Heimmitwirkung.de - Alles über Heimmitwirkung, Heim, Heimbewohner, Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Pflege

Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Recht => Thema gestartet von: admin am 22. Februar 2007, 13:18



Titel: Pflegemängel, Pflegefehler - Was ist das?
Beitrag von: admin am 22. Februar 2007, 13:18
Was genau ist ein Pflegefehler?

Gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Kunden, bzw. deren Angehörigen nehmen zu. Oft geht es in diesen Prozessen um den Begriff des „Pflegefehlers“. Doch was genau ist eigentlich ein „Pflegefehler“?

Der Gesetzgeber definiert diesen als „Verstoß gegen die pflegerische Sorgfaltspflicht“. Dieser Verstoß ist gegeben, wenn Sie als Pflegekraft gesicherte pflegerische Erkenntnisse nicht berücksichtigen, die dem jeweiligen Stand der Pflege in Wissenschaft und Technik entsprechen. Sie müssen außerdem mit der erforderlichen Geschicklichkeit, Sorgfalt und Fachkenntnis handeln. Folgende Aspekte stellen im rechtlichen Sinne „Pflegefehler“ dar und können zivilrechtlich (Schmerzensgeld) und strafrechtlich (Schadenersatz) verfolgt werden.

Fall 1: Kieferveränderungen durch unregelmäßiges Einsetzen der Zahnprothesen.

Fall 2: Kontrakturen durch nicht ausreichende Bewegung und/oder Lagerung.

Fall 3: Infektionen durch unsachgemäße Durchführung von Pflegemaß-nahmen, z. B. durch unsteriles Arbeiten.

Fall 4: Exsikkose durch unzureichende Zufuhr von Flüssigkeit.

Fall 5: Schäden durch verspätetes Hinzuziehen des Arztes (Fehler in der Krankenbeobachtung).


Quelle: Newsletter "PRO Pflege Management aktuell" (http://vnr.srv2.de/ov?mailing=FNT87M-QO812OR&m2u=FT1WTR-6XCSVN) vom 20.2.2007