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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Pflegegesetze & Pflegerecht => Thema gestartet von: gwinkelmann am 15. September 2006, 19:22



Titel: Pflegeversicherung
Beitrag von: gwinkelmann am 15. September 2006, 19:22
Umgang mit der Pflegeversicherung

Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig. Für sie sind Anträge bei der Krankenkasse und der Pflegeversicherung zu stellen. Ablehnungen von Pflegeleistungen oder zu geringe Einstufungen stellen Angehörige oder gar die Pflegebedürftigen oft vor Probleme. Auch professionelle Pflegekräfte, die ambulant arbeiten, haben vermehrt auch die Aufgabe, beim Antrag oder dem Widerspruch Hilfestellung zu leisten.

Oft werden in den Pflegegutachten Pflegebedarfe zu gering angegeben. Dadurch geht die Einstufung in eine Pflegestufe verloren oder fällt zu gering aus.

Dagegen kann man etwas tun. Anwaltlicher Rat ist hier billiger, als der Verlust der zustehenden Pflegestufe. Anwältinnen und Anwälte, die sich mit den Pflegezeiten auskennen, können Angehörigen und Pflegekräften, helfen, den Pflegebedarf  im Antrag oder im Widerspruch  zu formulieren den Besuch des MdK vorzubereiten und schließlich eine Klage zu begründen.

Anwaltlicher Rat sollte hier frühzeitig in Anspruch genommen werden.

Die Unterzeichnende Rechtsanwältin Gudrun Winkelmann schöpft aus ihrem Erfahrungsschatz als Dozentin in der Altenpflege und als Anwältin u.a. mit dem Schwerpunkt „Altenpflegerecht“.

Gudrun Winkelmann

Rechtsanwältin Bremen
Tel.: 0421 40 95 700


Titel: Re: Pflegeversicherung
Beitrag von: Multihilde am 15. September 2006, 19:52
Sind Beratungen/Vertretungen "Umgang mit Pflegeversicherung" durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt? Auch die Sozialverbände bieten ja Hilfestellung in diesen Bereichen an....


Titel: Re: Pflegeversicherung
Beitrag von: gwinkelmann am 19. September 2006, 13:19
Häufig zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht, wenn sich der Streit außergerichtlich (Antrag und Widerspruch) abspielt, sondern erst, wenn Klage eingereicht wird.

Es ist richtig, dass auch Sozialdienste Hilfe anbieten, einige außergerichtliche Verfahren werden jedoch von mir weitergeführt, die bereits von Sozialdiensten vorberaten waren.

Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Winkelmann


Titel: Re: Pflegeversicherung
Beitrag von: Multihilde am 19. September 2006, 16:01
Ich meinte nicht Sozialdienste, sondern die Sozialverbände wie z. B.  SoVD und VdK, die ihre Mitglieder ja auch über das Antragsverfahren hinaus bei Widerspruch und Klage vertreten. Sich selbst vorher mit der Thematik auseinander zu setzen ist wichtig.


Titel: Beirat zur Überprüfung der Pflegebedürftigkeit
Beitrag von: Multihilde am 14. November 2006, 19:08
13. November 2006 - Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat seine Arbeit aufgenommen

In Berlin hat sich der neue Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs konstituiert. Der Beirat wird für das Bundesministerium für Gesundheit Entscheidungsgrundlagen erarbeiten, damit der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert und das Begutachtungsverfahren geändert werden kann. Die Mitglieder des Beirats sind so ausgewählt, dass alle Interessenslagen und Kompetenzen des Handlungsfeldes „Pflege“ berücksichtigt werden (siehe Liste der Beiratsmitglieder und die vollständige Pressemitteilung auf derInternetseite des Bundesgesundheitsministeriums: http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_1017860/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse-4-2006/pm-13-11-129,param=.html)

Quelle: www.biva.de


vgl. auch (passt gut zum Gesamtthema und wird evtl. übersehen, obwohl im Forum)



http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=269.0

Der Bericht zu den Qualitätsprüfungen des MDK Niedersachsen im Jahr 2005 ist
jetzt auch im Netz:

siehe

http://www.mdkn.de/index_166306C59318410BB54255F33DD38431.htm

oder

http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=243.0

Pflege: Überarbeitete Begutachtungs-Richtlinien treten zum
1. September 2006 in Kraft


Titel: Positionspapier zur Pflegeversicherung
Beitrag von: Multihilde am 06. Februar 2007, 17:00
Auf den Seiten der BIVA ist unter

http://www.biva.de/index.php?id=524

der Link zum  Positionspapier zur Reform der Pflegeversicherung aus Verbraucherperspektive zu finden.


Zitat
Gesundheitsreform

Die Gesundheitsreform nimmt Gestalt an. Am 2. Februar hat der Bundestag die Reform endgültig beschloßen. Der Bundesrat stimmt dann am 16. Februar über das Gesetz ab. Bis dahin sollen dann die letzten strittigen Punkte – der Finanzausgleich und das Insolvenzrecht der gesetzlichen Kassen – geklärt sein. In beiden Fällen ist eine Einigung nahe.

Am 1. April tritt das Gesetz dann in Kraft - wenn Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Vom 1. Juli an können sich auch die Menschen versichern lassen, die bisher von keiner Kasse aufgenommen wurden. Ab 1. Januar 2009 sind sie sogar dazu verpflichtet. Das betrifft rund 200.000 bis 300.000 Menschen, die derzeit nicht krankenversichert sind. Sie müssen sich dann bei einer gesetzlichen Kasse oder einer privaten Versicherung anmelden. Auch andere wichtige Punkte der Reform treten zum 1.Januar 2009 in Kraft - zum Beispiel der Basistarif ohne Risikoprüfung, den die privaten Krankenversicherer einführen müssen. Auch der umstrittene Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen kommt erst 2009.

Offizielle Eckpunkte für die zu reformierende Pflegeversicherung gibt es noch nicht. Nur vereinzelt tauchen Vorschläge auf, die in ihren Grundzügen auf die Koaltionsvereinbarung vom 11.11.2005 zurück gehen.

Dabei ist eine Reform in diesem Jahr überfällig – vor allem im Hinblick auf die Finanzen. Der Koalitionsvertrag ging sogar von Sommer 2006 aus: „Das Gesetz zur Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung wird bis zum Sommer 2006 vorgelegt.“

Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMGS) schmelzen die Reserven in der Pflegeversicherung bis 2008 auf 1,33 Milliarden Euro ab, was die Zahlungsunfähigkeit des Ausgleichsfonds der Pflegekassen zur Folge hätte.

Maßnahmen müssen daher unbedingt noch in diesem Jahr ergriffen werden, zumindest zur Sicherung der Finanzen der Pflegeversicherung!

Damit die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner bei dieser geldgesteuerten Reform nicht unter den Tisch fallen, hat die BIVA ein Positionspapier  verfasst, welches Sie hier (pdf, 62k) herunterladen können.
Quelle: www.biva.de


Link zur pdf:
http://www.biva.de/fileadmin/pdf/Positionspapier_der_BIVA_zur_Reform_der_Pflegeversicherung_.pdf


Titel: Pflegestufe I weg?
Beitrag von: Multihilde am 27. Februar 2007, 10:33
Pressemeldung auf

http://www.verbaende.com/News.php4?m=44767

Wenn Ökonomen sich mit Pflege beschäftigen / Aktueller Rürup-Vorschlag würde Pflegebedürftige mit 2.4 Milliarden im Jahr zusätzlich belasten

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
(Verbandspresse, 26.02.2007 09:40)


(Berlin) - Der Chef des wirtschaftlichen Sachverständigenrates der Bundesregierung, Bert Rürup, dringt bei der anstehenden Pflegereform auf eine Absenkung der stationären Leistungen auf das Niveau der häuslichen Sachleistungen. Erst vor wenigen Tagen hatte Rürup erklärt, es dürfe kein Tabu sein, die Pflegestufe I - also die Hilfe für Menschen die nicht mehr allein zurechtkommen - abzuschaffen. In der in Hannover erscheinenden „Neuen Presse“ sprach er sich nun erneut für eine Änderung der Pflegeversicherungsleistungen aus. In diesem Zusammenhang plädierte er für eine Angleichung der Pflegesätze auf 400 Euro monatlich in der Pflegestufe I, 1.000 Euro in der Stufe II und 1.500 Euro in der Stufe III.

"Das soziale Gewissen der Nation wird Bert Rürup wohl nie werden, aber mit seinen Vorschlägen legt er die Axt an die Akzeptanz der Pflegeversicherung“, so Herbert Mauel, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), der bundesweit über 4.600 private Pflegeeinrichtungen, darunter mehr als 2.400 Heime, vertritt.

„Nach seinem letzten Vorschlag würde Pflegebedürftigkeit im Alter wieder zum großen Armutsrisiko werden. Geht es nach dem Ökonomen, wird künftig schlicht weniger Geld an immer mehr Pflegebedürftige verteilt. Die von ihm erneut vorgeschlagene zusätzliche Belastung der Pflegebedürftigen im Bereich der stationären Pflege beliefe sich in der Pflegestufen I auf 623 Euro, in der Pflegestufe II auf 279 Euro jeden Monat!“ so Mauel.
„Für die ambulante Pflege gäbe es eine Erhöhung um wenige Euro. Diese würde nicht einmal die über 10 Prozent Verlust an Kaufkraft für die Leistungen der Pflegeversicherung ausgleichen, die seit 1995 nicht verändert wurden, wie Rürup selbst feststellt.“ Bernd Tews, ebenfalls Geschäftsführer des bpa.

Noch weitaus gravierendere Folgen für die Pflegebedürftigen hätte die Streichung der Pflegestufe I. Über die Hälfte aller künftig pflegebedürftigen Menschen, ob Zuhause oder im Pflegeheim, würde dann keine Leistung mehr aus der Pflegeversicherung bekommen.

Quelle/Kontaktadresse:
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Bundesgeschäftsstelle (bpa)
Pressestelle
Hannoversche Str. 19, 10115 Berlin
Telefon: (030) 30878860, Telefax: (030) 30878889

eMail:   bund@bpa.de
Internet: http://www.bpa.de