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AKTUELLES / NEWS => Unsere Presse-Infos => Thema gestartet von: admin am 03. April 2021, 00:10



Titel: BIVA: Osterbesuche in Pflegeheimen ermöglichen
Beitrag von: admin am 03. April 2021, 00:10
Zitat
(http://www.heimmitwirkung.de/mkportal/images/BIVA_signatur_bild.gif)

Donnerstag, 01. April 2021
Osterbesuche in den meisten Pflegeheimen möglich – trotz unnötiger Beschränkungen

Bonn. Am zweiten Osterfest in der Corona-Pandemie werden viele Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner Besuch erhalten, nachdem die Mehrheit von ihnen mittlerweile geimpft ist. Dennoch verbleiben vielfach belastende Beschränkungen bei Besuchen. Das kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Gegenüber allein lebenden alten Menschen werden viele Altenheimbewohner weiterhin ohne nachvollziehbare Gründe an freien Besuchsentscheidungen gehindert. Das ergab die jüngste Online-Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes, an der bisher mehr als 1.000 Betroffene teilgenommen haben.

Rund 30 Prozent der Umfrageteilnehmer dürfen wieder täglich Besuch erhalten und fast 40 Prozent mehrmals die Woche. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber Herbst 2020, als nur etwa 17 Prozent täglich besucht werden durften, wie eine frühere Umfrage ergeben hatte. Auch dürfen mittlerweile über 70 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner auf ihren Zimmern Besuch erhalten. Erfreulich ist auch, dass inzwischen in über 80 Prozent der Fälle keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung mehr bei den Besuchen anwesend sind und damit für diese Menschen wieder Vertraulichkeit gewährleistet ist.

Leider bedeutet dies im Umkehrschluss, dass offenbar immer noch etwa 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner zu Ostern keinen oder kaum Besuch erhalten können. Einer der Gründe dürfte sein, dass vielfach an den Ostertagen aus Personalmangel weniger Tests in den Einrichtungen durchgeführt werden können und Besuche ohne Tests nicht möglich sind.

Rund 20 Prozent der Befragten gaben an, dass in den Einrichtungen nach wie vor Kontrollen durch anwesendes Personal bei Besuchen als notwendig erachtet werden. Bei einen Drittel dürfen Besuche nur in einem Besuchszimmer stattfinden unter Verzicht auf Privatheit. Kritisch sieht der BIVA-Pflegeschutzbund auch, dass bei 60 Prozent die Besuchszeit nicht länger als eine Stunde dauern darf. „Eine entspannte Besuchsatmosphäre, wie man sie sich gerade zu Ostern wünscht, kann unter Zeitdruck nicht entstehen“, sagt Stegger und fordert an den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner orientierte, nachvollziehbare und einheitliche Besuchsregelungen in allen stationären Einrichtungen.
Quelle: https://www.biva.de/osterbesuche-in-den-meisten-pflegeheimen-moeglich-trotz-unnoetiger-beschraenkungen/ - 01.04.2021