrankungen für Patienten erhebliche Nachteile mit sich bringen.

      „Feingranulares Berechtigungsmanagement notwendig“

      Notwendig sei daher von Anfang an ein feingranulares Berechtigungsmanagement auf der Dokumentenebene. Sinnvoll sei für Psychotherapeuten der Zugriff auf Informationen zum Aufbewahrungsort von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, sofern dies von den Patienten gewünscht sei. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte, dass die Versicherten ihren Ärzten zunächst keine Einzeldokumente über die Akte zugänglich machen könnten. Ein feingranulares Berechtigungskonzept stehe erst ab 2022 zur Verfügung.

      Der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) kritisierte die Ausweitung von Kompetenzen zugunsten der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik). Komponenten und Dienste für das e-Rezept zu entwickeln und zu betreiben, sei Aufgabe spezialisierter Unternehmen, während die gematik die Vorgaben für den interoperablen Gebrauch machen sollte. Die vorgesehenen Regelungen seien bedenklich, weil die gematik die Spezifikationen erstelle, diese zertifiziere oder zulasse und zugleich Marktteilnehmer werde. Damit würden die Mechanismen zur  Qualitätssicherung ausgehebelt.

      Antrag der FDP

      Die FDP-Fraktion fordert angesichts der Erfahrungen in der Corona-Krise die Digitalisierung des Gesundheitssystems. Die aktuelle Krise habe die Schwachstellen des Gesundheitswesens offen aufgezeigt, heißt es in ihrem Antrag mit dem Titel „Prozesse im Gesundheitswesen durch Digitalisierung modernisieren“ (19/18946).
      Die Abgeordneten fordern unter anderem, die ePA einzuführen und die Vernetzung von Ärzten, Kliniken, Rettungsdiensten, Pflegeeinrichtungen zu beschleunigen. Ferner sollte das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (Demis) sofort eingeführt werden. Das Fernbehandlungsverbot sollte abgeschafft werden.

      Erster Antrag der Linken

      Das geplante elektronische Rezept muss nach Ansicht der Linksfraktion freiwillig bleiben. Die Freiwilligkeit von digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen sei eine zentrale Voraussetzung für ihre Akzeptanz, heißt es in ihrem ersten Antrag mit dem Titel „Elektronisches Rezept freiwillig und sicher ausgestalten“ (19/18943).
      Die Abgeordneten fordern in dem Antrag auch, die Werbung für kommerzielle Vermittlungen von E-Rezepten zu verbieten und klarzustellen, dass E-Rezepte nur in öffentlichen Apotheken eingelöst werden können.

      Zweiter Antrag der Linken

      Die Linksfraktion fordert in ihrem zweiten Antrag mit dem Titel „Patienteninteresse voranstellen und gemeinwohlorientierten Gesundheitsdatenschutz einführen“ (19/18944) einen gemeinwohlorientierten Gesundheitsdatenschutz. Derzeit würden im Eilverfahren unfertige digitale Anwendungen eingeführt. Die Grundprinzipien der informationellen Selbstbestimmung würden schon bei der Einführung verletzt, heißt es in dem Antrag.
      Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Einführung der ePA bis auf Weiteres auszusetzen und für alle Anwendungen der TI eine Gefährdungshaftung statt der bislang geltenden Delikthaftung bei Datenverlust einzuführen. Für alle digitalen Anwendungen in der Gesundheitsversorgung, sowohl in der TI als auch bei anderen Gesundheits-Apps, müsse sichergestellt werden, dass keine nicht notwendigen Daten erhoben und weitergegeben werden.

      Antrag der Grünen

      Bündnis 90/die Grünen wollen die Patientenorientierung und -beteiligung bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sicherstellen. Auf einen jahrelangen Stillstand folge derzeit ein Aktionismus, bei dem die Bundesregierung die Geschwindigkeit der Einführung von Prozessen allen anderen Anforderungen unterordne, heißt es in ihrem Antrag mit dem Titel „Patientenorientierung und Patientenbeteiligung in der Digitalisierung im Gesundheitswesen sicherstellen und dezentrale Forschungsdateninfrastruktur aufbauen“ (19/19137).
      Die Abgeordneten fordern unter anderem, die Beteiligungsrechte der Patienten gesetzlich zu verankern und beim Ausbau der TI die gesamte Behandlungskette zu berücksichtigen. Bei der ePA sollte ein Berechtigungsmanagement für alle Nutzer unabhängig von deren individuellen Abrufmöglichkeiten angeboten werden. Das elektronische Rezept (e-Rezept) müsse nutzerfreundlich gestaltet werden. Datenschutz und IT-Sicherheit müssten gestärkt werden. (pk/27.05.2020)

      Liste der Sachverständigen

      Verbände/Institutionen:
      • ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
      • Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS)
      • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF)
      • BDH Bundesverband Rehabilitation
      • Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.
      • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE)
      • Bundesärztekammer (BÄK)
      • Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
      • Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD)
      • Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)
      • Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.
      • Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
      • Chaos Computer Club e. V. (CCC)
      • Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED)
      • Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (DKG)
      • Deutscher Caritasverband e. V.
      • Deutscher Hebammenverband e. V. (DHV)
      • Deutscher Pflegerat e. V. (DPR)
      • Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V. (DNVF)
      • Gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
      • GKV-Spitzenverband
      • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
      • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
      • Netzwerk Datenschutzexpertise
      • Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV)
      • Spitzenverband IT-Standards im Gesundheitswesen (SITiG)
      • TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V.
      • Verband der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV)
      • Verband der Universitätsklinika Deutschlands e. V. (VUD)
      • Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW)
      Einzelsachverständige:

      • Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
      • Prof. Dr. Christof von Kalle, Charité - Universitätsmedizin Berlin
      • Prof. Dr. Dominique Schröder, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
      • Prof. Dr. Martin Sedlmayr, Technische Universität Dresden
      • Prof. Dr. Sylvia Thun, Berliner Institut für Gesundheitsforschung
      • Prof. Dr. Christiane Woopen, Universitätsklinikum Köln
       
      Dokumente

      19/18793 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG) - 28.04.2020 (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918793.pdf)

      19/18943 - Antrag: Elektronisches Rezept freiwillig und sicher ausgestalten - 06.05.2020 (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918943.pdf)

      19/18944 - Antrag: Patienteninteresse voranstellen und gemeinwohlorientierten Gesundheitsdatenschutz einführen - 06.05.2020 (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918944.pdf)

      19/18946 - Antrag: Prozesse im Gesundheitswesen durch Digitalisierung modernisieren - 06.05.2020 (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918946.pdf)

      19/19137 - Antrag: Patientenorientierung und Patientenbeteiligung in der Digitalisierung im Gesundheitswesen sicherstellen und dezentrale Forschungsdateninfrastruktur aufbauen - 13.05.2020
       (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/191/1919137.pdf)
      Quelle: https://www.bundestag.de/gesundheit#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjAva3cyMi1wYS1nZXN1bmRoZWl0LTY5NjY0OA==&mod=mod539878


      Titel: Elektronische Patientenakte (ePA) beschlossen - trotz größter Bedenken
      Beitrag von: admin am 06. Juli 2020, 10:55
      Zitat
      Patientendaten:
      Bundestag ermöglicht elektronische Patientenakte


      Mit dem Smartphone zum Arzt oder in die Apotheke: Die elektronische Patientenakte soll das ab 2021 möglich machen. Die FDP fürchtet einen Mangel an Datensicherheit.
      Quelle: ZEIT ONLINE, 3. Juli 2020, 15:27 Uhr (https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-07/elektronische-patientenakte-patientendaten-schutz-gesetz-2021-app-bundestag)



      Zitat
      Bundestag beschließt Füllhorn für die elektronische Patientenakte

      Das Parlament hat das Patientendaten-Schutz-Gesetz verabschiedet, mit dem es der digitalen Patientenakte Leben einhauchen will. Das E-Rezept wird Pflicht.

      Der Bundestag will dafür sorgen, dass die elektronische Patientenakte (ePA) im kommenden Jahr starten und ab 2022 mit Inhalten gefüllt werden kann. Patienten bekommen bis dahin einen Anspruch darauf, dass Ärzte ihre Daten dort eintragen. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf "zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematik-Infrastruktur" stimmten am Freitag die Regierungsfraktionen. AfD, FDP und die Linke waren dagegen, die Grünen enthielten sich. Gegenvorschläge aus der Opposition fanden keine Mehrheit. ...
      Quelle: https://www.heise.de/news/Bundestag-beschliesst-Fuellhorn-fuer-die-elektronische-Patientenakte-4835846.html - 03.07.2020 17:38 Uhr


      Titel: Weiterentwicklungen zur Elektronische Patientenakte (ePA)
      Beitrag von: admin am 06. November 2023, 18:19
      Antwort auf meine Anfrage an die NAKOS zu
      Digitalisierung im Gesundheitswesen – elektronische Patientenakte – Patientenbeteiligung

      Zitat von: NAKOS, 09.06.2023
      Sehr geehrter Herr Leopold,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie am Telefon vereinbart, sende ich Ihnen für Ihre Veranstaltung in Bremen verschiedene Hinweise und Stellungnahmen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und zur elektronischen Patientenakte.

      Positionen der maßgeblichen Patientenverbände nach § 140f SGB V zur Digitalisierung im Gesundheitswesen - November 2022

      Die Stellungnahme finden Sie als Datei im Anhang.

      AUS UNSEREN NACHRICHTEN

      30.06.2023: Digitalisierung und Datenschutz im Gesundheitswesen – Chancen und Herausforderungen
      https://www.patient-und-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/key@1186

      14.10.2022: Ausgezeichnet in der Stärkung der (digitalen) Gesundheitskompetenz
      https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@8993

      22.06.2022
      Neuauflage der Broschüre "Patientenrechte und Ärztepflichten" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Patient*innenstellen
      https://www.patient-und-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/key@1184

      26.05.2023: Gesundheitswesen und Pflege können von Digitalisierung profitieren
      https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@9403

      21.12.2021: Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen
      https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@8335

      18.05.2021
      Bundestag beschließt Gesetz zur digitalen Versorgung und Pflege
      https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@8011

      30.08.2019: Psychotherapeutenkammer warnt vor elektronischer Patientenakte
      https://www.patient-und-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/key@1074

      06.06.2019: Zeitungsbericht: Mängel beim Datenschutz der elektronischen Patientenakte
      https://www.nakos.de/aktuelles/nachrichten/key@6682

      ****

      BAG SELBSTHILFE

      Elektronische Patientenakte
      https://www.bag-selbsthilfe.de/informationen-fuer-selbsthilfe-aktive/selbsthilfe-digital/digitales-gesundheitswesen/elektronische-patientenakte

      Digi-Guide: Lexikon zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
      https://www.bag-selbsthilfe.de/informationen-fuer-selbsthilfe-aktive/selbsthilfe-digital/digi-guide

      Positionspapier: Digitale Versorgung bedarfs- und leitliniengerecht in den Behandlungspfad einbinden!
      Stand: 18.04.2023
      https://www.bag-selbsthilfe.de/aktuelles/nachrichten/detail/news/positionspapier-digitale-versorgung-bedarfs-und-leitliniengerecht-in-den-behandlungspfad-einbinden

      Forderungen
      https://www.bag-selbsthilfe.de/politische-interessenshyvertretung/gesundheits-und-pflegepolitik/forderungen
      zum Beispiel: Elektronische Gesundheitskarte / Telematik

      Auf externen Portalen, zum Beispiel

      15.10.2019, Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zur elektronischen Patientenakte:
      https://www.bundestag.de/resource/blob/662522/20e0a2f9e1217ab2c4ccac11f568b2c1/19_14_105-24-_BAG-SELBSTHILFE_DVG-data.pdf

      02.11.2015
      https://www.bundestag.de/resource/blob/393682/27276fc166fff4df6237cea64e7591a2/Bundesarbeitsgemeinschaft-Selbsthilfe-von-Menschen-mit-Behinderung-und-chronischer-Erkrankung-und-ihren-Angehoerigen-e-V-BAG-SELBSTHILFE--data.pdf


      Mit freundlichen Grüßen
      i.A. Michaela Nourrisson

      NAKOS
      Nationale Kontakt- und Informationsstelle
      zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen

      Otto-Suhr-Allee 115
      10585 Berlin

      Tel.: 030 / 31 01 89 - 60 (Di Mi Fr 10-14, Do 14-17 Uhr)
      Fax : 030 / 31 01 89 - 70
      mail: selbsthilfe@nakos.de
      www.nakos.de
      www.selbsthilfe-bestimmt-selbst.de
      https://www.junge-selbsthilfe-blog.de/
      www.schon-mal-an-selbsthilfegruppen-gedacht.de

      Eine Einrichtung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)
      Vereinsregister Gießen Nr. 1344, als gemeinnützig anerkannt FA Gießen St. Nr. 20 250 64693.
      Die DAG SHG verpflichtet sich dem Verhaltenskodex des Lobbyregistergesetzes (Lobbyregistereintrag: https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R004647/8573)
      und den Zielen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (Selbstverpflichtungserklärung: https://www.dag-shg.de/ueber-dag-shg/transparenz/).


      Titel: Re: Elektronische Gesundheitskarte (eGK) / Elektronische Patientenakte (ePA)
      Beitrag von: admin am 06. November 2023, 18:22
      Antwort auf meine Anfrage an die Landesbeauftragte f. d. Datenschutz zu
      Datenschutz in Zusammenhang mit der ePA

      Zitat von: LfD-HB, 03.07.2023
      Sehr geehrter Herr Leopold,

      vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die urlaubsbedingt verzögerte Rückmeldung möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.

      Bei den Regelungen zur elektronischen Patientenakte handelt es sich um bundesgesetzliche Vorschriften, die im SGB V verortet sind. Für die Beratung in bundesgesetzlichen Verfahren ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Die LfDI Bremen schließt sich den Positionen des BfDI (z.B. zu finden unter https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/elektronischePatientenakte.html) an und trägt auch die Entschließung der Datenschutzkonferenz vom 01.09.2020 (online abrufbar unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/en/20200901_PDSG_Entschlie%C3%9Fung.pdf ) mit.

      Zu den vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Änderungen (Opt-Out-Lösung) wurde zwar den Medien zufolge inzwischen ein Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser liegt unserer Behörde allerdings zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vor, sodass wir uns mit den konkreten Änderungsentwürfen bislang nicht befassen konnten.

      Für Ihre Veranstaltungen wünschen wir Ihnen gutes Gelingen.


      Mit freundlichen Grüßen

      Im Auftrag

      Dr. Maren Pollmann
      Freie Hansestadt Bremen
      Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
      Referat 43 (Gesundheit, Soziales und Arbeit)
      Arndtstr. 1
      27570 Bremerhaven

      Tel.: 0421 361 18008
      E-Mail: maren.pollmann@datenschutz.bremen.de
      Homepage: www.datenschutz.bremen.de

      Dienstleistungen und Informationen der Verwaltung unter www.transparenz.bremen.de, www.service.bremen.de


      Titel: Vortrag zur Elektronische Patientenakte (ePA) im Netzwerk Selbsthilfe Nds.-HB
      Beitrag von: admin am 06. November 2023, 18:44
      Am 05.07.2023 fand mein Vortrag im Netzwerk Selbsthilfe e.V. statt zum Thema

      ePa – Die elektronische Patientenakte
      (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=2210.0;attach=2220;image) (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=2210.0;attach=2222)

      Dabei wurde auf die verfügbaren Informationen, die Vorteile sowie kritischen Punkte hingewiesen. Den Vortrag finden Sie hier [>>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?action=dlattach;topic=2210.0;attach=2222)

      Weitere Informationen verschiedener Stellen, die bei der Zusammenstellung des Vortrags eine Rolle spielten finden Sie auf dieser Seite ebenfalls als Download zur Info.