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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Vorsorge & Betreuungsrecht => Thema gestartet von: admin am 13. Februar 2018, 11:03



Titel: BGH zum Abbruch lebenserhaltender Massnahmen
Beitrag von: admin am 13. Februar 2018, 11:03
Zitat

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Achtung – viele dürften unwirksam sein!


Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH zu Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten (BGH, Beschluss vom 06.07.2016, Az.: XII ZB 61/16) muss individuell überprüft werden, ob diese Vollmachten und Verfügungen vollumfänglich wirksam sind. ...

Eine schriftliche Patientenverfügung im Sinne des § 1901 a Abs. 1 BGB entfaltet nur dann eine unmittelbare Bindungswirkung, wenn in ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. ...
Quelle: https://www.news-veroeffentlichen.de/vorsorgevollmacht-und-patientenverfuegung-achtung-viele-duerften-unwirksam-sein-66575