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Titel: Literatur für pflegebedürftige Menschen und Angehörige
Beitrag von: Multihilde am 09. Februar 2007, 11:28
www.pflegen-online.de  (http://www.pflegen-online.de/nachrichten/aktuelles/ratgeber_fuer_pflegebeduerftige_menschen_und_angehoerige.htm?PHPSESSID=507fe3c9be4ad8df81c0e66a6df137fe)

Es gibt interessante neue Broschüren


Zitat
Ratgeber für pflegebedürftige Menschen und Angehörige
Baden-Württemberg: Legale und bezahlbare Versorgungsangebote sind die richtige Antwort auf Schwarzarbeit im Pflegebereich


(05.02.2007)
   
Mit einem breit angelegten Informationsangebot und einer konsequenten Weiterentwicklung ambulanter Versorgungsangebote will die Sozialministerin des Landes Baden-Württemberg, Dr. Monika Stolz, Schwarzarbeit in der Pflege eindämmen. Die am 2. Februar in Stuttgart vorgestellte Broschüre „Pflegebedürftig – was nun?“ soll mit dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen einfach, schnell und umfassend Informationen erhalten, wie sie sich legal helfen lassen können.

„Angehörige, die eine illegale Kraft beschäftigen, dürfen nicht nur an den Pranger gestellt werden. Notwendig sind legale und bezahlbare Betreuungsangebote und Informationen darüber, wo sie zu finden sind. Dies ist die richtige Antwort auf Schwarzarbeit in der Pflege“, sagte die Ministerin in Stuttgart.

Ein breites Angebot an ergänzenden ambulanten, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Hilfen trage dazu bei, dass ältere Menschen, auch wenn sie pflegebedürftig würden, in der gewohnten und vertrauten Umgebung bleiben könnten, betonte Monika Stolz. Ziel der jetzt eingeleiteten Informationskampagne sei es, den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen einen Überblick über bestehende Unterstützungsangebote und Ansprechpartner zu geben.

„Wenn ein Pflegefall eintritt, muss es meist schnell gehen, um die häusliche Betreuung und pflegerische Versorgung zu sichern. Die Broschüre informiert kompakt und umfassend über Pflege- und Versorgungsangebote und die dafür aufzuwendenden Kosten, bis hin zu den finanziellen Leistungen für pflegebedürftige Menschen“, erläuterte die Ministerin. Darüber hinaus sei ab kommendem Montag eine landesweite kostenlose Telefon-Hotline für Pflegebedürftige und deren Angehörige geschaltet.

Mit den von ihr jetzt vorgestellten Informationsangeboten sieht die Ministerin aber nur einen Weg im Kampf gegen Schwarzarbeit in der Pflege. Unverzichtbarer Baustein in der Bekämpfung illegaler Beschäftigung müsse vor allem die Weiterentwicklung von Hilfen im Vor- und Umfeld der Pflege sein. „Mit den vorhandenen Angeboten können wir dem Wunsch vieler älterer Menschen ihren Lebensabend zu Hause zu verbringen nicht überall im Land ausreichend Rechnung tragen. Ziel muss deshalb sein, weitere bezahlbare Angebote zu entwickeln. Hier sind neue Ideen und Wege gefragt“, forderte Monika Stolz.

Die Ministerin verwies auf die im Land bereits erprobten Initiativen und Netzwerke, die zeigten, dass legale Alternativen durchaus möglich sind. Auch die bundesgesetzlichen Regelungen im Arbeitszeitgesetz seien geschaffen. Eine ganztägige Versorgung eines Pflegebedürftigen, der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitnehmer lebt, sei auch unter arbeitschutzrechtlichen Aspekten möglich.

Download der Broschüre und weitere Informationen:
www.sozialministerium-bw.de/de/Senioren/80873.html


An der Informationskampagne haben unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg mitgewirkt:
Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Baden-Württtemberg
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe, Landesverband Baden-Württemberg
Gemeindetag Baden-Württemberg
Hauptzollamt Stuttgart, Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Landesseniorenrat Baden-Württemberg
Landkreistag Baden-Württemberg
Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg
Pflegekassen in Baden-Württemberg
Städtetag Baden-Württemberg

Hintergund:
In Baden-Württemberg leben rund 225.400 pflegebedürftige Menschen. Viele von ihnen leiden an einer Demenz-Erkrankung. Fast die Hälfte der Pflegebedürftigen wird zu Hause von ihren Angehörigen – in der Regel sind es die Ehefrauen, Töchter oder Schwiegertöchter - betreut und gepflegt. Schätzungen über das Ausmaß der illegalen Beschäftigung in Haushalten mit Pflegebedürftigen reichen bundesweit von 100.000 bis zu 300.000 Beschäftigten. 10.000 illegale Kräfte in der häuslichen Pflege werden allein in Baden-Württemberg vermutet.

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Außerdem drohen bei unterlassener Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.

Quelle: Sozialministerium Baden-Württemberg
(www.sozialministerium-bw.de)

Quelle: www.pflegen-online.de

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