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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Pflege-Reform => Thema gestartet von: admin am 03. April 2016, 22:42



Titel: Laumann: "Wir müssen Altenheime kontrollieren"
Beitrag von: admin am 03. April 2016, 22:42
Auszüge aus dem Laumann-Interview vom 30.03.16 im Hamburger Abendblatt von Peter Wenig:

Zitat
"... Wo auch Menschen leben, die selbst kaum oder sogar gar nicht für ihre eigenen Interessen eintreten können, muss der Staat sehr genau hingucken. In Kinderheimen oder etwa auch in Einrichtungen für Menschen mit geistigen Behinderungen zweifelt das niemand an. Genauso richtig ist es, dass wir Altenheime kontrollieren. Schließlich leben dort auch viele Demenzkranke. Im Übrigen belaufen sich alleine die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung jedes Jahr auf mehr als 25 Milliarden Euro. Da wird man auch prüfen dürfen, ob die Mittel in den Pflegeeinrichtungen vernünftig verwendet werden. ..."

"... In Deutschland kann man bundesweit gebührenfrei Medizin oder Pharmazie studieren. Dagegen müssen in sechs Bundesländern Altenpflegeschüler noch immer Schulgeld zahlen. Das ist ein Unding. Altenpflegeschulen bekommen grob nur die halben staatlichen Zulagen wie Krankenpflegeschulen. Diese Ungerechtigkeiten müssen wir beseitigen. Und wir brauchen überall Ausbildungsumlagen wie in Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Es kann nicht sein, dass Heime teurer sind, weil sie mehr ausbilden. ..."

Das vollständige Interview ist im Internet nachlesbar [>>] (http://www.abendblatt.de/politik/article207321207/Pflege-Wir-muessen-Altenheime-kontrollieren.html)

Quelle: http://www.abendblatt.de/politik/article207321207/Pflege-Wir-muessen-Altenheime-kontrollieren.html



Interessanter Kommentar auf FaceBook dazu von Johannes Paetzold (https://www.facebook.com/johannes.paetzold.9?fref=ufi)

Zitat
"... Ob der den Schuss gehört hat? Pflegeheime werden derzeit jährlich von zwei Organisationen überprüft:

- Den Heimaufsichten in staatlichem Auftrag und
- Dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen im Auftrag der Pflegekassen (ebenfalls staatlicher Auftrag).


Was seine Vasallen von den Prüforganisationen bisher allerdings nie überprüft haben ist, ob die Kostenträger auch ausreichend Personal finanzieren! Bei Personalschlüsseln, die unter dem Mindestbedarf von Pflegebedürftigen liegen, wäre das ein Eigentor. Ich kann solches Dummgeschwätz bald nicht mehr hören.

Nennen wir doch mal ein paar handfeste Fakten:

Pflegestufe 1: Der gesetzlich vorgeschriebene PFLEGERISCHE Bedarf eines Pflegebedürftigen liegt hierfür zwischen 45 Minuten täglich und 119 Minuten täglich. Wer weiß, wie hoch der Personalschlüssel für diese Pflegestufe ist? Richtig, in Baden-Württemberg (soweit ich weiß mit dem höchsten Personalschlüssel in der Republik) werden von den Verantwortlichen 54 Minuten gewährt! Natürlich völlig ausreichend, oder?

Pflegestufe 2: Der gesetzlich vorgeschriebene PFLEGERISCHE Bedarf eines Pflegebedürftigen liegt hierfür zwischen 120 Minuten täglich und 240 Minuten täglich. Wer weiß, wie hoch der Personalschlüssel für diese Pflegestufe ist? Richtig, in Baden-Württemberg (soweit ich weiß mit dem höchsten Personalschlüssel in der Republik) werden von den Verantwortlichen 112 Minuten (falls unsere Politiker Zahlen nicht lesen können, in Reinschrift: EINHUNDERTZWÖLF) gewährt! Natürlich völlig ausreichend, oder? Wer rechnen kann, stellt schnell fest, dass hier an Arbeitszeit 7 % weniger genehmigt wird, als das absolute Minimum, das ein Pflegebedürftiger für diese Pflegestufe an Pflegebedürftigkeit mitbringen muss. In den anderen Bundesländern sieht das Verhältnis noch viel schlimmer aus!

Pflegestufe 3: Der gesetzlich vorgeschriebene PFLEGERISCHE Bedarf eines Pflegebedürftigen beträgt hierfür mindestens 240 Minuten täglich. Wer weiß, wie hoch der Personalschlüssel für diese Pflegestufe ist? Richtig, in Baden-Württemberg (soweit ich weiß mit dem höchsten Personalschlüssel in der Republik) werden von den Verantwortlichen 153 Minuten (falls unsere Politiker Zahlen nicht lesen können, in Reinschrift: EINHUNDERTDREIUNDFÜNFZIG) gewährt! Natürlich völlig ausreichend, oder? Wer rechnen kann, stellt schnell fest, dass hier an Arbeitszeit 37 % weniger genehmigt wird, als das absolute Minimum, das ein Pflegebedürftiger für diese Pflegestufe an Pflegebedürftigkeit mitbringen muss. In den anderen Bundesländern sieht das Verhältnis noch viel schlimmer aus!

Warum wird eigentlich nicht mehr Pflegepersonal genehmigt anstelle von Geldverschwendung für Kontrollen, die lediglich der Selbstbeweihräucherung dient? Sie haben es doch in der Hand. ..."