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Infos + Meinungsaustausch (Forum) => Pflege-Reform => Thema gestartet von: Multihilde am 20. März 2007, 10:23



Titel: (vor der) Pflegereform / Pflegeversicherungsreform 2008
Beitrag von: Multihilde am 20. März 2007, 10:23
http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/20/709341.html
Zitat
Pflege: Union will Zusatzbeitrag

MÜNCHEN -
Um die steigenden Pflegekosten zu finanzieren, wollen die unionsregierten Bundesländer die Versicherten stärker zur Kasse bitten. Alle 70 Millionen Pflegeversicherten sollen eine pauschale Pflicht-Zusatzversicherung abschließen.......

Quelle: Hamburger Abendblatt


Die Reform wird uns ALLE berühren!!! Gesamter Bericht, siehe Link oben


Titel: Re: Pflegeversicherungsreform
Beitrag von: Multihilde am 20. März 2007, 10:35
Hier das Positionspapier der BIVA zur Pflegeversicherungsreform:

http://www.biva.de/index.php?id=524
29.01.07 13:55

Zitat
Gesundheitsreform und Pflegereform

Offizielle Eckpunkte für die zu reformierende Pflegeversicherung gibt es jedoch noch nicht. Nur vereinzelt tauchen Vorschläge auf, die in ihren Grundzügen auf die Koalitionsvereinbarung vom 11.11.2005 zurück gehen. Dabei ist eine Reform in diesem Jahr überfällig – vor allem im Hinblick auf die Finanzen. Der Koalitionsvertrag ging sogar von Sommer 2006 aus: „Das Gesetz zur Sicherung einer nachhaltigen und gerechten Finanzierung der Pflegeversicherung wird bis zum Sommer 2006 vorgelegt.“ Nach Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMGS) schmelzen die Reserven in der Pflegeversicherung zwar dank der guten Konkunktur langsamer. Bis Ende 2008 könnte aber dennoch die Zahlungsunfähigkeit des Ausgleichsfonds der Pflegekassen drohen.

Maßnahmen müssen daher unbedingt noch in diesem Jahr ergriffen werden, zumindest zur Sicherung der Finanzen der Pflegeversicherung!

Damit die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner bei dieser geldgesteuerten Reform nicht unter den Tisch fallen, hat die BIVA ein Positionspapier verfasst, welches Sie hier (pdf, 62k) herunterladen können.


oder


Zitat
Pflegereform - die Diskussionen ums "liebe" Geld gehen weiter

Wie zu befürchten war, drehen sich die Diskussionen über die dringende Reform der Pflegeversicherung (wieder) nur ums Geld, s. www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/606489/ Sozialministerin von Rheinland-Pfalz lehnt Zusatzversicherung bei Pflege ab. Quelle: DeutschlandRadio

Von den Betroffenen ist allenfalls in einem Nebensatz die Rede. Damit die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner bei dieser geldgesteuerten Reform nicht unter den Tisch fallen, hat die BIVA ein Positionspapier verfasst, welches Sie hier (pdf, 97k) herunterladen können.

Dass es auch andere Ansätze gibt, zeigt die pflegepolitische Sprecherin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg: "Menschenwürde muss an erster Stelle stehen"
Quelle: www.biva.de

Link zur pdf:
http://www.biva.de/fileadmin/pdf/Positionspapier_der_BIVA_zur_Reform_der_Pflegeversicherung_.pdf





Titel: Re: Pflegeversicherungsreform
Beitrag von: Multihilde am 21. März 2007, 20:17
http://www.sovd.de/1093.0.html

Pressemitteilung des SoVD vom 20.03.2007

SoVD: Private Zusatzversicherung für die Pflege ist ein Irrweg

(Berlin) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Der Sozialverband Deutschland lehnt eine private Zusatzversicherung für gesetzlich Pflegeversicherte entschieden ab. Das ist der Irrweg in die Privatisierung. Außerdem ist der Vorschlag der bayerischen Sozialministerin Christa Stewens (CSU) sozial ungerecht, da ein Pauschalbetrag Menschen mit geringem Einkommen besonders stark belastet.

Noch dazu ist der Vorschlag eine Scheinlösung. Mit einem Pauschalbeitrag, der anfangs bei sechs Euro monatlich liegen soll, wird auch über einen Zeitraum von 20 oder 30 Jahren nur ein Betrag angespart, der im Fall der Pflegebedürftigkeit innerhalb von zwei Monaten aufgezehrt ist.

Der Sozialverband Deutschland setzt sich für eine Stärkung der häuslichen Pflege bei der Pflegereform ein. Die Stärkung der häuslichen Pflege darf aber nicht auf Kosten der Versorgung von Pflegebedürftigen in Heimen erfolgen. Der SoVD warnt davor, die Pflegesätze für die Pflegestufe I und II in den Heimen abzusenken und an die niedrigeren Sätze der ambulanten Pflege anzugleichen. Es darf keinen Verschiebebahnhof zwischen ambulanter und stationärer Pflege geben. Es ist vielmehr dringend erforderlich, die Qualität von stationärer und ambulanter Pflege zu verbessern.

Wir brauchen eine Trendwende zu einer durchgreifend neuen Pflegepolitik, die den pflegebedürftigen Menschen und seinen Pflegebedarf in den Mittelpunkt stellt.

Bevor im Zuge der Pflegereform über die finanzielle Ausstattung der Pflegeversicherung diskutiert wird, muss zunächst einmal ein Konsens über die qualitative Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erzielt werden.


Quelle:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD)
Pressestelle
Stralauer Str. 63, 10179 Berlin
Telefon: (030) 726222-0, Telefax: (030) 726222-311

eMail:   pressestelle@sovd.de
Internet: http://www.sozialverband.de


Titel: Stationäre Pflege
Beitrag von: Multihilde am 06. Mai 2007, 09:19
Stationäre Pflege wird weiterhin eine bedeutende Rolle spielen

www.carelounge.de (http://www.carelounge.de/altenarbeit/news/news_ansehen.php?meldungID=1913)

Bis 2050 Verdoppelung der Zahl der Pflegebedürftigen auf vier Millionen

04.05.2007

Sozialstaatssekretär Heike fordert positiveres Bild vom Altern…

München - „Der demografische Wandel stellt uns vor große Herausforderungen. Wir müssen aufhören, ‚alt’ mit ‚krank und pflegebedürftig’ gleichzusetzen. Wir brauchen ein positives, differenziertes Bild vom Altern: Weg von der Defizitsicht – hin zur Kompetenzsicht, ohne dabei die älteren Menschen zu vergessen, die Betreuung und Unterstützung benötigen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren stark ansteigen - bis 2050 erwarten wir deutschlandweit eine Verdoppelung auf vier Millionen“, erklärte Bayerns Sozialstaatssekretär Jürgen W. Heike heute beim 8. Straubinger Seniorentag.

In Bayern werde sich die Zahl der ambulant betreuten Menschen von derzeit rund 203.000 auf 262.000 im Jahr 2020 und auf 357.000 im Jahr 2050 erhöhen. „Wir müssen daher die Bemühungen zur Weiterentwicklung der ambulanten Pflege stärken. Gerade pflegende Angehörige, die die Hauptlast der häuslichen Versorgung tragen - rund 70 bis 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt - brauchen Unterstützung. Zudem ist es nötig, entsprechende Dienstleistungsstrukturen auszubauen, um im Rahmen der integrierten Versorgung die Organisation von Prävention und Rehabilitation nachhaltig zu verbessern. Außerdem ist eine enge Verzahnung aller Angebote der Altenhilfe sowie des Gesundheitswesens und ein Mix von Professionellen und Ehrenamtlichen nötig. Statt nur neue Angebote zu schaffen bzw. bestehende Angebote auszuweiten, ist es wichtig, eine weitere Optimierung durch Vernetzung der vorhandenen Angebote zu erreichen“, betonte Heike.

Trotz des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ werde die stationäre Pflege weiterhin eine bedeutende Rolle spielen
. Momentan lebten in Bayern etwa 110.000 Menschen in Heimen der Altenhilfe. In den letzten 25 Jahren habe sich die Betreuungssituation stark geändert: Seien damals 75 Prozent der Bewohner Rüstige und ein Viertel Pflegebedürftige gewesen, habe sich heute das Verhältnis umgekehrt. Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen wiesen gerontopsychiatrische Erkrankungen auf. Heike: „Vor diesem Hintergrund wird die Bedeutung der Reform der Pflegeversicherung noch einmal deutlich. Wir müssen die bislang allein umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung auf ein zweites Standbein, eine ergänzende kapitalgedeckte Pflegeversicherung, stellen. Parallel hierzu muss die Neufassung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit angegangen werden.“

Zuvor wies der Staatssekretär bei der Veranstaltung „Power trotz Handicap“ auf den Europäischen Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen am 5. Mai hin: „Ziel Bayerischer Behindertenpolitik ist es, Menschen mit Behinderung als gleichberechtigten Bürgern das Recht auf Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben in unserer Gesellschaft zu sichern.“

Quelle: www.carelounge.de




Titel: ISNM: Studie zur Zukunft der Pflege in Deutschland
Beitrag von: admin am 07. Mai 2007, 02:21
Studie zur Zukunft der Pflege in Deutschland
Eine Reform der Pflegeversicherung ist dringend nötig

Köln - Eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) wird immer drängender. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das Professor Reinhold Schnabel von der Universität Duisburg-Essen über "Die Situation der Pflege bis zum Jahr 2050" für die "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" angefertigt hat. Demnach wird sich in den nächsten Jahren die Zahl der Hochbetagten (über 80 Jährige) von derzeit 1 Million auf bis zu zehn Millionen Menschen im Jahr 2050 verdreifachen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wächst bis 2020 um 50 Prozent  auf 2,7 Millionen (2050: 4,7 Millionen). Das bedeutet: Kamen im Jahr 2005 auf 100 erwerbsfähige Menschen im Alter von 20 bis 64 Jahren vier Pflegefälle, werden es in 2020 bereits 5,8 sein und 2050 sogar 12.

Zugleich werden künftig immer weniger Menschen ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Kinderlosigkeit und Single-Dasein führen dazu, dass in Zukunft auf jeden Pflegebedürftigen immer weniger Angehörige kommen werden. Politik und Betroffene müssen sich deshalb darauf einstellen, dass die Pflege wesentlich stärker als bisher durch  professionelle Pflegekräfte erfolgen wird. Der Pflegemarkt der Zukunft wird deshalb boomen - derzeit sind hier 545.000 Vollzeit-Beschäftigte tätig, im Jahr 2050 werden es 1,8 Millionen sein. Dann kommen dann auf 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte annähernd zehn Beschäftigte im Pflegesektor. Heute sind es nur 2,1.

Damit werden die Ausgaben für professionelle Pflege stärker wachsen als die reine Pflegedürftigkeit. Der Anstieg wird rund 3 Prozent pro Jahr betragen. Bis zum Jahr 2020 wird der Markt für professionelle Pflege um etwa 40 Prozent auf 37 Milliarden Euro anwachsen,  2030 sogar um 75 Prozent auf 47 Milliarden Euro und bis 2050 um 270 Prozent auf 72 Milliarden Euro.

Vor diesem Hintergrund wächst die Pflegelücke, also die Differenz zwischen den notwendigen Ausgaben für die Pflege und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, stark an. Heute beträgt diese Lücke circa 8 Milliarden Euro, im Jahr 2030 werden die Ausgaben bei nahezu 48 Milliarden Euro liegen, von denen die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich 32 Milliarden Euro übernimmt. Diese Pflegelücke wird durch die private Selbstbeteilung und die Kommunen geschlossen werden müssen. Die Selbstbeteiligung von Patienten und die Unterstützung durch die Kommunen ("Hilfe zur Pflege") werden sich bis zum Jahr 2050  verfünffachen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung könnte ihr heutiges Leistungsniveau nur um den Preis erheblich steigender Beitragssätze halten. Je nach Szenario (künftige Anzahl der Pflegefälle) müsste der Beitragssatz auf 3 bis 5,5 Prozent steigen. Reinhold Schnabel: " Höhere Beiträge zur GPV sind allerdings kein Ausweg aus der Versorgungslücke. Denn steigende Beiträge erhöhen die Lohnnebenkosten und verschärfen über eine wachsende Arbeitslosigkeit das Finanzproblem."

Um die Pflegelücke zu schließen bietet sich die Ergänzung der umlagefinanzierten gesetzlichen Pflegeversicherung durch eine freiwillige oder verpflichtende ergänzende private kapitalgedeckte Vorsorge an. In jedem Fall muss die Politik aber handeln. Max Höfer, Geschäftsführer der "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft": "Private Haushalte müssen rechtzeitig wissen, was sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung erwarten können, um im Alter abgesichert zu sein und ihr Vorsorgeverhalten rechtzeitig darauf einzurichten."

Quelle: isnm.de (http://www.insm.de/Presse/Pressemeldungen/Pressemeldungen/Studie_zur_Zukunft_der_Pflege_in_Deutschland.html) - Pressemitteilung 14/07 – 2. Mai 2007

[Pflegestudie Prof. Schnabel - Download  >>] (http://www.insm.de/Presse/Pressemeldungen/Pressemeldungen/Studie_zur_Zukunft_der_Pflege_in_Deutschland.html)


Titel: SoVD-Positionspapier Pflegeversicherung
Beitrag von: Multihilde am 12. Mai 2007, 08:55
SoVD legt Positionspapier zur Reform der Pflegeversicherung vor

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Das grundlegende Ziel der Pflegereform muss die Stärkung der häuslichen Pflege sein. Dies fordert der SoVD in seinem Positionspapier "Für eine würdevolle Pflege" zur Reform der Pflegeversicherung. Die meisten Menschen wollen zuhause gepflegt werden. Auch laut Gesetz hat die häusliche Pflege Vorrang. Jetzt müssen dringend die Voraussetzungen für die häusliche Pflege verbessert werden.

Der SoVD setzt sich für den Ausbau alternativer Wohn- und Betreuungsformen ein. Wohnortnahe ergänzende Unterstützungsangebote wie Tagespflege, Kurzzeitpflege und Krisenintervention müssen ausgebaut und mit der häuslichen Pflege vernetzt werden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen mehr Unterstützung und Beratung. Case- und Care-Management hilft, eine auf die persönliche Lebenssituation zugeschnittene Versorgung zu finden und vernetzt alle an der Pflege Beteiligten. Der SoVD fordert, Case- und Care-Management flächendeckend als Regelangebot einzurichten.

Die häusliche Pflege muss auch finanziell gestärkt werden. Die ungleiche finanzielle Behandlung stationärer und ambulanter Pflege bietet keinerlei Anreize zur Entwicklung neuer Betreuungs- und Versorgungskonzepte in der häuslichen Pflege. Der SoVD fordert daher,die Sachleistungen bei der häuslichen Pflege zu erhöhen. Die Stärkung der ambulanten Pflege darf aber auf keinen Fall auf Kosten der stationären Pflege gehen. Das wäre unverantwortlich. Dringend erforderlich ist außerdem eine Qualitätsoffensive für die stationäre und die häusliche Pflege.

Wer die häusliche Pflege stärken will, muss auch berufstätige Angehörige in die Lage versetzen, Verantwortung für die Pflege zu übernehmen. Der SoVD setzt sich für ein Pflegezeitgesetz ein, das pflegenden Angehörigen einen Anspruch auf eine Auszeit und ein Rückkehrrecht an den Arbeitsplatz sichert.

Eine Reform der Pflegeversicherung muss auch die konsequente Umsetzung des Grundsatzes Rehabilitation vor und bei Pflege sichern.

Quelle: Pressemitteilung SoVD v. 11.05.2007
http://www.sovd.de/1112.0.html


Das 26-seitige Positionspapier ist unter folgendem Link zu finden:
http://www.sovd.de/1111.0.html




Titel: Bessere Pflege und Betreuung in Altenheimen
Beitrag von: Multihilde am 23. Mai 2007, 12:43
Bessere Pflege und Betreuung in Altenheimen
Petitionsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Für die Verbesserung der Betreuung alter und pflegebedürftiger Menschen in Altenheimen hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochmorgen einstimmig, die zugrundeliegende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) "als Material" zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten. In der Eingabe kritisieren die Petenten den Pflegenotstand in Altenheimen und fordern gesetzliche Maßnahmen, um die Qualität der Pflege zu verbessern. Sie kritisieren vor allem, dass die bei Kontrollen aufgedeckten Mängel in Pflegeheimen selbst bei "gefährlicher Pflege" nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht veröffentlicht werden dürfen - noch nicht einmal den Angehörigen der betroffenen Personen gegenüber. Selbst bei schweren Mängeln und der Unfähigkeit, diese abzustellen, müssten diese Pflegeeinrichtungen nicht geschlossen werden. Die Petenten fordern daher eine Gesetzesänderung: Betreiber von Pflegeeinrichtungen mit schweren Qualitätsmängeln sollen öffentlich genannt werden dürfen. Außerdem müssten die Pflegeeinrichtungen zur Abstellung von Mängeln gezwungen werden können.

In der vom Petitionssausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung räumte das BMG ein, dass es "bedauerlicherweise" immer wieder Fälle von Qualitätsmängeln und fehlerhaften Verhalten in Pflegeeinrichtungen gebe. Das BMG habe jedoch keine rechtliche Kompetenz, um in solchen Fällen einzuschreiten. Dies sei vielmehr Aufgabe der zuständigen Organe der Länder (Heimaufsicht) und der Pflegekassen beziehungsweise des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Sofern Anhaltspunkte für Straftaten vorlägen, sei dies Sache der Staatsanwaltschaft. Weiter wies das BMG darauf hin, dass die Heimaufsicht die Einrichtungen grundsätzlich jederzeit und auch unangemeldet überprüfen und bei Mängeln die erforderlichen Maßnahmen ergreifen könne. Das hierfür vorgesehene Instrumentarium reiche von der Beratung und dem Erlass von Anordnungen über das Verbot der Weiterbeschäftigung der Heimleitung oder von Mitarbeitern bis hin zur Untersagung des Heimbetriebs. Eine Vielzahl von Vorschriften regelt zudem die interne und externe Qualitätssicherung in Alten- und Pflegeheimen. Das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Qualitätssicherungsgesetz habe die Rechte von Pflegebedürftigen weiter gestärkt und die Anforderungen an die Sicherung der Qualität erhöht. Das BMG vertritt die Auffassung, dass verallgemeinernde Aussagen mit dem Vorwurf, dass die Pflegeversicherung im Anliegen nicht gerecht werde, schwer- und schwerstbedürftige Menschen in unserer Gesellschaft ein menschenwürdigeres Dasein zu ermöglichen, an der Wirklichkeit vorbeigingen. Gerade in den letzten Jahren sei in der interne Qualitätsentwicklung sehr viel geschehen.

Der Petitionssausschuss hält die Forderung nach mehr Transparenz in der Pflege für berechtigt. Die von den Petenten erstrebte "Stigmatisierung" der fehlerhaft handelnden Pflegeeinrichtungen könne jedoch zu einer Demotivierung des engagiert arbeitenden Pflegepersonals führen und sei deshalb fragwürdig. Die Abgeordneten waren der Ansicht, dass die Petition in die weiteren Überlegungen zur Pflegesicherung sofort mit einbezogen werden sollte.

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_138/01.html
hib-Meldung138/2007
Datum: 23.05.2007




Titel: Wer pflegt, soll freigestellt werden
Beitrag von: Multihilde am 07. Juni 2007, 20:57
Hamburger Abendblatt 07.06.2007
Selten waren Reformverhandlungen so geheim wie diese: Anfang Juli wollen die beteiligten Ministerien - Gesundheit, Verbraucherschutz und Familie - ein Konzept zur Reform der Pflegeversicherung vorlegen. Nach der Erfahrung der langwierigen und überaus ...

Quelle: http://www.abendblatt.de/daten/2007/06/07/751427.html


Der vollständige Text ist unter dem o. a. Link nachzulesen. Danach dürfte sich das Schicksal der Pflegeversicherung bei der nächsten Klausurtagung des Bundeskabinetts am 23. und 24. August entscheiden.


Titel: Mini-Pflegereform beseitigt Mängel nicht
Beitrag von: admin am 18. Juni 2007, 08:36
Mini-Pflegereform beseitigt viele Mängel nicht

BERLIN. Ein "verkorkstes System" nennt Cornelia Rund vom Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen die Pflegeversicherung, ein "bürokratisches Monster" gar. Und wie Joachim von der Osten von der Diakonie Oldenburg benennt sie die Schwächen: Die Träger von Pflegeheimen erhalten zu wenig Geld, haben deshalb die Zeit- und Stellenpläne eng gefasst, die Arbeit verdichtet.

Die Folge: Überfordertes Personal, das oft auch noch schlecht bezahlt wird. Immer öfter unter Tarif sogar. Weil die Leistungsentgelte seit Einführung der Pflegeversicherung vor zwölf Jahren nicht angepasst worden sind, reichen die Etats der Pflegeeinrichtungen hinten und vorne nicht. Oft wird das Heil in der Tarifflucht gesucht. Und das überforderte und unterbezahlte Personal  (in Niedersachsen gelten ohnehin die niedrigsten Tarifgehälter bundesweit) gibt gestresst und entnervt nach sechs bis zehn Jahren auf,  wie der Chef der SPD-Landesgruppe im Bundestag, Holger Ortel sagt: "Es fehlen 40 000 bis 45 000 Pflegekräfte."

"Satt und sauber reicht nicht, wir wollen, dass der Mensch in Würde alt wird", unterstützt denn auch der Delmenhorster Abgeordnete die Forderung nach einer "bedarfsorientierten Pflege", die Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände bei einer Debatte mit den niedersächsischen SPD-Bundestagsabgeordneten erhoben: "Der Mensch muss kriegen, was er braucht", hatte dies Jochen Flitta von der AWO auf den Punkt gebracht: "Wer pflegebedürftig ist, muss Zeit bekommen und am Leben teilhaben können bis zuletzt."

Vor einer Reform der Pflegeversicherung, hatte Ortel verlangt, müsse man deshalb erst einmal darüber reden, "was uns das Altern wert ist". Doch auf eine neue amtliche Definition des Pflegebegriffs durch eine von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt einberufene Expertenkommission werden der SPD-Landesgruppenchef und die Träger ambulanter und stationärer Dienste noch etwa zwei Jahre warten müssen. Und auch mit der sich jetzt abzeichnenden Mini-Reform dürften sie nicht zufrieden sein.Auf etwa fünf Milliarden Euro wird der Bedarf geschätzt, um notwendige Leistungsverbesserungen und das dafür benötigte Personal bezahlen zu können.

Mit den von der Koalition angepeilten zwei bis drei Milliarden Euro durch Anhebung des Beitragssatzes von 1,7 auf 1,9 bis 2,0 Prozent vom Einkommen (Kinderlose müssen 0,25 Prozent mehr bezahlen) dürfte man einer bedarfsorientierten Pflege kaum näher kommen. Ambulant geht vor stationär, heißt die generelle Pflegeregel. Das hat vor allem auch finanzielle Gründe. Zwei Drittel der 2,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland leben zu Hause.

Ohne die Familien, die sich um sie kümmern, wäre die Pflegeversicherung, die 18 Milliarden Euro im Jahr auszahlt, schon seit langem bankrott. Die Regierung weiß das, sie weiß auch, dass die Versorgung von Alten und Kranken zu Hause kaum noch bezahlbar ist. Viele Familien sind daher auf illegale Billigkräfte aus Osteuropa angewiesen. Ihre Zahl wird auf rund 100 000 geschätzt.

Die Regierung kennt auch die vehemente Klage von Caritas, Diakonie oder AWO, dass Illegale den Deutschen die Arbeit wegnehmen. Sie machen die Billig-Konkurrenz aus Osteuropa aber nicht nur schlecht, viele Polinnen oder Ukrainerinnen arbeiteten aufopferungsvoll und liebevoll, räumen sie un-ter der Hand ein. Und preiswert ohnehin.

Schwarzarbeit sei zu verstehen, dürfe aber nicht zu Lasten der solidarischen Versiche-rung gehen, die Qualität sichern solle, sagt Holger Ortel. "Ohne Mindestlöhne", ist der Abgeordnete überzeugt, "wird es auch in der Pflege nicht gehen".

Quelle: www.weser-kurier.de (http://www.weser-kurier.de/btag/btag_1348.php?artid=2007061800849&) vom 18.06.2007


Titel: Anhörung im Bundestag am 20.06.2007
Beitrag von: Multihilde am 19. Juni 2007, 11:41
Abgeordnete befragen Experten zur Reform der stationären Pflege
Ausschuss für Gesundheit


Berlin: (hib/MPI) Die Reform der Pflegeversicherung ist Thema einer öffentlichen Anhörung im Bundestag am Mittwoch, 20. Juni. In der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr stehen den Abgeordneten zahlreiche Experten von Krankenkassen und Verbänden Rede und Antwort. Der Anhörung im Fraktionssaal der CDU/CSU (Reichstagsgebäude, 3 N 001) liegt ein Antrag der FDP-Fraktion (16/672) zu Grunde. Die Liberalen wollen die Entbürokratisierung der stationären Pflege vorantreiben. Das Pflegepersonal müsse mehr Zeit für die Betreuung von Heimbewohnern haben, heißt es in dem Antrag. Unter anderem wird darin vorgeschlagen, die Regelungen des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. Sollten sie zu mehr Bürokratie statt zu besserer Qualität der Pflege beitragen, sei das Streichen entsprechender Anforderungen sinnvoll. Auch müssten die Anzeige-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten im Heimgesetz überprüft werden. Geklärt haben will die FDP-Fraktion zudem, wie das Entstehen von betreutem und generationenübergreifendem Wohnen sowie von Alten-Wohngemeinschaften erleichtert werden kann.

Die Abgeordneten begründen ihren Antrag damit, dass die stationäre Pflege "mit Gesetzen und Verordnungen überfrachtet" sei. Steigende Dokumentationspflichten und ein erheblicher Aufwand durch Doppel- und Mehrfachprüfungen nähmen zu viel Arbeitszeit der Pflegekräfte in Anspruch. Nur 50 Prozent der Bruttoarbeitszeit könne von Pflegekräften als effektive Pflegezeit genutzt werden, heißt es unter Verweis auf Angaben des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe.

Geladen sind unter anderen der AOK-Bundesverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk und Deutscher Pflegerat. Als Einzelsachverständige stehen unter anderen Dr. Waltraud Hannes, Mitautorin einer Studie zur ambulanten Pflege, und der Vorstandsvorsitzende der Unternehmensgruppe Johannes Seniorendienste, Wilfried Voigt, zur Verfügung.

Quelle: heute im Bundestag Nr. 166 - Pressedienst des Deutschen Bundestages
Mo, 18. Juni 2007 Redaktionsschluss: 17:00 Uhr

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_166/01.html


Titel: SoVD: Pflegereform bringt viele Verbesserungen für Pflegebedürftige
Beitrag von: Multihilde am 19. Juni 2007, 21:29
SoVD: Pflegereform bringt viele Verbesserungen für Pflegebedürftige

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Die Eckpunkte der Pflegereform, auf die sich die Große Koalition verständigt hat, sind eine deutliche Verbesserung für die Pflegebedürftigen. Die Reform verbessert die Rahmenbedingungen für die häusliche Pflege ganz entscheidend.

Der notwendige Ausbau einer wohnortnahen Infrastruktur für die häusliche Pflege kann nun begonnen werden. Positiv ist auch, dass Pflegebedürftige in Wohngemeinschaften und im betreuten Wohnen Leistungen der Pflegeversicherung flexibler in Anspruch nehmen können. Der höhere Zuschuss für häusliche Pflegedienstleistungen (Pflegesachleistung und Pflegegeld) erleichtert, so lange wie möglich zuhause gepflegt zu werden. Es ist außerdem zu begrüßen, dass für die Betreuung von Demenz-Kranken künftig mehr Geld zur Verfügung steht.

Der SoVD spricht sich allerdings dafür aus, die individuelle Pflegeberatung (Case- und Care Management) nicht wie geplant bei den Pflegekassen anzusiedeln, sondern bei einem unabhängigen Träger. Dies sichert eine Beratung, die ausschließlich die Interessen der Pflegebedürftigen im Blick hat.

Sehr erfreulich ist, dass es künftig mehr Transparenz bei der Qualitätsbewertung von Pflegeeinrichtungen geben wird. Die gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung der Qualitätsberichte in verständlicher Form verschafft den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen endlich eine Möglichkeit, sich über die Qualität von einzelnen Heimen zu informieren. Damit wird eine wichtige Forderung des SoVD erfüllt.

Wir begrüßen sehr, dass sich die Große Koalition auf die Einführung einer Pflegezeit verständigt hat. Es ist eine große Erleichterung für berufstätige Pflegende, wenn sie einen Rechtsanspruch auf eine berufliche Auszeit von einem halben Jahr erhalten und sich keine Sorgen um den Arbeitsplatz machen müssen. Der SoVD hatte hierzu vor einem Jahr ein umfassendes Konzept vorgelegt.

Nicht akzeptabel ist, dass die Pflegezeit nicht für Kleinbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten gelten soll. Der SoVD wird sich dafür einsetzen, dass die Pflegezeit für alle Arbeitnehmer gilt. Auch in Kleinbetrieben ist es möglich, für einen überschaubaren Zeitraum eine Vertretung befristet einzustellen.

Es ist bedauerlich, dass sich die Große Koalition nicht auf einen Finanzausgleich zwischen der privaten und der sozialen Pflegeversicherung einigen konnte. Ein solcher Finanzausgleich wäre notwendig und sozial gerecht gewesen: Zum Beispiel finanziert die soziale Pflegeversicherung bislang die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ganz allein. Von dieser Qualitätssicherung profitiert die private Pflegeversicherung ohne dazu einen finanziellen Beitrag zu leisten. Hier muss noch nachgebessert werden, ebenso bei der langfristigen Sicherung der sozialen Pflegeversicherung über 2014 hinaus.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

© 2004 - 2007 SoVD

Quelle: Pressemitteilung SoVD vom 19.06.2007
http://www.sovd.de/1128.0.html


Auch mal unter
http://www.pflegeberatung-nds.de/
schauen. In Niedersachsen ist da gerade was angelaufen in Richtung Pflege- und Wohnberatung vom SoVD



Titel: Wenn die Pflege arm macht, WDR Fernsehen 20.06.07 - 20:15-21:15
Beitrag von: Multihilde am 20. Juni 2007, 11:40
WDR-Fernsehen: Mittwoch, 20. Juni 2007,
20:15 - 21:45 Uhr
Moderation: Frank Plasberg

Das Reizthema:
Wenn Pflege arm macht -
Wer hilft, wenn Alte Hilfe brauchen?


Es reichte nur fürs Rumdoktern - für eine zukunftssichere Reform der Pflegeversicherung fehlte der Großen Koalition die Kraft. Dabei wissen alle: Bald werden Millionen Menschen teure Pflege brauchen. Woher soll das Geld dafür kommen? Wer unterstützt Angehörige, die zu Hause pflegen wollen? Wer hilft Menschen mit Demenz?

Quelle: http://www.wdr.de/tv/hartaberfair05/aktuell/



Titel: Beschluß des Koaliationsausschusses zur Pflegeversicherung
Beitrag von: Multihilde am 20. Juni 2007, 14:21
Unter

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/aeltere-menschen,did=98862.html

ist der 7seitige Beschluß des Koaliationsausschusses zur Pflegeversicherung als pdf zu finden.

Zitat
Ursula von der Leyen würdigte die Ergebnisse der Koalitionsrunde zur Pflegereform als "Riesenschritt für Demenzkranke und ihre Familien". Künftig sollen auch Menschen mit Demenzerkrankung von der Versicherung profitieren. Durch die Reform werde den eine Million Betroffenen und ihren Familien entscheidend geholfen, so die Ministerin.

Wegweisend an der Reform sei außerdem der Einstieg in eine Pflegezeit für Angehörige pflegebedürftiger Menschen. Damit werde es auch den Angehörigen Pflegebedürftiger ermöglicht, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Außerdem würdigte die Bundesfamilienministerin, dass nunmehr konkrete Strukturen für die Pflege - etwa durch die Einrichtung von Pflegestützpunkten - aufgebaut würden.

Leistungen verbessern, zukünftige Generationen entlasten

Menschen in Deutschland leben heute über 30 Jahre länger als noch vor 100 Jahren. Hauptgrund ist der medizinische Fortschritt. Bis zum Jahr 2030 wird- bei sinkender Gesamtbevölkerungszahl- jeder dritte Bundesbürger älter als 60 Jahre sein. Es ist davon auszugehen, dass auch die Zahl der Menschen mit Alzheimer und Demenzerkrankungen weiter steigen wird.

Der demografischen Wandel stellt die Politik vor die Herausforderung, einerseits die Leistungen der Pflegeversicherung auszuweiten und gleichzeitig die nachfolgenden Generationen nicht übermäßig zu belasten.

Um sowohl die gesundheitlichen wie die finanziellen Komponenten der neuen Pflegeversicherung in Einklang zu bringen, führte Ursula von der Leyen intensive Gespräche mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU). Einig sind sich alle Beteiligten, dass künftig mehr für Demenz- und Alzheimer-Kranke sowie für ihre Angehörigen getan werden muss. Um sie finanziell zu entlasten und in ihrer schwierigen Lebenssituation zu unterstützen, haben sich die Beteiligten außerdem auf den Aufbau eines Netzwerkes von Pflegestützpunkten in den Gemeinden verständigt.

Die Pflegestützpunkte sollen schnell Rat geben über Pflegedienste und Hilfsangebote, wenn der Pflegefall eintritt und kümmern sich, um ein Netz der Hilfe aufzubauen. Pflegbedürftigkeit tritt meist plötzlich ein und die Angehörigen sind dann neben ihrem Alltag damit  allein überfordert. Außerdem soll es eine Pflegezeit geben, mit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Gelegenheit haben, sich für ein halbes Jahr Zeit zu nehmen, die Pflege ihrer Angehörigen zu organisieren und anschließend wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können.



Titel: KDA: Pflegereform enthält erste Schritte in die richtige Richtung
Beitrag von: admin am 25. Juni 2007, 09:42
KDA: Pflegereform enthält erste Schritte in die richtige Richtung

Anpassung der Einstufungskriterien und des Pflegebegriffes ist aber nach wie vor dringend notwendig

Köln (KDA) - 21. Juni 2007 -  Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) begrüßt grundsätzlich die Reform der Pflegeversicherung, deren Eckpunkte am Dienstag von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vorgestellt worden sind, sieht aber an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. "Wir stellen hier einen deutlich spürbaren Schritt in die richtige Richtung fest, gerade was die geplanten Verbesserungen bei Menschen mit Demenz angeht", sagte KDA-Vorstandsvorsitzender Dr. h.c. Jürgen Gohde.

So sollen diese Menschen nach der Reform bis zu 2400 Euro für zusätzliche Betreuungsleistungen im Jahr erhalten. Bisher sah das sogenannte "Pflegeleistungsergänzungsgesetz" hier maximal 460 Euro vor. Die Leistungen sollen zukünftig auch diejenigen erhalten, die nach den Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes als nicht pflegebedürftig gelten, also keiner Pflegestufe zugeordnet wurden.

Das KDA, das 1974 mit einem Gutachten einen wesentlichen Anstoß zur Pflegeversicherung gegeben hat, hatte die vor allem an körperlichen Einschränkungen ausgerichteten Begutachtungskriterien immer wieder kritisiert und eine stärkere Berücksichtigung des erhöhten Betreuungsbedarfes bei Demenz gefordert. "Auf den ersten Blick scheint die Reform mit der Zahlung der Maximalsumme von 2.400 Euro auch an die sogenannten ‚Pflegestufe 0'-Personen diesem nun nachgekommen zu sein. Doch eigentlich umschifft sie damit die von uns seit Jahren geforderte Anpassung der Einstufungskriterien und des Pflegebegriffs an die Bedürfnisse der Demenzkranken und berücksichtigt diese damit zu wenig", bemängelt Gohde.

Auch KDA-Geschäftsführer Klaus Großjohann sieht noch Reformbedarf bei der Reform. "Die aufgeführten 20 verschiedenen Maßnahmen enthalten an einigen Stellen nur Absichtserklärungen, die dringend der Konkretisierung bedürfen", kritisiert er. "Hier hätte ich mir weniger ‚Kann-Vorschriften' als vielmehr verpflichtende Aussagen gewünscht."

Positiv bewertet Großjohann die geplante integrierte wohnortnahe Versorgung mit  Pflegestützpunkten, wo Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Rat und Informationen unter anderem von einem sogenannten "Fallmanager" erhalten können. "Diese Pflegestützpunkte, die unter Berücksichtigung vorhandener wohnortnaher Strukturen gebildet werden sollen, kommen den von uns seit langem propagierten Quartierskonzepten zur Versorgung alter Menschen entgegen, so dass wir diesen Ansatz sehr begrüßen."

Ebenfalls begrüßt wird vom KDA die geplante erstmalige Steigerung des Beitragsatzes von derzeit 1,7 auf 1,95 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens sowie dessen Dynamisierung, da die zur Verfügung stehenden Mittel in den letzten zwölf Jahren gleich geblieben und aufgrund der Inflation somit faktisch zurückgegangen sind.

Quelle: KDA Pressemitteilung vom 21. Juni 2007


Titel: BMG: Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
Beitrag von: admin am 25. Juni 2007, 15:54
Info des Bundesministerium Gesundheit (19. Juni 2007):

Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bleibt ein zentraler Baustein der sozialen Sicherungssysteme. Die solidarische Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit mit dem Leitbild einer menschlichen Pflege wird auch in Zukunft gewährleistet sein. Die Pflegeversicherung muss jedoch – wie auch die anderen sozialen Sicherungssysteme – den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind seit 1995 in der Höhe unverändert. Sie unterliegen daher einem schleichenden Wertverfall und müssen angepasst werden. Die Reform der Pflegeversicherung soll den Grundsatz "ambulant vor stationär" stärken, die Rehabilitations- und Präventionsanstrengungen der Pflegebedürftigen unterstützen sowie die Leistungen individuell auf die Bedarfe der Menschen ausrichten. Der besondere Hilfe- und Betreuungsbedarf der Demenzkranken soll künftig besser berücksichtigt werden.

1. Stärkung der ambulanten Versorgung nach persönlichem Bedarf (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_604244/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegeversicherung-node,param=Links.html__nnn=true#doc1142534bodyText1)
2. Ausgestaltung der finanziellen Leistungen (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_604244/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegeversicherung-node,param=Links.html__nnn=true#doc1142534bodyText2)
3. Einführung einer Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_604244/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegeversicherung-node,param=Links.html__nnn=true#doc1142534bodyText3)
4. Bessere Ausgestaltung der Prävention und Reha in der Pflege (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_604244/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegeversicherung-node,param=Links.html__nnn=true#doc1142534bodyText4)
5. Ausbau der Qualitätssicherung (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_604244/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegeversicherung-node,param=Links.html__nnn=true#doc1142534bodyText5)
6. Unterstützung des generationsübergreifenden bürgerschaftlichen Engagements (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_604244/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegeversicherung-node,param=Links.html__nnn=true#doc1142534bodyText6)
7. Abbau von Schnittstellenproblemen (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_604244/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegeversicherung-node,param=Links.html__nnn=true#doc1142534bodyText6)
8. Förderung der Wirtschaftlichkeit und Entbürokratisierung (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_604244/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegeversicherung-node,param=Links.html__nnn=true#doc1142534bodyText8)
9. Stärkung der Eigenvorsorge und Anpassungsbedarf in der privaten Pflege-Pflichtversicherung (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_604244/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegeversicherung-node,param=Links.html__nnn=true#doc1142534bodyText9)
10. Finanzierung (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_604244/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegeversicherung-node,param=Links.html__nnn=true#doc1142534bodyText10)

-------------------------------------------
Hinweis: Durch Anklicken der blauen Textzeilen gelangen Sie zu den Internetseiten des http://www.bmg.bund.de (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_599776/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegeversicherung-node,param=.html__nnn=true)

Das PDF-Dokument ist als Download verfügbar unter:
Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (http://)

Weitere Infos zur Pflegereform erhalten Sie hier:
http://www.die-gesundheitsreform.de/index.htm


Nachtrag:

[Download "Gesundheitspolitische Informationen" - Ausgabe 03/07 >>] (http://www.bmg.bund.de/cln_041/nn_1155932/DE/Publikationen/GPI-Warenkorb/GPI03-07/gpi-03-07-download,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/gpi-03-07-download.pdf)


Titel: BIVA: Pflegereform – die große Koalition vertut eine historische Chance
Beitrag von: admin am 26. Juni 2007, 17:44
Pflegereform – die große Koalition vertut eine historische Chance

Der Berg kreißte… und gebar ein Pflegereförmchen. Vergangene Woche haben sich CDU und SPD auf die Grundzüge der schon lange angekündigten Pflegereform geeinigt: Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte, im Gegenzug Ausweitung der Leistungen bei Demenz- und Alzheimerkranken, bei ambulanten Pflegediensten sowie für die Betreuung schwer und schwerst pflegebedürftiger Menschen in Heimen. Damit verpasst die große Koalition die historische Chance, die Pflegeversicherung auf finanziell solide und zukunftsfähige Beine zu stellen und konsequent weiter zu entwickeln im Sinne einer Stärkung der Verbraucherrechte und der Verbesserung der Qualität der Pflegeleistungen. (Siehe dazu auch das Positionspapier der BIVA.)

„Pflegemängel und Pflegeskandale sind nicht ein finanzielles, sondern ein strukturelles Problem“, betont Katrin Markus, die Geschäftsführerin der BIVA. „Wenn ein Träger zu 100 % Bewohner in der Pflegestufe III betreut, wäre er dumm, Anstrengungen zu unternehmen, um diese Menschen zu aktivieren, damit sie in eine niedrigere Pflegestufe eingruppiert werden können. Und er wird auch kaum den Heimbeirat bei den Pflegesatzverhandlungen beteiligen, weil er nicht erklären kann oder möchte, wieso nicht über reale Kosten gesprochen wird, sondern nur kalkulatorische Zahlen in den Verhandlungen zur Sprache kommen. Hier liegen unausgeschöpfte Einsparpotentiale, die man mit mehr Transparenz leicht hätte aktivieren können.“

Aufgrund der unübersichtlichen Strukturen im Pflegemarkt bedarf es bei einer Reform, die diesen Namen verdient, einen mutigen und entschlossenen Gesetzgeber mit breiter, gesellschaftlicher Unterstützung. Die große Koalition hätte diesen breiten Konsens herstellen können, auch mit der Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Es ist daher enttäuschend, dass die Regierungsparteien bei der Pflege so kurz springen.

„Wir begrüßen uneingeschränkt die Erweiterung bei den Leistungen für Demenzkranke, bei ambulanten Pflegediensten und für die Betreuung schwer und schwerst pflegebedürftiger Menschen“ so Katrin Markus weiter. „Diese Verbesserungen hätte man auch mit weniger Aufwand und Getöse umsetzen können. Die Koalitionsparteien dürfen sich nicht wundern, wenn die Menschen nach Monaten des Hinhaltens und der Ankündigung einer umfassenden Reform vom Ergebnis nun enttäuscht sind.“

Quelle: www.biva.de - Presseerklärung 09-07 vom 26. Juni 2007


Titel: Konzept für eine echte Reform der Pflegeversicherung?
Beitrag von: Multihilde am 27. Juni 2007, 08:26
Das 14seitige BDA-Konzept zur Pflegeversicherung
ist als pfd vom 26.06.07 unter

http://www.bda-online.de/www/bdaonline.nsf/id/Reformvorschlaege

zu finden: Pflegeversicherung eingeben bei Suche und die pdf taucht dann ganz schnell auf und wird geladen

Zitate daraus (Seite 5):

Zitat
Die Leistungssätze in der Pflegeversicherung sind seit ihrer Einführung
im Jahr 1995 nominell unverändert geblieben. Eine Dynamisierung kann
allerdings nur dann in Frage kommen, wenn alle im System vorhandenen
Effizienzreserven ausgeschöpft sind, eine wirksame Qualitätssicherung
implementiert worden ist und die Personalzusatzkosten hiervon
unberührt bleiben.

Ebenso sind geplante Leistungsverbesserungen für einzelne Personengruppen
(verbesserte Versorgung von Demenzkranken, Ausweitung des
Pflegeurlaubs) nur dann vertretbar, wenn sie durch mindestens gleichwertige
Einsparungen an anderer Stelle voll kompensiert werden und
mithin nicht zu einer zusätzlichen Kostenbelastung führen.

siehe auch http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp/kobinet/custom/pub/content,lang,1/oid,15310/ticket,g_a_s_t

dort steht ein Kommentar dazu

Zitat
Berlin (kobinet) Das "Konzept für eine echte Reform der Pflegeversicherung", heute von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) veröffentlicht, wurde von Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion der Linken, scharf kritisiert.





Titel: Unangemeldete Kontrollen gefordert
Beitrag von: admin am 28. Juni 2007, 11:23
Bundesärztekammer fordert unangemeldete Kontrollen in Pflegeheim

Berlin, 21.06.2007 - Wegen der Vorwürfe über Missstände in der Pflege hat die Bundesärztekammer mehr unangemeldete Kontrollen von Heimen und ambulanten Pflegediensten gefordert. Der «Neuen Osnabrücker Zeitung« (21.06.2007) sagte das Rudolf Henke, Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation der Bundesärztekammer. Die kommunalen Aufsichtsbehörden und der Medizinische Dienst der Krankenkassen könnten so die Qualität der Arbeit in Einrichtungen und bei ambulanten Diensten entscheidend verbessern.

Die angemeldeten Kontrollen seien oft wirkungslos. Dadurch ließen sich die in manchen Fällen dramatischen Zustände nicht beseitigen. Zudem bedürfe es einer in der Qualitätsfrage aktiven und geschulten Betriebsleitung in jedem Heim. Lobend äußerte sich das Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer zu den geplanten besseren Leistungen für Demenzkranke in der Pflegereform. Dies sei "eine wesentliche Hilfe und Erleichterung" für die Betroffenen und ihre Angehörigen, sagte Henke. "Bisher haben wir diese Menschen viel zu sehr sich selbst überlassen." Wenn diese Leistungen im ambulanten Bereich verbessert würden, ließe sich der Eintritt ins Altenheim in vielen Fällen hinausschieben. Die Bundesärztekammer hoffe auch auf Verbesserungen für psychisch Kranke und die wachsende Zahl von Menschen mit Behinderung im Rentenbezug.

Die große Koalition habe jedoch bei der Reform zu wenig an eine bessere Vorsorge gedacht, klagte Henke. Sie habe nicht berücksichtigt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren deutlich steigen werde. Weil die Gesamtausgaben bei den Pflegekassen erheblich geringer seien als im Gesundheitswesen, ließen sich neue Finanzierungsmodelle leichter und mit geringeren Auswirkungen ausprobieren als im Gesundheitswesen. Denkbar seien beispielsweise ein Prämienmodell oder das Kapitaldeckungsverfahren. Diese Chance habe die Bundesregierung jedoch versäumt.

Quelle: www.bundesaerztekammer.de - Pressemitteilung


Titel: Grüne Eckpunkte für ein Pflegezeitgesetz
Beitrag von: admin am 05. Juli 2007, 23:40
Grüne Eckpunkte für ein Pflegezeitgesetz

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat am 03.07.2007 umfassende Eckpunkte für eine gesetztliche Pflegezeit beschlossen. Diese seien nach ihren Angaben wesentlich konkreter und lebensnäher als die Vorstellungen der Großen Koalition für eine Pflegezeit.

In der verbreiteten Pressemitteilung heißt es u.a.: "In der Folge all dieser Belastungen zerbrechen nicht selten familiäre Hilfe- und Beziehungssysteme. Am Ende steht oft die Überweisung des Pflegebedürftigen in ein Pflegeheim. Das wird häufig den pflegenden Angehörigen zum Vorwurf gemacht und führt zusätzlich zu Schuldgefühlen. Die Einweisung in ein Pflegeheim stellt in der Regel zudem die kostenaufwändigere Art der Versorgung dar.

...

Aus diesem Grund plädieren wir für die gesetzliche Verankerung einer begrenzten Pflegezeit für ArbeitnehmerInnen. Sie soll zum einen die Organisation der häuslichen Pflegesituation erleichtern oder eine
Sterbebegleitung ermöglichen, zum anderen die Rückkehr an den Arbeitsplatz und damit den Verbleib im Erwerbsleben garantieren. Die Pflegezeit soll insbesondere dem Erhalt wichtiger sozialer und auch öko-
nomischer Ressourcen dienen. Als Maßnahme für sich allein genommen macht sie jedoch keinen Sinn.

Eine Pflegezeit muss in ein pflegepolitisches Gesamtkonzept eingebettet sein. Erst durch eine Reform der Pflegeversicherung, in der ambulante Versorgungsstrukturen nutzerorientiert gefördert werden, kann
sich die Pflegezeit als sinnvolles Instrument zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf erweisen."


Das vierseitige Eckpunktepapier steht zum Download bereit unter:
http://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/189/189617.pdf

Quelle: http://www.gruene-bundestag.de resp. www.elisabeth-scharfenberg.de


Titel: Pflege-Selbsthilfeverband e.V.: Gedanken und Forderungen zur Pflegereform
Beitrag von: admin am 14. Juli 2007, 00:47
    Soeben entdeckt:

    In einer Stellungnahme zur Pflegereform hat der Pflege-Selbsthilfeverband e.V. (St. Katharinen) mit Datum 20.03.2007 veröffentlicht (Zusammenfassung):

    Zitat von: Adelheid von Stösser, 1. Vorsitzende 
    Pflege-Selbsthilfeverband e.V.
    Gedanken und Forderungen zur Pflegereform 
     
    Was die Politik gewährleisten muss, um sicher zu stellen, dass der  "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen"  entsprochen wird.

    Nachfolgend hier unsere Positionen/ Forderungen (zur Pflegereform): 

    • 1. Verbesserung der  Effektivität von Kontrollen
    • 2. Offenlegung von  Kontrollergebnissen  und Qualitätsberichten
    • 3. Stärkung der Rechtsstellung von Pflegebedürftigen gegenüber Institutionen
    • 4. Abschaffung der Pflegestufen und Einführung einer individuellen Bedarfs- und Leitungsbemessung
    • 5. Abschaffung des Modulsystems in der ambulanten Pflege  
    • 6. Konsequentes  Handeln – statt sinnloser Studien
    • 7. Die Kluft zwischen Theorie und Praxis, Anspruch und Wirklichkeit abbauen statt diese zu vergrößern
    • 8. Verbesserung der Selbstschutzmöglichkeit von Pflegebedürftigen mit Hilfe der "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen"


    Das vollständige, ausführliche Dokument finden Sie [hier >>] (http://www.pflege-shv.de/Pflegecharta%20u.%20Pflegereform.pdf)

    Quelle: www.pflege-shv.de

    ----------------------------------

    Siehe auch:
    Selbsthilfeverband entwickelt neues Gütesiegel: Sterne fürs Pflegeheim (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=400.0)


    Titel: POLITIK: Vorläufiger Gesetzentwurf zur Pflegereform liegt vor
    Beitrag von: admin am 11. September 2007, 08:58
    Vorläufiger Gesetzentwurf zur Pflegereform liegt vor:
    Schmidt plant schärfere Kontrollen


    Die Bundesregierung will die Qualität der Pflege mit mehr unangemeldeten Kontrollen, einheitlichen Standards und einer Ausweitung der Prüfkompetenzen verbessern. Darüber hinaus soll eine neu zu bildende Sachverständigenkommission verbindliche Expertenstandards zur Sicherung der Qualität in den Einrichtungen entwickeln.

    Das geht aus einem vorläufigen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegereform hervor. Demnach soll die Qualität der Pflege in den zugelassenen Einrichtungen im Abstand von höchstens drei Jahren regelmäßig überprüft werden. Darüber hinaus plant das Ministerium in zehn Prozent der Pflegeeinrichtungen zusätzliche Stichproben-Kontrollen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Zudem sollen die Prüfer dem Gesetzentwurf zufolge weitreichende Zugangsrechte erhalten.

    Ferner soll die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich weiter ausgebaut und rechtlich fixiert werden.

    Im vorläufigen Gesetzentwurf sind ebenfalls Regelungen zur Entbürokratisierung und Förderung der Wirtschaftlichkeit enthalten. Darüber hinaus sollen eine Reihe gesetzlicher Vorschriften abgeschafft bzw. reduziert werden.

    Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass es sich bei diesem Entwurf um eine vorläufige Version handelt, die noch von den einzelnen Gremien überarbeitet werden kann. Endgültige Klarheit wird der offizielle Referentenentwurf zur Pflegereform bringen, der nach Informationen der Wochenzeitung CAREkonkret (Vincentz Network) im Oktober dieses Jahres vorgelegt werden soll.

    Den vorläufigen Gesetzentwurf zur Pflegereform können Interessierte im Vincentz.Net herunterladen: http://www.vincentz.net/ahdownload/downloads_stationaer.cfm#Gesetzentwuerfe

    Quelle: www.vincentz.net/carekonkret/ - sts,CAREkonkret Nr. 37, Titelthema; die Ausgabe, mit weiteren Details zur Pflegereform, erscheint am kommenden Freitag.


    Titel: Pflegereform-Enwurf: "Verschlimmbesserung" zu erwarten?
    Beitrag von: admin am 11. September 2007, 12:48
    Gesetzentwurf zur Pflegereform:
    "Verschlimmbesserung" zu erwarten?


    Nach einem ersten Überfliegen des Gesetzentwurfs zur Pflegereform [Download >>] (http://www.vincentz.net/ahdownload/downloads_stationaer.cfm#Gesetzentwuerfe) fallen - neben einigen Verbesserungen - auch wesentliche Verschlechterungen ins Auge.

    Vergleichen Sie selbst:
    - Reform der Pflegeversicherung, Teil 1:
    Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PFWG), Stand: 23.08.2007 (2.8 MB) (http://www.vincentz.net/ahdownload/downloads_stationaer.cfm#Gesetzentwuerfe)

    - Reform der Pflegeversicherung, Teil 2:
    Finanzielle Auswirkungen, Stand 23.08.2007 (1.0 MB) (http://www.vincentz.net/ahdownload/downloads_stationaer.cfm#Gesetzentwuerfe)

    - (noch) aktuelles Bundes-Heimgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/heimg/index.html)
    - Heimmitwirkungsverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/heimmitwirkungsv/index.html)
    - Heimpersonalverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/heimpersv/index.html)
    - SGB XI, § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag (http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__72.html)
    - SGB XI, § 77 Häusliche Pflege durch Einzelpersonen (http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__77.html)
    - SGB XI, § 114 Örtliche Prüfung (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__114.html)
    - SGB XI, § 117 Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__117.html)


    Titel: MDS: Bei der Transparenz darf die Pflegereform nicht auf halbem Wege stehen blei
    Beitrag von: admin am 11. September 2007, 14:44
    MDS: Bei der Transparenz darf die Pflegereform nicht auf halbem Wege stehen bleiben

    Der Ende August veröffentlichte zweite Pflegequalitätsbericht des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) hat eine öffentliche Diskussion um die Pflegequalität in Deutschland und um notwendige Maßnahmen zu ihrer Verbesserung angestoßen. "Diese Diskussion müssen wir jetzt fortsetzen und die notwendigen Konsequenzen ziehen. Die kommende Pflegereform muss die Instrumente festlegen, mit denen endlich Transparenz über die tatsächliche Qualität der Pflegeeinrichtungen hergestellt werden kann und mit denen die Qualität wirkungsvoll verbessert wird", forderte Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS in Berlin.

    Auf dem Pflegeforum des MDS zum Thema "Pflegequalität und Pflegereform – Wie gut ist die Pflege in Deutschland?" diskutierten Experten aus der Pflege und der Politik über die Konsequenzen, die aus dem zweiten Pflegequalitätsbericht zu ziehen sind.

    Von den bisher bekannt gewordenen konkreten Regelungen zur Verbesserung der Transparenz, wie sie Eingang in den von der Fachebene erstellten Arbeitsentwurf des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes gefunden hätten, zeigte sich Pick allerdings enttäuscht. Danach wird den Verbänden der Leistungserbringer ein qualifiziertes Mitspracherecht über die Art der Veröffentlichung der Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und den darin enthaltenen Informationen eingeräumt. Auch sollen die Ergebnisse der MDK-Qualitätsprüfungen nicht vom MDK veröffentlicht werden. Damit habe der Arbeitsentwurf die Diskussion der letzten Woche um die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung nicht aufgenommen.

    "Weichgespülte Transparenz hilft den Betroffenen nicht.
    Wir brauchen tatsächliche Transparenz auf der Grundlage eines einheitlichen Bewertungsrasters – und wir brauchen die Veröffentlichung durch den Medizinischen Dienst", sagte Pick. An die Leitung des Bundesministeriums für Gesundheit und die Politik richtete er die Erwartung, dass hier noch Änderungen in Richtung einer echten Transparenz vorgenommen werden.

    Der Ende August veröffentlichte zweite Bericht des MDS zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Qualität der ambulanten und stationären Pflege seit der Veröffentlichung des ersten Pflegequalitätsberichts im Jahr 2004 verbessert hat. Allerdings gibt es nach wie vor zum Teil erhebliche Qualitätsdefizite und deshalb deutlichen Handlungsbedarf.

    Der MDS gibt alle drei Jahre einen umfassenden Bericht zur Situation und zur Entwicklung der Pflegequalität bei häuslicher Pflege und in Pflegeheimen ab. Der jetzt vorgestellte Bericht bezieht sich auf die Jahre 2004 bis 2006. Dafür wurden Daten aus 3.736 Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegediensten und aus 4.215 Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen ausgewertet.

    Quelle: www.mds-ev.org - Pressemitteilung vom 11.09.2007

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    Hier können Sie die Statements von

    [Jürgen Brüggemann >>] (http://www.mds-ev.org/aktuelles/Presse_11092007/a%20-%20Abstract%20-%20Br%FCggemann%20Endfassung0.pdf)
    Leiter des Fachgebiets Qualitätsmanagement Pflege beim MDS
    Welche Qualität hat die Pflege heute?
    Ergebnisse des MDS-Qualitätsberichts 2007


    [Dr. Ottilie Randzio >>] (http://www.mds-ev.org/aktuelles/Presse_11092007/a%20-%20Abstract%20-%20Randzio%20Endfassung.pdf)
    Ärztliche Leiterin des Ressorts Pflege beim MDK Bayern
    Beispiele aus der MDK-Prüfpraxis

    [Heidi Reinschmidt >>] (http://www.mds-ev.org/aktuelles/Presse_11092007/a%20-%20Abstract%20-%20Reinschmidt%20Endfassung.pdf)
    Referentin für Altenhilfe und Pflege, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
    2. Qualitätsbericht des MDS:
    Kommentar aus Sicht eines Wohlfahrtsverbandes

    [Michael Schulz >>] (http://www.mds-ev.org/aktuelles/Presse_11092007/a%20-%20Abstract%20-%20Schulz%20Endfassung.pdf)
    Leiter des Hauptstadtbüros des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.
    2. Qualitätsbericht des MDS:
    Kommentar aus Sicht eines privaten Pflegeanbieterverbandes


    und die [Pressemitteilung >>] (http://www.mds-ev.org/aktuelles/Presse_11092007/07-09-10%20PM.pdf)

    als PDF-Datei downloaden.


    Titel: Pflegeweiterentwicklungsgesetz -PfWG
    Beitrag von: Multihilde am 23. September 2007, 21:24
    Pflegeweiterentwicklungsgesetz - PfWG

    Zitat
    In dieser Woche legt die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur Reform der Altenpflege vor. Der jüngste Versuch, des Elends in der Pflege Herr zu werden, trägt den Titel Pflegeweiterentwicklungsgesetz und soll leisten, was das Pflegequalitätssicherungsgesetz der rot-grünen Regierung aus dem Jahr 2002 nicht vermochte. Das neue Gesetz umfasst inklusive Begründung 260 Seiten und sieht 19 Einzelmaßnahmen vor, deren spektakulärste wohl der innerhalb der Koalition noch umstrittene sechswöchige Pflegeurlaub für Angehörige ist. Natürlich behauptet niemand im Ernst, dass ein sechswöchiger Urlaub zur jahrelangen Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen einen nennenswerten Beitrag leisten könne, weshalb sich unter Fachleuten die Erwartungen an das neue Gesetz in Grenzen halten.

    Quelle: http://www.zeit.de/2007/39/Pflegequalitaet 20.09.2007

    hab mal ein wenig gesucht und die Fassung 10.09.2007
    auch beim Paritätischen gefunden:

    http://paritaet-alsopfleg.de/modules.php?name=Downloads&d_op=viewdownloaddetails&lid=1255

    = bis Seite 6 ist es gut lesbar. Die Folgeseiten bis 260 erschliessen sich mir noch nicht ganz

    Es gibt auch die Stellungnahme beim Paritätischen vom 19.09.2007
    Quelle: http://paritaet-alsopfleg.de/modules.php?name=News&file=article&sid=1019

    Zitat
    Der Paritätische Gesamtverband hat kurzfristig gegenüber dem BMG zum vorgelegten Referentenentwurf Stellung genommen. Die Stellungnahme befaßt sich nur mit wenigen Eckpunkten, kann aber dafür auf bereits im Kern abgestimmte Positionen mit den Paritätischen Landesverbänden zurückgreifen. Die weiter geführte Diskussion in den verbandlichen Arbeitskreisen "Pflegesatzfragen" und "Altenhilfe und Pflege" ist in diese Stellungnahme noch nicht eingeflossen. Die Kritik bezieht sich u. a. auf die unbefriedigenden Lösungen zu den Problemen ärztlicher Versorgung sowie die bemerkenswerte Diskrepanz zwischen Ankündigung und legislativem Vorschlag zur Umsetzung bei den Verbesserungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Der Paritätische Gesamtverband weist ausdrücklich darauf hin, daß zu dem für Mitte Oktober 2007 erwarteten Regierungsentwurf des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes eine umfassende Stellungnahme entwickelt werden wird.


    P. S. wird auch kurz auf Heimärzte eingegangen; kommt bestimmt noch mehr; s. o.
     


    Titel: Streit um Pflegeurlaub geht weiter
    Beitrag von: Multihilde am 09. Oktober 2007, 09:22
    Streit um Pflegeurlaub geht weiter

    BERLIN (dpa). Im Koalitionsstreit über einen zehntägigen bezahlten Pflegeurlaub hat die SPD Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) angegriffen.

    Ihre Haltung sei "unsozial und familienfeindlich", erklärte SPD-Generalsekretär Hubertus Heil in Berlin. Von der Leyen hatte in der "Rhein-Neckar-Zeitung" gesagt, wichtig sei zunächst, dass eine unbezahlte Pflegezeit von bis zu sechs Monaten eingeführt werde, "um sterbende Angehörige zu begleiten oder um häusliche Pflege von Angehörigen zu organisieren".

    Rund vier Monate nach der Einigung auf Eckpunkte zur Pflegereform wollen die Fraktionsspitzen von Union und SPD und ihre Gesundheitsfachleute in dieser Woche über die verbliebenen Streitpunkte beraten.

    Quelle: Ärzte-Zeitung, 09.10.2007
    http://www.aerztezeitung.de/docs/2007/10/09/175a0605.asp?cat=/politik/pflege


    Titel: Pflegestützpunkte: BvPP warnt vor MDK-Diktat
    Beitrag von: admin am 11. Oktober 2007, 22:45
    Pflegestützpunkte: BvPP warnt vor MDK-Diktat

    Der Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und PflegeberaterInnen e.V. BvPP will Pflegebegleiter in selbstständigen Agenturen organisieren. Der Verband befürchtet anderenfalls die Schaffung einer Monopolstellung für die Pflege- und Krankenkassen und eine Verschärfung der bereits bestehenden "häufig gesetzeswidrigen Handhabung bestehender Rechtsansprüche der Versicherten". Der BvPP befürchtet, dass die Intention des Gesetzes in der Realität konterkariert wird, nachdem zur Umsetzung in der Begründung zum Referentenentwurf (S. 179 Absatz 2) "davon ausgegangen wird, dass die Kosten- und Leistungsträger kompetente Mitarbeiter in die Pflegestützpunkte entsenden".

    Die Pflege- und Krankenkassen als die Institutionen, die über die Kostenzusage entscheiden, erhalten auch gleichzeitig die flächendeckende Zuständigkeit darüber, initial zu beraten und zu entscheiden, was für den Hilfesuchenden gut ist und was nicht. Es bedürfe in Zukunft noch nicht einmal der Einrichtung des Medizinischen Dienstes, um die Notwendigkeit zu prüfen. Im Zweifel könnten sie auch nach eigener Maßgabe aus ihrer Sicht geeignete Angebote bereitstellen und damit den bestehenden Leistungsanbietern den Boden ihrer Existenz entziehen bzw. diese in einem nicht vertretbaren Maße unter Druck setzen.

    Aus Sicht des BvPP e.V. bestehe hier ein eklatanter Interessenskonflikt: War der MDK, zumindest dem Gesetz nach, eine von den Kostenträgern unabhängige Institution, so werden - dem Entwurf folgend - zukünftig direkt weisungsunterstellte Mitarbeiter der Pflege- und Krankenkassen vor Ort die Beratung, die Koordination und die Entscheidung treffen. Die Qualifikation würde ebenfalls von den Kostenträgern selbst festgelegt. Infolgedessen könnten subjektiv wahrgenommene, wirtschaftliche Zwänge nicht ausgeschlossen werden, die bei der gegebenen Machtfülle dazu verleiten, auch rechtlich und medizinisch-pflegerisch korrekte Ansprüche zu versagen. Mit dieser Regelung würden sowohl die Selbstbestimmung und Stärkung der Verbraucherrechte als auch der Gedanke einer Wettbewerbsstärkung im Gesundheitswesen ad absurdum geführt.

    Ein Wettbewerb zwischen den einzelnen Pflege- und Krankenkassen würde ausgeschlossen (ein Stützpunkt vertritt alle Kassen und hat regional keinen Wettbewerb), ein Wettbewerb zwischen den Leistungsanbietern erliege dem Diktat der Pflegestützpunkte als ausführenden Organen der Kostenträger.

    Der BvPP e.V. fordert daher, die Pflegestützpunkte und die Pflegebegleiter zwingend als selbstständig wirtschaftende, von den Kostenträgern unabhängige, Institutionen im Gesetz zu verankern. Dies könne beispielsweise durch eine zwingende gesetzliche Verpflichtung zur Einbindung der örtlichen Sozialhilfeträger und Leistungsanbieter in die Verträge zur Errichtung eines Pflegestützpunktes erfolgen. Da sich selbst auf kommunaler Ebene die Konsensbildung zwischen den einzelnen Parteien oft als langwierig - manchmal auch als unmöglich - gestalte und dadurch eine zeitnahe Umsetzung und Errichtung der Pflegestützpunkte gefährdet sein könnte, schlägt der BvPP e.V. vor, die Pflegestützpunkte als selbstständige Agenturen und die Pflegebegleiter im Sinne eines "Regulierers" analog zu bereits bestehenden Systemen in der Versicherungswirtschaft zu verankern.

    Der BvPP verweist hier auf die bereits erfolgreiche Umsetzung einer derartigen Vorgehensweise im Bereich der Versorgung von Unfallopfern durch große Schadensregulierer. Neben einer optimalen Versorgung der Geschädigten und damit einer hohen Kundenzufriedenheit verzeichnen die Schadensregulierer gleichermaßen eine deutliche Kostensenkung in der Regulierung. Der BvPP begrüßt im Übrigen die Verankerung der Expertenstandards in der Pflegeversicherung (§ 113a). Positiv wird auch die Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Qualitätsprüfungen bewertet, die eigene Anstrengungen der Einrichtungen im Qualitätsmanagement berücksichtigt.

    Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Prüfberichte kann ein wirksames Instrument für mehr Transparenz und damit für weitere Qualitätsverbesserungen sein. So fordert der BvPP e.V. eine Beteiligung an der Entwicklung und Aktualisierung der Expertenstandards nach § 113a sowie eine Beteiligung an der Entwicklung der Richtlinie über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114. Der BvPP e.V. fordert daher eine namentliche Aufführung in § 113 a, Absatz 1, Satz 3 und in § 114a, Absatz 7, Satz 2. Weiterführende Links: http://www.bvpp.org

    Quelle: CARE Invest (http://careinvest.vincentz.net/)


    Titel: Bundeskabinett: Pflegereform beschlossen
    Beitrag von: admin am 17. Oktober 2007, 22:18

    Bundeskabinett hat Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung beschlossen.


    Bundesgesundheitsministerin Schmidt: Pflegereform gibt pflegebedürftigen Menschen bessere Betreuung, mehr Leistungen – ein Stück Heimat


    Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt dazu: „Die Reform verbessert die Lebenssituation für Millionen – für Pflegebedürftige, für Angehörige und für Pflege-kräfte. Jeder Mensch soll auch im Pflegefall soweit wie möglich so leben, wohnen und betreut werden, wie sie oder er es gerne möchte. Wir bringen die Pflege zu den Menschen und sichern ihnen damit ein Stück Heimat und Geborgenheit.“

    Die Reform bringt zahlreiche Verbesserungen. Die Pflegebedürftigen bekommen höhere Leistungen in der ambulanten Pflege. Es entspricht dem Wunsch der meisten Menschen, im eigenen Zuhause und möglichst im Kreis der Familie gepflegt zu werden.

    Pflegebedürftige können sich in Zukunft an Pflegestützpunkte in ihrem Stadtviertel oder ihrer Gemeinde wenden. Sie erhalten einen individuellen Anspruch auf Beratung und Begleitung durch einen Pflegeberater.

    Altersverwirrte Menschen und demenziell Erkrankte werden besser gestellt. Es wird für die Betreuung von Menschen, die eingeschränkt sind in ihrer Alltagskompetenz, künftig bis zu 2.400 Euro pro Jahr geben.

    Pflegende Angehörige und ehrenamtlich Engagierte werden stärker unterstützt. Mit der erstmaligen Einführung einer Pflegezeit von bis zu sechs Monaten wird es Angehörigen ermöglicht, entweder selbst zu pflegen, zu betreuen oder eine gute Pflege und Betreuung zu organisieren.

    Die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Bereich soll weiter ausgebaut werden. Die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes (MDK) werden in allgemein verständlicher Sprache aufbereitet und – z. B. im Internet – veröffentlicht. Damit wird für Bürgerinnen und Bürger Transparenz über Qualität und Leistungsfähigkeit der Einrichtungen geschaffen.

    Das Gesetz soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.

    • Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_669444/SharedDocs/Gesetzestexte/Entwuerfe/Pflege-Weiterentwicklungsgesetz,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Pflege-Weiterentwicklungsgesetz.pdf) - Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
      Der vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Reform der Pflegeversicherung im Wortlaut

    • Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_669444/SharedDocs/Download/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/Informationen/ZahlenFakten,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/ZahlenFakten.pdf)
      Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung auf einem Blick

    • Infografiken zur Pflegeversicherung (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_669444/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/infografiken.html)
      Wieviele Pflegebedürftige gibt es? Wieviele werden ambulant versorgt? Wieviele Beschäftigte gibt es in der sozialen Pflegeversicherung? Wir haben für Sie wichtige und interessante Daten und Fakten als Infografiken aufbereitet.

      [Weitere Informationen, Texte und den Kabinettsbeschluss finden Sie hier. >>] (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_669444/DE/Themenschwerpunkte/Pflegeversicherung/pflegereform-start.html)

      Quelle: www.bmg.bund.de - Pressemitteilung vom 17.10.2007 (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_669444/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse-4-2007/pm-17-10-07,param=.html)



      [Medienecho + Kommentare - Hier klicken >>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php?topic=691.0)


    Titel: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, hier Ehrenamtliche
    Beitrag von: Multihilde am 18. Oktober 2007, 19:43
    Schon den zusätzlichen

    § 82b
    Ehrenamtliche Unterstützung


    Soweit und solange einer nach diesem Gesetz zugelassenen Pflegeeinrichtung, insbesondere
    1. für die vorbereitende und begleitende Schulung,
    2. für die Planung und Organisation des Einsatzes oder
    3. für den Ersatz des angemessenen Aufwands
    der Mitglieder von Selbsthilfegruppen sowie der ehrenamtlichen und sonstigen zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen und Organisationen, für von der Pflegeversicherung versorgte Leistungsempfänger nicht anderweitig gedeckte Aufwendungen entstehen, sind diese bei stationären Pflegeeinrichtungen in den Pflegesätzen (§ 84 Abs. 1) und bei ambulanten Pflegeeinrichtungen in den Vergütungen (§ 89) berücksichtigungsfähig. Die Aufwendungen können in der Vergütungsvereinbarung über die allgemeinen Pflegeleistungen gesondert ausgewiesen werden.

    angeschaut?


    Kommentar der BIVA dazu;
    siehe: http://www.biva.de/index.php?id=524

    Interessant: Es sollen bei den Entgeltverhandlungen die Sach- und Personalaufwendung für die Unterstützung Ehrenamtlicher Berücksichtigung finden (§ 82b des Entwurfs: Ehrenamtliche Unterstützung).

    Dies könnte dazu führen, dass ehrenamtlich Engagierte wie z.B. unsere Multiplikatoren und die Bewohnerinnen und Bewohner gegeneinander ausgespielt werden. Die BIVA wird die Entwicklung dieser Regelung aufmerksam beobachten.





    Titel: PFLEGEREFORM: Bremen will auf Qualitätsvergleich + Stadtteil-Stützpunkte setzen
    Beitrag von: admin am 02. November 2007, 18:37
    Bremen will auf Qualitätsvergleich und Stadtteil-Stützpunkte setzen

    Zitat von: Weser-Kurier, 02.11.2007
    Prüfberichte, Patenschaften und Gütesiegel
    Bremen setzt in Sachen Pflegereform auf Qualitätsvergleich und Stützpunkte in den Stadtteilen


    Von unserem Redakteur
    Wigbert Gerling


    BREMEN. Darf der Hund beim Umzug ins Altenheim mit? Hat die Wohnung eine Kochnische? Welche Betreuung gibt es? Dies und vieles mehr soll aus regelmäßigen Übersichten hervorgehen, die SPD-Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter ab 2008 veröffentlichen will. Gedacht ist zudem an die Vergabe von Gütesiegeln für Heime und an die Einrichtung von über zwei Dutzend Pflegestützpunkten mit Beratungsangebot.

    Nach intensiver Diskussion hat das Bundeskabinett gerade die Reform der Altenpflege auf den Weg gebracht. Die Neuregelung soll am 1. August nächsten Jahres wirksam werden und unter anderem dafür sorgen, dass sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen künftig ein besseres Bild von den Angeboten in den Heimen machen können.

    "Das Gesetz soll für mehr Transparenz in der Pflege sorgen", erklärte Senatorin Rosenkötter. Sie habe sich vorgenommen, die Ergebnisse der Prüfungen, bei denen die Heime regelmäßig unter die Lupe genommen werden, ab 2008 zu veröffentlichen - "in geeigneter Form". Gemeint ist, dass die Resultate der Kontrollen nicht in Fachchinesisch herauskommen, sondern für alle verständlich. Es werde "kundenfreundlich" dargestellt, welche besonderen Merkmale die Heime hätten, wie es um die Qualität der Pflege bestellt sei, mit welcher Ausstattung und welchen Angeboten die einzelnen Einrichtungen aufwarten könnten - bis hin zu Details, ob die Wohnungen einen Balkon haben oder ein Garten genutzt werden kann.

    Das Sozialressort hat sich laut Rosenkötter "auf die Fahnen" geschrieben, die Qualitätssicherung in der Pflege zu betonen. So wolle sie entsprechende "Zielvereinbarungen" mit den Heimen abschließen. Und Einrichtungen, die mit besonders hohen Standards überzeugen könnten, solle ein "Gütesiegel" verliehen werden.

    "Stärkung der ambulanten Versorgung" - auch das gehört zu den Schwerpunkten der Reform. Demnach sind "Pflegestützpunkte" in den Wohnquartieren vorgesehen. Dort können sich Pflegeversicherte - auch stellvertretend für Angehörige - beraten lassen, es können dort Auskünfte zu medizinischen Fragen oder auch zu Hilfsangeboten in der Nähe eingeholt werden. In Bremen ist laut Senatorin Ingelore Rosenkötter daran gedacht, bis zu 27 solcher Stützpunkte einzurichten. Bis zum Frühjahr werde dazu ein Konzept auf den Tisch kommen. "Wir können uns dabei ein Kooperationsmodell vorstellen," erklärte sie. Das Ressort werde seine "Möglichkeiten und Erfahrungen einbringen". Zum Start sei eine "Anschubfinanzierung des Bundes" willkommen. Zuständig für den Aufbau der Stützpunkte seien die Pflegekassen.

    Um die Betreuung Älterer auf ein breites Fundament in Wohnortnähe zu stellen, plädiert Rosenkötter dafür, neben der "unverzichtbaren Arbeit der professionellen Pflege" die ergänzende ehrenamtliche Hilfe weiter zu fördern. Unabhängig vom Kreis der Angehörigen könnten mehr Patenschaften mit Pflegebedürftigen eingegangen werden - zum gemeinsamen Kochen, Musikhören, Vorlesen oder Unterhalten.

    Quelle: www.Weser-Kurier.de (http://www.weser-kurier.de/20071102/btag_450_32303037313130323030393339.php?MeldungsID=2007110200939&co=1&ressort=BTAG%2FGES%2FBREMEN%2F01&ueberschrift=Pr%FCfberichte%2C+Patenschaften+und+G%FCtesiegel%0A&)


    Titel: Mdk-Gutachten bei Demenz
    Beitrag von: Multihilde am 05. November 2007, 11:02
    Das Bundeskabinett verabschiedete gestern in Berlin den Entwurf zum sogenannten "Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung" (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz).

    Im Gesetzentwurf sind unter anderem die Bildung von wohnortnahen Pflegestützpunkten und die Einführung einer Pflegezeit für Angehörige vorgesehen. Die seit Gründung der Pflegeversicherung weitgehend unveränderten Leistungen für die ambulante und die stationäre Pflege sollen schrittweise angehoben werden. Die Leistungen für Demenzkranke werden verbessert.

    Zur Finanzierung soll der ebenfalls seit 1995 unveränderte Beitragssatz von 1,7 Prozent (Kinderlose 1,95 Prozent) zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte angehoben werden. Das Gesundheitsministerium geht von Mehreinnahmen von jährlich 2,5 Milliarden Euro aus.

    Wer ab 1. Juli 2008 einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, soll nach dem Willen des Gesetzgebers innerhalb fünf Wochen nach Antragseingang bei der Pflegekasse die Leistungsentscheidung schriftlich mitgeteilt bekommen.

    Auch Pflegebedürftige ohne Pflegestufe können künftig Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, wenn sie demenzbedingte Fähigkeitsstörungen aufweisen, die nach Feststellung des Medizinischen Dienstes Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens haben und zu einer dauerhaft erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen. Diese Versicherten können für Betreuungsleistungen bis zu 200 Euro im Monat beanspruchen. Der MDK empfiehlt die Höhe der Zahlung in seinem Gutachten.

    Pflegeeinrichtungen sind alle drei Jahre in sogenannten Regelprüfungen zu prüfen, sofern nicht andere Prüfnachweise vorliegen. Anlass- Stichprobenprüfungen und Wiederholungsprüfungen sind unangemeldet durchzuführen. Regel- und Vergleichsprüfungen können auch angemeldet werden. Die Prüferkenntnisse sind in verständlicher Sprache aufzubereiten und für die Bürger über das Internet zugänglich sein.

    Quelle: http://www.mdkn.de/aktuelles_777.htm
    18. Oktober 2007




    Da wird der MdK ja eine Menge mehr zu tun bekommen, wenn "Demenzüberprüfung" ohne Anspruch auf Pflegestufe gemacht wird und der MdK die Höhe der Zahlung in seinem Gutachten empfehlen wird.

    Spanne liegt von 400 bis 2400 € im Jahr, wenn ich das richtig gelesen hab im Gesetzentwurf, der übrigens auch von der Site oben runtergeladen werden kann


    Titel: GRÜNE: "Finanzielle Nachhaltigkeit und Stärkung der Verbraucher ...
    Beitrag von: admin am 19. November 2007, 15:06
    Zitat von: Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, 19.11.2007, 12:20
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat einen parlamentarischen Antrag mit dem Titel "Finanzielle Nachhaltigkeit und Stärkung der Verbraucher - für eine konsequent nutzerorientierte Pflegeversicherung" beschlossen (BT-Drucksache 16/7136, s. Anlage). Der Antrag der grünen Bundestagsfraktion beschreibt die aus grüner Sicht zentralen Anforderungen an eine Pflegereform. Diese muss insbesondere die Ziele einer konsequenten Nutzorientierung sowie der strukturellen und finanziellen Nachhaltigkeit verfolgen.

    Anlass für den Antrag bietet nicht zuletzt der Gesetzentwurf der großen Koalition zur Reform der Sozialen Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), der die o.g. Anforderungen unseres Erachtens nicht erfüllt. Der Antrag steht auch online bereit unter:
    http://dip21.bundestag.de/ (http://dip21.bundestag.de/dip21.web/search/find_without_search_list.do?selId=10952&method=select&offset=0&anzahl=10&sort=3&direction=desc)

    Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. Christian Hans

    --
    Christian Hans
    Wissenschaftlicher Mitarbeiter
    Abgeordnetenbüro Elisabeth Scharfenberg MdB
    Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

    Tel.: ++49 (0)30 227 -74532, Fax:  -76655
    E-Mail: elisabeth.scharfenberg.ma01@bundestag.de
    Web: www.elisabeth-scharfenberg.de

    Postanschrift:
    Deutscher Bundestag, 11011 Berlin


    Anmerkung:
    Falls der in der eMail enthaltene Link nicht zum Ziel führen sollte, können Sie das PDF-Dokument auch unter nachfolgendem Link herunterladen:
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/071/1607136.pdf


    Titel: Synopse zum "Pflege-Weiterentwicklungsgesetz"
    Beitrag von: admin am 23. November 2007, 19:50
    Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz veröffentlicht

    Auf den Internetseiten des Diakonischen Werkes steht ab sofort eine Gegenüberstellung (Synopse) zum "Pflege-Weiterentwicklungsgesetz" als kostenloser Download bereit. Die mit dieser Synopse vorgenommene Gegenüberstellung von aktueller und geplanter Rechtslage berücksichtigt nur die Änderungen im Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Der Gesetzentwurf ändert aber auch andere Gesetze wie das SGB V oder das Krankenpflegegesetz/Altenpflegegesetz, die in dieser Publikation nicht berücksichtigt werden.

    Weitere Infos und Download >> http://www.diakonie.de (http://www.diakonie.de/de/html/fachforum/4243_5524.html)


    Titel: Expertise: Gestaltungs- und Finanzierungskonzepte der Pflegeversicherung
    Beitrag von: admin am 29. November 2007, 14:20
    Unterschiedliche Gestaltungs- und Finanzierungskonzepte der Pflegeversicherung

    Expertise des ZeS Zentrum für Sozialpolitik, Uni-Bremen

    (gefördert von der Hans Böckler Stiftung)

    15. Juni 2007    Dr. Heinz Rothgang   download [pdf >>] (http://www.zes.uni-bremen.de/)

    Quelle: www.zes.uni-bremen.de



    Siehe auch:

    Rothgang, Heinz; Preuss, Maike (2007)
    Was können wir über Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung in der Zukunft wissen? (http://www-4.barkhof.uni-bremen.de/pages/publikationBeschreibung.php?ID=1723&SPRACHE=DE) in: Igl, Gerhard; Naegele, Gerhard; Hamdorf, Silke (Hg.): Reform der Pflegeversicherung - Auswirkungen auf die Pflegebedürftigen und die Pflegepersonen.
    Hamburg: LIT Verlag, 35-47.

    Rothgang, Heinz; Preuss, Maike (2007)
    Optionen für eine Reform der Pflegeversicherung (http://www-4.barkhof.uni-bremen.de/pages/publikationBeschreibung.php?ID=1721&SPRACHE=DE) in: SOZIALwirtschaft 5 (17): 21-24.


    Titel: Gesundheitsausschuss trifft Vorratsbeschluss zu Pflegereform-Anhörungen
    Beitrag von: Multihilde am 13. Dezember 2007, 00:21
    Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss wird sich im Januar ausführlich mit dem Thema Pflegereform beschäftigen - vorbehaltlich der Überweisung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (16/7439) im Plenum am Freitag. In einem Vorratsbeschluss verständigten sich die Abgeordneten auf vier Expertenanhörungen mit insgesamt elf Stunden Beratungszeit. Danach sollen am Montag, 21. Januar, vormittags unter anderem die Themen Entbürokratisierung und Qualitätssicherung und nachmittags unter anderem die Themen Pflegestützpunkte und -zeit sowie die Behandlung Demenzkranker erörtert werden. Am Mittwoch, 23. Januar, soll es in zwei weiteren Anhörungen um die Fragen der Finanzierung sowie Berufsrecht gehen.

    Quelle: http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_319/05.html
    hib-Meldung
    319/2007
    Datum: 12.12.2007
    Ausschuss für Gesundheit


    Titel: Re: Pflegereform / Pflegeversicherungsreform
    Beitrag von: Multihilde am 13. Dezember 2007, 23:13
    Bundestag behandelt Pflegereform in erster Lesung
    Gesundheit/Gesetzentwurf

    Berlin: (hib/MPI) Der Bundestag wird sich am Freitag in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeversicherung (16/7439) beschäftigen. Mit dem Entwurf sollen die Pflegeberatung sowie die Pflege altersverwirrter Menschen verbessert werden. Auch will die Regierung das Prinzip "ambulant vor stationär" stärken. Dem Entwurf zufolge soll der Pflegebeitrag zum 1. Juli 2008 um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent für Versicherte mit und auf 2,2 Prozent für Versicherte ohne Kinder erhöht werden. Das soll zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro führen. Erstmals seit Einführung der Versicherung im Jahr 1995 sollen die Pflegesätze erhöht werden. Im ambulanten Bereich sollen die Leistungen in Pflegestufe eins bis zum Jahr 2012 schrittweise von monatlich 384 auf 450 Euro steigen, in Pflegestufe zwei von monatlich 921 auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro. Bei den stationären Pflegesätzen soll die Stufe drei angehoben werden: von 1.432 auf 1.550 Euro und von 1.688 auf 1.918 Euro in Härtefällen. Zu den wichtigsten der im Gesetzentwurf vorgesehenen Neuerungen zählt die Schaffung von Pflegestützpunkten für jeweils 20.000 Einwohner. In diesen sollen sich Bürger individuell über Pflegeleistungen, -einrichtungen etc. informieren können. Für die Dauer von bis zu sechs Monaten soll für die Pflege von Angehörigen ein Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit eingeführt werden. Des Weiteren erhalten laut Entwurf Demenzkranke, psychisch Kranke oder geistig behinderte Menschen künftig eine Zusatzleistung von bis zu 2.400 Euro jährlich, auch wenn für sie ein Betreuungsbedarf, aber noch keinen erheblichen Pflegebedarf nachgewiesen wird. Zur Qualitätsverbesserung in der Pflege sollen Pflegeeinrichtungen und -dienste regelmäßig und unangemeldet überprüft werden. Inzwischen liegt auch die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates als Unterrichtung (16/7486) vor. Darin begrüßt die Regierung, dass die Länderkammer "die Notwendigkeit zur Einrichtung von Pflegestützpunkten einschließlich einer umfassenden Pflegeberatung sieht". Die Regierung sagt zu, dass sie die Vorschläge des Bundesrates im weiteren Gesetzgebungsverfahren etwa zu mehr Mitspracherechten der Länder bei der Vertragsgestaltung für die Pflegestützpunkte prüfen werde. Sie halte aber eine verpflichtende Einführung der Pflegeberatung in den Pflegestützpunkten zu Beginn des Jahres 2009 weiterhin für notwendig. Auf Widerspruch bei der Regierung stößt zudem der Vorschlag der Länder, im ersten Jahr der Pflege den Anspruch auf Verhinderungspflege etwa im Fall von Urlaub oder einer Erkrankung von vier auf zwei Wochen zu verkürzen. Der Bundesrat fordert zudem, das bisherige Umlageverfahren in der Pflegeversicherung durch den Aufbau eines Kapitalstocks zur Schließung der Demografielücke zu ergänzen. Die Bundesregierung müsse "eine nachvollziehbare und transparente Finanzierung für das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz" nachreichen, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Zu prüfen seien unterschiedliche Optionen "bis hin zu einem vollständigen Wechsel von der umlagefinanzierten in die Kapital gedeckte Finanzierung". Die Regierung lehnt dies ab. Mit den Regelungen des Gesetzentwurfs werde ein stabiler Beitragssatz bis zum Jahr 2014/2015 gesichert. Gleichwohl sei sie sich bewusst, dass die Frage der langfristigen Finanzierung der Pflegeversicherung eine Aufgabe für die kommende Legislaturperiode bleibe.

    Oppositionsfraktionen präsentieren ihre Pflegereformpläne
    Gesundheit/Anträge

    Berlin: (hib/MPI) Nach den Grünen haben nun auch die Fraktionen von FDP und Die Linke ihre Vorschläge zur Reform der Pflegeversicherung auf den Tisch gelegt. Die Liberalen plädieren in ihrem Antrag (16/7491) dafür, die Versicherung auf ein kapitalgedecktes und prämienfinanziertes System umzustellen. Dieses müsse mit einem steuerfinanzierten sozialen Ausgleich verbunden werden. Dagegen tritt die Fraktion Die Linke (16/7472) für die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung ein. Die Trennung zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung solle aufgehoben werden. Außerdem müssten die Arbeitgeber wieder insgesamt zur Hälfte an den Beiträgen für die Pflegeversicherung beteiligt werden. Für den Übergang in ein kapitalgedecktes System schlägt die FDP vor, dass die Jahrgänge oberhalb einer festgelegten Altersgrenze in der umlagefinanzierten Pflegeversicherung verbleiben, aus der sie weiterhin Leistungen erhalten. Sie sollen künftig aber eine pauschale Prämie mit einer Belastungsobergrenze zahlen. Die Jahrgänge unterhalb der Altersgrenze scheiden nach Vorstellungen der Liberalen aus dem bisherigen System aus und müssen bei einer Versicherung ihrer Wahl eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung abschließen, deren Leistungsumfang mindestens dem der bisherigen gesetzlichen Pflegeversicherung entspricht. Zudem setzen sich die Abgeordneten für einen Qualitätsvergleich (Benchmarking) der Pflegeeinrichtungen nach bundeseinheitlichen Kriterien ein. Außerdem sollten zukunftsfähige Betreuungsformen, beispielsweise betreutes Wohnen oder Wohngemeinschaften, gefördert werden. Die Linke verlangt eine sechswöchige bezahlte Pflegezeit für Erwerbstätige, die der Organisation der Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Personen dient. In dieser Zeit erhalten abhängig Beschäftigte dem Antrag zufolge Lohnersatzleistungen in Höhe des Arbeitslosengeldes I. Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen nach dem Willen der Linksfraktion angehoben und dynamisiert werden. Menschen mit Demenz-Erkrankungen sollen in die Versicherung einbezogen werden. Der zusätzliche Leistungsbetrag für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz müsse auf 6.000 Euro jährlich angehoben werden, fordern die Abgeordneten. Sie sprechen sich ferner für eine Neudefinition des Pflegebegriffs aus. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich in ihrem Antrag (16/7136) dafür stark, die gesetzliche und die private Pflegeversicherung in einer Bürgerversicherung zusammenzufassen. Ferner verlangen die Grünen, eine Demografiereserve zur Abfederung steigender finanzieller Belastungen zu schaffen. Zudem sollten alle Versicherten einen Anspruch auf individuelle Pflege- und Wohnberatung, Aufklärung, Unterstützung und Begleitung durch ein neutrales und unabhängiges Fallmanagement erhalten. Die Abgeordneten setzen sich darüber hinaus für eine maximal dreimonatige gesetzliche Pflegezeit zur Organisation der Pflege oder zur Sterbebegleitung ein.

    Quelle: Heute im Bundestag Nr. 323 vom 13.12.2007
    http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_323/03.html
    http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_323/04.html


    Die jeweiligen Drucksachen sind unter den o. a. Links nachladbar


    Titel: Koalition im offenen Schlagabtausch zur Pflegereform
    Beitrag von: Multihilde am 15. Dezember 2007, 11:27
    Koalition im offenen Schlagabtausch zur Pflegereform
    Freitag, 14. Dezember 2007, 17:48 Uhr
     
    Berlin (Reuters) - Im Streit um die Pflegereform sind am Freitag im Bundestag tiefgreifende Differenzen der Koalitionspartner offen zutage getreten.

    Quelle: http://de.reuters.com/article/domesticNews/idDEKOE46050020071214

    Der vollständige Bericht ist unter dem Link oben nachzulesen


    Titel: Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - Plenarprotokoll vom 14.12.2007 -
    Beitrag von: Multihilde am 19. Dezember 2007, 12:32
    Zitat
    Plenarprotokolle der letzten Sitzungen des Deutschen Bundestages im Text-Format

    Hier haben Sie die Möglichkeit, die Protokolle der 134. Sitzung des Plenums des Deutschen Bundestages herunter zu laden. Die Dateien sind zwischen 70 und 300 KB groß. Um die Übertragung zu starten, klicken Sie auf die gewünschte Datei. An erster Stelle steht die vollständige Fassung.

    Die Dateien liegen sowohl als selbstentpackende EXE-Dateien als auch im ZIP-Format vor. Zum Entpacken der EXE-Datei genügt deren Aufruf z.B. durch Doppelklick auf den Dateinamen im Windows-Dateimanager. Für das Entpacken der ZIP-Datei benötigen Sie die Software PKZIP oder WINZIP.

    Quelle: http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/134/index.html


    Textformat ist nicht unbedingt lesefreundlich. Textverarbeitung mit Autoformat ist da sinnvoll. Lohnt sich,  die ca. 29 Seiten

    Ich rufe die Tagesordnungspunkte 33 a bis 33 c sowie den Zusatzpunkt 11 auf:

    33    a)   
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz).......



    zu überfliegen


    Titel: Re: Erste Anhörungen zur geplanten Pflegereform
    Beitrag von: Multihilde am 21. Januar 2008, 20:35
    Kritik und Lob für geplante Pflegestützpunkte
    Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)


    Berlin: (hib/MPI) Die von der Bundesregierung geplante Einrichtung von Pflegestützpunkten ist nicht nur in der Koalition, sondern auch unter Experten umstritten. In der zweiten von vier Anhörungen zur geplanten Pflegereform wies der Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung an der Universität Bonn, Professor Gregor Thüsing, am Montag auf verfassungsrechtliche Probleme hin. Es bestehe die "Gefahr der Mischverwaltung", wie sie vor wenigen Wochen vom Bundesverfassungsgericht bereits im Fall der Arbeitsgemeinschaften zur Umsetzung der Hartz-Reformen beanstandet worden sei, sagte Thüsing. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Herbert Reichelt, betonte zwar, dass ein "individueller Rechtsanspruch auf Pflegeberatung dringend geboten" sei. Es sei aber "mehr als fraglich", ob dazu der "Aufbau völlig neuer Strukturen" sinnvoll sei. Auch sei der von der Regierung genannte Starttermin, der 1. Januar 2009, "eher unrealistisch".

    Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/7439) ist der Aufbau von rund 4.000 Pflegestützpunkten für jeweils rund 20.000 Einwohner vorgesehen. In diesen sollen sich Bürger individuell über Pflegeleistungen und -einrichtungen etc. informieren können. Während die SPD-Fraktion die Einrichtung von Pflegestützpunkten befürwortet, lehnt die Unions-Fraktion sie ab.

    Die Leiterin des Sozialdezernats des Deutschen Städtetages, Verena Göppert, hob in der Anhörung hervor, die Beratung aus einer Hand sei richtig. Allerdings müssten die Verantwortlichkeiten klar geregelt sein. Die Kommunen stünden bereit, die Koordinierungsfunktion zu übernehmen. Für den AWO Bundesverband führte Mona Frommelt aus, dass es etwa in Nürnberg hervorragende Erfahrungen mit vernetzten Beratungsangeboten gebe. Diesen fehle aber noch die Durchsetzungskraft, für die der Gesetzentwurf sorge. Der Einzelsachverständige Dr. Peter Weskamp wies darauf hin, dass mit den Pflegestützpunkten erstmals eine nachhaltige und qualitative Beratung ermöglicht werde. Auch die Aktion Psychisch Kranke unterstützte den Entwurf. Gerade für Menschen, die selbst nicht gut in der Lage seien, ihre Pflege selbst zu organisieren, sei eine leistungsübergreifende Anlaufstelle mit regionalem Bezug wichtig.

    Dagegen monierte Gerd Kukla vom IKK Bundesverband, die ins Auge genommene Anschubfinanzierung für die Pflegestützpunkte reiche nicht aus. Die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Cornelia Goesmann, sagte, die Stützpunkte würden ausschließlich der Organisation und Verwaltung von Leistungen dienen. Der eigentlichen Versorgung könnten so beträchtliche Mittel entzogen werden. Dadurch drohten den Pflegekassen finanzielle Engpässe, so Goesmann. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege warnte, die vielfach schon jetzt vorhandenen Beratungsstellen seien nicht ausreichend in die Pläne einbezogen. Doppelstrukturen müssten vermieden werden.

    Als "sehr positiv" wertete die Deutsche Alzheimergesellschaft (DAlzG) die erstmalige Berücksichtigung von Demenzerkrankungen. Laut dem Entwurf erhalten Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen künftig eine Zusatzleistung von bis zu 2.400 Euro jährlich, auch wenn für sie lediglich ein Betreuungs- und kein erheblicher Pflegebedarf nachgewiesen wird. Die DAlzG-Geschäftsführerin Sabine Jansen machte sich wie Goesmann dafür stark, von einer abgestuften Auszahlung abzusehen.

    Quelle:
    hib-Meldung018/2008 vom 20.01.2008
    http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_018/01.html


    Titel: Re: Pflegereform / Pflegeversicherungsreform
    Beitrag von: Multihilde am 22. Januar 2008, 19:48
    Weitere öffentliche Anhörungen zur Pflegereform
    Ausschuss für Gesundheit

    Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss setzt am Mittwoch, 23. Januar, seine öffentlichen Anhörungen zur geplanten Pflegereform fort. Von 14.00 bis 16.00 Uhr soll es zunächst um Finanzierungsfragen und die private Pflegeversicherung gehen. Von 16.30 bis 18.30 Uhr stehen dann berufsrechtliche Fragestellungen im Mittelpunkt. Beide Veranstaltungen finden im SPD-Fraktionssaal 3 S001 im Reichstagsgebäude statt. Der Anhörung liegen ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (16/7439, 16/7486) sowie Anträge der Fraktionen von FDP (16/7491), Die Linke (16/7472) und Bündnis 90/Die Grünen (16/7136) zugrunde.

    Quelle: hib-Meldung 019/2008
    Datum: 22.01.2008
    http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_019/01.html



    durchaus interessant, sich auch die Anträge der Fraktionen anzuschauen


    Titel: ver.di: Pflege-Marathon
    Beitrag von: admin am 30. Januar 2008, 01:34
    Pflege-Marathon:
    11 Stunden - über 60 Experten -Der Gesundheitsausschuss fragt nach


    Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat am 21. und 23. Januar zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz elf Stunden lang Verbände und Institutionen angehört. Über 60 Stellungnahmen wurden dazu dem Gesundheitsausschuss vorgelegt. Darunter diejenigen des DGB und der ver.di. Die ausführliche ver.di Stellungnahme kann hier nachgelesen werden.

    In der Anhörung wurden die Meinungsunterschiede zum Gesetzentwurf zwischen den CDU/CSU und SPD – Mitgliedern im Gesundheitsausschuss des Bundestags unübersehbar ausgetragen.

    Strittig zwischen beiden ist vor allem die geplante Errichtung von 4000 Pflegestützpunkten. Diese sollen als wohnortnahe Anlaufstellen die Beratung und den leichteren und schnelleren Zugang  zu den erforderlichen Hilfen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verbessern. Die Vertreter/innen der Union im Gesundheitsausschuss wollen dagegen Beratungsgutscheine.
     
    Pflegestützpunkte
    Die Pflegestützpunkte erfuhren berechtigte aber auch unberechtigte Kritik in der Anhörung. Niemand bestritt allerdings ernst zu nehmend das mit den Stützpunkten verbundene Ziel, die Beratung und die Hilfen besser zugänglich und koordiniert bereit zu stellen.

    Ver.di und DGB unterstützen grundsätzlich die Einrichtung von Pflegestützpunkten. Ob es ein Erfolgsmodell wird  hängt wesentlich davon ab, mit welchen Aufgaben und Kompetenzen sie ausgestattet ist, und wie das Zusammenwirken von Kommunen und Pflegekassen und die Einbindung vorhandener Strukturen gelingt.

    Im Kern setzte die überwiegende Kritik der Experten bei der Anhörung auch an dieser Frage der Ausgestaltung der Stützpunkte an. Und wie das Zusammenwirken von Pflegekassen und Kommunen verfassungsrechtlich abgesichert zu gestalten ist. Und dass vorhandene Strukturen und Aktivitäten eingebunden werden.

    Das von CDU/CSU vorgeschlagene Modell der Beratungsgutscheine fand in der Anhörung weder große Aufmerksamkeit noch Zustimmung.
     
    Finanzierung der Pflegeversicherung
    Auch die unterschiedlichen Vorstellungen der Regierungskoalitionäre über die zukünftige Finanzierung der Pflegeversicherung zeigten ihre Entsprechung in den Stellungnahmen der jeweils befragten wissenschaftlichen Experten. Deren Lösungsvorschläge bewegten sich zwischen dem Aufbau eines Kapitalstocks als Demografiereserve (Professor Helge Sodan, Deutsches Institut für Gesundheitsrecht) und der Einführung einer solidarischen Bürger/innenversicherung (Gesundheitsökonom Professor Heinz Rothgang, Universität Bremen). Sollte die Integration der solidarischen und privaten Pflegeversicherung keine politischen Mehrheiten finden, müsse zumindest ein Finanzausgleich zwischen beiden Systemen stattfinden.

    Der von der FDP befragte Wissenschaftler Professor Bernd Raffelhüschen  aus Freiburg will gar die Pflegeversicherung auslaufen lassen. Es soll private Vorsorge getroffen werden und für die Armen soll die Pflege aus Steuermitteln (sprich Sozialhilfe) finanziert werden.

    Ver.di und DGB sprachen sich ausdrücklich für eine solidarische Bürger/innenversicherung aus.

    Als ungelöst wird übereinstimmend unter den Experten die langfristige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung festgestellt. Zwar sei sie mit der vorgesehenen Beitragssatzanhebung bis etwa 2015 gesichert, aber für die langfristige Sicherung der Finanzierung bedürfe es weitergehender Schritte.

    Es wird also erst bei der absehbar nächsten Reform der Pflegeversicherung entschieden, welche Lösungen sich durchsetzen werden. Das der FDP, das Risiko von Pflegebedürftigkeit wieder zu Privatisieren. Das der Union, einer kapitalgedeckten Pflegeversicherung. Das von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD,  für eine einheitliche und solidarische Bürgerpflegeversicherung.
     
    Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf Pflegeberufe
    Ver.di befürwortete ausdrücklich die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf Pflegeberufe. Allerdings kritisierte ver.di am Gesetzentwurf die enge Begrenzung der heilkundlichen Tätigkeiten auf die Verordnung von Verbands- und Pflegemittel und die Organisation der häuslichen Krankenpflege. und plädiert für Ausweitung. Darüber hinaus seien die mit der besonderen Qualifikation an Hochschulen verbundenen gravierenden Verschlechterungen der Ausbildungsvorschriften nicht akzeptabel (z.B. Verlängerung der Ausbildung, Aufhebung der ausbildungsrechtlichen Schutzvorschriften, keine Ausbildungsvergütung). Kritisch gesehen wird auch der Ausschluss berufserfahrener Pflegekräfte von dieser Regelung.

    Zu heftiger Abwehr formierten sich die Vertreter der Ärzteschaft in der Anhörung gegen die gesetzlich vorgesehene Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf Pflegekräfte. Geht es nach dem Willen der Ärztevertreter, sollen die Pflegekräfte die Tätigkeiten zwar durchführen, aber nur im Rahmen der Delegation, also auf ärztliche Anweisung und unter ärztlicher Aufsicht.
     
    Ortsübliche Vergütung für Pflegekräfte
    Ver.di unterstützte ausdrücklich den vorgesehenen Regelungsteil für eine ortsübliche Vergütung. Forderte aber eine im Gesetz festgeschriebene Orientierung am TVÖD. Diese Regelung, die nur bei der Zulassung einer Pflegeeinrichtung vorgeschrieben werden soll, reicht aber nicht. Deshalb verlangte Ver.di ergänzend die Festschreibung im Gesetz, dass eine tarifvertragliche Vergütung auch bei den Pflegesatzverhandlungen anerkannt werden muss. Da zukünftig der Pflegesatz stärker im Betriebsvergleich ermittelt werden soll, wird ohne diese Regelung dem weiteren Lohndumping Tür und Tor geöffnet. Auch bei Einzelverträgen mit Einzelpflegekräften hat ver.di diese ortsübliche Vergütung als Voraussetzung eingefordert.
     
    Flexible Personalschlüssel
    Ver.di kritisierte, dass der Bundesgesetzgeber die Richtlinienkompetenz für die personelle Ausstattung der Einrichtungen – ein wichtiges Gestaltungsinstrument für die Versorgungsqualität - an die Pflegesatzparteien auf Länderebene abgibt. Damit dürften sehr unterschiedliche Qualitäten je nach Kassenlage entstehen.

    Was ver.di einforderte ist ein neu gefasster Begriff der Pflegebedürftigkeit, der auf den individuellen Bedarf abgestellt und auch die Bedürfnisse psychisch kranker und altersverwirrter Menschen mit erfasst. Wir stellen Anforderungen an Versorgungssituationen, in denen die Menschenwürde garantiert ist, Teilhabemöglichkeiten am Leben gefördert werden, eine qualitativ gute Pflege und Betreuung sichergestellt ist. Dafür werden gut ausgebildete Fachkräfte gebraucht. Die Beschäftigten brauchen Arbeitsbedingungen, die sie nicht krank machen. Deregulierung und Lohndumping gefährden die Qualität der Versorgung und die ausreichende Rekrutierung notwendiger Fachkräfte in der Pflege.

    ver.di forderte deshalb auch eine aufwandsgerechte verbindliche Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten ein. Die Kosten des so in qualitativer wie quantitativer Hinsicht ermittelten Personalbedarfs unter Beachtung tariflicher und gesetzlicher Standards muss bindender Bestandteil der leistungsgerechten Vergütung werden.
     
    Zeitlauf des Gesetzgebungsverfahrens
    Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz durchläuft voraussichtlich am 7. März in 2. und 3. Lesung den Bundestag und soll am 1. Juli in Kraft treten.

    Quelle: http://gesundheitspolitik.verdi.de/-/5sj - Infopost 68/2008



    [siehe auch: Pflegestützpunkte >>] (http://www.heimmitwirkung.de/smf/index.php/topic,860.msg1567.html#msg1567)


    Titel: PRESSE: Pflege-Reform nun unter Dach und Fach
    Beitrag von: admin am 29. Februar 2008, 01:51
    Pflege-Reform nun unter Dach und Fach

    BERLIN. Die Koalition leitet ihre Wiederbelebung ein. Union und SPD haben gestern ihren monatelangen Streit um Krippen, Betreuungsgeld, Wohn-Riester und Pflegereform beendet. Mit verblüffenden Kompromissformeln. So beschlossen die Fraktionsspitzen, die Einführung von mobilen Pflegestützpunkten jetzt den Ländern zu überlassen, damit die Pflegereform mit Leistungsverbesserungen von rund 2,5 Milliarden Euro am 1. Juli in Kraft treten kann.

    Wenn ein Bundesland Stellen für Pflegeberatung beantragt, sollen die Pflegekassen Stützpunkte aufbauen, erklärten die Fraktionschefs Volker Kauder und Peter Struck nach ihrer Klausurtagung in Bonn. Bestehende Angebote müssten dabei berücksichtigt werden. Die Länder können aber auch darauf verzichten, sodass die SPD-Forderung nach Stützpunkten für je 20 000 Menschen vom Tisch ist. Die Union hatte dies als zu teuer und zu bürokratisch abgelehnt.

    Mit der Pflegereform werden schrittweise bis 2012 die Leistungen verbessert. So steigen die Leistungen in der ambulanten Pflege von 384 auf 450 Euro (Stufe 1), von 921 auf 1100 (Stufe 2) und von 1432 auf 1550 Euro in Pflegestufe drei. Altersverwirrte Menschen erhalten erstmals auch Leistungen, wenn ihnen bisher keine Pflegestufe zugesprochen wurde, nämlich zwischen 200 und 460 Euro jährlich. Um die Finanzierung bis 2015 zu sichern, soll der Beitrag um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent, für Kinderlose auf 2,2 Prozent erhöht werden.

    Weiter sollen Missstände in Heimen nicht nur durch Regelprüfungen alle drei Jahre, sondern auch durch mehr unangemeldete Kontrollen verringert werden.

    Arbeitnehmer sollen zudem einen bis zu sechs Monate dauernden unbezahlten Pflegeurlaub nehmen dürfen. Zudem ist eine ebenfalls unbezahlte Freistellung für bis zu zehn Arbeitstage vorgesehen, um die Pflege naher Angehöriger organisieren zu können.

    Als Durchbruch in der Familienpolitik feierte die Koalition auch die Einigung über Krippenausbau und Betreuungsgeld für unter Dreijährige. "Das Veto des Finanzministers ist weg", freute sich Familienministerin Ursula von der Leyen. Dabei ist sie mit Peer Steinbrück nur zu der Formulierung zurückgekehrt, die der Koalitionsausschuss schon mal am 12. November vergangenen Jahres gefunden hatte. Welche Art von Zahlung Eltern erhalten, die ihr Kind zu Hause erziehen, soll nämlich erst zum Jahr 2013 geklärt werden. "Der Gesetzgeber ist dabei in seiner Entscheidung frei", bestätigten beide Ministerien.

    Verbesserungen soll es bei der Altersvorsorge und im sozialen Bereich geben. So können Riester-Sparer ihr eingezahltes Geld künftig auch für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung nutzen. Um das Wohngeld wegen der gestiegenen Heizkosten zu erhöhen, wollen die Koalitionsfraktionen zusätzlich 250 Millionen Euro ausgeben. Etwa die gleiche Summe soll eingesetzt werden, um den Kinderzuschlag für berufstätige Eltern zu erhöhen, die sonst durch die Versorgung ihrer Kinder in eine finanzielle Notlage geraten und zu Hartz-IV-Empfängern würden.

    Quelle: www.weser-kurier.de, 28.02.2008 (http://www.weser-kurier.de/btag/btag_1348.php?artid=2008022801040&)


    Titel: Weg für Pflegereform ist frei
    Beitrag von: Multihilde am 12. März 2008, 20:19
    Pflegereform kommt

    Berlin: (hib/MPI) Der Verabschiedung der von der Bundesregierung geplanten Pflegereform am kommenden Freitag steht nichts mehr im Wege.
    Der Ausschuss für Gesundheit stimmte dem Gesetzentwurf (16/7439) am Mittwoch inklusive mehr als 50 Änderungen mit den Stimmen der Fraktionen von Union und SPD zu. Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten die Vorlage ab. Das flege-Weiterentwicklungsgesetz soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Damit verbunden ist eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent für Versicherte mit Kindern und auf 2,2 Prozent für kinderlose Versicherte. Das soll zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro führen.

    Verbessert werden sollen mit der Reform die Leistungen für Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig behinderte Menschen. Sie erhalten künftig statt 460 bis zu 2.400 Euro jährlich, auch wenn sie körperlich noch fit sind. Erstmals seit Einführung der Versicherung im Jahr 1995 sollen zudem die Pflegesätze schrittweise erhöht werden. Im ambulanten Bereich steigen demnach die Leistungen in Pflegestufe eins bis zum Jahr 2012 schrittweise von monatlich 384 auf 450 Euro, in Pflegestufe zwei von monatlich 921 auf 1.100 Euro und in der Pflegestufe drei von 1.432 auf 1.550 Euro.

    Bei den stationären Pflegesätzen soll die Stufe drei angehoben werden: von 1.432 auf 1.550 Euro und von 1.688 auf 1.918 Euro in Härtefällen. Für die Dauer von bis zu sechs Monaten soll für die Pflege von Angehörigen ein Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit eingeführt werden. Bei dem in der Koalition lange umstrittenen Punkt der Einführung von Pflegestützpunkten sieht der geänderte Gesetzentwurf nun vor, dass diese auf Initiative eines Landes eingerichtet werden können. In den Stützpunkten sollen Bürger Informationen über Pflegeleistungen, -einrichtungen etc. erhalten. Vorgesehen ist eine Anschubfinanzierung von bis zu 45.000 Euro pro Stützpunkt. Die Förderung kann um bis zu 5.000 Euro erhöht werden, wenn Mitglieder von Selbsthilfegruppen und Ehrenamtliche einbezogen werden. Das Bundesversicherungsamt entnimmt die Fördermittel laut dem geänderten Entwurf aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung "bis zu einer Gesamthöhe von 60 Millionen Euro".

    Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen soll Empfehlungen zu Anzahl und Qualifikation der Pflegeberater geben. Verwiesen wird auf internationale Erfahrungen, wonach etwa 100 zu betreuende pflegebedürftige Menschen je Pflegeberater angemessen seien. Nach dem Willen der Koalition soll die Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtungen verschärft werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen wird demzufolge bis Ende 2010 jede Einrichtung mindestens ein Mal und ab 2011 jährlich in der Regel unangemeldet überprüfen. Stärker berücksichtigt werden sollen dabei der Pflegezustand und die Zufriedenheit der pflegebedürftigen Person. Zudem sollen die Ergebnisse veröffentlicht werden.

    An "gut sichtbarer Stelle, etwa im Eingangsbereich der Einrichtung" sollen ferner eine Zusammenfassung der aktuellen Prüfergebnisse sowie eine leicht verständliche Bewertung in Form einer Ampel oder mit Sternen erfolgen. Die Anträge der Oppositionsfraktionen erhielten keine Mehrheit. Die FDP-Fraktion plädiert in ihrem Antrag (16/7491) dafür, die Versicherung auf ein kapitalgedecktes und prämienfinanziertes System umzustellen. Dieses müsse mit einem steuerfinanzierten sozialen Ausgleich verbunden werden. Dagegen tritt die Fraktion Die Linke (16/7472) für die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung ein. Die Trennung zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung solle aufgehoben werden. Außerdem müssten die Arbeitgeber wieder insgesamt zur Hälfte an den Beiträgen für die Pflegeversicherung beteiligt werden. Zudem setzen sich die Abgeordneten für einen Qualitätsvergleich (Benchmarking) der Pflegeeinrichtungen nach bundeseinheitlichen Kriterien ein. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich in ihrem Antrag (16/7136) dafür stark, die gesetzliche und die private Pflegeversicherung in einer Bürgerversicherung zusammenzufassen.

    Ferner verlangen die Grünen eine Demografiereserve zur Abfederung steigender finanzieller Belastungen. Zudem sollten alle Versicherten einen Anspruch auf individuelle Pflege- und Wohnberatung, Aufklärung, Unterstützung und Begleitung durch ein neutrales und unabhängiges Fallmanagement erhalten.

    Quelle: hib-Meldung  076/2008 vom 12.03.2008
    Ausschuss für Gesundheit
    http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_076/01.html