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Titel: Erhöhung von Investitionskosten nicht immer rechtens
Beitrag von: admin am 18. Mai 2020, 21:37
Zitat
(http://www.heimmitwirkung.de/mkportal/images/logo-pflegeschutzbund_rgb_150px.jpg) Mittwoch, 06. Mai 2020

BIVA-Pflegeschutzbund erspart Heimbewohnern enorme Forderungen: Erhöhung von Investitionskosten nicht immer rechtens

Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund macht Heimbewohnern Mut, Erhöhungen der Investitionskosten im Pflegeheim kritisch zu prüfen. Immer wieder sind die Erhöhungen durch die Heimbetreiber nicht rechtens. Der häufigste Grund: die Ankündigung zur Erhöhung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Auf dieser Grundlage konnte jetzt der BIVA-­Pflegeschutzbund hohe Nachforderungen für die Bewohner eines Pflegeheims im Raum Düsseldorf (NRW) verhindern.

Dabei ist zum ersten Mal im Pflegebereich der kollektive Verbraucherschutz erfolgreich angewendet worden. Obwohl die pflegebedürftigen Verbraucher im Pflegemarkt eine schwache Position haben, gibt es dort bislang keinen effektiven Verbraucherschutz. Wenn sie sich ungerechtfertigten Erhöhungen gegenübersehen, müssten sie persönlich Schritte unternehmen und gegebenenfalls eine Klage einreichen. Davor scheuen sich viele Bewohner und Angehörige. Als Verbraucherschutzverein, der selbst klageberechtigt ist, steht der BIVA-Pflegeschutzbund bereit, diese Lücke zu schließen und damit die Position der Pflegebetroffenen zu stärken. ,,Dieser erste erfolgreiche Fall ermutigt uns, dieses Ziel weiter zu verfolgen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des Vereins.

Im vorliegenden Fall waren die Bewohner aufgefordert worden, bis zu 7.700 Euro rückwirkend für einen Zeitraum von fast zwei Jahren zu bezahlen und künftig etwa 350 Euro monatlich mehr „aufgrund gestiegener betriebsbedingter Investitionskosten“. Nach Prüfung der Sachlage empfahl der Pflegeschutzverein zunächst zu widersprechen. Doch erst nach Androhung einer Unterlassungsklage durch die BIVA-Juristen verfolgte das Heim seine Forderung nicht weiter und stimmte einem Vergleich zu. Bereits gezahlte Gelder werden erstattet und die Forderung zurückgenommen.

Lesen Sie hier einen Artikel dazu aus der Rheinischen Post vom 04.05.2020 (https://rp-online.de/nrw/staedte/haan/haaner-altenzentrum-friedensheim-zieht-geldforderung-an-bewohner-zurueck_aid-50364987)

Der Fall zeigt, dass es sich lohnt, Zahlungsforderungen genau zu prüfen und nicht einfach hinzunehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet hier Unterstützung: Die Juristen der Rechtsberatung können prüfen, ob Forderungen zulässig sind und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.

Rechtslage:
Erhöhungen von Investitionskosten sind zwar prinzipiell zulässig. Allerdings müssen sie vier Wochen vorher angekündigt worden sein und die Vorgaben von § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) erfüllen. Wird hiergegen verstoßen, ist die Erhöhung zunächst einmal unwirksam.
Quelle: https://www.biva.de/biva-pflegeschutzbund-erspart-heimbewohnern-enorme-forderungen-erhoehung-von-investitionskosten-nicht-immer-rechtens/