Titel: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz mit Verbesserungsbedarf Beitrag von: admin am 24. Februar 2017, 23:12 Zitat Heiminitiative will Gesetzesänderung Quelle: www.weserreport.de, 19.02.2017Ein neues Bremer Heimgesetz soll am Donnerstag verabschiedet werden. Doch die Initiative "Heim-Mitwirkung" hofft, dass es durch fällt. Sie klagt, dass wichtige Punkte im Entwurf fehlten und fordert drei Änderungen. Erstens sollten schlechte Pflegeanbieter nicht beraten, sondern bestraft werden. Zweitens sollten die Pflegebedürftigen künftig bei allen Entscheidungen mit einbezogen werden. Und schließlich müssten Nachtschichten mit mehr Pflegern besetzt werden. Titel: Kritik am Entwurf des Bremer Heimgesetz Beitrag von: admin am 24. Februar 2017, 23:29 Zitat Heimgesetz: Kritik an Entwurf Quelle: www.sonntagsjournal.de, 19.02.2017Verband fordert Anpassungen BREMEN. Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) soll den aktuellen Angebotsformen im Pflegebereich angepasst werden. Nun steht am kommenden Donnerstag der Beschluss des Gesetzes in der Sozialdeputation an. Dagegen regt sich Widerstand. Pflegeanbieter und ausgewählte Organisationen hatten inzwischen Gelegenheit, zu den vorgelegten Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen. Die drei Hauptforderungen und Änderungsvorschläge der Pflegebetroffenen-Vertreter hätten dabei keine Berücksichtigung gefunden, teilte die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (Biva) mit. Biva: Beratung für auffällige Pflegeanbieter streichen Aus Sicht der Biva ist es etwa notwendig, dass die kostenlose Beratung für Pflegeanbieter, die durch Nicht- oder Schlechtleistungen auffällig wurden, ersatzlos gestrichen wird. Durch die umfassende Neufassung des Gesetzes sei laut Biva zwingend eine Befristung und Evaluation notwendig. (SJ) Titel: Re: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz mit Verbesserungsbedarf Beitrag von: admin am 24. Februar 2017, 23:32 Zitat Wohn- und Betreuungsgesetz Quelle: www.nordsee-zeitung.de, 22.02.2017"Ein Pfleger für 50 Bedürftige ist zu wenig" BREMERHAVEN. Die Sozialdeputation der Bürgerschaft berät am Donnerstag das Wohn- und Betreuungesgesetz und die Personalverordnung - aber aus Sicht der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) gibt es Nachbesserungsbedarf. Der Regionalbeauftragte Reinhard Leopold nennt drei Hauptforderungen. Ersatzlos gestrichen sollte aus BIVA-Sicht die kostenlose Beratung durch die Aufsichtsbehörde, wenn der Pflegeanbieter mit schlechter Leistung auffällig geworden ist oder gar keine Leistung erbringe. Leopold ist das zu milde. Er erinnert an den Skandal in einem Altenheim in Bremen-Kirchhuchting, das im Dezember geschlossen wurde.: "Es wäre den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen viel Leid erspart geblieben, wenn statt Beratungen konsequente und schnellere Sanktionen stattgefunden hätten." Zweitens fordert er eine vollständige Beteiligung der Betroffenen an allen wesentlichen Entscheidungen. Ein Mitwirkungs- und Anhörungsrecht reiche nicht aus: "Wer Leistungen bezahlt, muss auch über Qualität und Quantität bestimmern können." Und schließlich geht es um den Nachtdienst. Eine Pflegekraft für zum Teil 50 Pflegebedürftige sei zu wenig, denn "Zwangsmedikation und Fixierungen müssen unter allen Umständen vermieden werden." (nz) Titel: Pro & Contra: "Heimgesetz: Betreiber bei Mängeln lieber beraten als bestrafen?" Beitrag von: admin am 24. Februar 2017, 23:41 CONTRA: Reinhard Leopold, Initiative Heim-mitwirkung
Die Heimaufsicht verwechselt Beratung mit sicherlich notwendiger Kommunikation. Wenn in Heimen pflegebedürftige Menschen für viel Geld schlecht gepflegt und betreut werden, muss den Verantwortlichen gegenüber klar kommuniziert werden, dass die Mängel zeitnah und in gesetzter Frist abgestellt werden müssen. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben ist die konsequente Umsetzung von Sanktionen notwendig. Ein Straftäter wird ja auch nicht von Polizei, Staatsanwalt oder Richter beraten, sondern muss mit entsprechender Bestrafung für seine Vergehen rechnen. Für die Beratung wie man Pflegeprobleme vermeidet sowie Pflegefachkräfte gewinnt, motivert und dauerhaft im Beruf hält, sind Qualitäts-, Personal- und Managementberater die richtigen Fachleute. Eine kostenlose Beratung durch die Heimaufsicht ist weder sinnvoll noch zweckmäßig. Ein Heimgesetz sollte den Verbraucher schützen – nicht die Unternehmer. Titel: Verbesserungsbedarf: Heimgesetz mit Mängeln Beitrag von: admin am 25. Februar 2017, 00:02 Zitat Heimgesetz mit Mängeln Quelle: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5382642/ (https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5382642/)SOZIALES Interessenvertreter pflegebetroffener Menschen hoffen, dass die Sozialdeputation das neue Heimgesetz nicht ohne Änderungen beschließt von SIMONE SCHNASE Am morgigen Donnerstag wird die Sozialdeputation den Entwurf des novellierten bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) diskutieren. Der Bremer Landesverband des Vereins „Bundesinteressenvertreter alter und pflegebetroffener Menschen“ (BIVA) hofft, dass er nicht „durchgewunken“ wird. Er fordert eine Überarbeitung des Entwurfs sowie die Befristung des Gesetzes. Das 2010 erlassene Gesetz sollte eigentlich bereits Anfang 2016 ohne Änderungen entfristet werden, „aber glücklicherweise ist das nicht geschehen“, sagt Reinhard Leopold, BIVA-Regionalbeauftragter und Gründer der Bremer Angehörigen-Initiative „Heim-Mitwirkung“. In der Tat bestand Handlungsbedarf, denn vor allem die Betreuungs- und Wohnformen von Hilfe- und Pflegebedürftigen sind vielfältiger und damit auch komplexer geworden. Das geänderte BremWoBeG hat sich, nicht nur in diesem Punkt, den Veränderungen angepasst. „Das Gesetz hat insgesamt einen so hohen Überarbeitungsgrad erfahren, dass es unbedingt evaluiert werden muss“, so Leopold. Das allerdings ist nicht vorgesehen. „Wahnsinn“, nennt Leopold das: „Man braucht doch erst einmal einen Probelauf, um zu schauen, ob all die Neuerungen überhaupt funktionieren.“ Betreuungs- und Wohnformen sind vielfältiger und damit auch komplexer geworden Neben der Befristung fordert der Verein schon länger, dass die kostenlose Beratung von auffällig gewordenen Pflegeanbietern durch die bei der Sozialbehörde angesiedelte Wohn- und Betreuungsaufsicht (WBA) ersatzlos gestrichen wird, aber: Auch das ist nicht vorgesehen. Im BreWoBeG wird weiterhin stehen : „Ist festgestellt worden, dass in einer unterstützenden Wohnform (…) ein Mangel droht oder vorliegt, so soll die zuständige Behörde zunächst den verantwortlichen Leistungsanbieter über die Möglichkeiten zur Abstellung des Mangels beraten.“ „Ein Heimgesetz“, sagt Leopold dazu, „sollte Verbraucher schützen und nicht die Betreiber der Pflegeeinrichtungen.“ Statt kostenloser Beratungen müssten Heime, in denen Pflegemängel herrschten, vielmehr schnelle und wirkungsvolle Sanktionen erwarten. Einrichtungsträger müssten daneben bei nachgewiesenen Mängeln dazu verpflichtet werden, auf eigene Kosten externe Unternehmen zu verpflichten, um die Mängel abzustellen, sagt Leopold. Die Sozialbehörde begründet die Beibehaltung ihrer Beratung in einer Erklärung zur Gesetzesnovellierung so: „In der Beratung liegt die Chance, beim Leistungsanbieter eine Einsicht in den Mangel und eine sachliche Akzeptanz für die Verbesserungsmaßnahmen zu bewirken.“ Für Leopold ist diese „Chance“ nichts weiter als „eine kostenlose Qualitäts- und Managementberatung für Leistungsanbieter“. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde die BIVA-Stellungnahme zur personellen Ausstattung einer Pflegeeinrichtung: In der zum BremWoBeG gehörenden Personalverordnung, die am Donnerstag ebenfalls beschlossen werden soll, heißt es, dass während der Nachtschicht in einer Pflegeeinrichtung mit bis zu 50 BewohnerInnen „mindestens eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter für Unterstützungsleistungen anwesend sein“ müsse. Viel zu wenig, findet nicht nur der BIVA, sondern auch die Gewerkschaft Ver.di: Sie hat in ihrer Stellungnahme zur Gesetzesnovellierung darauf hingewiesen, dass mit nur einer Pflegefachkraft keine sichere Versorgung möglich sei. Und Leopold verweist auf die Studie „Die Nacht in deutschen Pflegeheimen“ der Uni Witten/Herdecke, die feststellt, dass mindestens zwei bis drei Pflegende für 50 BewohnerInnen während der Nacht unerlässlich seien. SCHN Titel: Re: Bremisches Wohn- und Betreuungsgesetz mit Verbesserungsbedarf Beitrag von: admin am 25. Februar 2017, 00:12 Zitat Neues Heimgesetz in Bremen Quelle: http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadtreport_artikel,-Mehr-Kontrolle-fuer-ambulante-Pflegedienste-_arid,1555411.html, 22.02.2017Mehr Kontrolle für ambulante Pflegedienste von Sabine Doll Angehörigen-Vertretern und Politikern geht das neu gefasste Gesetz zur Überwachung von Pflegeheimen in Bremen noch nicht weit genug: Sie fordern mehr Schutz für die Bewohner. Eigentlich sollte an diesem Donnerstag in der Sozialdeputation das neu gefasste Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz debattiert und beschlossen werden. Senatorin Anja Stahmann (Grüne) wollte den Deputierten einen Entwurf vorlegen, in dem es um mehr Schutz für Bewohner in Pflegeeinrichtungen geht. Daraus wird nun erst einmal nichts. Nach einer Vorbesprechung mit den Fraktionen am späten Mittwochnachmittag war klar: Der Entwurf für das neue Heimgesetz fliegt von der Tagesordnung, die Debatte wird verschoben. Einen neuen Termin gibt es noch nicht. Ein Beschäftigter müsse anwesend sein Vor allem die SPD meldet „an der einen und anderen Stelle Nachbesserungsbedarf an, weil dort der Schutz der pflegebedürftigen Bewohner noch nicht weit genug geht“, sagt der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion und Deputationsvorsitzende, Klaus Möhle, dem WESER-KURIER. Eine dieser Stellen ist die Besetzung des Nachtdienstes in Pflegeeinrichtungen. In dem Heimgesetz-Entwurf heißt es dazu, dass während einer Nachtschicht in einer Einrichtung mit bis zu 50 Bewohnern mindestens eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter anwesend sein müsse. Für den SPD-Politiker ist das zu wenig: „Da müsste eine andere Lösung gefunden werden“, betont Möhle. „Im Prinzip ist der Entwurf nicht schlecht, aber wir wollen generell eine noch bessere Kontrolle von Pflegeeinrichtungen.“ Reinhard Leopold ist vor allem der Umgang mit Einrichtungen, bei denen der Verdacht auf schwere Mängel in der Pflege droht oder besteht, ein Dorn im Auge. „Bisher ist es so, dass die Betreiber durch die Wohn- und Betreuungsaufsicht der Sozialbehörde über Möglichkeiten zum Abstellen dieser Mängel zunächst beraten, beraten und beraten werden. Bis Sanktionen erfolgen, können Bewohner durch diese Pflegemängel zu Schaden kommen“, kritisiert der Gründer der Angehörigen-Initiative „Heim-Mitwirkung“. „Im Prinzip ist der Entwurf nicht schlecht.“ Klaus Möhle, SPD Als Beispiel nennt er den Fall einer Pflegeeinrichtung in Kirchhuchting, bei der sich diese kostenlose Beratung über fast zwei Jahre hingezogen habe, bis die Heimaufsicht eine vorübergehende Schließung verfügt hätte. „Diese kostenlose Beratung steht aber nach wie vor in dem Gesetzentwurf, sie gehört ersatzlos gestrichen. Setzen solche Heime bei nachgewiesenen Mängeln die geforderten Vorgaben der Aufsichtsbehörde nicht um, muss es viel schneller zu wirkungsvollen Sanktionen kommen statt einer weiteren und weiteren Beratung“, fordert Leopold. Es gebe Heimbetreiber, die genau darauf spekulierten. „Das fördert den Missbrauch.“ Das wird in der Sozialbehörde anders gesehen, sie will die Beratung beibehalten: Werde gleich mit Sanktionen begonnen, könne eher die Tendenz bei betroffenen Pflegeeinrichtungen entstehen, dass Mängel kaschiert würden, begründet Behördensprecher Bernd Schneider. „Mit der Folge, dass die Mängel schwerer zu entdecken sind.“ Durch die Beratung werde ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, auf dessen Basis besser an Mängeln gearbeitet werden könne. Heimgesetz-Entwurf mit "einigen sehr guten Ansätzen" „Diese Chance würde riskiert, wenn die Beratung aus dem Gesetzentwurf gestrichen wird“, betont Schneider. Leopold, der zudem Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) in Bremen ist, hält das für einen großen Fehler: Straftäter würden auch nicht von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Richtern beraten, sondern müssten mit einer Bestrafung für Vergehen rechnen. Wie der sozialpolitische Sprecher der SPD sieht aber auch er „einige sehr gute Ansätze“ in dem Heimgesetz-Entwurf aus der Sozialbehörde. Nach Informationen des WESER-KURIER sollen danach ambulante Betreuungsdienste künftig besser kontrolliert werden als bisher. Seit einigen Jahren gibt es die Entwicklung, dass ambulante Dienste zunehmend auch in stationären Einrichtungen die Pflege von Bewohnern übernehmen. Auf diese Entwicklung soll mit dem Gesetz reagiert werden, indem diese Dienste künftig ihre Pflegedokumentationen offenlegen müssen. Außerdem müssen sie den Informationen zufolge auch nachweisen, dass ausreichend qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Die Aufsichtsbehörde soll zudem auch das Recht haben, die Bewohner in den Einrichtungen aufzusuchen und die Qualität der Pflege zu kontrollieren. Wohn- und Betreuungsaufsicht soll erste Anlaufstelle sein Auch beim Verdacht auf Mängel und Beschwerden über die ambulante Pflege im häuslichen Bereich soll die Wohn- und Betreuungsaufsicht künftig erste Anlaufstelle sein. Je nach Sachverhalt werde der Fall an die zuständigen Stellen wie Pflegekassen oder Strafverfolgungsbehörden weitergegeben, heißt es in dem Entwurf. Dafür war die Heimaufsicht bislang nicht zuständig. Eine weitere Neuerung: Das neu gefasste Gesetz verpflichtet die Einrichtungen dazu, gemeinsam mit den Bewohnerbeiräten ein Gewaltschutzkonzept zu erarbeiten und einen Verantwortlichen für das Thema zu benennen. Zudem müssen die Heime „zulässige Formen des Freiheitsentzugs“ dokumentieren und regelmäßig überprüfen, ob die Maßnahmen weiterhin erforderlich sind, wie es heißt. Titel: Bremer Heimgesetz auf dem Prüfstand Beitrag von: admin am 25. Februar 2017, 00:23 Zitat Heimgesetz wird geprüft Quelle: https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5383809/ (https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5383809/)SOZIALES Der Entwurf für das neue Wohn- und Betreuungsgesetz soll nachgebessert werden von SIMONE SCHNASE In der gestrigen Sitzung der Sozialdeputation sollte der Entwurf für das neue bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (Brewobeg) diskutiert werden, doch kurzfristig einigten sich die Fraktionen darauf, den Tagesordnungspunkt zu verschieben. „Es gibt noch Klärungsbedarf“, sagt dazu Klaus Möhle, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Das gelte vor allem für die personelle Ausstattung einer Pflegeeinrichtung: Im Gesetzesentwurf heißt es, dass während der Nachtschicht in einer Pflegeeinrichtung mit bis zu 50 BewohnerInnen „mindestens eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter für Unterstützungsleistungen anwesend sein“ müsse. Das dies viel zu wenig sei, hatten bereits die Gewerkschaft Ver.di und Bremens Regionalbeauftragter der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (Biva), Reinhard Leopold, bemängelt. „Auch uns erscheint das nachbesserungsbedürftig“, sagt Möhle und verweist auf Bayern: Dort werde die personelle Besetzung an den Pflegestufen und an den räumlichen Gegebenheiten gemessen: „Das scheint mir ein sinnvolles Konzept zu sein.“ Ein besserer Personalschlüssel, so Möhle, „ist aber auch haushaltsrelevant – also muss auch das besprochen werden“. Geld kosten würde auch Möhles Wunsch nach schnelleren Beratungen von auffällig gewordenen Pflegeeinrichtungen: „Auch dafür muss man natürlich eventuell personell nachbessern“, sagt Möhle. Von der Forderung Leopolds, auf diese Beratungen durch die bei der Sozialbehörde angesiedelte Heimaufsicht zu verzichten, hält Möhle nichts: „So eine Beratung kann die Bewohner schützen – Pflegeheime sind ja keine normalen Wirtschaftsbetriebe.“ Das sieht Leopold anders: Er fordert schnellere und härtere Sanktionen gegen Heime, in denen Missstände herrschen, statt einer staatlich finanzierten und für die Heimbetreiber kostenlosen „Qualitäts- und Managementberatung“. Er freue sich, dass der Personalschlüssel nun auf den Prüfstand komme, sagt Leopold, „dennoch wollen wir weiterhin die Streichung der Beratung und eine erneute Befristung des Gesetzes“. Dies jedoch wird wohl nicht zur Debatte stehen. Laut Möhle sollen nun noch einmal die am Gesetzesentwurf Beteiligten an einen Tisch, um „möglichst einvernehmlich“ im Laufe der kommenden vier Wochen den Entwurf zu optimieren. „Insgesamt muss ich aber sagen“, so Möhle, „ist in dem neuen Gesetz sehr viel Gutes drin.“ Titel: Bremen: Heimgesetz mit Verbesserungsbedarf Beitrag von: admin am 27. Februar 2017, 00:40 Zitat BERATUNG ZU GESETZENTWURF VERSCHOBEN Quelle: http://www.altenheim.net/Infopool/Nachrichten/Recht/Bremer-Heimgesetz-Politiker-fordern-mehr-KontrollenBremer Heimgesetz: Politiker fordern mehr Kontrollen 27.02.2017 - Am 23. Februar sollte das neue Wohn- und Betreuungsgesetz in Bremen in der Sozialdeputation debattiert und beschlossen werden. Dazu ist es nicht gekommen. Angehörigenvertretern und Politikern geht das neu gefasste Gesetz nicht weit genug. Wie die Zeitung "Weser-Kurier" berichtete, sei nach einer Vorbesprechung mit den Fraktionen am 22. Februar klar gewesen: Der Entwurf für das neue Heimgesetz wird aus der Tagesordnung getrichen. Kurzfristig musste Sozialsenatorin Senatorin Anja Stahmann (Grüne) den Entwurf zurückziehen. Einen neuen Termin gibt es noch nicht. Insbesondere die SPD habe "an der einen und anderen Stelle Nachbesserungsbedarf" angemeldet, weil "der Schutz der pflegebedürftigen Bewohner noch nicht weit genug geht", sagte der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion und Deputationsvorsitzende, Klaus Möhle, dem Weser-Kurier. "Im Prinzip ist der Entwurf nicht schlecht, aber wir wollen generell eine noch bessere Kontrolle von Pflegeeinrichtungen." Der Gründer der Angehörigen-Initiative "Heim-Mitwirkung", Reinhard Leopold, ist vor allem der Umgang mit Einrichtungen, bei denen der Verdacht auf schwere Mängel in der Pflege droht oder besteht, ein Dorn im Auge. Er kritisiert unter anderem die Möglichkeit der mehrfachen Beratung für Betreiber, die durch die Wohn- und Betreuungsaufsicht kontrolliert worden und auffällig geworden sind, und fordert Sanktionen statt Beratung. Die Sozialbehörde will hingegen die Beratung beibehalten: Werde gleich mit Sanktionen begonnen, könne eher die Tendenz bei betroffenen Pflegeeinrichtungen entstehen, dass Mängel kaschiert würden. Durch die Beratung werde ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, auf dessen Basis besser an Mängeln gearbeitet werden könne. Zitat Neues Bremer Heimgesetz soll ausgeweitete Kontrollen ermöglichen Quelle: Care Invest - KIMV Info Nr. 08 (http://www.careinvest-online.net/)24.02.2017 - Wie die Zeitung "Weser-Kurier" berichtete, sei nach einer Vorbesprechung mit den Fraktionen am späten Mittwochnachmittag klar gewesen: Der Entwurf für das neue Heimgesetz fliegt von der Tagesordnung. Kurzfristig musste Sozialsenatorin Senatorin Anja Stahmann (Grüne) den Entwurf zurückziehen. Einen neuen Termin gibt es noch nicht. ... Titel: Pflege-Selbsthilfeverband unterstützt unsere Forderungen Beitrag von: admin am 02. März 2017, 00:02 Zitat Aufruf an Bremens Bürgerschaft Am 20 Februar 2017 erfahren wir, dass Bremen am 23. Februar ein neues Wohn- und Betreuungsgesetz beschließen will. Unter anderem soll damit ein Mindestpersonalschlüssel für den Nachtdienst von 1: 50 festgelegt werden. Während der Pflege-SHV, die BIVA, Pflegewissenschaft, Berufsverbände, Ver.di und andere, die durchschnittlich in Deutsland anzutreffende Besetzung von einer Nachtwache für fünfzig Pflegebedürftige für gefährlich und verantwortungslos halten, will Bremen diese zum Standard erklären. Mit nachfolgendem Schreiben appellieren wir an alle an diesem Gesetzesverfahren Beteiligten, diesen Punkt neu zu verhandeln. Das Schreiben wurde per E-Mail am 21.02.2017 verschickt. ... Sehr geehrte Mitglieder der Sozialdeputation, Wie wir erfuhren zeichnen Sie für das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) Mit-Verantwortung, das auf der Sitzung der Sozialdeputation am Donnerstag den 23.02.2017 beschlossen werden soll. Nachdrücklich möchten wir Sie bitten über die Nachtdienstbesetzung nochmals ernsthaft nachzudenken. Die im BremWoBeG vorgesehene Mindestbesetzung der Nachtdienste mit nur einer Pflegekraft für bis zu 50 BewohnerInnen ist ein Zustand, den es in deutschen Pflegeheimen nicht geben dürfte. Der Pflege-Selbsthilfeverband e.V., eine bundesweite Initiative für menschenwürdige Pflege, fordert einen Mindestpersonalschlüssel von 1: 30 für den Nachtdienst und begründet diese Forderung unter anderem mit diesem Notruf: http://nachtdienst-soforthilfe.de/notruf-an-alle-verantwortungstraeger/ Nicht nur unser Selbsthilfeverein auch die Pflegewissenschaft und ver.di halten die übliche Besetzung der Nachtdienste (1:50 entspricht dem ungeschriebenem Standard deutschlandweit) für unmenschlich,gefährlich, verantwortungslos!!! http://nachtdienst-soforthilfe.de/studie-bestaetigt-hochgradige-gefaehrlichkeit-der-nachtdienstbesetzung/ Bisher ist Bayern das einzige Bundesland, indem die Politik der Gefährlichkeit bisheriger Nachtdienstbesetzung Rechnung trägt. Dort hat sich die Politik gegen den Widerstand der Leistungsanbieter-Lobby durchgesetzt und eine Mindestschlüssel von 1:30 festgelegt, wenn auch leider noch mit vielen Schlupflöchern. In anderen Bundesländern tut man sich hingegen schwer, wie Sie u.a. diesem Bericht entnehmen können: http://nachtdienst-soforthilfe.de/ausgerechnet-thomas-klie-spricht-sich-gegen-mindesstandards-fuer-den-nachtdienst-aus/ Sind Sie tatsächlich alle der Ansicht, dass eine Pflegekraft in der Lage sein kann bis zu 50 gebrechliche alte, verwirrte, kranke, nachtaktive und sterbende Menschen auch nur annähernd gerecht zu werden? Jeder der selbst einmal in einer hilflosen Lage war, eine schwere Krankheit hatte oder der einen Angehörigen in der letzten Phase des Lebens bis zum Tod begleitet hat, kann sich vorstellen, dass hier große Ängste vorherrschen. Vor allem Nachts, wenn es keine Ablenkung gibt und niemand in der Nähe ist, der Trost spendet. Es sind nicht zuletzt Ängste, Ausweglosigkeit, Einsamkeit, Gefühle des Verlassen-worden-seins etc. die alte Menschen um den Schlaf, ja sogar um den Verstand bringt. Anstelle menschlicher Zuwendung werden Medikamente verabreicht. Sedativa, Antidepressiva, Neuroleptika und andere Psychopharmaka. Eine Nachtdienstbesetzung von 1:50 ist überhaupt nur möglich, weil es üblich ist, HeimbewohnerInnen medikamentös so einzustellen, dass sie ruhe geben und liegen bleiben. Wir fordern einen Mindeststandard von 1: 30 und in Einrichtungen für Demenzkranke von 1:20. Denn es darf nicht hingenommen werden:
Bitte denken Sie darüber nach und beantragen Sie eine Neuverhandlung des § 7 (3). Sollte das BremWoBeG mit der Nachtdienstvorgabe von 1: 50 am Donnerstag mehrheitlich abgesegnet werden, werden wir das neue Gesetz in Bremen als ein Beispiel für strukturelle Gewalt auf unserer Sonderseite: www.nachtdienst-soforthilfe.de herausstellen. Abgeordnete, die unsere Bedenken teilen und dagegen gestimmt haben, können wir gerne auf dieser Seite hervorheben. Nachtrag: 25.02.2017 Einspruch wurde angenommen. Bremer Heimgesetzt soll nachgebessert werden.Nicht zuletzt durch oben stehenden Einspruch des Pflege-SHV wurde die für den 24.02.2017 geplante Verabschiedung des BremWoBe kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen, wie unter anderem die taz berichtet Wenn auch der Pflege-SHV namentlich nicht erwähnt wird, so bezieht sich der Artikel doch in erster Linie auf die oben stehende Eingabe. [zum Pflege-Selbsthilfeverband >>] (http://nachtdienst-soforthilfe.de/aufruf-an-bremens-buergerschaft/) Titel: Bremer Sozialsenat muss Heimgesetz nachbessern Beitrag von: admin am 17. März 2017, 02:48 Entwurf neues Heimgesetz
Bremer Sozialsenat muss nachbessern In der Ausgabe vom 10.03.2017 berichtet die wöchentlich erscheinende Pflege-Fachpublikation über die aktuellen Entwicklungen zum Entwurf des Bremischen Wohn- und Betreungsgesetzes. ... Quelle: www.carekonkret.net |