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Titel: BIVA fordert „dritte Bank“ der Betroffenenverbände
Beitrag von: admin am 30. September 2015, 01:14
Pflegestärkungsgesetz II:

Kassen und Anbieter blockieren sich weiterhin

BIVA fordert „dritte Bank“ der Betroffenenverbände


Bonn. Mit dem aktuellen Entwurf zum 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde die Chance vertan, die Weichen für bessere Entscheidungsstrukturen in der Pflegegesetzgebung zu stellen. Es droht, dass die gleichberechtigt beteiligten Kassen und Anbieter sich bei notwendigen Beschlüssen zur Qualitätssicherung in der Pflege weiterhin blockieren. Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) fordert die stimmberechtigte Beteiligung einer „dritten Bank“ der Betroffenen- und Verbraucherverbände, um die Pattsituation zu durchbrechen. Zugleich soll so auch die Sichtweise der zahlenden Betroffenen mit in die Gesetzgebung einfließen.

Das neue Gesetz bringt nur einige punktuelle Neuerungen. Wichtiger wäre es gewesen, langfristig die Strukturen für Entscheidungen zu verbessern. Da auch das beste Gesetz nicht alle Einzelfragen für 2,5 Millionen Pflegebedürftige abschließend regeln kann, kommt der sogenannten Pflegeselbstverwaltung eine große Bedeutung zu. Die Erfahrungen der letzten sechs Jahre zeigen, dass diese in ihrer bisherigen Form nicht in der Lage war, einfachste Verbesserungen in den Pflegetransparenzvereinbarungen durchzusetzen. Das Grundproblem bleibt auch im „Qualitätsausschuss“ bestehen, wie das Gremium der Qualitätssicherung nach den aktuellen Entwürfen heißt: Es sitzen sich Vertreter der Pflegekassen und der Leistungsanbieter gleichberechtigt gegenüber. Die Vertreter der Betroffenen werden wieder nicht stimmberechtigt an den Entscheidungen beteiligt.

„Die Politik hat die historische Chance verpasst“, kommentiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der BIVA, „die verkrusteten Strukturen aufzubrechen. Die beiden sich blockierenden Parteien sind so ineinander verbissen, dass sinnvolle Entscheidungen für die Betroffenen und die Bürger nicht unbedingt erwartet werden können.“ Die Verbraucher- und Betroffenenverbände könnten diese Pattsituation aufbrechen. Ihr Blickwinkel ist unabhängig von den ökonomischen Zwängen der Anbieter und der Kassen und näher an der erlebten Wirklichkeit im Pflegealltag. An diesem „Zünglein an der Waage“ sollten sich zukünftige Entscheidungen messen und somit dem Qualitätsausschuss mehr Handlungsfähigkeit geben.

Betroffene haben eine eigene Perspektive und würden vielfach anders entscheiden. Bestes Beispiel: Die Pflegenoten mit einem Durchschnitt von 1,3, der zwar technisch einwandfrei ermittelt wird, aber völlig an der erlebten Wirklichkeit vorbeigeht und deshalb von keinem Bürger ernst genommen wird. Ein solches System wäre unter echter Mitbestimmung durch die Betroffenenverbände kaum vorstellbar. Durch eine voll stimmberechtigte Beteiligung von Verbraucherorganisationen könnte ein Perspektivenwechsel gelingen, der den Betroffenen in den Mittelpunkt stellt.

Quelle: www.biva.de, PM 29.09.2015