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Titel: BERLIN: Heimaufsicht verstößt gegen gesetzliche Schutzvorschriften
Beitrag von: admin am 24. Juli 2017, 10:34
Zitat
Heimaufsicht muss Kontrollen verbessern

Die Heimaufsicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales ist zuständig für die Kontrolle in Pflegeeinrichtungen und Wohnheimen für behinderte Menschen. Die gesetzliche Grundlage der Kontrolle durch die Heimaufsicht ist das Wohnteilhabegesetz. Es ist in erster Linie ein Schutzgesetz und dient dem speziellen Zweck, ältere, pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen vor Beeinträchtigungen und Gefahren zu schützen. Der Rechnungshof hat schwerpunktmäßig geprüft, wie die Heimaufsicht ihre in diesem Gesetz geregelten Kontrollbefugnisse ausübt und insbesondere, wie sie die Personalausstattung in stationären Einrichtungen überprüft.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Heimaufsicht gegen die gesetzlichen Schutzvorschriften verstoßen hat. Sie führt kaum noch unangemeldete Prüfungen in stationären Einrichtungen durch, obwohl die gesetzgeberischen Vorgaben dies vorsehen; im Jahr 2015 wurden rd. 90 % der Aufsichtsprüfungen zuvor angemeldet.


Verbindliche, vertragliche Vorgaben zur Personalausstattung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bleiben weitgehend ungeprüft, weil es an geeigneten Maßstäben für die aufsichtsrechtliche Prüfung fehlt. Die Heimaufsicht beschränkt sich daher auf die Prüfung der Mindeststandards für die Personalausstattung in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Allerdings wird dabei nur schematisch kontrolliert, ob ausreichend Personal vorhanden ist, individuelle Betreuungsbedarfe bleiben unberücksichtigt.

Nach dem Wohnteilhabegesetz hat die Heimaufsicht im Übrigen jährlich einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Dies hat sie seit dem Berichtsjahr 2010 versäumt (vgl. T 270 ff.)
Quelle: Pressemitteilung zum Jahresbericht 2017, 21.06.2017

Berichte des Rechnungshofs von Berlin [>>] (https://www.berlin.de/rechnungshof/aktuelles/veroeffentlichungen/artikel.357519.php)



HINWEIS:
Auch die Heimaufsicht in Bremen kommt ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach und "strickt" sich zudem die Gesetze selbst! Mehr dazu [>>] (http://)

Vergleiche dazu auch aus 2007 - also vor 10 Jahren ...  
"Unsere Anforderungen + Wünsche an neue Länder-Heimgesetze" [>>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=407.0)