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Titel: BIVA: Entgeltkürzungen bei schlechter Pflege zu wenig genutzt
Beitrag von: admin am 21. April 2018, 18:32
Zitat
Verbraucherschutz in der Pflege läuft ins Leere

Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund stellt fest, dass die Pflegekassen ihre gesetzliche Verpflichtung, die Verbraucherrechte der Pflegebedürftigen wahrzunehmen, offensichtlich vernachlässigen. Trotz der zahlreichen gravierenden Pflegemängel in stationären Einrichtungen haben die Kassen in den vergangenen Jahren so gut wie keine Rückforderungen wegen mangelhafter Leistungserbringung an die Einrichtungen gestellt, wie es im Gesetz vorgesehen ist. Viele Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen zahlen damit die vollen Sätze, ohne dafür die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich zu erhalten.

Das ist das Ergebnis einer Recherche des BIVA-Pflegeschutzbundes. Die Frage, wie oft die Pflegekassen Kürzungen wegen Leistungsmängeln vorgenommen haben, wurde von der Hälfte der Landesverbände der Ersatzkassen beantwortet. Demnach kam es in den beiden Jahren 2015 und 2016 nur in einem einzigen Fall zu einer Kürzung.

Seit der Pflegesektor marktwirtschaftlich organisiert ist, sollen die Pflegekassen die Verbraucherrechte der Pflegebedürftigen wahrnehmen. Bei festgestellten Leistungsmängeln gehört es zu ihren Aufgaben, die vereinbarte Pflegevergütung entsprechend zu kürzen, die dann bis zur Höhe des Eigenanteils vom Heim an die betroffenen Pflegebedürftigen auszuzahlen ist.

Anlässe für Kürzungen gibt es in großer Zahl. Allein der jüngst veröffentlichte Pflegequalitätsbericht des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes hat an zahlreichen Stellen gravierende Pflegemängel festgestellt.

„Die verbraucherrechtlichen Schutzvorschriften zugunsten der Betroffenen laufen somit völlig ins Leere“, sagt Dr. Manfred Stegger vom BIVA-Pflegeschutzbund. „Wir fordern die Kassen auf, die ihnen zugewiesene Rolle als Treuhänder ihrer Versicherten endlich entschieden wahrzunehmen. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen dürfen nicht länger zur Kasse gebeten werden für Leistungen, die sie nicht erhalten haben.“
Quelle: Pressemitteilung, BIVA-Pflegeschutzbund