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AKTUELLES / NEWS => Aktuelles aus den Medien => Thema gestartet von: admin am 10. August 2006, 12:58



Titel: QUALITÄT: "Runder Tisch Pflege" wieder aktiviert
Beitrag von: admin am 10. August 2006, 12:58
"Runder Tisch Pflege" wieder aktiviert

Nachdem die Bedenken der Experten für die Auslagerung des Heimrechts aus der Bundeszuständigkeit beiseite gewischt wurden, und demnächst 16 verschiedene Heimgesetze drohen mit Pflege(-standards) nach Kassenlage, wollen die Bundesministerinnen für Senioren (Dr. Ursula von der Leyen) und für Gesundheit (Ulla Schmidt) nun den schlimmsten Auswüchsen entgegenwirken. Der runde Tisch Pflege soll wieder aktiviert und die Empfehlungen – endlich – umgesetzt werden (s. gemeinsame Pressemitteilung der Ministerinnen vom 25. Juli 2006).

Die BIVA, die maßgeblich an den Ergebnissen der Arbeitsgruppe II (Verbesserung der Qualität der stationären Betreuung und Pflege) und Arbeitsgruppe IV (Charta der Rechte der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen) mitgewirkt hat, begrüßt diese Initiative nachdrücklich. Laut den Ministerinnen wird die Bundesregierung die Empfehlungen des Runden Tisches Pflege in der Pflegereform aufgreifen. Dies soll u.a. geschehen durch:

    * Verbreitung der Charta der Rechte pflegebedürftiger Menschen durch eine
      Informationskampagne
    * Aufgreifen der Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung und zum
      Bürokratieabbau in der Reform der Pflegeversicherung
    * Umsetzen des Altenpflegegesetzes
    * Weiterentwicklung der Pflegeberufe
    * Förderung guter Arbeitsbedingungen in der Altenpflege
    * Modellprojekte zur Qualitätsverbesserung in der Pflege
 
 „Ob damit die schlimmsten Szenarien auf Länderebene - mehr Bürokratie, weniger Mitwirkungsrechte der Bewohner, soziale Ausgrenzung, vor allem aber die Verschlechterung der Qualität in der Pflege – verhindert werden können, bleibt abzuwarten. Es müssen nun auf Bundesebene all die Instrumente eingesetzt werden, die derzeit noch zur Verfügung stehen. Der Runde Tisch Pflege hat vor dem Hintergrund der gegebenen Rahmenbedingungen gute Vorarbeiten geleistet und mit seinen Forderungen und Empfehlungen Wege zur Verbesserung der Pflegequalität aufgezeigt,“ so Katrin Markus, die Geschäftsführerin der BIVA (und Mitwirkende in den Arbeitsgruppen II und IV). „Es ist nicht zu verantworten, dass die Arbeitsergebnisse des Runden Tischs Pflege in den Schubladen verstauben und Steuergelder umsonst ausgegeben wurden.“

Zu der beabsichtigten förmlichen Verabschiedung der Arbeitsergebnisse im Rahmen einer Gesamtkonferenz war es nicht gekommen, weil die Wohlfahrtsverbände ihre Mitarbeit im letzten Jahr ruhen gelassen hatten. „Wir wünschen uns und den Betroffenen  – den Menschen in den Heimen und ihren Angehörigen –“, so Katrin Markus weiter, „dass auch die Länder die Ergebnisse des Runden Tisches umsetzen, nicht nur die Bundesregierung.“

Wer Näheres zum Thema aus Verbrauchersicht erfahren möchte, kann sich unmittelbar an die BIVA wenden.

BIVA e.V.
Vorgebirgsstraße 1
53913 Swisttal
Telefon: 02254 - 7045, 2812
Fax: 02254 - 7046
E-Mail: info@biva.de


Quelle: BIVA-Pressemitteilung 09.08.2006


Titel: Re: QUALITÄT: "Runder Tisch Pflege" wieder aktiviert
Beitrag von: admin am 15. November 2006, 11:13
AUSZUG aus der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Heinz Lanfermann, Daniel Bahr (Münster), Dr. Konrad Schily, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Welche Empfehlungen des Runden Tischs Pflege aus dem Herbst 2005 sind nach der Übertragung der Zuständigkeit für das Heimrecht an die Länder noch durch den Bundesgesetzgeber umsetzbar und sollen im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung umgesetzt werden?


Antwort der Bundesregierung:

Derzeit wird gemeinsam mit den Ländern geprüft, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, dass im Rahmen der Föderalismusreform das Heimrecht aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 7 des Grundgesetzes (Öffentliche Fürsorge) herausgenommen und insoweit auf die Länder übertragen worden ist. Eine Aussage über die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tischs Pflege im Rahmen der Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung durch den Bundesgesetzgeber ist erst nach Abschluss dieser Prüfung möglich.

Quelle:  Deutscher Bundestag, Drucksache  16/2972 vom 18. 10. 2006, zur Frage 29 (http://dip.bundestag.de/btd/16/029/1602972.pdf)